Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen (DIN VDE 0100-740)

Stand:14.08.2015
Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen
(DIN VDE 0100-740)
Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten,
Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen Vergnügungsparks
und für Zirkusse (DIN VDE 0100-740)
Die seit dem 01.07.2007 gültige Norm – als Ersatz für DIN VDE 0100-722 – legt
Mindestanforderungen für die elektrische Anlagen von vorübergehend errichteten, beweglichen oder
transportablen, elektrischen Maschinen und Aufbauten (Fliegende Bauten) fest, die elektrische
Betriebsmittel enthalten.
Ziel ist es, die sichere Gestaltung, Errichtung und Bedienung solcher Anlagen und Einrichtungen zu
erleichtern, die dafür bestimmt sind, ohne Verlust an Sicherheit wiederholt auf Kirmesplätzen, in
Vergnügungsparks, Zirkussen usw. vorübergehend aufgebaut zu werden.
Diese Norm sieht vor, dass der Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung für die
vorübergehend errichtete elektrische Anlage am Anfang der elektrischen Anlage (Speisepunkt) durch
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als
300mA vorgesehen werden, die nach DIN EN 60947-2 (VDE 0660-101) zeitverzögert sein müssen,
oder es müssen S-Typen nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10) oder DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20)
ausgewählt werden, um eine Selektivität mit den Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in den
Endstromkreisen zu erreichen.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH wird der Speisepunkt unmittelbar an unserer
Anschlussstelle definiert (siehe Beiblatt, ≤ 5m). Die Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der
geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der
Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
und den sonstigen besonderen Vorschriften des Netzbetreibers zu errichten und fertigzustellen.
Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen
(DIN VDE 0100-740)
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