Lotsenversicherung ■ Taxen- und Mietwagenunternehmen Die Lotsenversicherung – Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie mal das Auto Ihres Kunden fahren. Lotsenversicherung Die Lotsenversicherung der VDK – das spezielle Angebot für Taxenvereinigungen, Funkzentralen, Taxen- und Mietwagenunternehmen. 1. Was versteht man unter Lotsenversicherung ? Die Lotsenversicherung ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder Kraftfahrzeuge, soweit sie versicherungspflichtig sind, unter Einschluss der Haftung der Schäden am Kraftfahrzeug. Sie umfasst ● die in § 10 der AKB beschriebenen Haftpflichtansprüche Dritter, soweit sie nicht aus der Haftpflichtversicherung des geführten Kraftfahrzeugs befriedigt werden können, ● Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeugs, ● Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers des benutzten Fahrzeugs wegen Sach- und Vermögensschäden, mit Ausnahme von Schäden an den mit dem Fahrzeug beförderten Sachen. Beispiel: Der Taxifahrer T. befördert auftragsgemäß das Fahrzeug des fahruntüchtigen Kunden K. an einen bestimmungsgemäßen Ort. Dabei verursacht T. schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem auch ein weiteres Fahrzeug beschädigt wird. Das Fahrzeug des K. muss zur Reparatur in die Werkstatt weshalb K. als selbstständiger Handelsvertreter einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur benötigt. 2. Wer kommt für die Schäden auf ? ● Die Drittschäden werden von der von K. für sein Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung reguliert. K. verliert seinen Schadenfreiheitsrabatt ● Die Schäden am Fahrzeug des K. werden von der Lotsenversicherung übernommen. ● Die Mietwagenkosten des K. sowie sein Schadenfreiheitsrabattverlust (im ersten Jahr) werden ebenfalls von der Lotsenversicherung übernommen. ● Nicht übernommen werden die Schäden, die an den im Kraftfahrzeug des K. befindlichen Sachen verursacht wurden. 3. Was ist das Besondere an der Lotsenversicherung der VDK ? Die VDK bietet als eine von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften in Deutschland diese Deckung überhaupt an. Die Lotsenversicherung der VDK berücksichtigt die speziellen Interessen der Taxenvereinigungen und Verbände ganz besonders, in dem sie ● ● den Versicherungsschutz auch auf die Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers wegen Sach- und Vermögensschäden ausdehnt einen nach Selbstbeteiligungen differenzierten Tarif anbietet 4. Wer kann eine Lotsenversicherung abschließen ? Die VDK bietet zwei Arten von Verträgen an: ● Rahmenverträge werden mit Taxenvereinigungen und Funkzentralen geschlossen; sie allein sind unsere Ver tragspartner. Die Mitglieder der Taxenvereinigungen/Funkzentralen können geschlossen oder einzeln dem Rahmenvertrag beitreten. ● Unternehmensverträge werden mit Taxen- und Mietwagenunternehmen geschlossen, sofern sie alle Taxen und Personenmietwagen bei der VDK versichert haben. 5. Tarif Jahresbeiträge für 10 – 100 Taxen Einzelbeitrag je Konzession* Mindestbeitrag pro Vertrag ohne Selbstbetelligung 15,00 EUR 250,00 EUR mit 150 EUR Selbstbeteiligung 13,50 EUR 225,00 EUR mit 300 EUR Selbstbeteiligung 12,00 EUR 200,00 EUR mit 500 EUR Selbstbetelligung 10,50 EUR 175,00 EUR mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung 9,00 EUR 150,00 EUR * Beiträge zzgl. Versicherungssteuer Deckungsumfang: Haftpflicht unbegrenzt, einschließlich Sach- und Vermögensschäden. SIGNAL IDUNA Gruppe Abt. vdvdk-75160 Joseph-Scherer-Str. 3 44139 Dortmund Telefon: (02 31) 1 35-21 48 Telefax: (02 31) 1 35 13 21 48 Immer für Sie da: Internet: www.vdk-online.de E-Mail: [email protected] 4705901 Sep10
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