Die neue Hundedatenbank heisst AMICUS Freitag, 23. Oktober 2015 Ab dem 1. Januar 2016 wird eine neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die aktuelle ANIS-Hundedatenbank ersetzen. Aufgrund verschiedener Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung wurde ein Ersatz der bestehenden Datenbank notwendig und durch die Kantone beschlossen. Diese haben in der Folge die Identitas AG in Bern mit der Entwicklung einer neuen Applikation beauftragt. Im Rahmen einer Private-Public-Partnership betreibt die Identitas AG die neue Hundedatenbank AMICUS ab dem 1. Januar 2016. Leistungsstarke Schnittstellen werden sie mit den Datenbanksystemen der Gemeinden, mit der Software der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten sowie mit denjenigen der Chip-Lieferanten verbinden. Zur Verbesserung der Datenqualität werden die Gemeinden bei der Erfassung und Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter künftig eine zentrale Rolle spielen. Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte werden wie bisher für die Registrierung der Hunde verantwortlich sein. Hundehalterinnen und Hundehalter werden auf www.amicus.ch Zugang zu ihren Daten und zu denjenigen ihrer Hunde haben. ANIS wird den Betrieb des Kundendienstes der neuen Hundedatenbank übernehmen. Durch diesen wertvollen Support werden Nutzer der Datenbank bei der Erledigung ihrer gesetzlichen Pflicht, dem Erfassen der Hundedaten, professionell unterstützt. Zurzeit laufen Kontakte zwischen den Anbietern von tierärztlicher Praxissoftware und der Identitas AG um die Schnittstellen zu AMICUS einzurichten. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte werden verschiedene Praxen in den nächsten Wochen das System testen. Die Resultate werden anschliessend analysiert und umgesetzt, damit den Anwenderinnen und Anwendern am 1. Januar 2016 eine möglichst gute Applikation zur Verfügung steht. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Katzen und alle anderen gekennzeichneten Heimtiere (ausser der obligatorischen Registrierung von Hunden) weiterhin bei ANIS registriert werden können. Informationen zur Anwendung der Applikation werden gleichzeitig mit der Produktivschaltung auf der Startseite www.amicus.ch publiziert. Informationen betreffend die neue nationale Datenbank für Hunde AMICUS Stand vom 11.11.2015 Am 30. September 2015 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT), die 2'324 Gemeinden der Schweiz, die Veterinärdienste der Kantone, sowie die praktizierenden Tierärzte durch die Schweizerische Vereinigung der Tierärzte (STVV) über die Gründung der neuen nationalen Hundedatenbank informiert. Daraufhin, hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons Fribourg (LSVW) die Vertreter der Gemeinden und Oberämter zu einem Ausbildungs- und Informationstag im Zusammenhang mit der Verwaltung der Datenbank AMICUS eingeladen. In Anbetracht der, in diesem Zusammenhang vielen gestellten Fragen, möchten wir Ihnen die Informationen mitteilen, über die wir zurzeit verfügen. Kurz zur Vorgeschichte über ANIS und AMICUS: Die Datenbank ANIS (Animal Identity Service SA), registriert auf nationaler Ebene die Identifikationsdaten betreffend Hunde, gemäss der eidgenössischen und der kantonalen Gesetzgebung spätestens 3 Monate nach der Geburt eines Hundes. Über die Jahre wurden so von der Datenbank ANIS rund 464'000 Hunde erfasst. Jedoch erscheint heute einerseits, die Funktionalität des Systems veraltet, welche somit zum Verschwinden verurteilt ist, und andererseits lässt die Qualität der Daten, insbesondere die Angaben zu den Haltern, und die Angaben im Zusammenhang mit der Erhebung der kantonalen und kommunalen Hundesteuer, zu wünschen übrig. Das BLV hat im Jahr 2011 in Zusammenarbeit mit der VSKT eine Arbeitsgruppe lanciert. In