wanderwege markieren

WANDERWEGE
MARKIEREN
Handbuch für
Wegewarte im Schwarzwaldverein
WANDERN
WEGE
NATURSCHUTZ
HEIMATPFLEGE
JUGEND
FAMILIE
Das Wegenetz des Schwarzwaldvereins
WANDERWEGE MARKIEREN
Handbuch für Wegewarte
im Schwarzwaldverein e. V.
WANDERWEGE MARKIEREN
Impressum
Herausgeber:
Schwarzwaldverein e.V.
Schlossbergring 15
79098 Freiburg
Tel. 0761 / 380 53-0
Fax 0761 / 380 53-20
e-mail: [email protected]
www.schwarzwaldverein.de
2. Auflage 2015
neu überarbeitet
Autor: Manfred Mutter
Bearbeitung:
Stephan Seyl, Patrick Schenk, Werner Hillmann
Fotos:
W. Hillmann , M. Metzger, M. Mutter, S. Seyl, B. Weber,
Schwarzwaldverein e.V.
Satz: Katja Camphausen
Druck: schwarz & weiß, Freiburg
Aus Gründen der Vereinfachung wird in diesem Handbuch
nur die männliche Form verwendet. Es sind aber Frauen und
Männer gemeint, soweit keine andere Regelung festgelegt ist.
Alle Ämter stehen grundsätzlich beiden Geschlechtern offen.
Vorwort
Der Schwarzwaldverein e. V. wurde im Jahr 1864 in Freiburg/Breisgau gegründet und ist der älteste
und von der Mitgliederzahl her der zweitgrößte Wanderverein in Deutschland. Bereits bei seiner
Gründung hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, den Schwarzwald durch Anlage von Wanderwegen für den Tourismus zu erschließen. Diese Aufgabe gehört auch heute noch zu den satzungsmäßigen Zielen des multifunktionellen Vereins.
Die zur Wegemarkierung verwendeten Rauten (geometrisches Zeichen) in unterschiedlichen Farbgestaltungen haben das Wanderwegenetz weithin bekannt gemacht, wobei die rote Raute des Westweges sogar als Vereinszeichen gewählt wurde. Aufgrund unserer über 150-jährigen Erfahrung und
mit finanzieller Förderung durch das Land Baden-Württemberg leistet der Schwarzwaldverein e.V.
die Planung und Kennzeichnung der Wanderwege im Schwarzwald und seinen angrenzenden Gebieten.
Vor der Einführung des „Wegesystems 2000“ war im gesamten Schwarzwald eine Vielzahl von
Wanderwegen installiert, die uneinheitlich beschildert waren. Verschieden Initiatoren, bunte Markierungszeichen und fehlende Regelungen hatten zu einem Irrgarten geführt, der für den Wanderer
nicht mehr nachvollziehbar war und deshalb oft zu Reklamationen Anlass gab. Dem Wildwuchs
an Markierungszeichen setzte der Schwarzwaldverein seit dem Jahr 1999 ein neues einheitliches
Markierungssystem entgegen. Im gesamten Verbandsgebiet besteht nun ein flächendeckendes zusammenhängendes Wanderwegenetz. Die vollständige Umsetzung des Netzgedankens ist in Deutschland einmalig. Es ist eine wichtige Aufgabe für uns, Einzelansprüche zu erfassen, zu koordinieren und
bei Eignung in das Wegenetz zu integrieren.
Im Zuge der touristischen Vermarktung kam bald der Ruf nach Qualitäts-Wanderwegen auf, für uns
ein berechtigtes Interesse. Der Schwarzwaldverein hat den Westweg als ersten Wanderweg nach
den Kriterien des Deutschen Wanderverbandes „Wanderbares Deutschland“ zertifizieren lassen.
Ihm folgen nun weitere Wünsche nach Prädikatisierung, die es sorgfältig zu prüfen gilt. Bei Eignung
erfolgt die Übernahem in das Gesamtwegenetz.
Der Schwarzwaldverein betrachtet es auch in Zukunft als seine Pflicht, das einheitliche Wanderwegenetz zu betreuen, zu pflegen und in seiner Qualität zu erhalten. Hierzu gehört insbesondere
auch die Aus- und Fortbildung unserer Wegewarte. Ein besonderes Augenmerk gilt der Vermeidung
eines Rückfalls in die unkoordinierte Markierungsvielfalt.
Dieses Handbuch in zweiter Auflage soll ein Arbeitsbuch für die ehrenamtlichen Wegewarte im
Schwarzwaldverein sein, die mit großem Einsatz für die Qualität unserer Wanderinfrastruktur
sorgen. Ihnen gebührt an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für ihren verantwortungsvollen
Dienst.
Es richtet sich aber auch an Touristiker und Planer, um die Grundideen und die Regeln
unseres Markierungssystems darzustellen.
Georg Keller
Präsident
Freiburg, im Juni 2015
3
WANDERWEGE MARKIEREN
1. Einleitung
7
1.1 Systemgrundsätze………………………………………………………………………………………………………………………… 8
1.2 Ziel ………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 9
1.3 Entstehungsgeschichte ………………………………………………………………………………………………………………… 9
1.4 Wegenetz mit Markierungszeichen und Wegweisern ………………………………………………………… 10
2. Wegeplanung
13
2.1 Anlegen von Wanderwegen ………………………………………………………………………………………………… 14
2.2 Struktur der Wanderwege …………………………………………………………………………………………………… 18
2.3 Anforderungen des Tourismus ……………………………………………………………………………………………… 20
2.4 Beschriftungssystem ………………………………………………………………………………………………………………… 23
2.5 Bau von Stegen Brücken und Treppen ………………………………………………………………………………… 24
2.6 Wanderwege und Naturschutz ……………………………………………………………………………………………… 26
2.7 Genehmigung von Wanderwegen ………………………………………………………………………………………… 26
2.8 Themenwege …………………………………………………………………………………………………………………………… 27
2.9 Wegenamen …………………………………………………………………………………………………………………………… 30
2.10 Zusatzinformationen …………………………………………………………………………………………………………… 31
3. Markierungspraxis
33
3.1 Markierungsregeln …………………………………………………………………………………………………………………… 34
3.2 Wegweiser ……………………………………………………………………………………………………………………………… 41
3.3 Anwendung von Richtungspfeilen ………………………………………………………………………………………… 55
3.4 Anwendung von Markierungszeichen …………………………………………………………………………………… 56
3.5 Material …………………………………………………………………………………………………………………………………… 58
3.6 Wanderwege und Tourismus ………………………………………………………………………………………………… 60
4. Betreuung der Wanderwege
63
4.1 Betreuung der Wanderwege ………………………………………………………………………………………………… 64
4.2 Betreuungsumfang …………………………………………………………………………………………………………………… 65
4.3 Aufgabenteilung ……………………………………………………………………………………………………………………… 67
4.4 Materialbeschaffung ………………………………………………………………………………………………………………… 69
4.5 Jahresberichte ………………………………………………………………………………………………………………………… 70
4.6 Aufwandsentschädigung ………………………………………………………………………………………………………… 71
4
INHALT
5. Digitale Wegeverwaltung
75
5.1. Digitale Wegeverwaltung ……………………………………………………………………………………………………… 76
5.2 Die Digitale Wegeverwaltung für die Ortsgruppen in der Praxis ……………………………………… 77
5.3 Wanderkarten des Schwarzwaldvereins ……………………………………………………………………………… 79
6. Arbeitstagungen
81
6.1 Organisation einer Arbeitstagung (Bezirkstagung) ……………………………………………………………… 82
