Teilnahmebedingungen für den PistenBully Videowettbewerb Lesen Sie bitte diese Regeln vor der Teilnahme am PistenBully Videowettbewerb durch. Durch Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags stimmen Sie zu, dass Sie an diese offiziellen Regeln gebunden sind und Sie bestätigen, dass Sie alle Anforderungen zur Teilnahmeberechtigung am Videowettbewerb erfüllen. Sie sind zur Teilnahme am Videowettbewerb berechtigt, wenn Sie alle der folgenden Anforderungen erfüllen: • Sie sind eine natürliche Person mit Wohnsitz in Europa und sind mindestens 18 Jahre alt. • Sie sind entweder im Besitz eines gültigen Passes oder vereinbaren, sich bis zum Reisedatum des Wettbewerbs am oder um den 10. Mai 2016 einen gültigen Pass (auf eigene Kosten) zu besorgen. Wie nehme ich teil? Sie können am Videowettbewerb ab 12:00:01 am 24. Dezember 2015 bis 23:59:59 am 27. März 2016 teilnehmen. Zur Teilnahme füllen Sie bitte den Online-Teilnahmebogen aus, den Sie unter www.pistenbully.com finden. Auf eine Teilnahme pro Person/ E-Mail-Adresse beschränkt. Diejenige Person, welche die Wettbewerbskennung erhält und ein Video einreicht, gilt als Teilnehmer. Der Teilnehmer ist eine (1) Person, in deren Besitz sich die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit der Wettbewerbskennung befindet. Falls sich eine Gruppe dazu entschließt, gemeinsam etwas einzureichen, dann müssen sie eine (1) Person als Bevollmächtigten der Gruppe zur Teilnahme am Wettbewerb auswählen, der diesen Regeln zustimmt und den Preis im Namen der Gruppe annimmt. Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG haftet nicht für jedwede Streitigkeiten unter zusammenarbeitenden Teams, welche sie durch den oder im Zusammenhang mit dem Videowettbewerb ergeben. Regeln für den Videowettbewerb Der Teilnehmer muss ein Video einreichen („Einreichung”), in dem einer oder mehrere PistenBully oder zu sehen sind, wie sie das Skigebiet präparieren oder auch der Arbeitsplatz in einem PistenBully. Videos müssen bis spätestens 23:59:59 am 27.März 2016 eingehen. Videolänge: mindestens 60 Sekunden, höchstens 180 Sekunden. Videos mit „extremen Fahrstilen“ werden nicht akzeptiert, d.h. zum Beispiel Betrieb oder Darstellung eines PistenBully auf rücksichtslose, gefährliche oder unsichere Art und Weise für Fahrer, Ausrüstung oder beide. Das Video darf keine Bilder oder Filmmaterial anderer Pistenfahrzeugmarken enthalten. Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG erhält alle Rechte an dem für den PistenBully Videowettbewerb eingereichten Video. Die Teilnehmer stimmen zu, dass ihr Video veröffentlicht und auf die Webseite von Kässbohrer, in YouTube oder in andere Kanäle eingestellt werden kann. Der Gewinner des Preises wird per E-Mail benachrichtigt. Alle Entscheidungen der Juroren sind endgültig. Bewertungskriterien Die eingereichten Videos werden nach folgenden Grundlagen bewertet: Originalität und Kreativität, unter Einhaltung der Vorgaben zum kreativen Gesamteindruck Hauptpreis Das Preispaket beinhaltet die Abdeckung der Kosten für eine Reise für eine Person zur weltweiten Firmenzentrale von Kässbohrer Geländefahrzeugwerke AG nach Laupheim in Deutschland, einschließlich des Hin-und Rückflugs von einem größeren Flughafen in der Nähe des Wohnorts des Gewinners, Hotelunterbringung (2 Nächte), Verpflegung und Bodentransfers. Der Preis wird durch die Kässbohrer Geländefahrzeug AG erfüllt. Der Gewinner des Hauptpreises wird in der zweiten Aprilwoche bekannt gegeben. Die Gewinnervideos werden auf der Webseite www.pistenbully.com sowie auf dem firmeneigenen YouTube-Kanal veröffentlicht. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Reise Anfang/ Mitte Mai 2015 stattfinden wird. Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG wird das in ihrer Macht stehende tun, um den Reisetermin auf Anfrage entsprechend den Wünschen des Gewinners anzupassen. Sollte es dem Gewinner jedoch nicht möglich sein, an der Gewinnerreise während der von der Kässbohrer Geländefahrzeug AG angegebenen Zeiten teilzunehmen, verfällt der Preis komplett. Sollte der Gewinner des Preise nicht zum festgelegten Termin oder überhaupt nicht reisen können, und dies aus Gründen, die die folgenden mit einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Terminschwierigkeiten, Stornierungen, Verschiebungen oder jedweder andere Grund, dann erhält der Gewinner des Preises anstatt der Reise zur weltweiten Firmenzentrale von Kässbohrer einen Trostpreis. Darüber hinaus erhalten die Gewinner Gutscheine aus dem firmeneigenen PistenBully-Shop. Der Sieger erhält einen Gutschein in Höhe von 200 Euro, der zweite Platz einen Gutschein in Höhe von 100 Euro und der dritte Sieger einen Gutschein in Höhe von 50 Euro. Technische Vorgaben • • • • • • • • Die Videodatei muss bei der Kässbohrer Geländefahrzeug AG eingereicht werden. Der Teilnehmer kann die Datei mit einer Größe von bis zu 20 MB per E-Mail an [email protected] oder per CD/ DVD oder USB-Stick senden. Die Videodatei muss mindestens 60 Sekunden und höchsten 3 Minuten lang sein. Die Videodatei muss nach den von YouTube vorgegebenen Richtlinien formatiert sein. Informieren Sie sich bitte unter www.YouTube.com über die Vorgaben zur Kodierung von Videodateien. Schauen Sie unter >Hilfe>Videokodierung Für eine schnellere Hochlade-/Kodierungszeit sollte die Dateigröße nicht mehr als ca. 300 MB betragen. (Es kann sein, dass Finalisten gebeten werden, Dateien mit größerer Auflösung zur Verfügung zu stellen). YouTube unterstützt die folgenden Dateiformate: .MPEG4, 3GPP,. MOV Dateien (unterstützen üblicherweise .h264, mpeg4 video codecs und AAC audio codec), .AVI, .WMV, WebM Dateien, .FLV, .MPEGPS YouTube nutzt das Seitenverhältnis 16:9. Es ist sehr empfehlenswert, die Videodatei im Verhältnis 16:9 zu erstellen und hochzuladen. Wenn Sie das Format 4:3 nutzen, wird für das Video das „Pillarbox“Format genutzt werden, damit es zum Player passt. Alle eingereichten Videos dürfen keine durch Copyright geschützten Werke enthalten (es sei denn, das entsprechende Copyright ist im Besitz des Teilnehmers). Die Nutzung nicht autorisierter Musik kann dazu führen, dass der Teilnehmer disqualifiziert wird. Vor dem Einreichen eines Videos müssen Sie die Genehmigung einholen, Bilder oder Konterfeis aller in Ihrem Teilnahmevideo erkennbaren, auftretenden Personen zu nutzen. Sie können dafür ein Formular zur grundsätzlichen Freigabe nutzen. Wenn Sie ins Finale des Wettbewerbs kommen, kann es sein, dass der Sponsor des Wettbewerbs Ihnen ein Freigabeformular vorlegt, welches Sie von jeder in Ihrem Teilnehmervideo erkennbaren, vorkommenden Person unterzeichnen lassen müssen und somit dem Sponsor die Erlaubnis erteilen, das Bild oder Konterfei dieser Person zu veröffentlichen. Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG, Kässbohrerstr. 11, 88471 Laupheim, Deutschland ist alleiniger Sponsor des europäischen PistenBully Videowettbewerbs. Eingereichte Unterlagen, welche nicht alle erforderlichen Informationen enthalten und nicht den festgelegten Teilnahmebedingungen entsprechen, werden als ungültig angesehen. Nach Einreichen des Videos kann dieses nicht mehr bearbeitet, geändert oder ersetzt werden und das eingereichte Video wird nicht zurückgegeben. Der Sponsor kann im alleinigen Ermessen jedes eingereichte Video bzw. jeden Teilnehmer entfernen, löschen bzw. disqualifizieren, welches/ welcher als unangemessen oder auf andere Art und Weise nicht vorgabenkonform angesehen wird. Der Sponsor fällt die endgültige Entscheidung, ob eingereichte Videos teilnahmeberechtigt sind und für einen Preis im Finale in Betracht gezogen werden. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erstellen Ihres Videos!
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