Kundmachung - Stadt Innsbruck

Retouren an MAIII – Bau-, Wasser-, Gewerbe- u. Straßenrecht
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Straßenverkehr und Straßenrecht
Stefanon Doris, Mag.a (III-BWGS-SV)
+43 (0) 512 / 5360 - 1110
+43 (0) 512 / 5360 - 1722
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Innsbruck, 15.01.2016
MagIbk/13734/SV-STR/1
Generalsanierung Riedgasse; Straßenbauverfahren!
Ansuchen um Erteilung der Straßenbaubewilligung
Kundmachung
Die Stadtgemeinde Innsbruck, vertreten durch die Magistratsabteilung I, Präsidialangel egenheiten hat um die Erteilung der Baubewilligung nach §§ 40 ff Tiroler Straßengesetz für
die Generalsanierung der Riedgasse angesucht.
Technischer Bericht
Das Baulos beginnt ca. 30 m vor Beginn der Einbahnstraße. Hier wird die Achse mit einer
rechts-links Wendelinie in den einstreifigen Bereich verzogen. Um ein Ausfahren aus dem Areal der Diözese Innsbruck zu erleichtern wird der Gehsteig (über den die Zufahrt erfolgt) verbreitert. So ist ein Warten der ausfahrenden Fahrzeuge am Gehsteig möglich, bis die Fahrbahn
von anderen Verkehrsteilnehmern geräumt ist. Nach der Zufahrt verläuft die Fahrbahn in einer
kurzen Geraden und geht in einen Linksbogen mit R = 230 m über. Das am rechten Fahrbahnrand vorhandene Hochbord wird um ca. 10 m verkürzt, da es nur noch sehr schmal ausgeführt
werden könnte. Im Bereich des Endes des Hochbordes wechselt die Querneigung von rechts
nach links. Durch die zukünftig ausgeführte Neigung zum linken Fahrbahnrand, wird eine Beeinträchtigung der bestehenden, teilweise sehr alten Mauerwerke durch chloridhaltiges Wasser
verhindert. Damit die Anschlüsse an die im Bestand vorhandenen Grundstückszufahrten weiterhin funktionieren, wird die Gradiente um den Höhenunterschied abgesenkt, der durch die
gedrehte Querneigung entsteht. Die Mauer links des Gehsteiges wird, wenn nötig, unterfangen.
Am Ende des Linksbogens erreicht die Fahrbahn eine Breite von über 4,00 m. um die Führung
der Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wird am rechten Fahrbahnrand ein Bordstein eingefügt,
welcher diese Überbreite begrenzt. Nach einer Geraden mit ca. 25 m Länge mündet von rechts
einer Erschließungsstraße in die Riedgasse ein. Diese muss höhenmäßig an die neue Straßenführung angepasst werden. Direkt nach dieser Einmündung schließt der Probstenhofweg links
an die Riedgasse an. Dieser Weg wird über den abgesenkten Gehsteig geführt.
Ca. 10 m nach diesem Knotenpunkt werden Gehsteig und Fahrbahn durch ein Gebäude auf
der linken Seite und eine Stützmauer auf der rechten Seite stark eingeengt. Die verbleibende
Breite des Gehsteiges beträgt hier 75 cm, die der Fahrbahn 3,36 m. Nach dieser Engstelle verläuft die Straße in einem Linksbogen mit zuerst R = 35 m und danach R = 100 m. Hier werden
sowohl Fahrbahn als auch Gehsteig wesentlich breiter. Am rechten Fahrbahnrand beginnt eine
durch einen abgesenkten Bordstein abgegrenzte Fläche. Auf diesem Bereich werden Parkplätze, Bäume und Müllkübel angeordnet. Um den Anschluss an einen sehr hoch gelegenen, privaten Zugang zu erreichen, wird die Querneigung über einige Meter erhöht. Die Fahrbahn erhält
hier maximal 4,0 %, die abgegrenzte Fläche 10,0 %.
