Stand:14.08.2015 Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen (DIN VDE 0100-740) Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen Vergnügungsparks und für Zirkusse (DIN VDE 0100-740) Die seit dem 01.07.2007 gültige Norm – als Ersatz für DIN VDE 0100-722 – legt Mindestanforderungen für die elektrische Anlagen von vorübergehend errichteten, beweglichen oder transportablen, elektrischen Maschinen und Aufbauten (Fliegende Bauten) fest, die elektrische Betriebsmittel enthalten. Ziel ist es, die sichere Gestaltung, Errichtung und Bedienung solcher Anlagen und Einrichtungen zu erleichtern, die dafür bestimmt sind, ohne Verlust an Sicherheit wiederholt auf Kirmesplätzen, in Vergnügungsparks, Zirkussen usw. vorübergehend aufgebaut zu werden. Diese Norm sieht vor, dass der Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung für die vorübergehend errichtete elektrische Anlage am Anfang der elektrischen Anlage (Speisepunkt) durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 300mA vorgesehen werden, die nach DIN EN 60947-2 (VDE 0660-101) zeitverzögert sein müssen, oder es müssen S-Typen nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10) oder DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20) ausgewählt werden, um eine Selektivität mit den Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in den Endstromkreisen zu erreichen. Im Netzgebiet der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH wird der Speisepunkt unmittelbar an unserer Anschlussstelle definiert (siehe Beiblatt, ≤ 5m). Die Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des Netzbetreibers zu errichten und fertigzustellen. Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen (DIN VDE 0100-740) 1-1
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