Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 9 / 6. Mai 2015 2 Euro Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS – StrRGebS) vom 1. August 2001 (Amtsblatt S. 350), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Dezember 2014 (Amtsblatt S. 467) Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (StraßenausbaubeitragsS – ABS) vom 16. April 2003 (Amtsblatt S. 189), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 399) Vom 28. April 2015 Vom 28. April 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung: Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung: Artikel 1 Artikel 1 1. In § 2 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt: „(4) Die Gebührenschuld ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück oder dem Erbbaurecht (Art. 8 Abs. 8 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 7 KAG).“ 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Nrn. 8, 9 und 12 werden gestrichen. bb) Die bisherigen Nrn. 10 und 11 werden die neuen Nrn. 8 und 9. b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „ , insbesondere solcher im Sinne von § 42 Abs. 4 a StVO,“ gestrichen. bb) In Satz 2 werden die Wörter „sowie die Begrünung und Bepflanzung“ gestrichen. cc) In Satz 3 werden die Wörter „ , insbesondere solcher im Sinne von § 42 Abs. 4 a StVO“ gestrichen. Amtsblatt 2. In § 3 Abs. 1 wird der Klammerzusatz „(§ 12 Abs. 1 Satz 1 der Straßenreinigungsverordnung (StrRVO) vom 18. Oktober 1990 (Amtsblatt S. 367) in der jeweils geltenden Fassung)“ durch den Klammerzusatz „(§ 12 Abs. 1 Satz 1 der Straßenreinigungsverordnung (StrRVO) vom 15. Oktober 2010 (Amtsblatt S. 314) in der jeweils geltenden Fassung)“ ersetzt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 22. April 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 28. April 2015 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) D ie Tabelle nach Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 werden die Buchstaben d), f) und g) gestrichen; Buchstabe e) wird der neue Buchstabe d). bb) In Nr. 2 werden die Buchstaben d), g) und h) gestrichen; die Buchstaben e) und f) werden die neuen Buchstaben d) und e). cc) In Nr. 3 werden die Buchstaben d), g) und h) gestrichen; die Buchstaben e) und f) werden die neuen Buchstaben d) und e). dd) In Nr. 4 werden die Buchstaben d), f) und g) gestrichen; Buchstabe e) wird der neue Buchstabe d). ee) In den Nrn. 5 und 7 werden jeweils das Komma nach dem Wort „Beleuchtung“ durch das Wort „und“ ersetzt und jeweils die Wörter „und Begrünung“ gestrichen. ff) In Nr. 6 werden die Wörter „ , insbesondere solche im Sinne von § 42 Abs. 4 a StVO,“ gestrichen, das Komma nach dem Wort „Beleuchtung“ durch das Wort „und“ ersetzt und die Wörter „und Begrünung“ gestrichen. gg) Nr. 8 wird gestrichen. b) Abs. 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 6 werden die Wörter „ , insbesondere solche im Sinne von § 42 Abs. 4 a StVO,“ gestrichen. bb) Nr. 8 wird gestrichen. 3. In § 7 werden die Nrn. 6 bis 8 gestrichen und die Nrn. 9 und 10 die neuen Nrn. 6 und 7. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Ersten des auf ihre Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 22. April 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 28. April 2015 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Festsetzung der Grundsteuer für 2015 Der Stadtrat hat am 22.11.2012 mit der Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer folgende Grundsteuerhebesätze beschlossen: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) Grundsteuer B (Grundstücke) 332 v.H. 535 v.H. Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 25 der Stadt Nürnberg vom 12.12.2012 veröffentlicht. Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist in der Höhe der Hebesätze keine Änderung eingetreten. Die Grundsteuer 2015 wird daher gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes für alle Grundstücke, deren Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, in gleicher Höhe wie für das Kalenderjahr 2014 festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, im Kalenderjahr 2015 die Grundsteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr schulden. 186 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Grundsteuerfestsetzung treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.2015 fällig. Ausnahmen gelten nur für Jahreszahler, die den Gesamtbetrag der Steuer am 01.07.2015 zu bezahlen haben. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. 3. Eine Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. 4. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Gegen die Festsetzung der Grundsteuer 2015 durch diese öffentliche Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage (siehe 2.) erhoben werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt, Anschrift: Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht generell oder gegen den Steuermessbetrag richten, können mit dem o.g. Rechtsbehelf nicht gegen die Stadt Nürnberg geltend gemacht werden, sondern sind beim Zentralfinanzamt Nürnberg (Bewertungsstelle) rechtzeitig zu erheben, das den Steuermessbescheid erlassen hat (siehe die Rechtsbehelfsbelehrung in dortigem Bescheid). 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. 2007 S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. 2. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt Anwesen Georg-Strobel-Str. 21, Gemarkung/Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 80 Baugenehmigung für die Erweiterung und Umnutzung in der Wirtschaftsschule (EG) zur Ganztagsbetreuung Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 23.04.2015 Aktenzeichen B1-2015-15 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Bauge- setzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-75 87 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Pilotystr. 