unterstützt von: Österreich im Schattenfinanzindex Österreich befindet sich im Schattenfinanzindex 2015 auf dem 24. von insgesamt 92 Plätzen (2013: Rang 18, 2011: Rang 17). Mit moderaten 54 von 100 möglichen Geheimhaltungspunkten und einem kleinen Anteil von 0,7 % am globalen Offshore-Finanzmarkt befindet sich das Land im Mittelfeld der Geheimhaltungsskala. Österreichs Geheimhaltungswert hat sich seit 2013 wesentlich, und mehr als der anderer Länder, verbessert. hr U 0 Moderately geringste secretive Geheimhaltung 18 Österreich verdankt seine Bedeutung als Schattenfinanzplatz für SteuerausländerInnen vor allem seinen privaten Stiftungen und Treuhandschaften sowie dem Fehlen der Erbschafts- und anderer Vermögenssteuern. Seine politische Stabilität, seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union und die geographische Nähe zu Ländern der ehemaligen Sowjetunion und Südosteuropas machen Österreich zu einem Anziehungspunkt von zweifelhaftem Geld. Reports wie der US International Narcotics Control Strategy Report1 lassen darauf schließen, dass Österreichs Finanzsektor nach wie vor Probleme mit Finanzkriminalität hat. Wie intransparent? :0 Österreich: Immer noch Steuerschlupflöcher aber Abkehr von der bisherigen Verschwiegenheitspraxis Rang: 24 31-40 31-40 41-50 41-50 51-60 5 51 51-60 01 61-70 61-70 71-80 71-80 .2 .1 1 Secrecy Score 81-90 81-90 Exceptionally secretive höchste Geheimhaltung 91-100 91-100 Wie groß? is t: 02 Bis vor Kurzem hatte sich Österreich noch auf die Seite jener anderen europäischen Länder und ihrer assoziierten Steueroasen (vor allem Luxemburg und die Schweiz) geschlagen, die europäische Transparenzinitiativen wie die EU-Zinsrichtlinie verzögerten oder behinderten. Diese Haltung scheint sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt zu haben. Österreich hat sich an das neue globale Transparenzklima schneller angepasst als alle anderen Jurisdiktionen, die wir untersucht haben. Der starke Rückgang des österreichischen Geheimhaltungswerts von 64 (im Jahr 2013) auf 54 (im Jahr 2015) legt darüber Zeugnis ab. Einige Anpassungen wurden auch von anderen Ländern vollzogen, während andere Änderungen - wie die de facto Abschaffung des Bankgeheimnisses im Juli 2015 - von Österreich alleine vollzogen wurden. 54 er rfr riesig Sp groß klein Dafür gibt es zahlreiche interne und externe Gründe: • Öffentlicher Druck, innerhalb und außerhalb Österreichs. Die Zivilgesellschaft hat im Aufrechterhalten dieses Drucks unzweifelhaft eine wichtige Rolle gespielt, vor allem was die Aufhebung des strengen Bankgeheimnisses betrifft. • Internationaler Druck, vor allem seitens der EU und anderer EU-Mitgliedsstaaten. Dieser Druck auf Österreich und Luxemburg führte zur Aufgabe des Widerstands gegen die Überarbeitung der EU-Zinsrichtlinie. Als Luxemburg seinen Widerstand aufgab, wurde es auch für Österreich schwierig seine Blockadehaltung beizubehalten. 1 winzig Österreichs Anteil am globalen Markt für Finanzdienstleistungen beträgt etwas unter 0,7 Prozent. Damit ist Österreich im Vergleich zu anderen Ländern ein relativ kleiner Player. Das Ranking basiert auf einer Kombination aus Geheimhaltungswert und Anteil am globalen Markt für Finanzdienstleistungen. Zum Weiterlesen: - Detailbericht Österreich zu den Schattenfinanz-Indikatoren - Methodologie © Tax Justice Network 2015 - 23.9.2015 Für Fragen oder Feedback zu diesem Report kontaktieren sie bitte [email protected] Österreich DENMARK hr zugänglich. Dies steht