Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich (pdf 1,0 MB)

Advisory
Breitband für Österreich
Evaluierung des Breitbandausbaus in
Österreich für das BMVIT
26. Juni 2015
Inhalt
1
2
3
4
5
6
7
8
Kernaussagen
Auftrag und Vorgehensweise PwC
Ziele & Breitband-Technologien
Aktueller Breitbandausbau
Antizipation der Nachfrage
Zwischenfazit: Technologiemix!
Fördermix
Mittelherkunft
8.1 Förderinstrumente
8.2 Fördermaßnahmen
8.3 Fazit
9 Föderalismus und Strategien der Bundesländer
10 Exkurs Daseinsvorsorge
11 Organisation und Umsetzung
12 Internationale Beispiele
Seite
1
3
5
11
20
24
27
37
39
43
48
52
62
68
75
Inhalt
Appendices
1 Rechtliche Grundlagen
Seite
91
Kapitel 1
Kernaussagen
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
PwC
26. Juni 2015
1
Kapitel 1 – Kernaussagen
Bedarfsentwicklung
und Nachfrage
Entwicklung
Bedarf
Eine qualitativ
hochwertige Breitbandverbindung für
Unternehmen wird in
Zukunft noch wichtiger,
um im internationalen
Wettbewerb zu bestehen.
Ausgangssituation
Status quo
Zielsetzung
Die Kupferdoppelader ist
weit verbreitet. Aufgrund
der geringeren Bandbreite
führt dies zu keinem
Spitzenplatz im internationalen Vergleich. Der
Glasfaserausbau bis hin
zum Kunden ist im
internationalen Vergleich
auf einem niedrigen
Niveau.
Das Breitbandziel des
BMVIT inkludiert das Ziel
der digitalen Agenda der
EU und geht darüber
hinaus.
Die progressive Nachfrageentwicklung
nach höheren Breitbandgeschwindigkeiten
wird sich weiter fortsetzen.
Problemfeld
Die österreichischen
Unternehmen nutzen eine
Vielzahl von
Onlineanwendungen,
welche auf dem Land nur
eingeschränkt genutzt
werden können.
Strategie
und
Umsetzung
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
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Umsetzung
Die optimale Förderstrategie
setzt öffentliche Mittel
effizient ein und stellt schnelle
Erfolge nicht vor das
langfristige Ausbauziel. Eine
Kombination verschiedener
Instrumente scheint zu
diesem Zeitpunkt am besten
geeignet.
Strategie
Gefördertes,
evolutionäres Wachstum
durch Glasfaserausbau
führt über Brückentechnologien hin zu einer
bedarfsorientierten,
flächendeckenden
Glasfaserverbreitung
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Kapitel 2
Auftrag und Vorgehensweise PwC
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Kapitel 2 – Auftrag und Vorgehensweise PwC
Auftrag und Vorgehensweise
PwC Advisory Services GmbH (in weiterer Folge PwC) wurde beauftragt aus internationalen Modellen BestPractice-Aspekte zu exzerpieren und in Form einer Evaluierung für das BMVIT aufzubereiten. Basis für diese
Evaluierung ist die durch das BMVIT vorgegebene Breitbandstrategie 2020 mit der Zielsetzung der nahezu
flächendeckenden Verfügbarkeit von Anschlüssen mit 100 Mbit/s bis 2020 und der durch das BMVIT entwickelte
Masterplan für die Förderung des Breitbandausbaus in Österreich, mit den drei Phasen und drei aufeinander
abgestimmten Instrumenten. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen daher einen Beitrag leisten, diesen Masterplan
und die darauf aufbauenden Instrumente im Anschluss weiter zu konkretisieren.
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags:
•
Quantitative Vergleichsführung, beispielsweise in Form von Finanzmodellen
•
Rechtsberatende Tätigkeiten
•
Kritische Würdigung der bisherigen Breitbandinitiative „BBA 2013“
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Kapitel 3
Ziele & Breitband-Technologien
Kapitel-Aussage:
Es gibt zur Zeit mehrere Brückentechnologien, die innerstädtisch
NGA-Kapazitäten aufweisen, jedoch ist Glasfaser eindeutig das
Ausbauziel.
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Kapitel 3 – Ziele & Breitband-Technologien
Das Breitbandziel des BMVIT inkludiert das Ziel der
digitalen Agenda der EU und geht darüber hinaus.
Um die österreichische Förderstrategie (Ziele des BMVIT) beim Breitbandausbau durchführen zu können, müssen
objektive und messbare Zielsetzungen für Förderprogramme definiert werden. Diese sollten sich selbstverständlich nach
den nationalen Gegebenheiten, also vor allem nach der derzeitigen Versorgungssituation, richten. Da bei der
Breitbandförderung jedoch neben Bundesmitteln auch Fördermittel aus den europäischen Strukturfonds eingesetzt werden
können, müssen auch die europäischen Zielsetzungen der digitalen Agenda eingehalten werden, die jedoch ohnehin
unter den Zielen des BMVIT angesiedelt sind. Die Ziele und Vorgangsweisen der einzelnen Bundesländer unterscheiden
sich teilweise von denen des Bundes.
Über 85% der österreichischen Bevölkerung verfügen derzeit über einen Breitbandzugang, jedoch mit niedrigen
Geschwindigkeiten. Breitband beginnt bereits ab >2 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit. Geplant ist, bis 2020
alle Haushalte nach Möglichkeit mit einem Zugang von zumindest 30 Mbit/s (superschnelles Breitband) zu versorgen.
Gemäß Zielsetzung des BMVIT sollen dann nahezu alle Haushalte mindestens 100 Mbit/s (ultraschnelles Breitband)
nutzen können.
EU-Ziele für 2020
BMVIT-Vision für 2020
100 Mbit/s
für
50% der Bevölkerung
Ab 30 Mbit/s
Downloadleistung spricht
man von NGATechnologie
(Next Generation
Access)
100 Mbit/s
für
100% der Bevölkerung
30 Mbit/s
für
100% der Bevölkerung
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Kapitel 3 – Ziele & Breitband-Technologien
Aktuell ist eine Vielzahl von Technologien in der Lage
die EU-Ziele zu erreichen.
Satellit
Funkbasierte Lösungen*
Kann entlegene Gebiete versorgen, ist jedoch langsamer im
Vergleich zu anderen Breitbandtechnologien.
Satellit
WLAN (IEEE 802.11X)
Telefonnetz (VDSL 2-Vectoring)
Flächendeckende Verfügbarkeit mit
relativ hoher Bandbreite. Jedoch stark
von der Entfernung abhängig.
Kostengünstige Brückenlösung, jedoch
kommt es leicht zu
Empfangsstörungen. Alle Teilnehmer
teilen sich die Bandbreite. Das
langfristige Ziel von 100 Mbit/s wäre
durch WiMAX erreichbar.
WLAN
Telefonnetz
(Kupferdoppelader)
Technologie
Mobilfunk (LTE)
Kabelnetz (DOCSIS 3.0)
Umstellung auf digitale
Modulationsverfahren vergrößert
Kapazitäten der Datenübertragung.
Bietet für die Zukunft noch
Verbesserungsmöglichkeiten. Diese
Kabelmodemtechnologie gibt es nur in
Städten und nicht im ländlichen Raum.
Mobilfunk
Kabelnetz
(Koaxialkabel)
Glasfaser (FTTH)
Modernste Mobilfunktechnologie,
jedoch mit niedriger tatsächlicher
Kapazität. Für ländliche Bevölkerung
besonders interessant. Bandbreite ist
unter anderem von eingebuchten
Nutzern sowie der Entfernung abhängig.
Glasfasernetz
Trägermedium der Zukunft, da hohe Geschwindigkeit, praktisch kein
Leistungsabfall auf Distanz sowie mit symmetrischer Bandbreite
(gleiche Up-/Downloadgeschwindigkeit).
Kabelgebundene Lösungen*
*Aktuell schnellste Variante bzw. Methode jeweils in Klammer
Quelle: PwC-Analyse
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Kapitel 3 – Ziele & Breitband-Technologien
Kabelgebundene Breitbandtechnologien bieten eine
vergleichsweise hohe Übertragungsgeschwindigkeit.
Als Technologie mit nahezu unbegrenzter Übertragungskapazität gilt die Glasfasertechnologie. Bereits heute
sind Übertragungsgeschwindigkeiten von rund 1 Gbit/s realisierbar. Abhängig von der lückenlosen Verbreitung
der Infrastruktur sind in Zukunft noch höhere Übertragungsgeschwindigkeiten möglich. Stärkster
Wettbewerber von Glasfaser in punkto Geschwindigkeit ist DOCSIS 3.0. Dies wird von Kabel-TV-Anbietern
über Koaxialkabel angeboten. Dadurch können Bandbreiten von bis zu 320 Mbit/s erreicht werden. Nach
Angaben des Mobilfunkdienstleisters UPC wurde bereits ein Großteil ihrer Netze mit DOCSIS 3.0 erweitert.
Zukünftig wird DOCSIS noch weiter aufgerüstet werden. DOCSIS 3.1 weist dabei theoretische Bandbreiten bis
zu 10Gbit/s auf. Da diese Technologie derzeit aber noch nicht angeboten wird, berücksichtigt diese Evaluierung
nur DOCSIS 3.0. Als Brückentechnologien sind VDSL2(-Vectoring) sowie DOCSIS 3.0 die Wegbereiter hin zu
Glasfaser, die (neben dieser) die derzeit schnellsten sowie am weitesten verbreiteten Technologien sind.
VDSL2(-Vectoring) sowie DOCSIS 3.0 können von der EU gefördert werden und nutzen kurz- bis mittelfristig
die Glasfasernetze, um ihre Geschwindigkeiten durch Upgrades zu erhöhen.
Maximale Download- und Uploadgeschwindigkeiten
einzelner Übertragungstechnologien
>1.400
Brückentechnologien sind als
Zwischenlösungen
hin zum vollen
Glasfaserausbau
gedacht
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
in MBit/s
12
1
ADSL 2
Download speed
25
1
ADSL 2+
52 11
100 35
>300 >200
VDSL
VDSL2
Vectoring
DOCSIS 3.0
Glasfaser
Upload speed
Quelle: PwC-Analyse
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Kapitel 3 – Ziele & Breitband-Technologien
Glasfaser ist die Basis für den Ausbau von
Brückentechnologie und bietet mit Abstand die
höchstmögliche Verbindungsgeschwindigkeit.
Downloadrate in Mbit/s
Die auf Kupfertechnologie basierenden Übertragungstechnologien (DSL) sind die am weitesten verbreiteten
Breitbandtechnologien in Österreich. Jedoch stoßen diese hinsichtlich der realisierbaren Bandbreiten an ihre
Grenzen. Lediglich VDSL2-Vectoring ist in der Lage Übertragungsraten von bis zu 100 Mbit/s zu erreichen. Diese
Geschwindigkeit ist jedoch von der Entfernung des empfangenden Haushalts vom Hauptverteiler bzw.
Kabelverzweiger abhängig. Für den NGA brauchbare Geschwindigkeiten können nur bis zu einem maximalen Abstand
von ca. 300 m erreicht werden. Um VDSL2-Vectoring anbieten zu können, muss das Verteilernetz des Anbieters mit
Glasfaserkabel aufgerüstet sowie der Abstand zwischen Haushalt und Hauptverteiler durch zusätzliche
Kabelverzweiger reduziert werden. DOCSIS 3.0
Downloadgeschwindigkeiten und Leitungsentfernung
erfordert für den Backhaul bzw. Backbone ebenso
Glasfaser vs. Kupferdoppelkabel
Glasfaser.
Glasfaser/FTTH
Durch gleichzeitige Beanspruchung der Bandbreite
1.000
durch mehrere Anwendungen kommt es zu
>300
160
Verbindungsvolatilitäten und demzufolge zu
DOCSIS 3.0*
möglichen Verbindungsabbrüchen/-störungen.
100
VDSL2Glasfaser und DOCSIS 3.0 zeigen jedoch praktisch
Vectoring
50
keine Leistungsverluste in Abhängigkeit zur
Leitungslänge und bieten deshalb eine stabile
VDSL
20
Verbindung. Glasfaser hat mit Abstand die höchste
ADSL2
Bandbreite aller Technologien/Trägermedien
+
0 0.3 1.0 1.5
3.0
5.0
(außerhalb der Skala).
Abstand in km
Quelle: PwC-Analyse
*Info: Geschwindigkeit stark abhängig von Useranzahl auf einem Verteiler
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Kapitel 3 – Ziele & Breitband-Technologien
Der Glasfaserausbau wird durch die steigende
Nachfrage getrieben und muss durch
Fördermaßnahmen unterstützt werden.
Nachfragetreibend
Ausschlaggebende
Faktoren
SchlüsselBemerkungen
Einfluss auf
Glasfaserausbau
Unterstützend
Ausschlaggebend
Politisch
Politisch
Ökonomisch
Sozio-ökonomisch
Technologisch
• Steigende Nachfrage der
Haushalte und
Unternehmen
• Steigende
Anforderungen an
Übertragungsvolumina
• Fördermaßnahmen des
Staates
• Attraktive Renditen
locken Betreiber
• Durch die hohe Breitbandpenetration* in der
Gesamtbevölkerung
(>85%) ist eine geringe
Anzahl zusätzlicher
Haushalte zu erwarten.
• Wachstum findet jetzt im
Bereich 30-100 Mbit/s
statt, wird sich mittel- bis
langfristig jedoch in den
Bereich >100 Mbit/s
verschieben. Dieser wird
durch Glasfaser gestützt.
• Derzeit ist nicht
antizipierbar, wann genau
jene Kapazitäten
nachgefragt werden, die
nur mehr Glasfaser liefern
kann.
• Brückentechnologien
entsprechen zur Zeit der
Nachfrage und benötigen
Glasfaser im Backhaul bzw.
Backbone.
• Gezielte, klare und
ausreichend hohe
Fördermaßnahmen sind
nötig, um
strukturschwache und
kommerziell nicht
darstellbare Gebiete
auszubauen.
• Investitionen der Betreiber
finden zurzeit
hauptsächlich im Bereich
der Brückentechnologien
statt.
• Aufgrund der notwendigen
Aufrüstung der
Verteilernetze werden
weiterhin hohe
Fördermaßnahmen für
Glasfaser notwendig sein,
um den ländlichen Ausbau
attraktiv zu machen.
Niedrig
Neutral
Hoch
Niedrig
Neutral
Hoch
Niedrig
Neutral
Hoch
Niedrig
Neutral
Hoch
Quelle: PwC-Analyse
*Info: Breitband beginnt ab 2 Mbit/s
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Kapitel 4
Aktueller Breitbandausbau
Kapitel-Aussage:
Laut internationalem Vergleich besteht noch Nachholbedarf beim
Glasfaserausbau, vor allem in der Breite aber auch in der Tiefe.
&
Die reale durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit führt
schon heute zu Engpässen beim durchschnittlichen Verbraucher.
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Kapitel 4 – Aktueller Breitbandausbau
Die Kupferdoppelader ist weit verbreitet; aufgrund der
geringeren Bandbreite führt dies zu keinem Spitzenplatz
im internationalen Vergleich.
Hinsichtlich xDSL/Kupferdoppeladernetz und Mobilfunk ist Österreich de facto vollversorgt. Somit ist ein
niedrigvolumiger Breitbandanschluss in Österreich so gut wie flächendeckend verfügbar (siehe Tabelle links unten).
Österreich nimmt in der mobilen Breitbandverbreitung eine führende Position in Europa ein. Auch die Nutzung des
mobilen Internets auf dem Land sowie innerhalb des Wohnraumes sticht heraus. Aufgrund der hohen Marktpenetration
findet jedoch kaum mehr Wachstum statt, sondern hauptsächlich eine Verbesserung der Breitbandgeschwindigkeit.
Österreich hat sich im Vergleich zum Vorjahr um einige Plätze
im globalen Ranking der durchschnittlichen InternetVerbindungsgeschwindigkeiten verbessert.
Österreich hat aber nur ein geringes prozentuales Wachstum
beim NGA und muss deshalb achtgeben, nicht den
technologischen Anschluss zu verlieren.
Übersicht der Zugangstechnologien
Ranking: Internet Durchschnittsgeschwindigkeit
Globales
Ranking
Land
Q1-2014
Durchschn.
Mbit/s
Vierteljährliche
Änderung
Jährliche
Änderung
1
Schweiz
12,7
5,8%
26%
2
Niederlande
12,4
0,3%
28%
3
Schweden
11,6
6,6%
30%
BreitbandZugangstechnologie
Verfügbarkeit
(in % der Bevölkerung)
…
…
…
…
…
11
Österreich
9,4
<0,1%
22%
Kupferdoppelader
(xDSL)
>99%
…
…
…
…
…
Koaxialkabel
(DOCSIS)
~50%
24
VAE
4,3
3,0%
-27%
25
Südafrika
2,6
11%
Mobilfunk
(UMTS/HSPA/LTE)
~95%
Quelle: Akamai Speed Report, 2014
Quelle: RTR GmbH, 2012
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Kapitel 4 – Aktueller Breitbandausbau
Der Glasfaserausbau bis hin zum Kunden ist im
internationalen Vergleich auf einem niedrigen Niveau.
Anteil der Glaskabelverbindungen* am Breitband-Internetverkehr je Land
Länder
Japan
Südkorea
Schweden
Estland
Slowakei
Norwegen
Island
Slowenien
Tschechische Republik
Portugal
Dänemark
Ungarn
Türkei
Luxemburg
Schweiz
Vereinigte Staaten
Niederlande
Spanien
Polen
Kanada
Chile
Neuseeland
Australien
Finnland
Italien
Frankreich
Österreich
Mexiko
Deutschland
Irland
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
0%
Quelle: OECD, 2014
*Info: FTTH & FTTB
71,5%
66,3%
40,7%
34,1%
32,6%
28,0%
22,8%
21,5%
21,0%
20,5%
19,8%
15,7%
15,6%
11,4%
9,0%
8,8%
8,5%
7,7%
4,0%
3,9%
3,8%
3,5%
3,3%
3,2%
3,0%
2,9%
1,3%
1,2%
1,1%
0,4%
10%
20%
30%
40%
Im internationalen Vergleich liegt
Österreich beim Anteil der direkt auf
Glasfaser basierten Anschlüsse weit
zurück.
Die Nachfrage nach mehr
Übertragungskapazitäten wird mit der
Entwicklung von Diensten steigen, welche
eine hohe Bandbreite benötigen.
50%
60%
70%
80%
Anteil in %
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Kapitel 4 – Aktueller Breitbandausbau
Hohe Wachstumsraten bei der Anzahl an Breitbandanschlüssen zwischen 30 bis 100 Mbit/s, niedriges
Wachstum im Bereich>100 Mbit/s.
Die Nachfrage nach ultraschnellem Breitband ist in den letzten Jahren nur langsam gestiegen. Solange Applikationen nicht
gleichzeitig genutzt werden, ist der Bandbreitenbedarf nur auf einzelne Applikationen begrenzt. Es ist ersichtlich, dass der
Großteil der Breitbandanschlüsse über Geschwindigkeiten unter 30 Mbit/s verfügt. Die höchste durchschnittliche
Steigerung der Anschlusszahlen fand mit 99% im Bereich 30 bis 100 Mbit/s zwischen 1.Q 2012 und 3.Q 2014 statt.
