Amtsblatt der Stadt Nürnberg - Ausgabe 09/2015 (06.05.2015)

Informationen und
amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Nürnberg
www.amtsblatt.nuernberg.de
Nr. 9 / 6. Mai 2015
2 Euro
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung
(StraßenreinigungsGebS – StrRGebS)
vom 1. August 2001 (Amtsblatt
S. 350), zuletzt geändert durch
Satzung vom 1. Dezember 2014
(Amtsblatt S. 467)
Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (StraßenausbaubeitragsS – ABS) vom 16. April 2003
(Amtsblatt S. 189), zuletzt geändert
durch Satzung vom 7. Dezember
2012 (Amtsblatt S. 399)
Vom 28. April 2015
Vom 28. April 2015
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2
Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993
(GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung:
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2
Abs. 1 und Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993
(GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung:
Artikel 1
Artikel 1
1. In § 2 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Gebührenschuld ruht als öffentliche Last
auf dem Grundstück oder dem Erbbaurecht (Art. 8
Abs. 8 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 7 KAG).“
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nrn. 8, 9 und 12 werden gestrichen.
bb) Die bisherigen Nrn. 10 und 11 werden die
neuen Nrn. 8 und 9.
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „ , insbesondere solcher im Sinne von § 42 Abs. 4 a
StVO,“ gestrichen.
bb) In Satz 2 werden die Wörter „sowie die
Begrünung und Bepflanzung“ gestrichen.
cc) In Satz 3 werden die Wörter „ , insbesondere solcher im Sinne von § 42 Abs. 4 a
StVO“ gestrichen.
Amtsblatt
2. In § 3 Abs. 1 wird der Klammerzusatz „(§ 12 Abs. 1
Satz 1 der Straßenreinigungsverordnung (StrRVO)
vom 18. Oktober 1990 (Amtsblatt S. 367) in der
jeweils geltenden Fassung)“ durch den Klammerzusatz „(§ 12 Abs. 1 Satz 1 der Straßenreinigungsverordnung (StrRVO) vom 15. Oktober 2010 (Amtsblatt
S. 314) in der jeweils geltenden Fassung)“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 22. April
2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und
amtlich bekannt gemacht.
Nürnberg, 28. April 2015
Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister

Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
2. § 4 wird wie folgt geändert:
a) D
ie Tabelle nach Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt
geändert:
aa) In Nr. 1 werden die Buchstaben d), f) und
g) gestrichen; Buchstabe e) wird der neue
Buchstabe d).
bb) In Nr. 2 werden die Buchstaben d), g) und
h) gestrichen; die Buchstaben e) und f)
werden die neuen Buchstaben d) und e).
cc) In Nr. 3 werden die Buchstaben d), g) und
h) gestrichen; die Buchstaben e) und f)
werden die neuen Buchstaben d) und e).
dd) In Nr. 4 werden die Buchstaben d), f) und
g) gestrichen; Buchstabe e) wird der neue
Buchstabe d).
ee) In den Nrn. 5 und 7 werden jeweils das
Komma nach dem Wort „Beleuchtung“
durch das Wort „und“ ersetzt und jeweils
die Wörter „und Begrünung“ gestrichen.
ff) In Nr. 6 werden die Wörter „ , insbesondere
solche im Sinne von § 42 Abs. 4 a StVO,“
gestrichen, das Komma nach dem Wort „Beleuchtung“ durch das Wort „und“ ersetzt
und die Wörter „und Begrünung“ gestrichen.
gg) Nr. 8 wird gestrichen.
b) Abs. 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 6 werden die Wörter „ , insbesondere
solche im Sinne von § 42 Abs. 4 a StVO,“
gestrichen.
bb) Nr. 8 wird gestrichen.
3. In § 7 werden die Nrn. 6 bis 8 gestrichen und die
Nrn. 9 und 10 die neuen Nrn. 6 und 7.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf ihre Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 22. April
2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und
amtlich bekannt gemacht.
Nürnberg, 28. April 2015
Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister

Festsetzung der Grundsteuer für 2015
Der Stadtrat hat am 22.11.2012 mit der Satzung
über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und
für die Gewerbesteuer folgende Grundsteuerhebesätze beschlossen:
Grundsteuer A (land- und
forstwirtschaftliche Betriebe)
Grundsteuer B (Grundstücke)
332 v.H.
535 v.H.
Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 25 der Stadt
Nürnberg vom 12.12.2012 veröffentlicht.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist in der Höhe
der Hebesätze keine Änderung eingetreten. Die
Grundsteuer 2015 wird daher gem. § 27 Abs. 3 des
Grundsteuergesetzes für alle Grundstücke, deren Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der
letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, in
gleicher Höhe wie für das Kalenderjahr 2014 festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen,
die keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, im
Kalenderjahr 2015 die Grundsteuer in gleicher Höhe
wie im Vorjahr schulden.
186
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der
Grundsteuerfestsetzung treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn
ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid
zugegangen wäre. Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05.,
15.08., 15.11.2015 fällig. Ausnahmen gelten nur für
Jahreszahler, die den Gesamtbetrag der Steuer am
01.07.2015 zu bezahlen haben.
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach
dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte
elektronische Signatur ist unzulässig.
3. Eine Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
4. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren zum
Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer 2015 durch
diese öffentliche Bekanntmachung kann innerhalb
eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder
Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar
Klage (siehe 2.) erhoben werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt, Anschrift: Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg, einzulegen.
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden
Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit
der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden,
außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles
eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den
Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht
generell oder gegen den Steuermessbetrag richten,
können mit dem o.g. Rechtsbehelf nicht gegen die
Stadt Nürnberg geltend gemacht werden, sondern
sind beim Zentralfinanzamt Nürnberg (Bewertungsstelle) rechtzeitig zu erheben, das den Steuermessbescheid erlassen hat (siehe die Rechtsbehelfsbelehrung in dortigem Bescheid).
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616,
91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28,
91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die
Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben,
der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in
Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes
zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
vom 22.06.2007 (GVBl. 2007 S. 390) wurde im
Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine
Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.
2. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit
Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
Stadt Nürnberg,
Kassen- und Steueramt

Anwesen Georg-Strobel-Str. 21,
Gemarkung/Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 80
Baugenehmigung für die Erweiterung
und Umnutzung in der Wirtschaftsschule (EG) zur Ganztagsbetreuung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg vom 23.04.2015 Aktenzeichen B1-2015-15
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Bauge-
setzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-75 87 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Pilotystr. 29, Gemarkung/
Flurnr.: Gärten h. d. Veste 17/1
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Büro (B10) in Wohnung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg 23.04.2015 Aktenzeichen B2-2014-940
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage
muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
187
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für
die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231- 75 87 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Wilhelm-Löhe-Str. 10,
Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 29/2
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Garagen zu Büro und Nutzungsänderung von Lager zu Wohnen
sowie Nutzungsänderung von Garagen
zu Wohnzwecken
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 24.04.2015, Aktenzeichen B2-2014-573,
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-
Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4377 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Wirthstr. 16 - 18,
Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 44
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des gesamten Gebäudes
von Büro und Lagerflächen zu Wohnen
(33 WE und 1 GE) mit Abbruch und Neuerrichtung des Dachstuhls (5.OG) des
Vordergebäudeteils mit Balkonen und
Loggien (hofseitig) sowie Teilabbruch
des westlichen Rückgebäudeteils mit
Errichtung eines Balkons
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 28.04.2015 Aktenzeichen B2-2014-667
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB)
sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
W. Mödl
seit 1948
Bauunternehmung
Stuckgeschäft
Altbausanierung
Gerüstbau
Dagmarstraße 6
90482 Nürnberg
Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99
188
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4373 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Zickstr. 2, Gemarkung/Flurnr.:
Gostenhof 377/15
Baugenehmigung für den Einbau von
2 Wohnungen in das Dachgeschoss mit
Errichtung von Dachgauben und Dachloggien - Tektur über die Änderung
der Situierung und Verbreiterung der
Dachgauben (Nord- und Ostseite), Errichtung von 2 Gauben (Südseite), sowie Errichtung einer Gaube (Westseite)
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Öffentliche Bekanntmachung
Friedhofsverwaltung Kraftshof:
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
der
Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom
06. Mai 2015 die Friedhofsgebührenordnung für
den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchengemeinde
St. Georgskirche, Nürnberg-Kraftshof, geändert wird.
Die Änderung der Friedhofsgebührenordnung wurde
mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle
in Ansbach vom 14.04.2015, Az.68/52, kirchenaufsichtlich genehmigt.
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts gestellt
werden.
Sie liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im
Pfarramt, Friedhofsverwaltung auf.

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
BAYERISCHES
ZIMMERERHANDWERK
LEISTUNGSFÄHIG
LORENZ
WUNNER
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90441 Gustav-Adolf-Straße 46
66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86
@ [email protected]
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 21.04.2015 Aktenzeichen B2-2013-537
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur
Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume
und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31
des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-14848 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 9, einsehen. Sie können auch einen Abdruck
der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Abschied in sicheren Händen.
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189
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-10726, Fax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A,
Ausschreibungsnummer: H3651015
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
Nürnberg-Eibach, Hopfengartenweg 25
f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme:
Kernsanierung Kita und Erweiterung um eine
Hortgruppe, Gewerk/Art der Leistung:
Estricharbeiten nach DIN 18353, Umfang der
Leistung: Zementestrich ca. 290 m² und Anhydritestrich ca. 1.179 m²
g) Erbringen von Planungsleistungen: nein
h) Aufteilung in Lose: nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn: 21.09.2015, Ende: 16.10.215
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Stadt Nürnberg Hochbauamt, z. Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Fax: 0911/231-7642,
E-Mail: [email protected]
Anforderung bis: 28.05.2015,
Auskünfte zum Verfahren und zum technischen
Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgelts: 18 Euro,
zu überweisen an: Stadt Nürnberg,
IBAN DE50760501010001010941,
BIC-SWIFT SSKNDE77XXX,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg,
Verwendungszweck: Kto 54150500,
KSt V111700001, LV H3651015 Hopfengartenweg Estricharbeiten.
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt,
Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das
eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 03.06.2015, Uhrzeit: 09:50
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten: keine
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: §16 VOB/A
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 30.06.2015
w) Sonstige Angaben:
Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von
Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746,
Fax: 0981/53-1739,
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4245, Fax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und
Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90451 Nürnberg,
Fürreuthweg 95, Grundschule Eibach
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen: H3400515,
Titel: Fürreuthweg 95, Zentralhort,
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
(nachfolgend ca.-Angaben):
Bitte richtige Aufzählung!!
620 m² Wegeflächen, Pflaster
15 m² Schotterrasen
80 m² Plattenbeläge
310 m² Spielflächen
540 m² Pflanzflächen
270 m² Rasenflächen
div. Pflanzungen:
8 Bäume,
21 Solitärsträucher, div. Sträucher
1 Rigole
145 m Zaun
4 Tore
Fahrradständer mit Überdachung
Gerätehaus
Sichtschutz Müllplatz
3 Sonnensegel
div. Spielgeräte
Holz- und Steineinfassungen der Spielflächen
div. Natursteinarbeiten
h) Aufteilung in Lose: nein
i) Ausführungsfrist:
Vom: 20.07.2015 bis: 02.10.2015
j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen:
190
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/o5vsb47
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe:
12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement,
Bauhof 9 / Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe,
welche Personen anwesend sein dürfen:
02.06.2015 um 09:30:00 Uhr, Stadt Nürnberg
Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang,
90402 Nürnberg, Baumeisterhaus, Konferenzraum
Erdgeschoss;
Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter
r) folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen: Mängelbürgschaft: siehe Einladung zur
Angebotsabgabe, Vertragserfüllungsbürgschaft:
siehe Einladung zur Angebotsabgabe
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Einladung zur Angebotsabgabe
t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der
Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend
u) folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
siehe Einladung zur Angebotsabgabe (Erklärung
zur Insolvenz, zu Verfehlungen, zu Steuern, zu
Krankenkassen, zur Berufsgenossenschaft, zur
Gewerbemeldung, zum Berufsregister, zum Umsatz, zu Referenzen, zur Haftpflichtversicherung,
zu Zertifikaten, zu Schutzrechten, zur techn. Ausstattung)
v) Zuschlagsfrist: 30.06.2015.
