Die neue Hundedatenbank heisst AMICUS

Die neue Hundedatenbank heisst AMICUS
Freitag, 23. Oktober 2015
Ab dem 1. Januar 2016 wird eine neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die
aktuelle ANIS-Hundedatenbank ersetzen. Aufgrund verschiedener Anpassungen in der
Schweizer Gesetzgebung wurde ein Ersatz der bestehenden Datenbank notwendig und
durch die Kantone beschlossen. Diese haben in der Folge die Identitas AG in Bern mit der
Entwicklung einer neuen Applikation beauftragt.
Im Rahmen einer Private-Public-Partnership betreibt die Identitas AG die neue
Hundedatenbank AMICUS ab dem 1. Januar 2016. Leistungsstarke Schnittstellen werden
sie mit den Datenbanksystemen der Gemeinden, mit der Software der praktizierenden
Tierärztinnen und Tierärzten sowie mit denjenigen der Chip-Lieferanten verbinden.
Zur Verbesserung der Datenqualität werden die Gemeinden bei der Erfassung und
Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter künftig eine zentrale Rolle spielen.
Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte werden wie bisher für die Registrierung der
Hunde verantwortlich sein. Hundehalterinnen und Hundehalter werden auf www.amicus.ch
Zugang zu ihren Daten und zu denjenigen ihrer Hunde haben.
ANIS wird den Betrieb des Kundendienstes der neuen Hundedatenbank übernehmen.
Durch diesen wertvollen Support werden Nutzer der Datenbank bei der Erledigung ihrer
gesetzlichen Pflicht, dem Erfassen der Hundedaten, professionell unterstützt.
Zurzeit laufen Kontakte zwischen den Anbietern von tierärztlicher Praxissoftware und der
Identitas AG um die Schnittstellen zu AMICUS einzurichten. In Zusammenarbeit mit der
Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte werden verschiedene Praxen in den
nächsten Wochen das System testen. Die Resultate werden anschliessend analysiert und
umgesetzt, damit den Anwenderinnen und Anwendern am 1. Januar 2016 eine möglichst
gute Applikation zur Verfügung steht.
Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Katzen und alle anderen gekennzeichneten
Heimtiere (ausser der obligatorischen Registrierung von Hunden) weiterhin bei ANIS
registriert werden können.
Informationen zur Anwendung der Applikation werden gleichzeitig mit der
Produktivschaltung auf der Startseite www.amicus.ch publiziert.
Informationen betreffend die neue nationale Datenbank für Hunde
AMICUS
Stand vom 11.11.2015
Am 30. September 2015 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV) und die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und
Kantonstierärzte (VSKT), die 2'324 Gemeinden der Schweiz, die Veterinärdienste der
Kantone, sowie die praktizierenden Tierärzte durch die Schweizerische Vereinigung der
Tierärzte (STVV) über die Gründung der neuen nationalen Hundedatenbank informiert.
Daraufhin, hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons
Fribourg (LSVW) die Vertreter der Gemeinden und Oberämter zu einem Ausbildungs- und
Informationstag im Zusammenhang mit der Verwaltung der Datenbank AMICUS
eingeladen.
In Anbetracht der, in diesem Zusammenhang vielen gestellten Fragen, möchten wir
Ihnen die Informationen mitteilen, über die wir zurzeit verfügen.
Kurz zur Vorgeschichte über ANIS und AMICUS:
Die Datenbank ANIS (Animal Identity Service SA), registriert auf nationaler
Ebene die Identifikationsdaten betreffend Hunde, gemäss der eidgenössischen
und der kantonalen Gesetzgebung spätestens 3 Monate nach der Geburt eines
Hundes.
Über die Jahre wurden so von der Datenbank ANIS rund 464'000 Hunde erfasst. Jedoch
erscheint heute einerseits, die Funktionalität des Systems veraltet, welche somit zum
Verschwinden verurteilt ist, und andererseits lässt die Qualität der Daten, insbesondere die
Angaben zu den Haltern, und die Angaben im Zusammenhang mit der Erhebung der
kantonalen und kommunalen Hundesteuer, zu wünschen übrig.
