Fact Sheet zur Master-Vorbereitungsstufe Die Zulassungsreglemente für die betriebswirtschaftlichen Master-Programme MAccFin, MUG, MSC und MBI und das volkswirtschaftliche Master-Programm MEcon definieren die Master-Vorbereitungsstufe inklusive deren Fächerkatalog sowie die Bestehensbedingungen. Dieses Fact Sheet gibt weiterführende Informationen zur Master-Vorbereitungsstufe der betriebswirtschaftlichen Master-Programme MAccFin, MUG, MSC und MBI und des volkswirtschaftlichen Master-Programms MEcon. 1. Geltungsbereich Zugelassene Bewerbende mit einem teilweise fachähnlichen externen universitären Bachelor-Abschluss, einem betriebswirtschaftlichen Fachhochschul-Abschluss oder einem fachfremden externen Master-Abschluss, müssen die Master-Vorbereitungsstufe absolvieren. Ebenso müssen zugelassene Bewerbende der HSG, die nicht über einen HSG Bachelor-Abschluss in BWL (Major/Programmwechsel) oder die über einen fachfremden HSG Master-Abschluss verfügen und damit einen Fachrichtungswechsel vornehmen, die Master-Vorbereitungsstufe absolvieren. 2. Master-Vorbereitungsstufe 2.1 Fächer und Leistungen 2.1.1. Master-Vorbereitungsstufe der betriebswirtschaftlichen Master-Programme Die Master-Vorbereitungsstufe besteht aus folgenden Fächern (Total 60 Credits): − − − − − − − − − − − − Marketing Forschungsmethoden Finance Organisieren und Führen Controlling und Rechnungslegung Informations-, Medien- und Technologiemanagement Strategisches Management Integrationsseminar Makroökonomik II Mikroökonomik II Wirtschaftsrecht Steuerrecht 6 Credits 6 Credits 6 Credits 6 Credits 6 Credits 6 Credits 5 Credits 3 Credits 4 Credits 4 Credits 4 Credits 4 Credits Studierende der Universität St.Gallen welche einen Fachrichtungswechsel vornehmen, müssen folgende Fächer (Total 40 Credits) absolvieren: − − − − − Forschungsmethoden Finance Organisieren und Führen Controlling und Rechnungslegung Makroökonomik II 6 Credits 6 Credits 6 Credits 6 Credits 4 Credits Seite 1 von 3 − − − Mikroökonomik II Wirtschaftsrecht Steuerrecht 4 Credits 4 Credits 4 Credits Zu beachten: Nur Leistungen, welche bereits während der Bachelor-Ausbildung an der HSG erbracht wurden, können an den Fächerkatalog angerechnet werden. Anrechnungen externer Leistungen an den Fächerkatalog sind nicht möglich. 2.1.2. Master-Vorbereitungsstufe des volkswirtschaftlichen Master-Programms Die Master-Vorbereitungsstufe besteht aus folgenden Fächern (Total 56 Credits): − − − − − − − − Makroökonomik II Mikroökonomik II Makroökonomik III Mikroökonomik III Statistik Empirische Wirtschaftsforschung Controlling und Rechnungslegung Pflichtwahlbereich Volkswirtschaftslehre 4 Credits 4 Credits 6 Credits 6 Credits 6 Credits 6 Credits 6 Credits 18 Credits Studierende der Universität St.Gallen, welche einen Fachrichtungswechsel vornehmen, müssen den Pflichtwahlbereich Volkswirtschaftslehre über 18 Credits nicht und damit also 38 Credits absolvieren. Zu beachten: Nur Leistungen, welche bereits während der Bachelor-Ausbildung an der HSG erbracht wurden, können an den Fächerkatalog angerechnet werden. Anrechnungen externer Leistungen an den Fächerkatalog sind nicht möglich. 