w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, 91522 Ansbach

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402, Nürnberg,
Telefon: 0911/231-10729, Fax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected],
Hinweis: LV Anforderung siehe k)
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A,
Ausschreibungsnummer: H280.110.2
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
Nürnberg, Fürther Straße 244 d
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Breite: 60 mm, je Zeile 1,– Euro netto
Telefon: 0911/231-53 19
Telefax: 0911/231-50 59
E-Mail: [email protected]
Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme:
Kulturwerkstatt „auf AEG“,
Gewerk: Metallbauarbeiten,
Art der Leistung: Metallverkleidung,
Umfang der Leistung: Sonderkonstruktion aus
großformatigen Elementtafeln als vorgehängte, hinterlüftete Wandverkleidung mit besonderen Kantungen aus Streckmetall (Material:
Aluminium, anodisch oxidiert in dekorativer
Eloxalqualität nach DIN 17611): zu verkleidende Wandfläche im Innen- und Außenbereich ca.
450 m², einschl. Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen mit Elastomerlagern; Abschluss- und
Konsolgesimse an Wandflächen aus Glattblechen
gekantet (Material: Aluminium, anodisch oxidiert
in dekorativer Eloxalqualität nach DIN 17611):
Gesimse im Innen- und Außenbereich ca. 300 m,
einschl. Unterkonstruktion mit Elastomerlagern
und diversen Ausschnitten; Sonderkonstruktion
aus großformatigen Elementtafeln als Unterdeckenverkleidung, hinterlüftet aus Streckmetall (Material: Aluminium, anodisch oxidiert in
dekorativer Eloxalqualität nach DIN 17611): zu
verkleidende Deckenfläche im Innenbereich ca.
180 m², einschl. Abhängung aus Stahlblechprofilen mit diversen Ausschnitten; Leistung einschl.
statischer Nachweise und Einsatz von fahrbaren
Gerüsten
g) Erbringen von Planungsleistungen: nein
h) Aufteilung in Lose: nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn: 24.08.2015, Ende: 11.03.2016
j) Nebenangebote sind zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11,
90402 Nürnberg, Fax: 0911/231-7642,
E-Mail: [email protected]
Anforderung bis: 26.05.2015, Auskünfte zum
Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt:
Siehe a)
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgelts: 15,50 Euro,
zu überweisen an: Stadt Nürnberg,
Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101,
Geldinstitut Sparkasse Nürnberg,
IBAN: DE50760501010001010941,
BIC/Swift: SSKNDE77XXX,
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
Kosten-St. V111700001 LV H280.110.2.
Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur
übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung
vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei
mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 07.05.2015 ist zwischen 8:30
und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung
gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 02.06.2015 Uhrzeit: 10:10
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abge-
fasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: VOB/A §16
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 30.07.2015
w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter
Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739,
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4271, Fax: 0911/231-5628,
E-Mail: [email protected],
Hinweis: LV Anforderung siehe k)
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A,
Ausschreibungsnummer: 62177
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Nürnberg,
Gibitzenhofstraße 151, Pirckheimergymnasium
f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme:
Energetische Sanierung Fensterelemente Treppenhaus,
Gewerk: Metallbauarbeiten,
Art der Leistung: Alufenster, Umfang der Leistung: 45m² Pfosten-Riegel-Fassade, Denkmalgeschütztes Schulgebäude
g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfrist:
Beginn: 10.08.2015, Ende: 11.09.2015
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.Hd. Herrn
Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Fax: 0911/231-7642,
E-Mail: [email protected],
Anforderung bis: 02.06.2015,
Auskünfte zum Verfahren und zum technischen
Inhalt erteilt: Siehe a)
l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgelts: 18,00 Euro,
zu überweisen an: Stadt Nürnberg,
Konto-Nr. 1010941, BLZ 76050101,
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg,
IBAN: DE50760501010001010941,
BIC/Swift: SSKNDE77XXX,
Verwendungszweck: Kostenart 54150500,
Kosten-St. V111700001 LV 62177.
Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen.
191
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der
Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen.
Ab dem 11.05.2015 ist zwischen 8:30 und 12:00
Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 10.06.2015 Uhrzeit: 10:30
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten: keine
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: VOB/A §16
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 10.07.2015
w) Sonstige Angaben:
Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739,
Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung
von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606,
91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277,
Fax: 0981/53-1837

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Amt für
Organisation, Informationsverarbeitung
und Zentrale Dienste,
Abt. 5, Beschaffungsmanagement,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Deutschland,
Telefon: +49 911/231-3317,
Fax: +49 911/231-2414,
E-Mail: [email protected]
Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde, Kommune
II.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag
CPV−Code: 18110000−3
Berufskleidung, 18222000−1,
Firmenkleidung
Ort der Ausführung:
Westfriedhof Verwaltung, Schnieglinger Str. 71,
90425 Nürnberg, Krematorium,
Schnieglinger Str. 143, 90425 Nürnberg;
Südfriedhof, Julius-Loßmann-Str. 83,
90469 Nürnberg
II.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag,
Laufzeit: 01.10.2015-30.09.2019
II.1.1, 1.5)
Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand
des Auftrags:
Ausstattung von derzeit 87 Mitarbeitern der
Friedhofsverwaltung mit Mietberufskleidung (Businesskleidung).
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein
II.1.9) Nebenangebote sind nicht zulässig.
II.3) Ausführungsfrist / Lieferzeitraum:
01.10.2015 - 30.09.2019
III.1.1 - III.1.3)
Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte
Nachweise: siehe Vergabeunterlagen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister:
Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis
der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw.
eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie
des Nachweises über die Eintragung in das
Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig
ist. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4
VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich
der aufgeführten Tatbestände). Eigenerklärung,
dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten
Ausschlussgründe nicht zutreffen. Nachweis
(Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 500.000 EUR,
Personenschäden 1.000.000 EUR.
