STELLUNGSKUNDMACHUNG 2016

STELLUNGSKUNDMACHUNG 2016
Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr.
146, haben sich alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes des
G E B U R T S J A H R G A N G E S 1 9 9 8 sowie alle älteren
wehrpflichtigen Jahrgänge, die bisher der Stellungspflicht noch nicht
nachgekommen sind, gemäß dem unten angeführten Plan der Stellung zu
unterziehen.
Österreichische Staatsbürger des Geburtsjahrganges 1998 oder eines älteren
Geburtsjahrganges, bei denen die Stellungspflicht erst nach dem in dieser
Stellungskundmachung festgelegten Stellungstag entsteht, haben am 15.12.2016
zur Stellung zu erscheinen, sofern sie nicht vorher vom Militärkommando
persönlich geladen wurden.
Für Stellungspflichtige, welche ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben,
gilt diese Stellungskundmachung nicht. Sie werden gegebenenfalls gesondert
zur Stellung aufgefordert.
1. Für den Bereich des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH werden die
Stellungspflichtigen durch die Stellungskommission NIEDERÖSTERREICH
der Stellung unterzogen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Regel 1 1/2 Tage
in Anspruch.
Die Stellungspflichtigen haben sich bis 0700 Uhr des Stellungstages im
Stellungshaus einzufinden, können aber wenn es aus verkehrstechnischen
Gründen erforderlich ist - schon am Vorabend bis 2200 Uhr erscheinen (für
Unterkunft im Stellungshaus ist gesorgt).
2. Zur Überprüfung der Identität und Staatsbürgerschaft sind mitzubringen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass,
Personalausweis der Republik Österreich, Führerschein usw.), eigener
Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage von Reisepass oder
Personalausweis der Republik Österreich), bei Doppelstaatsbürgerschaft ein
entsprechender Nachweis, Geburtsurkunde, E-Card, eventuell Heiratsurkunde.
Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen: Eventuell
vorhandene ärztliche Atteste (es besteht kein Anspruch auf Kostenvergütung),
sowie den ausgefüllten und unterschriebenen medizinischen Fragebogen,
falls er dem Stellungspflichtigen zugestellt wurde.
Zur Beurteilung des Ausbildungsstandes ist mitzunehmen: Eine gültige
Schulbestätigung bzw. ein gültiger Lehrvertrag.
Stellungsbeginn: täglich 0700 Uhr
Stellungsort: ST. PÖLTEN, Heßstraße 17 - neben
Kommandogebäude Feldmarschall Heß
Stellungstermine Bezirk MELK
12 .07 2016
Emmersdorf an der Donau, Münichreith-Laimbach, Pöggstall, Raxendorf,
Weiten
13.07.2016
Artstetten-Pöbring, Dunkelsteinerwald, Erlauf,Golling an der Erlauf, KleinPöchlarn, Krummnußbaum
14.07.2016
Leiben, Loosdorf, Melk, Pöchlarn Kilb, Mank, Schollach, SchönbühelAggsbach,Zelking-Matzleinsdorf
20.07.2016
Bischofstetten, Hürm, Kirnberg an der Mank, Ruprechtshofen, Sankt Leonhard
am Forst
21.07.2016
Neumarkt an der Ybbs, Petzenkirchen, Sankt Martin-Karlsbach, Texingtal, Ybbs
an der Donau
16.08.2016
Bergland, Blindenmarkt, Sankt Oswald, Yspertal
17.08.2016
Dorfstetten, Hofamt Priel, Marbach an der Donau, Maria Taferl, Nöchling,
Persenbeug-Gottsdorf
Der konkrete Stellungstermin wird Ihnen persönlich mittels einer Ladung
bekannt gegeben.
In dieser Ladung zur Stellung ist der Zeitpunkt des Beginnes, die Dauer und der
Ort der Stellung angeführt. Gleichzeitig liegt dieser Ladung eine
Fahrtberechtigung und ein medizinischen Fragebogen bei. Bitte nehmen Sie
diesen ausgefüllt zur Stellung mit.