NUMMER 59 September 2015 Voser R e c h t s a n wä lt e LEX press Notariat Steuerrecht Bau- und Planungsrecht Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Allgemeines Zivilrecht Liebe Leserschaft Angela Kästner hat ihre kauf männische Lehre in der Branche Notariat erfolgreich ZURÜCK BEI VOSER RECHTSANWÄLTE: THIERRY BURKART abgeschlossen. Wir gratu lieren herzlich und wünschen Wir freuen uns, dass Thierry Burkart per USA. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind in private Zukunft alles Gute. 1. September 2015 bei VOSER RECHTSANWÄLTE den Bereichen Gesellschaftsrecht, Unternehmens- Sodann begrüssen wir unsere eingetreten ist. Er ist 40-jährig und wohnt in umstrukturierungen, Kauf und Verkauf von neue Lernende im 1. Lehrjahr, Baden. Unternehmen, Vertragsrecht, Vereins- und Ver- ihr für ihre berufliche und bandsrecht, Stiftungsrecht sowie Arbeitsrecht. Nora Zumstein, sowie Esther Hentsch, die neu das Thierry Burkart erwarb im Jahr 2003 das Sekretariat des Baurechts Lizentiat an der Universität St. Gallen. Danach Neben seiner Berufstätigkeit als Anwalt ist teams unterstützt. Wir freuen war er bei VOSER RECHTSANWÄLTE als Anwalts- Thierry Burkart vielfältig engagiert. Er bekleidet praktikant tätig. Am Bezirks- seit 2011 das Amt des Präsidenten der Eidgenös- Schliesslich gratulieren wir gericht Aarau absolvierte er sischen Einigungsstelle zur Beilegung von kollekti- unserem Rechtsanwalt Lukas ein weiteres Praktikum. ven Arbeitsstreitigkeiten. Seit 2001 ist er Mitglied 2010 erwarb Thierry Burkart des Aargauischen Grossen Rats, den er im Jahr das Anwaltspatent des 2014 präsidierte. Von 2010 bis 2013 hatte er das uns auf die Zusammenarbeit. Breunig herzlich zur Ver mählung mit Jeanine Hollinger. Kantons Aargau. Von Präsidium der FDP.Die Liberalen des Kantons 2005 bis 2007 war er Aargau inne. Überdies ist er in verschiedenen bei einer internationalen schweizerischen und kantonalen Verbänden aktiv, Treuhandgesellschaft in so unter anderem als Vizepräsident des Touring Zürich als Steuerbera- Club Schweiz (TCS), Präsident der Aargauer ter tätig, bevor er in Sektion des TCS, Präsident von Swiss eMobility – eine renommierte Wirt- dem Schweizerischen Elektromobilitätsverband, schaftskanzlei in Zürich und als Konsulent ist er Mitglied des Vorstands eintrat. Ab 2013 war er des Aargauischen Gewerbeverbands. Schliesslich dort Partner. Von 2010 ist Thierry Burkart Mitglied in verschiedenen Ver- bis 2012 erlangte Thierry waltungsräten. Seine Freizeit verbringt er gerne Burkart an der Universität mit Wandern und Reisen, er mag Musik, den Liechtenstein einen Execu- Schwingsport und Handball. Zudem pflegt er tive Master in Gesellschafts-, gerne Freundschaften. Stiftungs- und Trustrecht (LL.M.) mit Studienaufent- Das ganze VOSER-Team heisst Thierry Burkart halt an der Yale Law herzlich willkommen und wünscht ihm einen School, New Haven, www.voser.ch guten Start. Voser R e c h t s a n wä lt e rt?» – nn passie ist dir de s a W « r . cken icht meh ht an Krü nnst du n a K . h Müller ge c gt ja, li chreck in Arz t sa fall.» – «S nicht. Me s is e W «Autoun « en?» – cken geh ohne Krü » alt nein … mein Anw Dr. iur. Philip Funk Rechtsanwalt, Notar, eidg. dipl. Steuerexperte Dr. iur. Peter Heer Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht lic. iur. Dieter Egloff Rechtsanwalt , eidg. dipl. Steuerexperte lic. iur. Patrick Bühlmann Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht lic. iur. Antonia Stutz Rechtsanwältin, Notarin Dr. iur. Ivo Zellweger Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht Dr. iur. Markus Fiechter Rechtsanwalt, LL. M. Notariat Steuerrecht Bau- und Planungsrecht Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Allgemeines Zivilrecht Der automatische Informationsaustausch