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht
ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Referenzliste der wesentlichen, in jedem
der letzten 3 Jahre, erbrachten Leistungen, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der
Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und
Telefonnummer. Erklärung über den Umsatz in
jedem der letzten 3 Jahre.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit:
Erklärung zur Einhaltung internationaler
Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystem s.gem. DIN EN ISO 9001 oder
gleichwertig. Angabe der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Zertifizierung Oeko-Tex Standard 100plus oder Oeko-Tex Standard 100.
IV.1) Verfahrensart:
Offenes Verfahren (EU) nach VOL/A
IV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100%
IV.3.1) Aktenzeichen: OrgA/5-10/B-20/2
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Vergabeunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw.
die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur
noch elektronisch über den Projektsafe auf
www.auftraege.bayern.de möglich. Die Höhe
des Entgelts beträgt hierbei 12 EUR.
IV.3.4) Angebotsfrist: 02.06.2015 23:59:00 Uhr
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: 30.09.2015
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27,
91522 Ansbach, Tel.: +49 981/53-1277,
Fax: +49 981/53-1837, E-Mail: [email protected]
VI.4.2)Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hierzu siehe VI.4.1): gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 GWB "unverzüglich", gemäß § 107 Abs.
3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang
der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber, gemäß § 101a Abs. 1 GWB:
15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10
192
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf
elektronischem Weg.
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 23.04.2015

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg, Feuerwehr, Elektrotechnik u.
Kommunikationstechnik,
Reutersbrunnenstr. 24, 90429 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-6156, 6150,
Telefax: 0911/231-6165, 6190,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem
Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein
SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Stadtgebiet Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen: FW/5-11,
Titel: Tiefbaujahresausschreibung, Aufgrab- und
Kabelverlegungsarbeiten im Stadtgebiet Nürnberg;
Erd-, Kabel- und Rohrverlegungsarbeiten sowie
gelegentliche Fundamentierungsarbeiten mit
Aufstellen von Verteilerschränken.
Erstellen von ca. 4.500 m Kabelgraben und
ca. 2.500 m³ Baugrube.
Verlegen von ca. 8.500 m Kabelschutzrohr,
Einziehen von ca. 8.500 m Zweifachrohr und
ca. 12.000 m Vierfachrohr.
Setzen von ca. 40 Abzweigkästen und ca. 35
Schächten.
ca. 26 km Kabelzieharbeiten,
ca. 36 km Einblasen von LWL-Leitungen,
ca. 48 km Einziehen von Speed-Pipes und
ca. 18 km Einblasen von Mikrokabeln.
Der Gesamtauftrag setzt sich aus ca. 250 bis 300
Kleinaufträgen, welche nicht nahtlos aufeinander
folgen, inkl. Störungen zusammen.
h) Aufteilung in Lose: nein
i) Ausführungsfrist: Vom: 01.10.2015 bis: 30.09.2016
j) Nebenangebote: sind nicht erlaubt
k) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/m5fmrlu
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe:
12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt
jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle
konventionell in Papierform. Näheres entnehmen
Sie bitte den Vergabeunterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement,
Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
sein müssen: Deutsch
q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe, welche Personen anwesend sein dürfen:
02.06.2015 um 09:50:00 Uhr, Stadt Nürnberg
Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang,
90402 Nürnberg; Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten: Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5
v. H. der Auftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer. Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen:
Mängelbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft.
t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der
Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) verlangte Nachweise:
Nachweis über die Eignung und Qualifikation des
vom Auftragnehmer benannten Verantwortlichen
für die Sicherung von Arbeitsstellen gem. ZTV-SA
97. Der Nachweis darf bei Einreichung des Angebotes nicht älter als fünf Jahre sein. Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung für öffentliche Ausschreibungen gem. VOB/A § 6 Abs. 3 oder Angabe
der PQ-Nummer im Präqualifikationsverzeichnis.
v) Zuschlagsfrist: 30.07.2015.
w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach

Gärtnerweg 1a
a) Auftraggeber Vergabestelle:
Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt,
Karl-Bröger-Straße 9, 90459 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4498, Fax: 0911/231-4978,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
90459 U-Bahn Nürnberg, U-Bahnhöfe Scharfreiterring, Langwasser Nord und Messe
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen Erneuerungsmaßnahmen B89; Revitalisierung der U-Bahnhöfe Scharfreiterring (SR),
Langwasser Nord (LN) und Messe (ME):
ca. 14.000 m Niederspannungskabel halogenfrei,
ca. 1000 m Melde- und Signalleitungen halogenfrei,
ca. 12.000 m Leitungen demontieren und entsorgen,
ca. 450 m konstruktiv aus Stahl gefertigte Installations- und Beleuchtungsträger,
ca. 200 Stück Leuchten demontieren, säubern
und wieder montieren,
ca. 70 St. neue Beleuchtungskörper montieren,
ca. 250 St. Leuchtstofflampen demontieren und
entsorgen,
ca. 250 St. Leuchtstofflampen montieren
q) Fristen: Termin der Angebotsöffnung:
29.05.2015 um 10:20:00 Uhr.
Vollständige Bekanntmachung unter:
http://tinyurl.com/kvmldzh

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg / U-Bahnbauamt,
Karl-Bröger-Straße 9, 90459 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4484, Fax: 0911/231-4978,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem
Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein
SSL- Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
/ 90530 Wendelstein
Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19
www.karl-wendelstein.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr
Sa.:
9:00 – 13:00 Uhr
Annahme von Abfällen
* Grünabfälle, Wurzelstöcke
* Altholz A I – A IV
* Bauschutt, Erdaushub
* Asphalt, teerfrei / teerhaltig
* Gemischte Gewerbeabfälle
* Rigips, Straßenkehricht
* Dachpappen
Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen
•Kompost, Oscorna-Dünger
•Pflanzhumus, Pflanz-Substrate
•Rasensamen
•Rindenmulch, Rindenhumus
•Hackschnitzel
•Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter
•Recycling-Sand und -schotter
•Abbrucharbeiten
•Erdbau- u. Baggerarbeiten
•Abfalltransporte
•Schuttabfuhr
•LKW mit Ladekran und
Greifer
•Lieferung von Humus, etc.
