Informationen zur Anmeldung ins Schuljahr 2016/17 – Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines Aufnahmegesprächs mit der Schulleitung des Helene-LangeGymnasiums. Termine können telefonisch ab Ende Januar 2016 über das Sekretariat vereinbart werden. Zu diesem Gespräch bitten wir folgende Unterlagen mitzubringen: - Anmeldeformular - Fragebogen Instrumentalunterricht - aktuelle Halbjahresinformation (Kopie) - Geburtsurkunde (Kopie) - beide Zeugnisse der letzten Klasse (Kopie) - kurzer Lebenslauf mit Passbild - Grundschulempfehlung (nur bei Aufnahme in Klasse 7) – Aufnahmegespräche: Das Helene-Lange-Gymnasium ist eine Angebotsschule mit einem besonderen Profil. In den Aufnahmegesprächen wollen wir die Schüler und die Eltern näher kennen lernen und über die schulischen Spezifika informieren. Im Gespräch ergibt sich dann auch die Möglichkeit Besonderheiten anzusprechen, die Sie oder Ihr Kind betreffen. Die Aufnahmegespräche enden am Freitag, 04.03.2016. – Aufnahmebedingungen: Schülerinnen und Schüler, die nicht aus einer Realschule oder einem Gymnasium kommen, müssen eine Aufnahmeprüfung in die Klasse 7 machen. Realschüler und Gymnasiasten werden entsprechend ihrer Noten und der Anzahl der freien Plätze ab der Klasse 7 aufgenommen. Eine Überprüfung der Eignung für das musisch-künstlerische Profil kann vorgenommen werden. Diese findet dann ggf. am Freitag, 18.03.2016 nachmittags statt. – Aufnahmeprüfung: Montag, 21.03.2016 und Dienstag, 22.03.2016 Die schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung findet in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt. – Rechtsstellung der Schule: Das Helene-Lange-Gymnasium ist ein Gymnasium in Aufbauform (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Schulgesetz). Aufbaugymnasien sind keine Regelschulen, sondern Angebotsschulen. Sie bauen auf der 6. Klasse der Realschule auf und umfassen 7 Schuljahre. In § 8 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz wird daher normiert, dass auch Schüler einer entsprechenden Klasse des Gymnasiums, der Realschule oder anderer Schularten zugelassen werden können. Damit ist der Angebotsschule „Aufbaugymnasium" grundsätzlich ein Ermessen im Hinblick auf die Aufnahme von Gymnasiasten bzw. Realschülern eingeräumt. Ermessen bedeutet, dass kein Anspruch auf die Zulassung besteht. – Probezeit: An Aufbaugymnasien gibt es eine halbjährige Probezeit. – Schulangebot: Ganztagesbetreuung, Mittagessen im Haus, Kernzeit: Mo - Do von 7.40 bis 15.35 Uhr, Fr von 7.40 bis 12.45 Uhr Instrumentalunterricht gehört zum Schulangebot. – Gebühren: Für das zusätzliche Angebot der Schule wird derzeit eine Jahresgebühr in Höhe von € 1.236,- erhoben, beginnend mit dem 01.08.2016 und zahlbar in 12 Monatsraten. In der Gebühr ist das Mittagessen eingeschlossen. – Kulturbeitrag: Der Freundeskreis des Helene-Lange-Gymnasiums verwaltet den Kulturbeitrag, der in zwei Raten zu je € 50,– halbjährlich eingezogen wird. Von diesen Geldern bekommen die Schüler Zuschüsse zu Schullandheim- und Studienfahrten, Unterrichtsgängen und Theaterbesuchen. – Zuschuss: Der Freundeskreis des Helene-Lange-Gymnasiums hat auf Initiative des Elternbeirats einen Solidaritätsfonds geschaffen, in den Eltern freiwillig Spenden einbringen können, damit anderen Eltern auf Antrag ein Zuschuss zu den Gebühren gewährt werden kann. – Instrumentalunterricht: Alle Schülerinnen und Schüler des Helene-Lange-Gymnasiums der Klassen 7 und 8 und im Musikprofil ab Klasse 9 müssen ein Instrument spielen. Instrumentalunterricht gehört zum Schulangebot. Die Verpflichtung zum Instrumentalunterricht kann auch im Rahmen von Privatunterricht mit einer Prüfung in der Schule für die Halbjahresinformation und das Jahreszeugnis