Haus Adé, Wohnung Juhee! (pdf: 463 kb)

Ersatzobjekt Service
beratung
Gewinn im Vergleich zu den Anlagekosten
verkauft gleichzeitig aber auf den Erwerb
eines Ersatzobjektes verzichtet fällt die
Grundstückgewinnsteuer – nicht selten
ein 6-stelliger Betrag – in vollem Umfang
an. Andernfalls wäre eventuell mit einem
Aufschub der Steuer zu rechnen (vgl. dazu
den Abschnitt «Grundstückgewinnsteuer»
weiter unten).
Dies sind jedenfalls die Hauptgründe
dafür dass Hausverkäufer den Erwerb
einer Eigentumswohnung dem Bezug
einer Mietwohnung häufig vorziehen.
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Haus Adé,
Wohnung
Juhee!
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Koordination Verkauf / Kauf
Beim Wohnungskauf unterscheidet
man zwischen dem sog. «Kauf ab Plan»
also dem Erwerb einer Wohnung welche
zuerst noch gebaut werden muss und
dem Kauf von bereits bestehenden Wohnungen (Altbau). Der «Ab Plan-Käufer»
kann regelmässig den Innenausbau noch
selber mitbestimmen was grundsätzlich
ein Vorteil ist. Da solche Objekte zuerst
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Beim Umzug vom Einfamilienhaus in ein geeignetes Ersatzobjekt gilt das
Sprichwort «besser früh als spät». Wir zeigen, worauf man beim Wechsel
unbedingt achten sollte. Text Beratungszentrum Hausmagazin
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Haus für die wenigen verbliebenen Bewohner zu gross und somit auch zu teuer
geworden ist.
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Egal ob das Einfamilienhaus verkauft
oder in der Familie behalten werden soll
(Übertragung auf einen Nachkommen –
heute eher der Ausnahmefall): Eine sorgfältige Planung und ein Handeln ohne
Zeitdruck machen sich immer bezahlt.
Denn beim «Zuwarten bis zuletzt» drohen
Nachteile wie ein zu kurzfristiger suboptimaler Verkauf sowie eventuelle Koordinationsprobleme mit der neuen Wohnsituation (z. B. teure Leerstands-Phasen). Eine
frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema
erleichtert ausserdem die emotionale Verarbeitung dieses wichtigen Schrittes.
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Im Idealfall trennt man sich als Hauseigentümer/Hauseigentümerin also dann
von seinem Haus wenn man dieses nicht
mehr bestimmungsgemäss nutzen kann
aber körperlich und geistig noch 100% fit
ist. Ein Umzug in ein Altersheim oder in
eine betreute Alterswohnung liegt dann
regelmässig noch in ganz weiter Ferne.
Als Ersatzobjekt kommt in dieser
Situation vielmehr eine komfortable Wohnung auf nur einem Stock (alters- bzw.
rollstuhlgängig) an zentraler Lage resp.
in der Nähe der wichtigsten Infrastrukturen für den täglichen Bedarf mit Lift
und Tiefgarage wenn möglich in der Nähe
der engsten Verwandten und Bekannten
in Frage. Diese Kriterien sollte insbesondere eine Eigentumswohnung erfüllen –
schliesslich will man darin so lange wie
nur möglich wohnen bleiben. Umso wich-
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Praxistipps «Kauf ab Plan»
Der Kauf ab Plan hat’s in sich und
birgt etliche Stolpersteine: Erstens kauft
man ein Objekt das es in der Realität
noch nicht gibt. Zweitens steht der Käufer
selbst meistens Laie lauter Profis gegen-
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Das Ersatzobjekt muss
sorgfältig
ausgewählt
werden.
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Vor- und Nachteile
Mietwohnung
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Kriterien Ersatzobjekt
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Rechtzeitig planen
und handeln
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tiger ist es die Auswahl in aller Ruhe und
mit grosser Sorgfalt vorzunehmen. Dazu
gehört nicht nur die Prüfung der Wohnung nach Grösse Qualität und Lage
sondern auch die Berücksichtigung eines
vernünftigen Preises und der gebotenen
Garantieleistungen (bei Neubauten).
