Protokoll Steuerungsgruppe Nordregion am 1. Juli, 19:00 Uhr in Calbitz Anwesende: Frau Steinbrenner vom RKA, Mathias Winkler (Lampersdorf) aus dem Kirchspiel Wermsdorf, Kerstin Rothe, Markus Gnaudschun, Volker Fleischmann, Korina Hanke, Hartmut Pinkert, Andreas Sehn, Heidrun Schneider, Anne Körner, Kathrin Mette Entschuldigt: Roland Müller, Constanze Misiak Sitzungsleitung: Andreas Sehn Protokoll: Kathrin Mette Geistlicher Beginn (Markus Gnaudschun) Protokollverlesung und Protokollkorrektur Folgende Änderungen wurden am Protokoll vorgenommen: In Cavertitz gibt es C-Kantor in Ruhe und einen D-Kantor: Martin Kunow In Schmannewitz gibt es 1 C-Kantor: Jochen Körner und 1 Ehrenamtliche ohne Abschluss: Yvonne Förster In Dahlener Bereich orgelt Frau Weidner, die einen C-Abschluss hat und Frau Brechlin und Frau Förster (beide ohne Abschluss) Ein Durchgang durch den Mustervertrag über die Bildung eines Kirchspiels Im thematischen Teil der Sitzung beschäftigten sich die anwesenden Mitglieder der Steuerungsgruppe mit einem „Mustervertrag über die Bildung eines Kirchspiels“. Unterstützt wurden sie dabei von einer Vertreterin des Regionalkirchenamtes (Frau Steinbrenner) und von einem Gemeindeglied, das schon mehrere Jahre Erfahrung mit Kirchspielen und deren Zustandekommen hat (Mathias Winkler). Als Ziel dieses Gesprächsgangs gab Andreas Sehn aus, dass alle Fragen, die es bei der Kirchspielbildung zu klären gibt, auf den Tisch kommen, damit sie dann in den Kirchvorständen der einzelnen Gemeinden beraten werden können (im Protokoll rot gedruckt) Außerdem verwies Andreas Sehn darauf, dass die Kassenstelle in Grimma die unterschriebenen Verträge zur Bildung eines Kirchspiels in unserer Region bis 2016 braucht, damit genügend Zeit ist, dem Kirchspiel eine Rechtsträgernummer zu verpassen. Prozedere zum Beschluss über Kirchspielbildung Entweder stimmt jeder KV in einer eigenen Sitzung ab, oder es gibt eine gemeinsamer Sitzung §1 a. Name Der Name des neuen Kirchspiels sollte kurz und treffend ein und muss dauerhaft bestehen bleiben können. In ihm soll der Name des Kirchspielsitzes (Gemeinde oder Ort) vorkommen. Der Name einer weiteren Gemeinde bzw. eines Ortes bzw. Ortsteils im Bereich des Kirchspiels kann durch Bindestrich angefügt werden. Ganz so streng wird das offenbar nicht gehandhabt, wie das „Kirchspiel im Leipziger Osten“ zu erkennen gibt. Wenn wir uns aber an die Vorgabe halten wollen, muss zuerst die Frage geklärt werden, wo ist der Sitz des Kirchspiels Ein erster Namensvorschlag machte die Runde: Kirche in der Dahlener Heide. Der erfüllt freilich nicht das oben genannte Kriterium und krankt überdies daran, dass sich bestimmte Orte wie z.B. Laas eher nicht mehr zur Dahlener Heide zählen. Herr Winkler berichtet von seinen Erfahrungen mit der Namensfindung. Bei ihm gab es eine Abstimmung im Gottesdienst. Votiert wurde für Namen mit regionalen Bezüge. Die hat das RKA freilich nicht genehmigt Vorschlag Andreas Sehn, dem zumindest nicht widersprochen wird: Die Steuerungsgruppe erarbeitet zwei Namensvorschläge, bittet die KVs um weitere Vorschläge und stellt die Vorschläge dann in einem Gottesdienst zur Abstimmung b. Inkrafttreten des Vertrags (§1 Absatz 1) „mit Wirkung von 1.1.2018“ (spätestens) c. Sitz des Kirchspiels Dahlen ist der größte Ort im Kirchspiel Geographische Mitte des Kirchspiels wäre freilich Lampertswalde Wenn es in den Dörfern weiterhin Anlaufstellen gibt (Gemeindebüros) ist es relativ egal wo der Sitz ist Wenn am Sitz des Kirchspiels alles stattfindet, muss man schauen wegen der Erreichbarkeit. Zu Klären ist auch, ob der „Sitz des Kirchspiels“ geeignete Räume hat Winkler: Idee, den Sitz des Kirchspiels nicht als Pfarrsitz zu definieren, ist aber von der Gesetzeslage her schwierig. Steinbrenner: Der erste Pfarrer muss am Sitz des Kirchspiels sitzen Problem Dahlen: Begrenzte Räume? Aber Sitz