als Totengräber des Bankgeheimnisses Das Bankgeheimnis schen. Im Rahmen des AIA müssen Schweizer Im März 2008 prophezeite Finanzminister Finanzinstitute jährlich bestimmte Informationen Hans-Rudolf Merz im Parlament an die Adresse über ihre Kunden mit Wohnsitz im Ausland an die der ausländischen Steuerbehörden: «An diesem Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefern. Bankgeheimnis werdet Ihr Euch die Zähne aus- Dies zumindest dann, wenn das Wohnsitzland des beissen.» Was umfasst das Bankgeheimnis? Es Bankkunden den AIA anwendet und mit der verbietet als Unterart des weiter gefassten Bank- Schweiz ein Abkommen geschlossen hat. Die kundengeheimnisses die Weitergabe von Kun- ESTV gibt die gesammelten Informationen an die dendaten an eine Behörde durch eine Bank. Steuerbehörden der Wohnsitzländer der Kunden lic. iur. Barbara Sramek Rechtsanwältin, eidg. dipl. Steuerexpertin Geschützt sind alle Informationen zu den Bank- weiter. Die Behörden erhalten nur steuerrelevante beziehungen, wie die Existenz eines Kontos oder Informationen. Diese umfassen: (i) Namen, Adres- lic. iur. Lukas Breunig-Hollinger Rechtsanwalt die persönlichen Daten über den Kunden und die se, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburts- von diesem getätigten Transaktionen. ort der Kunden; (ii) den Namen, die Kontonum- lic. iur. Christian Munz Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht MLaw Andrea Schifferle Rechtsanwältin, Notarin lic. iur. Michael Fretz Rechtsanwalt lic. iur. Joachim Huber Rechtsanwalt lic. iur. Thierry Burkart Rechtsanwalt, LL. M. mer, den Namen und die Identifikationsnummer Politische Entwicklung der Bank sowie (iii) die Kontostände am Ende des Zwischenzeitlich hat die Schweiz zur Rettung Jahres und die Bruttokapitalerträge. Weiter- der UBS gegenüber den USA grosse Zugeständ- gehende Informationen dürfen nicht geliefert nisse betreffend das Bankgeheimnis gemacht. Am werden. Die ausländischen Steuerbehörden 6. Mai 2014 ist die Schweiz der Erklärung der OECD erfahren also nicht, welche Transaktionen ein über den künftigen automatischen Informations- Kunde unter dem Jahr getätigt hat. austausch in Steuerangelegenheiten (AIA) beigetreten, und am 27. Mai 2015 hat sie mit der EU ein Schweizer Finanzinstitute liefern im Rahmen weitreichendes Steuerabkommen geschlossen. des AIA nur steuerrelevante Daten, die auch aus Heute steht fest: Ab 2018 wird die Schweiz unauf- einem Steuerverzeichnis, wie es für Steuerzwecke Dr. iur. Jan Kocher Rechtsanwalt, Notar, LL. M. gefordert Bankdaten von Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz verwendet wird, ersichtlich sind. in bestimmten ausländischen Staaten an deren Die ESTV erhält ihrerseits diese Daten automa- Rechtskonsulenten: Steuerbehörden liefern. Das Bankgeheimnis wird tisch aus dem Ausland, wenn eine Person mit lic. iur. Rudolf Weber Rechtsanwalt, Notar damit für diese Kunden abgeschafft. Wohnsitz in der Schweiz ein Bankkonto in einem Prof. Dr. iur. Thomas Pfisterer Rechtsanwalt, LL. M. Der automatische schied, wenn eine Person mit hiesigem Wohnsitz Informationsaustausch (AIA) Konten im In- oder Ausland hält und diese Daten Seniorpartner: Dr. iur. Peter Voser Fürsprecher, Notar Stadtturmstrasse 19 AZ Hochhaus CH-5401 Baden Telefon056 203 10 20 Telefax056 222 29 58 www.voser.ch «AIA-Drittstaat» unterhält. Wo ist aber der Unter- Der AIA will die Steuerhinterziehung über ohnehin in der Steuererklärung deklariert wer- Banken im Ausland verhindern. Er regelt das Ver- den müssen? Dies legt den Schluss nahe, dass es fahren, wie die Staaten untereinander Daten über das Bankgeheimnis auch für «Inländer» bald Bankkonten und Wertschriftendepots austau- nicht mehr geben wird.
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