Hausordnung

Kath. Kirchengemeinde St. Johannes u. St. Mauritius, Amtzell Januar 2016 HAUSORDNUNG für das Haus der Gemeinde, Amtzell 1. Allgemein 1.1 Das Haus der Gemeinde ist Eigentum der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes u. Mauritius Amtzell und steht vorrangig den Gruppierungen der Kirchengemeinde zur Verfügung. Die Zusage für andere Mieter kann erst 3 Monate vor dem Termin endgültig erfolgen! 1.2 Der Saal mit Küche kann von Privatpersonen für Familienfeiern gemietet werden. Die Miete dafür beträgt ab 1. Januar 2016 150 Euro. Auch der Konferenzraum kann für kleine Gruppen genutzt werden: Miete 45 Euro. 1.3 Der Mietvertrag wird im Pfarrbüro abgeschlossen; durch die Unterzeichnung wird die Hausordnung (wird mitgegeben) anerkannt. 1.4 Der Schlüssel wird im Pfarrbüro ausgehändigt und ist dort wieder abzugeben. 1.5 Der Termin für die Einweisung in die Küche (Geschirr, Lichter) ist mit Frau Madlener, Am Weiher 26,  6734, abzusprechen, ebenso die Abnahme der Küche. Für ihre Dienste bekommt sie vom Mieter 10 Euro. 1.6 Die Zeit für das Herrichten und das Aufräumen des Saales ist im Pfarrbüro zu vereinbaren; normalerweise steht der Raum nur für einen Tag zur Verfügung. 2. Saal – Küche (K – gilt auch für den Konferenzraum) 2.1 Der Saal ist für max. 100 Personen geeignet: Geschirr ist für diese Personenzahl vorhanden. 2.2 Im gesamten Gebäude (Saal, Foyer, WC‐Anlagen, Konferenzraum, Mini‐Raum) ist Rauchen nicht erlaubt. Wenn auf dem Gelände geraucht wird, bitte den Aschenbecher vor dem Eingang benützen. 2.3 Saal mit Foyer, Garderobe und WC‐Anlagen sind besenrein zu verlassen: die Küche ist nass zu wischen, Stühle und Tische sind wieder im Stuhllager zu versorgen. 2.4 Wenn vom Geschirr oder den Gläsern etwas kaputtgeht, bitte Frau Madlener bei der Übergabe melden! Getränke mit Leergut müssen bis 10 Uhr am darauffolgenden Tag mitgenommen werden. Der Müll ist selbst zu entsorgen. Geschirrtücher sind in ausreichender Zahl selbst mitzubringen. 2.5 Küche im Altbau: Es muss spätestens am nächsten Vormittag gespült und aufgeräumt werden. Müll und Leergut sind gleichzeitig zu entsorgen. 2.6 Bei Musik ist auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen: Nach 24 Uhr ist keine Musik erlaubt. (K) 2.7 Veranstaltungen mit Musikdarbietungen hat der Veranstalter rechtzeitig der GEMA zu melden. Anfallende Kosten trägt der Veranstalter. (K) 2.8 Für Beschädigungen haftet der Veranstalter: Bitte keine Plakatierung an den Wänden mit Tesa oder Nägeln/Reißzwecken (Beschädigung der Wand). 2.9 Haustiere mitbringen ist nicht erlaubt! (K) 3. Gelände 3.1 Das Befahren des Grundstücks ist nur zur Andienung erlaubt (Rückseite des Gebäudes). Parkgelegenheiten sind auf den öffentlich ausgewiesenen Parkplätzen beim Kindergarten und beim Katharinensteg. Bitte kein Parken auf dem Weg zum Saal! 3.2 Nach 24 Uhr sollten Motorengeräusche und lautes Reden vor dem Haus aus Rücksicht auf die Anwohner unterbleiben. Bitte keine spielenden Kinder auf dem Gelände nach 24 Uhr! 4. Mini‐Raum 4.1 Es gelten Punkt 2.2. und die Regeln unter Punkt 3. 4.2 Es ist darauf zu achten, dass die Türen geschlossen sind. Türenschlagen ist zu vermeiden. Lärm im Treppenhaus ist zu vermeiden. 4.3 Bei Musik ist auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen: nach 23 Uhr Musik nur bei Zimmerlautstärke und geschlossenen Fenstern und Türen (auch im Treppenhaus). 4.4 Wird die Küche im Altbau benützt, sollte spätestens am nächsten Vormittag gespült und aufgeräumt werden. Der Müll ist gleichzeitig zu entsorgen.