LEXpress Nr. 59

NUMMER 59 September 2015
Voser
R e c h t s a n wä lt e
LEX press
Notariat
Steuerrecht
Bau- und Planungsrecht
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Liebe Leserschaft
Angela Kästner hat ihre kauf­
männische Lehre in der
­Branche Notariat erfolgreich
ZURÜCK BEI VOSER RECHTSANWÄLTE:
THIERRY BURKART
abgeschlossen. Wir gratu­
lieren herzlich und wünschen
Wir freuen uns, dass Thierry Burkart per
USA. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind in
­private Zukunft alles Gute.
1. September 2015 bei VOSER RECHTSANWÄLTE
den Bereichen Gesellschaftsrecht, Unternehmens-
Sodann begrüssen wir unsere
eingetreten ist. Er ist 40-jährig und wohnt in
umstrukturierungen, Kauf und Verkauf von
neue Lernende im 1. Lehrjahr,
Baden.
Unternehmen, Vertragsrecht, Vereins- und Ver-
ihr für ihre berufliche und
bandsrecht, Stiftungsrecht sowie Arbeitsrecht.
Nora Zumstein, sowie
Esther Hentsch, die neu das
Thierry Burkart erwarb im Jahr 2003 das
Sek­retariat des Baurechts­
Lizentiat an der Universität St. Gallen. Danach
Neben seiner Berufstätigkeit als Anwalt ist
teams unterstützt. Wir freuen
war er bei VOSER RECHTSANWÄLTE als Anwalts-
Thierry Burkart vielfältig engagiert. Er bekleidet
praktikant tätig. Am Bezirks-
seit 2011 das Amt des Präsidenten der Eidgenös-
Schliesslich gratulieren wir
gericht Aarau absolvierte er
sischen Einigungsstelle zur Beilegung von kollekti-
unserem Rechtsanwalt Lukas
ein weiteres Praktikum.
ven Arbeitsstreitigkeiten. Seit 2001 ist er Mitglied
2010 erwarb Thierry Burkart
des Aargauischen Grossen Rats, den er im Jahr
das Anwaltspatent des
2014 präsidierte. Von 2010 bis 2013 hatte er das
uns auf die Zusammenarbeit.
Breunig herzlich zur Ver­
mählung mit Jeanine Hollinger.
Kantons Aargau. Von
Präsidium der FDP.Die Liberalen des Kantons
2005 bis 2007 war er
Aargau inne. Überdies ist er in verschiedenen
bei einer internationalen
schweizerischen und kantonalen Verbänden aktiv,
Treuhandgesellschaft in
so unter anderem als Vizepräsident des Touring
Zürich als Steuerbera-
Club Schweiz (TCS), Präsident der Aargauer
ter tätig, bevor er in
Sektion des TCS, Präsident von Swiss eMobility –
eine renommierte Wirt-
dem Schweizerischen Elektromobilitätsverband,
schaftskanzlei in Zürich
und als Konsulent ist er Mitglied des Vorstands
eintrat. Ab 2013 war er
des Aargauischen Gewerbeverbands. Schliesslich
dort Partner. Von 2010
ist Thierry Burkart Mitglied in verschiedenen Ver-
bis 2012 erlangte Thierry
waltungsräten. Seine Freizeit verbringt er gerne
Burkart an der Universität
mit Wandern und Reisen, er mag Musik, den
Liechtenstein einen Execu-
Schwingsport und Handball. Zudem pflegt er
tive Master in Gesellschafts-,
gerne Freundschaften.
Stiftungs- und Trustrecht
(LL.M.) mit Studienaufent-
Das ganze VOSER-Team heisst Thierry Burkart
halt an der Yale Law
herzlich willkommen und wünscht ihm einen
School, New Haven,
www.voser.ch
guten Start.
Voser
R e c h t s a n wä lt e
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mein Anw
Dr. iur. Philip Funk
Rechtsanwalt, Notar,
eidg. dipl. Steuerexperte
Dr. iur. Peter Heer
Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Bau- und Immobilienrecht
lic. iur. Dieter Egloff
Rechtsanwalt ,
eidg. dipl. Steuerexperte
lic. iur. Patrick Bühlmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Arbeitsrecht
lic. iur. Antonia Stutz
Rechtsanwältin, Notarin
Dr. iur. Ivo Zellweger
Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Haftpflicht- und
Versicherungsrecht
Dr. iur. Markus Fiechter
Rechtsanwalt, LL. M.