2.2. Kurswahl und Bidding Studierende werden in die Master-Vorbereitungsstufe eingeschrieben. Die unter 2.1 genannten Fächer können regulär gebiddet werden. Zu beachten ist, dass alle Leistungen resp. Prüfungen jedes Semester angeboten werden. Das heisst, wird die Veranstaltung in einem Semester nicht regulär angeboten und durchgeführt, so kann das Fach im Selbststudium absolviert werden. Das Fach, welches in einem Semester im Selbststudium absolviert werden kann, muss ebenfalls im Bidding ausgewählt werden. Dies erlaubt den Zugriff auf die Veranstaltungsunterlagen sowie die Prüfungsanmeldung zum gegebenen Zeitpunkt. 2.3 Bestehen 2.3.1. Kriterien Das Bestehen der Master-Vorbereitungsstufe richtet sich grundsätzlich nach den Bestehensbedingungen eines regulären Studienprogramms (siehe beispielsweise Art. 36 ff der Prüfungsordnung für die MasterStufe). Die Fachleistungen sind bestanden, wenn − − − Die unter 2.1 genannten ECTS-Credits nachgewiesen werden; die benoteten und gewichteten ECTS-Credits im Durchschnitt mindestens die Note 4.00 ergeben, wobei der Durchschnitt auf Hundertstel genau ermittelt wird; insgesamt eine Maximalanzahl an Minus-Kreditnotenpunkten (MNCPs) nicht überschritten werden: − bei 60 Credits entspricht die Maximalanzahl 10 MNCPs. − bei 56 Credits entspricht die Maximalanzahl 9.5 MNCPs. − bei 40 Credits entspricht die Maximalanzahl 7 MNCPs − Bei 38 Credits entspricht die Maximalanzahl 6.5 MNCPs. Sobald diese Kriterien erfüllt sind, kann das Masterprogramm aufgenommen werden. Seite 2 von 3 2.3.2. Ungenügende Prüfungsleistungen und Wiederholung Prüfungsteile mit ungenügenden Leistungen können im gleichen Versuch der Master-Vorbereitungsstufe nicht wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der gesamten Master-Vorbereitungsstufe sind die Prüfungsteile der Pflichtfächer, in denen nicht mindestens die Note 4.0 erzielt wurde, zu wiederholen. Fächer, welche jedoch mit einer genügenden Note bestanden wurden, können nicht wiederholt werden und werden in den zweiten Versuch übertragen. Wird die Master-Vorbereitungsstufe im Wiederholungsfalle nicht bestanden, kann eine Ausbildung auf Master-Stufe in der gewählten Fachrichtung (ausgenommen spezialisierte Masterprogramme) nicht mehr aufgenommen werden. Eine Anmeldung für ein zweites Masterprogramm in einer anderen Fachrichtung oder eine Bewerbung zu einem spezialisierten Master-Programm ist möglich. 2.3.3. Nachweise Für den Master-Abschluss müssen noch allfällige Fremdsprachnachweise und der Buchhaltungsnachweis erfolgreich absolviert werden. 1 Es wird empfohlen, die Nachweise parallel zu den Fachleistungen der Master-Vorbereitungsstufe zu absolvieren; die Nachweise können jedoch auch später im Verlauf des MasterStudiums erbracht werden. 3. Kontakt Bei Fragen zur Zulassung und der Master-Vorbereitungsstufe wenden Sie sich an die Zulassungs- und Anrechnungsstelle ([email protected]). Bei Fragen zu den einzelnen Leistungen (insbesondere Bidding und Prüfungsanmeldung) wenden Sie sich an die Studienadministration ([email protected]). Stand vom 1. November 2015 Ob Fremdsprachennachweise oder der Buchhaltungsnachweis im Rahmen der Zulassungsauflagen erbracht werden müssen, ist abhängig von der Vorbildung der Studierenden. Nähere Informationen können der Zulassungsverfügung entnommen werden. 1 Seite 3 von 3
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