Quartal
Endkundenbreitbandanschlüsse nach Bandbreite (Festnetz)
3.Q 2014
1000
714
334
2.Q 2014
999
703
315
41
1.Q 2014
1003
696
294
41
4.Q 2013
1003
677
3.Q 2013
991
-3,3%
2.Q 2013
1025
654
+26%
273
253
40
40
622 +99%
225 38+27%
207 36
1.Q 2013
1034
609
4.Q 2012
1031
589
3.Q 2012
1027
583
2.Q 2012
1018
577
154 32
1.Q 2012
1034
567
168 34
0
43
190 35
170 34
Die Nachfrage nach Anschlüssen bis
zu 10 Mbit/s stagniert. Sie bildet zurzeit
jedoch die verbreitetste Anschlussart. Die
Anschlussarten im Bereich 10 bis 100
Mbit/s wachsen stabil. Die Zahl an
Anschlüssen mit >100 Mbit/s wächst nur
langsam und befindet sich auf einem
niedrigen Niveau. Der jetzige Trend im
Bereich der Anschlüsse mit 30 bis 100
Mbit/s wird mittel- bis langfristig in eine
erhöhte Nachfrage nach >100 Mbit/s
übergehen, gestützt durch das Angebot
neuer Dienste.
1000
2000
Anzahl in Tausend
≥ 10 Mbit/s bis < 30 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s bis < 100 Mbit/s ≥ 100 Mbit/s
> 2 Mbit/s bis < 10 Mbit/s
Quelle: RTR GmbH, 2014
Info: Das Wachstum im Bereich 30 - 100 Mbit/s wird durch die Kabelverlegung in Neubauten unterstützt
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Kapitel 4 – Aktueller Breitbandausbau
Der typische Breitbandbedarf von Privatpersonen ist
heute mit 50 Mbit/s Geschwindigkeit abgedeckt.
Eine Analyse der durchschnittlich benötigten
Bandbreite österreichischer Haushalte hat ergeben,
dass einerseits die benötigte Bandbreite weiterhin
stark ansteigen wird, andererseits jedoch eine
Nachfrage nach Bandbreite von mehr als 50 Mbit/s
heute nicht darstellbar ist. Der unten markierte
Bereich von 1 Mbit/s bis 50 Mbit/s zeigt, dass im
Moment 90% der Funktionen für Privatanwender
damit abgedeckt sind. Dies gilt auch für Internetzugänge über das öffentliche Mobilfunk-netzwerk
wenngleich die aktuell angepriesenen Spitzen von 150
Mbit/s im Download eher einem Ideal denn der
Realität gleichkommen. Die weitere Verbreitung von
LTE-fähigen Endgeräten wird darüber hinaus zeigen,
wie LTE als „shared medium“ den Bedürfnissen der
Anwender gerecht werden kann (was grundsätzlich
auch für DOCSIS und VDSL gilt).
Übersicht der Nutzungsmöglichkeiten
Privatanwender-Bereich
100 Mbit/s
50 Mbit/s
-IPTV (HD)
-Multiples VideoStreaming
-IPTV (SD)
-E-Health
-Web-Video (HD)
-Telearbeit mit
-Videokonferenzen
-Cloud-Anwendungen Cloud-Nutzung
-Anlagen (Fernwartung)
-Software
as-a-Service
16 Mbit/s
1 Mbit/s
-Virtual Reality Gaming
-E-Health
(Serverdienste)
-Symmetrisches
Cloud Computing
-Dateitransfer
(GB-Bereich)
1 Gbit/s
-UHD-Streaming
(4K-Definition)
-Telemedizin
(Gerätefernsteuerung)
-Forschungsanwendung
-Dateitransfer
(TB-Bereich)
-Komfortables
Surfen im Web
-VoIP
-Musik-Streaming
-Web-Video (SD)
-Einfache Telearbeit
Quelle: PwC-Analyse, DE Breitband-Monitoring-Bericht 2013
Es ist evident, dass Brückentechnologien aktuell noch von Providern
ausgebaut werden und dies nachfragegerecht geschieht. So rüsten einige
Betreiber vergleichsweise kostengünstig ihre DOCSIS 3.0- und VDSL2Vectoring-Technologien auf, um höhere Geschwindigkeiten anbieten zu
können. Dies geschieht aus Rentabilitätsgründen hauptsächlich im urbanen
Raum.
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Jede Anwendung
jenseits 100 Mbit/s
braucht Glasfaser, um
stabil zu funktionieren.
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Kapitel 4 – Aktueller Breitbandausbau
Die realen Zugangsgeschwindigkeiten bewegen sich in
Österreich im Schnitt deutlich unter 15 Mbit/s und sind
geringer als der jetzige Bedarf.
Reale Downloadrate im Länder-Vergleich
32,7
Korea
13,3
Japan
Niederlande
32,5
12,0
11,0
Schweiz
31,0
11,0
11,0
Tschechien
Land
29,5
19,0
12,0
18,1
6,9
Österreich
5,8
Neuseeland
4,6
Australien
1,7
Türkei
15,2
8,1
9,3
2,4
-
12,6
2,9
8,0
2,7
2,4
Mexiko
15,2
8,1
6,1
5,8
Chile
9,8
Neben Österreich sind die 5 ersten und
5 letzten Länder im globalen Ranking der
Downloadgeschwindigkeiten aufgeführt.
Österreich ist im Mittelfeld der Zugangsgeschwindigkeiten. Das Ergebnis wurde durch
private Dienstleister ermittelt.
Brückentechnologien mit relativ hohen
Breitbandgeschwindigkeiten verzögern die
Verbreitung der Glasfaser. Jedoch ist die
große Volatilität hinsichtlich der real
verfügbaren Geschwindigkeiten bezeichnend
für das derzeitige Niveau der
Brückentechnologien.
9,2
3,6
5
10
15
Mbit/s
20
25
30
35
Es besteht somit eine Lücke zwischen der
theoretischen und praktischen
Anschlussgeschwindigkeit.
Durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit Ookla
Durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit M-Lab
Durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit Akamai
Quelle: Akamai, M-Lab und Ookla, 2013
Info: Speed-Test-Ergebnisse sind gerundet.
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Kapitel 4 – Aktueller Breitbandausbau
Die reale Breitbandverfügbarkeit ist zu Stoßzeiten und
bei Mehrfachnutzung schon heute nicht ausreichend für
einen durchschnittlichen Internet-Haushalt.
Die reale, durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit österreichischer Haushalte beträgt rund 10 Mbit/s. Der unten
dargestellte Breitbandbedarf eines durchschnittlichen Haushaltes mit 3 Personen basiert auf Telefon (Mobil/Festnetz),
TV sowie Computer. Je Gerät ist in der Grafik die breitbandintensivste Nutzungsmöglichkeit hervorgehoben. Bei
gleichzeitiger Nutzung des Breitbandanschlusses durch einen 3-köpfigen Haushalt (je Person ein Endgerät) beträgt der
Breitbandverbrauch kumuliert 17,5 Mbit/s im Download sowie 8,5 Mbit/s im Upload. Hinzu kommt, dass zu Stoßzeiten
(abends, am Wochenende) die für den einzelnen Haushalt verfügbare Bandbreite der so genannten „shared medien“
Mobilfunk und Koaxialkabel durch gleichzeitige Nutzung weiter abnimmt und somit der typische Verbrauch einer
Familie schon heute bei Weitem nicht gedeckt ist.
1,5 Mbit/s
3 Mbit/s
5 Mbit/s
6 Mbit/s
P2P Filesharing
Browsing
Videokonferenz
Face-Time/Skype (HD)
5 Mbit/s
5 Mbit/s
1,5 Mbit/s
3 Mbit/s
1 Mbit/s
6 Mbit/s
Text
Upload Speed
Download Speed
Quelle: PwC-Analyse
3-Personen-Haushalt
(Konstellation entspricht rund 50% der österreichischen Familien)
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Online-Videospiele
IP-TV (HD)
2 Mbit/s
10 Mbit/s
Kumulierter Bandbreitenbedarf
Bei simultaner Nutzung
(Laptop, Telefon, Fernseher)
Up: 8,5 Mbit/s
Down: 17,5 Mbit/s
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Kapitel 4 – Aktueller Breitbandausbau
Eine qualitativ hochwertige Breitbandverbindung für
Unternehmen wird in Zukunft noch wichtiger, um im
internationalen Wettbewerb zu bestehen.
Laut Wirtschaftskammer Österreich ist die Wirtschaftsstruktur in Österreich traditionell kleinbetrieblich aufgestellt.
Von den rund 300.000 Unternehmen haben fast 90% 1 bis 9 Angestellte. Viele dieser Unternehmen liegen in
ländlichen Gegenden und sind auf eine Breitbandanbindung angewiesen, um im regionalen sowie internationalen
Wettbewerb bestehen zu können. Laut Datenverkehrsprognose (2013) von Cisco Systems, beträgt die kumulierte
durchschnittliche Wachstumsrate der betrieblichen Breitbandnachfrage in Westeuropa zwischen
2013 und 2018 16%. Für Unternehmen ist mehr noch als für private Endnutzer die Qualität der Netzanbindung
ausschlaggebend. Mobilfunk ist daher für Unternehmen 2. Wahl.
Die Unternehmenslandschaft kleiner Betriebe in Österreich ist heterogen. So benötigt zum Beispiel die Hotellerie eine
hohe Bandbreite und Stabilität für vielfach gleichzeitige Kundennutzung – unter anderem zur Pflege der
Onlinepräsenz sowie dem Funktionieren des Buchungssystems. Bei einem Handwerksbetrieb sind die Systeme vom
Umfang sowie Anspruch her weniger auf bandbreitenintensive Onlineaktivitäten ausgelegt. Ein schlecht ausgebautes
Breitbandnetzwerk kann zu Störungen führen und somit existenziell bedrohlich sein. Generell kann gesagt werden,
dass auch österreichische Kleinstunternehmen eine stabile Breitbandanbindung zumindest in der Leistungsfähigkeit
der NGA-Technologien benötigen.
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Kapitel 4 – Aktueller Breitbandausbau
Die österreichischen Unternehmen nutzen eine Vielzahl
von Onlineanwendungen, welche auf dem Land nur
eingeschränkt genutzt werden können.
Der Breitbandbedarf ermittelt sich aus einer Kombination der benötigten Bandbreite je Anwendung sowie der
Menge der gleichzeitig genutzten sowie onlineverbundenen Anwendungen innerhalb des Unternehmens. So sind
Onlinesicherungen (Cloudlösung), E-Mail/Dateiversand, Online- (Video-)Telefonie, Web-Anwendungen,
Websitenutzung, CRM sowie andere Managementsysteme weit verbreitet. Für die Datensicherung eines kleinen
Unternehmens werden über eine Cloudanwendung mindestens 5 Mbit/s an realer Uploadbandbreite
benötigt. Die benötigten Downloadraten liegen bei einem vielfachen Wert davon. Diese Geschwindigkeit
wird heutzutage auf dem Land oftmals nicht angeboten. Die größten Datenmengen werden für Medien (Videos,
Bilder, Prospekte etc.) benötigt.
Unternehmerische Anwendungsmöglichkeiten
E-Commerce
•
•
VOIP
•
•
•
Kundenbetreuung
Homepagepflege
Home Office
Datenaustausch mit Kunden,
Lieferanten
Zugriff auf externen Speicher
Quelle: PwC-Analyse
•
•
•
(Video-)Konferenzen
Hotline-Betrieb
Normaler Telefonanschluss
VPN
•
•
•
•
Cloud/Back-ups
Datenauslagerung
Auslagerung von Systemen
Pflege externer Daten
Webanwendungen
•
Text
•
•
Managementsysteme
(CRM etc.)
Online-Banking
Fernwartung/-steuerung
5 Personenbetrieb ist Durchschnitt
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Kapitel 5
Antizipation der Nachfrage
Kapitel-Aussage:
NGA-Netze mit ultrahoher Kapazität (>100 Mbit/s) sind schon
mittelfristig notwendig
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Kapitel 5 – Antizipation der Nachfrage
Die progressive Nachfrageentwicklung nach höheren
Breitbandgeschwindigkeiten wird sich weiter fortsetzen.
Die nachfolgende Grafik zeigt eine Extrapolation der Breitbandnachfrage bis zum Jahre 2025 mit drei
unterschiedlichen Zuwachsraten (30%, 40% und 50%). Die heute schnellsten kabelgebunden Brückentechnologien,
VDSL2-Vectoring und DOCSIS 3.0, sind samt maximaler Downloadgeschwindigkeit aufgeführt. Gegen Ende 2015
wird laut A1 Telekom G.fast als Nachfolgetechnologie für VDSL2 eingeführt. Das durchschnittliche Wachstum des
jährlichen Breitbandangebots von 50% nach Nielsen’s Law* hat sich die letzten 3 Jahrzehnte bewahrheitet.
Die technologischen Grenzen für VDSL2 und DOCSIS 3.0 werden von privaten High-End Usern heute bereits
erreicht. Diese Grenzen liegen realistisch bei rund 100 Mbit/s. Es ist zu beachten, dass die eingezeichneten
Leistungsgrenzen einem technischen Optimalwert entsprechen.
Steigerungsrate: Verfügbare Breitbandgeschwindigkeit
1000
50%
40%
Leistungsgrenze
für G.fast*
bei 450 Mbit/s
Mbit/s
750
Leistungsgrenze für
VDSL2-Vectoring
& DOCSIS
100-160 Mbit/s
30%
500
250
0
2010
2015
Jahr
2020
2025
*Nielsen’s Law
… besagt, dass die höchsten von Providern
angebotenen Datenraten im
Privatanwenderbereich jährlich um 50%
wachsen. Ermittelt wird dies durch
Geschwindigkeitstests des Breitbandnetzes
durch einen Modem-Speed-Test. Somit ergibt
sich ein progressiver Geschwindigkeitszuwachs der Bandbreite. Nachgefragt wird
diese Bandbreitensteigerung von High-End
Usern. Die Masse der Nutzer hängt den
aktuellen Geschwindigkeitsmöglichkeiten mit
seiner Nachfrage jedoch 2-3 Jahre hinterher.
*Info: G.fast noch nicht eingeführt
Quelle: PwC-Analyse, BB-Masterplan Tirol
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Kapitel 5 – Antizipation der Nachfrage
Das Nachfragewachstum beruht primär auf der
gesteigerten Nutzung von Internet-Videodiensten.
PB*/Monat
Datendienste via Mobiltelefon (z.B. Videoclips via Smartphone) haben dazu geführt, dass die benötigten Bandbreiten
besonders in den Mobilfunknetzen überproportional gewachsen sind. Next Generation Streaming (4k/Ultra HD) benötigt
um die 20-30 Mbit/s. Diese müssen stabil vorhanden sein, um Unterbrechungen zu verhindern. Somit mussten Festnetzund Mobilfunkanbieter ihre Verteilnetze zunehmend mit Glasfaserinfrastruktur aufrüsten, um diese hohen Bandbreiten
bewältigen zu können. Diese hochqualitativen Streaming-Anwendungen werden aber nicht mehr im Mobilfunkbereich
nachgefragt, sondern treten eher als Konkurrenz zum konventionellen Fernsehen auf.
Anbei ist ersichtlich, dass bei Privatanwendern der Anteil
Video Streaming als Wachstumstreiber für Internetkonsum
von Internet-Videoübertragungen (orange) im Vergleich
14
12.625 CAGR:
zum Gesamtverbrauch (gelb) überproportional wächst.
12
Der Internet-Videoverbrauch in Westeuropa steigert sich
10.259
+19,8%
10
zwischen 2013 bis 2018 jährlich um 27,9% (CAGR). Der
8.372
(79%)
8
6.936
Gesamtinternetverbrauch der Privatanwender steigt im
5.948
(75%)
+27,9%
6
5.117
besagten Zeitraum in Westeuropa hingegen nur mit
(71%)
4
19,8% (CAGR) jährlich. Somit ist der Internetvideobedarf
(66%)
(61%)
2
ein Wachstumstreiber für den steigenden
(57%)
0
Datenverbrauch. Der Bedarf an Bandbreite wächst
2013 2014
2015
2016
2017 2018
zunächst vor allem bei größeren Haushalten, in welchen
Jahr
mehrere Personen gleichzeitig Applikationen nutzen, die
Privater Internet Verbrauch (PB/Monat)
eine feste Bandbreite benötigen (z.B. TV, Webradio,
Musik-Clips, Multiplayer-Spiele, E-Health, Smart
Privater Online Video Verbrauch (% vom Internet Verbrauch)
Home). Bandbreitenintensive Anwendungen, wie
Quelle: PwC-Analyse, CISCO VNI, 2014
beispielsweise Video-to-PC, Video-to-TV oder Video
Info: PB* = Petabyte (1PB = 1.000.000 GB)
Communication, verzeichneten besonders starke/
progressive Wachstumsraten.
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Kapitel 5 – Antizipation der Nachfrage
IT-Megatrends erfordern ultraschnelle Breitbandanbindungen, ansonsten sind Wettbewerbsnachteile
absehbar
•
Big Data beschreibt die Verarbeitung sehr
großer Datenmengen.
•
Zwischen 2013 und 2018 wird der dadurch
verursachte Datenverkehr in Westeuropa um
den Faktor 2,5 wachsen.
•
Große Datenmengen, besonders im
kommerziellen Bereich, benötigen hohe
Geschwindigkeiten für EchtzeitDatentransfers.
NachfrageTreiber
•
•
•
Das „Internet der Dinge“ besteht aus einer
Vielzahl miteinander vernetzter Gegenstände
des alltäglichen Lebens, welche autonom und
automatisiert miteinander kommunizieren.
Die Anzahl an Geräten mit Internetverbindung wird von 4,9 Mrd. im Jahr 2015
bis auf 80 Mrd. im Jahr 2020 anwachsen.
•
Cloud Computing bedeutet die Nutzung von ITDienstleistungen über das Internet.
•
Die kumulierte Wachstumsrate der Nachfrage
nach Cloudlösungen für 2016 beträgt zwischen
30-40%.
•
Durch gestiegene Cloudnutzung vor allem im
professionellen Bereich wird ein zukunftsfähiges
(stabil, breit ausgelegt, ultraschnell) Netzwerk
notwendig sein.
•
Industrie 4.0 führt zur Digitalisierung der
Fertigungstechnik, dies vor allem in der
produzierenden Industrie.
•
Die deutschen Industrieunternehmen
investieren bis 2020 jährlich € 40 Mrd. in den
digitalen Ausbau.
•
Industrie 4.0 wird dazu beitragen, den Bedarf an
verfügbarer Bandbreite wesentlich zu steigern.
Das Internet der Dinge wird die Anzahl mit
dem Internet vernetzter Geräte ansteigen
lassen. Somit wird auch die benötigte
Bandbreite erheblich beeinflusst.
Quelle: PwC-Analyse
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Kapitel 6
Zwischenfazit: Technologiemix!
Kapitel-Aussage:
Gefördertes, evolutionäres Wachstum durch Glasfaserausbau
führt über Brückentechnologien hin zu einer bedarfsorientierten,
flächendeckenden Glasfaserverbreitung
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Kapitel 6 – Zwischenfazit: Technologiemix!
Im Hinblick auf Zeit und Mittel können die Breitbandziele nur über einen Technologiemix erreicht werden.
