Hintergrund für diese wesentliche Änderung ist, dass es in

Änderungen der TO 2016
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Die Turnierordnung wurde verändert, um die den international geltenden Regeln, die sich
bewährt haben, anzupassen. Zur Zusammenfassung der Änderungen siehe:
http://www.bridge-verband.de/web/news/3447. Hier die für das Clubleben wichtigsten
Änderungen:
Sofortauskünfte und Alerts
Hintergrund für diese wesentliche Änderung ist, dass es in Standardsituationen das
Risiko gibt, unerlaubte Informationen zu generieren
1. dadurch, dass man sich die Bedeutung eines alertierten Gebotes erklären lässt
und/oder
2. dass man nach den Punktespannen von Geboten oder der versprochenen Länge
einer Farberöffnung fragt.
Übersicht (Anhang F der Turnierordnung 2016)
Eröffnungen
Gebot
1 /
Bedeutung
Nonforcing, mind. 1 Karte
Künstlich, stark, forcierend
(Annähernd) ausgeglichen
Sofortauskunft
„X“ (Mindestanzahl der Karten)
Alertieren
„X bis Y“ (Punktespanne) und ggf.
Besonderheiten bei der Verteilung (z. B.: Kann
5er OF enthalten)
1SA
2 /
2/
Alert
Nicht (annähernd) ausgeglichen
Natürlich
Nur starke Bedeutungen
Sonstiges
Natürlich
Sonstiges (z. B. Tartan)
Alertieren
„Schwach“ / „Eröffnungsstärke“ / „stark“
„Stärkste Eröffnung“ / „beliebiges Semiforcing“
Alertieren
„Schwach“ / „Eröffnungsstärke“ / „stark“
Alertieren
Antworten auf eine 1SA-Eröffnung
Gebot
Bedeutung
Stayman, verspricht 4er OF
1SA – (p) – 2
Sonstiges (z.B. Transfer auf Karo)
Zeigt genau 1 Farbe (natürlich oder Transfer)
1SA – (p) – 2 //
Sonstiges (z.B. 2 = Frage nach Min./Max.)
Sofortauskunft
„Stayman“
Alert
Alertieren
„xxx“ (die gezeigte Farbe)
Alert
*„Natürlich“ heißt, dass das Gebot genau und nur diese Farbe zeigt.
Dr. Melanie Leshel, Stand 9.12.2015
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Sofortauskünfte
Der Partner eines Bietenden ist bei ungestörter Reizung in folgenden
Situationen verpflichtet, eine Sofortauskunft zu geben. Diese hat standardisiert
zu erfolgen und zwar immer mit demselben Wortlaut:
Eröffnungen
1.
1- oder 1-Eröffnung (wenn sie natürlich und nonforcing ist)
Sofortauskunft: „Eine“, „zwei“ oder „drei“ (gemeint ist damit die
versprochene Mindestlänge).
2.
1SA-Eröffnung (annähernd ausgeglichene Verteilung, ggf. mit
Besonderheiten
Sofortauskunft: „12-14“, „15-17“ oder „16-18“ und ggf. „kann 5er-OF
enthalten“
3.
2- oder 2-Eröffnung (wenn sie entweder
a) natürlich ist
(Sofortauskunft „schwach“, „Eröffnungsstärke“ (ca. 10-15), „stark“)
oder
b) nur starke Bedeutungen hat
(„beliebiges Semiforcing“, „stärkste Eröffnung“)
4.
2- oder 2- Eröffnung (wenn sie natürlich ist und nur die Farbe zeigt)
„schwach“, „Eröffnungsstärke“ (ca. 10-15), „stark“.
Antworten
5.
Reizung 1 SA (pass) 2  (wenn dies eine 4er OF verspricht und Stayman
ist)
Sofortauskunft: „Stayman“
6.
Reizung 1 SA (pass) 2 (wenn dies genau eine Farbe verspricht)
Sofortauskunft: die gezeigte Farbe, z. B. „Coeur“
7.
Reizung 1 SA (pass) 2 (wenn dies genau eine Farbe verspricht)
Sofortauskunft: die gezeigte Farbe, z. B. „Pik“
8.
Reizung 1 SA (pass) 2 (wenn dies genau eine Farbe verspricht)
Sofortauskunft: die gezeigte Farbe, z. B. „Treff“
Es wird in den Fällen 6-8 also einfach die Farbe genannt, die das Gebot
verspricht.
Nota bene: Der Transfer auf Karo nach 1SA-Eröffnung mit 3 ist zu alertieren
und nicht mit einer Sofortauskunft zu versehen.