6.2 Einladung ………………………………………………………………………………………………………………………………… 82
6.3 Ablauf ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 83
6.4 Protokoll einer Arbeitstagung ……………………………………………………………………………………………… 84
7 Rechtliche Grundlagen des Wanderns
87
7.1 Betretungsrecht von Natur und Landschaft ………………………………………………………………………… 88
7.2 Verkehrssicherungspflicht ……………………………………………………………………………………………………… 89
7.3 Eigentumsrecht ………………………………………………………………………………………………………………………… 89
7.4 Reiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen in Baden-Württemberg ……………………………… 90
7.5 Radfahren und Wandern ………………………………………………………………………………………………………… 90
7.6 Haftung auf Wanderwegen …………………………………………………………………………………………………… 90
7.7 Straßenverkehrsordnung (Auszug) ………………………………………………………………………………………… 91
7.8 Haftpflichtversicherung …………………………………………………………………………………………………………… 91
7.9 Unfallversicherungsschutz ……………………………………………………………………………………………………… 91
8. Anhang
93
8.1 Prädikatswanderwege …………………………………………………………………………………………………………… 94
8.2 Checkliste Werkzeuge und Material ……………………………………………………………………………………… 99
8.3 Info-Standorte und Wegweiser …………………………………………………………………………………………… 101
8.4 Zwischenmarkierung …………………………………………………………………………………………………………… 102
5
WANDERWEGE MARKIEREN
6
1
1
Einleitung
7
WANDERWEGE MARKIEREN
1.1 Systemgrundsätze
Im gesamten Schwarzwald und den angrenzenden Landschaften findet der Wanderer ein zusammenhängendes Wegenetz vor. Das Anlegen der Wege und der Unterhalt der Markierung obliegen
den Gemeinden und dem Schwarzwaldverein. Daneben bringen sich Vermarktungsorganisationen
(Tourismus, Naturparke) in die Planung des Wegenetzes ein. Damit bei unterschiedlichen Interessen eine einheiliche Gestaltung erreicht wird, ist eine Koordination erforderlich. Das WanderwegeSystem 2000 basiert auf Grundsätzen Qualität, Identität, Praktikabilität und Flexibilität. Die
Anwendung der gesamten Systematik ordnet sich diesen Regeln unter. Die Grundsätze sind als
Einheit zu sehen und dürfen nicht isoliert betrachtet werden (siehe folgende Abbildung).
Qualität
Durchgehend gutes Netz,
lokal und regional abgestimmte Wege, nach
gleich lautenden Richtlinien markiert, Qualität
ausschließlich aus Sicht
des Wanderers.
Identität
Gestaltung, Gefälligkeit,
Wiedererkennungseffekt
durch einheitliche Gestaltung der Orientierungsmittel, gibt Vertrauen für
den Nutzer.
Praktibilität
Bearbeitungsfreundlichkeit, sorgsamer Umgang
mit den finanziellen und
ökologischen Recourcen
und ehrenamtlichem
Einsatz.
Flexibilität
Aufnahme von lokalen
und regionalen Eigenheiten, in einheitlicher
Form und Regel.
Abb. 1: Die vier Grundsätze des Wanderwegesystems 2000
8
1 EINLEITUNG
1
1.2 Ziel
Der Kerngedanke bei der Entwicklung des Systems war die Zufriedenheit aller Nutzer zu erreichen.
Dies sind sowohl die Naherholungssuchenden, die Fußgänger, die alte Fußwege zwischen den Ortschaften nutzen, als auch die Wandertouristen. Von großer Bedeutung ist die Betrachtung der
Gesamtheit der Beschilderung. Eine überzogene Ausstattung der Natur mit Schildern schreckt den
Wanderer eher ab und lässt keine Begeisterung für den Aufenthalt in Wald und Natur aufkommen.
Wenngleich kostspielige neue Wanderwege-Initiativen für die Vermarktung eines Tourismusgebietes
vorteilhaft erscheinen, werden diese Angebote in das Gesamtbild des vorhandenen WanderwegeInventars eingeordnet und in einem Gesamtbild beurteilt und bewertet. Auch Freizeitangebote wie
Mountainbike-Wege, Fahrradweg-Beschilderung, die Beschilderung für Winter-Wanderwege oder
Nordic-Walking-Angebote usw. bilden am Ende eine oftmals uneinheitliche Vielfalt.
Viele Initiativen des Tourismus im Wanderbereich sind durch geltende Förderrichtlinien an Regeln
und Kriterien gebunden, die keinem übergeordneten Konzept unterliegen. Erkennbar wird dies zum
Beispiel an einem Wanderparkplatz, wo mehrere Wanderübersichtskarten aus unterscheidlichen
Förderquellen zu finden sind, die sich über mehrere Jahre nebeneinander angesammelt haben.
Der Nutzer der Freizeitangebote soll ein Gefühl des Wohlbehagens spüren. Er beurteilt das Gesamtbild der Umgebung.
1.3 Entstehungsgeschichte
Der Schwarzwaldverein markiert seit mehr als 100 Jahren Wanderwege im Gebiet des Schwarzwaldes. Als erstes entstand mit dem Westweg im Jahre 1900 der erste Fernwanderweg Europas.
Weitere Wege die im Schwarzwald von Nord nach Süd verlaufen, kamen mit den Jahren hinzu.
Wege, die den Schwarzwald von West nach Ost durchlaufen, haben die ersten Fernwege zu einem grobmaschigen Netz ergänzt. Dieses bestand somit aus den Nord-Süd-Wegen und den Querwegen. Sie wurden „Höhenwege“ genannt. Heute noch ist dieses Netz nachvollziehbar, denn die
Nord-Süd-Wege haben eine Raute auf weißem Grund. Bei den Querwegen ist Hintergrundfarbe
der Raute gelb.
In der Folgezeit wurden die damals sogenannten „Zugangswege zu den Höhenwegen“ geschaffen.
Diese Wege sind auch heute noch Bestandteil des Wegenetzes. Es sind die regionalen Wanderwege,
die mit der blauen Raute auf weißem Grund gekennzeichnet sind.
Nach dem Erstarken des Tourismus, seit Beginn der 50er Jahre haben Ortsgruppen des Schwarzwaldvereins, der Forst und andere Akteure, zumeist als Rundwege angelegte Wanderangebote
markiert. Das geschah in großem Umfang, mit unterschiedlichen Methoden und mit einer Unzahl
von verschiedenen Markierungszeichen. Die Qualität der Wanderwegemarkierung insgesamt verlor
dabei an guten Ruf im gesamten Wandergebiet. Die einwandfrei signalisierten Wege mit systemgerechter Markierung litten genauso darunter. In Umfragen und Zuschriften zeigte sich dies immer wieder sehr deutlich. Aus Rücksicht auf die Tourismuswerbung hielt man sich mit Kritik in der
Öffentlichkeit sehr zurück.
Der Schwarzwaldverein erkannte schließlich, dass diese Praxis zu einer zunehmenden Unübersichtlichkeit führte. Ein „Weiter so“ war nicht möglich, zumal die Rückmeldungen unzufriedener Wanderer Maßnahmen erforderten.
Vom Schwarzwaldverein wurde im Jahr 2000 im Hotzenwald ein Pilotprojekt „Wegesystem 2000“
entwickelt, das vom Naturpark Südschwarzwald gefördert wurde. Der Handlungsbedarf bestand
vor allem darin, die etwa 150 verschiedenen Markierungszeichen im Modellgebiet, die den Touristen
oftmals mehr Verwirrung als Orientierung gaben, zu ordnen.