Übersicht der bisherigen Kapitel-Aussagen
•
Es gibt zur Zeit mehrere Brückentechnologien die im urbanen Raum NGA-Kapazitäten aufweisen, jedoch deckt nur
Glasfaser den langfristigen Bedarf an Bandbreite.
•
Im internationalen Vergleich besteht für Österreich Nachholbedarf beim Glasfaserausbau, vor
allem in der Fläche, aber auch in der Qualität.
•
Die realen durchschnittlichen Verbindungsgeschwindigkeit führen schon heute zu Engpässen.
•
NGA-Netze mit ultrahoher Kapazität (>100 Mbit/s) sind mittelfristig notwendig.
Die Nachfrage nach internetbasierten Kommunikationsanwendungen wird in den kommenden Jahren stark zunehmen.
Insbesondere „Streaming“-Technologien wie TV, Radio und Multiplayer-Spiele werden immer größere Datenvolumen
erzeugen. Allen voran sind Videos Wachstumstreiber. Im Hinblick auf eine effiziente Nutzung der bestehenden
Ressourcen und in Anbetracht der knappen zeitlichen und budgetären Mittel zum Erreichen der Breitbandziele der
digitalen Agenda ist ein an den langfristigen Zielen orientierter Ausbau bestehender Brückentechnologien unabdingbar.
Langfristig bleibt die Glasfasertechnologie aufgrund der hohen Bandbreite ohne Leistungsabfall auf Entfernung
konkurrenzlos. Der Ausbau von Brückentechnologien läuft dabei dem Glasfaserausbau nicht entgegen, da diese im
Backbone und Backhaul ohnehin auf Glasfaserverbindungen angewiesen sind. Dies gilt ebenfalls für den Mobilfunk. In
Ballungsgebieten bieten Brückentechnologien theoretisch genug Leistung. Jedoch auch dort ist die real verfügbare
Bandbreite im Schnitt bei nur ~70% der Angaben des Netzbetreibers und außerdem technisch basierten Schwankungen
unterworfen. Die Verbesserungsmöglichkeiten von DOCSIS sowie VDSL werden wahrscheinlich nur einen
eingeschränkten, innerstädtischen Nutzen haben. Somit ist der derzeitige Brückentechnologieausbau durch die Betreiber
nachfrageorientiert und führt hin zum nachfrageorientierten Glasfaserausbau.
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Kapitel 6 – Zwischenfazit: Technologiemix!
Der Breitbandausbau erfolgt zuerst in der Fläche, um
die Versorgungslücke zwischen Stadt und Land sowie
den einzelnen Bundesländern zu schließen.
Flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanbindungen mit >100 Mbit/s (Glasfaser) in Österreich muss
aufgrund eingeschränkter Ressourcen priorisiert über Zwischenschritte erreicht werden. Primär muss durch die
nahezu flächendeckende Verfügbarkeit mit zumindest 30 Mbit/s bis 2018 eine stabile und reale(!) Grundversorgung
erzielt werden (Ziel 1). Danach sollte die 50%-Nutzung von zumindest 100 Mbit/s im Fokus stehen (Ziel 2). Der
Ausbau sollte an die jeweilige örtliche Nachfragesituation und unter Einbindung von Brückentechnologien vollzogen
werden. Somit wird im ersten Schritt die sich weitende Breitbandschere geschlossen und vor allem auf dem Land die
digitale Kluft reduziert. Die Nachfrage der Bevölkerung sowie Förderungsmaßnahmen des Bundes stützen das
evolutionäre Wachstum durch die Provider. Dies führt schließlich durch stetige Anpassungen der Breitbandnetze an
breitbandintensivere Online-Inhalte/-Nutzungsmöglichkeiten hin zum marktgetriebenen Glasfaserausbau.
Strategie: >100 Mbit/s Geschwindigkeit – 100% Ausbau
2018
Bevölkerung: Nachfrage
Provider: Ausbautätigkeit (tech. Mix)
Regierung: Förderung
100%
Ausbau
>30 Mbit/s
70%
Ausbau
>100 Mbit/s
2020
100%
Ausbau
>100 Mbit/s
Quelle: PwC-Analyse
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Kapitel 7
Fördermix
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Kapitel 7 – Fördermix
Konkret lassen sich die folgenden Förderinstrumente
aus internationalen Projekten und der bisherigen
Breitbandstrategie ableiten.
Diese werden hier aufgezählt und später detailliert beschrieben:
Instrument
Empfänger
Vorteil
Nachteil
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Betreiber /
Errichter
Schneller Ausbau
Weniger Kontrolle / ev. nicht nachhaltige
Investition
Zuschuss (rückzahlbar)
Betreiber /
Errichter
Schneller Ausbau
Markt muss Rückzahlung ermöglichen
Garantie
Betreiber /
Errichter
Gemeinde
Keine Mittel der öffentlichen Hand
Finanzierbarkeit muss für private Partner
gegeben sein
Leerrohrförderung
Gemeinde
Passive Infrastruktur im öffentlichen
Eigentum
Keine schnellen Erfolge im Sinne „Homes
Connected“, weniger Kontrolle
Dienste/Innovation
Betreiber /
Errichter
Erhöht Nachfrage
Keine schnellen Erfolge im Sinne „Homes
Connected“
Übernahme der
Anschlusskosten
Betreiber /
Errichter
Kontinuierliche Investitionen
Möglicherweise nicht ausreichend für
flächendeckenden Ausbau, weniger
Kontrolle
Direkter Ausbau
Gemeinde
Passive Infrastruktur im öffentlichen
Eigentum, volle Kontrolle
Höchster Mitteleinsatz pro
angeschlossenem Nutzer
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Kapitel 7 – Fördermix
Die Förderinstrumente unterstützen durch ihre
strategische Ausrichtung entweder das kurz- oder das
langfristige Ziel des Breitbandausbaus
~ 100 Mbit/s
Fördermittel / Home Connected
Kontrolle
Tendenziell langfristige
Strategie
Sehr hoch
Hoch
Direkter Ausbau
Ausreichend
Zuschuss (nicht
rückzahlbar)
Gering
Leerrohrförderung
~ 30 Mbit/s
Förderung der
Anschlusskosten
Tendenziell mittelfristige
Strategie
Dienste /
Innovation
Garantie
Zuschuss
(rückzahlbar)
Ausbaugeschwindigkeit
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Kapitel 7 – Fördermix
Mögliche Förderprogramme sind anhand objektiver
Bewertungskriterien zu vergleichen.
Bewertungskriterien
Die einzelnen Fördermaßnahmen müssen anhand objektiver Kriterien bewertet und ausgewählt bzw. kombiniert werden. Als
mögliche Zielwerte dienen dabei:
•
Neu erreichbare Nutzer (mit entsprechender Qualität) im Ausbaugebiet („Homes Passed“) *
•
Neu angeschlossene Nutzer (mit entsprechender Qualität) im Ausbaugebiet („Homes Connected“) *
•
Die durchschnittliche Zugangsbandbreite (>30 Mbit/s oder >100 Mbit/s), sowie die Qualität
•
Barwertbelastung der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung von Synergieeffekten
•
Liquiditätsbelastung der öffentlichen Hand
•
Die Kontrollmöglichkeiten sowie das daraus resultierende Risiko der öffentlichen Hand bezüglich:

Ausbaugebiet

Ausbaugeschwindigkeit

Technologiemix

Eigentum
um einen effizienten Ausbau zu sichern.
Diese Kriterien sollten
auch bei
Ausschreibungen
berücksichtigt werden.
* Diese Kriterien hängen fast ausschließlich von der Förderhöhe, nicht vom gewählten Instrument ab und werden
daher nicht in die Beurteilung aufgenommen.
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Kapitel 7 – Fördermix
Einige Kriterien können durch die Ausgestaltung des
Förderinstruments beeinflusst werden.
Kontrolle der Technologie
Homes Passed
Neben Ausbaugebiet/-geschwindigkeit sollte die
öffentliche Hand auch die Technologie beachten. Der
Ausbau erfolgt grundsätzlich technologieneutral, die
Qualität der Verbindung sollte jedoch ein
Entscheidungskriterium sein.
Kontrolle
der
Technologie
Ein wesentliches Kriterium ist die Entwicklung der
Homes Passed - das sind die Haushalte die
grundsätzlich angeschlossen werden können.
Homes
Passed
Homes Connected
Kontrolle des Roll-outs
Dieses Kriterium umfasst die Ausbaugeschwindigkeit. In geförderten Regionen ist
sicherzustellen, dass nach Versorgung der
umsatzstärksten Gebiete der Ausbau kontinuierlich
weitergeführt wird.
Kontrolle
des Rollouts
Homes
Connected
Bewertungskriterien
Kontrolle des Ausbaugebiets
Dieses Kriterium beschreibt die Kontrolle der
öffentlichen Hand im Hinblick auf das Ausbaugebiet.
Konkret geht es darum, inwieweit die öffentliche
Hand ein „Rosinenpicken“ verhindern kann.
Kontrolle
des
Ausbaugebietes
Liquiditätsbelastung
Jenes Instrument mit dem geringsten Barwert ist
nicht zwingend zu bevorzugen. Es ist die
Liquiditätsbelastung zu berücksichtigen, da jährlich
nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht.
Homes Connected sind im Gegensatz zu Homes
Passed bereits angeschlossen, zählen also zu den
aktiven Nutzern. Das Verhältnis aus Homes
Connected zu Homes Passed bildet die Take-up Rate.
Eine hohe Take-up Rate ist das ausschlaggebende
Kriterium für eine Finanzierung.
Zugangsbandbreite
Zugangsbandbreite
Liquiditätsbelastung
Barwertbelastung
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Ein weiteres Unterscheidungskriterium besteht in
der Zugangsbandbreite. Hier ist wieder der Trade-off
zwischen dem kurz- und langfristigen Ziel zu
berücksichtigen.
Barwertbelastung
Die unterschiedlichen Förderinstrumente führen zu
verschiedenen finanziellen Belastungen. Diese sind
entsprechend auf einen Vergleichszeitpunkt zu
diskontieren und im Barwert zu vergleichen.
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Kapitel 7 – Fördermix
Empfehlung
Risiko
Kontrolle
Zugangsbandbreite
Liquiditätsbelastung
Instrument
Barwertbelastung
Mehrere Instrumente fallen in die engere Auswahl und
können kombiniert eingesetzt werden.
Zuschuss (nicht
rückzahlbar)
Zuschuss
(rückzahlbar)
Garantien
Leerrohrförderung
Dienste /
Innovation
Übernahme der
Anschlusskosten
Direkter Ausbau
Quelle: PwC Analyse
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Kapitel 7 – Fördermix
Mehrere Instrumente fallen in die engere Auswahl und
können kombiniert eingesetzt werden.
Instrument
Fazit
Zuschuss (nicht
rückzahlbar)
Dieser Zuschuss ermöglicht einen Ausbau von NGA, da keine
Rückzahlungsverpflichtung besteht.
Zuschuss
(rückzahlbar)
Diese Variante wäre wirtschaftlich günstiger, zwingt jedoch die
Errichter zu Investitionen in rentable Technologie.
Garantien
Da das Risiko bei Garantien sehr schwer einschätzbar ist, ist
eine Empfehlung hier nicht möglich.
Leerrohrförderung
Ein Zuschuss auf Leerverrohrungen kann enorme Kosteneinsparungen realisieren, wenn auch erst langfristig.
Dienste /
Innovation
Im Hinblick auf die eingesetzten Mittel stellt dieses Instrument
eine günstige Lösung dar, die Nachfrage zu steigern.
Übernahme der
Anschlusskosten
Dieses Instrument kann für einzelne Anschlüsse (bspw. schwer
erreichbar) ergänzend zum Einsatz kommen.
Direkter Ausbau
Ein direkter Ausbau wäre unter enormem Mitteleinsatz
möglich, würde jedoch private Investitionen verdrängen.
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Empfehlung
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Kapitel 7 – Fördermix
Eine Kombination verschiedener Instrumente scheint zu
diesem Zeitpunkt am besten geeignet.
Die bisherige Analyse zeigt, dass langfristig kein Weg an ultraschnellen Breitbandverbindungen vorbeiführt. Derzeit scheint die
Nachfrage nach derartigen Verbindungen jedoch mit wenigen Ausnahmen gering. Es ist daher durchaus sinnvoll, das bestehende Netz
durch Investitionen in passive Infrastruktur weiter zu verbessern. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass derartige Investitionen
auch dem späteren Ausbau in Richtung NGA dienlich sind. Als vielversprechende Instrumente erweisen sich dabei:
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Der nicht rückzahlbare Zuschuss entspricht der bisherigen Betreiberförderung. Er stimuliert in der Regel keine hohen
Zugangsgeschwindigkeiten, bietet aber schnelle Fortschritte in der Flächendeckung für wenig erschlossene Gebiete.
Leerrohrförderung
Diese Methode wird sich nur langfristig auswirken, kann hier jedoch mit geringem Aufwand erhebliche Kosteneinsparungspotentiale
heben. Notwendig sind aber klare Spielregeln (Planung, Verlegerichtlinien).
Übernahme der Anschlusskosten
Diese Methode empfiehlt sich bei einzelnen Anschlüssen, die schwieriger zu erschließen sind und gleichzeitig keine hohen Umsätze
erwarten lassen. Damit könnten in einem späteren Förderstadium die letzten Anschlüsse unterstützt werden.
Dienste / Innovationen
Durch dieses Instrument lässt sich die Nachfrage mit relativ geringen Mitteln merklich steigern.
Nicht empfehlenswert sehen wir die Garantie, da das Risiko in der Regel schwer zu bewerten ist. Genau
zu prüfen ist der direkte Ausbau durch die öffentliche Hand. Sollte dies wirtschaftlich sein, stellt sich
automatisch die Frage, warum noch kein privater Investor den Ausbau vorgenommen hat.
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Kapitel 7 – Fördermix
Die optimale Förderstrategie setzt öffentliche Mittel
effizient ein und stellt schnelle Erfolge nicht vor das
langfristige Ausbauziel.
Die unterschiedlichen Fördermodelle unterscheiden sich im Wesentlichen in der Höhe der notwendigen Fördermittel, der
resultierenden Ausbaugeschwindigkeit sowie der Kontrollmöglichkeiten der öffentlichen Hand. Diese Variablen sind in einem
vernünftigen Gleichgewicht zu halten. Es zeigt sich, dass einzelne Instrumente eher die mittelfristige Zielsetzung unterstützen, andere
tendenziell eher die langfristige. Eine scharfe Trennung lässt sich allerdings nicht vornehmen, da durch die konkrete Ausgestaltung
von Ausschreibungsbedingungen oder technischer Leistungsbeschreibungen korrigiert werden kann.
Der Breitbandausbau muss sich dabei natürlich nicht auf ein einzelnes Instrument stützen. Gerade eine Kombination kann durch
die unterschiedlichen Anreize für einen ausgewogenen Ausbau sorgen.
Grundsätzlich sollte aus Sicht der Infrastrukturbereitstellung das langfristige Ziel stets im Vordergrund stehen. Andererseits ist
politisch und wirtschaftlich schwer argumentierbar, warum man für den Anschluss einiger weniger Nutzer hohe Kosten in Kauf
nimmt. Die Herausforderung des Breitbandausbaus und der dahinterliegenden Breitbandstrategie wird daher vor allem in der
Gewichtung dieser Instrumente liegen.
Auch zahlreiche internationale Projekte weisen einen Mix diverser
Förderinstrumente auf. Dabei kommt es häufig zu einem simultanen Einsatz von
Leerrohrförderung und Betreiberförderung. Dies wird beispielsweise in Deutschland
häufig umgesetzt. Ein Zusammenspiel von Leerrohrförderung und direktem Ausbau
ist ebenfalls in Umsetzung.
Grundsätzlich ist die Leerrohrförderung ein sehr häufig eingesetztes Instrument, da
überschaubaren Fördermitteln relativ hohe Kosteneinsparungen gegenüberstehen.
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Eine Kombination
mehrerer Instrumente
kann einen
ausgewogenen Ausbau
ermöglichen.
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Kapitel 7 – Fördermix
Eine Trennung von Access und Backhaul kann
strategisch genutzt werden und Insellösungen
reduzieren.
Neben der Trennung der aktiven und passiven Netzkomponenten bringt auch eine Trennung von Access und Backhaul strategische
Vorteile mit sich. Dabei handelt es sich einerseits um den Zubringer (Backhaul) vom Backbone des Netzes. Das Accessnetz spiegelt
dagegen den Zugangsbereich für die Endkunden wieder und umfasst in der Regel die „letzte Meile“ des Netzes. Die einzelnen
Netzbereiche werden zum besseren Verständnis unten grafisch dargestellt.
Eine gesonderte Förderung in diesen beiden Netzbereichen ermöglicht eine strategische Ausrichtung der Förderinstrumente.
Einerseits können auf geförderte Backhaulinfrastruktur mehrere Anbieter mit verschiedenen Technologien zurückgreifen. Dies
unterstützt die Technologieneutralität der Fördermaßnahmen.
Gleichzeitig können durch die gezielte Förderung von Backhaulnetzen bestehende Netze an einen größeren Verbund angeschlossen
werden. Damit werden bestehende Netze optimal eingebunden und Insellösungen vermieden. Durch Förderung des meist
konstenintensiven Backhaulnetzes kann der Ausbau des Accessnetzes dann unter Umständen sogar vollständig durch einen privaten
Anbieter realisiert werden.
Backbone
Backhaul
Access
Quelle: PwC
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Kapitel 8
Mittelherkunft
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Kapitel 8 – Mittelherkunft
Neben den Erlösen aus der Frequenzauktion stehen auch
Mittel der Europäischen Strukturfonds zur Verfügung.
Für die Förderung des Breitbandausbaus stehen primär die Erlöse aus der Frequenzversteigerung („LTE-Auktion“) zur Verfügung.
Diese Erlöse von insgesamt rund 2 Mrd. Euro sollen zur Hälfte in die Breitbandförderung fließen. Der erste Teil soll dabei bereits 2015
in Höhe von 300 Mio. Euro für den Ausbau zur Verfügung stehen.
Damit wird die bundesweite Förderung (umgesetzt durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) den
größten Anteil an öffentlichen Mitteln für den Breitbandausbau stellen. Zusätzlich werden auch die Bundesländer Mittel für den
Ausbau aufbringen. Diese haben zum Teil bereits eigene Modelle entwickelt, die im Idealfall zukünftig von der bundesweiten
Förderung unterstützt werden.
Daneben stehen grundsätzlich auch Fördermittel der Europäischen Union für den Ausbau von Kommunikationsnetzen zur
Verfügung. Darunter fallen beispielsweise die Strukturfonds des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der
Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Da im österreichischen Umsetzungsplan keine Mittel aus dem EFRE für den Breitbandausbau vorgesehen sind, wird in dieser
Evaluierung lediglich auf den ELER eingegangen.