für zwei Verwaltungskräfte gäbe es da Was heißt das eigentlich, „Sitz des Kirchspiels“: Der erste Pfarrer / die erste Pfarrerin muss dort wohnen, dort ist die Hauptverwaltung ansässig (dort geht die Post hin; dort werden die Taufbescheinigungen ausgestellt), es ist relevant für den Namen, Friedhofsverwaltung muss nicht dort sein (Frau Steinbrenner fragt noch mal nach), Archiv muss nicht dort sein, Registratur muss dort sein Luppa und andere Ort haben keine Pfarrwohnung und scheiden von daher schon mal als Sitz des Kirchspiels aus Cavertitz hat die Räumlichkeiten, ist aber ungünstig gelegen In Dahlen könnte das Archiv umgenutzt werden Die Steuerungsgruppe votiert für Dahlen. Das muss allerdings den Gemeinden gegenüber gut begründet werden. Votum Andreas Sehn: Möglichst viel vor Ort in den einzelnen Kirchgemeinden lassen, v.a. die Friedhofsverwaltung und die Friedhofsakten sollten auch dort bleiben, auch die Möglichkeit, sein Kirchgeld bar zu zahlen Mathias Winkler berichtet von guten Erfahrungen damit, dass in den Dörfern keine Sprechzeiten angeboten werden Verkehrstechnisch ist Dahlen gut erreichbar Was wird eigentlich mit den momentan angestellten Verwaltungsmitarbeiterinnen? Frau Kohlberg ist 2018 im Ruhestand, würde aber in geringen Maß weiterarbeiten (als Anprechpartnerin vor Ort) Frau Krautwald ist schon Rentnerin, würde gerne weiter den Friedhof bearbeiten Frau Abert und Frau Göllnitz würden weiterbeschäftigt, eventuell gehen einige Verwaltungsanteile von Frau Göllnitz mit in die Kirchspielverwaltung ein Das Kirchspiel tritt in alle Beschäftigungsverhältnisse ein. Ansonsten bleiben die Verwaltungsprozente gebunden an die Pfarrstellen d. Pfarrsitz? Der erste Pfarrer muss am Sitz des Kirchspiels wohnen, so die Gesetzeslage. Herr Winkler kennt aber andere Beispiele und empfiehlt, dass die Pfarrer nicht am Sitz des Kirchspiels leben. Ist §1, Absatz 3 nicht so zu deuten? Der Kirchspielvertrag trägt dem Ist-Zustand Rechnung. Wenn es also im Moment 3 Pfarrstellen gibt, wird das auch so festgehalten. Ändert sich die Personalsituation wird es Zusatzvereinbarung / Nachtrag geben. Frau Schneider erinnert an die Situation vor einigen Jahren: Da gab schon einmal ein Schwesterkirchverhältnis zwischen Dahlen-Großböhla, Calbitz-Malkwitz, Luppa, SchmannewitzBucha. Und als damals Pfarrer Leonhardi aus Luppa wegging, meldeten die Luppaer Anspruch auf Pfarrer Hemmann an und zwar mit der Begründung, dass Luppa im Namen des Schwesternkirchverhältnisses an frührer Stelle genannt wird als Schmannewitz-Bucha. Das hat damals für Verstimmung gesorgt. Schmannewitz-Bucha trat damals aus dem Schwesternkirchverhältnis aus. Trotzdem gibt es gute Kontakte zwischen Luppa und SchmannewitzBucha, auch gemeinsame Aktionen. Die Frage nach dem Pfarrsitz lässt sich jetzt nicht klären, sollte aber bedacht werden. Die nächste Strukturreform winkt ja schon kräftig und aller Voraussicht nach, wird das Kirchspiel dann nur noch 2 Pfarrstellen bekommen. Da wird die Frage nachdem Pfarrsitz schnell virulent. Was sollen die Kriterien sein, wo der Pfarrer sitzt? Kriterium für die Wahl er Pfarrsitze muss wohl auch der Zustand der jeweils zur Verfügung stehenden Pfarrwohnung sein. Auf eine ausgewogene Verteilung der Pfarrsitze in der Fläche muss geachtet werden. e. Siegel (§ 1 Absatz 4) Das Recht, mit dem Kirchspielsiegel zu siegeln, kommt nur dem ersten Pfarrer / der ersten Pfarrerin zu Die Kirchsiegel der einzelnen Gemeinden bleiben erhalten, das wird z.B. bei Taufen relevant §2 Kirchenvorstand a. Zusammensetzung des Kirchspielvorstands 8 Gemeinden werden dem Kirchspiel zugehören. Dem KSP-Vorstand sollen aus jeder Gemeinde mindestens 2 gewählte Mitglieder an. Dazu können noch 1/3 berufen werden. Vorschlag: Die kleinen Gemeinden schicken ihre 2 Vertreter. Die großen Gemeinden dürfen noch jemanden berufen. Die Pfarrer / Pfarrerinnen gehören