STELLUNGSKUNDMACHUNG 2016 Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, haben sich alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes des G E B U R T S J A H R G A N G E S 1 9 9 8 sowie alle älteren wehrpflichtigen Jahrgänge, die bisher der Stellungspflicht noch nicht nachgekommen sind, gemäß dem unten angeführten Plan der Stellung zu unterziehen. Österreichische Staatsbürger des Geburtsjahrganges 1998 oder eines älteren Geburtsjahrganges, bei denen die Stellungspflicht erst nach dem in dieser Stellungskundmachung festgelegten Stellungstag entsteht, haben am 15.12.2016 zur Stellung zu erscheinen, sofern sie nicht vorher vom Militärkommando persönlich geladen wurden. Für Stellungspflichtige, welche ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, gilt diese Stellungskundmachung nicht. Sie werden gegebenenfalls gesondert zur Stellung aufgefordert. 1. Für den Bereich des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH werden die Stellungspflichtigen durch die Stellungskommission NIEDERÖSTERREICH der Stellung unterzogen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Regel 1 1/2 Tage in Anspruch. Die Stellungspflichtigen haben sich bis 0700 Uhr des Stellungstages im Stellungshaus einzufinden, können aber wenn es aus verkehrstechnischen Gründen erforderlich ist - schon am Vorabend bis 2200 Uhr erscheinen (für Unterkunft im Stellungshaus ist gesorgt). 2. Zur Überprüfung der Identität und Staatsbürgerschaft sind mitzubringen: Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis der Republik Österreich, Führerschein usw.), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage von Reisepass oder Personalausweis der Republik Österreich), bei Doppelstaatsbürgerschaft ein entsprechender Nachweis, Geburtsurkunde, E-Card, eventuell Heiratsurkunde. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen: Eventuell vorhandene ärztliche Atteste (es besteht kein Anspruch auf Kostenvergütung), sowie den ausgefüllten und unterschriebenen medizinischen Fragebogen, falls er dem Stellungspflichtigen zugestellt wurde. Zur Beurteilung des Ausbildungsstandes ist mitzunehmen: Eine gültige Schulbestätigung bzw. ein gültiger Lehrvertrag. Stellungsbeginn: täglich 0700 Uhr Stellungsort: ST. PÖLTEN, Heßstraße 17 - neben Kommandogebäude Feldmarschall Heß Stellungstermine Bezirk MELK 12 .07 2016 Emmersdorf an der Donau, Münichreith-Laimbach, Pöggstall, Raxendorf, Weiten 13.07.2016 Artstetten-Pöbring, Dunkelsteinerwald, Erlauf,Golling an der Erlauf, KleinPöchlarn, Krummnußbaum 14.07.2016 Leiben, Loosdorf, Melk, Pöchlarn Kilb, Mank, Schollach, SchönbühelAggsbach,Zelking-Matzleinsdorf 20.07.2016 Bischofstetten, Hürm, Kirnberg an der Mank, Ruprechtshofen, Sankt Leonhard am Forst 21.07.2016 Neumarkt an der Ybbs, Petzenkirchen, Sankt Martin-Karlsbach, Texingtal, Ybbs an der Donau 16.08.2016 Bergland, Blindenmarkt, Sankt Oswald, Yspertal 17.08.2016 Dorfstetten, Hofamt Priel, Marbach an der Donau, Maria Taferl, Nöchling, Persenbeug-Gottsdorf Der konkrete Stellungstermin wird Ihnen persönlich mittels einer Ladung bekannt gegeben. In dieser Ladung zur Stellung ist der Zeitpunkt des Beginnes, die Dauer und der Ort der Stellung angeführt. Gleichzeitig liegt dieser Ladung eine Fahrtberechtigung und ein medizinischen Fragebogen bei. Bitte nehmen Sie diesen ausgefüllt zur Stellung mit.
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