9
WANDERWEGE MARKIEREN
Mit dem „Wegesystem 2000“ wurde die Markierungsvielfalt zurückgeführt. Nahezu alle bestehenden Wanderwege konnten erhalten werden. Aus ihnen wurden die örtlichen Wanderwege, die
heute mit der gelben Raute auf weißem Grund markiert sind.
1.4 Wegenetz mit Markierungszeichen und Wegweisern
Das Wege- und Markierungssystem des Schwarzwaldvereins besteht im aus drei Teilen: Einem
zusammenhängenden Wanderwegenetz, der konsequenten Verwendung von Wegweisern, sowie
der Markierung eines Weges mit einem einheitlichen Zeichen. Alle Wanderwege des Schwarzwaldvereins sind digital erfasst. Dies ermöglicht eine professionelle Verwaltung, sowie Serviceleistungen
für die Wanderer und den Tourismus.
Ziel des Wege- und Markierungssystems ist es, im gesamten Verbreitungsgebiet des Schwarzwaldvereins ein zusammenhängendes und regional abgestimmtes Wanderwegenetz anzubieten. Wichtiger Bestandteil ist eine durchgängige, zuverlässige Betreuung und ständige Suche nach Optimierungsmöglichkeiten.
Leitbild Wanderer
Wandern wird von einem sehr großen Teil unserer Bevölkerung als beliebteste Freizeitbetätigung
angegeben. Es wird organisiert und unorganisiert betrieben und trägt dazu bei, die Gesundheit zu
erhalten und zu fördern, Freizeit zu gestalten, sowie soziale Kontakte zu ermöglichen, aufzubauen
und zu fördern (Agenda 21).
Besonderes Augenmerk gilt dem Individualwanderer, der ...
… Halbtages- oder Tages- sowie Mehrtagestouren unternimmt,
... sich seine Tour nach persönlichen Gesichtspunkten zusammenstellt,
... sich in der Landschaft an Wegweisern und Markierungen orientiert,
... die Wanderkarte zur Planung benutzt,
... eine eindeutige und zuverlässige Markierung erwartet.
Wegekategorien
Das Wegenetz des Schwarzwaldvereins kennt vier Wegekategorien, die jeweils mit unterschiedlichen Zeichen markiert sind.
a) Fernwanderwege
Sie sind durchgängig mit einem eigenen Zeichen markiert. Sie machen ca. 2.500
km des Gesamtwegenetzes aus. Als Beispiele seien der Westweg oder der Querweg Lahr-Rottweil (Abbildung) genannt.
Die Zuständigkeit liegt beim Schwarzwaldverein e.V.
b) Regionale Wanderwege
Sie ergänzen das Netz der Fernwanderwege und verbinden bekannte Orte und
Landschaften. Regionale Wanderwege sind mit der blauen Raute gekennzeichnet. Ihr Anteil am Wegenetz beträgt ca. 2.500 km.
Die Zuständigkeit liegt beim Schwarzwaldverein e.V.
10
1 EINLEITUNG
1
c) Örtliche Wanderwege
Sie binden lokale Ziele und Ausgangspunkte in das Wanderwegenetz ein. Sie sind
mit der gelben Raute markiert und bilden ein feinmaschiges Wegenetz über das
gesamte Schwarzwaldvereinsgebiet und darüber hinaus.
Alle Wege sind miteinander verknüpft und verbunden, alle Routen sind in das
Wegenetz eingefügt.
Rundwanderungen als auch Streckenwanderungen können leicht geplant werden, eine flexible
Orientierung unterwegs ist dem Wanderer leicht möglich.
Die markierten Wege zählen zu den abwechslungsreichsten Strecken der Region, bieten weitgehend
optimale Wanderbedingungen und führen zu den reizvollsten Punkten in der Landschaft.
Im gesamten Gebiet wird ein einheitliches System mit einheitlichen Markierungszeichen angewendet.
Die Wege mit der gelben Raute machen mit über 18.000 km den größten Anteil am Wegenetz aus.
Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden.
d) Touristische initiierte (zertifizierte) Wanderwege
Diese Wege sind vom Tourismus gewünscht und in das Wegenetz integriert.
– Wege mit eigenem Markierungszeichen.
– Wege mit Wegenamen, zusätzlichem Wegweiser und eigenem Logo
– Wege mit Wegenamen ohne eigenes Logo
Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden oder Tourismusverbänden als Initiatoren.
Abb. 2: Blaue Raute bei Allerheiligen
11
WANDERWEGE MARKIEREN
12
2
2
Wegeplanung
13
WANDERWEGE MARKIEREN
2.1 Anlegen von Wanderwegen
Bei Anlage neuer Wanderwege, bei Optimierung von Streckenführungen oder bei Verlegung von
Wanderwegen sind gewisse Grundsätze zu beachten. Diese können als Leitlinie gelten, wenn Maßnahmen zur Verbesserung am Wanderwegenetz gezielt vorgenommen werden. Ebenso kann eine
Veränderung am Wegenetz nötig werden. Bei der Planung von Veränderungen gilt es bestimmte
Kriterien zu beachten, um die Qualität eines Wanderweges zu verbessern.
Begeisterung
Oberstes Ziel beim Anlegen von Wegen ist es, bei den Touristen Freude am Wandern und Begesiterung für die Landschaft zu wecken um so Zufriedenheit zu erreichen. Dabei ist zum einen das
Gesamtbild des zur Verfügung gestellten Inventars (Schilder, Wegweiser, Ruhebänke usw.) wie auch
die respektvolle Ansprache des Wanderers gleichermaßen zu beachten. Sind Schilder, auch von
anderen Organisationen (Radwege, Nordic-Walking-Wege), im Übermaß und in schlechtem Zustand vorhanden, ist dies der Zufriedenheit abträglich. Gleiches gilt für naive Wegenamen und Übersichtstafeln, die in Überzahl vorhanden oder mangelhaft gestaltet sind.
Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeiten
Gemütliche Gasthäuser und Hotels sind zum einen ein willkommenes Ziel der Wanderer. Zum anderen bieten sie Schutz vor Unwetter oder können zur Übernachtung genutzt werden. Je weiter
diese von Ortskernen entfernt liegen, umso bedeutender sind diese für die Wanderwegeplanung.
Auf Gasthäuser, die nicht mehr als 500 m abseits des Weges liegen, sollte auf Schildern hingewiesen
werden.
Erlebniswert
Bei allem Naturgenuss will der moderne Wanderer etwas erleben. Der schönste Weg muss mit
Erfahrungen angefüllt oder immerhin angereichert sein. Er interessiert sich für historische Relikte
am Wegesrand (Kleindenkmale, Kapellen, Bildstöcke, Wegkreuze), kulturelle Sehenswürdigkeiten
(Kirchen, Burgen, Schlösser, historische Ortskerne) und er sucht natürlich gemütliche Einkehr- und
Übernachtungsmöglichkeiten.
Freie Aussichtslage
Der Wanderer will unterwegs etwas sehen. Offene Wege auf Höhenzügen, Aussichtspunkte und
Panoramalagen befriedigen ihn. Waldränder bieten interessantere Ausblicke als geschlossene Waldlagen oder Schluchten. Deshalb sind solche Wege zu bevorzugen. Eindrucksvollen Aussichten ist
besondere Beachtung zu schenken. Wo es möglich ist sollten Aussichten an geeigneten Stellen
freigehalten werden. Dazu bedarf es allerdings des Einvernehmens mit den Forstbehörden und
Waldbesitzern.