automatisch dem Ksp-Vorstand an Mathias Winkler erzählt, dass es in seinem Kirchspielvorstand keine Befindlichkeiten gibt, wieviel Vertreter eine wie große Kirchgemeinde schickt b. Wahl des Kirchspielvorstandes Die Wahl des Kirchspielvorstands erfolgt durch die Gemeindeglieder, dafür können entweder Stimmbezirke eingerichtet werden oder alle dürfen alle wählen. In den KSP-Vorstand kommen dann immer die zwei aus jeder Gemeinde mit der höchsten Platzierung. c. Übergangszeit zwischen Bildung des Kirchspiels und der nächsten regulären Kirchenvorstandswahl (§ 2 Absatz 5) Für die Übergangszeit wählen die KVs der einzelnen KGs die zu wählenden Mitglieder des KSPVorstandes. Die gewählten Mitglieder berufen dann weitere Mitglieder des KSP-Vorstandes §3 Kirchgemeindevertretungen Der KSP-Vorstand wählt die Gemeindevertretungen oder beruft sie oder die Gemeinde wählt die Gemeindevertretung (die beiden zuletzt genannten Varianten stehen nicht in dem Mustervertrag) § 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Auf Nachfrage wird §4 Absatz 3 am Beispiel eines Friedhofsmitarbeiters erläutert. Der ist zwar beim Kirchspiel angestellt, sein Einsatzgebiet kann aber festgelegt und auf einen bestimmten Gemeindefriedhof begrenzt werden §5 Finanzen und Vermögen Alle Gebäude und Lehen bleiben einzelne, gesonderte Haushaltsstellen im Haushaltsplan des Kirchspiels Der Kirchspielvorstand ist zuständig für die Pachtsachen der einzelnen KGs M. Winkler erläutert, dass die Kirchgemeindevertretungen in den ihre Gemeinde betreffenden Belangen ein Vorschlagsrecht haben, dass dann im Normalfall vom „Kirchspielvorstand“ abgenickt wird Das Rüstzeitheim Schmannewitz bleibt in Trägerschaft der Kirchgemeinde, aber wenn KSPVorstand das will, kann er dem Heim Geld aus dem Kirchspielhaushalt geben Vermögen und Schulden bleiben den Kirchgemeinden zugeordnet, Schulden werden aber aus dem Kirchspielhaushalt gestemmt, denn die einzelnen KGs haben ja keinen eigenen Haushalt mehr Um zu klären über welche Haushaltsstellen die Gemeindevertretungen „verfügen“ können (so §5 Absatz 5), braucht es eine Anlage zum Kirchspielvertrag, in der das festgelegt ist. Wie sieht das Verhältnis der Pfarrer / der Pfarrerinnen zur Gemeindevertretung und dem KSP-Vorstand aus? Ein Pfarrer ist nicht automatisch Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde, in der er wohnt. Das liegt auch deswegen nahe, weil der Pfarrer / die Pfarrerin eines Kirchspiels zwar Seelsorgebezirke zugeteilt bekommen, aber nicht mehr für eine Gemeinde zuständig sind Gemeindevertretungen treffen sich nach eigenem Rhythmus, da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, bei Herrn Winkler trifft sich die Gemeindevertretung mindestens einmal im Quartal §6 Haushaltsführung und Verwaltung Problem: Manche der Kirchgemeinden, die sich zu seinem Kirchspiel zusammenschließen sollen, sind Mitglied in der DLE (Dienstleistungseinrichtung mit Sitz in Wermsdorf) bzw. haben bestimmte Aufgaben an die DLE delegiert (Kirchgeld- und/ oder Friedhofsangelegenheiten). Da muss Einigkeit hergestellt werden. Wäre das nicht die zentrale Verwaltungsstelle, die wir uns insgeheim wünschen und die noch mehr machen könnten als nur Friedhofsgebührenbescheide und Kirchgeldeinzug? Wann findet eigentlich die Haushaltsplanung für das Kirchspiel statt? Empfehlung Frau Steinbrenner und Herr Winkler: Die Kirchspielvorstandsbildung sollte am besten schon erfolgen, bevor das Kirchspiel in Kraft tritt, damit dieses Gremium schon mal den Haushaltsplan beschließen kann Termin für die nächste Sitzung: 2. September, 19:00 Uhr in Lampertswalde Thema: Eine Position zu den offenen Fragen finden oder zumindest eine genaue Beschreibung der Möglichkeiten erarbeiten, wie man sich positionieren kann, damit diese Fragen dann in die einzelnen KVs geklärt werden können
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