Die zivilprozessuale Beiladung im Klageverfahren

CHRISTIAN MENCKE
Die zivilprozessuale Beiladung im
Klageverfahren gem. § 148 AktG
Aktionäre haben seit 2005 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit,
Ersatzansprüche ihrer AG gegen Organmitglieder im eigenen Namen klageweise geltend zu
machen. § 148 AktG gestaltet dieses Klageverfahren näher aus: Unter anderem ist eine
Beiladung der AG zum Klageverfahren der Aktionäre vorgesehen; umgekehrt sind diese
Aktionäre ihrerseits zum Klageverfahren nach einer (möglichen) Übernahme durch die AG
beizuladen. Dem Zivilprozess ist die aus den ö entlich-rechtlichen Verfahrensordnungen
bekannte Drittbeteiligungsform der Beiladung weitgehend fremd. Gleichwohl schweigt das
Gesetz dazu, was unter der Beiladung gem. § 148 AktG zu verstehen ist. Christian Mencke stellt
zunächst die bisherigen – seltenen und uneinheitlichen – Beiladungsfälle im Zivilprozess sowie
die ö entlich-rechtliche Beiladung detailliert dar. Er weist sodann nach, dass die Beiladung
gem. § 148 AktG eine eigenständige Rechts gur ist, die in keiner der bisherigen Beiladungsfälle
ein direktes Vorbild hat.
2012. XXII, 239 Seiten.
VVerfR 92
ISBN 978-3-16-151924-6
fadengeheftete Broschur
59,00 €
Christian Mencke Geboren 1978; Studium der Mathematik an der Universität Kaiserslautern;
2003 Dipl.-Math.; 2002–06 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu
Berlin; 2007–09 Rechtsreferendariat in Berlin; seit 2010 als Rechtsanwalt tätig.
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