Protokoll Steuerungsgruppe Nordregion am 1. Juli, 19:00 Uhr in

Protokoll Steuerungsgruppe Nordregion am 1. Juli, 19:00 Uhr in Calbitz
Anwesende: Frau Steinbrenner vom RKA, Mathias Winkler (Lampersdorf) aus dem Kirchspiel
Wermsdorf, Kerstin Rothe, Markus Gnaudschun, Volker Fleischmann, Korina Hanke, Hartmut Pinkert,
Andreas Sehn, Heidrun Schneider, Anne Körner, Kathrin Mette
Entschuldigt: Roland Müller, Constanze Misiak
Sitzungsleitung: Andreas Sehn
Protokoll: Kathrin Mette
Geistlicher Beginn (Markus Gnaudschun)
Protokollverlesung und Protokollkorrektur
Folgende Änderungen wurden am Protokoll vorgenommen:
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In Cavertitz gibt es C-Kantor in Ruhe und einen D-Kantor: Martin Kunow
In Schmannewitz gibt es 1 C-Kantor: Jochen Körner und 1 Ehrenamtliche ohne Abschluss:
Yvonne Förster
In Dahlener Bereich orgelt Frau Weidner, die einen C-Abschluss hat und Frau Brechlin und
Frau Förster (beide ohne Abschluss)
Ein Durchgang durch den Mustervertrag über die Bildung eines Kirchspiels
Im thematischen Teil der Sitzung beschäftigten sich die anwesenden Mitglieder der
Steuerungsgruppe mit einem „Mustervertrag über die Bildung eines Kirchspiels“. Unterstützt
wurden sie dabei von einer Vertreterin des Regionalkirchenamtes (Frau Steinbrenner) und von einem
Gemeindeglied, das schon mehrere Jahre Erfahrung mit Kirchspielen und deren Zustandekommen
hat (Mathias Winkler).
Als Ziel dieses Gesprächsgangs gab Andreas Sehn aus, dass alle Fragen, die es bei der
Kirchspielbildung zu klären gibt, auf den Tisch kommen, damit sie dann in den Kirchvorständen der
einzelnen Gemeinden beraten werden können (im Protokoll rot gedruckt)
Außerdem verwies Andreas Sehn darauf, dass die Kassenstelle in Grimma die unterschriebenen
Verträge zur Bildung eines Kirchspiels in unserer Region bis 2016 braucht, damit genügend Zeit ist,
dem Kirchspiel eine Rechtsträgernummer zu verpassen.
Prozedere zum Beschluss über Kirchspielbildung
Entweder stimmt jeder KV in einer eigenen Sitzung ab, oder es gibt eine gemeinsamer Sitzung
§1
a. Name
 Der Name des neuen Kirchspiels sollte kurz und treffend ein und muss dauerhaft bestehen
bleiben können. In ihm soll der Name des Kirchspielsitzes (Gemeinde oder Ort) vorkommen. Der
Name einer weiteren Gemeinde bzw. eines Ortes bzw. Ortsteils im Bereich des Kirchspiels kann
durch Bindestrich angefügt werden.
 Ganz so streng wird das offenbar nicht gehandhabt, wie das „Kirchspiel im Leipziger Osten“ zu
erkennen gibt.
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Wenn wir uns aber an die Vorgabe halten wollen, muss zuerst die Frage geklärt werden, wo ist
der Sitz des Kirchspiels
Ein erster Namensvorschlag machte die Runde: Kirche in der Dahlener Heide. Der erfüllt freilich
nicht das oben genannte Kriterium und krankt überdies daran, dass sich bestimmte Orte wie z.B.
Laas eher nicht mehr zur Dahlener Heide zählen.
Herr Winkler berichtet von seinen Erfahrungen mit der Namensfindung. Bei ihm gab es eine
Abstimmung im Gottesdienst. Votiert wurde für Namen mit regionalen Bezüge. Die hat das RKA
freilich nicht genehmigt
Vorschlag Andreas Sehn, dem zumindest nicht widersprochen wird: Die Steuerungsgruppe
erarbeitet zwei Namensvorschläge, bittet die KVs um weitere Vorschläge und stellt die
Vorschläge dann in einem Gottesdienst zur Abstimmung
b. Inkrafttreten des Vertrags (§1 Absatz 1)
 „mit Wirkung von 1.1.2018“ (spätestens)
c.