Förderung auf
EU-Ebene
Bundesförderung
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Landesförderungen
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Kapitel 8.1
Förderinstrumente
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Kapitel 8.1 – Förderinstrumente
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Dies entspricht im Prinzip der bisherigen Betreiberförderung. Dabei wird üblicherweise nicht der gesamte Investitionsaufwand
durch die Förderung abgedeckt. Vorteilhaft ist, dass die eingesetzten öffentlichen Mittel private Investitionen auslösen. Auch
international hat sich dies durchgesetzt. Häufig wird dieses Instrument eingesetzt, um die sogenannte „Wirtschaftlichkeitslücke“
vor allem im ländlichen Raum zu decken. Dabei wird mittels Ausschreibungsverfahren jener private Partner ermittelt, der den
geplanten Ausbau mit dem geringsten Einsatz öffentlicher Mittel vornehmen kann. Damit wird sichergestellt, dass der Ausbau zu
günstigen Konditionen erfolgt und eingesetzte Fördermittel zur maximalen Zielerreichung beitragen.
Damit führt dieses Instrument in der Regel zu einem zügigen Ausbau mit mittelfristigen Erfolgen, was die Anzahl angeschlossener
Nutzer angeht. Die Anbindung erfolgt aber oft über bestehende Kupfernetze. Damit kann das mittelfristige Ziel von 30 Mbit/s
schnell erreicht werden, die nachhaltige Anbindung mit mindestens 100 Mbit/s ist in derartigen Zugangsnetzen aber nicht garantiert
– es kommt daher zu einem Konflikt zwischen mittel- und langfristiger Strategie, da in naher Zukunft wieder Investitionen
im gleichen Ausbaugebiet notwendig werden.
Mit dem Zuschuss an private Partner riskiert man, wenig Kontrolle über das Ausbauvorhaben zu haben. Festgesetzt wird in der Regel
das anzuschließende Gebiet sowie die minimale Zugangsgeschwindigkeit. Die Konsequenzen bei der Verfehlung der angestrebten
Take-up Rate müssen in der Förderrichtlinie klar definiert sein.
Ein nicht rückzahlbarer
Zuschuss sorgt für
schnellen
Ausbaufortschritt.
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Kapitel 8.1 – Förderinstrumente
Zuschuss (rückzahlbar)
Der rückzahlbare Zuschuss birgt im Wesentlichen die gleichen Vor- und Nachteile wie der nicht rückzahlbare, eröffnet aber weitere
Möglichkeiten bzw. auch Risiken.
Der rückzahlbare Zuschuss kann einerseits zu marktähnlichen Konditionen, also verzinst und nicht unbesichert vergeben werden. In
diesem Fall übernimmt der Fördergeber die Rolle des Fremdkapitalgebers, wenn diese beispielsweise aufgrund des Marktrisikos von
einer Finanzierung absehen. Alternativ kann der rückzahlbare Zuschuss jedoch auch zinsbegünstigt oder gar zinsfrei begeben werden,
wodurch ein Finanzierungsvorteil an den privaten Partner weitergegeben werden kann. Dieser Finanzierungsvorteil kann in manchen
Gebieten schon den entscheidenden Unterschied ausmachen, wenn es um die Wirtschaftlichkeit des Breitbandausbaus geht.
In jedem Fall ist der private Partner jedoch zur Rückzahlung der Fördermittel verpflichtet. Diese Rückzahlung wird in der Regel nur
möglich sein, wenn genügend Nutzer an das Netz angeschlossen werden können und Umsatz erwirtschaftet wird. Die Strukturierung
der Rückzahlung sollte dabei auch berücksichtigen, dass die Nutzer schrittweise an das Netz angeschlossen werden und der Umsatz
damit kontinuierlich steigt. Die Finanzierbarkeit könnte dabei beispielsweise durch längere Rückzahlungsperioden als auf dem
privaten Markt üblich verbessert werden.
Da der Fördergeber zumindest im Fall der ausbleibenden Rückzahlung
Konsequenzen setzen kann, ist die Kontrolle in dieser Variante unter
Umständen höher. Das hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung des
Förderinstruments ab.
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Finanzierungsvorteil kann
an privaten Partner weiter
gegeben werden – dieser ist
aber zur Rückzahlung
verpflichtet.
26. Juni 2015
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Kapitel 8.1 – Förderinstrumente
Garantie
Bei der Garantie als Förderinstrument fließen grundsätzlich keine öffentlichen Mittel. In dieser Variante erfolgt der Ausbau
ausschließlich durch private Partner, die auch die Finanzierung auf dem privaten Markt einwerben müssen. Die Finanzierbarkeit setzt
natürlich gewisse Vorgaben, vor allem an die Risikoverteilung, voraus. Gerade im ländlichen Raum ist die Finanzierbarkeit derzeit
nicht gegeben, weil das Marktrisiko zu hoch ist.
Abhilfe kann hier eine Garantie der öffentlichen Hand stellen. Diese Garantie wird schlagend, sobald der private Partner aufgrund
ausbleibender Umsätze nicht mehr zahlungsfähig ist. Damit übernimmt die öffentliche Hand letztlich das Marktrisiko und fördert die
Finanzierbarkeit (auch „Bankability“). In dieser Variante ist zusätzlich zu prüfen, ob die gewährten Garantien den Haushalt im Sinne
des ESVG 2010 belasten.
Die Kontrollmöglichkeit der öffentlichen Hand ist hierbei als gering einzuschätzen. Ähnlich wie bei der Gewährung von
Zuschüssen kann der Fördergeber auch die Bereitstellung von Garantien an Vorgaben knüpfen.
Das Risiko bei der
Gewährung einer Garantie
ist für die öffentliche Hand
schwer einzuschätzen.
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26. Juni 2015
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Kapitel 8.2
Fördermaßnahmen
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26. Juni 2015
43
Kapitel 8.2 – Fördermaßnahmen
Leerrohrförderung
Ein besonderes Förderinstrument ist die Leerrohrförderung. Dabei wird auch in Gebieten, für die derzeit kein ausgearbeiteter
Ausbauplan besteht, die Verlegung von Leerrohren oder Glasfaserleitungen unterstützt. Voraussetzung ist lediglich, dass das
jeweilige Gebiet noch nicht erschlossen ist und bei der Umsetzung die technischen Vorgaben eingehalten werden. Die
Leerrohre sind dabei so zu wählen, dass ausreichende Mengen an Glasfasersträngen nachträglich eingeblasen werden können.
Die Förderung besteht üblicherweise in einem Zuschuss pro verlegtem Laufmeter, sowie gestaffelt nach Leerrohr oder
Glasfaserpaaren. Letztlich können durch diese Maßnahme die Investitionskosten langfristig deutlich reduziert werden, da die
Verlegung bei anstehenden Arbeiten, beispielsweise im Verkehrswegebau, vorgenommen wird. Im Bedarfsfall kann auf die
vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen werden, was die Grabungsarbeiten reduziert. In begrenztem Ausmaß kann auch die direkte
Verlegung in das Programm aufgenommen werden, um letztlich eine breite Versorgung zu erreichen.
Das Ausmaß der Kontrolle hängt wesentlich von der Ausgestaltung der Förderung ab. Für eine effiziente Leerrohrförderung sollten
zumindest eine überregionale Planung und auch entsprechende „Verlegerichtlinien“ vorliegen. Leerrohre in grundsätzlich jede
Baugrube zu verlegen ist nicht sinnvoll.
Die Kontrolle kann weiters über eine zentrale Planung erhöht werden.
In der Praxis wird häufig ein „Grabungsatlas“ erstellt,
in dem auch bereits geplante Erdarbeiten erfasst werden können.
Hier wird schnell ersichtlich, wo im Zuge von notwendigen Arbeiten,
beispielsweise der Straßensanierung, ohnehin gegraben werden muss.
Diese Maßnahmen können anschließend „abgewartet“ werden. In jedem Fall
sollte die Gemeinde zumindest eingebunden sein.
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Dieses Instrument
braucht einheitliche
Verlegerichtlinien,
damit die Infrastruktur
später auch nutzbar ist.
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Kapitel 8.2 – Fördermaßnahmen
Dienste / Innovation
Dienste fördern
Nachfrage nach
höheren Bandbreiten
Dienste werden erst bei
hoher Bandbreite
entwickelt
Neben der Förderung der Infrastruktur stellt die Unterstützung zukünftiger
Dienste eine weitere wichtige Säule in der Breitbandförderung dar. Diese
Maßnahmen unterstützen die Entwicklung und Verbreitung von Diensten, die
eine breitere Versorgung von Breitbandnetzen voraussetzen. Dazu
zählen bereits heute zahlreiche Zusatzanwendungen neben der eigentlichen
Internetverbindung, darunter z.B. Online-Videotheken („VoD“) oder
Überwachungsdienste. Auch der öffentliche Bereich ist durch Themen wie
E-Government, E-Health oder E-Learning betroffen.
Die Förderung zielt dabei auf eine Erhöhung der Nachfrage durch Dienste,
die Mehrwert für die Bevölkerung darstellen, ab. Erst diese Dienste werden
letztlich die Nachfrage nach höheren Bandbreiten verstärken. Im Rahmen der
Breitbandinitiative 2013 („BBA 2013“) wurden diese Dienste unter dem
Stichwort „austrian electronic network“, oder kurz „AT:net“ gefördert.
Ein „Henne-Ei-Problem“, das durch Förderung
aufgelöst werden kann.
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Es empfiehlt sich daher
eine Fortsetzung dieser
Fördersäule.
26. Juni 2015
45
Kapitel 8.2 – Fördermaßnahmen
Übernahme der Anschlusskosten
Ein weiteres Förderinstrument ist die Übernahme der Anschlusskosten durch die öffentliche Hand. Dabei wird pro
angeschlossenem Kunden ein vorher definierter Förderbetrag an den privaten Ausbaupartner ausbezahlt. Dadurch fällt nicht der
gesamte Förderbetrag zu Beginn des Ausbauvorhabens an. Außerdem erhalten private Partner auch nur dann Fördergelder, wenn
tatsächlich Nutzer zu vereinbarten Bedingungen an das Netz angeschlossen werden. Auch wenn in Summe die gleichen Fördermittel
notwendig sind, um den Breitbandausbau voranzutreiben, so birgt dieses Instrument auf jeden Fall einen Barwertvorteil.
Gleichzeitig hat die öffentliche Hand in diesem Fall stets den Überblick, welche Gebiete bereits erschlossen sind bzw. wie der Ausbau
geplant ist.
Der Ausbau durch den privaten Partner wird jedoch in diesem Fall so erfolgen, dass möglichst viele Nutzer in möglichst kurzer Zeit an
das Netz angeschlossen werden. Das ist durch bestehende Zugangsnetze oder beispielsweise Mobilfunk deutlich schneller zu
realisieren als mit Glasfaseranschlüssen. Auch hier zeigt sich also wieder der Zielkonflikt zwischen schnellem und nachhaltigem
Ausbau des Breitbandnetzes.
Dieser Zielkonflikt muss bei diesem Instrument dadurch berücksichtigt werden, dass der
Technologiemix vorgegeben wird. Beispielsweise erfolgt eine Förderung für maximal X %
Mobilfunkanbindungen. Alternativ könnte der Ausbau für das jeweilige Gebiet im Detail vorab
geplant werden, was aber den Verwaltungsaufwand erhöhen würde.
70%
Die genaue Ausgestaltung hat auch hier wieder einen erheblichen Einfluss auf die
Kontrollmöglichkeiten der öffentlichen Hand. Mit genau definierten technischen Vorgaben ist
die Kontrolle jedoch ausreichend, da Fördergelder schrittweise fließen und im Zweifel einbehalten
werden könnten.
…der Gesamtkosten bestehen aus
Grabungsarbeiten, besonders im
Zugangsnetz
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Kapitel 8.2 – Fördermaßnahmen
Direkter Ausbau
Neben der Förderung eines privaten Telekomanbieters kommt natürlich auch ein direkter Ausbau durch die Gemeinde in Frage.
Letztlich vergibt die öffentliche Hand dabei den Ausbau auch an private Partner im Sinne der Beschaffung. Der wesentliche
Unterschied besteht jedoch darin, dass das Eigentum an der Infrastruktur bei der öffentlichen Hand verbleibt.
Private Anbieter können die öffentliche Infrastruktur dann zu einheitlichen Konditionen nutzen und ihre Dienste somit an
zahlreiche Endnutzer anbieten. Die Nutzungsüberlassung erfolgt dabei entgeltlich, wodurch sich die öffentliche Hand langfristig die
Refinanzierung der Investitionen erhofft. Der Grundgedanke dabei ist, dass es eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand ist,
Infrastruktur bereitzustellen und zu verwalten. In diesem Sinne muss der Anspruch der öffentlichen Hand nicht zwingend auf
der vollständigen Refinanzierung beruhen. Gerade passive Bestandteile haben hier sehr viele Ähnlichkeiten mit traditionellen
Infrastrukturaufgaben. Außerdem lässt sich mit diesem Instrument der „lange Atem“ der öffentlichen Hand nutzen, die eine
Refinanzierung auch über 30 oder 40 Jahre abbilden kann.
Zusätzlich ist bei diesem Instrument die Kontrolle der öffentlichen Hand größtmöglich. Da die Gemeinde den Breitbandausbau
selbst vorantreibt, können alle Entscheidungen bezüglich Technologiemix, Ausbaugebiet und -geschwindigkeit selbst gewählt werden.
Damit verbunden sind jedoch auch die höchsten Kosten pro angeschlossenem Nutzer. Dadurch können in den ersten Jahren des
Ausbaus keine schnellen Zuwächse in der Versorgung erzielt werden, wodurch dieses Instrument eher die langfristige Zielsetzung
unterstützen wird.
Größtmögliche
Kontrolle bei höchsten
Kosten – ein Instrument
der langfristigen
Zielerreichung
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Kapitel 8.3
Fazit
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26. Juni 2015
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Kapitel 8.3 – Fazit
Um den richtigen Fördermix für einen effizienten
Breitbandausbau zu definieren, sind vorerst die
wesentlichen Grundsatzfragen der Förderung zu klären.
Dazu müssen folgende Fragen beantwortet werden:
•
Was soll gefördert werden?
•
Wer soll Förderempfänger sein?
•
Welches Instrument soll zum Einsatz kommen?
Ziel eines optimalen Fördermix sollte dabei der möglichst effiziente Einsatz öffentlicher Mittel sein. Daher sollte jeder Euro, der als
Fördergeld seitens der öffentlichen Hand in den Breitbandausbau fließt, zur Zielerreichung beitragen. Messbar wird das Ergebnis des
Breitbandausbaus am ehesten an der Zielerreichungsquote der definierten EU-Ziele gemäß digitaler Agenda.
Vor diesem Hintergrund sollten sämtliche geförderten Ausbauvorhaben eine Versorgung von zumindest 30 Mbit/s ermöglichen oder
das längerfristige Ziel von 100 Mbit/s unterstützen. Daraus ergibt sich jedoch schon ein Zielkonflikt. Es wird zu entscheiden sein, ob
die Breitbandstrategie eher das kurzfristige oder das langfristige Ziel unterstützen soll. Nachdem beide Ziele in der digitalen Agenda
festgeschrieben sind, lässt sich keine Priorisierung ausmachen.
Demnach ist die Förderung zumindest so zu gestalten, dass auf Basis des mittelfristigen Ausbaus die langfristige Strategie nicht
zusätzlich erschwert oder gebremst wird.
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Kapitel 8.3 – Fazit
Förderwürdige Investitionen müssen auch die
langfristige Zielsetzung unterstützen.
Förderwürdige Investitionen
Um den Zielkonflikt zwischen mittel- und langfristiger Strategie zu lösen, sollte grundsätzlich nur in Bereiche investiert werden, die
langfristig in der Lage sind, auch Zugangsgeschwindigkeiten von 100 Mbit/s oder mehr zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist eine
Förderung von VDSL-Netzen in jedem Fall zu überdenken. Es wäre möglich, dass nach der mittelfristigen Verbesserung erst ein
Umstieg auf Glasfaser im Zugangsnetz notwendig wird. Damit wären sämtliche Investitionen in das bestehende Kupfernetz bzw. der
notwendigen aktiven Netzkomponenten verloren.
Gleichzeitig sind bei der Förderung auch gesetzliche und hier vor allem gemeinschaftsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Hier ist vor
allem die Technologieneutralität zu nennen. Vor dem Hintergrund dieser Regulierung soll durch die Förderung keine bestimmte
Technologie beim Breitbandausbau bevorzugt oder gar vorweggenommen werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, welche
Komponenten des Breitbandausbaus überhaupt eine entsprechende Nutzungsdauer aufweisen, um das jeweilige Förderinstrument
einsetzen zu können. Auch eine Trennung der einzelnen Instrumente nach Netzebene kann einen strategischen Vorteil bringen. So
können Instrumente in Backbone und Accessnetz gesondert gefördert werden. Durch einen Anreiz Insellösungen anzuschließen kann
diese Maßnahme den Ausbau in der Fläche zielgenauer unterstützen.
Aktive Netzkomponenten mit Nutzungsdauern von wenigen Jahren eignen sich
daher weniger für langfristige Förderinstrumente. Gleichzeitig lässt sich aus
internationalen Projekten ableiten, dass eine Förderung innovativer Dienste und
Applikationen die Nachfrage entscheidend beeinflussen kann. Die Nachfrage nach
höheren Bandbreiten wird im Wesentlichen von der Entwicklung und
Durchdringung dieser Dienste abhängen.
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Passive Infrastruktur ist
langfristig und im Fall
von Glasfaser auch für
ultraschnelle Netze
nutzbar.
26. Juni 2015
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Kapitel 8.3 – Fazit
Die Leerrohrförderung könnte auch direkt den
Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Förderempfänger
Im nächsten Schritt muss geklärt werden, wer der Empfänger der Fördermaßnahmen sein soll. Dies kann einerseits die Gemeinde
bzw. der Gemeindeverband des jeweiligen Ausbaugebiets sein oder aber der private Partner, der den Ausbau vornimmt.
Der Förderempfänger ergibt sich dabei oft aus dem gewählten Förderprogramm. Beispielsweise wird im Rahmen einer
Betreiberförderung der Ausbau direkt durch einen privaten Telekommunikationsanbieter vorgenommen. Dieser fungiert dann als
Förderempfänger.
Förderungen für das Mitverlegen von Leerrohren oder Glasfaserleitungen könnten jedoch auch direkt an die Gemeinde fließen. Nur
so können Einsparungspotentiale in Gebieten genutzt werden, wo derzeit keine Ausbaupläne vorliegen. Spätere Programme können
auf die vorhandene Infrastruktur zurückgreifen, was die Grabungskosten erheblich reduziert. Aus bisherigen Projekten lässt sich
ableiten, dass allein die Erdbauarbeiten über 70% der Investitionskosten ausmachen können.
Die Wahl des Förderempfängers sollte daher praktikabel an das gewählte Förderinstrument angepasst werden. Im Fall einer direkten
Förderung der Gemeinden sollte diese allerdings im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich beurteilt werden, um diesen nicht zu
umgehen. Diese Förderung könnte beispielsweise durch eine Einarbeitung im TKG auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.
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Kapitel 9
Föderalismus und Strategien der
Bundesländer
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26. Juni 2015
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Kapitel 9 – Föderalismus und Strategien der Bundesländer
Niederösterreich fördert den Ausbau der passiven
Infrastruktur im öffentlichen Eigentum.
Initiative
Das niederösterreichische Modell zielt auf die Errichtung der passiven
Infrastruktur durch die öffentliche Hand. Diese Investitionen sollen durch eine
landesweite Infrastrukturgesellschaft (nöGIG) verwaltet werden. Für die
Nutzung dieser Infrastruktur verlangt die öffentliche Hand in der Folge
monatlich Gebühren von den Betreibern. Dadurch sollen die Investitionen
langfristig refinanziert werden.