Innere Ökonomie
Es liegt in der Natur des Menschen, Strecken, die zu Fuß zurückgelegt werden, stets kräfteökonomisch zu wählen. Selbst wenn er nur zum Zeitvertreib unterwegs ist, wählt er Abkürzungen, umgeht
Abstiege, wenn erkennbar ein Wiederaufstieg vermieden werden kann oder nimmt steile Aufstiege
in Kauf, wenn dadurch eine lange Fußstrecke entfällt. Wird die innere Ökonomie nicht beachtet, kann
als Folge eintreten: Der Wanderer sucht sich den ökonomischen Weg selbst. Es können dadurch
Zweitstrecken entstehen. Diese sind nicht gewollt, da sie oftmals auch ökologische Nachteile zur
Folge haben.
14
2 WEGEPLANUNG
2
Landschaftspsychologie
Die Landschaftspsychologie ist bei der Neuanlage von Wanderwegen von ganz besonderer
Bedeutung. Der Mensch heutiger Prägung sucht Naturnähe; je weniger technisch-künstliche
Elemente er erlebt, desto angenehmer ist das Naturerleben. Asphaltflächen, Betongebilde, Maschendrahtzäune, Müllhalden und Überlandleitungen stoßen ihn ab. Dagegen wertet Wasser in jeglicher
Form die Landschaft auf. Quellen, Bachläufe, Wasserfälle, Seen und bewachsene Ufer werden als
ideal angesehen, lockerer Baumbewuchs, Streuobstwiesen und parkähnliche Landschaften werden
als angenehm empfunden. Die von Menschenhand gestaltete Kulturlandschaft gefällt im Allgemeinen
besser, als die einem Urwald oder Steppenlandschaft ähnliche Landschaft (aus: Gutachten der Deutschen Sporthochschule Köln über „Landschaftsästhetik“).
Landschaft /Natur
Die Attraktivität einer Wanderung bemisst sich an der Abwechslung. Der Wanderer erfreut sich
an wechselnden Landschaftsformationen (Wald, Wiesen, Heiden, Bergrücken, Talauen). Besonders Waldwiesen, Altwälder gärtnerische Anlagen oder Parks beeinflussen die Qualität eines Weges günstig. Punktuelle Naturattraktionen (Felsen, Höhlen, Grotten, Naturdenkmale, Wasserfälle)
bereichern einen Wanderweg.
Lenkung durch Wegweiser
Die Wegweiser erlauben dem Wanderer eine zuverlässige Orientierung in der Landschaft. Sie stehen an jeder Kreuzung/Verzweigung markierter Wanderwege. Für jede markierte Richtung gibt es
ein separates Wegweiserblatt mit detaillierten Ziel- und Entfernungsangaben. Zusätzlich finden sich
Wegweiser an Punkten, die für den Wanderer wichtig sind, z. B. an Bushaltestellen, Bahnhöfen, oder
Wanderparkplätzen. Für mögliche Touren steht ihm so eine unendliche Variationsbreite zur Verfügung. Durch die Auswahl der Routenziele wird der Wanderer auf reizvolle Wege geleitet.
Marketing
Wanderwege werden durch unterschiedliche Interessenten über mehrere Kanäle aktiv vermarktet.
Auf dem einheitlich markierten Wanderwegenetz im Schwarzwald sind bestimmte Wanderrouten
als „Touristisch initiierte Wege“ oder „Premiumwege“ besonders ausgewiesen. Sie haben ein eigenes Markierungszeichen. Beispiele sind die Schwarzwälder Genießerpfade, die als Premiumwege mit
einem Zusatzschild am Wegweiser gekennzeichnet sind.
Andere Wege mit eigenem Namen tragen zusätzlich an den Wegweiseren ein Schild mit eigener
Kennzeichnung. Bei all diesen besonders hervorgehoben Wanderrouten ist Bedingung, dass sie in
das Wegenetz des Schwarzwaldvereins integriert sind.
Markierung
Die Orientierung des Wanderers erfolgt in zwei Stufen. Zum einen durch die Informationen auf den
Wegweisern, zum anderen durch die Führung mittels Markierungszeichen. Letztere sind stets auf
Sicht und in beide Marschrichtungen anzubringen. Pfeile zeigen Richtungswechsel deutlich an. Die
Menge der Markierungszeichen bemisst sich daran, dass ein Ortsfremder sicher den gekennzeichneten Weg finden kann. Das bedeutet, jede Wegverzweigung ist zu markieren. Bei Wegen, die ohne
Abzweigung verlaufen, wird nach ca. 200 Metern ein weiteres Markierungszeichen (Beruhigungszeichen) erwartet.
15
WANDERWEGE MARKIEREN
Naturschutz – Forst
Hinsichtlich des Naturschutzes ist die Wegeführung ganz einfach zu erklären: Wo immer die Natur
geschützt werden muss, wird kein Wanderweg angelegt. In Naturschutzgebieten bereits vorhandene
oder im Einklang mit der Naturschutzbehörde angelegte Wege bilden eine Ausnahme. Forstbehörden, Eigentümer und andere die Landschaft nutzende und prägende Vertreter sind mit einzubeziehen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Zugang zum Wanderwegenetz mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wo immer sich eine Möglichkeit bietet, ist eine Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr einzubeziehen. Hinweisschilder am Wanderweg sind möglich, wenn die Haltestelle nicht
mehr als 500 m abseits des Weges liegt.
Ortschaften
Den Wanderern sollen auch Städte und Dörfer zugänglich sein. Daher sind die Wege auch durch
Orte sorgfältig zu markieren. So sind auch die dort befindlichen Rast- und Einkehrmöglichkeiten
erreichbar.
Parkplätze
Parkmöglichkeiten sind für die Nutzer der Wanderwege ein wichtiger Aspekt. Parkplätze sollten
möglichst nah an den Verkehrswegen liegen und einen guten Zugang zum Wandergebiet haben.
Abseits gelegene Parkplätze haben den Nachteil langer Anfahrtswege. Ein gut einsehbarer Platz,
z. B. nahe an einem Waldgasthaus, bietet größere Sicherheit gegen Diebstahl.
Rastplätze, Ruhebänke, Schutzhütten
Wanderer erwarten an geeigneten Stellen Rastmöglichkeiten (z. B. Bänke oder Sitzgruppen). Geeignete Schutzhütten sollten über Wanderwege erreichbar sein oder nicht mehr als 500 m abseits des
markierten Weges liegen. Hinweisschilder sind dann jedoch erforderlich.
Ruhe
Die Stille der Natur nimmt einen Spitzenplatz in den Anforderungen ein, wobei sanften Naturgeräuschen der Vorzug vor absoluter Stille eingeräumt wird. Intensiv genutztes Umfeld wie verkehrsreiche Straßen, Gewerbegebiete oder geschlossene Siedlungen sind selbstverständlich zu meiden,
ebenso Einflugschneisen, Motorsportplätze und andere hoch frequentierte Verkehrswege.
Sehenswürdigkeiten
Bei der Wegführung ist selbstverständlich immer auf die Erreichbarkeit von besonderen landschaftlichen und kulturellen Sehenswürdigkeiten zu achten. Dabei sind Aussichten, Felsen, seltenen Biotopen, naturgeschützten Bäumen, Dorfbildern, Kulturdenkmälern etc. höherer Wert einzuräumen als
historischen Stellen, bei welchen nicht wirklich etwas zu sehen bzw. zu erleben ist (z. B. ehemalige
Schlachtplätze, völlig verschwundene Gebäude oder völlig eingeebnete Burgen).
