Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 (31) 6337920 Telefax +41 (31) 633 79 09 www.gef.be.ch [email protected] ABTEI!.UNG SOZIALES E -9. Dez. 2015 Projektgruppe Sozialraum Bern Ost Alexander Kobel, stv. Leiter Abteilung Soziales Rain 7 3063 lttigen Bern, ? Z" î,gev. ZCIîF Projektantrag ,,Flexible Familien- und Jugendhilfe im Sozialraum Bern Ost'o Sehr geehrter Herr Kobel Mrl^rl w Gerne beantworten w¡r lhren Projektantrag zut flexiblen Familien- und Jugendhilfe im Sozialraum Bern Ost. Nach wie vor haben wir grosses lnteresse an einem gemeinsamen Entwicklungskonzept für die Soziale Arbeit in der Region. Bedarfsgerechte Hilfen sollen möglichst nah beim ,,Fall im Feld" eingesetzt werden können. lhre vertieften Ausführungen vom 10. September 2015 haben uns darin bekräftigt, die eingeschlagene Richtung fortzuführen. Wir haben lhr Gesuch vom 23. April 2015 lautend auf . Die Projektgruppe beantragt, das Projekt ,,Fbxbb Jugend- und Familienhilfe im Sozialraum Bern Osf" a/s Pilotprojekt zu anerkennen und mit einem Beitrag in der Höhe von rund CHF 75 000 mitzufinanzieren mit folgenden Anmerkungen genehmigt: r ¡ o r ¡ Die im Projektbeschrieb genannte Bedarfserhebung muss qualitativ in die Evaluation miteinbezogen werden. Soweit machbar, sollen die finanziellen Auswirkungen der Fallzahlen hinsichtlich massgeschneiderter, flexibler und am Willen der Klient/in orientierte ergänzende Hilfen im Vergleich zu einer herkömmlichen Bearbeitung gegenüber gestellt werden können (2.8. anhand einer Schattenrechnung). Alle interessierten Kooperationspartner/innen sowie kommunalen Behörden und weitere Fachstellen (u.a. KESB, EB, KJPD) im Sozialraum Bern Ost mussen zwingend miteinbezogen werden. Die GEF soll vorgängig zum Ergebnis der Zwischenevaluation in Form eines Mitberichtes dazu Stellung nehmen können (gemäss Meilensteinplanung 1212016-01-2017). Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Revision des Sozialhilfegesetzes (SHG) sowie der Umsetzung des Projektes ,,Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Euiehung im Kanton Bern" müssen zwingend berücksichtigt werden. Seite 2 Wir wünschen lhnen bei der Erarbeitung dieses interessanten Projektes viel Freude Freundliche Grüsse DER GESUNDHEITS- UND FÜRSORGEDIREKTOR Philippe Perrenoud Regierungsrat Kopie Jugendamt des Kantons Bern, Andrea Weik, Vorsteherin
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