Maßnahmen
Abwickelnde Stellen sind nöGIG sowie die „Breitbandkoordination NÖ“ als
Koordinationsstelle für den Breitbandausbau in Niederösterreich zur Betreuung
der Gemeinden. Diese Aufgabe wird in Zusammenarbeit mit ecoplus
wahrgenommen.
Informationsqualität für
Förderwerber
2015 - 2020
Min. 100 Mbit/s
rd. 30 Mio. EUR
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26. Juni 2015
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Kapitel 9 – Föderalismus und Strategien der Bundesländer
Im Burgenland wird in Zusammenarbeit mit den
Telekombetreibern eine Betreiberförderung umgesetzt.
Initiative
Im Burgenland wurde der sogenannte „Breitbandpakt“ zwischen dem Land und
den größten Telekombetreibern unterzeichnet. Dazu zählen neben der A1
Telekom auch T-Mobile und Drei, die insgesamt 31 Mio. Euro in den Netzausbau
investieren wollen. Gemeinsam mit Mitteln des Landes soll dadurch eine
flächendeckende Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s bis 2019 erreicht
werden. In derzeit schlecht erschlossenen Gebieten, wie beispielsweise im
Südburgenland, soll auch Mobilfunk zum Einsatz kommen.
Maßnahmen
Über die konkrete Abwicklung ist derzeit nichts bekannt. Gemäß derzeitiger
Planung sollen die 31 Mio. Euro aus privaten Investitionen durch rund 8 Mio.
Euro aus EU- und Bundesfördermitteln gestützt werden. Diese werden durch
etwa 1,5 Mio. Euro aus Landesmitteln kofinanziert.
Informationsqualität für
Förderwerber
2015 - 2019
Min. 100 Mbit/s
rd. 9,5 Mio. EUR
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26. Juni 2015
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Kapitel 9 – Föderalismus und Strategien der Bundesländer
Auch Wien erarbeitete eine IKT-Strategie und fördert
den Breitbandausbau.
Initiative
Die Stadt Wien sieht den Breitbandzugang als zentralen Standortfaktor, vor
allem für Unternehmen. Der Prozess „Digitale Agenda Wien“ soll dabei neben
der Förderung des Breitbandzugangs auch neue Dienste etablieren. Dabei spielt
auch der öffentliche Sektor eine wichtige Rolle. Bereits zahlreiche Amtswege
können in Wien online erledigt werden, außerdem werden unter dem Begriff
„Open Data“ viele Datenkataloge online zur Verfügung gestellt.
Maßnahmen
Die Ausarbeitung des Prozesses erfolgt unter Wirtschaftsstadträtin Brauner und
IKT-Stadträtin Frauenberger. Im Mittelpunkt steht der Ausbau von Open
Government und dem Zugang zu ultraschnellem Breitbandinternet. Josef
Dirmüller ist der Breitbandkoordinator der Stadt Wien. Außerhalb der
Ballungsgebiete erhofft sich auch die Stadt Wien Zugang zu Fördermitteln aus
der Breitbandmilliarde.
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Informationsqualität für
Förderwerber
2015 - 2020
Min. 30 Mbit/s
Keine Angaben
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Kapitel 9 – Föderalismus und Strategien der Bundesländer
Die Steiermark setzt auf Leerrohrförderung und
Kostensenkungspotentiale durch Mitverlegung.
Initiative
Die Breitbandinitiative der Steiermark („Highway 2020“) übernimmt ebenfalls
die auf Bundesebene definierten Ziele. Dazu sollen neben der Förderung aus EUund Bundesmitteln auch ca. 700.000 Euro aus Landesmitteln pro Jahr in den
Breitbandausbau fließen. Der Fokus liegt auf der Förderung von zukunftsfähigen
Glasfaserverbindungen bzw. grundsätzlich ausschließlich passiver Infrastruktur.
Maßnahmen
Um die ambitionierten Ziele mit möglichst effizientem Einsatz öffentlicher Mittel
zu erreichen, setzt man auf Verlegung von passiver Infrastruktur bei ohnehin
beabsichtigter Grabungsarbeiten sowie der Mitnutzung bestehender
Infrastruktur. Um diese Maßnahme zu unterstützen, wird ein landesweiter
Infrastrukturatlas verfasst.
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
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Informationsqualität für
Förderwerber
2015 - 2020
Min. 30 Mbit/s
Keine Angaben
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56
Kapitel 9 – Föderalismus und Strategien der Bundesländer
Oberösterreich hat keine Breitbandinitiative publiziert
und derzeit kein Förderangebot.
Initiative
In Oberösterreich ist derzeit keine Breitbandinitiative publiziert. Unter
Förderprogrammen des Landes Oberösterreich ist derzeit lediglich eine
Förderung des Zugangs zu ultraschnellem Internet für KMUs zu finden. Damit
können maximal 5.000 Euro der Anschlusskosten abgedeckt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Herstellung eines Glasfaserzugangs (FTTH).
Maßnahmen
Derzeit sind keine Maßnahmen im Zusammenhang mit dem weiteren
Breitbandausbau veröffentlicht. Wie die öffentlichen Mitteln der
„Breitbandmilliarde“ in Oberösterreich eingesetzt werden sollen, ist derzeit nicht
öffentlich bekannt.
Informationsqualität für
Förderwerber
Keine Angaben
Keine Angaben
Keine Angaben
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26. Juni 2015
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Kapitel 9 – Föderalismus und Strategien der Bundesländer
Salzburg hat ebenfalls keine Planung veröffentlicht.
Initiative
Das Bundesland Salzburg hat bis jetzt keine aktualisierten Pläne für den weiteren
Breitbandausbau vorgelegt.
Informationsqualität für
Förderwerber
Maßnahmen
Es gibt zwei Breitbandbeauftragte auf Ebene des Landes. Weitere Maßnahmen
sind nicht bekannt.
Keine Angaben
Keine Angaben
Keine Angaben
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26. Juni 2015
58
Kapitel 9 – Föderalismus und Strategien der Bundesländer
Kärnten setzt auf Vielfalt der Dienstanbieter und
offenen Zugang zu geförderten Breitbandnetzen.
Initiative
Die Breitbandinitiative des Landes Kärnten setzt auf den Ausbau von
zukunftsfähigen Backbonenetzen, da diese die Basis für die flächendeckende
Versorgung darstellen. Bei jenen Infrastrukturen, die durch öffentliche Mittel
mitfinanziert werden, ist der Open-Access Ansatz umzusetzen. Das heißt, dass
sämtliche Dienstanbieter die Infrastruktur nutzen dürfen und dem Endnutzer
somit möglichst viele Anwendungen zur Verfügung stehen.
Maßnahmen
Für die Abwicklung besteht in Kärnten bereits ein Breitbandbüro, das mit
sämtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau betraut ist.
Neben der direkten Förderung steht auch die Bewusstseinsbildung im
Vordergrund. Für die Kostensenkung ist auch die verpflichtende Weitergabe von
Informationen zu Tiefbauarbeiten vorgesehen.
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
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Informationsqualität für
Förderwerber
2015 - 2020
Min. 100 Mbit/s
Keine Angaben
26. Juni 2015
59
Kapitel 9 – Föderalismus und Strategien der Bundesländer
Tirol verfügt über die am weitesten entwickelte
Breitbandinitiative.
Initiative
Die Breitbandinitiative des Landes Tirol ist österreichweit am weitesten
entwickelt. Das Land hat sich bereits im Vorfeld umfangreiche Nutzungsrechte
an bestehender Infrastruktur der Energieversorger gesichert. Diese
Nutzungsrechte können nur an Gemeinden weitergegeben werden. Durch diese
Maßnahme kann ein schneller und effizienter weiterer Ausbau der Zugangsnetze
erfolgen. Tirol wird den Fokus daher auf Mittel aus der Maulwurfprämie legen.
Maßnahmen
Die Abwicklung übernimmt auch in Tirol ein eigenes Breitbandbüro. Dieses stellt
den Informationsaustausch aller Beteiligten sicher und ist erste Anlaufstelle für
Gemeinden und private Investoren. Zusätzlich arbeitet es aber auch an der
Bewusstseinsbildung. Letztlich sollen die Gemeinden den Ausbau der
notwendigen Infrastruktur übernehmen und initiieren.
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
PwC
Informationsqualität für
Förderwerber
2015 - 2020
Min. 100 Mbit/s
Keine Angaben
26. Juni 2015
60
Kapitel 9 – Föderalismus und Strategien der Bundesländer
Vorarlberg fördert passive Infrastruktur und
Betriebsanschlüsse.
Initiative
In Vorarlberg werden derzeit passive Infrastruktur sowie Breitbandanschlüsse
von Betrieben gefördert. Weiters wird die Verlegung von Leerverrohrung im
Rahmen von Tiefbauarbeiten gefördert. Förderempfänger bei diesen
Maßnahmen ist dabei die jeweilige Gemeinde.
Informationsqualität für
Förderwerber
Maßnahmen
Weitere Maßnahmen, sowie eine Breitbandinitiative für den Zeitraum von 2015
bis 2020 liegen nicht vor.
Keine Angaben
Keine Angaben
Keine Angaben
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26. Juni 2015
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Kapitel 10
Exkurs Daseinsvorsorge
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26. Juni 2015
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Kapitel 10 – Exkurs Daseinsvorsorge
Aufgrund der aktuellen Nachfrage und Bedeutung gehört
ultraschnelles Internet heute noch nicht in den Bereich der
Daseinsvorsorge.
Die Versorgung mit einem ausreichend schnellen Zugang zu Kommunikationsnetzen stellt eine wesentliche Anforderung der
Informationsgesellschaft dar. Gebiete, die diesen Anspruch nicht erfüllen können, werden langfristig an Standortqualität
verlieren und somit verstärkt von Abwanderung betroffen sein. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, für die der Zugang und die
zukünftigen Dienste Lebensqualität bedeuten. Gerade Unternehmen werden bei der Standortfrage durch Cloudlösungen und ständig
steigende Datenmengen von schnellen Kommunikationsnetzen abhängig sein.
Da die Breitbandversorgung zukünftig einen wesentlichen Bestandteil für die gesamte
Bevölkerung darstellen wird, kann der Zugang langfristig unter die Daseinsvorsorge
eingeordnet werden. Der Zugang zu Kommunikationsnetzen ist in diesem Zusammenhang
ähnlich wie die Versorgung mit Verkehrswegen oder Wasserleitungen zu sehen und zählt
daher zur Grundversorgung. Derzeit handelt es sich hierbei auch noch nicht um einen
Universaldienst.
Die Grundversorgung, für die in der Regel die Zuständigkeiten bei der Gemeinde liegen,
umfassen Angebote, die eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung der Region
darstellen, und ohne die der Zuzug von Privatpersonen oder Unternehmen undenkbar wäre.
Klassische Beispiele wären Verkehrswege, Energie- und Trinkwasserversorgung oder auch
die Abfall- oder Abwasserentsorgung.
Abgeltung der Daseinsvorsorge
Die Nutzung dieser Dienste ist in der Folge aber auch an gesetzlich geregelte und
verpflichtende Entgelte gebunden. Diese werden im Rahmen von periodischen
Abgaben eingehoben. Bei der erstmaligen Zuleitung im Rahmen der Umwidmung
bzw. bei Bauvorhaben werden in der Regel zusätzliche einmalige Kostenbeiträge
eingehoben (Aufschließungskosten).
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Derzeit zählen
folgende Aufgaben
zur Daseinsvorsorge
•
•
•
•
•
•
Wasserversorgung
Abwassermanagement
(Kanal)
Abfallwirtschaft
Anbindung an das
Energienetz
Straßenbeleuchtung
Verkehrswege wie Gehsteige
und Straßen
26. Juni 2015
63
Kapitel 10 – Exkurs Daseinsvorsorge
Breitband gehört heute noch nicht zur Daseinsvorsorge. Ist
das in Zukunft denkbar?
Fazit
•
Aus heutiger Sicht hat die Versorgung mit Breitbandzugängen noch keinen ausreichend hohen Stellenwert in der Bevölkerung,
um eine Aufnahme dieser Versorgungsleistung in die Daseinsvorsorge zu rechtfertigen. Einzelne Studien gehen jedoch heute
schon davon aus, dass sich diese Einschätzung in Zukunft ändert. Wo dieser Zeitpunkt liegt, ist jedoch aus heutiger Sicht nicht
abzuschätzen.
•
Die aktuelle Breitbandstrategie und damit vor allem die Förderung sollte die zukünftige Aufnahme in die Daseinsvorsorge jedoch
nicht gefährden. In diesem Hinblick empfiehlt sich eine verstärkte Förderung passiver Infrastruktur mit langfristigen
Nutzungsdauern. Damit wird bereits heute ein zukunftsfähiger, technologieneutraler Ausbau forciert.
•
Erst wenn die Versorgung mit Breitband für die breite Bevölkerung eine wesentliche Anforderung des täglichen Lebens darstellt,
kann von einer Aufnahme in die Daseinsvorsorge ausgegangen werden. In diesem Fall kann die Breitbandversorgung bei
Neuaufschließungen stückweise erweitert werden und auch analog zu ähnlichen Leistungen bspw. über die
Aufschließungsgebühren mitfinanziert werden. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch heute noch nicht gegeben.
•
Als Zwischenschritt könnte die Breitbandversorgung als Universaldienst definiert werden, der im Telekomsektor zur Verfügung
steht. Damit wäre die Breitbandversorgung in der Verantwortung der öffentlichen Hand während die Dienstleistung jedoch
weiterhin von einem privaten Unternehmen erbracht wird.
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26. Juni 2015
64
Kapitel 10 – Exkurs Daseinsvorsorge
Gründe für die Einordnung als Teil der
Daseinsvorsorge
•
•
•
Gründe gegen die Einordnung als Teil der
Daseinsvorsorge
•
Dafür spricht jedenfalls die zukünftig zu erwartende
Nachfrage nach hohen Bandbreiten. Gleichzeitig kann bei der
passiven Infrastruktur, beispielsweise bei unbeschalteten
Glasfaserleitungen (auch „dark fibre“), von einer Lebensdauer
von einigen Jahrzehnten ausgegangen werden. Auch das stellt
•
eine wesentliche Ähnlichkeit zu Angeboten dar, die bereits
unter die Grundversorgung fallen. Da sämtliche Technologien,
die einen Breitbandzugang gemäß der Zielsetzung der EU
ermöglichen, im Hintergrund ein leistungsfähiges
Glasfasernetz benötigen, stellt sich auch die Frage der
Technologieneutralität nicht.
Ist die Breitbandversorgung Teil der Grundversorgung,
könnten Kosten für die Erweiterung des Zugangsnetzes auch
im Rahmen der Aufschließung finanziert werden. Die
Versorgung mit Breitband wäre demnach in die
Aufschließungsgebühren mit aufzunehmen und, ähnlich wie
Energie- oder Abwasserleitungen, grundsätzlich an die
Grundstücksgrenze zu führen.
Der eigentliche Anschluss würde in diesem Fall vom Nutzer
selbst finanziert, der auf dem eigenen Grundstück sämtliche
Grabungs-, Verlegungs- und Anschlusskosten trägt.
Dagegen spricht vor allem die heute noch zu geringe Nachfrage.
Auch wenn die zukünftige Entwicklung durch zahlreiche Studien
belegt scheint, kann heute noch nicht von einer notwendigen
Leistung gesprochen werden.
Die Akzeptanz der breiten Bevölkerung ohne Energie, Trinkwasser
oder der Beseitigung von Abwasser zu leben ist sehr gering oder
gar nicht vorhanden. Der Anschluss an leistungsfähige
Kommunikationsnetze ist daher bezogen auf die Relevanz für die
Bevölkerung wohl noch nicht als Grundversorgung zu sehen. Hier
ist auch auf die geografischen und demografischen Gegebenheiten
zu achten. Der persönliche Nutzen – und daraus resultierend die
Nachfrage – nach höheren Bandbreiten ist heute noch abhängig
vom Lebensraum und sicher in jüngeren Generationen stärker.
•
Dem gegenüber steht die Grundversorgung, die grundsätzlich
Leistungen beinhaltet, die in der Regel jeder Einwohner in
Anspruch nehmen wird. Energie- oder Trinkwasserbedarf sind
nicht an geografische oder demografische Gegebenheiten
gebunden. Diese beeinflussen höchstens die
Nutzungsgewohnheiten oder -mengen.
•
Es wird daher zu prüfen sein, ob die Versorgung mit Breitband
mittelfristig wirklich eine wesentliche Voraussetzung für das
tägliche Leben der breiten Bevölkerung darstellt.
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
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26. Juni 2015
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Kapitel 10 – Exkurs Daseinsvorsorge
In Zukunft werden Breitbandanschlüsse so
selbstverständlich wie Wasserleitungen sein.
Folgen bei einer Einstufung als Daseinsvorsorge
•
Gehört eine Leistung zur Daseinsvorsorge, wird sie in der Regel durch die öffentliche Hand erbracht. Dies erfolgt normalerweise
auf Ebene der Gemeinde, kann aber durchaus in die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder fallen. Wichtig hierbei ist, dass
sich bei diesen Leistungen die Zielsetzung grundlegend ändert.
•
Die zur Daseinsvorsorge zählenden Leistungen sollten sich grundsätzlich am Wohl der Nutzer, also der Bevölkerung, orientieren.
Dabei rücken vor allem kontinuierliche Leistungserbringung und Versorgungssicherheit in den Vordergrund. Da diese Dienste
gewöhnlich durch gesetzlich geregelte Nutzungs- bzw. Anschlussentgelte abgegolten werden, ist eine möglichst
unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten.
•
Gleichzeitig ist auf angemessene und gleiche Preise im Versorgungsgebiet zu achten. Diese Vorgaben ersetzen die im privaten
Umfeld übliche Gewinnorientierung und bauen in gewisser Weise ein Monopol in öffentlichem Eigentum auf. Das ist bei
Aufgaben, die im generellen Interesse der Bevölkerung liegen, auch nicht bedenklich.
•
Im Telekommunikationsmarkt ist diese Vorgehensweise jedoch genau zu prüfen. Da die Versorgung mit Breitbandzugängen
beispielsweise im städtischen Bereich funktioniert, wäre ein derartiger Eingriff der öffentlichen Hand sicher nicht gerechtfertigt.
Es ist fraglich, ob die Breitbandversorgung daher in Städten wirklich vom privaten Sektor in ein staatliches Monopol übergehen
kann.
•
Im ländlichen Raum, in dem in weiten Teilen von Marktversagen ausgegangen werden kann, kann die Situation anders gelagert
sein. In diesem Fall ist jedoch zu klären, ob eine Leistung abhängig von der geografischen Situation zur Daseinsvorsorge zählt
oder nicht.
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Kapitel 10 – Exkurs Daseinsvorsorge
Für ultraschnelles Internet mehr zu zahlen sind heute noch
wenige bereit.
Derzeitige Situation
•
Aktuell ist es für eine Aufnahme der Breitbandversorgung in die Daseinsvorsorge wohl noch zu früh. Wenn sich aktuelle Studien
in Zukunft bestätigen, kann sich diese Einschätzung jedoch ändern.