Wegebeschaffenheit
Die Qualität eines Wanderweges beurteilt der Wanderer in erster Linie an der Oberflächenbeschaffenheit. So sind naturbelassene Wege und schmale Fußpfade beliebter als geschotterte, befestigte
Waldwege. Verbesserungen bei Waldwegen mit grobem Schotter (mit Steinen größer als 15 mm)
lassen sich durch eine Feinabdeckung leicht erreichen.
16
2 WEGEPLANUNG
2
Bei Untersuchungen (Profilstudie Wandern, Umfragen des Schwarzwaldvereins) haben Wanderer
nichts negativer bewertet als asphaltierte Wegstrecken. Wo immer es möglich ist sind daher asphaltierte Strecken zu vermeiden. Hart befestigte Waldwege sind oft einzige Alternative. Selbstverständlich sind jedoch naturbelassene Wege oder weichbödige (erdig, grasig aber gut begehbar) Fußpfade
am beliebtesten.
Wegedichte/Wegemenge
Markierte Wanderwege werten eine Urlaubsregion auf. Der Tourismus ist daran interessiert, möglichst viele attraktive, markierte Wanderwege anbieten zu können. Die Menge der Wanderwege ist
jedoch bei näherer Betrachtung erst in zweiter Linie ein Renommee für den Tourismus.
Schnell zeigt sich, dass die Wandergäste die Einstufung ihres Wanderurlaubs an der Qualität der
Wege hinsichtlich der Beschaffenheit und der guten Aussicht, sowie am Pflegezustand der Markierung messen. Wanderwege von 2 bis 2,5 km Strecke je 1 km² Gemeindefläche sind ausreichend. Um
die Kerngebiete der Gaststätten und Hotels oder in Kurorten kann das Wegenetz sogar noch etwas
dichter sein. Damit erhöht sich auch die Variationsbreite für die Spaziergänger, die kurze Strecken
oder kurze Rundwanderungen in der Nähe ihrer Unterkunft bevorzugen.
In Gemeinden, die nicht zu klassischen Wandergebieten zählen, reicht auch ein weniger dichtes Netz
(ca. 1,5 km je km²) aus. Doch sollten nur in Ausnahmefällen vorhandene asphaltierte Feldwege als
Wanderwege gekennzeichnet werden.
Weidezäune
Wanderwege durchqueren oftmals auch Weiden. Dabei müssen bestimmte Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Die Durchgänge sind so zu gestalten, dass Tiere nicht entlaufen können. Die
Umzäunung einer Weide für Rinder ist als sicher anzusehen, wenn der Weidezaun mindestens einen
Meter hoch ist und aus einem dreireihigen Draht besteht.
Bei Überquerungen von Weiden ist mit dem Weidebetreiber bzw. Grundeigentümer Einvernehmen
herzustellen. Die Art der Durchgänge ist abzustimmen. Als geeignete Durchgänge haben sich Drehkreuze oder Übersteighilfen erwiesen.
Zugänge zum Wegenetz
An den Zugängen zum Wanderwegenetz befindet sich in der Regel auch eine Übersichtstafel mit
einer Gebietswanderkarte und verschiedenen Wandervorschlägen. Auch eine individuelle Wegeplanung ist von dort aus möglich. Die in unmittelbarer Nähe zur Übersichtstafel aufgestellten Wegweiser leiten die Wanderer auf den richtigen Weg.
17
WANDERWEGE MARKIEREN
2.2 Struktur der Wanderwege
Der Schwarzwaldverein unterhält in seinem Verbandsgebiet ein durchgehendes Wanderwegenetz
mit Wegen verschiedener Kategorien. Zu den Fernwegen gehören die klassischen Nord-Süd-Wege,
die traditionellen Wege und die Weinwege. Diese Kategorie wurde in jüngster Zeit durch die Prädikatswege ergänzt, die von Gemeinden und Tourismus initiiert wurden.
Die Klassiker
Westweg
Ostweg
Mittelweg
Die Traditionellen
K
Gäurandweg
Querweg Freiburg Bodensee
Hochrhein Höhenweg
Querweg Gengenbach-Alpirsbach
Hotzenwald Querweg
Querweg Lahr-Rottweil
Schwarzwald-Nordrandweg
Querweg Schwarzwald-Kaiserstuhl-Rhein
Hans-Jakob-Weg I Hans-Jakob-Weg II
Schwarzwald-Jura-Bodensee
Kandelhöhenweg
Rheinauenweg
Die Weinwege
Breisgauer Weinweg
Markgräfler Wiwegli
Ortenauer Weinpfad
Die neuen Prädikatswege
18
Murgleiter
Renchtalsteig
Schluchtensteig
Zweitäler-Steig
2 WEGEPLANUNG
2
Abb. 3: Die Fernwanderwege des Schwarzwaldvereins
19
WANDERWEGE MARKIEREN
Die regionalen Wanderwege werden ebenfalls vom Schwarzwaldverein unterhalten. Sie sind mit
der blauen Raute markiert.
Nachdem in der Nachkriegszeit die Anforderungen des Tourismus gestiegen waren, entsprach
das weitmaschige Wanderwegenetz nicht mehr dem Bedarf. Zahlreiche Ortsgruppen, Tourismusgemeinden, der Forst und andere Wegezeichner entwickelten neue Wanderwege, die meist als
Rundtouren angelegt waren. Der so entstandenen Unübersichtlichkeit stellte der Schwarzwaldverein das Wegemarkierungssystem 2000 entgegen, das die Vielzahl der unterschiedlichen Wege mit
einem einheitlichen Zeichen in das Netz der regionalen Wege und Fernwanderwege integrierte. Das
so entstandene Netz der örtlichen Wanderwege ist mit der gelben Raute markiert.
2.3 Anforderungen des Tourismus
Der Tourismus hat bei der Entwicklung von Wanderwegen mit Blick auf die Vermarktung bestimmte
Anforderungen:
2.3.1 Markenzeichen und Logos
Bestimmte Wanderwege dienen zur Tourismuswerbung. Beispielsweise der Westweg, der Ostweg,
der Hotzenwald-Querweg oder auch der sehr attraktive „Querweg Freiburg-Bodensee“. Diese sind
wichtig für die Werbung in der jeweiligen Region. Allesamt sind sie mit Wegenamen im Standortfeld der Wegweiser systematisch integriert. Diese Anforderung konnte in vollem Umfang bewältigt
werden.
2.3.2 Themenwege
Themenwege sind in das Wegenetz durch die Aufnahme des Wegenamens integrierbar. Allerdings
darf das System mit Wegenamen nicht überfrachtet werden. Mehrere Namen für eine Wanderroute
schließen sich aus. Kultur- und Naturkundewege können vor Ort auch beschrieben werden, ohne
dass der Wanderweg einen eigenen Namen tragen muss.
2.3.3 Rundwege
Rundwege für die Wandertouristen anzubieten ist ein Anliegen vieler Tourismus Gemeinden.
Alle Rundwege Angebote mit einem eigenen Zeichen zu markieren, kann aufgrund der Vielzahl der
Rundwegvarianten, die das Wanderwegenetz erlaubt, nicht erfolgen. Ausgewählte Rundwege können aber innerhalb des markierten Wanderwegenetzes daran erkannt werden, dass das selbe Ziel
an einem Wegweiserstandort , in zwei verschiedenen Wanderrichtungen erscheint. Darüber hinaus
können über Rundwandervarianten auch auf den Info-Tafeln an den Zugängen zum Wanderwegenetz informieren (Vgl. 2.8.5).
