Positionspapier „Betrieb – Berufsschule – überbetriebliche

Positionspapier
„Betrieb – Berufsschule – überbetriebliche Ausbildung
im GaLaBau 2025“
Einleitung - Situation 2015:
Die demografische Entwicklung und das hohe Angebot an Ausbildungsplätzen in bundesweit 330 Ausbildungsberufen erfordert im FGL Hessen-Thüringen eine Statusbestimmung und Überlegungen, wie die Ausbildungssituation im Jahr 2025 möglicherweise
aussehen kann.
Die Bevölkerungszahl in Deutschland wird von rund 82 Mio. auf knapp 79 Mio. in 2025
schrumpfen. Die der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von ca. 50 Mio. auf ca. 45 Mio.
sinken, wobei die der 15- bis unter 25-jährigen Bevölkerung um ca. 23% zurückgehen
wird!
Ab 2006/2007 ist ein drastischer Rückgang der Schülerabsolventenzahlen der allgemeinbildenden Schule zu verzeichnen. Der Konkurrenzkampf um die Schulabgänger für die
Ausbildung in den 330 verschiedenen Ausbildungsberufen nimmt zu.
Die Zahl der Schulabgänger sinkt um 10 % in den westlichen Bundesländern zwischen
2001 mit ca. 700.000 p.a., und 2020 mit ca. 630.000 p.a. Im gleichen prozentualen Umfang sinkt der Anteil der nicht studienberechtigten Abgänger während die der studienberechtigten Abgänger leicht steigt.
In den Ostländern und Berlin verringert sie sich sogar um ca. 45%. zwischen 2001 mit ca.
225.000 p.a., und 2020 mit ca. 125.000 p.a. Im gleichen prozentualen Umfang sinkt der
Anteil der nicht studienberechtigten und der studienberechtigten Abgänger.
In Hessen sinkt die Zahl der Absolventen allgemeinbildender Schulen im gleichen Umfang wie im westlichen Bundesgebiet (-10%). In Thüringen ist nach dem Tiefpunkt in
2011 eine leichte Steigerung der Schulabsolventen zu erwarten, die sich allerdings nicht
gravierend auswirken wird.
Die Ausbildungszahlen im GaLaBau in Hessen sind bisher relativ stabil und liegen um die
230 Neuverträge pro Ausbildungsjahr. Im Gegensatz dazu sind seit Jahren die Ausbildungszahlen in Thüringen im Vergleich zu den westlichen Bundesländern stark fallend. 1
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Ausbildungsbetriebe Hessen: 526 anerkannt, davon 360 betriebliche Ausbildung und 166 Regiebetriebe.
Von den 526 sind 300 aktive Ausbildungsbetriebe, davon 211 mit betrieblicher Ausbildung und 89 Regiebetriebe. Insgesamt liegen die Ausbildungszahlen in Hessen: im Gartenbau bei 869, davon 592 im
(31.12.2014).
Ausbildungsbetriebe Thüringen: 160 anerkannt, davon 137 betriebliche Ausbildung und
23 Regiebetriebe. Von den 160 sind 38 aktive Ausbildungsbetriebe, davon 33 mit betrieblicher Ausbildung
und 5 Regiebetriebe (Stand August 2015). In Thüringen betragen die insgesamt: 193 im Gartenbau, davon
113 im GaLaBau (31.12.2014);
-2Berufsbildende Schulen
Hessen: Die acht aktuellen Berufsschulstandorte (Frankfurt, Hanau, Wiesbaden, Dieburg,
Gießen, Kassel, Fulda, Kirchhain) weisen bei der Auslastung sehr unterschiedliche Ausbildungszahlen auf, die teilweise unter der vorgegebenen Klassenstärke von 15 Auszubildenden liegt. Hierbei bedienen sich einige kleine Schulstandorte unterschiedlichster
Methoden, um z. Bsp. durch Zusammenlegung verschiedener Ausbildungsjahrgänge, die
geforderten Azubi-Zahlen in den Klassen zu erreichen. In Kirchhain und Fulda sind die
Azubizahlen immer wieder unter der Mindestvorgabe.