Ca. 45 m nach der erwähnten Engstelle beginnt am linken Fahrbahnrand ein Längsparkstreifen, welcher Platz für etwa 4 Fahrzeuge bietet. Das Ende dieser Parkplätze ergibt sich durch
die minimale Fahrbahnbreite von 3,50 m. Aufgrund der verbleibenden Fahrbahnbreite werden
in der nach den Längsparkplätzen ca. 25 m langen Geraden mit darauffolgenden knapp 20 m
langen Rechtsbogen keine Stellplätze angeordnet. Im anschließenden Bereich ist wieder ausreichend Platz vorhanden, um am rechten Fahrbahnrand einige öffentliche Stellplätze auszuweisen. In diesem Abschnitt ist keine mit Bordsteinen abgegrenzte Fläche mehr vorhanden.
Die Parkplätze grenzen direkt an die Haus- bzw. Gartenmauern. Nach dem letzten Stellplatz
befindet sich der einzige Tiefpunkt im Planungsbereich der Riedgasse. Ab diesem Punkt verschmälert sich der Straßenquerschnitt wieder. Ca. 35 m nach dem Tiefpunkt befindet sich am
Außenrand eines Rechtsbogens die Einmündung der Straße zum Nageletal. Diese Straße wird
nur geringfügig an die Höhenverhältnisse der neugeplanten Riedgasse angepasst. Die Längsneigung dieser Straße (ca. 20 %) muss aufgrund der vorliegenden Höhenverhältnisse zum
Fahrbahnrand der Riedgasse mit einer sehr kleinen Wannenausrundung angepasst werden.
Der Gehsteig über den die Straße einmündet erhält somit eine nicht mehr behindertengerechte
Querneigung. Gegenüber dieser Einmündung werden wieder private Müllkübel angeordnet.
Unmittelbar nach der Einmündung der Straße ins Nageletal ändert sich die Charakteristik der
Riedgasse für rund 100 m. Der Gehsteig links der Straße wird auf ca. 2,00 m verbreitert und
rechts der Straße wird ein Hochbord mit einem 5 cm hohen Bordstein angeordnet. Die Längsneigung beträgt in diesem Abschnitt aufgrund der bestehenden Höhenverhältnisse 0,40 %, die
Fahrbahnbreite konstant 3,50 m. Ab Bau-km 0,430 wird die bestehende Stützmauer am rechten Fahrbahnrand abgetragen und neu errichtet. Durch diese Neuerrichtung kann der Gehsteig
auch im Bereich des Linksbogens, welcher sich in einer starken Steigungsstrecke (max. 9,25
%) befindet, mit einer Breite von mindestens 1,79 m durchgezogen werden. Im Bestand weist
er nur 63 cm auf. Unmittelbar nach diesem Anstieg werden eine Fußgängerquerungsstelle und
eine Fahrbahnhaltestelle angeordnet. Um für die Haltestelle einen Aufstellbereich zu erhalten,
wird auch hier die Stützmauer rechts der Straße angetragen und neu errichtet. An die Stützmauer wird eine Stiege in die Bäckerbühelgasse angebaut. Gegenüber der Haltestelle soll ein
Stellplatz für Ladetätigkeiten angeordnet werden.
Ca. 20 m nach der Haltestelle mündet die Bäckerbühelgasse von rechts in die Riedgasse ein.
Nachdem diese Gasse eine große Längsneigung aufweist, wird zur Reduktion dieser die
Querneigung der Riedgasse zur rechten Seite gedreht. Nach der Einmündung wird diese wieder zur linken Seite verwunden. Der weitere Verlauf der Riedgasse entspricht in etwa einer
links-rechts Wendelinie, welche aufgrund der bestehenden Bebauung in mehrere Achselemente aufgeteilt werden muss. Der Gehsteig links der Fahrbahn wird auch in diesem Bereich auf
ca. 2,00 m verbreitert. Die Fahrbahn wird dazu auf etwa 4,00 m verschmälert. Kurz vor der
Einmündung in die Fallbachgasse werden noch zwei Längsparkplätze und eine Querungsstelle
für Fußgänger angeordnet. Die Parkplatzsituation in der Fallbachgasse und die besagte Querungsstelle werden zur besseren Übersicht neu gestaltet.