2.3.4 Spazierwege
Auch die Forderung nach Spazierwegen wird ständig erhoben. Es wird angeführt, Tagesgäste zu
haben, die kurze Wanderwege wollen, da sie ja nur spazieren gehen möchten. Auch für diese Nutzergruppe ist die Orientierung mit dem Wegesystem 2000 mit kurzen Distanzen hervorragend
möglich. In der Praxis können diese Anforderungen wie folgt berücksichtigt werden:
In Bereichen von Orten mit erhöhtem Bedarf wird das Wegenetz erheblich verdichtet. Durch Mehrinformation auf den Wegweisern können Rundwandermöglichkeiten sogar direkt sichtbar angegeben werden, z. B. wenn auf einem Wegweiser nach links „Glashütten 1,5 km“ und auf dem selben
nach rechts „Glashütten 2,5 km“ steht. Sofort ist erkennbar, dass es sich um einen vier km langen
Rundweg über Glashütten handelt. Da es Bedingung im System ist, jedes Ziel solange zu führen, bis
20
2 WEGEPLANUNG
2
es erreicht ist, kann allein mit dem Ziel Glashütten der Weg in vollem Umfang auf den Wegweisern
bezeichnet werden.
Gerade Spaziergänger möchten einen Rundweg begehen, zu dem sie weder eine Wanderkarte,
noch Ortskenntnisse brauchen. Sie können sich im Wegesystem 2000 problemlos zurechtfinden.
Durch Angabe der Ziel- und Entfernungsangaben. sowie der Vorgabe des Markierungszeichens auf
den Wegweisern kann die Route realistisch eingeschätzt werden.
2.3.5 Wanderwege mit Zertifizierung
Zur touristische Vermarktung einer Region gehört auch das Anbieten von besonderen Wandertouren
Dabei werden Strecken aus dem bestehenden Wanderwegenetz hervorgehoben. Ein Zertifikat ist
dabei ein gutes Marketingargument.
Die beiden Zertifikatsgeber in Deutschland sind das Deutsche Wanderinstitut (Premiumweg), sowie
der Deutsche Wanderverband (Qualitätsweg). Die Kriterien für die Zertifizierung dieser beiden
Institutionen finden sich in der Anlage (Kapitel 8).
2.3.6 Wandern mit Karte
Erhebungen haben ergeben, dass Wanderer Wanderkarten kaum für Wanderungen nutzen. Lediglich zur Sicherheit und zu Abänderungen von Wanderungen unterwegs wird sie genutzt. Die Wanderkarte (Grüne Serie) hat dasselbe Kartenbild, das auch in den meisten Übersichtstafeln verwendet
wird. Es steht ihnen eine große Variationsbreite zur Verfügung.
21
WANDERWEGE MARKIEREN
2.3.7 Durchlaufende Wanderwege
Vereinsfremde Fernwanderwege, die durch das Markierungsgebiet verlaufen, werden nicht mit einem eigenen Markierungszeichen gekennzeichnet. Die Erkennungszeichen werden aber auf allen
Wegweisern im gesamten Verlauf des Fernweges angebracht. Es handelt sich dabei um die Wege:
- Europäischer Fernwanderweg Nr. 1 (Nordsee – Bodensee – Gotthard – Mittelmeer)
- Wanderweg Baden-Württemberg (Main – Neckar – Rhein)
- Dreiländerweg „Rund um Basel“
- Jakobsweg
Abb. 4: Europäischer Fernwanderweg 1
Abb. 5: Wanderweg Baden-Württemberg
Abb. 6: Dreiländerweg „Rund um Basel“
Abb. 7: Jakobsweg
Fazit
Auf jedem Wanderweg gibt es grundsätzlich nur ein Wegzeichen. Ausnahme ist die Doppelmarkierung
bei Fernwegen mit zum Teil gleicher Streckenführung.
Eine weitere Ausnahme gibt es nur noch bei den als Premiumweg zertifizierten "Schwarzwälder
Genießerpfaden". Hier kommt zur vorhandenen Rautenmarkierung zusätzlich ein eigenes Genießerpfad-Zeichen hinzu („Bollenhut“).
Durch weniger Markierungszeichen kommt es zu entspanntem Wandern. Ziel- und Entfernungsangaben auf den Wegweisern machen aufwändiges Abschätzen auf der Karte überflüssig. Gasthäuser,
Aussichtspunkte und Haltestellen des ÖPNV können unterwegs in die (weitere) Routenplanung mit
einbezogen werden.
22
2 WEGEPLANUNG
2
2.4 Beschriftungssystem
Die Wegweiserbeschriftung erfolgt nach einem genau festgelegten System. Alle aufgeführten Ziele
müssen logisch, bekannt und in der Karte zu finden sein. Ein einmal auf dem Wegweiser aufgeführtes
Ziel muss solange im Verlauf der Route genannt werden, bis es erreicht ist, also auf dem Standortfeld des Wegweisers am Routenziel erscheint. Es sind also alle Angaben der aufeinanderfolgenden
Wegweiserblätter miteinander verknüpft. Eine sorgfältige Planung ist erforderlich, da nachträgliche
Korrekturen sehr aufwändig sind.
2.4.1 Routenbeschriftung
Alle Ziele, die auf einem Wegweiserblatt stehen, liegen auf einer fortlaufenden Wanderroute. Das
ergibt somit eine durchgehende Strecke, die über mehrere Zwischenziele zu einem Endziel führt.
Wanderrouten sollten möglichst an einem Ort mit Bahn- oder Busverbindung enden.
Bis zu einer Entfernung von 30 km wird das Routenendziel auf dem Wegweiser als Fernziel angegeben.
Jede Wanderroute bekommt pro Richtung ein Wegweiserblatt. Liegen weitere wichtige Ziele auf
der Route, werden sie auf einem zusätzlichen Wegweiser genannt, der das Zeichen der Route trägt,
aber nicht deren Namen (Parallelwegweiser).
Beispiel: Am Mittelweg gibt es zwei Wegweiser in die gleiche Richtung. Der erste trägt das MittelwegZeichen und darüber den Wegnamen im Standordfeld, im Zielfeld stehen die Ziele dieser Route; der
zweite zusätzliche Wegweiser führt nur das Mittelweg Markierungszeichen und Ziele, die nicht auf
der Mittelweg-Route liegen müssen. In diesem Standortfeld erscheint die Mittelweg-Raute, aber nicht
der Name „Mittelweg“.
2.4.2 Netzbeschriftung
Alle Ziele die auf einem Wegweiserblatt stehen, sind über das Wanderwegenetz erreichbar. Sie
können jedoch auf sich verzweigenden Strecken liegen. Sie müssen daher nicht an einer Wanderrichtung (Route) liegen. Diese Art der Beschriftung wird notwendig, wenn in das Wegenetz nachträglich
Wege, zum Beispiel durch Initiativen des Tourismus, eingefügt werden.
Die Regel, ein einmal aufgenommenes Ziel erscheint im Verlauf der Strecke solange auf jedem Wegweiser, bis es erreicht ist, muss auch hier erfüllt werden.
2.4.3 Integration von Rundwandermöglichkeiten
Rundwanderungen sind sehr gefragt. Eine Kennzeichnung mit eigenem Markierungszeichen ist
jedoch wegen der großen Zahl nicht machbar.
Erforderliche und viel begangene Rundwege sind in ihrer Streckenführung in das Netz integriert.
Um die Ortschaften herum wird das Netz dichter gezogen, um kurze Wanderungen zu ermöglichen.
Auf Rundwandermöglichkeiten wird auf Übersichtstafeln hingewiesen, die an wichtigen Ausgangspunkten stehen (siehe auch Kapitel 2.3.3 und 2.3.4).