im Kontrast zur wiederholt von der österreichischen Regierung vorgebrachten, und völlig berechtigten, Forderung in der EU zentrale und öffentliche Trustregister einzurichten.2 18 :0 0 U • Juristische Personen (wie etwa Unternehmen) können für steuerliche Zwecke natürlich auch in Österreich missbraucht werden. Wenn diese steuerlich in Österreich ansässig sind (wenn sich also der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung in Österreich befindet), so sind sie mit ihrem weltweiten Einkommen in Österreich steuerpflichtig. Juristische Personen, die nicht steuerlich ansässig sind, sind nur betreffend ihres aus Österreich stammenden Einkommens steuerpflichtig. Steuer-AusländerInnen können somit österreichische Unternehmen als steuerschonende Vehikel missbrauchen, indem sie Geschäfte ausschließlich außerhalb Österreichs tätigen. 5 • Budgetprobleme: Ebenso wie andere Länder hat auch Österreich mit einem Budgetloch zu kämpfen, das es durch Steuereinnahmen zu stopfen gilt. Das bilaterale Quellensteuerabkommen mit der Schweiz brachte leider (aber vorhersehbar) nur drei Viertel der avisierten 1 Milliarde Euro an Steuernachzahlungen. Als klar wurde, dass viele österreichische Steuerflüchtlinge ihr Geld aus der Schweiz unter dem Schutz des Bankgeheimnisses wieder unversteuert nach Österreich brachten, führte das zum endgültigen Aus für das Bankgeheimnis. t: 02 .1 1 .2 01 • Hilfreich waren auch politische Veränderungen, nämlich der Wechsel an der Spitze des Finanzministeriums, als Bundesministerin Maria Fekter im Jahr 2014 von Hans-Jörg Schelling abgelöst wurde. Obwohl von derselben konservativen Österreichischen Volkspartei, schlug Schelling einen weit pragmatischeren Kurs ein als Fekter, die wie ihre Vorgänger das österreichische Bankgeheimnis vehement verteidigte. is Einige Problembereiche … Doch noch immer hat Österreich Transparenzdefizite: er rfr Sp • Die „verdeckte Treuhand“ (siehe FSIIndikator 2), eine österreichische Spezialität: ein Arrangement ohne legalen Status, aber in seiner Wirkung vergleichbar mit einem Trust oder einer Stiftung. Dabei übergibt der/die TreugeberIn der/dem TreuhänderIn Eigentumsrechte, die letztere/r im eigenen Namen durchführt. Ein Treuhandvertrag kann schriftlich oder mündlich festgelegt werden und muss auch nicht bekannt gegeben werden (eben die „verdeckte Treuhand“). In Österreich müssen nur Treuhandverträge, die mit NotarInnen oder AnwältInnen abgeschlossen werden, registriert werden. Diese Register sind jedoch nicht öffentlich • Österreich erlaubt es verbundenen Unternehmen auch, ihre weltweiten Verluste im Zuge der Gruppenbesteuerung zu konsolidieren und gewinnmindernd geltend zu machen. Eine Studie des österreichischen Rechnungshofs3 kritisierte dies und wies auf insgesamt 110XXSteuervergünstigungen hin, die im österreichischen Körperschaftssteuergesetz zu finden sind. Die Kosten dafür bezifferte der Rechnungshof mit etwa 450 Millionen Euro jährlich. … es gibt aber auch einige wichtige Verbesserungen Eine Reihe von Verbesserungen zeigt eine deutliche politische Kehrtwendung. Diese erfolgten in den letzten fünf Jahren, aber das Reformtempo hat besonders im Jahr 2015 zugenommen. • Obwohl Treuhandverträge und Stiftungen ein Problem bleiben, gibt es doch 2 Österreich hr :0 0 U • Im Mai 2013 gab Österreich seinen langjährigen Widerstand gegen EUVerhandlungen mit Drittstaaten wie der Schweiz auf und ebnete damit den Weg für die verbesserte EU-Zinsrichtlinie. 