einem zweiten Schritt fanden Verhandlungen statt, an welchen das BLV, der VSKT, die Identitas AG sowie die Aktionäre der Tierdatenbank ANIS die da sind, der Schweizer Tierschutz (STS), die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST), die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) und die ANIS AG, teilgenommen haben. Die Verhandlungen konnten im September 2015 abgeschlossen werden. Die Identitas AG übernimmt den Betrieb der aktuellen Hundedatenbank, welche www.AMCUS.ch sein wird. Für allfällige Fragen im Zusammenhang mit Hunden, gibt es, unter der Verantwortung der Identitas AG ein Front Desk, welches durch das Personal der ANIS AG verwaltet sein wird. Am 01. Dezember 2015 treffen die Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte, das BLV und die Vertreter der Identitas AG zusammen. Diese Sitzung soll Kenntnisse über das neue Anwendungsprogramm AMICUS übermitteln und Fragen der Kantone beantworten. Warum eine Änderung der Hundedatenbank ? Die Qualität der Angaben in der Hundedatenbank soll mit der des Einwohnerregisters übereinstimmen. Dies ist in einem globalisierten, internationalen Austausch besonders wichtig, da rund 40'000 neue Hunde pro Jahr registriert werden und davon, jährlich 19'000 (47%) aus dem Ausland stammen. Hinsichtlich der Steuererhebung, ist es entscheidend, dass die Adressen und Daten der Halter in der Hundedatenbank der Realität entsprechen. Tatsache ist, dass dank der bürgernahen Kenntnisse der Gemeinden, dem illegalen Einführen von Hunden der Kampf angesagt werden kann. Zu diesem Zweck braucht es ein leistungsfähiges Anwendungsprogramm. Die Identitas AG ist in der Schweiz im Bereich der Datenverwaltung führend. Sie verwaltet Datenbanken, welche seit langem nachweislich sehr effizient sind. Die Verwaltung der Daten für Hunde, sollen in gleicher Weise wie diejenigen des Rinderbestandes, der Schafe, Ziegen und Pferde erbracht werden. Müssen die Gemeinden und Tierärzte alle Hunde in AMICUS registrieren? Die Halter und Hunde die aktuell in ANIS erfasst sind, werden automatisch in AMICUS übertragen. Es ist keine zusätzliche Arbeit zu erwarten. Was soll von den Gemeinden in AMICUS erfasst werden? Nur die neuen Hundehalter sollten erfasst werden. Das heisst, nur die Halter und Halterinnen die noch nie einen Hund in der Tierdatenbank ANIS registriert hatten, müssen sich bei der Wohnsitzgemeinde melden, damit ihre persönliche Daten in www.AMICUS.ch, unter „Personendaten“ eingetragen werden können. Wie soll eine Person in AMICUS erfasst werden, wenn es der Gemeinde an den nötigen logistischen und informatischen Mitteln fehlt? Sollte eine Gemeinde die nötige Logistik oder Informatik nicht besitzen, kann sich der neue Halter eines Hundes kostenlos, zur Registrierung der Personendaten, direkt an das Front Desk, oder seinen Tierarzt wenden. Für die Identifizierung eines Hundes durch einen Mikrochip sind die Tarife der GST anwendbar. Was müssen die Tierärzte in AMICUS eintragen? Nachdem der Halter bei der Gemeinde war, muss dieser mit seinem Hund und der Registrierungsbestätigung seiner Daten in www.AMICUS.ch, den Tierarzt aufsuchen. Der Tierarzt identifiziert den Hund durch den Mikrochip und registriert diesen in der Datenbank AMICUS unter der Datei des Halters. Die Kosten für die Registrierung belaufen sich auf maximal 20 CHF, zuzüglich Mehrwertsteuer. Haben die Tierärzte auch die Möglichkeit den Halter in AMICUS zu erfassen? Auf Anfrage eines Halters kann der Tierarzt diesen in AMICUS erfassen. Zu diesem Zweck, kontaktiert der Tierarzt das Front Desk. Welche Verantwortung obliegt dem Hundehalter? Primär, obliegt die Verantwortung der Registrierung des Hundes, Andressänderungen, sowie Änderungen der Personendaten dem Halter.
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