23
WANDERWEGE MARKIEREN
2.5 Bau von Stegen Brücken und Treppen
Immer wieder ist es erforderlich, auf dem Verlauf von Wanderwegen Stege, Brücken und Treppen
zu errichten. Es muss jedoch sorgfältig geprüft werden, ob Bauwerke unbedingt erforderlich sind.
Sie bergen immer Gefahren und erfordern ständigen Betreuungsaufwand. Die Baukostenträger, die
Haftungsfragen und die fachlichen Fragen müssen eindeutig geklärt sein. Erst dann können derartige
Baumaßnahmen auch Aufgabe der Wegewarte im Schwarzwaldverein werden. Bauten dieser Art
sind möglichst einfach, dabei jedoch sicher, dauerhaft und landschaftsgerecht auszuführen.
Vor Beginn der Maßnahme ist abzustimmen, in welcher Art die Bauwerke ausgeführt werden. Meist
handelt es sich um Ersatz von bereits vorhandenen Bauten in gleicher Ausführung.
Holzstege und Brücken
Bis fünf Meter Spannweite können Holzstege ohne Stützen und Streben in einfacher Ausführung
genügen, wenn sie ausschließlich der Benutzung durch Fußgänger dienen.
Mindestabmessungen für einfache Holzstege bis fünf Meter Spannweite:
Spannweite
in Meter
2
3
4
5
Hauptträger
Rundholz (cm)
Kantholz (cm)
2 x 14
3 x 19
2 x 24
2 x 28
2
2
2
2
x
x
x
x
10/14
14/18
14/24
16/28
Die Breite sollte 80 bis 150 cm betragen. Bei der Gestaltung sollte möglichst auf Eignung für Rollstühle und Kinderwagen geachtet werden. Das Geländer hat eine Höhe von 90 cm. Die Höhe der
Umwehrung kann auf 80 cm verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 20 cm
beträgt.
Die Beläge sind aus sandgestrahlten Dielen herzustellen.
Bei Brücken und Stegen größerer Spannweite bzw. bei ungünstigen Standorten (Gischtbereich von
Wasser, dauernder Beschattung u. ä.) sollten aus Haltbarkeitsgründen Stahlstege gebaut werden.
Dabei haben sich Doppel-T-Träger mit Rosten und Rohrgeländer bestens bewährt. Das Material
sollte verzinkt werden. Bei der Planung solcher Anlagen muss ein Statiker hinzugezogen werden, um
sicher und kostengünstig zu bauen.
Treppen
Treppen im Gelände zur Überwindung von kurzen steilen Anstiegen sind möglichst trittsicher zu
fertigen.
Bestimmungen zum Bau von Treppen:
gut begehbar
gleiche Stufenabstände
gleichbleibendes Steigungsverhältnis
eine Auftrittstiefe von mindestens 20 cm und 50 cm Breite
rutschhemmende Trittflächen
24
2 WEGEPLANUNG
2
Als Baumaterialien eignen sich insbesondere örtlich anstehende Natursteine und haltbare Holzarten,
wie zum Beispiel Robinie, Eiche oder Lärche.
Eine einfache und trittsichere Treppenkonstruktion ist der Bau mit Einzelstufen mit Pflöcken und
Querhölzern. Die Trittflächen werden mit Mineralbeton gefüllt. Für besonders gefährliche Steigungen sind in Abstimmung mit den Gemeinden und Forstämtern evtl. sogar hochwertige Treppenkonstruktionen z. B. aus feuerverzinktem Stahl, gerechtfertigt.
Geländer
Bei mehr als fünf aufeinander folgenden Stufen oder bei mehr als 1 m tiefer liegenden Flächen sind
mindestens einseitige Geländer mit einer Höhe von 80 bis 90 cm erforderlich.
25
WANDERWEGE MARKIEREN
2.6 Wanderwege und Naturschutz
Durch die Markierung, regelmäßige Überwachung, Ergänzung und Instandhaltung der Markierung
wird gewährleistet, dass Wanderer und Besucher in sensiblen Gebieten auf die ausgewiesenen Wege
gelenkt werden und so die Naturschutzbelange berücksichtigt werden.
Bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben Vorrang vor Freizeitinteressen der Wanderer.
Wird in Naturschutzgebieten ein neuer Wanderweg angelegt, ist mit der Naturschutzbehörde
Einvernehmen herzustellen.
Für die Anlage, Verbesserung und Verlegung von Wanderwegen in Naturschutzgebieten ist die
Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich.
2.7 Genehmigung von Wanderwegen
Grundsätzlich ist die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einzuholen. Öffentliche Wald- und Feldflächen können dem Bund, dem Land, den Kirchen, dem Landkreis oder einer sonstigen Kommune gehören. Ist die Fläche öffentlicher Besitz im Waldverband, ist neben der zuständigen Forstaufsichtsbehörde (Forstamt) die jeweils waldbewirtschaftende Institution (Revierleitung) zu hören. Bei
öffentlichen Grundstücken im freien Gelände, ist die jeweilige Liegenschaftsverwaltung der Kommune oder des Landes zuständig. Weitere Sonderbehörden müssen gegebenenfalls gehört werden
(Straßenbauverwaltung, Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde).
Im Wald ist für die Erteilung von Genehmigungen der Markierung und der Wegeanlage die Landesforstverwaltung (zuständiges Forstamt) zuständig. Für die Benutzung von Straßen-Einrichtungs-Inventar
(Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungsmasten etc.) als Markierungsträger ist die Straßenbauverwaltung bzw. die jeweilige Gemeinde um Genehmigung zu ersuchen. Bei privaten Grundstücken ist
der jeweilige Grundeigentümer zu befragen und in jedem Einzelfall eine Vereinbarung zu schließen.
Bei der Planung des Wegenetzes ist aus diesem Grunde die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange ein ganz wichtiger Verfahrensschritt. Sie dient dazu, schon im Vorfeld Fehlplanungen zu
vermeiden und aufwändige Korrekturen zu umgehen.
Abb. 8: Wanderweg im Feldberggebiet
26
2 WEGEPLANUNG
2
2.8 Themenwege
Themenwege sind Wege, die den Wanderer Gelegenheit geben, sich über ein bestimmtes Thema
zu informieren. Dies kann durch Informationstafeln am Wegesrand und praktische Anschauung
(Gebäude, landschaftliche Merkmale, etc.) erreicht werden. Themenwege müssen deshalb gewissen
Anforderungen genügen:
– Es soll eine wissenschaftliche Abhandlung (Geologie, Biologie) vorliegen.
– Es muss eine touristische Publikation (Broschüre/Faltblatt) vorhanden sein.
– Einrichtungen oder Begebenheiten, die in der Landschaft sicht- und erlebbar sind, müssen in
Serie (mehrfach) vorhanden sein.
– Alle themenrelevanten Einrichtungen und Begebenheiten müssen vor Ort beschrieben werden.
– Die Frage der Kosten für die Instandhaltung und Pflege muss geklärt sein.
– Die Übersichtlichkeit im Hinblick auf die Beschilderung, darf nicht gefährdet werden.
Grundsätzlich steht der Schwarzwaldverein der Anlage von Themenwegen positiv gegenüber, da sie
dem Wanderer Informationen über Landschaft, Kultur und Geschichte vermitteln. Allerdings führen
zahllose Themenwege dazu, dass die Wartung und Pflege der Wanderwegemarkierung aufwändiger, oft auch vernachlässigt wird. Durch Überfrachtung mit Informationen leidet die Übersichtlichkeit
und der Bewegungsfluss des Wanderers.
