CHRISTIAN MENCKE Die zivilprozessuale Beiladung im Klageverfahren gem. § 148 AktG Aktionäre haben seit 2005 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ersatzansprüche ihrer AG gegen Organmitglieder im eigenen Namen klageweise geltend zu machen. § 148 AktG gestaltet dieses Klageverfahren näher aus: Unter anderem ist eine Beiladung der AG zum Klageverfahren der Aktionäre vorgesehen; umgekehrt sind diese Aktionäre ihrerseits zum Klageverfahren nach einer (möglichen) Übernahme durch die AG beizuladen. Dem Zivilprozess ist die aus den ö entlich-rechtlichen Verfahrensordnungen bekannte Drittbeteiligungsform der Beiladung weitgehend fremd. Gleichwohl schweigt das Gesetz dazu, was unter der Beiladung gem. § 148 AktG zu verstehen ist. Christian Mencke stellt zunächst die bisherigen – seltenen und uneinheitlichen – Beiladungsfälle im Zivilprozess sowie die ö entlich-rechtliche Beiladung detailliert dar. Er weist sodann nach, dass die Beiladung gem. § 148 AktG eine eigenständige Rechts gur ist, die in keiner der bisherigen Beiladungsfälle ein direktes Vorbild hat. 2012. XXII, 239 Seiten. VVerfR 92 ISBN 978-3-16-151924-6 fadengeheftete Broschur 59,00 € Christian Mencke Geboren 1978; Studium der Mathematik an der Universität Kaiserslautern; 2003 Dipl.-Math.; 2002–06 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2007–09 Rechtsreferendariat in Berlin; seit 2010 als Rechtsanwalt tätig. Jetzt bestellen: [email protected] Telefon: +49 (0)7071-923-17 Telefax: +49 (0)7071-51104 Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Postfach 2040 D-72010 Tübingen [email protected] www.mohr.de
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