•
Ziel der aktuellen Breitbandstrategie sollte es daher sein, die künftige Nachfrage bestmöglich zu unterstützen. Dazu sollten jene
Bereiche am stärksten gefördert werden, die der Einstufung als Daseinsvorsorge am nächsten kommen. Gleichzeitig sollte die
oberste Prämisse bei der Förderung schon heute sein, Versorgungssicherheit und Zukunftsfähigkeit vor kurzfristige
Gewinnorientierung zu stellen.
•
Demnach wären unabhängig von der Fördermethodik jene Teilbereiche zu stützen, die lange Nutzungsdauern aufweisen und
möglichst keine bestimmte Technologie bevorzugen. Dies garantiert einerseits Übereinstimmung mit den wesentlichen Vorgaben
der Regelungen auf EU-Ebene, andererseits verhindert es einen Zielkonflikt zwischen der mittel- und langfristigen
Ausbaustrategie.
•
Vor diesem Hintergrund stellt eine Förderung des Ausbaus des Glasfasernetzes im Backbone- und Backhaulbereich die
vielversprechendste Lösung dar. Sollte die Versorgung mit ultraschnellen Breitbandzugängen in Zukunft wirklich einen derart
hohen Stellenwert für breite Bevölkerungsschichten einnehmen, kann diese Aufgabe zum gegebenen Zeitpunkt in die
Daseinsvorsorge aufgenommen werden. Wann dieser Zeitpunkt eintritt, ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar.
•
Sollte allerdings zu diesem Zeitpunkt passive Infrastruktur bereits im Eigentum der öffentlichen Hand sein, stellt dies die ideale
Voraussetzung für eine Aufnahme in die Daseinsvorsorge dar. Denn auch in diesem Fall wird die öffentliche Hand nicht in den
Telekommunikationsmarkt einsteigen. Dienste und aktive Netzkomponenten werden weiterhin vom privaten Sektor anzubieten
sein. Lediglich die grundsätzliche Erreichbarkeit ist durch den flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen gegeben und
ermöglicht auch im ländlichen Raum Wettbewerb auf dem Breitbandsektor.
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
PwC
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Kapitel 11
Organisation und Umsetzung
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
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26. Juni 2015
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Kapitel 11 – Organisation und Umsetzung
Kontrolle kann durch Richtlinienkompetenz oder direkte
Beteiligung erhöht werden.
Für die Umsetzung eines effizienten Breitbandausbaus innerhalb der ambitionierten zeitlichen Fristen ist es unerlässlich, dass
zentrale Richtlinien und Vorgaben eingehalten werden. Die detaillierte Planung muss natürlich auf Gemeinde- oder
Gemeindeverbandsebene erfolgen. Das heißt konkret, dass auch die Initiative für Ausbauvorhaben von den Gemeinden ausgehen
muss. Es ist jedoch aus mehreren Gründen sinnvoll und zielführend, wenn die „Spielregeln“ zentral ausgearbeitet werden.
Dabei stellt sich die Frage, wie die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt werden kann. Dafür bieten sich grundsätzlich die folgenden
zwei Varianten an:
•
Richtlinienkompetenz und Festlegung der Fördervoraussetzungen
•
Direkte Eigenkapitalbeteiligung an Infrastrukturgesellschaften
Diese Varianten können durch verschiedene Maßnahmen konkret umgesetzt werden:
•
Betrieb eines Breitbandbüros (Richtlinienkompetenz)
•
Einrichtung eines Breitbandzentrums (Abwicklung der Projekte)
•
Einrichtung einer bundesweiten Infrastrukturgesellschaft (Beteiligung)
Diese Vorgehensweisen sind mit verschiedenen Vor- und Nachteilen verbunden, die auf den folgenden Seiten erörtert werden sollen.
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Kapitel 11 – Organisation und Umsetzung
Ein Breitbandbüro besteht bereits und muss eine zentrale
Rolle beim zukünftigen Breitbandausbau spielen.
Die Variante des Breitbandbüros hat den entscheidenden Vorteil, dass dieses bereits eingerichtet ist. Hier soll es daher nur darum
gehen, welche Kompetenzen das Breitbandbüro in Zukunft haben muss, um den effizienten Ausbau des Breitbandausbaus in
Österreich effektiv zu unterstützen bzw. sicherzustellen.
Das Breitbandbüro sollte dabei wesentlich in die Ausgestaltung der Fördervoraussetzungen eingebunden sein. Bereits heute fließen
zahlreiche Informationen (bspw. der Breitbandatlas) an dieser Stelle zusammen. Auch die Erfassung von verlegten Leerrohren und
zukünftig geplanter Grabungsarbeiten („Grabungsatlas“) sollte in Zukunft hier angesiedelt werden. Zudem soll hier die Kontrolle der
Effektivität und Effizienz der Fördermaßnahmen gefunden werden. Das Breitbandbüro sollte sich die Möglichkeit einräumen, die
Fördermaßnahmen im Laufe der Zeit nachjustieren zu können.
Gleichzeitig werden unter wesentlicher Beteiligung des Breitbandbüros sämtliche Dokumente und Vorlagen ausgearbeitet. Die
Verwendung dieser Dokumente ist Voraussetzung, um Fördermittel des Bundes einsetzen zu können. Nicht zu unterschätzen ist hier
jedoch der Arbeitsaufwand. Es wird in der Regeln nicht genügen, diese Dokumente einmalig zu erstellen. Diese werden aufgrund
laufender Entwicklungen immer wieder angepasst und verbessert. Gleichzeitig ist das Breitbandbüro vermutlich auch die zentrale
Anlaufstelle für sämtliche Fragen auf Gemeindeebene.
In internationalen Projekten finden sich durchgehend Breitbandbüros der jeweiligen
Behörden. Der Umfang und deren Kompetenz unterscheidet sich jedoch. Während in
einigen Ländern sämtliche Aktivitäten über dieses Breitbandbüro gesteuert werden,
werden in anderen nur Vorgaben und Richtlinien für ein zentrales
Breitbandkompetenzzentrum erarbeitet. Diese Variante trennt sozusagen die
politische Einflussnahme durch die Ausarbeitung von Förderrichtlinien von der
praktischen Umsetzung. Es wird also nicht die Frage sein, ob ein Breitbandbüro
bestehen soll oder nicht, sondern lediglich, ob einzelne Aufgaben an weitere Stellen
vergeben werden oder an dieser Stelle verbleiben.
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Fördermaßnahmen
müssen kontrolliert,
bewertet und bei Bedarf
nachjustiert werden.
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Kapitel 11 – Organisation und Umsetzung
Die derzeitigen Aufgaben des Breitbandbüros sind in Zukunft
zu erweitern.
Derzeit ist das Breitbandbüro im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) angesiedelt. Es ist als
Servicestelle eingerichtet und dient damit oft als erste Anlaufstelle für interessierte Gemeinden, die den Breitbandausbau in ihrem
Gebiet vorantreiben wollen.
Die Aufgaben umfassen derzeit:
•
Führung des Breitbandatlas Österreich
•
Informationen über anstehende Bauvorhaben öffentlicher Einrichtungen
•
Informationen über bestehende Infrastruktur zur Mitbenutzung
•
Informationen über Breitbandförderprogramme
Diese Aufgaben sind für einen effizienten Breitbandausbau in Zukunft noch zu erweitern. Zuvor muss jedoch die bestehende
Infrastruktur lückenlos erfasst sein. Dies ist zumindest bei der Detailplanung des jeweiligen Gebiets sicherzustellen, da die Planungen
der privaten Ausbaupartner auf diese zurückgreifen sollten, um Kosten zu sparen. Zudem sollten zukünftige Bauarbeiten mit diesem
Infrastrukturatlas verknüpft sein, um mittelfristig planen zu können.
Eine wesentliche Aufgabe wird es sein, die notwendigen Dokumente und Vorlagen zentral zur Verfügung zu stellen. Gerade wenn es
kein bundesweites Breitbandkompetenzzentrum geben wird, welches die technische Umsetzung übernehmen soll, verbleibt diese
wichtige Aufgabe beim Breitbandbüro des BMVIT.
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Kapitel 11 – Organisation und Umsetzung
Ein unabhängiges Breitbandkompetenzzentrum kann
Bindeglied zwischen Verwaltung und Ausbaupartnern
werden.
In dieser Variante wird eine zusätzliche Ebene eingeführt und als Breitbandkompetenzzentrum eingerichtet. Dieses Zentrum kann
entweder in der Verwaltung angesiedelt und einem Ministerium unterstellt werden oder direkt von einem privaten Partner geführt
werden. Diese Entscheidung ist weniger eine Frage der Kompetenz oder Effizienz, sondern vielmehr einer der zur Verfügung
stehenden Ressourcen sowie der notwendigen Flexibilität.
In jedem Fall liegt die Aufgabe des Breitbandkompetenzzentrums in der Verteilung und dem Monitoring von Arbeitsaufgaben. Diese
sollen vom Breitbandbüro, in dem weiterhin die politischen Zielsetzungen definiert werden, abgegeben werden. In der Regel handelt
es sich hier um Aufgaben der technischen Umsetzung und der Begleitung der einzelnen Projekte.
Außerdem lässt sich durch die Einrichtung eines Breitbandkompetenzzentrums der Interessenkonflikt des Breitbandbüros umgehen,
der durch die direkte Weisung der Politik entsteht. Als losgelöste und unabhängige Stelle könnte ein Breitbandkompetenzzentrum
sozusagen als Bindeglied zwischen den einzelnen Parteien stehen und für einen effizienten Ablauf sorgen. Dabei garantiert das
Zentrum die Einhaltung der politischen Interessen durch Anwendung der abgestimmten Dokumente und Prozeduren. Zudem ist die
jeweilige Gemeinde im konkreten Projekt ein Partner auf Augenhöhe.
Verwaltung
In diesem Sinne könnte die Einrichtung einer solchen Institution
möglicherweise die Transparenz beim Breitbandausbau erhöhen. Auch in
internationalen Projekten kommen diese Kompetenzzentren häufig zum
Einsatz. Sie übernehmen dabei im Wesentlichen einige Aufgaben, die in
Österreich derzeit beim Breitbandbüro angesiedelt sind. Zusätzlich arbeiten
diese Zentren aber auch aktiv an der Rolle des Breitbandausbaus für die
Gesellschaft und vermitteln diese medienwirksam. Damit übernehmen sie in
gewisser Weise Marketingaufgaben, die die Nachfrage nach ultraschnellen
Breitbandverbindungen zusätzlich antreiben können.
Betreiber
Nutzer
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Kapitel 11 – Organisation und Umsetzung
Für einen effizienten Breitbandausbau müssen zahlreiche
Dokumente und Vorlagen zentral erarbeitet werden.
Auch in internationalen Beispielen zeigt sich, dass zentrale Dokumentvorlagen
den Ablauf erheblich vereinfachen können. Diese werden häufig von den
Kompetenzzentren erstellt. Die Dokumente erfüllen damit gleich mehrere
Zwecke:
•
Effizienz
Die Dokumente werden einheitlich ausgearbeitet und laufend verbessert. Es
muss nicht jede Gemeinde „das Rad neu erfinden“. Das spart Zeit und ermöglich
das Lernen aus Fehlern bisheriger Projekte auf dem gesamten Bundesgebiet.
•
Rechtssicherheit
Die Ausgestaltung wird einheitlich mit sämtlichen Rechtsvorschriften
abgestimmt und im Bedarfsfall notifiziert. Das spart wieder Zeit und letztlich
auch Kosten, die durch die neuerliche Prüfung und Rechtsgutachten entstehen
würden.
•
Planungssicherheit
Besonders kleine Gemeinden haben bisher weder Erfahrung mit dem
Breitbandausbau noch generell mit großvolumigen Ausschreibungsverfahren.
Checklisten und Ablaufprotokolle bringen hier einen roten Faden durch das
gesamte Projekt und dienen als Leitfaden von der ersten Grobplanung bis zur
Errichtung der Verträge. Damit können Fehler durch schlichtes Auslassen
einzelner Planungsschritte vermieden werden.
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PwC
Folgende Dokumente sollten
dabei zur Verfügung gestellt
werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Checkliste und Leitfaden für den gesamten
Projektablauf
Ansprechpersonen und Anlaufstellen
sowie Informationen zu deren Rollen
Ablauf und Inhalt der Grobplanung
Anforderungen an die Detailplanung
Ausschreibungsunterlagen
Rechtliche Hintergrundinformationen und
Normen/Richtlinien/Entscheidungen etc.
Service Level Agreements für Betreiber
Verlegerichtlinien für die
Leerrohrförderung
Technische Mindestanforderungen für
geförderte Projekte
Förderansuchen und -voraussetzungen
Modellrechnung zur Ermittlung der
Wirtschaftlichkeitslücke
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Kapitel 11 – Organisation und Umsetzung
Eine bundesweite Infrastrukturgesellschaft könnte sich an
Eigentum in öffentlicher Hand direkt beteiligen.
In dieser Variante beteiligt sich eine bundesweite Infrastrukturgesellschaft direkt an jenen Investitionen, die Gemeinden oder Länder
tätigen. Dabei wäre einerseits eine Beteiligung an den Investitionen möglich, andererseits jedoch auch eine direkte
Eigenkapitalbeteiligung. In jedem Fall unterscheidet sich diese Variante grundlegend von den ersten beiden. Hier wird die Kontrolle
auf Seite des Bundes nicht mehr nur durch Richtlinien sichergestellt, sondern vor allem durch gesellschaftsrechtliche Regelungen.
In diesem Sinne bietet diese Variante die größtmögliche Kontrolle im Hinblick auf die Einhaltung der bundesweit definierten
Ziele und Vorgaben beim Breitbandausbau, da auf sämtliche Entscheidungen direkt Einfluss genommen werden kann.
Dem gegenüber steht eine erheblich größere Arbeitsbelastung, da die zentrale Stelle nun in jedem Projekt involviert ist. Das wird auch
personell einen weitaus höheren Bedarf ergeben als die ersten beiden Varianten.
Der größte Unterschied liegt jedoch im Risiko, welches der Bund in diesem Szenario tragen würde. Durch den direkten Einsatz von
Eigenkapital ist der Bund naturgemäß auch am unternehmerischen Risiko der jeweiligen Landesinfrastrukturgesellschaft beteiligt.
Das größere Mitspracherecht wird also nicht nur durch deutlich mehr Aufwand, sondern auch durch erhöhtes Risiko erkauft.
Vor dem Hintergrund einer praktikablen Abwicklung ist daher von einer Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft auf Bundesebene
eher abzuraten. In internationalen Beispielen findet sich keine erfolgreiche Umsetzung dieser Variante.
Anders mag diese Beurteilung auf Landesebene ausfallen, da die Anzahl der Projekte hier wieder überschaubar wird. Eine Beteiligung
an diesen Landesgesellschaften durch Eigenkapital birgt jedoch das gleiche Risiko. Letztlich bleibt zusätzlich die Frage, ob es eine
Landesinfrastrukturgesellschaft überhaupt in jedem Bundesland geben wird. Sollte das nicht der Fall sein, müsste ohnehin für diese
Bundesländer eine der ersten beiden Varianten zusätzlich umgesetzt werden.
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Kapitel 12
Internationale Beispiele
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Schweiz
Kurzbeschreibung:
In der Schweiz wurde bereits vor Jahren der politische Entschluss gefasst, eine internationale Spitzenposition in der Versorgung mit
ultraschnellem Breitband einzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden umfassende Maßnahmen ergriffen, letztlich gehört die
Schweiz aber auch zu jenen Ländern mit den höchsten Ausgaben für das Kommunikationsnetz.
Dabei treiben nicht nur die traditionellen Telekomunternehmen den Ausbau voran. Auch die Energieversorger nutzen ihre
bestehenden Trassen für die Verlegung von zukunftsfähigen Glasfaserleitungen. Zusätzlich bauen auch Kabelnetzbetreiber großteils
auf Glasfasernetze, bei denen lediglich die letzten Meter auf Koaxialkabel basieren. Gesetzlich müssen auch in der Schweiz bestehende
Infrastrukturen anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Diese alternativen Anbieter ohne eigene Netze müssen dann
eine angemessene Nutzungsgebühr an die Eigentümer der Infrastruktur entrichten.
Beim Endnutzer kommen in der Regel vier Fasern an, über die Dienste von mehreren Anbietern in Anspruch genommen werden
können. Zum Unterschied von der EU geht die Schweiz einen Weg der möglichst geringen Regulierung des Kommunikationsnetzes.
Gemäß diesem Ansatz sollen Märkte nur dann reguliert werden, wenn ein Marktteilnehmer seine Marktstellung zu Ungunsten
anderer Marktteilnehmer oder Verbraucher ausnutzt. Daher ist das Glasfasernetz, im Gegensatz zum Kupfernetz, völlig unreguliert.
Der Erfolg gibt der Schweiz recht, denn die Versorgung mit ultraschnellem Breitband ist im Gegensatz zur EU weit fortgeschritten.
Die realen Zugangsgeschwindigkeiten liegen deutlich über europäischem Durchschnitt. Die Politik der geringen Regulierung fördert
Investitionen der privaten Unternehmen und damit die Ausbaugeschwindigkeit. Der Wettbewerb findet damit um das Netz statt,
nicht zwingend auf dem Netz. Dieser Ansatz ist jedoch mit der europäischen Regulierung nicht vereinbar.
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Schweiz
Mögliche Problemfelder:
Das Schweizer Modell fördert Investitionen privater Unternehmen. Neben Telekommunikationsanbietern stellt der Glasfaserausbau
auch für Kabelnetzbetreiber oder Energieversorger einen interessanten Business Case dar. Durch die Vielzahl an Anbietern und
Betreibern ist die gegenseitige Nutzbarkeit sicherzustellen.
Ein weiteres potentielles Problemfeld ist die Eigenschaft von Glasfasernetzen als natürliches Monopol. Jener Anbieter, der die erste
Glasfaser zu einem Endkunden legt, hat den Wettbewerb sozusagen schon gewonnen, da die Leistungskapazitäten für Jahrzehnte
ausreichen werden. Das Modell sollte neben der Investitionssicherheit auch den Wettbewerb unterstützen.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist jedoch nicht zuletzt das Angebot neuer Dienste. In der Schweiz hat zeitversetztes Fernsehen in HD
einen enormen Zuwachs erfahren. Dieser Dienst stellt somit einen wesentlichen Treiber für ultraschnelle Kommunikationsnetze dar
und forciert den weiteren Ausbau.
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26. Juni 2015
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Schweiz
Lösungen:
Runde Tische
Die Erfahrung der Schweiz zeigen, dass der Gesamterfolg des Breitbandausbaus wesentlich gesteigert werden kann, wenn frühzeitig
sämtliche Projektbeteiligte involviert werden. Konkret wurden die technischen Standards frühzeitig harmonisiert, um die Mitnutzung
von Teilstrecken möglich zu machen.
Regulierung gering halten (soweit möglich)
Die Schweiz wählte bewusst einen Weg der möglichst geringen Regulierung. Gerade das ultraschnelle Kommunikationsnetz unterliegt
keiner Regulierung und bietet damit Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für private Anbieter. Dies dient der
Ausbaugeschwindigkeit und der Erfolg bestätigt bisher die Annahmen. Auch wenn die Regulierung großteils aus EU-Vorgaben
besteht, so sollten zumindest nationale Bestimmungen diese Regulierung nicht noch weiter verstärken.
