Lotsenversicherung

Lotsenversicherung
■ Taxen- und
Mietwagenunternehmen
Die Lotsenversicherung –
Versicherungsschutz auch dann, wenn
Sie mal das Auto Ihres Kunden fahren.
Lotsenversicherung
Die Lotsenversicherung der VDK – das spezielle
Angebot für Taxenvereinigungen, Funkzentralen,
Taxen- und Mietwagenunternehmen.
1. Was versteht man unter Lotsenversicherung ?
Die Lotsenversicherung ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das
gelegentliche Führen und Benutzen fremder Kraftfahrzeuge, soweit sie versicherungspflichtig sind, unter Einschluss der
Haftung der Schäden am Kraftfahrzeug.
Sie umfasst
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die in § 10 der AKB beschriebenen
Haftpflichtansprüche Dritter, soweit sie
nicht aus der Haftpflichtversicherung
des geführten Kraftfahrzeugs befriedigt
werden können,
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Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeugs,
●
Haftpflichtansprüche des Halters oder
Eigentümers des benutzten Fahrzeugs
wegen Sach- und Vermögensschäden,
mit Ausnahme von Schäden an den mit
dem Fahrzeug beförderten Sachen.
Beispiel:
Der Taxifahrer T. befördert auftragsgemäß das Fahrzeug des fahruntüchtigen Kunden K. an einen bestimmungsgemäßen Ort. Dabei verursacht T.
schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei
dem auch ein weiteres Fahrzeug
beschädigt wird. Das Fahrzeug des K.
muss zur Reparatur in die Werkstatt
weshalb K. als selbstständiger Handelsvertreter einen Mietwagen für die
Dauer der Reparatur benötigt.
2. Wer kommt für die Schäden auf ?
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Die Drittschäden werden von der von K.
für sein Fahrzeug abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung reguliert. K. verliert seinen Schadenfreiheitsrabatt
●
Die Schäden am Fahrzeug des K. werden von der Lotsenversicherung übernommen.
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Die Mietwagenkosten des K. sowie sein
Schadenfreiheitsrabattverlust (im
ersten Jahr) werden ebenfalls von der
Lotsenversicherung übernommen.
●
Nicht übernommen werden die Schäden, die an den im Kraftfahrzeug des
K. befindlichen Sachen verursacht wurden.
3. Was ist das Besondere an der Lotsenversicherung der VDK ?
Die VDK bietet als eine von sehr wenigen
Versicherungsgesellschaften in Deutschland diese Deckung überhaupt an. Die
Lotsenversicherung der VDK berücksichtigt die speziellen Interessen der Taxenvereinigungen und Verbände ganz besonders, in dem sie
●
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den Versicherungsschutz auch auf die
Haftpflichtansprüche des Halters oder
Eigentümers wegen Sach- und Vermögensschäden ausdehnt
einen nach Selbstbeteiligungen differenzierten Tarif anbietet
4. Wer kann eine Lotsenversicherung
abschließen ?
Die VDK bietet zwei Arten von Verträgen
an:
●
Rahmenverträge werden mit Taxenvereinigungen und Funkzentralen
geschlossen; sie allein sind unsere Ver tragspartner. Die Mitglieder der Taxenvereinigungen/Funkzentralen können
geschlossen oder einzeln dem Rahmenvertrag beitreten.
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Unternehmensverträge werden mit
Taxen- und Mietwagenunternehmen
geschlossen, sofern sie alle Taxen und
Personenmietwagen bei der VDK versichert haben.
5. Tarif
Jahresbeiträge
für 10 – 100 Taxen
Einzelbeitrag
je Konzession*
Mindestbeitrag
pro Vertrag
ohne Selbstbetelligung
15,00 EUR
250,00 EUR
mit
150 EUR Selbstbeteiligung
13,50 EUR
225,00 EUR
mit
300 EUR Selbstbeteiligung
12,00 EUR
200,00 EUR
mit
500 EUR Selbstbetelligung
10,50 EUR
175,00 EUR
mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung
9,00 EUR
150,00 EUR
* Beiträge zzgl. Versicherungssteuer
Deckungsumfang:
Haftpflicht unbegrenzt, einschließlich
Sach- und Vermögensschäden.
SIGNAL IDUNA Gruppe
Abt. vdvdk-75160
Joseph-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund
Telefon: (02 31) 1 35-21 48
Telefax: (02 31) 1 35 13 21 48
Immer für Sie da:
Internet: www.vdk-online.de
E-Mail: [email protected]
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