29, Gemarkung/ Flurnr.: Gärten h. d. Veste 17/1 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Büro (B10) in Wohnung Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg 23.04.2015 Aktenzeichen B2-2014-940 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur 187 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231- 75 87 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Wilhelm-Löhe-Str. 10, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 29/2 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Garagen zu Büro und Nutzungsänderung von Lager zu Wohnen sowie Nutzungsänderung von Garagen zu Wohnzwecken Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 24.04.2015, Aktenzeichen B2-2014-573, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4377 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Wirthstr. 16 - 18, Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 44 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des gesamten Gebäudes von Büro und Lagerflächen zu Wohnen (33 WE und 1 GE) mit Abbruch und Neuerrichtung des Dachstuhls (5.OG) des Vordergebäudeteils mit Balkonen und Loggien (hofseitig) sowie Teilabbruch des westlichen Rückgebäudeteils mit Errichtung eines Balkons Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 28.04.2015 Aktenzeichen B2-2014-667 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim W. Mödl seit 1948 Bauunternehmung Stuckgeschäft Altbausanierung Gerüstbau Dagmarstraße 6 90482 Nürnberg Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99 188 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4373 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Zickstr. 2, Gemarkung/Flurnr.: Gostenhof 377/15 Baugenehmigung für den Einbau von 2 Wohnungen in das Dachgeschoss mit Errichtung von Dachgauben und Dachloggien - Tektur über die Änderung der Situierung und Verbreiterung der Dachgauben (Nord- und Ostseite), Errichtung von 2 Gauben (Südseite), sowie Errichtung einer Gaube (Westseite) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Öffentliche Bekanntmachung Friedhofsverwaltung Kraftshof: Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: der Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 06. Mai 2015 die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Georgskirche, Nürnberg-Kraftshof, geändert wird. Die Änderung der Friedhofsgebührenordnung wurde mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 14.04.2015, Az.68/52, kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt werden. Sie liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt, Friedhofsverwaltung auf. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. BAYERISCHES ZIMMERERHANDWERK LEISTUNGSFÄHIG LORENZ WUNNER Holzbau · Zimmerei · Treppenbau 90441 Gustav-Adolf-Straße 46 66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86 @ [email protected] Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 21.04.2015 Aktenzeichen B2-2013-537 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-14848 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 9, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Abschied in sicheren Händen. Fragen zu Bestattung, Trauerfeier und Grabpflege besprechen wir nach Wunsch bei Ihnen zuhause oder in unseren Räumen. Bei uns finden Sie den Rahmen für den feierlichen Abschied am offenen Sarg. Wir bieten Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten, die Ihnen Sicherheit gibt und Ihre Angehörigen entlastet. Spitalgasse 1 • 90403 Nürnberg Tag und Nacht für Sie erreichbar: Tel. 0911 – 22 17 77 www.bestattungsdienst.nuernberg.de 189 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-10726, Fax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected] b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, Ausschreibungsnummer: H3651015 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg-Eibach, Hopfengartenweg 25 f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Kernsanierung Kita und Erweiterung um eine Hortgruppe, Gewerk/Art der Leistung: Estricharbeiten nach DIN 18353, Umfang der Leistung: Zementestrich ca. 290 m² und Anhydritestrich ca. 1.179 m² g) Erbringen von Planungsleistungen: nein h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfrist: Beginn: 21.09.2015, Ende: 16.10.215 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z. Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax: 0911/231-7642, E-Mail: [email protected] Anforderung bis: 28.05.2015, Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 18 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, IBAN DE50760501010001010941, BIC-SWIFT SSKNDE77XXX, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: Kto 54150500, KSt V111700001, LV H3651015 Hopfengartenweg Estricharbeiten. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 03.06.2015, Uhrzeit: 09:50 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: keine s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: §16 VOB/A v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 30.06.2015 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739, Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4245, Fax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90451 Nürnberg, Fürreuthweg 95, Grundschule Eibach f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: H3400515, Titel: Fürreuthweg 95, Zentralhort, Landschaftsgärtnerische Arbeiten (nachfolgend ca.-Angaben): Bitte richtige Aufzählung!! 