Das BLV hat im Jahr 2011 in Zusammenarbeit mit der VSKT eine Arbeitsgruppe lanciert. In
einem zweiten Schritt fanden Verhandlungen statt, an welchen das BLV, der VSKT, die
Identitas AG sowie die Aktionäre der Tierdatenbank ANIS die da sind, der Schweizer
Tierschutz (STS), die
Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST), die Schweizerische
Kynologische Gesellschaft (SKG) und die ANIS AG, teilgenommen haben. Die
Verhandlungen konnten im September 2015 abgeschlossen werden.
Die Identitas AG übernimmt den Betrieb der aktuellen Hundedatenbank, welche
www.AMCUS.ch sein wird. Für allfällige Fragen im Zusammenhang mit Hunden, gibt es,
unter der Verantwortung der Identitas AG ein Front Desk, welches durch das Personal der
ANIS AG verwaltet sein wird.
Am 01. Dezember 2015 treffen die Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte, das BLV
und die Vertreter der Identitas AG zusammen. Diese Sitzung soll Kenntnisse über das
neue Anwendungsprogramm AMICUS übermitteln und Fragen der Kantone
beantworten.
Warum eine Änderung der Hundedatenbank ?
Die Qualität der Angaben in der Hundedatenbank soll mit der des Einwohnerregisters
übereinstimmen. Dies ist in einem globalisierten, internationalen Austausch besonders
wichtig, da rund 40'000 neue Hunde pro Jahr registriert werden und davon, jährlich 19'000
(47%) aus dem Ausland stammen. Hinsichtlich der Steuererhebung, ist es entscheidend,
dass die Adressen und Daten der Halter in der Hundedatenbank der Realität entsprechen.
Tatsache ist, dass dank der bürgernahen Kenntnisse der Gemeinden, dem illegalen
Einführen von Hunden der Kampf angesagt werden kann. Zu diesem Zweck braucht es
ein leistungsfähiges Anwendungsprogramm. Die Identitas AG ist in der Schweiz im
Bereich der Datenverwaltung führend. Sie verwaltet Datenbanken, welche seit langem
nachweislich sehr effizient sind. Die Verwaltung der Daten für Hunde, sollen in gleicher
Weise wie diejenigen des Rinderbestandes, der Schafe, Ziegen und Pferde erbracht
werden.
Müssen die Gemeinden und Tierärzte alle Hunde in AMICUS registrieren?
Die Halter und Hunde die aktuell in ANIS erfasst sind, werden automatisch in AMICUS
übertragen. Es ist keine zusätzliche Arbeit zu erwarten.
Was soll von den Gemeinden in AMICUS erfasst werden?
Nur die neuen Hundehalter sollten erfasst werden. Das heisst, nur die Halter und
Halterinnen die noch nie einen Hund in der Tierdatenbank ANIS registriert hatten,
müssen sich bei der Wohnsitzgemeinde melden, damit ihre persönliche Daten in
www.AMICUS.ch, unter „Personendaten“ eingetragen werden können.
Wie soll eine Person in AMICUS erfasst werden, wenn es der Gemeinde an den
nötigen logistischen und informatischen Mitteln fehlt?
Sollte eine Gemeinde die nötige Logistik oder Informatik nicht besitzen, kann sich der
neue Halter eines Hundes kostenlos, zur Registrierung der Personendaten, direkt an das
Front Desk, oder seinen Tierarzt wenden. Für die Identifizierung eines Hundes durch einen
Mikrochip sind die Tarife der GST anwendbar.
Was müssen die Tierärzte in AMICUS eintragen?
Nachdem der Halter bei der Gemeinde war, muss dieser mit seinem Hund und der
Registrierungsbestätigung seiner Daten in www.AMICUS.ch, den Tierarzt aufsuchen. Der
Tierarzt identifiziert den Hund durch den Mikrochip und registriert diesen in der Datenbank
AMICUS unter der Datei des Halters. Die Kosten für die Registrierung belaufen sich auf
maximal 20 CHF, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Haben die Tierärzte auch die Möglichkeit den Halter in AMICUS zu erfassen?
Auf Anfrage eines Halters kann der Tierarzt diesen in AMICUS erfassen. Zu diesem
Zweck, kontaktiert der Tierarzt das Front Desk.
Welche Verantwortung obliegt dem Hundehalter?
Primär, obliegt die Verantwortung der Registrierung des Hundes,
Andressänderungen, sowie Änderungen der Personendaten dem Halter.