Natürlich kommt auch der Umzug in
eine Mietwohnung in Frage. Vorteilhaft
daran ist dass man in gewisser Hinsicht
flexibler bleibt also wieder zügeln kann
wenn sich die Umstände (z. B. gesundheitlicher Natur) zwischenzeitlich geändert haben oder die Wohnung sonst nicht
mehr gefällt. Da es sich der vormalige
EFH-Eigentümer aber gewohnt ist der
«Chef» zu sein fällt es ihm als Mieter
häufig schwer plötzlich kein Mitspracherecht mehr zu haben. Je nachdem wird er
auch einen deutlichen Unterschied beim
Kontostand feststellen: Bei der aktuellen
Zinssituation ist Mieten ein vergleichsweise teures Unterfangen. Ebenfalls von
nicht zu unterschätzender Bedeutung ist
der steuerliche Aspekt: Wird das EFH mit
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Bild: Robert Niedring/Corbis; Dreet Production/Corbis
D
as Einfamilienhaus ist meist
mehr als nur ein Wohngebäude mit Umschwung: Es
ist Lebensprojekt Mittelpunkt
der Familie und der berechtigte Stolz seiner Besitzer. Daher ist es
verständlich dass die Trennung vom
jahrzehntelang gehaltenen und gepflegten
Einfamilienhaus schwerfallen kann.
Dennoch gibt es viele Gründe die jeweils für einen Wechsel in eine Wohnung
sprechen. Am häufigsten sind das Alter
der Bewohner und/oder Veränderungen
in der Familienstruktur zu nennen. Der
Wegzug der unterdessen flügge gewordenen Kinder allenfalls eine Verwitwung
oder Trennung und die meist fehlende
Altersgerechtigkeit (Treppen Gartenunter­
halt wenig zentrale Lage usw.) sind die
wichtigsten Gründe. Damit verbunden
sind natürlich immer auch wirtschaftliche
Überlegungen besonders wenn das
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in wenigen Wochen machbar befriedigende Resultate lassen sich so aber kaum
je erzielen. Es versteht sich von selbst
dass auch die beiden Kaufverträge (neues
Objekt und zu verkaufendes EFH) richtig
aufeinander auszurichten sind. Dies ist
ohne weiteres möglich indem die Beurkundungs- und Eigentumsübertragungstermine sowie der Zahlungsplan (beim
Erwerb einer Neubau-Eigentumswohnung) aufeinander abgestimmt werden.
Allerdings sollte dafür im Zweifel unabhängiger fachmännischer Rat eingeholt
werden denn die diversen Beteiligten
(Käufer Verkäufer Banken Notariate)
haben nur das sie jeweils direkt interessierende Geschäft im Fokus.
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noch erstellt werden müssen der Bezugstermin aber schon im Voraus relativ
genau bestimmbar ist kann man sich regelmässig ein ziemlich klares Bild über
die verbleibende Zeit für den EFH-Verkauf
machen was in dieser Situation sehr hilfreich ist. Voraussetzung ist allerdings
dass der Neubau nicht mehr von äusseren Unwägbarkeiten (z. B. hängiger
Rekurs gegen die Baubewilligung) abhängt. Für den Verkauf des Einfamilienhauses einplanen sollte man übrigens
auch für marktgängige Objekte mindes­
tens ca. 6 Monate wobei die Veräusserung von grossen eher teuren Häusern
an weniger nachgefragter Lage auch viel
mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Rein
«technisch» gesehen ist ein Verkauf zwar
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über. Beides macht die Sache nicht einfacher. Auch wenn es vielleicht nicht möglich ist jede Einzelheit des Kaufvertrages
bzw. der weiteren zugrundeliegenden
Unterlagen vollends zu verstehen – jeder
Wohnungskäufer sollte zumindest wissen mit wem er es zu tun hat (Vertragspartner) und ob der Vertrag inhaltlich fair
und ausgewogen ist.
