Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Druckdatum: 19.05.2015 überarbeitet am: 18.05.2015 Seite 1/6 Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit ABSCHNITT 1 Art.-Nr.: 902297-1 Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens Produktidentifikator: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs: Hochleistungsbeizelektrolyt für Edelstahlschweißnähte Verwendungen, von denen abgeraten wird: Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor. Hersteller / Lieferant: Technolit GmbH Industriestr. 8 Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0 Qualitätssicherung Dr. U. Halle Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0 Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790 Auskunftgebender Bereich: Giftnotruf Berlin: ABSCHNITT 2 36137 Großenlüder Fax: +49 (0) 6648 / 69-569 E-Mail: [email protected] Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr Mögliche Gefahren (*) Einstufung des Stoffes oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 - Ätzwirkung H290 GHS05 - Ätzwirkung H314 Met. Corr. 1 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin. Corr. 1B Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C-Ätzend R34 Verursacht Verätzungen. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Piktogramm(e) und Signalwort des Produkts: GHS05 Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Gefahrenhinweise: Sicherheitshinweise: Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Zusätzliche Angaben Bemerkung: (*) sbri/KS/5105/03/pdf/OO Signalwort: Gefahr Enthält: Phosphorsäure. H290 H314 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P280 P301+P330 +P331 P303+P361 +P353 P305+P351 +P338 P308 P310 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbreich herbeiführen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATONSZENTRUM/ Arzt anrufen. Die Zubereitung wird weder als persistent, bioakkumulierbar, toxisch (PBT) noch als sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Das Produkt enthält keine besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), der ECHA-Kandidatenliste. (Solle sich durch Aktualisierung der Liste eine Änderung ergeben, werden Sie sofort informiert). Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit ABSCHNITT 3 Sicherheitsdatenblatt Seite 2/6 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen (*) Chemische Charakterisierung: Gemische Beschreibung: Gemisch aus angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. EINECS-Nr. Bezeichnung Gew. -% Phosphorsäure <35% Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Skin Corr. 1B, H314 Citronensäure <10% Eye Irrit. 2; H319 REACh-Reg. Nr. 7664-38-2 5949-29-1 231-633-2 02-21197552438-31 201-069-1 02-2119773813-30 Einstufung gemäß RL 67/548/EWG C R34 Xi R36 Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe (*) Bezeichnung Gew.-% Anionische Tenside <5% Phosphate >30% Zusätzliche Hinweise: ABSCHNITT 4 Der Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen: Allgemeine Hinweise: Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Hinweise für den Arzt: Wichtigste akute und verzögerte auftretende Symptome und Wirkungen: Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: ABSCHNITT 5 Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Keine. Bei Kontakt mit Leichtmetallen kann sich Wasserstoffgas bilden (Explosionsgefahr!) Geeignet: Ungeeignet: Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Hinweise für die Brandbekämpfung: Unabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) verwenden. Vollschutzanzug tragen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Umweltschutzmaßnahmen: Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 7 Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel: ABSCHNITT 6 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser spülen und Arzt konsultieren. Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Hautkontakt verwenden. mit auslaufender Flüssigkeit vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung Bei Eindringen in die Kanalisation mit viel Wasser verdünnen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel, Kieselgur) aufnehmen. Mit Soda oder gelöschtem Kalk neutralisieren. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. Handhabung und Lagerung (*) Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Hinweise zum Brand- u. Explosionsschutz: Nur säurefeste Ausrüstungen einsetzen. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Aerosolbildung vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Durch Reaktion mit Metallen wird Wasserstoff abgegeben. Explosionsrisiko. Beachtung der allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes. Lagerung Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter: Zusammenlagerungshinweise: Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Lagerstabilität: Lagerklasse: (*) Spezifische Endanwendungen: sbri/KS/5105/03/pdf/OO Geeignete Werkstoffe: PE/PTFE Entfernt von Laugen und Metallen aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Trocken lagern. Im geschlossenen Originalbehälter und bei Lagertemperaturen bis zu 25°C ist das Produkt mindestens 12 Monate haltbar. 