Die Straßenentwässerung erfolgt über die Querneigung zu den Fahrbahnrändern, wo das
Wasser an den Bordsteinen gesammelt wird. Das gesammelte Wasser wird über Einlaufschächte gefasst und in die Regenwasserkanalisation der Stadt Innsbruck eingeleitet.
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Durch den Bau werden folgende Grundstücke - alle KG Hötting (81111) - betroffen:
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Bp. 24; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15 m²,
Bp. 26; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 12 m²,
Bp. 553; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15 m²,
Gp. 299/3; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 19 m²,
Bp. 31/3; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 3,5 m²,
Bp. 31/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 6 m²,
Bp. 31/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 50 m²,
Gp. 228; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 52 m²,
Gp. 214; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 5,5 m²,
Bp. 40/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 2 m², (vorübergehend beansprucht ca.
5,5 m²),
Bp. 790; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 6,5 m²,
Gp. 209; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15,5 m²,
Gp. 201; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 26 m²,
Bp. 52; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 38,5 m²,
Bp. 57/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 4 m² (vorübergehend beansprucht ca. 3
m²),
Bp. 57/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 8,5 m² (vorübergehend beansprucht ca.
2 m²),
Gp. 304/9; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 3,5 m²,
Gp. 299/7; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 9,5 m²,
Gp. 299/10; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 44 m²,
Gp. 299/2; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 9 m²,
Gp. 298/1; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 2 m²,
Gp. 296; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 3 m²,
Gp. 218; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 9,5 m²,
Bp. 59; voraussichtlich vorübergehend beanspruchte Fläche ca. 1 m²,
Durch den Bau werden folgende Grundstücke - alle KG Innsbruck (81113) - betroffen:
25. Gp. 1305; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 8 m² (vorübergehend beansprucht ca. 3
m²),
26. Gp. 1304; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 6 m² (vorübergehend beansprucht ca.
11 m²),
27. Gp. 37/3; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 17,5 m² (vorübergehend beansprucht
ca. 2,5 m²),
28. Bp. 897/2; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15 m²,
29. Gp. 38/1; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 49,5 m² (vorübergehend beansprucht
ca. 217 m²),
30. Bp. 44; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 11,5 m² (vorübergehend beansprucht ca.
45 m²),
31. Bp. 45; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 9 m² (vorübergehend beansprucht ca. 28
m²),
32. Gp. 39/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 0,5 m² (vorübergehend beansprucht ca.
1 m²),
33. Gp. 38/4; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 15 m² (vorübergehend beansprucht ca.
1,5 m²),
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34. Gp. 38/7; voraussichtlich beanspruchte Fläche ca. 11 m² .
Die angegebenen Flächenmaße ergeben sich vorläufig aufgrund des vorliegenden Projekts.
Betreffend die beanspruchten Flächen wird ein eigenes Grundeinlösungsverfahren
durchgeführt, welches erst nach rechtskräftigem Abschluß des Straßenbaubewilligungsverfahrens abgewickelt werden kann.
Über diese Ansuchen wird auf Grund des § 42 Tiroler Straßengesetz,
LGBl. Nr. 13/1989, i.d.g.F., der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den
Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 –
AVG, BGBl. 1991/51, i.d.g.F., für
Dienstag, den 23. Feber 2016
anberaumt.
Die Amtsabordnung tritt um 14.00 Uhr in Innsbruck, vor dem Anwesen Riedgasse 1, zusammen.
Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur
Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei,
soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden
bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstag beim Amt für Bau-, Wasser-,
Gewerbe- und Straßenrecht, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Innsbruck, MariaTheresien-Straße 18, 1. Stock, Zimmer 1112, (8.00 Uhr - 10.00 Uhr), zur Einsichtnahme auf.
Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um
telefonische Vereinbarung eines Termines (Tel. 5360/1112) gebeten.
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte
Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die Verhandlung an Ort
und Stelle statt.
Abschriftlich an:
Magistratsabteilung I, Allg. Servicedienste, hier
mit der Bitte um Verlautbarung der obigen Kundmachung an der Amtstafel und Rückübermittlung mit dem Anschlagvermerk bis 23.2.2016
Für die Bürgermeisterin:
Mag.a Doris Stefanon e.h.
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