Baumaschinenverleih
•Bagger, Minibagger
•Kleinlader
•Rüttelplatten
•Containerverleih
193
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
e) Ort der Ausführung:
90419 Nürnberg, Bielingplatz
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen 1470/2, U-Bahn Nürnberg,
U3 Nordwest Bauabschnitt 3, Bahnhof Klinikum
Nord BW 357 - Fliesen- und Plattenarbeiten,
Bodenbeläge auf Straßen- und Bahnsteigebene,
ca. 650 m2 Granitbodenbelag,
ca. 200 m Blindenleitsysteme als Fliesenbelag,
ca. 85 Treppenstufen beheizt und unbeheizt,
ca. 650 m Heizleitungen,
4 elektr. Regelverteilungen
h) losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i) Dauer des Bauleistungsauftrags:
Von: 09.11.2015 Bis: 27.05.2016
j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
k) Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns
entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem
Link: http://tinyurl.com/m9jjbbj
l) Kosten der Vergabeunterlagen:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe:
12,00 EUR. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt
jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle
konventionell in Papierform. Näheres entnehmen
Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Frist für den Eingang der Angebote:
Angebote können bis zum Submissionstermin
abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin
und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch
zu übermitteln sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9
(Nebeneingang), 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins
sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
23.06.2015, 09:30:00 Uhr, Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang),
90402 Nürnberg; Bieter und ihre Bevollmächtigten
v) Die Zuschlagsfrist endet am 24.07.2015.
w)zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich Bewerber oder Bieten wenden an:
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken Promenade 27, 91522 Ansbach.
Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprü-
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fungsverfahren ein. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB
muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein.

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg,
Stöpselgasse 4, 90403 Nürnberg,
Telefon: 0911/231 - 51 50, Fax: 0911/231 -51 18,
E-Mail: [email protected];
Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation,
Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Submission - Fünferplatz 2 (Erdgeschoss/Zi. 002),
90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe:
Interessenbekundungsverfahren „Formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb des förmlichen
Vergaberechts“, Ausschreibungsnummer:
001_REFI_CITY_WLAN
c) Ort der Leistungserbringung: Nürnberg
d) Frist für den Eingang der Interessenbekundung:
28.05.2015 um 12:00 Uhr
e) mit der Interessenbekundung einzureichende
Nachweise für die Beurteilung der Eignung:
1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers,
erforderliche Erklärungen und Nachweise:
• Kurzdarstellung des Unternehmens:
Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz, Sitz
der nächsten Niederlassung
• Gesamtanzahl der vom Bewerber in jedem der
letzten drei Jahren (2012 bis 2014) Beschäftigten
• Anzahl der vom Bewerber in jedem der letzten drei Jahre (2012 bis 2014) für gleichwertige Leistungen Beschäftigten
• Erklärung des Bewerbers, dass die Technologie von L. R. Hubbard nicht angewandt wird
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen und
Nachweise:
• Angaben über Gesamtumsatz des Bewerbers und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in jedem der letzten drei Geschäftsjahren (2012 bis 2014)
• Angaben über die wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Unternehmen
• Angaben, ob und auf welche Art für die benötigte Leistung mit Dritten zusammengearbeitet
wird
• Beschreibung der Maßnahmen zur Gewähr-
leistung der Qualität
• Erklärung, dass sich die Bewerberin nicht im
Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet
• Erklärung, dass die Bewerberin ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und
Abgaben erfüllt. Zwingend erforderlich ist
die Nennung einer Referenz/Erfahrung im
folgenden Bereich:
• Nachweis über mindestens eine entsprechende Leistung mit vergleichbaren Anforderungen und vergleichbarem Umfang in
Deutschland. Die Leistung wurde von der
Bewerberin in den letzten zwei Jahren (2013
bis 2014) gesamtverantwortlich sowie erfolgreich durchgeführt und wird wie folgt
definiert: Aufbau und Betrieb eines WLANs
im öffentlichen Raum, dessen Nutzung kostenfrei ist. Mindestens eine Referenz im Bereich Öffentlicher Auftraggeber (Gemeindegrößenklasse 1; über 400.000 Einwohner)
4. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn frühestens: 1. Kalenderwoche 2016,
spätestens: 13. Kalenderwoche 2016,
Ausführungszeit: 3 Monate,
Ende: spätestens 30.06.2016
f) Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Der
Personal- und Organisationsausschuss beauftragt in seiner Sitzung vom 27.01.2015 die Stadtverwaltung, ein Konzept für den flächendeckenden Aufbau und Betrieb eines öffentlichen
und für Nutzer/innen kostfreien WLANs in
der Nürnberger Innenstadt zu entwickeln.
Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb
eines öffentlichen WLANs, welches Nutzer/innen kostenfrei und ohne eine Beschränkung des
zulässigen Datenvolumens zur Verfügung steht.
Geplant ist ein 3-stufiger WLAN-Ausbau in der
Nürnberger Innenstadt mit folgenden Ausbaustufen:
Ausbaustufe 1: Nürnberger Hauptmarkt
Ausbaustufe 2: Königsstraße vom Nürnberger
Hauptbahnhof (Ausgang Königstor/Handwerkerhof) bis zum Nürnberger Hauptmarkt sowie die
Karolinenstraße (zwischen Polizeipräsidium und
Lorenzer Platz)
Ausbaustufe 3: Nürnberger Hauptmarkt bis zur
Kaiserburg (Rathausplatz und Burgstraße).
Der Auftragsgegenstand untergliedert sich in folgende Bestandteile:
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Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
194
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
und Teilnahmewettbewerbe
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
1. Die Bewerberin ist technischer Betreiber des öffentlichen WLANs. Sie implementiert und betreibt
das WLAN-Management-System und ist für den
Aufbau, die Verfügbarkeit, den Betrieb, die Wartung und den Service des WLANs verantwortlich.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist von der Bewerberin eventuell ein Rückbau der errichteten
WLAN-Infrastruktur vorzunehmen.