620 m² Wegeflächen, Pflaster 15 m² Schotterrasen 80 m² Plattenbeläge 310 m² Spielflächen 540 m² Pflanzflächen 270 m² Rasenflächen div. Pflanzungen: 8 Bäume, 21 Solitärsträucher, div. Sträucher 1 Rigole 145 m Zaun 4 Tore Fahrradständer mit Überdachung Gerätehaus Sichtschutz Müllplatz 3 Sonnensegel div. Spielgeräte Holz- und Steineinfassungen der Spielflächen div. Natursteinarbeiten h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfrist: Vom: 20.07.2015 bis: 02.10.2015 j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: 190 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/o5vsb47 l) Entgelt für die Vergabeunterlagen: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 / Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe, welche Personen anwesend sein dürfen: 02.06.2015 um 09:30:00 Uhr, Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg, Baumeisterhaus, Konferenzraum Erdgeschoss; Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter r) folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen: Mängelbürgschaft: siehe Einladung zur Angebotsabgabe, Vertragserfüllungsbürgschaft: siehe Einladung zur Angebotsabgabe s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Einladung zur Angebotsabgabe t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend u) folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: siehe Einladung zur Angebotsabgabe (Erklärung zur Insolvenz, zu Verfehlungen, zu Steuern, zu Krankenkassen, zur Berufsgenossenschaft, zur Gewerbemeldung, zum Berufsregister, zum Umsatz, zu Referenzen, zur Haftpflichtversicherung, zu Zertifikaten, zu Schutzrechten, zur techn. Ausstattung) v) Zuschlagsfrist: 30.06.2015. w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402, Nürnberg, Telefon: 0911/231-10729, Fax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected], Hinweis: LV Anforderung siehe k) b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, Ausschreibungsnummer: H280.110.2 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Fürther Straße 244 d Ihre Kleinanzeige zu allen Gelegenheiten! Breite: 60 mm, je Zeile 1,– Euro netto Telefon: 0911/231-53 19 Telefax: 0911/231-50 59 E-Mail: [email protected] Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Kulturwerkstatt „auf AEG“, Gewerk: Metallbauarbeiten, Art der Leistung: Metallverkleidung, Umfang der Leistung: Sonderkonstruktion aus großformatigen Elementtafeln als vorgehängte, hinterlüftete Wandverkleidung mit besonderen Kantungen aus Streckmetall (Material: Aluminium, anodisch oxidiert in dekorativer Eloxalqualität nach DIN 17611): zu verkleidende Wandfläche im Innen- und Außenbereich ca. 450 m², einschl. Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen mit Elastomerlagern; Abschluss- und Konsolgesimse an Wandflächen aus Glattblechen gekantet (Material: Aluminium, anodisch oxidiert in dekorativer Eloxalqualität nach DIN 17611): Gesimse im Innen- und Außenbereich ca. 300 m, einschl. Unterkonstruktion mit Elastomerlagern und diversen Ausschnitten; Sonderkonstruktion aus großformatigen Elementtafeln als Unterdeckenverkleidung, hinterlüftet aus Streckmetall (Material: Aluminium, anodisch oxidiert in dekorativer Eloxalqualität nach DIN 17611): zu verkleidende Deckenfläche im Innenbereich ca. 180 m², einschl. Abhängung aus Stahlblechprofilen mit diversen Ausschnitten; Leistung einschl. statischer Nachweise und Einsatz von fahrbaren Gerüsten g) Erbringen von Planungsleistungen: nein h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfrist: Beginn: 24.08.2015, Ende: 11.03.2016 j) Nebenangebote sind zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax: 0911/231-7642, E-Mail: [email protected] Anforderung bis: 26.05.2015, Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,50 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV H280.110.2. Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 07.05.2015 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 02.06.2015 Uhrzeit: 10:10 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abge- fasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: VOB/A §16 v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 30.07.2015 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739, Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4271, Fax: 0911/231-5628, E-Mail: [email protected], Hinweis: LV Anforderung siehe k) b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, Ausschreibungsnummer: 62177 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Gibitzenhofstraße 151, Pirckheimergymnasium f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Energetische Sanierung Fensterelemente Treppenhaus, Gewerk: Metallbauarbeiten, Art der Leistung: Alufenster, Umfang der Leistung: 45m² Pfosten-Riegel-Fassade, Denkmalgeschütztes Schulgebäude g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn: 10.08.2015, Ende: 11.09.2015 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax: 0911/231-7642, E-Mail: [email protected], Anforderung bis: 02.06.2015, Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 18,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV 62177. Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. 191 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 11.05.2015 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 10.06.2015 Uhrzeit: 10:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: keine s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: VOB/A §16 v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 10.07.2015 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739, Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Abt. 5, Beschaffungsmanagement, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/231-3317, Fax: +49 911/231-2414, E-Mail: [email protected] Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, Kommune II.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag CPV−Code: 18110000−3 Berufskleidung, 18222000−1, Firmenkleidung Ort der Ausführung: Westfriedhof Verwaltung, Schnieglinger Str. 71, 90425 Nürnberg, Krematorium, Schnieglinger Str. 143, 90425 Nürnberg; Südfriedhof, Julius-Loßmann-Str. 83, 90469 Nürnberg II.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag, Laufzeit: 01.10.2015-30.09.2019 II.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: Ausstattung von derzeit 87 Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung mit Mietberufskleidung (Businesskleidung). II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein II.1.9) Nebenangebote sind nicht zulässig. II.3) Ausführungsfrist / Lieferzeitraum: 01.10.2015 - 30.09.2019 III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände). Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 500.000 EUR, Personenschäden 1.000.000 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten 3 Jahre, erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Erklärung über den Umsatz in jedem der letzten 3 Jahre. III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit: Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystem s.gem. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig. Angabe der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Zertifizierung Oeko-Tex Standard 100plus oder Oeko-Tex Standard 100. IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VOL/A IV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100% IV.3.1) Aktenzeichen: OrgA/5-10/B-20/2 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Vergabeunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch elektronisch über den Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de möglich. Die Höhe des Entgelts beträgt hierbei 12 EUR. IV.3.4) Angebotsfrist: 02.06.2015 23:59:00 Uhr IV.3.7) Bindefrist des Angebots: 30.09.2015 VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: +49 981/53-1277, Fax: +49 981/53-1837, E-Mail: [email protected] VI.4.2)Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hierzu siehe VI.4.1): gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB "unverzüglich", gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber, gemäß § 101a Abs. 1 GWB: 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 192 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg. VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 23.04.2015 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Feuerwehr, Elektrotechnik u. Kommunikationstechnik, Reutersbrunnenstr. 24, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911/231-6156, 6150, Telefax: 0911/231-6165, 6190, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Stadtgebiet Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: FW/5-11, Titel: Tiefbaujahresausschreibung, Aufgrab- und Kabelverlegungsarbeiten im Stadtgebiet Nürnberg; Erd-, Kabel- und Rohrverlegungsarbeiten sowie gelegentliche Fundamentierungsarbeiten mit Aufstellen von Verteilerschränken. Erstellen von ca. 4.500 m Kabelgraben und ca. 2.500 m³ Baugrube. Verlegen von ca. 8.500 m Kabelschutzrohr, Einziehen von ca. 8.500 m Zweifachrohr und ca. 12.000 m Vierfachrohr. Setzen von ca. 40 Abzweigkästen und ca. 35 Schächten. ca. 26 km Kabelzieharbeiten, ca. 36 km Einblasen von LWL-Leitungen, ca. 48 km Einziehen von Speed-Pipes und ca. 18 km Einblasen von Mikrokabeln. Der Gesamtauftrag setzt sich aus ca. 250 bis 300 Kleinaufträgen, welche nicht nahtlos aufeinander folgen, inkl. Störungen zusammen. h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfrist: Vom: 01.10.2015 bis: 30.09.2016 j) Nebenangebote: sind nicht erlaubt k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/m5fmrlu l) Entgelt für die Vergabeunterlagen: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe, welche Personen anwesend sein dürfen: 02.06.2015 um 09:50:00 Uhr, Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg; Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer. Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen: Mängelbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft. t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) verlangte Nachweise: Nachweis über die Eignung und Qualifikation des vom Auftragnehmer benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen gem. ZTV-SA 97. Der Nachweis darf bei Einreichung des Angebotes nicht älter als fünf Jahre sein. Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung für öffentliche Ausschreibungen gem. VOB/A § 6 Abs. 3 oder Angabe der PQ-Nummer im Präqualifikationsverzeichnis. v) Zuschlagsfrist: 30.07.2015. w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach Gärtnerweg 1a a) Auftraggeber Vergabestelle: Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt, Karl-Bröger-Straße 9, 90459 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4498, Fax: 0911/231-4978, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90459 U-Bahn Nürnberg, U-Bahnhöfe Scharfreiterring, Langwasser Nord und Messe f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen Erneuerungsmaßnahmen B89; Revitalisierung der U-Bahnhöfe Scharfreiterring (SR), Langwasser Nord (LN) und Messe (ME): ca. 14.000 m Niederspannungskabel halogenfrei, ca. 1000 m Melde- und Signalleitungen halogenfrei, ca. 12.000 m Leitungen demontieren und entsorgen, ca. 450 m konstruktiv aus Stahl gefertigte Installations- und Beleuchtungsträger, ca. 200 Stück Leuchten demontieren, säubern und wieder montieren, ca. 70 St. neue Beleuchtungskörper montieren, ca. 250 St. Leuchtstofflampen demontieren und entsorgen, ca. 250 St. Leuchtstofflampen montieren q) Fristen: Termin der Angebotsöffnung: 29.05.2015 um 10:20:00 Uhr. Vollständige Bekanntmachung unter: http://tinyurl.com/kvmldzh a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg / U-Bahnbauamt, Karl-Bröger-Straße 9, 90459 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4484, Fax: 0911/231-4978, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL- Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen / 90530 Wendelstein Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19 www.karl-wendelstein.de Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr Sa.: 9:00 – 13:00 Uhr Annahme von Abfällen * Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I – A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen •Kompost, Oscorna-Dünger •Pflanzhumus, Pflanz-Substrate •Rasensamen •Rindenmulch, Rindenhumus •Hackschnitzel •Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter •Recycling-Sand und -schotter •Abbrucharbeiten •Erdbau- u. Baggerarbeiten •Abfalltransporte •Schuttabfuhr •LKW mit Ladekran und