erfüllt werden. Derzeit werden in der Schule folgende Instrumente angeboten: Klavier, Gesang, Flöte, Querflöte, Klarinette, Trompete, Posaune, Saxofon, Violine, Cello und Gitarre. – Lernmittel / Bücher: Wie an allen öffentlichen Schulen besteht auch an unserer Schule Lernmittelfreiheit. Grundsätzlich können Bücher auch von den Eltern erworben werden. – Schülerbeförderung / Verbundpass: Für die Fahrten zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die üblichen Regelungen der Schülerbeförderung. Die Kosten betragen derzeit für alle Schülerinnen und Schüler monatlich € 39,20. Markgröningen, im September 2015 Postanschrift: Helene-Lange-Gymnasium Schloss 1 71706 Markgröningen Telefon: Fax: Email: Internet: 07145 / 9366-40 07145 / 9366-55 [email protected] www.hlg-markgroeningen.de Schulleiter: Stellv. Schulleiter: Herr Kniep Herr Böhle Sekretariat: Öffnungszeiten: Frau Bier / Frau Jenner Mo 7.30 - 14.30 Uhr Di bis Do 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Fr 7.30 - 13.00 Uhr Anmeldung für das Schuljahr 2016/17 SCHÜLERIN / SCHÜLER Name: _____________________________ Geburtsdatum: ______________________ Staatsangehörigkeit: __________________ Unterrichtsbesuch von evang. Religion Vorname: ______________________________ Geburtsort: ______________________________ Konfession: ______________________________ kath. Religion Derzeitige Schule: __________________________________________ Ethik Klasse: ____________ Bisherige Schulen/Klasse : _________________________________________________________ _________________________________________________________ Wiederholte Klassen: _________________________________________________________ Geschwister (Name / Alter): _________________________________________________________ _________________________________________________________ ERZIEHUNGSBERECHTIGTE Name (1): ______________________ Vorname: ________________ Beruf: ________________ Name (2): ______________________ Vorname: ________________ Beruf: ________________ PLZ, Wohnort : ____________________________________ Teilort: ______________________ Straße, Nr.: _______________________________________ Telefon (privat): ____________________________ abweichende Anschriften ggf. auf der Rückseite angeben. Handy-Nr.: __________________________ Telefon (geschäftlich): (1) _______________________ (2) ____________________________ Email - Adresse: __________________________________________________________________ ____________ Datum ____________________________ _____________________________ Unterschrift des(r) Erziehungsberechtigten Instrumentalunterricht im Schuljahr 2016/ 2017 Die Schülerinnen und Schüler können im Rahmen des Schulangebots Instrumentalunterricht erhalten, sofern Instrumentallehrer zur Verfügung stehen. Die Dauer des Instrumentalunterrichts beträgt in der Regel wöchentlich 30 Minuten. Bitte vollständig und genau ausfüllen Name / Vorname: Eintritt in das HLG in Klasse: Ich spiele bereits folgende Instrumente: Instrument Ich möchte weiterhin Privatunterricht Von wem wird der Unterricht erteilt? (Privat / Musikschule / Musikverein) (Einzel- / Gruppenunterricht) von - bis Inhalte – Materialien – Vorspiele Nenne drei Stücke, die zuletzt erarbeitet wurden. (Komponist, Werk, Titel, etc.) Welche Unterrichtsmaterialien wurden verwendet? Hast du bereits an Vorspielen teilgenommen? (bitte ankreuzen) 1-2 mal pro Jahr oder öfter bei „Jugend musiziert“ unregelmäßig noch nie Ich möchte in der Schule Instrumentalunterricht belegen. (Bitte nur ein Instrument ankreuzen) Klavier Flöte Trompete Violine Gesang Querflöte Posaune Viola Gitarre / E-Gitarre Klarinette Saxofon Cello Mögliches Alternativinstrument, Bemerkungen
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