Drucksache 17/3963 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Unterrichtung Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 17.07.2015 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover 25. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages am 16.07.2015 TOP 32 b) „EU-Förderung 2014 bis 2020 in Niedersachsen - Eine Kette von Missverständnissen und Pannen“ - Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 17/3880) Sehr geehrter Herr Präsident, bei den Beratungen des o. g. TOP 32 b) des Juli-Plenums 2015 stellte der Herr Abgeordnete Große Macke die Frage, ob auch kleine Unternehmen und Start-ups, die nicht im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind, Genehmigungen für Förderanträge erhalten (s. vorläufiger Stenografischer Bericht der 69. Sitzung vom 16.07.2015, S. 24). Diese Frage beantworte ich im Nachgang der Sitzung gern schriftlich. Die Förderprogramme im Bereich des ESF-/EFRE-Multifondsprogramms richten sich an unterschiedliche Zuwendungsempfängerkreise. In Abhängigkeit der jeweiligen Regelungen in den einschlägigen Richtlinien und Fördergrundsätzen ist über eine konkrete Fördermöglichkeit zu entscheiden. Eine Reihe von Förderprogrammen richtet sich dabei direkt an kleine und mittlere Unternehmen. Hier gilt im Regelfall jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform als Unternehmen. Die Frage des Abgeordneten Bode, wie viele der bereits eingegangenen Anträge dem Südniedersachsenprogramm zuzurechnen sind (s. vorläufiger Stenografischer Bericht der 69. Sitzung vom 17.06.2015, S. 26) beantworte ich hiermit wie folgt: Im Hinblick auf die von mir im Rahmen der Beantwortung der Dringlichen Anfrage vorgetragenen Antragszahlen aus der Bewirtschaftung des Multifondsprogramme EFRE/ESF weise ich auf nachstehende Übersicht hin. Daraus ergibt sich die Anzahl der Anträge, die bereits aus dem südniedersächsischen Raum gestellt wurden (Stand 09.07.2015): Förderprogramm Brachflächenrecycling Einzelbetriebliche GRW-Förderung Jugendwerkstätten Pro-Aktiv-Centren Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) Summe Anzahl der Anträge 1 25 10 6 1 43 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3963 Zur Umsetzung des Südniedersachsenprogramms wurde das „Projektbüro Südniedersachsen“ in Göttingen eingerichtet. Das Land Niedersachsen, die beteiligten Landkreise sowie die Stadt Göttingen tragen das Projektbüro gemeinsam. Es hat die Aufgabe, in Funktion einer regionalen Entwicklungsagentur zusammen mit den regionalen Akteuren regional besonders bedeutsame, kreisübergreifende oder auch entwicklungs- und kooperationsintensive Projekte zu entwickeln. Hierbei hat das Projektbüro bereits große Fortschritte erzielt. Die aktuellen Projektstände wurden mit den kommunalen Vertretern im Steuerungsausschuss Südniedersachsen zuletzt am 16.07.2015 erörtert. Da die konkreten Fördergrundlagen erst seit kurzem vorliegen oder noch in Bearbeitung sind, ist mit den ersten konkreten Projektanträgen für das Südniedersachsenprogramm, dessen Laufzeit sich über die gesamte Förderperiode 2014 bis 2020 erstreckt, in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Weil 2 (Ausgegeben am 27.07.2015)
© Copyright 2024 ExpyDoc