Dienste anbieten und vermarkten
Nicht zuletzt sind es jedoch die Dienste, die die Nachfrage nach ultraschnellen Breitbandverbindungen ankurbeln. Dadurch entsteht
größere Nachfrage nach höheren Bandbreiten, was den Ausbau zusätzlich beschleunigt. In Zukunft ist dadurch möglicherweise ein
profitabler Ausbau von ländlichen Gebieten möglich, die bisher nur mit Förderungen erreicht werden konnten.
Das Schweizer Modell zeigt, dass der Breitbandausbau nicht nur von den etablierten
Telekomunternehmen vorangetrieben werden muss. Alternative Anbieter an den Tisch zu
bringen kann den Ausbau positiv beeinflussen und den Wettbewerb steigern.
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Südtirol
Breitband Südtirol
Kurzbeschreibung:
In Südtirol hat sich die Landesverwaltung für einen flächendeckenden Breitbandausbau durch öffentliche Mittel entschieden. Dazu
werden Mittel aus dem Rotationsfonds verwendet, die als zinsfreie Darlehen mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren an die Gemeinden
vergeben werden. Diese errichten damit die passive Infrastruktur und stellen diese anschließend interessierten Betreibern zu gleichen
Konditionen zur Verfügung. Dafür müssen die Betreiber eine Nutzungsgebühr entrichten. Aus dieser Nutzungsgebühr sollen sich die
Investitionen in die passive Infrastruktur langfristig refinanzieren. Gleichzeitig werden sämtliche öffentliche Einrichtungen (Schulen,
Bibliotheken etc.) an ein öffentliches Verwaltungsnetz angeschlossen.
Das Land stellt dabei die Backbone- und Backhaulverbindungen zur Verfügung, während die Zugangsnetze im Gemeindegebiet von
der Gemeinde finanziert und geplant werden sollen. In Südtirol kommen dabei sowohl im Zubringer- als auch im Zugangsnetz
ausschließlich Glasfaserverbindungen zum Einsatz. Eine andere Technologie ist für den öffentlichen Ausbau nicht vorgesehen.
Nach aktuellem Kenntnisstand entspricht das im Ansatz der Strategie des Landes Niederösterreich, zumindest in den derzeit
bekannten 5 Pilotregionen. Offen ist, ob in Niederösterreich auch in das Zugangsnetz investiert wird, oder lediglich in Backbone und
Backhaul.
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26. Juni 2015
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Südtirol
Lessons Learnt
Mögliche Problemfelder:
Voraussetzung ist die ausreichende Analyse der Geschäftsmodelle der bestehenden Betreiber. Da in Südtirol ein zukunftsfähiges
Glasfasernetz bis zum Nutzer (FTTB/FTTH) entstehen soll, ist die bestehende Kupferinfrastruktur als direkte Konkurrenz anzusehen,
die durch Fördergelder nicht weiter verbessert werden soll. In diesem Sinne verfolgt die Landesverwaltung hier einen revolutionären
Ansatz, bei dem innerhalb weniger Jahre eine flächendeckende Versorgung durch das neue Netz bestehen soll.
Es besteht in dieser Festlegung der Technologie eine weitere Gefahr: Sämtliche europäischen Vorgaben zum Breitbandausbau
basieren auf der technologieneutralen Gestaltung von Förderprogrammen. Da in Südtirol auch EU-Fördermittel, konkret Mittel aus
dem EFRE, zum Einsatz kommen sollen, ist auch das eher kritisch zu sehen.
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26. Juni 2015
80
Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Südtirol
Lessons Learnt
Lösungen:
Notifikation im Vorfeld
Um diesem Problemfeld im Vorfeld zu entgehen, empfiehlt sich eine Notifikation des Breitbandförderprogramms. Gerade die Vorgabe
der Technologieneutralität ist hier eine wesentliche Voraussetzung und wird im Zuge der Notifikation geprüft. Ebenso wichtig ist die
Nutzungsmöglichkeit für sämtliche interessierte Betreiber zu gleichen Konditionen. Aus diesem Grund sollten keine
Einzelvereinbarungen getroffen werden, bevor das Gesamtmodell nicht geplant wurde.
Anbieter und deren Strategie einbeziehen
Außerdem müssen die Geschäftsmodelle der bisherigen Anbieter strategisch berücksichtigt werden. Diese Problematik lässt sich aber
dadurch umgehen, einen eher evolutionären Ausbauplan vorzuziehen. In diesem Sinne sollten Investitionen in passive Infrastruktur
eher im Backbone- und Backhaulbereich erfolgen.
Nachfrage berücksichtigen und Marktentwicklung ermöglichen
Das Zugangsnetz sollte sich anschließend durch Marktinvestitionen und in Abhängigkeit der tatsächlichen Nachfrage entwickeln. Es
ist durchaus zielführend, in einem ersten Schritt Glasfaser näher an den Kunden zu bringen, jedoch in den nächsten Jahren Kupfer
abschnittsweise zu nutzen. Würde die Nachfrage nach Bandbreiten von mehr als 100 Mbit/s in naher Zukunft rasant steigen, sollte
ein Ausbau bis ins Gebäude unter Marktbedingungen möglich sein.
Südtirol nimmt den Ausbau selbst in die Hand und baut Infrastruktur im öffentlichen Eigentum
aus. Gleichzeitig werden sämtliche öffentliche Einrichtungen angeschlossen und e-government
entwickelt. So wird die take-up rate aktiv verbessert.
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Deutschland - Breitbandzentrum Bayern
Nachdem mithilfe des Förderprogramm von 2007-11 die Grundversorgung mit Internet in Bayern nahezu flächendeckend
hergestellt werden konnte, lag die Breitbandversorgung im Freistaat Bayern nur im Mittelfeld der deutschen Bundesländer. Um
Bayern in eine Spitzenposition innerhalb Deutschlands zu bringen wurde 2012 ein Programm zur Förderung von NGA
Breitbandnetzen notifiziert, das im Dezember 2012 von der EU-Kommission genehmigt wurde. Anders als andere deutsche
Bundesländer lässt der Freistaat ein eigenes Förderprogramm notifizieren (nicht basierend auf der Bundesrahmenregelung
Leerrohre, wie z.B. Hessen) und stellt Landesmittel in erheblichem Umfang zur Verfügung (EUR500Mio., 2013 erweitert auf
EUR1,5 Mrd.). Dabei setzt der Freistaat auf ein Zuschussmodell, bei dem die Wirtschaftlichkeitslücke gefördert wird.
Zuwendungsempfänger sind die Kommunen oder Zusammenschlüsse von Kommunen zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke der
Anbieter. Während das bayerische Förderprogramm auch Landkreisen oder Zweckverbänden offen steht, erfolgt die überwiegende
Mehrzahl der Projekte auf Ebene der einzelnen Kommunen. Zum Ende des ersten Quartals 2015 standen rund 85% der 2056
bayerischen Kommunen im Verfahren.
Das bayerische Förderprogramm wurde nach Übernahme des Programms durch das Finanzministerium (vom
Wirtschaftsministerium) überarbeitet und neu notifiziert. Neben einer Verdreifachung der eingesetzte Landesmittel wurden die
Förderhöchstbeträge von vormals EUR500k auf bis zu EUR1.000.000 erhöht, während die Förderquoten von 40-80% auf 60%90% erhöht wurden. Zudem wurde das Verfahren vereinfacht und die kommunale Beratung durch die Hinzunahme der
Vermessungsämter in die Breitbandberatung der Kommunen noch einmal deutlich erweitert. Eine zentrale Bedeutung kommt in
Bayern dem Breitbandzentrum zu, das ein breites Aufgabenspektrum abdeckt:
•
•
•
•
•
•
Mobilisierung der kommunalen Ebene und Vorantreiben des Ausbaus
Beratung und Begleitung der Kommunen in technischen, verfahrenstechnischen Fragen
Ansprechpartner für alle anderen beteiligten Akteure (Netzbetreiber, Planungsbüros, Regulierer, Zuwendungsbehörden…)
Betrieb einer Plattform zur Unterstützung des Förderprogramms (Musterdokumente, Veröffentlichungen)
Veranstaltungen, Schulungen zu unterschiedlichen Themen rund um den Breitbandausbau
Prozess Monitoring/Controlling, Ausbaumonitoring für das Ministerium
Das Breitbandzentrums ist somit „Öl“ im Fördergetriebe, sichert die jederzeitige Sprachfähigkeit des zuständigen Ministeriums,
betreibt Früherkennung von Themen und möglichen Problemen und kann im Hinblick auf die politische Zielsetzung auch eine
proaktive Rolle einnehmen
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26. Juni 2015
82
Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Deutschland - Breitbandzentrum Bayern
Mögliche Problemfelder:
Mobilisierung und Begleitung
Nicht alle Kommunen ordnen dem Breitbandausbau dieselbe hohe Priorität zu, wie es auf Ebene des Bundes bzw. der
Landesregierung der Fall ist. Im Sinne einer flächendeckenden Verbesserung der Versorgung ist somit ein einerseits
Überzeugungsarbeit zu leisten, andererseits ist dafür zu sorgen, dass auch die personell schwächer besetzten Verwaltungen das
anspruchsvolle Verfahren sicher und zügig durchlaufen können.
Flächendeckung vs. Zukunftssicherheit vs. Budget vs. Zeitfaktor
Der Breitbandausbau findet grundsätzlich in einem Spannungsfeld der genannten Faktoren statt. Dem politischen Wunsch nach
Flächendeckung und möglichst zukunftsfähiger Infrastruktur stehen zum einen der Zeitdruck, aber vor allem limitierte Budgets
gegenüber. Die Optimierung dieses Spannungsfeldes im Interesse der Kommune erfordert fachkundige (Technik, Verfahren) und
objektive Begleitung – überlappende Interessen des Bundes/Landes, der Gemeinde, ihrer beratenden Büros und den Netzbetreibern
können hier nicht vorausgesetzt werden.
Wichtige Themen sind hier beispielsweise der Grad der Flächendeckung in der Planung (Umgang mit Ortsteilen, Weilern,
Einzelhöfen), die Bandbreitenanforderungen und der daraus resultierende Technologiemix (z.B. unterschiedliche Beplanung von
Gewerbe- und Wohngebieten?) aber auch die übergeordnete und langfristige Ausbaustrategie, Nutzung kommunaler Infrastruktur
und die Koordination mit benachbarten Kommunen.
Neue Konzepte, neue Herausforderungen, sich entwickelnde Ansprüche
Der Technologiebereich weist in der Regel kürzere Zyklen auf, als die typische Laufzeit eines Förderprogramms. Hieraus ergibt sich
die Notwendigkeit, Veränderungen zu erkennen und darauf reagieren zu können. Durch laufendes, enges Monitoring kann das
Breitbandzentrum Herausforderungen, aber auch mögliche Fehlentwicklungen früh erkennen und bei Bedarf angemessene
Maßnahmen einleiten. Dies kann bedeuten, dass bestimmte Praktiken eingestellt und die Musterdokumente und Leitfäden
entsprechend überarbeitet werden, aber auch, dass innerhalb des bestehenden (förder)rechtlichen Rahmens neue Wege für sich
entwickelnde Bedarfe gefunden werden.
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
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26. Juni 2015
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Deutschland - Breitbandzentrum Bayern
Lösungen:
Aktive Bewusstseinsbildung
Da die Projekte auf Gemeindeebene abgewickelt werden ist es notwendig, das Thema aktiv dort voranzutreiben. Dazu dienen
Informationsveranstaltungen und –materialien. Im Idealfall bietet ein Breitbandzentrum einen roten Faden durch den Projektablauf
durch Vorlagen und Leitlinien. Um einen effizienten und raschen Projektablauf zu gewährleisten muss auch proaktiv Unterstützung
angeboten werden.
Ausbauplanung plausibilisieren
Ein zentrales Breitbandzentrum muss die Erfahrungen aus anderen Projekten in die Planung einbringen. Auf Basis der gesammelten
Daten können Angebote hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit beurteilt werden. Mit dieser Aufgabe wären
Gemeinden oft überfordert. Das Breitbandzentrum kann auch die Qualität der jeweiligen Berater prüfen, indem gewisse Kennzahlen
(Kosten pro lfm. Leerverrohrung, Take-up Rate, etc.) verglichen werden können.
Monitoring und Controlling
Um die Zielerreichung jederzeit beurteilen zu können, müssen entsprechende Monitoring- und Controllingmaßnahmen getroffen
werden. Dabei muss neben dem jeweiligen Projekt auch der landesweite Ausbaufortschritt erfasst werden. Nur dadurch kann ein
effizienter Einsatz öffentlicher Mittel sichergestellt und dokumentiert werden, was letztlich im politischen Interesse liegen muss.
Das Breitbandzentrum bietet nicht nur Informationen und Leitlinien zum Thema
Breitbandausbau. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor liegt in der aktiven Ausgestaltung. Hier wird
unkompliziert vermittelt, wenn Projekte ins Stocken geraten.
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26. Juni 2015
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Schweden
Kurzbeschreibung:
Schweden ist Europas Vorreiter beim Thema Breitband. Bereits in den 1990er Jahren wurden die ersten Betreibermodelle entwickelt
und umgesetzt. Der heute oft zitierte „open access“-Gedanke wurde hier schon früh als Schlüssel für die flächendeckende
Breitbandversorgung identifiziert. Das schwedische Ausbauziel bleibt jedoch auch weiterhin ambitioniert: bis 2020 sollen 90% aller
Haushalte und Unternehmen über einen Internetzugang mit mindestens 100 Mbit/s verfügen.
Bis 2008 wurden ca. EUR 650 Mio. investiert, bei einer Förderquote von 50%. Neben klassischen Förderinstrumenten kamen in
Schweden auch Steuererleichterungen zum Einsatz.
Schweden folgt dabei dem betreiberneutralen Ansatz. Die Infrastruktur ist zu großen Teilen im Eigentum der öffentlichen Hand und
wird allen Betreibern zu gleichen Konditionen zur Nutzung überlassen. Auf diese Weise entsteht reger Wettbewerb zwischen den
Dienstanbietern auf der gleichen Infrastruktur.
Festzuhalten ist, dass das Thema Breitband auch bei der schwedischen Bevölkerung auf großes Interesse gestoßen ist. Die
Anschlusskosten auf den letzten Metern werden üblicherweise von den Nutzern direkt übernommen. Dabei können bei neu zu
errichtenden Glasfaseranschlüssen durchaus Anschlussgebühren zwischen zwei und vier Tausend Euro entstehen. Entgegen vieler
Experteneinschätzungen wurden diese Anschlussgebühren in Kauf genommen, um einen zukunftsfähigen Internetanschluss zu
bekommen. Dies wurde durch Anreizsysteme unterstützt, die einen frühen Anschluss durch geringere Kostenbeiträge belohnen.
Nicht zu vernachlässigen ist die Tatsache, dass Schweden oft dort erhebliche Fortschritte mit Glasfaseranschlüssen gemacht hat, wo
es vorher keine ausreichenden DSL-Verbindungen gab. In dieser Situation gleich auf die zukunftssichere Technologie zu setzen ist
weitaus leichter durchzusetzen als ein kostenintensiver Umstieg nur die Verbindungsgeschwindigkeit zu steigern.
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26. Juni 2015
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Schweden
Mögliche Problemfelder:
Technologische Neutralität
Auch wenn der Open Access Gedanke hier sehr früh umgesetzt wurde und Wettbewerb in Schweden groß geschrieben wird, sind
erhebliche Vorteile für TeliaSonera, dem früheren Telekommonopolisten, ersichtlich. Rund 65% der Aufträge zum Ausbau von
Glasfasernetzwerken auf Gemeindeebene wurden an dieses Unternehmen vergeben. Dies ist durch den simplen Grund bedingt, dass
es in vielen Orten schon Infrastruktur von TeliaSonera gab, diese den Anschluss unter erheblich niedrigeren Grenzkosten nur
ausbauen mussten.
Wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des IKT Gesetzes
Der mit dem IKT Gesetz verbundene finanzielle Aufwand von 400 Mio € für die Anschließung von 1,6% der Bevölkerung steht in
keinem Verhältnis. Somit werden diese Anschlüsse extrem hoch zulasten aller Steuerzahler subventioniert – doch alles zu Gunsten
der digitalen Chancengleichheit. Der Spitzenplatz in internationalen Vergleichen ist daher auch als politisches Ziel anzusehen und
sicher durch erhebliche Investitionen erkauft. Ob hier von effizientem Einsatz öffentlicher Mitteln gesprochen werden kann ist
zumindest fraglich.
Monopol der öffentlichen Hand
Schweden ist dabei auch den Weg gegangen eigene Infrastruktur aufzubauen. Diese birgt das Problem in sich, dass private
Investitionen von öffentlichen verdrängt werden. Dadurch werden möglicherweise negative Investitionsanreize gesetzt und in
Gebieten könnte sich dadurch ein Monopol im Eigentum der öffentlichen Hand herausbilden. Dem steht letztlich der Wettbewerb der
Dienstanbieter gegenüber, der den Markteingriff relativiert. Die Frage ist jedoch wieder, ob das Ausbauziel mit weniger Mitteleinsatz
der öffentlichen Hand hätte erreicht werden können.
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
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26. Juni 2015
86
Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Schweden
Lösungen:
Betreiberneutraler ganzheitlicher Ansatz
Die Schweden haben ihre eigene Herangehensweise zum Ausbau des Netzwerkes entwickelt und diese auch finanziell sehr gut
unterstützt. Der betreiberneutrale Ansatz sorgt für regen Wettbewerb auf der öffentlichen Infrastruktur. Die Nutzer profitieren durch
einfache Wechselmöglichkeit und dadurch bedingter hoch qualitativer und innovativer Dienste zu angemessenen Preisen.
Steuerliche Anreize
Neben den üblichen Förderinstrumenten kommen in Schweden auch Steuererleichterungen zum Einsatz. Diese können gerade in
ländlichen Gebieten den entscheidenden Unterschied machen, um den privaten Ausbau doch noch profitabel zu gestalten.
Stimulation der Nutzung breitbandintensiver Dienste
Das Beispiel Schweden zeigt deutlich wie wichtig innovative Dienste für die Entwicklung des Breitbandnetzes sind. Erst wenn die
Nutzer wirklichen Mehrwert in den entsprechend hohen Zugangsgeschwindigkeiten erkennen, sind sie auch bereit einen
Kostenbeitrag zu übernehmen. Die Entwicklung von Diensten muss daher zu einem gewissen Anteil der Verbreitung des
Breitbandnetzes vorausgehen.
Schweden zählt heute zu den Spitzenreitern im Glasfaserausbau. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor
ist die breite Nachfrage nach hohen Bandbreiten, ausgelöst durch innovative Dienste, die
Mehrwert bieten.
Breitband für Österreich • Evaluierung des Breitbandausbaus in Österreich für das BMVIT
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26. Juni 2015
87
Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Slowakei
Kurzbeschreibung:
In der Slowakei verfügen insgesamt ca. 36% über einen Glasfaseranschluss. In Bratislava steigt dieser Wert sogar auf etwa 70%. Damit
nimmt die Slowakei einen Spitzenplatz innerhalb Europas ein, wenn es um die Versorgung mit ultraschnellen Internetzugängen geht.
Damit ist die Slowakei auch deutlich vor Österreich zu finden.
Der Grund hierfür liegt vor allem in der fehlenden Infrastruktur bei Beginn des Ausbaus. Da in den ehemaligen Ostblock-Staaten
ohnehin neue Infrastruktur aufgebaut werden musste, war es ein logischer Schritt, gleich auf die zukunftssichere Lösung zu setzen.