In den zwei Berufsschulstandorten wurde der festgeschriebene Blockunterricht aufgehoben oder auf 4 Schultage pro Woche gekürzt. Bei der Besetzung durch Fachlehrer an
den acht Berufsschulstandorten, die aus der GaLaBau-Praxis kommen, werden von Azubis und Betrieben große Unterschiede beklagt. Festzustellen ist, dass die „Großen“ Berufsschulstandorte einen wesentlich höheren Fachlehreranteil haben, als die sogenannten „Kleinen“.
Thüringen: Durch den Wegfall der Berufsschulstandorte Gera und Mühlhausen, ist inzwischen die Ernst-Benary-Schule in Erfurt der alleinige Standort für alle Auszubildenden
aus dem Produktionsgartenbau, der Floristik und dem GaLaBau. Für die Auszubildenden
aus Ost- und Südthüringen, die eine weitere Anreise haben, besteht die Möglichkeit der
Unterbringung in einem Internat.
Forderungen des FGL zum Thema Berufsschulen:
1. In Hessen ist kurzfristig die Standortfrage der Berufsschulen im GaLaBau-Bereich
gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium im Rahmen der Schulnetzplanung
zu diskutieren und neu festzulegen. Als eine der ersten Maßnahmen sollten die
Standorte Fulda und Kirchhain aufgelöst und anderen Schulstandorten zugeschlagen
werden. Weitere erforderliche Maßnahmen und Standort-Konzentrationen werden
sich in den nächsten Jahren über die Entwicklung der Ausbildungszahlen in den einzelnen Regionen zwangsläufig ergeben. Der FGL spricht sich dafür aus, die Anzahl
der Berufsschulstandorte in Hessen auf max. 5 zu reduzieren, um bei sinkenden Auszubildendenzahlen die Qualität der schulischen Ausbildung zu gewähren. Aktiv sollen
Premiumstandorte für Hessen-Thüringen entwickelt werden, die durch eine hohe
Qualität und Internate die Attraktivität des Berufes gewährleistet
2. Um die Qualität an den Berufsschulen im GaLaBau sicherzustellen, lehnt der FGL die
Zusammenlegung von verschiedenen Fachrichtungen oder Ausbildungsjahren zur Erreichung der notwendigen Schülerzahlen ab. Die durch die Kultusministerien vorgegebenen 480 Unterrichtsstunden müssen in Form von 12 Blockwochen pro Schuljahr
eingehalten werden. (s. Hessisches Schulgesetz § 39, Absatz 4, „Der Unterricht beträgt bezogen auf ein Schuljahr von 40 Wochen in der Regel 12 Stunden in der Woche“)
3. Kurzfristig ist das Azubi-Ticket in Thüringen einzuführen, um die Mobilität der Azubis
zwischen Wohnort, Betrieb und Berufsschule sicherzustellen.
4. Der Anteil an Berufsschullehrern, die über fachliche- und praktische Berufserfahrungen verfügen, ist stetig zu steigern. Beispielhaft bietet die Hochschule Geisenheim in
Kooperation mit der TU Darmstadt und der Philipp-Holzmann Berufsschule eine in
Deutschland einzigartige Qualifizierungsmöglichkeit zur Berufsschullehrerin/-Lehrer
im Gartenbau und Garten- und Landschaftsbau.
-3Betriebliche Ausbildung
1. Um den sinkenden Ausbildungszahlen entgegen zu wirken, sind neue Zielgruppen für
eine Ausbildung im GaLaBau zu gewinnen. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen,
könnten sich als eine Zielgruppe die Asylbewerber in Deutschland erweisen. Weitere
Zielgruppen könnten Migranten, Studienabbrecher und Abiturienten und Jugendliche
aus dem europäischen Ausland sein.
2. Die Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1996 sollte novelliert werden. Die Sozialpartner und alle beteiligten „grünen Verbänden“ auf Bundesebene sollten dabei den gesamten Gartenbau mir seinen 7 Fachsparten einbeziehen. Ein Konzept zur Verbesserung der Ausbildung sollte folgende Punkte enthalten:
•
Die Verpflichtung von Ausbildern zur Teilnahme an WdA-Seminaren.
•
Regelmäßige Ausbilderschulungen in Verbindung mit den Berufsschulstandorten
oder anderer Bildungseinrichtungen.