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Sitz des Kirchspiels
Dahlen ist der größte Ort im Kirchspiel
Geographische Mitte des Kirchspiels wäre freilich Lampertswalde
Wenn es in den Dörfern weiterhin Anlaufstellen gibt (Gemeindebüros) ist es relativ egal wo der
Sitz ist
Wenn am Sitz des Kirchspiels alles stattfindet, muss man schauen wegen der Erreichbarkeit. Zu
Klären ist auch, ob der „Sitz des Kirchspiels“ geeignete Räume hat
Winkler: Idee, den Sitz des Kirchspiels nicht als Pfarrsitz zu definieren, ist aber von der
Gesetzeslage her schwierig. Steinbrenner: Der erste Pfarrer muss am Sitz des Kirchspiels sitzen
Problem Dahlen: Begrenzte Räume? Aber Sitz für zwei Verwaltungskräfte gäbe es da
Was heißt das eigentlich, „Sitz des Kirchspiels“: Der erste Pfarrer / die erste Pfarrerin muss dort
wohnen, dort ist die Hauptverwaltung ansässig (dort geht die Post hin; dort werden die
Taufbescheinigungen ausgestellt), es ist relevant für den Namen, Friedhofsverwaltung muss nicht
dort sein (Frau Steinbrenner fragt noch mal nach), Archiv muss nicht dort sein, Registratur muss
dort sein
Luppa und andere Ort haben keine Pfarrwohnung und scheiden von daher schon mal als Sitz des
Kirchspiels aus
Cavertitz hat die Räumlichkeiten, ist aber ungünstig gelegen
In Dahlen könnte das Archiv umgenutzt werden
Die Steuerungsgruppe votiert für Dahlen. Das muss allerdings den Gemeinden gegenüber gut
begründet werden.
Votum Andreas Sehn: Möglichst viel vor Ort in den einzelnen Kirchgemeinden lassen, v.a. die
Friedhofsverwaltung und die Friedhofsakten sollten auch dort bleiben, auch die Möglichkeit, sein
Kirchgeld bar zu zahlen
Mathias Winkler berichtet von guten Erfahrungen damit, dass in den Dörfern keine Sprechzeiten
angeboten werden
Verkehrstechnisch ist Dahlen gut erreichbar
Was wird eigentlich mit den momentan angestellten Verwaltungsmitarbeiterinnen?
 Frau Kohlberg ist 2018 im Ruhestand, würde aber in geringen Maß weiterarbeiten (als
Anprechpartnerin vor Ort)
 Frau Krautwald ist schon Rentnerin, würde gerne weiter den Friedhof bearbeiten
 Frau Abert und Frau Göllnitz würden weiterbeschäftigt, eventuell gehen einige
Verwaltungsanteile von Frau Göllnitz mit in die Kirchspielverwaltung ein
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Das Kirchspiel tritt in alle Beschäftigungsverhältnisse ein. Ansonsten bleiben die
Verwaltungsprozente gebunden an die Pfarrstellen
d. Pfarrsitz?
Der erste Pfarrer muss am Sitz des Kirchspiels wohnen, so die Gesetzeslage. Herr Winkler kennt aber
andere Beispiele und empfiehlt, dass die Pfarrer nicht am Sitz des Kirchspiels leben. Ist §1, Absatz 3
nicht so zu deuten?
Der Kirchspielvertrag trägt dem Ist-Zustand Rechnung. Wenn es also im Moment 3 Pfarrstellen gibt,
wird das auch so festgehalten. Ändert sich die Personalsituation wird es Zusatzvereinbarung /
Nachtrag geben.
Frau Schneider erinnert an die Situation vor einigen Jahren: Da gab schon einmal ein
Schwesterkirchverhältnis zwischen Dahlen-Großböhla, Calbitz-Malkwitz, Luppa, SchmannewitzBucha. Und als damals Pfarrer Leonhardi aus Luppa wegging, meldeten die Luppaer Anspruch auf
Pfarrer Hemmann an und zwar mit der Begründung, dass Luppa im Namen des
Schwesternkirchverhältnisses an frührer Stelle genannt wird als Schmannewitz-Bucha. Das hat
damals für Verstimmung gesorgt. Schmannewitz-Bucha trat damals aus dem
Schwesternkirchverhältnis aus. Trotzdem gibt es gute Kontakte zwischen Luppa und SchmannewitzBucha, auch gemeinsame Aktionen.
Die Frage nach dem Pfarrsitz lässt sich jetzt nicht klären, sollte aber bedacht werden. Die nächste
Strukturreform winkt ja schon kräftig und aller Voraussicht nach, wird das Kirchspiel dann nur noch 2
Pfarrstellen bekommen. Da wird die Frage nachdem Pfarrsitz schnell virulent. Was sollen die Kriterien
sein, wo der Pfarrer sitzt?
Kriterium für die Wahl er Pfarrsitze muss wohl auch der Zustand der jeweils zur Verfügung stehenden
Pfarrwohnung sein.