8B Es liegen keine Informationen vor. Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit ABSCHNITT 8 Sicherheitsdatenblatt Seite 3/6 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: CAS-Nr.: Bezeichnung Art 8 Stunden 7664-38-2 Orthophosphorsäure 2 E mg/m³ 2(I); DFG, EU, AGS, Y Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU) CAS-Nr.: Bezeichnung Art 8 Stunden 7664-38-2 Phosphorsäure 1 E mg/m³ Kurzzeit 2 E mg/m³ Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen. AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben: ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe. Begrenzung und Überwachung der Exposition: Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Empfohlene Überwachungsverfahren: Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689. („Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“). Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Aerosolbildung vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung. Kurzzeitig Filtergerät, Kombinationsfilter B-P2. Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen: Atemschutz: Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen. Schutzhandschuhe. Handschutz: Die Herstellerangaben zur Durchlässigkeit und Durchbruchzeiten sowie die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz (mechanische Belastung, Kontaktdauer) beachten. Handschuhmaterial: z.B. Butylkautschuk, 0,7 mm – Permeation = 480 min. z.B. Nitril, 0,4 mm – Permeation = 480 min. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil III werden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt. Es wird daher eine maximale Tragezeit die 50% der Durchbruchzeit entspricht empfohlen. Augenschutz: Körperschutz: Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: ABSCHNITT 9 Dichtschließende Schutzbrille. Säurebeständige Schutzkleidung. Es liegen keine Informationen bei. Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild Aggregatzustand: flüssig Farbe: farblos Geruch: Geruchsschwelle: Es liegen keine Informationen vor. pH-Wert bei 20°C: [Wurde unverdünnt bestimmt.] 1-2 Schmelzpunkt / Schmelzbereich: Nicht geprüft. Siedepunkt / Siedebereich: ca. 135 °C Flammpunkt: Nicht anwendbar. Zündtemperatur: Es liegen keine Informationen vor. Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Es liegen keine Informationen vor. Zersetzungstemperatur: Es liegen keine Informationen vor. Selbstentzündlichkeit: Es liegen keine Informationen vor. Explosive Eigenschaften: Nicht anwendbar. Untere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar. Obere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar. Dampfdruck bei 20°C: ca. 0,04 hPa Dichte bei 20°C: Keine Daten verfügbar. Relative Dichte bei 20°C: ca. 1,4 g/cm³ Dampfdichte: Es liegen keine Informationen vor. Verdampfungsgeschwindigkeit: Es liegen keine Informationen vor. Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: 100 % Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Es liegen keine Informationen vor. Viskosität (dynamisch/kinematisch): Keine Information verfügbar. Lösemittelgehalt: 0 % VOC: (*) 0 % Oxidierende Eigenschaften: Es liegen keine Informationen vor. Sonstige Angaben: Produkt ist hygroskopisch. sbri/KS/5105/03/pdf/OO fast geruchslos (*) Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit ABSCHNITT 10 Sicherheitsdatenblatt Seite 4/6 Stabilität und Reaktivität Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. Stabil unter normalen Bedingungen. Es liegen keine Informationen vor. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Es liegen keine Informationen vor. Reaktionen mit starken Alkalien und Oxidationsmitteln. Durch Reaktion mit Metallen wird Wasserstoff abgegeben. Reaktivität: Chemische Stabilität: Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Thermische Zersetzung: Zu vermeidende Bedingungen: Unverträgliche Materialien: Gefährliche Zersetzungsprodukte: ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Akute Toxizität Phosphorsäure Toxizität/Wirkung Endpunkt Wert Einheit Organismus Akute Toxizität, dermal: LD50 2740 mg/kg Kaninchen Prüfmethode Bemerkung OECD 404 (Acute Dermal Irritation/Corrosion) Ätzend. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Kaninchen Schwere Augenschädigung/-reizung: Kaninchen Ätzend. Sensibilisierung der Haut: Mensch Nicht sensibilisierend. Sensibilisierung der Atemwege. Keine bekannt. Subakute Toxizität Karzinogenität: Mutagenität: Reproduktionstoxizität: Weitere Hinweise/ Erfahrungen aus der Praxis: ABSCHNITT 12 Enthält keinen als krebserzeugend eingestuften Bestandteil. Enthält keinen als erbgutverändernd eingestuften Bestandteil. Enthält keinen als reproduktionstoxisch eingestuften Bestandteil. Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. Umweltbezogene Angaben Toxizität Phosphorsäure Toxizität/Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Toxizität, Fische: LC50 96h 138 mg/l Gambusia affinis Bakterientoxizität: EC50 270 mg/l Belebtschlamm Persistenz und Abbaubarkeit: Verhalten in Umweltkompartimenten Bioakkumulationspotential: Mobilität im Boden: Ökotoxische Wirkungen Verhalten in Kläranlagen: Wassergefährdungsklasse: AOX-Wert: Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung: Andere schädliche Wirkungen: ABSCHNITT 13 Prüfmethode Bemerkung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich. 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend Keine. Die Zubereitung wird weder als persistent, bioakkumulierbar, toxisch (PBT) noch als sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Darf neutralisiert ins Abwasser bzw. den Vorfluter eingeleitet werden. Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Muss über eine Neutralisationsanlage entsorgt werden. Unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften einer chemisch/physikalischen Behandlungsanlage zuführen. Empfehlung: Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): - Abfallschlüsselnummern gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind herkunftsbezogen definiert. Da dieses Produkt in mehreren Industriebranchen Anwendung findet, kann vom Hersteller keine Abfallschlüsselnummer vergeben werden. Verpackung Verunreinigte Verpackung / Empfehlung: Empfohlenes Reinigungsmittel: ABSCHNITT 14 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Reiniger auf wässriger Basis. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Umweltgefahren: Gefahrzettel: sbri/KS/5105/03/pdf/OO 3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Phosphorsäure) 8 III Nein 8 Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit Sicherheitsdatenblatt Seite 5/6 E C1 Tunnelbeschränkungscode: Klassifizierungscode: Seeschiffstransport IMDG UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Umweltgefahren: 3264 CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (phosphoric acid) 8 III Nein Lufttransport IATA-DGR UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Umweltgefahren: 3264 Corrosive liquid, acidic, inorganic, n.o.s. (phosphoric acid) 8 III Nein Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender: Keine. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: Störfallverordnung: Wassergefährdungsklasse: Stoffsicherheitsbeurteilung: ABSCHNITT 16 Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten. ZH 1/24.2 „Merkblatt: Verwenden gefährlicher Arbeitsstoffe“ Störfallverordnung, Anhang II: Nicht genannt. WGK 1 (Selbsteinstufung gemäß VwVwS): schwach wassergefährdend Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen. Sonstige Angaben Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden. Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „Technolit Arbeitssicherheit“. Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Gemäß Richtlinie 67/548/EWG: R34 Verursacht Verätzungen. R36 Reizt die Augen. Abkürzungen und Akronyme: ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) AOX Adsorbierbare organische Halogenverbindungen BimSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes CAS Chemical Abstracts Service EC Effektive Konzentration GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals IATA-DGR International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations IBC-Code Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut ICAO-TI International Civil Aviation Organization-Technical Instructions IMDG-Code International Maritime Code for Dangerous Goods IUCLID International Univorm Chemical Information Database sbri/KS/5105/03/pdf/OO Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit LC LD MARPOL PBT RID: TRGS VOC vPvB WGK WGK 1 Sicherheitsdatenblatt Seite 6/6 Letale Konzentration / Lethal concentration Letale Dosis / Lethal dose Maritime Pollution Convention – Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Persistent, bioakkummulierbar, toxisch Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) Technische Regeln für Gefahrstoffe Volatile organic compounds (flüchtige organische Verbindungen) Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar Wassergefährdungsklassen gem. Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS, Deutschland WGK 1 = schwach wassergefährdend | WKG 2 = wassergefährdend | WKG 3 = stark wassergefährdend Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig. * Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert] Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006. Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen Informationen nachgetragen bzw. ergänzt. sbri/KS/5105/03/pdf/OO
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