2. Die Bewerberin übernimmt die Betreiberhaftung, wodurch die Stadt Nürnberg von sämtlichen Haftungsrisiken freigestellt ist.
3. Das WLAN steht Nutzer/innen 24 Stunden pro
Tag kostenfrei und ohne eine Beschränkung
des verfügbaren Datenvolumens zur Verfügung.
4. Die Bewerberin gewährleistet in den oben
genannten drei Ausbaustufen jederzeit eine
100 %-ige WLAN-Abdeckung. Die Kosten für
eine eventuelle Ausleuchtungsmessung zur
Bestimmung der Anzahl und Montagestandorte der WLAN-Sender im Rahmen einer Angebotserstellung trägt die Bewerberin.
5. Die Stadt Nürnberg bietet von sich aus keine
öffentlichen Liegenschaften als Anbringungsorte für WLAN-Antennen an. Die Bewerberin
sollte in der Lage sein, ohne städtische Liegenschaften ein entsprechendes Konzept zu
erstellen. Werden von der Bewerberin Antennen an Gebäuden angebracht, müssen diese
in ihrem Erscheinungsbild dezent sein und
sich gut in das historische Stadtbild einfügen.
Denkmalschutzrechtliche Belange sind von der
Bewerberin bei der Anbringung von WLANAntennen stets und eigenverantwortlich zu
berücksichtigen.
6. Die Bewerberin setzt konsequent einen von der
Stadt Nürnberg definierten Content-Filter um.
7. Die Bezeichnung der SSID wird der Bewerberin
seitens der Stadt Nürnberg vorgegeben.
8. Datenschutzrechtliche Vorgaben werden von
der Bewerberin beachtet; ggf. ist eine Abstimmung mit der städtischen Datenschutzbeauftragten erforderlich.
9. Die gesetzlichen Vorgaben zur Strahlenbelastung werden eingehalten.
10. Die Bewerberin kennzeichnet die durch WLAN
abgedeckten Bereiche durch eine geeignete Beschilderung. Als Ansprechpartner für
Auskünfte im Zusammenhang mit diesem
Interessenbekundungsverfahren steht zur
Verfügung: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale
Dienste, Bereich Ressourcenmanagement, Peter Schuster, Stöpselgasse 4, 90403 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-51 50, Fax: 0911/231-51 18,
E-Mail: [email protected].
Sollten Sie die Voraussetzungen für die Eignung,
das Firmenportfolio und den Auftragsgegenstand erfüllen (vgl. f), dann teilen Sie bitte Ihr
Interesse an einer Teilnahme unter dem Stichwort „Ref.I/City-WLAN“ bis zum 28.05.2015,
12:00 Uhr schriftlich der Stadt Nürnberg, Amt
für Organisation, Informationsverarbeitung und
Zentrale Dienste, - Submission -, Fünferplatz
2 (Erdgeschoss/Zi. 002), 90403 Nürnberg mit.
Die ausgewählten Einsender erhalten anschließend einen Anforderungskatalog, in dem Angaben zum Unternehmen und zur geplanten Konzeption abgefragt werden. Die Fristen hierzu
werden gesondert bekannt gegeben. Auf der
Grundlage der eingereichten Unterlagen werden in einem nächsten Schritt maximal 5 Unternehmen zur Präsentation der Konzeptionen
ausgewählt. Die Präsentationstermine werden
voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche 2015
stattfinden.
g) Wertungsmerkmale für die Bewerberauswahl:
Der Bewerber hat alle relevanten Informationen,
die aus seiner Sicht für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zusätzlich maßgeblich sein könnten,
mit anzugeben und zur Eignung (vgl. e) sowie zu
den Anforderungen des Auftragsgegenstandes
(vgl. f) konkrete Aussagen (die Angaben zu den
Buchstaben e) und f) sind Mindestanforderungen) zu treffen.
h) Sonstige Angaben: Es besteht kein Anspruch auf
Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Jede Interessenbekundung wird in zweifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich in
einfacher elektronischer Ausfertigung benötigt.
Ein Aufwandsersatz wird nicht gewährt.
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[email protected]
www.gsschenk.de
Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
195
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
Vergaben Servicebetrieb Öffentlicher
Raum
a) Öffentlicher Auftraggeber:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg,
SÖR/2-W/2,
Großreuther Str. 117, 90425 Nürnberg
Telefon: 0911/231-7421, Telefax: 0911/231-4626,
E-Mail: [email protected],
Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind:
Amt für Organisation, Informationsverarbeitung
und Zentrale Dienste - Submission -, Fünferplatz
2 (EG / Zi. 002) 90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach
VOL/A
c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen
sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages
wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/
Ihren Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung:
Aktenzeichen: 67/SÖR/2015
Titel: Lkw als 3-Seitenkipper mit Ladekran
und Winterdienstvorbereitung (zul. Ges.
gew.: ca. 18 to.) Ort der Leistungserbringung:
90425 Nürnberg, Großreuther Str. 117
e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist vorgesehen
Los 1: Fahrgestell (zul. Ges. gew.:
ca. 18 to.; Lenkertyp links; geeignet für den Aufbau eines Ladekrans und eines Dreiseitenkipper
sowie für den Winterdiensteinsatz
Los 2: An- u. Aufbauten (3-Seitenkipperbrücke;
Ladekran und Einbau einer Kommunalhydraulik)
f) Angaben zu Nebenangeboten:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
g) Ausführungsfrist: ca. KW 44, 2015
h) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/laumd3b
i) Fristen: Angebotsfrist:
27.05.2015 um 15:30:00 Uhr.
Bindefrist: 30.06.2015.
j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen:
keine allgemeinen Angaben
k) Zahlungsbedingungen: keine Angaben
l) verlangte Nachweise: keine allgemeinen Angaben
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Zuschlagskriterien: ja, siehe Wertungsmatrix
Sonstiges: keine Angaben

Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
I.1) Vergabestelle:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg,
Bauhof 2, 90402 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-31059, Fax: 0911/231-7683,
E-Mail: [email protected],
Internet-Adresse (URL): http://www.nuernberg.de,
Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben, Angebote
(Teilnahmeanträge) sind zu richten an: Stadt
Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde
II.1.1, II.1.5)
Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Sanierung von 4 innerstädtischen Brücken, Nürnberg (Generalplanungsleistungen). Für vier Brückenbauwerke
im Stadtgebiet von Nürnberg sollen Sanierungen durchgeführt werden. Zur Umsetzung der
Sanierungsmaßnahmen ist je Bauwerk eine
Reihe von Planungsleistungen zu erbringen.
