Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3963

Drucksache 17/3963
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Unterrichtung
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Hannover, den 17.07.2015
Herrn
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
Hannover
25. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages am 16.07.2015
TOP 32 b) „EU-Förderung 2014 bis 2020 in Niedersachsen - Eine Kette von Missverständnissen und Pannen“ - Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 17/3880)
Sehr geehrter Herr Präsident,
bei den Beratungen des o. g. TOP 32 b) des Juli-Plenums 2015 stellte der Herr Abgeordnete Große
Macke die Frage, ob auch kleine Unternehmen und Start-ups, die nicht im Handelsregister oder in
der Handwerksrolle eingetragen sind, Genehmigungen für Förderanträge erhalten (s. vorläufiger
Stenografischer Bericht der 69. Sitzung vom 16.07.2015, S. 24). Diese Frage beantworte ich im
Nachgang der Sitzung gern schriftlich.
Die Förderprogramme im Bereich des ESF-/EFRE-Multifondsprogramms richten sich an unterschiedliche Zuwendungsempfängerkreise. In Abhängigkeit der jeweiligen Regelungen in den einschlägigen Richtlinien und Fördergrundsätzen ist über eine konkrete Fördermöglichkeit zu entscheiden.
Eine Reihe von Förderprogrammen richtet sich dabei direkt an kleine und mittlere Unternehmen.
Hier gilt im Regelfall jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer
Rechtsform als Unternehmen.
Die Frage des Abgeordneten Bode, wie viele der bereits eingegangenen Anträge dem Südniedersachsenprogramm zuzurechnen sind (s. vorläufiger Stenografischer Bericht der 69. Sitzung vom
17.06.2015, S. 26) beantworte ich hiermit wie folgt:
Im Hinblick auf die von mir im Rahmen der Beantwortung der Dringlichen Anfrage vorgetragenen
Antragszahlen aus der Bewirtschaftung des Multifondsprogramme EFRE/ESF weise ich auf nachstehende Übersicht hin. Daraus ergibt sich die Anzahl der Anträge, die bereits aus dem südniedersächsischen Raum gestellt wurden (Stand 09.07.2015):
Förderprogramm
Brachflächenrecycling
Einzelbetriebliche GRW-Förderung
Jugendwerkstätten
Pro-Aktiv-Centren
Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)
Summe
Anzahl der Anträge
1
25
10
6
1
43
1
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Zur Umsetzung des Südniedersachsenprogramms wurde das „Projektbüro Südniedersachsen“ in
Göttingen eingerichtet. Das Land Niedersachsen, die beteiligten Landkreise sowie die Stadt Göttingen tragen das Projektbüro gemeinsam. Es hat die Aufgabe, in Funktion einer regionalen Entwicklungsagentur zusammen mit den regionalen Akteuren regional besonders bedeutsame, kreisübergreifende oder auch entwicklungs- und kooperationsintensive Projekte zu entwickeln. Hierbei hat
das Projektbüro bereits große Fortschritte erzielt. Die aktuellen Projektstände wurden mit den
kommunalen Vertretern im Steuerungsausschuss Südniedersachsen zuletzt am 16.07.2015 erörtert.
Da die konkreten Fördergrundlagen erst seit kurzem vorliegen oder noch in Bearbeitung sind, ist
mit den ersten konkreten Projektanträgen für das Südniedersachsenprogramm, dessen Laufzeit
sich über die gesamte Förderperiode 2014 bis 2020 erstreckt, in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil
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(Ausgegeben am 27.07.2015)