Notariat
Steuerrecht
Bau- und Planungsrecht
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Der automatische Informationsaustausch als Totengräber des
Bankgeheimnisses
Das Bankgeheimnis
schen. Im Rahmen des AIA müssen Schweizer
Im März 2008 prophezeite Finanzminister
Finanzinstitute jährlich bestimmte Informationen
Hans-Rudolf Merz im Parlament an die Adresse
über ihre Kunden mit Wohnsitz im Ausland an die
der ausländischen Steuerbehörden: «An diesem
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefern.
Bankgeheimnis werdet Ihr Euch die Zähne aus-
Dies zumindest dann, wenn das Wohnsitzland des
beissen.» Was umfasst das Bankgeheimnis? Es
Bankkunden den AIA anwendet und mit der
verbietet als Unterart des weiter gefassten Bank-
Schweiz ein Abkommen geschlossen hat. Die
kundengeheimnisses die Weitergabe von Kun-
ESTV gibt die gesammelten Informationen an die
dendaten an eine Behörde durch eine Bank.
Steuerbehörden der Wohnsitzländer der Kunden
lic. iur. Barbara Sramek
Rechtsanwältin,
eidg. dipl. Steuerexpertin
Geschützt sind alle Informationen zu den Bank-
weiter. Die Behörden erhalten nur steuerrelevante
beziehungen, wie die Existenz eines Kontos oder
Informationen. Diese umfassen: (i) Namen, Adres-
lic. iur. Lukas Breunig-Hollinger
Rechtsanwalt
die persönlichen Daten über den Kunden und die
se, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburts-
von diesem getätigten Transaktionen.
ort der Kunden; (ii) den Namen, die Kontonum-
lic. iur. Christian Munz
Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Bau- und Immobilienrecht
MLaw Andrea Schifferle
Rechtsanwältin, Notarin
lic. iur. Michael Fretz
Rechtsanwalt
lic. iur. Joachim Huber
Rechtsanwalt
lic. iur. Thierry Burkart
Rechtsanwalt, LL. M.
mer, den Namen und die Identifikationsnummer
Politische Entwicklung
der Bank sowie (iii) die Kontostände am Ende des
Zwischenzeitlich hat die Schweiz zur Rettung
Jahres und die Bruttokapitalerträge. Weiter-
der UBS gegenüber den USA grosse Zugeständ-
gehende Informationen dürfen nicht geliefert
nisse betreffend das Bankgeheimnis gemacht. Am
werden. Die ausländischen Steuerbehörden
6. Mai 2014 ist die Schweiz der Erklärung der OECD
erfahren also nicht, welche Transaktionen ein
über den künftigen automatischen Informations-
Kunde unter dem Jahr getätigt hat.
austausch in Steuerangelegenheiten (AIA) beigetreten, und am 27. Mai 2015 hat sie mit der EU ein
Schweizer Finanzinstitute liefern im Rahmen
weitreichendes Steuerabkommen geschlossen.
des AIA nur steuerrelevante Daten, die auch aus
Heute steht fest: Ab 2018 wird die Schweiz unauf-
einem Steuerverzeichnis, wie es für Steuerzwecke
Dr. iur. Jan Kocher
Rechtsanwalt, Notar, LL. M.
gefordert Bankdaten von Kunden mit Wohnsitz
in der Schweiz verwendet wird, ersichtlich sind.
in bestimmten ausländischen Staaten an deren
Die ESTV erhält ihrerseits diese Daten automa-
Rechtskonsulenten:
Steuerbehörden liefern. Das Bankgeheimnis wird
tisch aus dem Ausland, wenn eine Person mit
lic. iur. Rudolf Weber
Rechtsanwalt, Notar
damit für diese Kunden abgeschafft.
Wohnsitz in der Schweiz ein Bankkonto in einem
Prof. Dr. iur. Thomas Pfisterer
Rechtsanwalt, LL. M.
Der automatische
schied, wenn eine Person mit hiesigem Wohnsitz
Informationsaustausch (AIA)
Konten im In- oder Ausland hält und diese Daten
Seniorpartner:
Dr. iur. Peter Voser
Fürsprecher, Notar
Stadtturmstrasse 19
AZ Hochhaus
CH-5401 Baden
Telefon056 203 10 20
Telefax056 222 29 58
www.voser.ch
«AIA-Drittstaat» unterhält. Wo ist aber der Unter-
Der AIA will die Steuerhinterziehung über
ohnehin in der Steuererklärung deklariert wer-
Banken im Ausland verhindern. Er regelt das Ver-
den müssen? Dies legt den Schluss nahe, dass es
fahren, wie die Staaten untereinander Daten über
das Bankgeheimnis auch für «Inländer» bald
Bankkonten und Wertschriftendepots austau-
nicht mehr geben wird.