Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit Art.-Nr.: 902297-1

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum: 19.05.2015
überarbeitet am: 18.05.2015
Seite 1/6
Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit
ABSCHNITT 1
Art.-Nr.: 902297-1
Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens
Produktidentifikator:
Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit
Relevante identifizierte Verwendungen des
Stoffs oder des Gemischs:
Hochleistungsbeizelektrolyt für Edelstahlschweißnähte
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
Hersteller / Lieferant:
Technolit GmbH
Industriestr. 8
Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0
Qualitätssicherung
Dr. U. Halle
Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0
Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790
Auskunftgebender Bereich:
Giftnotruf Berlin:
ABSCHNITT 2
36137 Großenlüder
Fax: +49 (0) 6648 / 69-569
E-Mail: [email protected]
Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr
Mögliche Gefahren
(*)
Einstufung des Stoffes oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 - Ätzwirkung
H290
GHS05 - Ätzwirkung
H314
Met. Corr. 1
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Skin. Corr. 1B
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
C-Ätzend
R34
Verursacht
Verätzungen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Piktogramm(e) und Signalwort des Produkts:
GHS05
Gefahrbestimmende Komponente zur
Etikettierung:
Gefahrenhinweise:
Sicherheitshinweise:
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Zusätzliche Angaben
Bemerkung: (*)
sbri/KS/5105/03/pdf/OO
Signalwort: Gefahr
Enthält:
Phosphorsäure.
H290
H314
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
P280
P301+P330
+P331
P303+P361
+P353
P305+P351
+P338
P308
P310
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbreich herbeiführen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen:
Sofort GIFTINFORMATONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Die Zubereitung wird weder als persistent, bioakkumulierbar, toxisch (PBT) noch
als sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen.
Das Produkt enthält keine besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), der
ECHA-Kandidatenliste. (Solle sich durch Aktualisierung der Liste eine Änderung
ergeben, werden Sie sofort informiert).
Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit
ABSCHNITT 3
Sicherheitsdatenblatt
Seite 2/6
Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
(*)
Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung: Gemisch aus angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
EINECS-Nr.
Bezeichnung
Gew. -%
Phosphorsäure
<35%
Einstufung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008
Skin Corr. 1B, H314
Citronensäure
<10%
Eye Irrit. 2; H319
REACh-Reg. Nr.
7664-38-2
5949-29-1
231-633-2
02-21197552438-31
201-069-1
02-2119773813-30
Einstufung gemäß RL
67/548/EWG
C
R34
Xi
R36
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe (*)
Bezeichnung
Gew.-%
Anionische Tenside
<5%
Phosphate
>30%
Zusätzliche Hinweise:
ABSCHNITT 4
Der Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen:
Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
Hinweise für den Arzt:
Wichtigste akute und verzögerte auftretende
Symptome und Wirkungen:
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder
Spezialbehandlung:
ABSCHNITT 5
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.
Keine.
Bei Kontakt mit Leichtmetallen kann sich Wasserstoffgas bilden (Explosionsgefahr!)
Geeignet:
Ungeeignet:
Besondere vom Stoff oder Gemisch
ausgehende Gefahren:
Hinweise für die Brandbekämpfung:
Unabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) verwenden. Vollschutzanzug tragen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren:
Umweltschutzmaßnahmen:
Methoden und Material für Rückhaltung und
Reinigung:
Verweis auf andere Abschnitte:
ABSCHNITT 7
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel:
ABSCHNITT 6
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher
Behandlung zuführen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Sofort Arzt hinzuziehen.
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Mund
ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Hautkontakt
verwenden.
mit
auslaufender
Flüssigkeit
vermeiden.
Persönliche
Schutzausrüstung
Bei Eindringen in die Kanalisation mit viel Wasser verdünnen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel, Kieselgur)
aufnehmen. Mit Soda oder gelöschtem Kalk neutralisieren.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen
Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Handhabung und Lagerung
(*)
Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren
Handhabung:
Hinweise zum Brand- u. Explosionsschutz:
Nur säurefeste Ausrüstungen einsetzen. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen
Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Aerosolbildung vermeiden. Bei der Arbeit
nicht essen und trinken. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Durch Reaktion mit Metallen wird Wasserstoff abgegeben. Explosionsrisiko. Beachtung der
allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes.
Lagerung
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Zusammenlagerungshinweise:
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Lagerstabilität:
Lagerklasse: (*)
Spezifische Endanwendungen:
sbri/KS/5105/03/pdf/OO
Geeignete Werkstoffe: PE/PTFE
Entfernt von Laugen und Metallen aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Trocken lagern.
Im geschlossenen Originalbehälter und bei Lagertemperaturen bis zu 25°C ist das Produkt
mindestens 12 Monate haltbar.
8B
Es liegen keine Informationen vor.
Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit
ABSCHNITT 8
Sicherheitsdatenblatt
Seite 3/6
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr.:
Bezeichnung
Art
8 Stunden
7664-38-2
Orthophosphorsäure
2 E mg/m³
2(I); DFG, EU, AGS, Y
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU)
CAS-Nr.:
Bezeichnung
Art
8 Stunden
7664-38-2
Phosphorsäure
1 E mg/m³
Kurzzeit
2 E mg/m³
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen.
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis
8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b)
Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e)
nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben: ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht
ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
Begrenzung und Überwachung der
Exposition:
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung
technischer Anlagen:
Empfohlene Überwachungsverfahren:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz
persönlicher Schutzausrüstungen.
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die
Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689.
(„Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“).
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Aerosolbildung vermeiden. Bei der Arbeit
nicht essen und trinken. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung. Kurzzeitig Filtergerät, Kombinationsfilter B-P2.
Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen:
Atemschutz:
Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die
Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen.
Schutzhandschuhe.
Handschutz:
Die Herstellerangaben zur Durchlässigkeit und Durchbruchzeiten sowie die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz
(mechanische Belastung, Kontaktdauer) beachten.
Handschuhmaterial: z.B. Butylkautschuk, 0,7 mm – Permeation = 480 min.
z.B. Nitril, 0,4 mm – Permeation = 480 min.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren
und einzuhalten. Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil III werden nicht unter Praxisbedingungen
durchgeführt. Es wird daher eine maximale Tragezeit die 50% der Durchbruchzeit entspricht empfohlen.
Augenschutz:
Körperschutz:
Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition:
ABSCHNITT 9
Dichtschließende Schutzbrille.
Säurebeständige Schutzkleidung.
Es liegen keine Informationen bei.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild
Aggregatzustand: flüssig
Farbe: farblos
Geruch:
Geruchsschwelle: Es liegen keine Informationen vor.
pH-Wert bei 20°C:
[Wurde unverdünnt bestimmt.]
1-2
Schmelzpunkt / Schmelzbereich:
Nicht geprüft.
Siedepunkt / Siedebereich:
ca. 135
°C
Flammpunkt:
Nicht anwendbar.
Zündtemperatur:
Es liegen keine Informationen vor.
Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Es liegen keine Informationen vor.
Zersetzungstemperatur:
Es liegen keine Informationen vor.
Selbstentzündlichkeit:
Es liegen keine Informationen vor.
Explosive Eigenschaften:
Nicht anwendbar.
Untere Explosionsgrenze:
Nicht anwendbar.
Obere Explosionsgrenze:
Nicht anwendbar.
Dampfdruck bei 20°C:
ca. 0,04 hPa
Dichte bei 20°C:
Keine Daten verfügbar.
Relative Dichte bei 20°C:
ca. 1,4
g/cm³
Dampfdichte:
Es liegen keine Informationen vor.
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Es liegen keine Informationen vor.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser:
100
%
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
Es liegen keine Informationen vor.
Viskosität (dynamisch/kinematisch):
Keine Information verfügbar.
Lösemittelgehalt:
0
%
VOC: (*)
0
%
Oxidierende Eigenschaften:
Es liegen keine Informationen vor.
Sonstige Angaben:
Produkt ist hygroskopisch.
sbri/KS/5105/03/pdf/OO
fast geruchslos
(*)
Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit
ABSCHNITT 10
Sicherheitsdatenblatt
Seite 4/6
Stabilität und Reaktivität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
Stabil unter normalen Bedingungen.
Es liegen keine Informationen vor.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Es liegen keine Informationen vor.
Reaktionen mit starken Alkalien und Oxidationsmitteln.
Durch Reaktion mit Metallen wird Wasserstoff abgegeben.
Reaktivität:
Chemische Stabilität:
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Thermische Zersetzung:
Zu vermeidende Bedingungen:
Unverträgliche Materialien:
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
ABSCHNITT 11
Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Akute Toxizität
Phosphorsäure
Toxizität/Wirkung
Endpunkt
Wert
Einheit
Organismus
Akute Toxizität, dermal:
LD50
2740
mg/kg
Kaninchen
Prüfmethode
Bemerkung
OECD 404
(Acute Dermal Irritation/Corrosion)
Ätzend.
Ätz-/Reizwirkung auf die
Haut:
Kaninchen
Schwere
Augenschädigung/-reizung:
Kaninchen
Ätzend.
Sensibilisierung der Haut:
Mensch
Nicht sensibilisierend.
Sensibilisierung der
Atemwege.
Keine bekannt.
Subakute Toxizität
Karzinogenität:
Mutagenität:
Reproduktionstoxizität:
Weitere Hinweise/
Erfahrungen aus der Praxis:
ABSCHNITT 12
Enthält keinen als krebserzeugend eingestuften Bestandteil.
Enthält keinen als erbgutverändernd eingestuften Bestandteil.
