Retouren an MAIII – Bau-, Wasser-, Gewerbe- u. Straßenrecht SachbearbeiterIn Telefon Fax Email Ort, Datum Stadtmagistrat Straßenverkehr und Straßenrecht Stefanon Doris, Mag.a (III-BWGS-SV) +43 (0) 512 / 5360 - 1110 +43 (0) 512 / 5360 - 1722 [email protected] Innsbruck, 15.01.2016 MagIbk/13734/SV-STR/1 Generalsanierung Riedgasse; Straßenbauverfahren! Ansuchen um Erteilung der Straßenbaubewilligung Kundmachung Die Stadtgemeinde Innsbruck, vertreten durch die Magistratsabteilung I, Präsidialangel egenheiten hat um die Erteilung der Baubewilligung nach §§ 40 ff Tiroler Straßengesetz für die Generalsanierung der Riedgasse angesucht. Technischer Bericht Das Baulos beginnt ca. 30 m vor Beginn der Einbahnstraße. Hier wird die Achse mit einer rechts-links Wendelinie in den einstreifigen Bereich verzogen. Um ein Ausfahren aus dem Areal der Diözese Innsbruck zu erleichtern wird der Gehsteig (über den die Zufahrt erfolgt) verbreitert. So ist ein Warten der ausfahrenden Fahrzeuge am Gehsteig möglich, bis die Fahrbahn von anderen Verkehrsteilnehmern geräumt ist. Nach der Zufahrt verläuft die Fahrbahn in einer kurzen Geraden und geht in einen Linksbogen mit R = 230 m über. Das am rechten Fahrbahnrand vorhandene Hochbord wird um ca. 10 m verkürzt, da es nur noch sehr schmal ausgeführt werden könnte. Im Bereich des Endes des Hochbordes wechselt die Querneigung von rechts nach links. Durch die zukünftig ausgeführte Neigung zum linken Fahrbahnrand, wird eine Beeinträchtigung der bestehenden, teilweise sehr alten Mauerwerke durch chloridhaltiges Wasser verhindert. Damit die Anschlüsse an die im Bestand vorhandenen Grundstückszufahrten weiterhin funktionieren, wird die Gradiente um den Höhenunterschied abgesenkt, der durch die gedrehte Querneigung entsteht. Die Mauer links des Gehsteiges wird, wenn nötig, unterfangen. Am Ende des Linksbogens erreicht die Fahrbahn eine Breite von über 4,00 m. um die Führung der Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wird am rechten Fahrbahnrand ein Bordstein eingefügt, welcher diese Überbreite begrenzt. Nach einer Geraden mit ca. 25 m Länge mündet von rechts einer Erschließungsstraße in die Riedgasse ein. Diese muss höhenmäßig an die neue Straßenführung angepasst werden. Direkt nach dieser Einmündung schließt der Probstenhofweg links an die Riedgasse an. Dieser Weg wird über den abgesenkten Gehsteig geführt. Ca. 10 m nach diesem Knotenpunkt werden Gehsteig und Fahrbahn durch ein Gebäude auf der linken Seite und eine Stützmauer auf der rechten Seite stark eingeengt. Die verbleibende Breite des Gehsteiges beträgt hier 75 cm, die der Fahrbahn 3,36 m. Nach dieser Engstelle verläuft die Straße in einem Linksbogen mit zuerst R = 35 m und danach R = 100 m. Hier werden sowohl Fahrbahn als auch Gehsteig wesentlich breiter. Am rechten Fahrbahnrand beginnt eine durch einen abgesenkten Bordstein abgegrenzte Fläche. Auf diesem Bereich werden Parkplätze, Bäume und Müllkübel angeordnet. Um den Anschluss an einen sehr hoch gelegenen, privaten Zugang zu erreichen, wird die Querneigung über einige Meter erhöht. Die Fahrbahn erhält hier maximal 4,0 %, die abgegrenzte Fläche 10,0 %. Ca. 45 m nach der erwähnten Engstelle beginnt am linken Fahrbahnrand ein Längsparkstreifen, welcher Platz für etwa 4 Fahrzeuge bietet. Das Ende dieser Parkplätze ergibt sich durch die minimale Fahrbahnbreite von 3,50 m. Aufgrund der verbleibenden Fahrbahnbreite werden in der nach den Längsparkplätzen ca. 25 m langen Geraden mit darauffolgenden knapp 20 m langen Rechtsbogen keine Stellplätze angeordnet. Im anschließenden Bereich ist wieder ausreichend Platz vorhanden, um am rechten Fahrbahnrand einige öffentliche Stellplätze auszuweisen. In diesem Abschnitt ist keine mit Bordsteinen