Damit verbunden war in der Regel die politische Entscheidung, möglichst schnell die Wettbewerbsnachteile gegenüber den restlichen
Europäischen Staaten aufzuholen. Die Infrastruktur war ein wichtiger Bestandteil für die Standortattraktivität und damit verbundene
Investitionen, vor allem von Unternehmen.
Durch die gute Ausbausituation herrscht in der Slowakei bereits reger Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern im
Glasfasernetz. Internetprodukte mit Downloadraten von 100 Mbit/s sind bereits unter EUR 30 pro Monat zu haben. In Österreich
werden derartige Geschwindigkeiten nur von Kabelbetreibern oder Energieversorgern angeboten. Diese haben in der Regel im
jeweiligen Ausbaugebiet eine lokale Monopolstellung. Daher bewegen sich die Preise eher zwischen EUR 60 und 80 für vergleichbare
Produkte.
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Slowakei
Mögliche Problemfelder:
Fehlende Rechtssicherheit
Vor allem die Mitnutzung von neu errichteten Glasfasernetzen von alternativen Netzbetreibern stellt eine veritable Gefahr für die
Geschäftsmodelle der Telekombetreiber dar. Aus diesem Grund investieren derzeit vor allem Kabelnetzbetreiber und
Energieversorger in den Glasfaserausbau. Im Zweifel wird daher nicht investiert.
Regulierung
Die Zusage von Investitionsschutz ist in Europa im Hinblick auf die gültige Regulierung zu prüfen. Der Telekommunikationsmarkt ist
in der Slowakei seit dem EU-Beitritt ebenfalls liberalisiert. Ein Eingriff in den Markt ist daher wie in Österreich nur in
Ausnahmefällen möglich.
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Kapitel 12 – Internationale Beispiele
Umsetzungsbeispiel Slowakei
Lösungen:
Politische Entscheidung zu wettbewerbsfähiger Infrastruktur
Der Aufbau von zukunftssicherer Infrastruktur war vor allem eine politische Entscheidung. Um Investitionen zu stimulieren und die
Standortattraktivität zu erhöhen, war ein Ausbau der Infrastruktur dringend notwendig. Die Versorgung mit Breitbandzugängen war
vor dem Glasfaserausbau in vielen Gebieten überhaupt nicht vorhanden.
Investitionsschutz
Die Mitnutzungsrechte von alternativen Netzbetreibern war in Europa lang ein Hemmnis für den Glasfaserausbau. Da keiner der
etablierten Telekombetreiber rechtliche Sicherheit hatte, wurde im Zweifel nicht investiert. Damit kam es in vielen europäischen
Ländern zum Versäumnis des rechtzeitigen Ausbaus, darunter auch in Österreich. In der Slowakei hat man die Telekombetreiber
ermuntert trotzdem zu investieren, und ihnen im Gegenzug größtmöglichen Investitionsschutz versprochen.
Auch das Beispiel der Slowakei zeigt, dass politischer Wille notwendig ist um eine Spitzenposition
einzunehmen. Zukunftsfähige Infrastruktur wird als wesentlicher Faktor für
Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit gesehen.
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Appendix 1
Rechtliche Grundlagen
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Appendix 1 – Rechtliche Grundlagen
Der Breitbandausbau ist von mehreren Regelungen, auch auf
gemeinschaftsrechtlicher Ebene, betroffen.
TKG
EU-Recht allgemein
• Regulierung
• Mitbenutzung bestehender
Infrastruktur
• Entgeltregelungen
Beihilfenrecht
Wettbewerbsrecht
Vergaberecht
Einsatz von Mitteln aus den
Strukturfonds
• Notifikation
•
•
•
•
Rechtlicher
Rahmen
EU-Recht spezifisch
• Digitale Agenda
• Kostensenkungsrichtlinie beim
Breitbandausbau
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Sonstige Normen
• Bundesvergabegesetz
• Finanzausgleich
• Förderrichtlinien
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Appendix 1 – Rechtliche Grundlagen
Auf EU-Ebene kommen spezielle Normen zur Anwendung,
aber auch die grundsätzlichen Regelungen zum Einsatz
öffentlicher Mittel.
Auf europäischer Ebene müssen mehrere Richtlinien und Verordnungen berücksichtigt werden. Die folgenden Rechtsquellen haben
grundsätzlich hohe Bedeutung beim Breitbandausbau, insbesondere bei der Förderung durch die öffentliche Hand.
Richtlinie 2014/61/EU ( über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation
Diese Richtlinie gibt vor, Kosteneinsparungspotenziale beim Ausbau von Breitbandnetzen zu realisieren. Diese Potenziale können
beispielsweise durch die Mitbenutzung von bestehender Kommunikationsinfrastruktur realisiert werden. Außerdem wird hier die
transparente Planung von zukünftigen Bauarbeiten angeregt, um auch hier Kosteneinsparungen zu erzielen. Ziel der Richtlinie ist es,
die Baukosten auf ein Minimum zu beschränken und durch transparente Planung Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.
Verordnung 1303/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen
Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006
Die Verordnung regelt den Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Mittel
aus dem EFRE können grundsätzlich auch für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 101 ff bzw. 107 ff des Vertrags über die Arbeitsweise der EU
Diese Artikel des EG-Vertrags regeln den Wettbewerb innerhalb der EU sowie den Einsatz staatlicher Beihilfen und sind daher auch
bei der Förderung des Breitbandausbaus durch die öffentliche Hand relevant. Die Einhaltung dieser Artikel ist wiederum
Voraussetzung für den Einsatz von Mitteln aus den Strukturfonds.
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Appendix 1 – Rechtliche Grundlagen
Für die Einhaltung der EU-Richtlinien empfiehlt sich eine
rechtzeitige Notifikation oder Freistellung der
Förderrichtlinie.
Da beim Breitbandausbau öffentliche Mittel eingesetzt
werden, ist davon auszugehen, dass das
Ausbauprogramm notifiziert oder freigestellt werden
muss. Die Notifikation ist sozusagen die Feststellung,
dass die Förderung trotz Einsatz öffentlicher Mittel
keinen ungerechtfertigten Eingriff in den Markt darstellt.
Sollte ein Eingriff in den Markt notwendig sein, sind die
Voraussetzungen transparent zu gestalten, um den
Einfluss der öffentlichen Hand auf den freien Markt so
gering wie nur möglich zu halten. Folgende Maßnahmen
könnten beispielsweise einen Eingriff in den Markt
darstellen:
Diese Aufzählung ist indikativ und erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Es soll nur veranschaulicht werden, wie schnell
ein Berührungspunkt zu den entsprechenden Normen
hergestellt werden kann. Um einen derartigen Eingriff in den
Markt dennoch zu rechtfertigen, müssen in der Regel die
folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
•
die direkte Förderung eines privaten TelekomAnbieters
•
die Einräumung eines Nutzungsrechts am
bestehenden Kommunikationsnetz zu günstigeren
Preisen als marktüblich (oder gar kostenlos)
•
der Aufbau von Eintrittsbarrieren in den Markt
durch die vertragliche Ausgestaltung einer
Konzession
•
die Bevorzugung von gewissen Technologien (z.B.
der kategorische Ausschluss von Funklösungen)
•
es herrscht Marktversagen;
•
die bestehende Infrastruktur ist bekannt und
erfasst;
•
es erfolgt eine transparente Projektplanung; und
•
der private Partner wird durch eine öffentliche
Ausschreibung ermittelt.
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Die Notifikation nimmt mindestens 4
bis 5 Monate in Anspruch
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Appendix 1 – Rechtliche Grundlagen
Der Einsatz öffentlicher Mittel ist nur in Gebieten
gerechtfertigt, in denen Marktversagen herrscht.
Der Einsatz öffentlicher Mittel bzw. ein Eingriff der öffentlichen Hand in den Markt ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. In
internationalen Projekten, bei denen die Förderrichtlinien bereits notifiziert sind, finden sich häufig die folgenden Voraussetzungen:
1.
Marktversagen
Um von Marktversagen sprechen zu können, ist zunächst eine transparente und einheitliche Vorgehensweise zu entwerfen, wie
Marktversagen überhaupt festgestellt werden soll. Es empfiehlt sich, eine Einteilung in weiße, graue und schwarze Flecken
vorzunehmen. Diese stellen eine Kartographierung auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Verbindungsgeschwindigkeit dar.
Weiße Flecken können z.B. Gebiete mit einem Durchsatz unter 2 Mbit/s sein. Ziel ist es, öffentliche Mittel vorrangig dort einzusetzen,
wo derzeit der größte Aufholbedarf herrscht. In der Regel ist zusätzlich zu ermitteln, ob der Markt diese Unterversorgung nicht
vielleicht doch aus freien Stücken behebt. Zusätzlich wird häufig erhoben, ob private Telekommunikationsanbieter in den nächsten
drei Jahren einen Ausbau des entsprechenden Gebietes planen.
2.
Bestehende Infrastruktur ist bekannt
Bevor öffentliche Mittel für den Breitbandausbau in einer Region eingesetzt werden, um diesen voranzutreiben, muss die bestehende
Infrastruktur erfasst und veröffentlicht werden. Dies ist notwendig, um allen interessierten privaten Partnern einen Ausbau auf Basis
der bereits zur Verfügung stehenden Infrastruktur zu ermöglichen. Dadurch können erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden,
weil Doppelgleisigkeiten verhindert werden. Dies ist Voraussetzung im Sinne eines effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel.
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Appendix 1 – Rechtliche Grundlagen
Der Einsatz öffentlicher Mittel ist nur in Gebieten
gerechtfertigt, in denen Marktversagen herrscht.
3.
Transparente Projektplanung
Das abgrenzbare Projekt sollte auf Basis der bestehenden Infrastruktur detailliert geplant werden. Diese Vorgabe garantiert
Kosteneffizienz und gleiche Bedingungen für alle privaten Bewerber. Um dies einzuhalten, könnte die Projektplanung Voraussetzung
für den Einsatz von finanziellen Mitteln darstellen. Ein häufiger Anreiz für die Detailplanung ist die Förderung von
Planungsmaßnahmen durch öffentliche Mittel. Alternativ kann ein Teil der Fördermittel bereits sehr früh im Projektablauf zur
Verfügung gestellt werden, um damit Planungsmaßnahmen finanzieren zu können.
4.
Öffentliche Ausschreibung
Der Einsatz öffentlicher Mittel sollte den Wettbewerb unter privaten Anbietern ermöglichen. In aller Regel wird daher der private
Anbieter durch eine öffentliche Ausschreibung ermittelt. Es ist jeder Anbieter zu wählen, der am wenigsten öffentliche Mittel
verwendet (geringste Wirtschaftlichkeitslücke). Auch für diese Überlegungen empfehlen sich einheitliche Standards und Leitlinien.
Die Ausschreibung darf kein Monopol aufbauen.
Anreiz für eine
angemessene Planung
ist oft die Förderung
der Kosten dafür.
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Appendix 1 – Rechtliche Grundlagen
Jedermann ist berechtigt, Kommunikationsnetze und
-dienste (…) bereitzustellen.
Nationales Telekommunikationsgesetz (TKG)
Das nationale Telekommunikationsgesetz gilt auch für die Eigentümer und Betreiber der künftig zu errichtenden Infrastruktur im
Rahmen des Breitbandausbaus. Dabei gibt es verschiedene Varianten.
Unter den bis jetzt vorgestellten Modellen ist auch der direkte Ausbau durch die öffentliche Hand. Dabei verbleibt anschließend das
Eigentum in öffentlicher Hand. Dabei stellt sich die Frage, ob Körperschaften öffentlichen Rechts ohne weiteres in den
Telekommunikationsmarkt einsteigen können.
§ 14 TKG regelt dabei klar, dass jedermann, auch Gemeinden, Kommunikationsnetze und -dienste anbieten können. Die
Anzeigepflicht trifft jedoch auch öffentliche Anbieter. In diesem Sinne wäre es nicht hinderlich, wenn die öffentliche Hand den
Ausbau direkt vornimmt und dann Nutzungsrechte am öffentlichen Netz anbietet.
Damit ist aber auch klar, dass sämtliche Vorgaben des TKG unter Umständen auch für Körperschaften öffentlichen Rechts zur
Anwendung kommen können.
Gemeinden können
Kommunikationsnetze
und -dienste anbieten
und Nutzungsrechte
vergeben.
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Appendix 1 – Rechtliche Grundlagen
Der Einsatz öffentlicher Mittel ist nur in Gebieten
gerechtfertigt, in denen Marktversagen herrscht.
Nationales Telekommunikationsgesetz (TKG)
Die nationale Gesetzgebung in Form des TKG spielt beim Breitbandausbau eine wesentliche Rolle. Das TKG schreibt der
Regulierungsbehörde eine entscheidende Rolle zu, da diese einen zentralen Leitungsplan aller Telekommunikationsleitungen und
sonstiger Telekominfrastruktur zu führen hat. Dieser umfasst neben bestehenden Verbindungen auch Leerrohre, die für den
zukünftigen Ausbau genutzt werden könnten.
Diese Regelung wird in Verbindung mit der „EU-Richtlinie zur Kostensenkung beim Breitbandausbau“ die Idee der Mitbenutzung
noch stärker als bisher forcieren. In Zukunft ist es nicht nur notwendig, bestehende Leitungen nach Möglichkeit anderen zur Nutzung
zur Verfügung zu stellen – es ist sogar nur in Ausnahmen möglich, neue Verbindungen dort zu errichten, wo bereits bestehende
Infrastruktur vorhanden wäre.
Wegen der Richtlinie ist es ebenfalls notwendig, eine Planung über bestehende Infrastruktur zu führen. Zusätzlich werden dafür aber
auch die in Zukunft geplanten Erdbauarbeiten eingetragen („Grabungsatlas“). Da sonstige Tiefbauarbeiten üblicherweise im
Aufgabengebiet der Gemeinde liegen, wird der Grabungsatlas auch auf dieser Ebene erstellt werden. Für einen effizienten
Breitbandausbau ist es jedoch unerlässlich, dass diese Planungen auch auf Ebene der Länder zusammengeführt werden. Auf dieser
Ebene ist der landesweite Ausbau zu erfassen und auf Synergien zu prüfen. Um die notwendigen Daten zu erhalten, kann der Erhalt
der Detailplanung als Fördervoraussetzung definiert werden.
Die Regulierungsbehörde kann nun die einzelnen Planungen der Bundesländer in eine zentrale, bundesweite Erfassung aufnehmen
(„Breitbandatlas“). Die Effizienz und damit die Geschwindigkeit des Breitbandausbaus wird wesentlich davon abhängen, wie gut der
Weg von der Detailplanung bis zur bundesweiten Planung funktioniert. Erst dadurch werden Synergien ersichtlich. Wesentlich ist,
dass der Breitbandatlas in Zukunft die tatsächlich verfügbaren Zugangsgeschwindigkeiten aufzeigt, und nicht den theoretisch
möglichen Durchsatz.
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Appendix 1 – Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Regelungen müssen im Businessplan
berücksichtigt werden.
Nationales Telekommunikationsgesetz (TKG)
Ein zweiter wesentlicher Punkt ist die Mitbenutzung von bestehender Infrastruktur. Diese Regelung, die grundsätzlich den
Wettbewerb unterstützen soll, gilt auch für die neu errichtete Infrastruktur im Rahmen des Breitbandausbaus. Das heißt konkret, dass
ein privater Anbieter, der als Bestbieter in einer Ausschreibung ein Gebiet ausbauen soll, auch weiteren Anbietern die Nutzung der
Infrastruktur ermöglichen muss. Dabei ist es unerheblich, ob die Leitung im Eigentum des Anbieters oder der öffentlichen Hand liegt.
Das kann unter Umständen dazu führen, dass die Take-Up Rate für den Ausschreibungsgewinner niedriger als geplant und der
Businessplan damit nicht mehr realistisch ist.
Es ist allerdings nicht zielführend diese Regelungen zu umgehen, da sie für den notwendigen Wettbewerb und damit kompetitive
Preise für den Endnutzer sorgen. Der Einfluss potentieller weiterer Anbieter muss daher bereits von Beginn an berücksichtigt werden.
Dies könnte dadurch umgangen werden, dass ein zentraler Betreiber für das Netz durch Ausschreibung ermittelt wird, welcher dann
die Dienste sämtlicher interessierter Anbieter über das Netz bis zum Endkunden bringt. In diesem Fall ist für den Betreiber irrelevant,
welcher Betreiber seine Dienste anbietet, solange insgesamt genügend Dienstanbieter an einem Zugang interessiert sind.
Sollte es keinen zentralen Betreiber geben, muss umso mehr darauf geachtet werden, dass Nutzungsrechte zu gleichen und fairen
Preisen an alle interessierten Betreiber vergeben werden, solange dies technisch möglich ist. In jedem Fall sollten die Zugangsrechte
und Entgelte so ausgestaltet sein, dass sich im Sinne der Endnutzer Wettbewerb entwickeln kann. Nur so werden langfristig
hochqualitative Services zu angemessenen Preisen auch im ländlichen Raum angeboten. Die Strukturierung der jeweiligen
Fördermodelle darf jedoch kein Monopol im Bereich der angebotenen Dienste schaffen.
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Appendix 1 – Rechtliche Grundlagen
Zentrale Dokumente und Vorlagen erleichtern die Einhaltung
rechtlicher Normen und erhöhen die Qualität.
Vergaberecht
Bei jenen Förderinstrumenten bzw. -strategien, in denen der private Partner durch Ausschreibung ermittelt wird, sind
selbstverständlich auch die Vergaberichtlinien einzuhalten. Gleichzeitig ist die Einhaltung dieser Normen auch beim Einsatz von
Fördermitteln aus den Europäischen Strukturfonds obligat.
Ausarbeitung einheitlicher Dokumente und Verträge
Die Ausschreibungen werden auf Gemeindeebene beantwortet und durchgeführt. Gerade deswegen empfiehlt sich die Erarbeitung
von zentralen und einheitlichen Vorlagen für Ausschreibungsunterlagen und Verträgen. Der Einsatz von Fördermitteln könnte
sinngemäß an die Verwendung dieser Vorlagen gebunden sein. So ist sichergestellt, dass sämtliche Ausschreibungen dem gleichen
Prozedere folgen. Gleichzeitig erlaubt diese Maßnahme Verbesserungsvorschläge einzelner Projekte in die zentralen Vorlagen
einzuarbeiten und diese damit laufend zu verbessern. In diesem Sinne wirken sich zentrale Vorlagen positiv auf die Qualität der
Ausschreibungen aus und können diese immer effizienter gestalten.
Diese Vorgehensweise wurde in vielen internationalen Projekten bereits erfolgreich
umgesetzt. Die Vorlagen umfassen dabei von der ersten Checkliste bis zum
Förderantrag und den Ausschreibungsunterlagen sämtliche notwendigen
Dokumente. Damit dienen die Vorlagen auch dazu, einen roten Faden durch die
Antragstellung und das Ausschreibungsverfahren zu bieten. Das ist besonders für
kleinere Gemeinden, die keine Erfahrung mit großvolumigen Ausschreibungen oder
Breitband haben, besonders hilfreich.
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Gemeinden sollen
einfach und schnell an
Informationen kommen
– aber nicht auf den
Ausbau warten
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