Erklärung zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils für

Umsetzung des Schwerpunktes 4 - LEADER - der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Erklärung zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils für ein Vorhaben im Rahmen einer
Maßnahme aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern
2007 - 2013 (EPLR M-V)
Zuwendungen zur Umsetzung des Schwerpunktes 4 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 setzen sich zu 80% aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zu 20% aus nationalen Kofinanzierungsmitteln aus einem regionalen, öffentlich kontrollierten Haushalt
zusammen.
Bei der Auszahlung der Zuwendung tritt das Land M-V zunächst
in Vorleistung; nach Anweisung der Auszahlung wird der nationale Kofinanzierungsanteil auf Veranlassung des Ministeriums für
Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz dem Landeshaushalt
wieder zugeführt.
Die Übernahme dieses nationalen Kofinanzierungsanteils ist vor der
Bewilligung einer Zuwendung durch schriftliche Erklärung der den
Kofinanzierungsanteil übernehmenden Einrichtung sicherzustellen.
urschriftlich zurück an:
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
-Referat VI 34019048 Schwerin
Ausfertigung (verbleibt zur Nachweisführung beim Antragsteller)
Original für LU, Referat VI 340
Angaben zum Vorhaben
Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Bezeichnung des Vorhabens
Träger des Vorhabens/Antragsteller
Gesamtkosten des Vorhabens
beantragte Förderung (Zuschuss)
€
Durchführung im Haushaltsjahr
€
Erklärung zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils
Für das o. g. Vorhaben wird der nationale Kofinanzierungsanteil in Höhe von 20 % des Zuwendungsbetrages,
entspricht mithin
€
Formular LU M-V LEADER 2.0/08
von
Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung
übernommen.
Der Betrag steht im Haushaltsjahr der Durchführung des Vorhabens zur Verfügung. Sofern Antragsteller und die
den nationalen Kofinanzierungsanteil übernehmende Einrichtung identisch sind, wird zur Verwaltungsvereinfachung der Verrechnung des nationalen Kofinanzierungsanteils im Zusammenhang mit der Auszahlung des Zuschusses zugestimmt. Hinweis: Der ausgezahlte Zuwendungsbetrag entspricht dann rechnerisch dem um 20 % reduzierten bewilligten bzw. nach Prüfung des Auszahlungsantrages festgestellten Zuwendungsbetrag.
Dienstsiegel
Datum
Unterschrift