Auf eine ausgewogene Verteilung der Pfarrsitze in der Fläche muss geachtet werden.
e. Siegel (§ 1 Absatz 4)
Das Recht, mit dem Kirchspielsiegel zu siegeln, kommt nur dem ersten Pfarrer / der ersten Pfarrerin
zu
Die Kirchsiegel der einzelnen Gemeinden bleiben erhalten, das wird z.B. bei Taufen relevant
§2 Kirchenvorstand
a. Zusammensetzung des Kirchspielvorstands
 8 Gemeinden werden dem Kirchspiel zugehören.
 Dem KSP-Vorstand sollen aus jeder Gemeinde mindestens 2 gewählte Mitglieder an. Dazu
können noch 1/3 berufen werden. Vorschlag: Die kleinen Gemeinden schicken ihre 2
Vertreter. Die großen Gemeinden dürfen noch jemanden berufen. Die Pfarrer / Pfarrerinnen
gehören automatisch dem Ksp-Vorstand an
 Mathias Winkler erzählt, dass es in seinem Kirchspielvorstand keine Befindlichkeiten gibt,
wieviel Vertreter eine wie große Kirchgemeinde schickt
b. Wahl des Kirchspielvorstandes
Die Wahl des Kirchspielvorstands erfolgt durch die Gemeindeglieder, dafür können entweder
Stimmbezirke eingerichtet werden oder alle dürfen alle wählen. In den KSP-Vorstand kommen dann
immer die zwei aus jeder Gemeinde mit der höchsten Platzierung.
c. Übergangszeit zwischen Bildung des Kirchspiels und der nächsten regulären
Kirchenvorstandswahl (§ 2 Absatz 5)
Für die Übergangszeit wählen die KVs der einzelnen KGs die zu wählenden Mitglieder des KSPVorstandes. Die gewählten Mitglieder berufen dann weitere Mitglieder des KSP-Vorstandes
§3 Kirchgemeindevertretungen
Der KSP-Vorstand wählt die Gemeindevertretungen oder beruft sie oder die Gemeinde wählt die
Gemeindevertretung (die beiden zuletzt genannten Varianten stehen nicht in dem Mustervertrag)
§ 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Auf Nachfrage wird §4 Absatz 3 am Beispiel eines Friedhofsmitarbeiters erläutert. Der ist zwar beim
Kirchspiel angestellt, sein Einsatzgebiet kann aber festgelegt und auf einen bestimmten
Gemeindefriedhof begrenzt werden
§5 Finanzen und Vermögen
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Alle Gebäude und Lehen bleiben einzelne, gesonderte Haushaltsstellen im Haushaltsplan des
Kirchspiels
Der Kirchspielvorstand ist zuständig für die Pachtsachen der einzelnen KGs
M. Winkler erläutert, dass die Kirchgemeindevertretungen in den ihre Gemeinde
betreffenden Belangen ein Vorschlagsrecht haben, dass dann im Normalfall vom
„Kirchspielvorstand“ abgenickt wird
Das Rüstzeitheim Schmannewitz bleibt in Trägerschaft der Kirchgemeinde, aber wenn KSPVorstand das will, kann er dem Heim Geld aus dem Kirchspielhaushalt geben
Vermögen und Schulden bleiben den Kirchgemeinden zugeordnet, Schulden werden aber aus
dem Kirchspielhaushalt gestemmt, denn die einzelnen KGs haben ja keinen eigenen Haushalt
mehr
Um zu klären über welche Haushaltsstellen die Gemeindevertretungen „verfügen“ können
(so §5 Absatz 5), braucht es eine Anlage zum Kirchspielvertrag, in der das festgelegt ist.
Wie sieht das Verhältnis der Pfarrer / der Pfarrerinnen zur Gemeindevertretung und dem
KSP-Vorstand aus? Ein Pfarrer ist nicht automatisch Mitglied der Gemeindevertretung der
Gemeinde, in der er wohnt. Das liegt auch deswegen nahe, weil der Pfarrer / die Pfarrerin
eines Kirchspiels zwar Seelsorgebezirke zugeteilt bekommen, aber nicht mehr für eine
Gemeinde zuständig sind
Gemeindevertretungen treffen sich nach eigenem Rhythmus, da gibt es keine gesetzlichen
Vorgaben, bei Herrn Winkler trifft sich die Gemeindevertretung mindestens einmal im
Quartal
§6 Haushaltsführung und Verwaltung
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Problem: Manche der Kirchgemeinden, die sich zu seinem Kirchspiel zusammenschließen
sollen, sind Mitglied in der DLE (Dienstleistungseinrichtung mit Sitz in Wermsdorf) bzw.
haben bestimmte Aufgaben an die DLE delegiert (Kirchgeld- und/ oder
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Friedhofsangelegenheiten). Da muss Einigkeit hergestellt werden. Wäre das nicht die
zentrale Verwaltungsstelle, die wir uns insgeheim wünschen und die noch mehr machen
könnten als nur Friedhofsgebührenbescheide und Kirchgeldeinzug?
Wann findet eigentlich die Haushaltsplanung für das Kirchspiel statt? Empfehlung Frau
Steinbrenner und Herr Winkler: Die Kirchspielvorstandsbildung sollte am besten schon
erfolgen, bevor das Kirchspiel in Kraft tritt, damit dieses Gremium schon mal den
Haushaltsplan beschließen kann
Termin für die nächste Sitzung: 2. September, 19:00 Uhr in Lampertswalde
Thema: Eine Position zu den offenen Fragen finden oder zumindest eine genaue Beschreibung der
Möglichkeiten erarbeiten, wie man sich positionieren kann, damit diese Fragen dann in die einzelnen
KVs geklärt werden können