Bestimmungen für Geburtenregistrierung

Botschaft
der Syrischen Arabischen
Republik
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Tel.: 0 30 / 5 01 77 – 0
Fax: 0 30 / 5 01 77 – 4 25
von 9:00 bis 12:00 Uhr
Erklärung zur Registrierung von Kindern
Die Botschaft der Syrischen Arabischen Republik erklärt hiermit, dass:
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Kinder eines Ehepaares generell den Familienamen des Vaters
annehmen
Kinder erst dann registriert werden können, wenn die Eheschließung
der Eltern registriert ist
Kinder maximal zwei Vornamen tragen dürfen
nach syrischem Recht das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters
bekommt
Bestimmungen für Geburtenregistrierung
Für die Registrierung eines Kindes bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres sind
folgende Unterlagen erforderlich:
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Familienbuch, syrische Heiratsurkunde oder ein Familienauszug aus dem
Zivilstandsregister
ausgefülltes Antragsformular durch die Eltern
Geburtsurkunde des Kindes (ausgestellt durch das Standesamt i. d. BRD)
Kopie der Reisepässe der Eltern
frankierter Rückumschlag mit der vollständigen Adresse (für Rücksendung
per Einschreiben)
folgende Gebühren müssen entrichtet werden:
bis zum 2. Lebensmonat
vom 2. Lebensmonat bis zur
Vollendung des 1. Lebensjahrs
ab dem 1. Lebensjahr
Inhaber:
Bank:
Kto.-Nr.:
BLZ:
gebührenfrei
36,00 €
144,00 €
Botschaft der Syrischen Arabischen Republik
Commerzbank
266 000 900
100 400 00
Wichtig! Geburtenregistrierungen können nur durch die Eltern des Kindes
(nicht durch Behörden) erfolgen.
Die Registrierung eines Kindes ab dem 14. Lebensjahr kann ab sofort nur noch
bei der zuständigen Behörde in Syrien erfolgen, nicht mehr in der Botschaft.
Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage www.botschaftsyrien.info
erhalten.