Botschaft der Syrischen Arabischen Republik Rauchstr. 25 10787 Berlin Tel.: 0 30 / 5 01 77 – 0 Fax: 0 30 / 5 01 77 – 4 25 von 9:00 bis 12:00 Uhr Erklärung zur Registrierung von Kindern Die Botschaft der Syrischen Arabischen Republik erklärt hiermit, dass: • • • • Kinder eines Ehepaares generell den Familienamen des Vaters annehmen Kinder erst dann registriert werden können, wenn die Eheschließung der Eltern registriert ist Kinder maximal zwei Vornamen tragen dürfen nach syrischem Recht das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters bekommt Bestimmungen für Geburtenregistrierung Für die Registrierung eines Kindes bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres sind folgende Unterlagen erforderlich: • • • • • • Familienbuch, syrische Heiratsurkunde oder ein Familienauszug aus dem Zivilstandsregister ausgefülltes Antragsformular durch die Eltern Geburtsurkunde des Kindes (ausgestellt durch das Standesamt i. d. BRD) Kopie der Reisepässe der Eltern frankierter Rückumschlag mit der vollständigen Adresse (für Rücksendung per Einschreiben) folgende Gebühren müssen entrichtet werden: bis zum 2. Lebensmonat vom 2. Lebensmonat bis zur Vollendung des 1. Lebensjahrs ab dem 1. Lebensjahr Inhaber: Bank: Kto.-Nr.: BLZ: gebührenfrei 36,00 € 144,00 € Botschaft der Syrischen Arabischen Republik Commerzbank 266 000 900 100 400 00 Wichtig! Geburtenregistrierungen können nur durch die Eltern des Kindes (nicht durch Behörden) erfolgen. Die Registrierung eines Kindes ab dem 14. Lebensjahr kann ab sofort nur noch bei der zuständigen Behörde in Syrien erfolgen, nicht mehr in der Botschaft. Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage www.botschaftsyrien.info erhalten.
© Copyright 2024 ExpyDoc