Enthält keinen als reproduktionstoxisch eingestuften Bestandteil.
Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der
Perforation der Speiseröhre und des Magens.
Umweltbezogene Angaben
Toxizität
Phosphorsäure
Toxizität/Wirkung
Endpunkt
Zeit
Wert
Einheit
Organismus
Toxizität, Fische:
LC50
96h
138
mg/l
Gambusia affinis
Bakterientoxizität:
EC50
270
mg/l
Belebtschlamm
Persistenz und Abbaubarkeit:
Verhalten in Umweltkompartimenten
Bioakkumulationspotential:
Mobilität im Boden:
Ökotoxische Wirkungen
Verhalten in Kläranlagen:
Wassergefährdungsklasse:
AOX-Wert:
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Andere schädliche Wirkungen:
ABSCHNITT 13
Prüfmethode
Bemerkung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel
eine Neutralisation erforderlich.
1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend
Keine.
Die Zubereitung wird weder als persistent, bioakkumulierbar, toxisch (PBT) noch als sehr
persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen.
Darf neutralisiert ins Abwasser bzw. den Vorfluter eingeleitet werden.
Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Muss über eine Neutralisationsanlage entsorgt werden. Unter Beachtung der örtlichen,
behördlichen Vorschriften einer chemisch/physikalischen Behandlungsanlage zuführen.
Empfehlung:
Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):
-
Abfallschlüsselnummern gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind herkunftsbezogen definiert. Da
dieses Produkt in mehreren Industriebranchen Anwendung findet, kann vom Hersteller keine
Abfallschlüsselnummer vergeben werden.
Verpackung
Verunreinigte Verpackung / Empfehlung:
Empfohlenes Reinigungsmittel:
ABSCHNITT 14
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Reiniger auf wässriger Basis.
Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID
UN-Nummer:
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Verpackungsgruppe:
Umweltgefahren:
Gefahrzettel:
sbri/KS/5105/03/pdf/OO
3264
ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
(Phosphorsäure)
8
III
Nein
8
Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit
Sicherheitsdatenblatt
Seite 5/6
E
C1
Tunnelbeschränkungscode:
Klassifizierungscode:
Seeschiffstransport IMDG
UN-Nummer:
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Verpackungsgruppe:
Umweltgefahren:
3264
CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S.
(phosphoric acid)
8
III
Nein
Lufttransport IATA-DGR
UN-Nummer:
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Verpackungsgruppe:
Umweltgefahren:
3264
Corrosive liquid, acidic, inorganic, n.o.s.
(phosphoric acid)
8
III
Nein
Besondere Vorsichtshinweise für
den Verwender:
Keine.
Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code:
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 15
Rechtsvorschriften
Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen
und Verbotsverordnungen:
Störfallverordnung:
Wassergefährdungsklasse:
Stoffsicherheitsbeurteilung:
ABSCHNITT 16
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
ZH 1/24.2 „Merkblatt: Verwenden gefährlicher Arbeitsstoffe“
Störfallverordnung, Anhang II: Nicht genannt.
WGK 1 (Selbsteinstufung gemäß VwVwS): schwach wassergefährdend
Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
Sonstige Angaben
Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen
haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw.
Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu
beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma
übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind,
verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der
Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird
darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es
empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB
sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit
bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen
Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt
kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten
Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden.
Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „Technolit Arbeitssicherheit“.
Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG:
R34
Verursacht Verätzungen.
R36
Reizt die Augen.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Road)
AOX
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen
BimSchV
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
CAS
Chemical Abstracts Service
EC
Effektive Konzentration
GefStoffV:
Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
GHS:
Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals
IATA-DGR
International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations
IBC-Code
Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
ICAO-TI
International Civil Aviation Organization-Technical Instructions
IMDG-Code
International Maritime Code for Dangerous Goods
IUCLID
International Univorm Chemical Information Database
sbri/KS/5105/03/pdf/OO
Produkt: Clean-Fix F Elektrolyt-Flüssigkeit
LC
LD
MARPOL
PBT
RID:
TRGS
VOC
vPvB
WGK
WGK 1
Sicherheitsdatenblatt
Seite 6/6
Letale Konzentration / Lethal concentration
Letale Dosis / Lethal dose
Maritime Pollution Convention – Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
Persistent, bioakkummulierbar, toxisch
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International
Transport of Dangerous Goods by Rail)
Technische Regeln für Gefahrstoffe
Volatile organic compounds (flüchtige organische Verbindungen)
Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Wassergefährdungsklassen gem. Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS, Deutschland
WGK 1 = schwach wassergefährdend | WKG 2 = wassergefährdend | WKG 3 = stark wassergefährdend
Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig.
* Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert]
Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006.
Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen
Informationen nachgetragen bzw. ergänzt.
sbri/KS/5105/03/pdf/OO