Dr. Melanie Leshel, Stand 9.12.2015
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Alerts
Eröffnungen
1.
2.
3.
4.
1 / 1 
1SA
2 /
2/
künstlich, stark, forcierend
nicht (annähernd) ausgeglichen
falls es weder natürlich ist noch nur starke Hände zeigt
falls es nicht ausschließlich die eröffnete Farbe zeigt
Antworten auf Eröffnungen
Nach 1-in-F-Eröffnungen (ungestörte Reizung)
Ein Gebot ist „ungewöhnlich“, wenn
es zwar die Farbe zeigt, aber von den
Punkten her zu dem abweicht, was
der Gegner vermutlich annimmt.
5. Natürliche Gebote, die von der Stärke her ungewöhnlich sind.
Beispiele:
●
Nicht forcierende Sprünge in neuer Farbe als Antwort auf eine Eröffnung oder
Gegenreizung
EÖ
GR1
A
GR2
1
p
stopp! 2
oder
EÖ
GR1
A
GR2
1
1
p
stopp! 2
●
Nicht forcierende Farbwechsel einer ungepassten Hand auf eine Eröffnung des
Partners mit 1 in Farbe
EÖ
GR1
A
GR2
1
p
1
●
Forcierende einfache Hebungen von Eröffnungen mit 1 in Farbe
EÖ
GR1
A
GR2
1
p
2
●
Ungewöhnlich schwache Sprunghebungen von Eröffnungen oder Gegenreizung
EÖ
GR1
A
GR2
1
p
3
(falls das Gebot 0-5 F zeigt, bzw. 4-8 FV, wenn alle anderen dies einladend
spielen)
Nach 1SA-Eröffnung (ungestörte Reizung)
6. 2
7. 2 /  / 
falls es keine 4er-OF verspricht
falls es kein Transfer ist bzw. nicht genau eine Farbe verspricht.
Dr. Melanie Leshel, Stand 9.12.2015
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Darüber hinaus sind zu alertieren
1. Künstliche Gebote in der 1. Bietrunde (beginnend mit dem ersten nicht-pass) und danach
unterhalb der 4er-Stufe, z.B.
●
3 als Cuebid für Coeurschlemm
●
Splinter in der ersten Runde
2. Ansagen (auch Pass, Kontra und Rekontra) mit ungewöhnlicher Bedeutung oder solche
Ansagen, die auf einer besonderen, ausdrücklichen oder impliziten
Partnerschaftsvereinbarung beruhen):
●
Supportkontra sowie
●
das Pass des Eröffners nach OF-Antwort und Gegenreizung in 4. Hand, wenn
Support-X vereinbart ist.
●
Rekontra, wenn man den Kontrakt nicht spielen möchte (= SOS-Rekontra)
●
1SA
X
(falls dies eine lange Farbe verspricht, z. B. DONT)
●
1-/2-in-F X
falls dies nicht Informations- sondern Strafkontra ist
●
Kontras auf künstliche Gebote, die Werte in einer anderen Farbe zeigen, z.B.
…..
4SA
p
5
X falls dies eine andere Farbe als
Coeurs zeigt.
●
Lightner-Kontras
●
Forcing pass (auch auf niedriger Stufe)
●
Stolen Bids
EÖ
GR1
A
1SA
2
X
wenn A eigentlich 2 reizen wollte, um je nach
System entweder auf Treff zu transferieren oder
nach Minimum oder Maximum zu fragen
3. Wie bisher
●
alle künstlichen Gebote (s. TBR)
Ausgenommen sind künstliche Gebote, von denen man annehmen kann, dass ihre
Bedeutung dem Gegner bekannt ist:
→ Ausführung des Transfers nach 1SA-Eröffnung
→ 2-Gebot nach Stayman
●
besondere Partnerschaftsvereinbarungen oder ungewöhnliche Bedeutungen
4. Natürliche Gebote, bei denen nicht vom Gegner erwartet werden kann, dass er die
vereinbarte Stärke für „common sense“ hält
Der Turnierveranstalter kann zusätzliche Regelungen treffen.
Weitere wichtige Neuerungen
1. E-Zigaretten sind in den Spielsälen ebenfalls nicht erlaubt (§10).
2. Eröffnungen in 3. und 4. Hand, die nicht der 18er-Regel entsprechen, sind nicht mehr als
hochkünstliches Gebot einzustufen und auch in Systemkategorie C (Clubturniere) erlaubt,
sofern die Hand mindestens 8 F hat.
Dr. Melanie Leshel, Stand 9.12.2015
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