abgegrenzte Fläche mehr vorhanden. Die Parkplätze grenzen direkt an die Haus- bzw. Gartenmauern. Nach dem letzten Stellplatz befindet sich der einzige Tiefpunkt im Planungsbereich der Riedgasse. Ab diesem Punkt verschmälert sich der Straßenquerschnitt wieder. Ca. 35 m nach dem Tiefpunkt befindet sich am Außenrand eines Rechtsbogens die Einmündung der Straße zum Nageletal. Diese Straße wird nur geringfügig an die Höhenverhältnisse der neugeplanten Riedgasse angepasst. Die Längsneigung dieser Straße (ca. 20 %) muss aufgrund der vorliegenden Höhenverhältnisse zum Fahrbahnrand der Riedgasse mit einer sehr kleinen Wannenausrundung angepasst werden. Der Gehsteig über den die Straße einmündet erhält somit eine nicht mehr behindertengerechte Querneigung. Gegenüber dieser Einmündung werden wieder private Müllkübel angeordnet. Unmittelbar nach der Einmündung der Straße ins Nageletal ändert sich die Charakteristik der Riedgasse für rund 100 m. Der Gehsteig links der Straße wird auf ca. 2,00 m verbreitert und rechts der Straße wird ein Hochbord mit einem 5 cm hohen Bordstein angeordnet. Die Längsneigung beträgt in diesem Abschnitt aufgrund der bestehenden Höhenverhältnisse 0,40 %, die Fahrbahnbreite konstant 3,50 m. Ab Bau-km 0,430 wird die bestehende Stützmauer am rechten Fahrbahnrand abgetragen und neu errichtet. Durch diese Neuerrichtung kann der Gehsteig auch im Bereich des Linksbogens, welcher sich in einer starken Steigungsstrecke (max. 9,25 %) befindet, mit einer Breite von mindestens 1,79 m durchgezogen werden. Im Bestand weist er nur 63 cm auf. Unmittelbar nach diesem Anstieg werden eine Fußgängerquerungsstelle und eine Fahrbahnhaltestelle angeordnet. Um für die Haltestelle einen Aufstellbereich zu erhalten, wird auch hier die Stützmauer rechts der Straße angetragen und neu errichtet. An die Stützmauer wird eine Stiege in die Bäckerbühelgasse angebaut. Gegenüber der Haltestelle soll ein Stellplatz für Ladetätigkeiten angeordnet werden. Ca. 20 m nach der Haltestelle mündet die Bäckerbühelgasse von rechts in die Riedgasse ein. Nachdem diese Gasse eine große Längsneigung aufweist, wird zur Reduktion dieser die Querneigung der Riedgasse zur rechten Seite gedreht. Nach der Einmündung wird diese wieder zur linken Seite verwunden. Der weitere Verlauf der Riedgasse entspricht in etwa einer links-rechts Wendelinie, welche aufgrund der bestehenden Bebauung in mehrere Achselemente aufgeteilt werden muss. Der Gehsteig links der Fahrbahn wird auch in diesem Bereich auf ca. 2,00 m verbreitert. Die Fahrbahn wird dazu auf etwa 4,00 m verschmälert. Kurz vor der Einmündung in die Fallbachgasse werden noch zwei Längsparkplätze und eine Querungsstelle für Fußgänger angeordnet. Die Parkplatzsituation in der Fallbachgasse und die besagte Querungsstelle werden zur besseren Übersicht neu gestaltet. Die Straßenentwässerung erfolgt über die Querneigung zu den Fahrbahnrändern, wo das Wasser an den Bordsteinen gesammelt wird. Das gesammelte Wasser wird über Einlaufschächte gefasst und in die Regenwasserkanalisation der Stadt Innsbruck eingeleitet. Seite 2 von 4 Durch den Bau werden folgende Grundstücke - alle KG Hötting (81111) - betroffen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Bp. 24; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15 m², Bp. 26; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 12 m², Bp. 553; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15 m², Gp. 299/3; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 19 m², Bp. 31/3; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 3,5 m², Bp. 31/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 6 m², Bp. 31/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 50 m², Gp. 228; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 