Dies sind insbesondere Leistungen gemäß
HOAI 2013:
- Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3 „Ingenieurbauwerke“
- Teil 4 „Fachplanung“ Abschnitt 1 „Tragwerksplanung“ - Planung zur Sicherheit und dem
Gesundheitsschutz (SiGeKo) als besondere
Leistung - Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung - Sonstige fallbezogene besondere Leistungen. Diese Ingenieurleistungen
sollen stufenweise je Bauwerk vergeben werden. Dabei werden die genannten Fachlose
als Generalplanerleistungen für folgende drei
Teillose ausgeschrieben:
Los 1: Konrad-Adenauer-Brücke (BW 1.118),
Los 2: Hügelstraße über den Main-DonauKanal (BW 1.210) und Hügelstraße über die
Südwesttangente (BW 1.211),
Los 3: Rothenburger Straße über den MainDonau-Kanal (BW 1.207)
II.1.2) Art des Auftrags:
Dienstleistung, Dienstleistungskategorie 12,
Hauptort der Dienstleistung: Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: entfällt
II.1.8) Aufteilung in Lose: ja, Angebote sind möglich für:
ein Los und mehrere Lose
II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
Sanierungsplanung für folgende Lose:
LOS 1: Sanierung und Instandsetzung der
Konrad-Adenauer-Brücke (BW 1.118),
Nürnberg – Generalplanungsleistungen,
LOS 2: Sanierung der Brücken Hügelstraße
(BW 1.210 und BW 1.211),
Nürnberg – Generalplanungsleistungen,
LOS 3: Sanierung und Instandsetzung der
Brücke Rothenburger Str. (BW 1.207),
Nürnberg – Generalplanungsleistungen.
Jedes LOS stellt ein eigenständiges VOFVerfahren dar, für welches jeweils der dazu-
gehörige Bewerbungsbogen auf folgender
Internetseite heruntergeladen werden kann:
https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA (Suchbegriff: VOF-SÖR4BR). Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf
http://ted.europa.eu unter dem Titel:
DE-Nürnberg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen
II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf
http://ted.europa.eu (Titel siehe oben)
II.3) Beginn der Auftragsausführung: 30.09.2015
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf
http://ted.europa.eu (Titel siehe oben)
III.1.2)
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Die Vergütung erfolgt gem. HOAI in der gültigen Fassung; BGB.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise:
Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf
http://ted.europa.eu (Titel siehe oben)
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise:
Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf
http://ted.europa.eu (Titel siehe oben)
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise:
Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf
http://ted.europa.eu (Titel siehe oben)
III.3.1)Die Dienstleistungserbringung ist folgendem
Berufsstand vorbehalten:
Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, zu finden auch auf
http://ted.europa.eu (Titel siehe oben). Juristische Personen müssen Namen und berufliche Qualifikation der für die Dienstleistung
verantwortlichen Person angeben.
IV.1.1)Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren nach VOF
IV.1.2)Geplante Anzahl der einzuladenden Bewerber:
min. 3, max. 5, Kriterien für die Auswahl der
Bewerber: Erfüllen nach Abschnitt III. mehrere
Bewerber gleichermaßen die Anforderungen
und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde
gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl
unter den verbleibenden Bewerbern durch
Los getroffen (§10 Abs. 3 VOF).
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
siehe Ausschreibungsunterlagen
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
VOF-SÖR-4BR
196
ÖffentlicheAmtliche
Ausschreibungen
Bekanntmachungen
Vergabe
und Teilnahmewettbewerbe
von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote
oder Teilnahmeanträge: 29.5.2015,
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606,
91511 Ansbach, (Promenade 27),
Tel: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
(Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1)
gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe
einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber
(§107 Abs.3 Nr.4 GWB), Auftragserteilung:
gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle
oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung
durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 28.04.2015

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Amtsblatt Nürnberg 9 / 6. Mai 2015
Vergaben Stadtentwässerung
Umweltanalytik
und
a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg,
Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-31 41, Fax: 0911/231-45 35,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und
Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
90471 Kurt-Schmidtpeter-Weg, Hermann-BöhmStraße, Otto-Ernst-Schweitzer-Straße
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen: 1025,
Titel: Kanalsanierung Kurt-Schmidtpeter-Weg,
Schlauchlinersanierung, ca. 425 m DN 300 und
630 m DN 400
h) Aufteilung in Lose: nein
i) Ausführungsfrist:Vom: 07.09.2015 bis: 13.11.2015.
Die Arbeiten sind bis zum 13.11.2015 abzuschließen.
j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Siehe Verdingungsunterlagen.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden
das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter
folgendem Link: http://tinyurl.com/kq98a9s,
Anforderung per Post: Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg , Adolf-Braun-Straße
33, 90429 Nürnberg Telefon: 0911/231-31 41,
Fax: 0911/231-45 35, E-Mail: stefan.bieger@
stadt.nuernberg.de,
spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 10.06.2015
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen: Lizenzkosten
Deutsche eVergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/
Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der
Vorgaben der Vergabestelle konventionell in
Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den
Vergabeunterlagen. Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung: Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis
der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt
wird nicht erstattet.