Greifer •Lieferung von Humus, etc. Baumaschinenverleih •Bagger, Minibagger •Kleinlader •Rüttelplatten •Containerverleih 193 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg e) Ort der Ausführung: 90419 Nürnberg, Bielingplatz f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 1470/2, U-Bahn Nürnberg, U3 Nordwest Bauabschnitt 3, Bahnhof Klinikum Nord BW 357 - Fliesen- und Plattenarbeiten, Bodenbeläge auf Straßen- und Bahnsteigebene, ca. 650 m2 Granitbodenbelag, ca. 200 m Blindenleitsysteme als Fliesenbelag, ca. 85 Treppenstufen beheizt und unbeheizt, ca. 650 m Heizleitungen, 4 elektr. Regelverteilungen h) losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i) Dauer des Bauleistungsauftrags: Von: 09.11.2015 Bis: 27.05.2016 j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. k) Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/m9jjbbj l) Kosten der Vergabeunterlagen: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: 23.06.2015, 09:30:00 Uhr, Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), 90402 Nürnberg; Bieter und ihre Bevollmächtigten v) Die Zuschlagsfrist endet am 24.07.2015. w)zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich Bewerber oder Bieten wenden an: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Promenade 27, 91522 Ansbach. Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprü- HUVWRSIW" $EIOXVVY UXFK" 5RKUE .XQGHQEUR 1HXPKOZHJ 1UQEHUJ 7HO )D[ fungsverfahren ein. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Stöpselgasse 4, 90403 Nürnberg, Telefon: 0911/231 - 51 50, Fax: 0911/231 -51 18, E-Mail: [email protected]; Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Submission - Fünferplatz 2 (Erdgeschoss/Zi. 002), 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren „Formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb des förmlichen Vergaberechts“, Ausschreibungsnummer: 001_REFI_CITY_WLAN c) Ort der Leistungserbringung: Nürnberg d) Frist für den Eingang der Interessenbekundung: 28.05.2015 um 12:00 Uhr e) mit der Interessenbekundung einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung: 1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers, erforderliche Erklärungen und Nachweise: • Kurzdarstellung des Unternehmens: Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz, Sitz der nächsten Niederlassung • Gesamtanzahl der vom Bewerber in jedem der letzten drei Jahren (2012 bis 2014) Beschäftigten • Anzahl der vom Bewerber in jedem der letzten drei Jahre (2012 bis 2014) für gleichwertige Leistungen Beschäftigten • Erklärung des Bewerbers, dass die Technologie von L. R. Hubbard nicht angewandt wird 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen und Nachweise: • Angaben über Gesamtumsatz des Bewerbers und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in jedem der letzten drei Geschäftsjahren (2012 bis 2014) • Angaben über die wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Unternehmen • Angaben, ob und auf welche Art für die benötigte Leistung mit Dritten zusammengearbeitet wird • Beschreibung der Maßnahmen zur Gewähr- leistung der Qualität • Erklärung, dass sich die Bewerberin nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet • Erklärung, dass die Bewerberin ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt. Zwingend erforderlich ist die Nennung einer Referenz/Erfahrung im folgenden Bereich: • Nachweis über mindestens eine entsprechende Leistung mit vergleichbaren Anforderungen und vergleichbarem Umfang in Deutschland. Die Leistung wurde von der Bewerberin in den letzten zwei Jahren (2013 bis 2014) gesamtverantwortlich sowie erfolgreich durchgeführt und wird wie folgt definiert: Aufbau und Betrieb eines WLANs im öffentlichen Raum, dessen Nutzung kostenfrei ist. Mindestens eine Referenz im Bereich Öffentlicher Auftraggeber (Gemeindegrößenklasse 1; über 400.000 Einwohner) 4. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn frühestens: 1. Kalenderwoche 2016, spätestens: 13. Kalenderwoche 2016, Ausführungszeit: 3 Monate, Ende: spätestens 30.06.2016 f) Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Der Personal- und Organisationsausschuss beauftragt in seiner Sitzung vom 27.01.2015 die Stadtverwaltung, ein Konzept für den flächendeckenden Aufbau und Betrieb eines öffentlichen und für Nutzer/innen kostfreien WLANs in der Nürnberger Innenstadt zu entwickeln. Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines öffentlichen WLANs, welches Nutzer/innen kostenfrei und ohne eine Beschränkung des zulässigen Datenvolumens zur Verfügung steht. Geplant ist ein 3-stufiger WLAN-Ausbau in der Nürnberger Innenstadt mit folgenden Ausbaustufen: Ausbaustufe 1: Nürnberger Hauptmarkt Ausbaustufe 2: Königsstraße vom Nürnberger Hauptbahnhof (Ausgang Königstor/Handwerkerhof) bis zum Nürnberger Hauptmarkt sowie die Karolinenstraße (zwischen Polizeipräsidium und Lorenzer Platz) Ausbaustufe 3: Nürnberger Hauptmarkt bis zur Kaiserburg (Rathausplatz und Burgstraße). Der Auftragsgegenstand untergliedert sich in folgende Bestandteile: ZZZ .DQDOXQG5RKU 6DQLHUXQJ .DQDOUHQRYDWLRQ,QOLQHUWHFKQLN .DQDOUHSDUDWXU.XU]OLQHUWHFKQLN .DQDOLQVWDQGVHW]XQJ(GHOVWDKOKOVHQWHFKQLN 1HXYHUOHJXQJ $EGLFKWXQJVYHUIDKUHQJHJHQ*UXQGZDVVHU ,QQHQEHVFKLFKWXQJHQ 6FKDFKWVDQLHUXQJHQ (LQEDXYRQ5FNVWDXVLFKHUXQJHQ )HWWDEVFKHLGHUQ6FKlFKWHQXVZ GH GH 7DJ1DFKW1RWGLHQVW NRVWHQORVH6HUYLFHQXPPHU 5RKU$EIOXVV.DQDOUHLQLJXQJ +RFKGUXFNVSOXQJUHLQLJXQJ )HWWDEVFKHLGHUHQWOHHUXQJ 'LFKWKHLWVSUIXQJ$79',1(1 5RKU.DQDO798QWHUVXFKXQJ .DQDO5RKU6DQLHUXQJ /HLWXQJVRUWXQJ 6LJQDOQHEHOEHUDXFKXQJ 5DWWHQ6FKXW]NODSSHXYP $XXVELOGXQJV IDDFKKEHWULHE Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 194 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg 1. Die Bewerberin ist technischer Betreiber des öffentlichen WLANs. Sie implementiert und betreibt das WLAN-Management-System und ist für den Aufbau, die Verfügbarkeit, den Betrieb, die Wartung und den Service des WLANs verantwortlich. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist von der Bewerberin eventuell ein Rückbau der errichteten WLAN-Infrastruktur vorzunehmen. 2. Die Bewerberin übernimmt die Betreiberhaftung, wodurch die Stadt Nürnberg von sämtlichen Haftungsrisiken freigestellt ist. 3. Das WLAN steht Nutzer/innen 24 Stunden pro Tag kostenfrei und ohne eine Beschränkung des verfügbaren Datenvolumens zur Verfügung. 4. Die Bewerberin gewährleistet in den oben genannten drei Ausbaustufen jederzeit eine 100 %-ige WLAN-Abdeckung. Die Kosten für eine eventuelle Ausleuchtungsmessung zur Bestimmung der Anzahl und Montagestandorte der WLAN-Sender im Rahmen einer Angebotserstellung trägt die Bewerberin. 5. Die Stadt Nürnberg bietet von sich aus keine öffentlichen Liegenschaften als Anbringungsorte für WLAN-Antennen an. Die Bewerberin sollte in der Lage sein, ohne städtische Liegenschaften ein entsprechendes Konzept zu erstellen. Werden von der Bewerberin Antennen an Gebäuden angebracht, müssen diese in ihrem Erscheinungsbild dezent sein und sich gut in das historische Stadtbild einfügen. Denkmalschutzrechtliche Belange sind von der Bewerberin bei der Anbringung von WLANAntennen stets und eigenverantwortlich zu berücksichtigen. 6. Die Bewerberin setzt konsequent einen von der Stadt Nürnberg definierten Content-Filter um. 7. Die Bezeichnung der SSID wird der Bewerberin seitens der Stadt Nürnberg vorgegeben. 8. Datenschutzrechtliche Vorgaben werden von der Bewerberin beachtet; ggf. ist eine Abstimmung mit der städtischen Datenschutzbeauftragten erforderlich. 9. Die gesetzlichen Vorgaben zur Strahlenbelastung werden eingehalten. 10. Die Bewerberin kennzeichnet die durch WLAN abgedeckten Bereiche durch eine geeignete Beschilderung. Als Ansprechpartner für Auskünfte im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren steht zur Verfügung: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Bereich Ressourcenmanagement, Peter Schuster, Stöpselgasse 4, 90403 Nürnberg, Telefon: 0911/231-51 50, Fax: 0911/231-51 18, E-Mail: [email protected]. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Eignung, das Firmenportfolio und den Auftragsgegenstand erfüllen (vgl. f), dann teilen Sie bitte Ihr Interesse an einer Teilnahme unter dem Stichwort „Ref.I/City-WLAN“ bis zum 28.05.2015, 12:00 Uhr schriftlich der Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, - Submission -, Fünferplatz 2 (Erdgeschoss/Zi. 002), 90403 Nürnberg mit. Die ausgewählten Einsender erhalten anschließend einen Anforderungskatalog, in dem Angaben zum Unternehmen und zur geplanten Konzeption abgefragt werden. Die Fristen hierzu werden gesondert bekannt gegeben. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen werden in einem nächsten Schritt maximal 5 Unternehmen zur Präsentation der Konzeptionen ausgewählt. Die Präsentationstermine werden voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche 2015 stattfinden. g) Wertungsmerkmale für die Bewerberauswahl: Der Bewerber hat alle relevanten Informationen, die aus seiner Sicht für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zusätzlich maßgeblich sein könnten, mit anzugeben und zur Eignung (vgl. e) sowie zu den Anforderungen des Auftragsgegenstandes (vgl. f) konkrete Aussagen (die Angaben zu den Buchstaben e) und f) sind Mindestanforderungen) zu treffen. h) Sonstige Angaben: Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Jede Interessenbekundung wird in zweifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich in einfacher elektronischer Ausfertigung benötigt. Ein Aufwandsersatz wird nicht gewährt. +% /%)*! +% "&$'*%* %&* +%*( --- +),(-#*+%"#+ [email protected] www.gsschenk.de Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 195 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Vergaben Servicebetrieb Öffentlicher Raum a) Öffentlicher Auftraggeber: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, SÖR/2-W/2, Großreuther Str. 117, 90425 Nürnberg Telefon: 0911/231-7421, Telefax: 0911/231-4626, E-Mail: [email protected], Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste - Submission -, Fünferplatz 2 (EG / Zi. 002) 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/ Ihren Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: 67/SÖR/2015 Titel: Lkw als 3-Seitenkipper mit Ladekran und Winterdienstvorbereitung (zul. Ges. gew.: ca. 18 to.) Ort der Leistungserbringung: 90425 Nürnberg, Großreuther Str. 117 e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist vorgesehen Los 1: Fahrgestell (zul. Ges. gew.: ca. 18 to.; Lenkertyp links; geeignet für den Aufbau eines Ladekrans und eines Dreiseitenkipper sowie für den Winterdiensteinsatz Los 2: An- u. Aufbauten (3-Seitenkipperbrücke; Ladekran und Einbau einer Kommunalhydraulik) f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: ca. KW 44, 2015 h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/laumd3b i) Fristen: Angebotsfrist: 27.05.2015 um 15:30:00 Uhr. Bindefrist: 30.06.2015. j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) Zahlungsbedingungen: keine Angaben l) verlangte Nachweise: keine allgemeinen Angaben m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: ja, siehe Wertungsmatrix Sonstiges: keine Angaben Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 I.1) Vergabestelle: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/231-31059, Fax: 0911/231-7683, E-Mail: [email protected], Internet-Adresse (URL): http://www.nuernberg.de, Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben, Angebote (Teilnahmeanträge) sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Sanierung von 4 innerstädtischen Brücken, Nürnberg (Generalplanungsleistungen). Für vier Brückenbauwerke im Stadtgebiet von Nürnberg sollen Sanierungen durchgeführt werden. Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist je Bauwerk eine Reihe von Planungsleistungen zu erbringen. Dies sind insbesondere Leistungen gemäß HOAI 2013: - Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3 „Ingenieurbauwerke“ - Teil 4 „Fachplanung“ Abschnitt 1 „Tragwerksplanung“ - Planung zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz (SiGeKo) als besondere Leistung - Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung - Sonstige fallbezogene besondere Leistungen. Diese Ingenieurleistungen sollen stufenweise je Bauwerk vergeben werden. Dabei werden die genannten Fachlose als Generalplanerleistungen für folgende drei Teillose ausgeschrieben: Los 1: Konrad-Adenauer-Brücke (BW 1.118), Los 2: Hügelstraße über den Main-DonauKanal (BW 1.210) und Hügelstraße über die Südwesttangente (BW 1.211), Los 3: Rothenburger Straße über den MainDonau-Kanal (BW 1.207) II.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung, Dienstleistungskategorie 12, Hauptort der Dienstleistung: Nürnberg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: entfällt II.1.8) Aufteilung in Lose: ja, Angebote sind möglich für: ein Los und mehrere Lose II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Sanierungsplanung für folgende Lose: LOS 1: Sanierung und Instandsetzung der Konrad-Adenauer-Brücke (BW 1.118), Nürnberg – Generalplanungsleistungen, LOS 2: Sanierung der Brücken Hügelstraße (BW 1.210 und BW 1.211), Nürnberg – Generalplanungsleistungen, LOS 3: Sanierung und Instandsetzung der Brücke Rothenburger Str. (BW 1.207), Nürnberg – Generalplanungsleistungen. Jedes LOS stellt ein eigenständiges VOFVerfahren dar, für welches jeweils der dazu- gehörige Bewerbungsbogen auf folgender Internetseite heruntergeladen werden kann: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA (Suchbegriff: VOF-SÖR4BR). Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf http://ted.europa.eu unter dem Titel: DE-Nürnberg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden können: Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf http://ted.europa.eu (Titel siehe oben) II.3) Beginn der Auftragsausführung: 30.09.2015 III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf http://ted.europa.eu (Titel siehe oben) III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Vergütung erfolgt gem. HOAI in der gültigen Fassung; BGB. III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf http://ted.europa.eu (Titel siehe oben) III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf http://ted.europa.eu (Titel siehe oben) III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf http://ted.europa.eu (Titel siehe oben) III.3.1)Die Dienstleistungserbringung ist folgendem Berufsstand vorbehalten: Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf http://ted.europa.eu (Titel siehe oben). Juristische Personen müssen Namen und berufliche Qualifikation der für die Dienstleistung verantwortlichen Person angeben. IV.1.1)Verfahrensart: Verhandlungsverfahren nach VOF IV.1.2)Geplante Anzahl der einzuladenden Bewerber: min. 3, max. 5, Kriterien für die Auswahl der Bewerber: Erfüllen nach Abschnitt III. mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§10 Abs. 3 VOF). IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VOF-SÖR-4BR 196 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 29.5.2015, Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB), Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 28.04.2015 Neubau oder Renovierung? Wir bieten Garagentore, Haustüren, Decorzäune mit dem Rundum-Service. Tore · Antriebe · Elektrotechnik Meisterbetrieb Innungsbetrieb seit 1987 Service rund um die Uhr Sportplatzstraße 2 · 91367 Weißenohe Telefon 09192 - 92 91 0 www.tore-porst.de Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 Vergaben Stadtentwässerung Umweltanalytik und a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911/231-31 41, Fax: 0911/231-45 35, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90471 Kurt-Schmidtpeter-Weg, Hermann-BöhmStraße, Otto-Ernst-Schweitzer-Straße f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: 1025, Titel: Kanalsanierung Kurt-Schmidtpeter-Weg, Schlauchlinersanierung, ca. 425 m DN 300 und 630 m DN 400 h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfrist:Vom: 07.09.2015 bis: 13.11.2015. Die Arbeiten sind bis zum 13.11.2015 abzuschließen. j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Siehe Verdingungsunterlagen. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/kq98a9s, Anforderung per Post: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg , Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg Telefon: 0911/231-31 41, Fax: 0911/231-45 35, E-Mail: stefan.bieger@ stadt.nuernberg.de, spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 10.06.2015 l) Entgelt für die Vergabeunterlagen: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/ Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung: Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Das Entgelt ist zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto: 4410720, BLZ: 76050101, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE27760501010004410720, BIC: SSKNDE77, Verwendungszweck: 1025, Kanalsanierung Kurt-Schmidtpeter-Weg, Zahlungsbetrag: 46,00 EUR o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), 90402 Nürnberg p) Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe, welche Personen anwesend sein dürfen: 17.06.2015 um 09:30:00 Uhr, Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), 90402 Nürnberg; Bieter und Ihre Bevollmächtigten. r) geforderte Sicherheiten: Siehe Verdingungsunterlagen s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16 t) Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) verlangte Nachweise: Der Bieter muss im Besitz des Zertifikats der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RALGZ 961 der Gütegemeinschaft „Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V.“ sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn er im Besitz der RAL Gütezeichen Gruppe S27.X ist oder des Logos KOB der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen ist und einschlägige Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß „Güte- und Prüfbestimmungen“ nach RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage einschlägiger Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung. v) Zuschlagsfrist: 17.07.2015 w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739, Vergabekammer (§104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 13, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911/231-4589, Fax: 0911/231-7320, E-Mail: [email protected] Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte, Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A, Ausschreibungsnummer: 10041/62164 d) Art und Umfang der Leistung: Lieferung einer 45%igen Calciumnitratlösung und Anmietung von Dosiercontrollern zur Unterdrückung der Schwefelwasserstoffbildung in 2 Abwasserdruckrohrleitungen einschließlich Probetrieb, Vertragslaufzeit: 01.03.2016 - 31.12.2017 für den Dauerbetrieb, Probebetrieb im Zeitraum vom 10.08.2015 - 30.10.2015 für 5 Wochen, Ort der Leistungserbringung: 197 Amtliche Bekanntmachungen Vergabe von Arbeiten der Stadt Nürnberg Nürnberg: Pumpwerk Großgründlach, Kalchreuth: Pumpwerk Kalchreuth e) Aufteilung in Lose: nein f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Beginn der Ausführungsfrist: 10.08.2015, Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2017 h) Anforderung der Verdingungsunterlagen und Auskünfte zum Inhalt bei: Anschrift siehe a) i) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21.05.2015 um 23:59 Uhr j) geforderte Sicherheiten: siehe Ausschreibungsunterlagen k) wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B §17 l) Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Firmen, die bisher noch nicht mit einem Rahmenvertrag über die Lieferung einer 45%igen Calciumnitratlösung einschließlich Dosiercontroller durch die Stadt Nürnberg beauftragt wurden, haben folgende Nachweise mit der Bewerbung einzureichen: 1) Beim Vergabemanagement (Anschrift siehe oben): Umsatz an Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012 bis 2014); in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführte, vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsarten und der Ausführungszeit; Übermittlung eines aktuellen Sicherheits- bzw. Produktdatenblattes mit Angaben zu den Produkteigenschaften (konkrete Wirkstoffkonzentrationen mit Angabe von produktspezifischen Schwankungsbreiten): Der im Produktdatenblatt angegebene Wirkstoffgehalt Nitrat-Stickstoff (NO3-N) in Massenprozent darf eine maximale Schwankungsbreite von +/- 0,30 aufweisen. Die Dosierbehälter an den Pumpwerken sind mit einer Epoxidharzauskleidung (Harz Gruppe 1) ausgerüstet. Im Dosiermittel dürfen keine Stoffe enthalten sein bzw. das Dosiermittel darf keine Eigenschaften besitzen, die der Behälterbeschichtung schaden. Beschreibung des Dosiermittelcontrollers: Der Dosiermittelcontroller muss die Dosiermittelmenge mindestens in Abhängigkeit folgender, durch den AG zur Verfügung gestellter Werte, steuern: Durchfluss am Pumpwerk (Analogwert), Abwassertemperatur (Analogwert), Abwassertrübung (Analogwert), Regenwetterkennung (Digitalwert), Schwefelwasserstoffkonzentration am Auslauf der Druckrohrleitung (Analogwert). Durch den Dosiermittelcontroller müssen dem Auftraggeber mindestens folgende Werte zur Verfügung gestellt werden: Betriebs- bzw. Störmeldung (Digitalwert), Dosiermittelmengensollwert (Analogwert). 2) Bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Zentrallager, Adolf-BraunStraße 33, 90429 Nürnberg: Zur Beurteilung der Produktqualität ist eine Probe des Dosiermittels (10 Liter-Kanister) mit der Aufschrift „Calciumnitratlösung – Testlösung für PW Großgründlach“ bis zum unter Pkt. i) genannten Termin zu liefern. Von dieser Probe werden zur Beurteilung der Dosiermitteleignung mindestens folgende Werte durch SUN/U (akkreditiertes Labor) untersucht: der Wirkstoffgehalt Nitrat-Stickstoff nach Devarda (Grundlage iSO 11792: Reduktion des Nitratstickstoffs und Bestimmung des Gesamtstickstoff mittels Dampfdestillation), Bestimmung des pHWertes: potentiometrisch. Anzeigenschluss 5 Tage vor Erscheinen. [email protected] www.fima-gmbh.de Erfolgreich werben www.frankenrecycling.de durch Anzeigen im Amtsblatt. Neu: Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 198 Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg www.torprofi.de · E-mail: [email protected] B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt. www.zoells.de InhaltSeite Änderungssatzung der Straßenreinigungs- gebührensatzung186 Änderungssatzung der Straßenausbaubeitragssatzung186 Festsetzung der Grundsteuer für 2015 Georg-Strobel-Str. 21, Gemarkung/Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 80 für die nächste 186 187 Pilotystr. 29, Gemarkung/Flurnr.: Gärten h. d. Veste 17/1 187 Wilhelm-Löhe-Str. 10 Gem./Flurnr.: Gibitzenhof 29/2 188 Wirthstr. 16 - 18, Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 44 188 Zickstr. 2, Gem./Flurnr.: Gostenhof 377/15 189 Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung Kraftshof189 Vergaben der Stadt Nürnberg 190 Vergaben Servicebetrieb Öffentlicher Raum 196 Vergaben Stadtentwässerung und Umweltanalytik197 Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015 Anzeigenschluss Ausgabe vom „hat pflanzen und ideen.“ GROSSAUSWAHL AN „TOP“-PFLANZEN für ihren garten. pflanzarbeiten & pflege. der „schopf“ hilft ihnen gerne. SCHOPF GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH Höllwiesenstr. 59 · 90453 Nürnberg Tel. 0911- 63 86 31 20.05.2015 ist der 13.05.2015 Schöne neue Fensterwelt Alles aus einer Hand: Fenster Haustüren Rollläden Markisen Raffstores Wintergärten/ Überdachungen www.bauer-fenster.de Q U A L I T Ä T N A C H M A S S , Am Sternbach 2 · 91477 Markt Bibart Tel. 09162 9898-0 · Fax 09162 9898-40 S E R V I C E U N D B E R A T U N G 199
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