01 5 18 • Ebenfalls im Mai 2013 gab Österreich seinen Widerstand gegen den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten (AIA) auf und unterzeichnete das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Die Konvention ist am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten. Im Oktober 2014 unterzeichnete Österreich in Berlin auch ein multilaterales Amtshilfeabkommen zum Datenaustausch und verpflichtete sich, AIA bis 2018 umzusetzen (leider ein Jahr später als alle anderen EULänder). Ab 2018 können also jene Länder, die die OECD/Europarats-Konvention ratifiziert haben oder die mit Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen bzw. ein Informationsaustauschabkommen (TIEA) abgeschlossen haben, mit Österreich Steuerdaten austauschen. Zusätzlich ist auch noch ein bilaterales Amtshilfeabkommen nötig. t: befand das OECD 2011 Global Forum, dass einige der österreichischen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) den neuen OECD-Standards zum Austausch von Steuerinformationen nicht entsprachen – obwohl diese erst adaptiert worden waren.5 Auch entsprachen die Regelungen zum Verbot von Namensaktien nicht den Standards (siehe unten). Deshalb wurde Österreich 2013 nur als „teilweise OECD-konform“ eingestuft. Das brachte das Land auf eine IFCSchwarzliste (International Finance Corporation). Österreich machte daraufhin erhebliche Anstrengungen, die Mängel zu beheben und setzte alles daran, von der OECD erneut bewertet zu werden. Im „Supplementary Peer Review“-Bericht wurde Österreich 2015 als „weitgehend OECD-konform“ eingestuft. Doch obwohl weitere Sp er rfr is 02 .1 1 • Wegen des strengen österreichischen Bankgeheimnisses existierte bis vor Kurzem ein spezielles österreichisches Verfahren, bei dem Betroffene über Anfragen von ausländischen Steuerbehörden oder österreichischen Justizbehörden informiert wurden, wenn es um die Abfrage von Bankdaten ging. Diese konnten dagegen Einspruch erheben, was die Ermittlungen behinderte bzw. verzögerte. Das Verfahren, das von OECD und IWF wiederholt kritisiert worden war, wurde für ausländische Steuerbehörden im Juni 2014 abgeschafft. DBAs an die neuen OECD-Regelungen angepasst wurden, erlauben laut Peer Review noch immer 21 der 118 Verträge6 nicht den Austausch von Bankinformationen zwischen den Steuerbehörden. .2 Verbesserungen. So müssen Stiftungen gemäß Körperschaftssteuergesetz seit 2010 den Steuerbehörden alle Anhänge zur Stiftungsurkunde sowie Kopien von eventuellen Treuhandvereinbarungen der GründerInnen – und deren Veränderungen – bekanntgeben. Seit April 2011 müssen alle Begünstigten, die nicht in der Stiftungsurkunde genannt werden, den Steuerbehörden genannt werden. 4 3 3 • Seit 1. Jänner 2014 ist die Ausgabe von anonymen Inhaberaktien, einem international beliebten Vehikel zur Steuerhinterziehung, verboten. Diese Aktien dürfen weder gehandelt noch verkauft werden und müssen in Namensaktien umgewandelt werden. Nach einer negativen Bewertung durch das Global Forum (siehe oben) wurden auch Sanktionen gesetzlich festgelegt, jedoch nur für substanzielle und systematische Verstöße. Österreich DENMARK hr U ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ :0 0 Bureau of International Narcotics and Law Enforcement Affairs: 2015 International Narcotics Control Strategy Report (INCSR). Countries/ Jurisdictions of Primary Concern – Austria. www. state.gov/j/inl/rls/nrcrpt/2015/vol2/239055.htm 1 2 Declaration by Austria on the Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on