…den besonderen Belangen behinderter oder chronisch kranker

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…den besonderen Belangen behinderter oder
chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen…
Die 36. Internationale Dentalschau (IDS 2015) in Köln ist
zu Ende. Die Industrie ist mit dem Ergebnis zufrieden. Die
Digitalisierung schreitet voran und die Märkte wachsen. Auch
unsere Standesvertretungen freuen sich über die gelungene
Messe, ist es doch auch ein Beweis für die Innovationsfähigkeit
der Zahnheilkunde.
Grundsätzlich ist diese Entwicklung nicht abzulehnen, da sich
gerade im Hinblick auf Materialentwicklung und neuartige
Bearbeitungsmethoden Möglichkeiten ergeben, Werkstoffe
biokompatibler zu entwickeln. Industriell vorgefertigte Metalle,
Keramiken, Kunststoffe, die gefräst oder demnächst vielleicht
auch gedruckt zur Verfügung stehen, sind den konventionellen
individuell gefertigten in ihrer Qualität deutlich überlegen. Sie
sind gerade für chronisch kranke, immunintolerante Menschen
ein Segen, wird doch die Wahrscheinlichkeit drastisch reduziert,
allergisch zu reagieren, bzw. weiter mit gelösten Bestandteilen
zahnärztlicher Werkstoffe konfrontiert zu werden.
So war es ein Lichtblick, dass in der BEL 2014 (Gebührenver­
zeich­nis der Zahntechniker), ausgehandelt von den gesetzlichen
Krankenversicherungen und den Zahntechnikern, der Bereich der
Sonderkunststoffe explizit erwähnt und diese neuen Werkstoffe
und Verarbeitungsmethoden bewertet wurden.
Angesichts einer zunehmenden Zahl von Allergikern, zu denen
in Deutschland mittlerweile mehr als ein Drittel der Bevölkerung
zu rechnen ist, angesichts eines deutlichen Anstiegs chronischer
Erkrankungen, deren Ursache ganz sicher auch in zahnärztlichen
Werkstoffen zu suchen ist, gäbe es nun durchaus Hoffnung auf
Besserung.
lich abgelehnt, Sonderkunststoffe im Bereich der Prothetik
in die Festzuschussregelung einzubringen. Nicht einmal den
Antrag beim G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss: hier sitzen
Krankenkassen und Kassen(zahn)ärzte an einem Tisch) möchte
man trotz Vorschlagsrecht einbringen.
Der dringende Appell, endlich etwas für Menschen zu tun, die
aufgrund von Allergien mit herkömmlich verwendeten zahn­
ärztlichen Werkstoffen nicht zurechtkommen, wird nicht wahr­
genommen. Man zieht sich auf den Standpunkt zurück, diese
Materialien seien nicht erprobt und man dürfe nur bewährte
Materialien empfehlen.
Elegant zieht man sich aus der Verantwortung und überlässt es
den Praktikern vor Ort, für Allergiker individuelle Lösungen zu
finden. Eine Vollprothese bei der zunehmend häufiger auftre­
tenden Methylmethacrylat (MMA)-Sensibilisierung (beim IMD
Berlin 9 % bei über 17.000 untersuchten Patienten; 24 % in mei­
ner Praxis bei 51 durchgeführten LTT-Kunststoffprofilen nach
aus­führ­licher Anamnese) wird nur durch die Verwendung eines
anderen Kunststoffs von einer Regelversorgung zu einer anders­
artigen Versorgung, ohne dass sich in der zahnärztlichen Tätigkeit
auch nur ein Detail ändert. Der Preis für den Patienten kann
sich aber dafür schnell verdoppeln, da hier nur noch die priva­
te Gebührenordnung der Zahnärzte und die BEB, das private
Verzeichnis der Zahntechniker, greift. Mit Glück kann eine sol­
che Versorgung von manchen Krankenversicherungen auch als
gleich­artig akzeptiert werden mit dem Risiko für den abrechnen­
den Zahnarzt (m/w), dass die Abrechnung von seiner KZV nicht
anerkannt wird.
SGB V, §2a verlangt, den besonderen Belangen behinderter oder
chronisch kranker Menschen Rechnung zu tragen. Dazu gehören
vor allem auch die oben genannten Patienten.
Ein doppelter Festzuschuss, wie er vom Gesetzgeber für Gering­
verdiener vorgesehen ist, darf auf jeden Fall hier nicht gezahlt
werden, denn der gilt nur bei Regelversorgungen. Pech für den
Versicherten, dass er Allergiker ist.
Kassenzahnärztliche Versorgung:
Hindernis in der adäquaten Weiterentwicklung
der Zahnmedizin?
So dürfen auch nur individuell gegossene Kronen in der Regel­
versorgung abgerechnet werden, schon eine höherwertige
gefräste Krone - die nicht einmal teurer sein muss - ist nicht mehr
akzeptiert.
Leider scheinen sich aber gerade die Kassenzahnärztlichen
Ver­einigungen eben daran nicht halten zu wollen. So hat die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) es grundsätz­
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Aktuell haben wir in Rheinland-Pfalz Post von unserer KZV
bekom­men:
umwelt·medizin·gesellschaft | 28 | 2/2015
Forum
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Schienen aus Sonder­
kunststoff grundsätzlich keine Kassenleistung sind und nicht
über die KZV-RLP abrechenbar sind.