52 m², Gp. 214; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 5,5 m², Bp. 40/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 2 m², (vorübergehend beansprucht ca. 5,5 m²), Bp. 790; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 6,5 m², Gp. 209; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15,5 m², Gp. 201; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 26 m², Bp. 52; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 38,5 m², Bp. 57/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 4 m² (vorübergehend beansprucht ca. 3 m²), Bp. 57/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 8,5 m² (vorübergehend beansprucht ca. 2 m²), Gp. 304/9; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 3,5 m², Gp. 299/7; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 9,5 m², Gp. 299/10; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 44 m², Gp. 299/2; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 9 m², Gp. 298/1; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 2 m², Gp. 296; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 3 m², Gp. 218; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 9,5 m², Bp. 59; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 1 m², Durch den Bau werden folgende Grundstücke - alle KG Innsbruck (81113) - betroffen: 25. Gp. 1305; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 8 m² (vorübergehend beansprucht ca. 3 m²), 26. Gp. 1304; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 6 m² (vorübergehend beansprucht ca. 11 m²), 27. Gp. 37/3; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 17,5 m² (vorübergehend beansprucht ca. 2,5 m²), 28. Bp. 897/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15 m², 29. Gp. 38/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 49,5 m² (vorübergehend beansprucht ca. 217 m²), 30. Bp. 44; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 11,5 m² (vorübergehend beansprucht ca. 45 m²), 31. Bp. 45; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 9 m² (vorübergehend beansprucht ca. 28 m²), 32. Gp. 39/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 0,5 m² (vorübergehend beansprucht ca. 1 m²), 33. Gp. 38/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15 m² (vorübergehend beansprucht ca. 1,5 m²), Seite 3 von 4 34. Gp. 38/7; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 11 m² . Die angegebenen Flächenmaße ergeben sich vorläufig aufgrund des vorliegenden Projekts. Betreffend die beanspruchten Flächen wird ein eigenes Grundeinlösungsverfahren durchgeführt, welches erst nach rechtskräftigem Abschluß des Straßenbaubewilligungsverfahrens abgewickelt werden kann. Über diese Ansuchen wird auf Grund des § 42 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, i.d.g.F., der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. 1991/51, i.d.g.F., für Dienstag, den 23. Feber 2016 anberaumt. Die Amtsabordnung tritt um 14.00 Uhr in Innsbruck, vor dem Anwesen Riedgasse 1, zusammen. Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstag beim Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Innsbruck, MariaTheresien-Straße 18, 1. Stock, Zimmer 1112, (8.00 Uhr - 10.00 Uhr), zur Einsichtnahme auf. Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um telefonische Vereinbarung eines Termines (Tel. 5360/1112) gebeten. Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die Verhandlung an Ort und Stelle statt. Abschriftlich an: Magistratsabteilung I, Allg. Servicedienste, hier mit der Bitte um Verlautbarung der obigen Kundmachung an der Amtstafel und Rückübermittlung mit dem Anschlagvermerk bis 23.2.2016 Für die Bürgermeisterin: Mag.a Doris Stefanon e.h. Seite 4 von 4
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