3. Die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb von Ausbildungsbetrieben in Hessen und
Thüringen muss eindeutig über die zuständigen Stellen und unter der fachlichen Einbeziehung des FGL geregelt sein, was z. Bsp. die Kriterien bei der Anerkennung in
den beiden Ländern betrifft. Gleiches gilt für ein länderübergreifendes Prüfungssystem. Um eine gute Ausbildung sicherzustellen, muss künftig auch die Möglichkeit einer Aberkennung als Ausbildungsbetrieb bestehen, wenn Mindeststandards nicht eingehalten werden.
Überbetriebliche Ausbildung
Das in den siebziger Jahren von den Sozialpartnern initiierte Ausbildungsförderwerk
(AuGaLa) ist heute ein wesentliches „Standbein“ der betrieblichen Ausbildung im GaLaBau. Das 2009 neu aufgelegte Kursprogramm sichert alle Themen und Bereiche ab, die
in einer überbetrieblichen Ausbildung von Bedeutung sind.
Als einer der wenigen Landesverbände werden für die Auszubildenden in Hessen und
Thüringen 8 Kurswochen innerhalb der Ausbildungszeit an den Ausbildungsstätten LVG
Erfurt und Deula Witzenhausen durchgeführt. Hierbei gibt es Unterschiede bei der Anzahl
der Pflicht- und Wahlpflichtkurse für Azubis aus Hessen oder Thüringen (in Hessen 6
Pflichtkurse/in Thüringen 4 Pflichtkurse, davon 3 an der LVG Erfurt) Ziel ist es, für die
Azubis die gleiche Anzahl von Pflicht- und Wahlkursen in Hessen und Thüringen mit den
beteiligten Partnern zu vereinbaren.
Gleichzeitig hat sich auch die derzeitige Kurseinteilung der ÜA in den drei Ausbildungsjahren als nicht optimal erwiesen. Im dritten Ausbildungsjahr stehen mit den Pflichtkursen
02, 09 und 11, sowie zwei weiteren Wahlpflichtkursen zu viele Kurse im Kalender der
Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden.
Das einmalige länderübergreifende Kooperationsmodell zwischen Hessen und Thüringen
hat sich in der Zusammenarbeit und Umsetzung über 15 Jahre bewährt. Die Zusammenarbeit mit den beiden Einrichtungen kann als gut bis sehr gut bezeichnet werden, wobei
in einigen Bereichen (Verwaltung, Buchhaltung und Abrechnung, Internat) Unterschiede
festzustellen sind.
-4Forderungen des FGL:
1. Die überbetriebliche Ausbildung profitiert von den zwei unterschiedlichen Ausbildungsstätten in Hessen und Thüringen. Stabile oder steigende Ausbildungszahlen
rechtfertigen auch künftig die zwei Standorte.
2. Bei einer der länderübergreifenden überbetrieblichen Ausbildung müssen die Einflussmöglichkeiten des FGL gesteigert werden.
3. Es muss sichergestellt sein, dass die Kurse auf einem qualitativ hohen Niveau und mit
einer ausreichenden Anzahl hauptamtlicher Ausbilder und Honorarausbilder durchgeführt werden. Die Qualität sollte regelmäßig evaluiert werden.
4. Die klassischen Aufgaben der Abteilung überbetriebliche Ausbildung, die in der LVG
in Teilbereichen bei der „zentralen Verwaltung“ liegen (ÜA-Internat), müssen wieder
zusammengeführt werden.
5. Die Kurseinteilung in den drei Ausbildungsjahren bei den 8 Pflicht- und Wahlpflichtkursen für Auszubildende aus Hessen und Thüringen muss neu zugeordnet werden,
so dass das letzte Ausbildungsjahr keine Pflichtkurse, außer AS Baum I, mehr beinhaltet. Weiterhin soll die Anzahl der zu absolvierenden Kurse in Hessen und Thüringen vereinheitlicht werden.
6. Bei der Kurszuteilung von ÜA-Kursen für Auszubildende aus Hessen und Thüringen
muss erreicht werden, dass ein „Gleichgewicht“ in der Auslastung von Pflicht- und
Wahlpflichtkursen zwischen den beiden Ausbildungseinrichtungen gewährleistet ist.
7. Bei einer Veränderung im finanziellen Gefüge ist eine entsprechende Reduzierung
der Kursanzahl vorzunehmen.