Information accompanying transfers of funds and the Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the prevention of the use of the financial system for the purpose of money laundering and terrorist financing. Brussels, 12 January 2015. http://data. consilium.europa.eu/doc/document/ST-5116-2015ADD-3/en/pdf 5 • Im Mai 2014 wurden durch das „Budgetbegleitgesetz“ Gruppenanfragen ermöglicht, auch rückwirkend. Davor konnten ausländische Steuerbehörden nur in Einzelfällen um Auskunft ersuchen. • Schließlich wurde im Juli 2015 auch beschlossen, ein zentrales Bankkontenregister einzurichten. Die Forderung nach einem solchen Register war bereits seit Langem von der Staatsanwaltschaft erhoben worden. 18 • Im März 2014 wurde ein Verwertungsverbot aufgehoben, das es dem Finanzministerium nur bei schwersten Steuerdelikten erlaubte, Daten aus GeldwäscheVerdachtsmeldungen zur Einleitung eines Strafverfahrens zu nutzen. Nun können die Daten in allen Steuerdelikten verwertet werden. .1 1 .2 01 • Als Teil der EU verpflichtet auch Österreich Banken und große Betriebe im extraktiven sowie Forstsektor („Rechnungslegungs-Änderungsgesetz“, 2014), künftig länderweise Berichte u.a. ihrer Steuerzahlungen zu veröffentlichen. er rfr is t: 02 • Im Juli 2015 verabschiedete das österreichische Parlament schließlich die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs auf Basis des OECD-Common Reporting Standards (CRS), auch wenn den bereits vorhandenen Schlupflöchern noch neue hinzugefügt wurden. Sp • Im Juli 2015 schaffte Österreich schließlich das Bankgeheimnis gänzlich ab. Dadurch wird es möglich, auch Informationen über jene ÖsterreicherInnen zu erhalten, die unversteuertes Geld aus der Schweiz und Liechtenstein vor dem Abschluss der jeweiligen bilateralen Quellensteuerabkommen wieder nach Österreich brachten. • Ebenfalls im Juli 2015 wurde das „Kapitalabfluss-Gesetz“ beschlossen, das österreichische Finanzinstitute verpflichtet, alle Kapitalausflüsse von 50.000 Euro aufwärts vom 1. März 2015 bis zum 31. Dezember 2016 zu melden. Österreichischer Rechnungshof (2013): „Bericht des Rechnungshofes: Transparenz von Begünstigten im Körperschaftssteuerrecht mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung“, Bund 2013/6 à 3 Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes 2011: Peer Review Report – Phase 1: Legal and Regulatory Framework - Austria, Paris, S. 34-35. http://www.eoi-tax.org/ jurisdictions/AT#peerreview; 19.9.2011. 4 Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes 2011, S. 7. 5 Ägypten, Algerien, Armenien, Barbados, Iran, Israel, Kirgistan, Kuba, Kuwait, Libyen, Malaysia, Mazedonien, Mongolei, Nepal, Pakistan, Serbien, Syrien, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Venezuela und Vietnam. 6 Zum Weiterlesen: - Detailbericht Österreich zu den SchattenfinanzIndikatoren - Methodologie 4 Österreich Teil 2: ÖsTERREICHS GEHEIMHALTUNGSWERT TRANSPARENZ WIRTSCHAFLTICHER EIGENTÜMER Bankgeheimnis: Gibt es ein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis? Gibt es einen effektiven Zugang zu Bankinformationen? Teilweise erfüllt. 2 Register für Trusts und Stiftungen: Gibt es ein öffentlich zugängliches Register für Trusts und Stiftungen, oder werden Trusts und Stiftungen unterbunden? Teilweise erfüllt. 