Berechnungssätze für Service-Einsätze und Reparaturen im Werk

DEHOUST GMBH – Bereich GEP
Wecostraße 7-11
53783 Eitorf
Service- Einsatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Ziel ist es, Ihren Service-Auftrag professionell und so schnell als möglich abzuwickeln.
Selbstverständlich tragen wir alle Kosten- und Aufwendungen, die auf Fabrikations- und
Fertigungsmängel unserer Produkte innerhalb der Gewährleistung zurückzuführen sind.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Verständnis, dass wir außerhalb dieses
Rahmens, wie z.B.: bei Installations- oder Bedienungsfehlern, Ihnen die entstandenen Kosten
in Rechnung* stellen.
Um einen sachgerechten Ablauf zu gewähren, bitten wir Sie, den nachfolgenden ServiceAuftrag auszufüllen und zu zufaxen. Wir können Ihnen versichern, das nach Eingang dieser
bestätigten Vorlage, der Service-Einsatz sofort koordiniert wird. Mündliche Aufträge können
leider nicht weiter bearbeitet werden.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen unser Service unter nachfolgender Tel.-Nr. zur
Verfügung.
Tel.: 0 22 43 / 92 06 0
Fax: 0 22 43 / 92 06 66
Bei Garantieleistungen benötigen wir zur Übernahme der entstandenen Aufwendungen einen
Kaufnachweis. Bitte Rechnung dem Auftrag beifügen, ansonsten können Garantieansprüche
nicht akzeptiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
DEHOUST GmbH – Bereich GEP
* Es gelten ausschließlich unsere AGB´s. Diese sind im Internet unter www.dehoust.de
im Impressum einsehbar.
Den bestätigten Serviceauftrag bitte zurückfaxen an 02243 / 920666
DEHOUST GmbH – Bereich GEP Service-Zentrale:
Wecostraße 7-11 – D-53783 Eitorf – Tel: 02243 / 9206-0 – Fax: 02243 / 9206-66
www.dehoust.de
[email protected]
DEHOUST GMBH – Bereich GEP
Serviceauftrag
Hiermit erteile ich der Firma DEHOUST GmbH – Bereich GEP, Wecostraße 7-11 in 53783
Eitorf den Auftrag, Reparaturarbeiten an den bei dieser Firma oder bei einer anderen Firma
erworbenen Komponenten einer Betriebswassernutzungsanlage durchzuführen.
Mir ist bekannt, dass innerhalb der mit der Firma DEHOUST GmbH vereinbarten Garantiezeit
von dieser ohne Weiterberechnung alle Mängel an von ihr gelieferten Komponenten beseitigt
werden, die nachweislich auf Fabrikations- oder Fertigungsmängel zurückzuführen sind.
Ausgeschlossen von Garantieansprüchen sind alle Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung, Gewaltanwendung, Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung,
Eingriffe in das Gerät durch nicht autorisierte Personen oder durch betriebsbedingte Abnutzung
entstanden sind. Derartige Serviceeinsätze, Reparaturen an Fremdfabrikaten oder Mehrkosten
durch Nichtbereitstellung der nachstehenden Auflistung werden dem Auftraggeber im Rahmen
unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt. (Es gelten ausschließlich
unsere AGB´s. Diese sind im Internet unter www.dehoust.de im Impressum einsehbar)
Der Auftraggeber hat am Tag des Servicetermins zu gewähren:
 das die Anlage zugänglich und begehbar ist
 elektrische Versorgungsspannung und Trinkwasserversorgungsdruck am Gerät anliegt
 Anwesenheit einer autorisierten Person zur Bestätigung des Serviceberichtes
Auftraggeberadresse
Serviceadresse
Aufstellungsort des Gerätes
Reklamation
Sonstiges
Geräte Typ:
Installationsfirma:
Serien-Nr.
(Dem Typenschild zu entnehmen)
Grund der Beanstandung:
Großhandel:
Inbetriebnahmedatum:
Name der autorisierten Person:
Tel.:
Handy:
Fax:
E-Mail:
___________
___________
___________________
________________
Ort
Datum
Name des Auftraggebers (Druckbuchstaben)
Unterschrift Stempel
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Wecostraße 7-11 – D-53783 Eitorf – Tel: 02243 / 9206-0 – Fax: 02243 / 9206-66
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DEHOUST GMBH – Bereich GEP
Berechnungssätze für Service-Einsätze und Reparaturen im Werk
1. Allgemein
b) Reise- und Arbeitskosten
Der Einsatz unserer Service-Techniker erfolgt
nur zu nachstehenden Bedingungen, sowie zu
den Bedingungen des Service-Auftrags sofern
nicht
eine
abweichende
schriftliche
Bestätigung durch uns erfolgt. Solange unsere
Service-Techniker im Bereich des Kunden
direkt oder indirekt tätig sind, übernimmt der
Kunde die uns unserem Service-Techniker
gegenüber obliegende Fürsorgepflicht.
Unsere Service-Techniker sind weder befugt,
für uns verbindliche Willenserklärungen
abzugeben, noch solche unserer Kunden für
uns entgegenzunehmen. Beanstandungen
sind uns unmittelbar schriftlich mitzuteilen.
2. Arbeitszeit
Die normale Arbeitszeit beträgt von Montag bis
Freitag je 7,5 Stunden täglich (7.00 bis 15.00
Uhr). Die Arbeitszeit kann in den einzelnen
Service-Stützpunkten leicht variieren.
Stundensatz:
68,00 Euro
Die Abrechnung erfolgt im ¼-Stunden-Takt
c)
Vorbereitungs- und Wartezeiten
Werden wie Arbeitszeit behandelt und
abgerechnet (Siehe 2 und 3)
d) Sonstige Kosten
Kleine Ausgaben wie Telefon, Porto,
Kleinmaterial und dergleichen bis zu Euro
30,00 Rechnungswert werden in Höhe der
Barausgaben
berechnet.
Zusätzlich
benötigtes
Material,
erforderliche
Ersatzteile bzw. Austauschteile werden zu
Listenpreisen in Rechnung gestellt.
Stand: März, 2016
3. Kosten
Für Kundendienstleitungen und Reparaturen
aufgrund von Einzelaufträgen in Verbindung
mit einem gesonderten Nachweis der
durchgeführten Arbeiten werden nachstehende
Sätze
zuzüglich
der
gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet.
a) Anfahrtspauschalen
Die Pauschalen beinhalten An- und Abfahrt
gemäß einfacher Wegstrecke.
Zone I (bis 25 km)
39,00 Euro
Zone II (bis 50 km)
61,00 Euro
Zone III (bis 75 km)
83,00 Euro
Zone IV (über 75 km)
110,00 Euro
Diese Pauschalen kommen bei Servicearbeiten innerhalb des Gewährleistungszeitraumes zur Abrechnung, welche nicht auf
einen Material-, bzw. Produktionsfehler
zurückzuführen sind.
Anfahrtskosten für Servicefälle bei älteren
Geräten, außerhalb der Gewährleistung, wird
bei einer Entfernung über 75 km eine
Kilometerpauschale von 1,45 €/km berechnet.
DEHOUST GmbH – Bereich GEP Service-Zentrale:
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