Zollrecht aktuell_Ausgabe 2_Dezember 2015

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Zollrecht aktuell
Ausgabe 2,
Dezember 2015
Aktualisierung der Anhänge zur EG-Dual-Use-Verordnung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden:
BAFA) gibt auf seiner Internetseite die Aktualisierung der Anhänge I, II a
bis II g und IV der EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung Nr. 428/2009
vom 9. Mai 2009) bekannt.
Die EG-Dual-Use-Verordnung bestimmt unter anderem, dass die Ausfuhr von Güter mit
doppeltem Verwendungszweck aus der EU wirksam kontrolliert werden muss. Güter mit
doppelten Verwendungszweck stellen Güter dar, die sowohl zivil als auch für militärische
Zwecke verwendet werden können. Darüber hinaus werden auch diejenigen Güter überwacht, die zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beitragen können.
Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung enthält die Güter mit doppelten Verwendungszweck, die in der EU kontrolliert werden. Eine Ausfuhr der in Anhang I enthaltenen
Güter ist grundsätzlich erst dann möglich, sofern eine Genehmigung vorab beantragt
wurde.
Die vorliegende Änderung wird grundsätzlich die Güterliste des Anhangs I betreffen.
Gleichwohl wird es dadurch zu Folgeänderungen der Anhänge II a bis II g und IV
kommen.
In Anhang II a bis II f sind die Allgemeinen Genehmigungen der Europäischen Union
enthalten. Anhang III enthält unter anderem Musterformularblätter für die Beantragung
von Genehmigungen. In Anhang IV der EG-Dual-Use-Verordnung sind besonders
sensible Güter genannt, die bereits in Anhang I enthalten sind, allerdings auch schon
bei Lieferungen innerhalb der EU Genehmigungspflichten auslösen.
Die Umsetzung der Aktualisierung der Anhänge I, II a bis II g und IV der EG-Dual-UseVerordnung erfolgt durch den Entwurf einer delegierten Verordnung EU Nr…/… der
Kommission vom 12. Oktober 2015, die zeitnah in Kraft treten soll.
Hintergrund dieser Aktualisierung ist, ausweislich des Verordnungsentwurfs vom
12. Oktober 2015, dass Anhang I „auf dem neuesten Stand“ gehalten werden muss, um
die uneingeschränkte Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen sicherzustellen, Transparenz zu gewährleisten, die Wettbewerbsfähigkeit der Ausführer zu
erhalten und den Ausfuhrkontrollbehörden und den Wirtschaftsakteuren die Bezugnahme zu erleichtern.
Änderungen sollen sich vor allem im Hinblick auf die zu überwachenden Parameter, die
technischen Definitionen und Beschreibungen sowie die Streichung oder Hinzufügung
von Gütern mit doppelten Verwendungszweck ergeben.
Der Änderungsüberblick ist unter folgendem Link zu finden:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/october/tradoc_153892.pdf
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Zollrecht aktuell Ausgabe 2, Dezember 2015
Die meisten Änderungen im Hinblick auf die technischen Parameter wird es voraussichtlich bei Waren der Kategorie 3 (Allgemeine Elektronik) und der Kategorie 4
(Rechner und Software) geben. Bezüglich der Kategorie 3 wird dies die Ausfuhrlistenpositionen 3A001 (z. B. Oszillatoren und Frequenz-Synthesizer), 3A002 (z. B. Aufzeichnungsgeräte oder Netzwerkanalysatoren) und 3B001 (z. B. LithographieEquipment) betreffen. Im Rahmen der Kategorie 4 wird es bei der Ausfuhrlistenposition 4D001b1 zu Parameteränderungen kommen.
Darüber hinaus werden sich unter anderem die Texte im Hinblick auf Waren der
Kategorie 1 (Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung) und
Kategorie 9 (Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe) ändern.
Wir raten Ihnen zu überprüfen, ob aufgrund dieser Änderungen weitere Güter Ihres
Warenportfolios unter Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung fallen oder nicht mehr
weiter gelistet sind.
Falls Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, können Sie uns gern kontaktieren.
Ihre Ansprechpartner
Jochen Schmidt
Tel.: +49 40 6378-1390
[email protected]
Dr. Michael Tervooren
Tel.: +49 211 981-7641
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Eva Rehberg
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