Die veräussernde Partei bei Neubauten meist ein General- oder Totalunternehmer kann ohne viel Aufwand etwas genauer unter die Lupe genommen
werden indem Referenzen geprüft und
das Handels- bzw. Betreibungsregister
konsultiert wird. Da gerade beim Bauen
«Recht haben» und «Recht bekommen»
zwei Paar Schuhe sind ist man gut
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Service Ersatzobjekt
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beraten nicht mit der falschen Partei ins
Geschäft zu kommen – selbst wenn der
Vertrag noch so vorteilhaft erscheint.
Die inhaltliche Beurteilung der vertraglichen Grundlagen (beim Kauf einer
neuen Eigentumswohnung sind es oft
hunderte von A4-Seiten!) sollte indessen
einem spezialisierten und unabhängigen
Juristen überlassen werden. Eine seriöse
Vertragsprüfung erfordert nämlich eine
fundierte Ausbildung sowie mindestens
5 –10 Jahre Berufspraxis im Immobilienrecht.
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gentliche Wohnung sondern auch das
Gesamtgebäude und die Organisation
der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Konkret stellen sich u. a. folgende Fragen: Muss im Innenbereich der Wohnung
renoviert werden und wenn ja was zu
welchen Kosten? Stehen grössere Erneuerungen am Gesamtgebäude und an
gemeinschaftlichen Anlagen an? Welche
Arbeiten wurden in den letzten Jahren
ausgeführt? Gibt es einen Erneuerungsfonds / wie ist er dotiert? Wie hoch sind
die Nebenkosten (in diesem Punkt gibt
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Grundstückgewinnsteuer
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Wie erwähnt hat der Erwerb eines
Ersatzobjektes u. a. den Vorteil dass die
Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben
wird. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 130 II 202) bedingt ein
Aufschub aber dass zumindest die gesamten Anlagekosten des EFH reinves­
tiert wurden. Je nachdem ob auch der
ganze Gewinn oder nur ein Teil für das
Ersatzobjekt wieder verwendet wurde
ergibt sich ein vollständiger oder teilweiser Aufschub. Der Steuerplanung kommt
also eine tragende Bedeutung zu. Deshalb sollte man auch frühzeitig ermitteln
bzw. abklären lassen mit welchem Verkaufserlös ungefähr zu rechnen ist (Verkehrswertschätzung durch Fachperson).
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Fazit
Der Schritt vom Haus- zum Wohnungseigentümer ist anspruchsvoll nicht
nur unter dem emotionalen Aspekt: Vom
richtigen Timing über ein optimales EFHVerkaufsresultat bis hin zur Wahl eines
passenden Ersatzobjektes lauern zahlreiche Fallstricke mit gegebenenfalls
weitreichenden Konsequenzen. Es lohnt
sich daher sich bei diesem wichtigen
Schritt fachmännisch beraten zu lassen.
Das gilt auch für den Fall dass statt einer
Eigentumswohnung ein Mietobjekt bezogen werden soll.
Unser Beratungszentrum bietet Abonnentinnen und Abonnenten professionelle Hilfestellung in allen zugehörigen
Fragen an.
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Die Trennung vom EFH ist anspruchsvoll, nicht nur aus einem emotionalen Blickwinkel.
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Altbauten
Bei bestehenden Wohnungen ist der
Fokus auf andere Themengebiete zu legen. Die Person des Vertragspartners
(Verkäufer) interessiert hier weniger da
von diesem üblicherweise keine vertraglichen Garantien übernommen werden.
Wichtig ist hier das Kaufsobjekt selber.
Gemeint ist damit nicht etwa nur die ei-
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es gerade bei älteren Wohnungen öfters
böse Überraschungen)? Wer hat das Verwaltungsmandat inne? Wie ist das Ein­
vernehmen unter den Eigentümern? Bevor diese und evtl. anschliessende Fragen
nicht beantwortet werden können sollte
mit dem Gang zum Notar bzw. Grundbuchamt noch zugewartet werden – ansonsten kauft man womöglich die «Katze
im Sack».
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Bild: Sodapix/Corbis
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