0 18 5 Öffentliche Jahresabschlüsse: Sind die Jahresabschlüsse der Unternehmen kostenlos oder aber für weniger als 10 Euro öffentlich zugänglich? Teilweise erfüllt. Länderbezogene Berichtspflichten: Sind Unternehmen verpflichtet, länderbezogene Offenlegungspflichten einzuhalten? Teilweise erfüllt. Österreichs Bewertung der Schattenfinanz-Indikatoren EFFIZIENZ DER STEUER- UND FINANZREGULIERUNG 10 02 t: is 9 Effizienz der Steuerverwaltung: Verwendet die Finanzbehörde Steuer-IDs, um Informationen effizient zu verarbeiten? Gibt es eigene Abteilungen für große SteuerzahlerInnen? Teilweise erfüllt. Steuerliches Anrechnungsverfahren: Werden Steuergutschriften für ausländische Steuerzahlungen bewilligt? Teilweise erfüllt. er rfr 8 Bereitschaft zum Informationsaustausch: Sind im Land niedergelassene Zahlstellen (Finanzinstitute und Firmen) dazu verpflichtet, Informationen über (Zins-/Dividenden-)Zahlungen an nichtansässige Personen an die Finanzbehörden zu übermitteln? Nicht erfüllt. Schädliche Rechtskonstrukte: Sind sogenannte Protected Cell Companies und Trusts mit Fluchtklauseln zugelassen? Teilweise erfüllt. Sp 7 .1 1 .2 6 Öffentliches Register von FirmeneigentümerInnen: Sind Informationen zur Eigentümerschaft von Unternehmen kostenlos oder aber für weniger als 10 Euro öffentlich zugänglich? Nicht erfüllt. 01 5 U Register von FirmeneigentümerInnen: Sammeln und aktualisieren die zuständigen Behörden Informationen zu den wirtschaftlichen EigentümerInnen von Unternehmen? Teilweise erfüllt. SCHLÜSSELASPEKTE VON UNTERNEHMENSTRANSPARENZ 4 Österreich Geheimhaltungswert :0 3 Geheimhaltungswert hr 1 INTERNATIONALE STANDARDS UND KOOPERATION 11 Geldwäschebekämpfung: Hält das Land die Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering der OECD (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche ein? Teilweise erfüllt. 12 Automatischer Informationsaustausch: Beteiligt sich das Land vollständig am multilateralen automatischen Informationsaustausch im Rahmen des Common Reporting Standard? Teilweise erfüllt. 13 Bilaterale Steuerauskunftsklauseln: Hat das Land mindestens 53 bilaterale Abkommen mit einer weit gefassten Klausel zum Informationsaustausch in allen Steuerfragen abgeschlossen, oder wurde die Konvention des Europäischen Rats/der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ratifiziert? Erfüllt. 14 15 5 Internationale Transparenzverpflichtungen: Hat das Land die fünf wichtigsten internationalen Verträge zu Finanztransparenz ratifiziert? Erfüllt. Internationale Rechtshilfe: Kooperiert das Land mit anderen Staaten bezüglich Geldwäsche und anderen strafrechtlich relevanten Fragen? Teilweise erfüllt. Anmerkungen und Quellen: Das Ranking basiert auf einer Kombination aus Geheimhaltungswert und Anteil am globalen Markt für Finanzdienstleistungen (Mehr Informationen zur Methodologie hier). Der Geheimhaltungswert von 54 Prozent für Österreich wurde auf Grund der links aufgeführten 15 Indikatoren des Schattenfinanzindex (Key financial secrecy Indicator, KFSI) ermittelt. Jeder KFSI-Indikator ist genauer hier erklärt. Grün bezeichnet die völlige Erfüllung des Indikators (also die geringste Geheimhaltung), rot die Nicht-Erfüllung (als höchste Geheimhaltung) und gelb zeigt die teilweise Erfüllung an. Dieses Papier beruht auf verschiedenen Datenquellen, die bis zum 31.12.2014 berücksichtigt wurden. Ausnahme bildet KFSI 13, für den Quellen bis zum 31.05.2015 herangezogen wurden. Eine Auflistung sämtlicher Daten und ihrer Quellen finden Sie hier. Hintergrundinformationen für alle Länder finden Sie auf der Website des Financial Secrecy Index: www.financialsecrecyindex.com.
© Copyright 2024 ExpyDoc