Das Entgelt ist zu überweisen an: Stadt Nürnberg,
Konto: 4410720, BLZ: 76050101,
Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg,
IBAN: DE27760501010004410720,
BIC: SSKNDE77, Verwendungszweck:
1025, Kanalsanierung Kurt-Schmidtpeter-Weg,
Zahlungsbetrag: 46,00 EUR
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement,
Bauhof 9 (Nebeneingang), 90402 Nürnberg
p) Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe,
welche Personen anwesend sein dürfen:
17.06.2015 um 09:30:00 Uhr, Stadt Nürnberg
Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang),
90402 Nürnberg; Bieter und Ihre Bevollmächtigten.
r) geforderte Sicherheiten:
Siehe Verdingungsunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B §16
t) Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) verlangte Nachweise:
Der Bieter muss im Besitz des Zertifikats der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RALGZ 961 der Gütegemeinschaft „Herstellung und
Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V.“ sein. Der Nachweis gilt als erbracht,
wenn er im Besitz der RAL Gütezeichen Gruppe
S27.X ist oder des Logos KOB der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des Landesverbandes
Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes
Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen ist und einschlägige Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise
gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß „Güte- und Prüfbestimmungen“
nach RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage
einschlägiger Referenzen und anschließendem
Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung.
v) Zuschlagsfrist: 17.07.2015
w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfstelle (§21 VOB/A):
Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739,
Vergabekammer (§104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg,
Adolf-Braun-Straße 13, 90429 Nürnberg,
Telefon: 0911/231-4589, Fax: 0911/231-7320,
E-Mail: [email protected]
Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen
sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg
b) Art der Vergabe:
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte, Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach
VOL/A, Ausschreibungsnummer: 10041/62164
d) Art und Umfang der Leistung:
Lieferung einer 45%igen Calciumnitratlösung und Anmietung von Dosiercontrollern zur Unterdrückung der Schwefelwasserstoffbildung in 2 Abwasserdruckrohrleitungen
einschließlich Probetrieb, Vertragslaufzeit:
01.03.2016 - 31.12.2017 für den Dauerbetrieb, Probebetrieb im Zeitraum vom 10.08.2015 - 30.10.2015
für 5 Wochen, Ort der Leistungserbringung:
197
Amtliche Bekanntmachungen
Vergabe von Arbeiten
der Stadt Nürnberg
Nürnberg: Pumpwerk Großgründlach,
Kalchreuth: Pumpwerk Kalchreuth
e) Aufteilung in Lose: nein
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Beginn der Ausführungsfrist: 10.08.2015,
Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2017
h) Anforderung der Verdingungsunterlagen und
Auskünfte zum Inhalt bei: Anschrift siehe a)
i) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge:
21.05.2015 um 23:59 Uhr
j) geforderte Sicherheiten:
siehe Ausschreibungsunterlagen
k) wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B §17
l) Nachweise für die Beurteilung der Eignung:
Firmen, die bisher noch nicht mit einem Rahmenvertrag über die Lieferung einer 45%igen Calciumnitratlösung einschließlich Dosiercontroller
durch die Stadt Nürnberg beauftragt wurden,
haben folgende Nachweise mit der Bewerbung
einzureichen:
1) Beim Vergabemanagement (Anschrift siehe
oben): Umsatz an Leistungen in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012
bis 2014); in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführte, vergleichbare Leistungen
mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsarten und der Ausführungszeit; Übermittlung eines aktuellen Sicherheits- bzw.
Produktdatenblattes mit Angaben zu den
Produkteigenschaften
(konkrete
Wirkstoffkonzentrationen mit Angabe von produktspezifischen Schwankungsbreiten):
Der im Produktdatenblatt angegebene Wirkstoffgehalt Nitrat-Stickstoff (NO3-N) in Massenprozent darf eine maximale Schwankungsbreite
von +/- 0,30 aufweisen. Die Dosierbehälter
an den Pumpwerken sind mit einer Epoxidharzauskleidung (Harz Gruppe 1) ausgerüstet. Im
Dosiermittel dürfen keine Stoffe enthalten sein
bzw. das Dosiermittel darf keine Eigenschaften
besitzen, die der Behälterbeschichtung schaden.
Beschreibung des Dosiermittelcontrollers: Der
Dosiermittelcontroller muss die Dosiermittelmenge mindestens in Abhängigkeit folgender,
durch den AG zur Verfügung gestellter Werte,
steuern: Durchfluss am Pumpwerk (Analogwert),
Abwassertemperatur (Analogwert), Abwassertrübung (Analogwert), Regenwetterkennung
(Digitalwert), Schwefelwasserstoffkonzentration
am Auslauf der Druckrohrleitung (Analogwert).
Durch den Dosiermittelcontroller müssen dem
Auftraggeber mindestens folgende Werte zur
Verfügung gestellt werden: Betriebs- bzw. Störmeldung (Digitalwert), Dosiermittelmengensollwert (Analogwert).
2) Bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Zentrallager, Adolf-BraunStraße 33, 90429 Nürnberg: Zur Beurteilung der
Produktqualität ist eine Probe des Dosiermittels
(10 Liter-Kanister) mit der Aufschrift „Calciumnitratlösung – Testlösung für PW Großgründlach“
bis zum unter Pkt. i) genannten Termin zu liefern.
Von dieser Probe werden zur Beurteilung der
Dosiermitteleignung mindestens folgende Werte
durch SUN/U (akkreditiertes Labor) untersucht:
der Wirkstoffgehalt Nitrat-Stickstoff nach Devarda (Grundlage iSO 11792: Reduktion des Nitratstickstoffs und Bestimmung des Gesamtstickstoff
mittels Dampfdestillation), Bestimmung des pHWertes: potentiometrisch.
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198
Amtliche Bekanntmachungen
Amtsblatt der Stadt Nürnberg
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Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2,
Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 /
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Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427
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InhaltSeite
Änderungssatzung der Straßenreinigungs-
gebührensatzung186
Änderungssatzung der
Straßenausbaubeitragssatzung186
Festsetzung der Grundsteuer für 2015
Georg-Strobel-Str. 21,
Gemarkung/Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 80
für die nächste
186
187
Pilotystr. 29,
Gemarkung/Flurnr.: Gärten h. d. Veste 17/1
187
Wilhelm-Löhe-Str. 10
Gem./Flurnr.: Gibitzenhof 29/2
188
Wirthstr. 16 - 18,
Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 44
188
Zickstr. 2,
Gem./Flurnr.: Gostenhof 377/15
189
Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung
Kraftshof189
Vergaben der Stadt Nürnberg
190
Vergaben Servicebetrieb Öffentlicher Raum
196
Vergaben Stadtentwässerung und
Umweltanalytik197
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