Wiederum Pech für den Patienten, der auf Methylmethacrylat
aller­gisiert ist. Die Schienen, die hier gebraucht werden, sind
reine Privatleistung ohne irgendeinen Leistungsanspruch gegen­
über der gesetzlichen Krankenversicherung.
DGZMK in der Pflicht
2014 wurde von SCENIHR in Brüssel der Amalgamausstieg u. a.
mit der Begründung verweigert, dass man zu wenig wisse über
Kunststoffe als Alternativwerkstoff und deswegen eine Abkehr
vom Amalgam nicht mittragen könne (wörtlich: SCENIHR recognises a lack of knowledge….to the constituents of alternative restorative materials).
Man muss sich jetzt natürlich die Frage stellen: wenn wir sowieso
keine Ahnung von unseren Kunststoffen haben, wie kamen dann
die bisherigen Kunststoffe zu ihrer Zulassung? Und warum kann
man dann nicht die monomerfreien, individuell verträglicheren
Kunststoffe zulassen?
Tatsächlich gibt es auch an Universitäten durchaus ernstzuneh­
mende Forschung zu den Sonderkunststoffen. Eindeutige wis­
senschaftliche Empfehlungen zu Sonderkunststoffen sind drin­
gend notwendig.
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn, Mund und Kieferheilkunde
(DGZMK) hat sich eine präventive Zahnheilkunde auf die Fahnen
geschrieben. Die umgehende Weiterentwicklung der Zahn­
heil­kunde mit Empfehlungen zu neuen, dringend benötigten
Werkstoffen wäre ein wichtiger Schritt.
Lutz Höhne
Zahnarzt – Umwelt-ZahnMedizin
Bahnhofstr. 24
67246 Dirmstein
Info(at)zahnarzt-hoehne.de
FÜR DEN TERMINKALENDER:
„Die Erhebung einer Anamnese,
Anamnesebezogene Diagnostik“
26./27. Juni 2015 in Merklingen
„Chronisch entzündliche Erkrankungen
Medizin und Zahnmedizin – Wo sind die Schnittstellen?“
26. September 2015 in Berlin und
17. Oktober 2015 in Köln
„Qualifizierungskurs zum/zur
Umweltzahnmedizinischen Fachangestellten“
23./24. Oktober 2015 in Hamburg
Das ausführliche Programm und die Anmeldeflyer finden Sie
auf www.deguz.de
umwelt·medizin·gesellschaft | 28 | 2/2015
Neue Absolventen/Absolventinnen
Umwelt-ZahnMedizin
Absolventen Curriculum Umwelt-ZahnMedizin
Januar bis April 2015 in Stuttgart
Dr. Katrin Beschorner – Nürnberg
Dr. Mathias Brunner – Müllheim
Dr. Ulrike Burgeth - Waldshut-Tiengen
Dr. Sonja Dziurka – Schorndorf
Cansel Dilaver - Mainz-Hechtsheim
Dr. Frank Döpper – Remshalden
Dr. Bernd Geisert – Pforzheim
Dr. Joachim Hobbach - Weil der Stadt
Sabine Hutfilz – Chemnitz
DH Beatrix Jörg – Karlsruhe
Dr. Jens Knopf - Köln
Andrea Kuhn - Kitzingen
Barbara Mehnert - Schwetzingen
Katrin Müller Zahnärztin - Stuttgart
Dr. Michael Rückel - Bamberg
Dr. Doris Ruppert-Schröder - Mannheim
Dr. med. dent. Zhamak Sadjadi s.h.i.n.e. - Simmern
Lisa-Maria Johanna Katharina Schulte-Loh - Ascheberg
Dr. med. dent. Uwe Schumacher - Freiburg
Dr. Martin F. Spukti, M.A. - Trier
ZÄ Marie Stöckl - Karlsruhe
Dipl-med. Ullrich Thomas - Karlsruhe
Dr. med. dent. Ina Jung - Mannheim
Dr. Andrea Romana Müller - Augsburg
Dr. Dominik Nischwitz - Tübingen
Dr. Reiner Wichary - Köln
D.D.S. Charlotte Gormsen - Warburg
Dr. Matthias Fricker - Böblingen
Dr. Thomas Hoch - Oßling
Dipl. Stom. Sigrun Düwel – Güstrow
Absolventen Curriculum Umwelt-Zahntechnik
Januar bis März 2015 in Hannover
ZTM Thomas Wischer – Hamburg
ZTM Nicole Megger – Essen
ZTM Martin Seeger – Hameln
ZT Wenke Mönkemeyer – Rostock
ZTM Verena Clausen – Hohenwestedt
Ursula Roggenkamp – Hohenwestedt
ZTM Michael Großsteinbeck – Unkel
ZTM Wolfgang Thomas – Unkel
Dr. med. dent. Barbara Sarlay - Eggersdorf bei Graz
ZT Karin Grasser - Eggersdorf bei Graz
Marcus Bröker – Salzgitter
ZTM Markus Bueb – Nürnberg
ZTM Nico Fellmann – Neuss
ZT Anna Skierka – Eutin
ZT Askim Akova - Herford
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