Teilnahmebedingungen für den PistenBully Videowettbewerb Wie

Teilnahmebedingungen für den PistenBully Videowettbewerb
Lesen Sie bitte diese Regeln vor der Teilnahme am PistenBully Videowettbewerb durch. Durch Einreichung
eines Wettbewerbsbeitrags stimmen Sie zu, dass Sie an diese offiziellen Regeln gebunden sind und Sie
bestätigen, dass Sie alle Anforderungen zur Teilnahmeberechtigung am Videowettbewerb erfüllen.
Sie sind zur Teilnahme am Videowettbewerb berechtigt, wenn Sie alle der folgenden Anforderungen erfüllen:
• Sie sind eine natürliche Person mit Wohnsitz in Europa und sind mindestens 18 Jahre
alt.
• Sie sind entweder im Besitz eines gültigen Passes oder vereinbaren, sich bis zum Reisedatum des
Wettbewerbs am oder um den 10. Mai 2016 einen gültigen Pass (auf eigene Kosten) zu besorgen.
Wie nehme ich teil?
Sie können am Videowettbewerb ab 12:00:01 am 24. Dezember 2015 bis 23:59:59 am 27. März 2016
teilnehmen. Zur Teilnahme füllen Sie bitte den Online-Teilnahmebogen aus, den Sie unter
www.pistenbully.com finden. Auf eine Teilnahme pro Person/ E-Mail-Adresse beschränkt.
Diejenige Person, welche die Wettbewerbskennung erhält und ein Video einreicht, gilt als Teilnehmer. Der
Teilnehmer ist eine (1) Person, in deren Besitz sich die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit der
Wettbewerbskennung befindet. Falls sich eine Gruppe dazu entschließt, gemeinsam etwas einzureichen,
dann müssen sie eine (1) Person als Bevollmächtigten der Gruppe zur Teilnahme am Wettbewerb
auswählen, der diesen Regeln zustimmt und den Preis im Namen der Gruppe annimmt. Die Kässbohrer
Geländefahrzeug AG haftet nicht für jedwede Streitigkeiten unter zusammenarbeitenden Teams, welche sie
durch den oder im Zusammenhang mit dem Videowettbewerb ergeben.
Regeln für den Videowettbewerb
Der Teilnehmer muss ein Video einreichen („Einreichung”), in dem einer oder mehrere PistenBully oder zu
sehen sind, wie sie das Skigebiet präparieren oder auch der Arbeitsplatz in einem PistenBully. Videos
müssen bis spätestens 23:59:59 am 27.März 2016 eingehen. Videolänge: mindestens 60 Sekunden,
höchstens 180 Sekunden. Videos mit „extremen Fahrstilen“ werden nicht akzeptiert, d.h. zum Beispiel
Betrieb oder Darstellung eines PistenBully auf rücksichtslose, gefährliche oder unsichere Art und Weise für
Fahrer, Ausrüstung oder beide. Das Video darf keine Bilder oder Filmmaterial anderer Pistenfahrzeugmarken enthalten.
Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG erhält alle Rechte an dem für den PistenBully Videowettbewerb
eingereichten Video. Die Teilnehmer stimmen zu, dass ihr Video veröffentlicht und auf die Webseite von
Kässbohrer, in YouTube oder in andere Kanäle eingestellt werden kann. Der Gewinner des Preises wird
per E-Mail benachrichtigt. Alle Entscheidungen der Juroren sind endgültig.
Bewertungskriterien
Die eingereichten Videos werden nach folgenden Grundlagen bewertet:
Originalität und Kreativität, unter Einhaltung der Vorgaben zum kreativen Gesamteindruck
Hauptpreis
Das Preispaket beinhaltet die Abdeckung der Kosten für eine Reise für eine Person zur weltweiten
Firmenzentrale von Kässbohrer Geländefahrzeugwerke AG nach Laupheim in Deutschland,
einschließlich des Hin-und Rückflugs von einem größeren Flughafen in der Nähe des Wohnorts des
Gewinners, Hotelunterbringung (2 Nächte), Verpflegung und Bodentransfers. Der Preis wird durch die
Kässbohrer Geländefahrzeug AG erfüllt. Der Gewinner des Hauptpreises wird in der zweiten Aprilwoche
bekannt gegeben. Die Gewinnervideos werden auf der Webseite www.pistenbully.com sowie auf dem
firmeneigenen YouTube-Kanal veröffentlicht.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Reise Anfang/ Mitte Mai 2015 stattfinden wird.
Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG wird das in ihrer Macht stehende tun, um den Reisetermin auf
Anfrage entsprechend den Wünschen des Gewinners anzupassen. Sollte es dem Gewinner jedoch nicht
möglich sein, an der Gewinnerreise während der von der Kässbohrer Geländefahrzeug AG angegebenen
Zeiten teilzunehmen, verfällt der Preis komplett. Sollte der Gewinner des Preise nicht zum festgelegten
Termin oder überhaupt nicht reisen können, und dies aus Gründen, die die folgenden mit einschließen,
aber nicht darauf beschränkt sind: Terminschwierigkeiten, Stornierungen, Verschiebungen oder jedweder
andere Grund, dann erhält der Gewinner des Preises anstatt der Reise zur weltweiten Firmenzentrale
von Kässbohrer einen Trostpreis.
Darüber hinaus erhalten die Gewinner Gutscheine aus dem firmeneigenen PistenBully-Shop.
Der Sieger erhält einen Gutschein in Höhe von 200 Euro, der zweite Platz einen Gutschein in Höhe von
100 Euro und der dritte Sieger einen Gutschein in Höhe von 50 Euro.
Technische Vorgaben
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Videodatei muss bei der Kässbohrer Geländefahrzeug AG eingereicht werden. Der Teilnehmer kann
die Datei mit einer Größe von bis zu 20 MB per E-Mail an [email protected] oder per CD/
DVD oder USB-Stick senden.
Die Videodatei muss mindestens 60 Sekunden und höchsten 3 Minuten lang sein.
Die Videodatei muss nach den von YouTube vorgegebenen Richtlinien formatiert sein. Informieren Sie
sich bitte unter www.YouTube.com über die Vorgaben zur Kodierung von Videodateien. Schauen Sie
unter >Hilfe>Videokodierung
Für eine schnellere Hochlade-/Kodierungszeit sollte die Dateigröße nicht mehr als ca. 300 MB betragen.
(Es kann sein, dass Finalisten gebeten werden, Dateien mit größerer Auflösung zur Verfügung zu
stellen).
YouTube unterstützt die folgenden Dateiformate: .MPEG4, 3GPP,. MOV Dateien (unterstützen
üblicherweise .h264, mpeg4 video codecs und AAC audio codec), .AVI, .WMV, WebM Dateien, .FLV,
.MPEGPS
YouTube nutzt das Seitenverhältnis 16:9. Es ist sehr empfehlenswert, die Videodatei im Verhältnis 16:9
zu erstellen und hochzuladen. Wenn Sie das Format 4:3 nutzen, wird für das Video das „Pillarbox“Format genutzt werden, damit es zum Player passt.
Alle eingereichten Videos dürfen keine durch Copyright geschützten Werke enthalten (es sei denn, das
entsprechende Copyright ist im Besitz des Teilnehmers). Die Nutzung nicht autorisierter Musik kann
dazu führen, dass der Teilnehmer disqualifiziert wird.
Vor dem Einreichen eines Videos müssen Sie die Genehmigung einholen, Bilder oder Konterfeis aller in
Ihrem Teilnahmevideo erkennbaren, auftretenden Personen zu nutzen. Sie können dafür ein Formular
zur grundsätzlichen Freigabe nutzen. Wenn Sie ins Finale des Wettbewerbs kommen, kann es sein,
dass der Sponsor des Wettbewerbs Ihnen ein Freigabeformular vorlegt, welches Sie von jeder in Ihrem
Teilnehmervideo erkennbaren, vorkommenden Person unterzeichnen lassen müssen und somit dem
Sponsor die Erlaubnis erteilen, das Bild oder Konterfei dieser Person zu veröffentlichen.
Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG, Kässbohrerstr. 11, 88471 Laupheim, Deutschland ist alleiniger
Sponsor des europäischen PistenBully Videowettbewerbs.
Eingereichte Unterlagen, welche nicht alle erforderlichen Informationen enthalten und nicht den
festgelegten Teilnahmebedingungen entsprechen, werden als ungültig angesehen.
Nach Einreichen des Videos kann dieses nicht mehr bearbeitet, geändert oder ersetzt werden und das
eingereichte Video wird nicht zurückgegeben. Der Sponsor kann im alleinigen Ermessen jedes
eingereichte Video bzw. jeden Teilnehmer entfernen, löschen bzw. disqualifizieren, welches/ welcher als
unangemessen oder auf andere Art und Weise nicht vorgabenkonform angesehen wird. Der Sponsor fällt
die endgültige Entscheidung, ob eingereichte Videos teilnahmeberechtigt sind und für einen Preis im
Finale in Betracht gezogen werden.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erstellen Ihres Videos!