Informationsschrift für medizinische Praxen 22. Juni 2015 ! STK: Präventive Sicherheit für den Patienten und Anwender Wenn ein Patient sich in Narkose oder in Koma befindet, kann dieser bei Gefährdung durch elektrische Energie nicht reagieren. In der heutigen Medizintechnik werden viele verschiedene Therapien oder Behandlungen automatisiert. Operationen werden elektrotechnisch überwacht oder mit elektrischen Geräten durchgeführt. All diese technischen Geräte unterliegen ständig einer Überwachung, die autark funktioniert oder die Geräte werden manuell kontrolliert. Eine autarke Überwachung (z. B.: nach IEC 60364-7-710/VDE 0100 Teil 710) findet bei der Energieversorgung in Krankenhäusern oder medizinischen Praxen statt. Die Richtlinien und Normen wurden über viele verschiedene Institutionen und Gremien aus der Wirtschaft und vor Allem aus der Technik zusammengetragen. Das Medizinproduktegesetz beinhaltet auch die Medizinprodukte Betreiberverordung (MPBetreibV). Die MPBetreibV weist auf §6 eine regelmäßige Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchzuführen. Nach jeder Reparatur ist ebenfalls eine STK nach DIN EN62353 zu wiederholen. Die eigentliche Prüfung wird nach der EN60601-1 durchgeführt. Die EN60601-1 wird nochmals in verschiedene Kategorien unterteilt. Jede Kategorie beschreibt zusätzliche eine Funktion; z. B.: EN60601-1-3 steht für allgemeiner Strahlenschutz und Diagnostik. Nicht nur die medizinisch elektrischen Produkte müssen regelmässig kontrolliert werden, sondern auch die normalen Elektrogeräte wie PC, Kaffeemaschine, Spülmaschine und andere elektrische Geräte im täglichen Gebrauch. Diese Geräte werden nach der DIN VDE 0702 (Wiederholungsprüfung) geprüft. Abb.1: Isolationsüberwachungsgerät (Fa. Bender) Ortsfeste und ortsveränderliche Geräte müssen regelmäßig (nach EN62353, DIN VDE 0702, - 0750, 0751-1 oder EN60601-1 ) überprüft werden, um präventiv Schaden am menschlichen Leben abzuwenden. Der G e s e t z g e b e r s c h r e i b t v o r, d a s s d e r Eigentümer oder Anwender zu Schadensersatz (BGB §823) verpflichtet ist, wenn dieser nicht nur vorsätzlich sondern auch fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Aus den Grundlagen der Gesetze entstanden Richtlinien und Normen, um Schaden und Gefährdung zu minimieren und / oder auch zu verhindern. Herausgeber: Klaus Stamm & Mario Bins Je nach Gerätetyp werden unterschiedliche Schutzklassen definiert. Die Schutzklasse beschreibt die technische Sicherheit in Funktion und Design. Je nach Schutzklasse und Gerätetyp ist auch eine spezifische Kontrolle notwendig. Folgende Gerätetypen sind gemeint: B, BF oder CF, die das jeweilige Gerät kennzeichnen. Der Buchstabe B steht für Body (engl.; Körper) und sagt aus, dass das elektrische Gerät mit Kleinspannung, isoliert von der gefährlichen Netzspannung (AC 230V), betrieben wird. BF steht für Body Float und beschreibt, dass nicht unmittelbar am Herzen operiert werden darf. CF steht für Cardiac Float und beschreibt, dass unmittelbar am Herzen operiert werden darf. ! [email protected] 1 Informationsschrift für medizinische Praxen VDE Tester 22. Juni 2015 VDE 0701/0702 DIN EN 62353 (VDE 0751-1) Aufgrund der vielfältigen elektrischen Automation im geschäftlichen sowohl als auch im privatem Bereich, Wir prüfen mit anerkannten zertifizierten und TV 470 kalibrierten Prüfgeräten. ist die Pflicht zur Prüfung und die sich daraus ableitende Eigenverantwortung der Eigentümer sowie der Anwender der Geräte und vor allem der verantwortlichen Elektrofachkräfte / der befähigten Personen noch deutlicher anzusprechen und durchzusetzen als am Anfang der Entwicklung der modernen Elektronik und Elektrotechnik wie dies bisher geschah, sich durch die technische Entwicklung der zu prüfenden Geräte wiederum neue Anforderungen an deren Prüfung sowie an das Können der Prüfer ergeben haben und durch fehlerhafte Geräte, die sich trotz einer Rückrufaktion noch in Gebrauch befinden und d u r c h d i e v i e l f a c h vo r h a n d e n e n s o g . „Billiggeräte“, zusätzliche Anforderungen an die Qualität des Prüfens entstehen. Wir als Elektrofachkräfte unterstützen Sie bei der Auswahl der zu prüfenden elektrischen Geräte. Wir ermitteln für Sie die richtigen Prüftermine. Dabei kommt es auf den elektrischen und technischen Zustand des Prüflings an. Daraus ergibt sich dann auch die jeweilige richtige Prüfung. Wichtig ist, dass nicht jeder einfach prüfen darf. Selbst eine elektrotechnisch unterwiesene Person hat nicht die genügend erforderliche Qualifikation. Zitat aus Bd. 62: Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) hat nicht die für das eigenverantwortliche Prüfen elektrischer Geräte erforderliche Qualifikation. Der Einsatz einer EUP, d. h., ihre Einstellung/Berufung, ihre Anleitung und Aufsicht sind nur bei der entsprechenden Mitwirkung einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) nach DIN VDE 1000-10 (Kapitel 3.2) zulässig. Notwendig ist, dass die EUP so qualifiziert ist, dass sie von ihrer VEFK als „EUP für das Prüfen elektrischer Geräte“ bezeichnet werden kann. Die ständige weitere Qualifizierung der EUP (passende Literatur [3.5], Ergänzungslehrgang, Qualifizierung am Arbeitsort) usw. erfordert große Aufmerksamkeit durch die VEFK. Herausgeber: Klaus Stamm & Mario Bins Abb.2: VDE Tester von der Firma Testboy GmbH Mit dem o. g. Gerät werden die Prüfungen software-technisch dokumentiert und können D Bedienungsanleitung nicht von Dritten beeinflusst werden. Selbst die Kalibrierung ist vom Hersteller in der Software als sogenannte Firmware nicht manipulierbar. Wir als Prüfer sind dazu angehalten unsere Prüfgeräte jährlich von einer akkreditierten Stelle kalibrieren zu lassen. Wir als Prüfer verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen und Kenntnisse im Reparatur Service unterschiedlicher Geräte aus diversen Bereichen (Broadcast, Konsumerelektronik, Elektroinstallationstechnik und Medizintechnik). Um Sie technisch auf dem Laufenden zu halten, erhalten Sie kostenfreie Informationsschriften als Brief oder in elektronischer Form (PDF oder als Ebup) per Email. 0811 Hinweis! Die Verantwortung für die Sicherheit der elektrischen Geräte obliegt nicht alleine dem Prüfer. Der Eigentümer (Arbeitgeber, Unternehmer, Vorgesetzte, privat Verantwortliche) hat dafür Sorge zu tragen, dass elektrische Geräte regelmäßig geprüft werden müssen. In der nächsten Ausgabe ”Präventive Sicherheit für den Patienten und Anwender” e r f a h r e n S i e m e h r ü b e r ” Wa n n s i n d Ableitströme gefährlich?” Köln im April 2015 Klaus Stamm, Mario Bins Literaturhinweis: VDE Verlag - Bd. 62; 117; 124. BGB [email protected] 2
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