Entscheid vom 27.11.2015

Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon +41 (31) 6337920
Telefax +41 (31) 633 79 09
www.gef.be.ch
[email protected]
ABTEI!.UNG SOZIALES
E
-9. Dez.
2015
Projektgruppe Sozialraum Bern Ost
Alexander Kobel, stv. Leiter
Abteilung Soziales
Rain 7
3063 lttigen
Bern, ? Z" î,gev. ZCIîF
Projektantrag ,,Flexible Familien- und Jugendhilfe im Sozialraum Bern Ost'o
Sehr geehrter Herr Kobel
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Gerne beantworten w¡r lhren Projektantrag zut flexiblen Familien- und Jugendhilfe im Sozialraum Bern Ost. Nach wie vor haben wir grosses lnteresse an einem gemeinsamen Entwicklungskonzept für die Soziale Arbeit in der Region. Bedarfsgerechte Hilfen sollen möglichst nah
beim ,,Fall im Feld" eingesetzt werden können. lhre vertieften Ausführungen vom 10. September 2015 haben uns darin bekräftigt, die eingeschlagene Richtung fortzuführen.
Wir haben lhr Gesuch vom 23. April 2015 lautend auf . Die Projektgruppe beantragt, das Projekt ,,Fbxbb Jugend- und Familienhilfe im Sozialraum Bern Osf" a/s Pilotprojekt zu anerkennen und mit einem Beitrag in der Höhe von rund CHF 75 000 mitzufinanzieren mit folgenden
Anmerkungen genehmigt:
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Die im Projektbeschrieb genannte Bedarfserhebung muss qualitativ in die Evaluation
miteinbezogen werden.
Soweit machbar, sollen die finanziellen Auswirkungen der Fallzahlen hinsichtlich
massgeschneiderter, flexibler und am Willen der Klient/in orientierte ergänzende Hilfen
im Vergleich zu einer herkömmlichen Bearbeitung gegenüber gestellt werden können
(2.8. anhand einer Schattenrechnung).
Alle interessierten Kooperationspartner/innen sowie kommunalen Behörden und weitere Fachstellen (u.a. KESB, EB, KJPD) im Sozialraum Bern Ost mussen zwingend miteinbezogen werden.
Die GEF soll vorgängig zum Ergebnis der Zwischenevaluation in Form eines Mitberichtes dazu Stellung nehmen können (gemäss Meilensteinplanung 1212016-01-2017).
Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Revision des Sozialhilfegesetzes (SHG)
sowie der Umsetzung des Projektes ,,Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Euiehung im Kanton Bern" müssen zwingend berücksichtigt werden.
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Wir wünschen lhnen bei der Erarbeitung dieses interessanten Projektes viel Freude
Freundliche Grüsse
DER GESUNDHEITS- UND
FÜRSORGEDIREKTOR
Philippe Perrenoud
Regierungsrat
Kopie
Jugendamt des Kantons Bern, Andrea Weik, Vorsteherin