Spezielle Themenwege die für den Wanderer keine Bedeutung haben, wie „Sagenpfade“, „Vogellehrpfade“, „Waldlehrpfade“ oder ähnlich, sind so zu kennzeichnen, dass keine Verbindung zum
Wegenetz erkennbar ist. Der Schwarzwaldverein kann für solche Wege keine Betreuung leisten.
Generelle Empfehlung: Bevor Themenwege eingerichtet werden, sollte zuerst geprüft werden,
ob die Beschreibung entsprechender Objekte oder Gegebenheiten mit Informationstafeln vor Ort
sinnvoll und ausreichend ist. Erscheint nach Prüfung die Anlage eines eigenen thematischen Weges
sinnvoll, sollte er in das Wanderwegenetz aufgenommen werden.
Themenwege von Bedeutung müssen in jedem Fall in das Wegenetz des Schwarzwaldvereins integriert werden.
Die Streckenführung muss dem Interessenten z. B. über ein Faltblatt bekannt gemacht werden (und
nicht nur in der Landschaft ausmarkiert sein).
Begründung für die Aufnahme von Themenwegen ins Wegenetz:
– Die Pflege einer eigenen Markierung entfällt, da die Wege durch die Wegewarte des Schwarzwaldvereins regelmäßig kontrolliert werden.
– Es entstehen keine Routen die nicht in das Wegenetz integriert sind.
2.8.1 Kennzeichnung der Themenwege
Themenwege werden auf bestehenden Wanderwegen geführt. Die Integration der Themenwege
in das einheitlich beschilderte Wegenetz wird durch die Kooperation mit dem Wegereferat des
Schwarzwaldvereins in Freiburg erreicht. Im Routenverlauf gibt es keine eigene Zwischenmarkierung, es gelten die für die Strecke gültigen Markierungszeichen. Die Wegeführung wird auf zwei
verschiedene Arten auf den Wegweisern geregelt.
27
WANDERWEGE MARKIEREN
a) Mit kleinem Zusatzwegweiser (kostengünstiger)
Die Pfeilschilder in der Größe 8 x 25 cm können individuell farblich individuell gestaltet werden Die
Aufnahme eines Logos oder des gültigen Markierungszeichen ist möglich. Als Zwischenmarkierung
bleibt die Kennzeichnung des Wanderwegnetzes. Diese kleinen Zusatzwegweiser (Pfeilschilder) können unter allen Wegweiserschildern angebracht werden.
Mühlenweg
8 cm
22 cm
Musterhausener
Kuckucksweg
8 cm
22 cm
3 cm
3 cm
Abb. 9: Kleiner Zusatzwegweiser mit 8 cm Höhe
b) Großer Zusatzwegweiser (teurer, aber hochwertiger)
Die Zusatzwegweiser in der Größe 10 x 38,5 cm tragen im Standortfeld das wegführende Markierungszeichen, das für die Zwischenmarkierung gilt. Im Farbfeld wird der Wegename maximal
zweizeilig genannt. Die Farbe ist nicht festgelegt. Burgunderrot steht nicht zur Verfügung, weil diese
Farbe den Schwarzwälder Genießerpfaden vorbehalten ist. In der Spitze kann ein Logo eingesetzt
werden. Die Zusatzwegweiser werden unter dem jeweiligen Wegweiserschild angebracht.
Flößerpfad
Kinzigtal
10 cm
22 cm
13 cm
Musterhausener
Kuckucksweg
10 cm
Naturpark
Südschwarzwald
3,5 cm
38,5 cm
22 cm
13 cm
3,5 cm
38,5 cm
Abb. 10: Großer Zusatzwegweiser mit 10 cm Höhe
2.8.2 Markierung
a) Mit kleinem Zusatzwegweiser
Als Markierungszeichen gilt die Markierung des Schwarzwaldvereins. Themenwege können über
dem Markierungszeichen im Standortfeld der Wegweiser mit ihrem Namen benannt werden. Wenn
dies nicht möglich ist, weil des Feld bereits belgt ist, kommt ein kleiner Zusatz-Wegweiser als Kennzeichnung in Betracht. Diese wird im Verlauf seiner Route an alle Wegeweiserpfosten unterhalb der
Wegweiser montiert. Die Zusatzweiser sind 8 x 25 cm groß und tragen den Namen des Weges. Die
Aufname eines Logos kommt nicht in Betracht
b) Großer Zusatzwegweiser
Als Markierungszeichen gilt die Markierung des Schwarzwaldvereins. Wurde ein zusätzliches
Marketing-Logo gebilligt, so kann es zusätzlich zum Markierungszeichen, das sich aus der Markierung im Wanderwegenetz ergibt, unter dem Markierungszeichen angebracht werden. Wird dieses
Marketinglogo angebracht, so ist es unter jedem Markierungszeiche im gesamten Verlauf dieser Route anzubringen.
28
2 WEGEPLANUNG
2
2.8.3 Beschreibung der Objekte
Die Beschreibung der Besonderheiten entlang von Wander- und Themenwegen soll in knapper Form
erfolgen. Selbstverständlich werden Texttafeln nur dann aufgestellt, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt. Wenn möglich, sind mehrere Informationstafeln an dafür geeigneten Stellen
zusammenzufassen. Dabei ist zu prüfen, inwieweit ein Rastplatz dafür ausgewählt werden kann.
2.8.4 Andere Themenwege
Für alle Themenwege, welche die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen (z. B. Panoramawege
oder Wege mit dem Namen einer bekannten Persönlichkeit) wird empfohlen, z. B. ein Faltblatt
auszugeben, aus welchem der Streckenverlauf durch die Nennung von Zielen, die sich auch auf den
Wegweisern des Schwarzwaldvereins wiederfinden, ersichtlich ist. Zusätzlich ist der Abdruck einer
Übersichtskarte zu empfehlen.
2.8.5 Themenwege als Rundwege
Die kostengünstigste Art Rundwege zu beschreiben ist mittels Broschüre den Streckenverlauf
durch Nennung von Zwischenzielen, die sich auf den Wegweisern des Schwarzwaldvereins finden,
darzustellen.
Online-Wanderportale (z. B. der Wanderservice Schwarzwald) beschreiben viele Touren auf dem
beschilderten Netz. Der Nutzer kann die Informationen ausdrucken oder die Geodaten für sein
GPS-Gerät oder Smartphone abspeichern.
Sollen Themenwege als Rundwege zusätzlich ausgeschildert werden, bietet sich die Kennzeichnung
durch kleine oder große Zusatzwegweiser an (vgl. 2.8.1). Zwingend ist auch hier, dass kein eigenes
Markierungszeichen zum Einsatz kommt, sondern die vorhandene Signalisation des einheitlichen
Wegenetzes gilt.
Nur durch die Einhaltung der gemeinsam mit den Naturparken und dem Schwarzwaldverein e.V.
entwickelten Vorgaben kann die Einheitlichkeit der Beschilderung im Schwarzwald bewahrt werden.
Das egoistische Abweichen von diesen Regeln ist ein Rückschritt in die Zeichenvielfalt der Vergangenheit. Der touristische Erfolg des einheitlichen Beschilderungskonzepts kann nur erhalten werden,
wenn die Beschilderungsregeln konsequent eingehalten werden.
29
WANDERWEGE MARKIEREN
2.9 Wegenamen
Traditionelle Wanderwege haben Namen, z. B. der Westweg, der Hotzenwald-Querweg, die Weinwege usw. Auch andere Wegen können mit Namen bezeichnet werden. Dies trifft insbesondere für
Themenwege mit Informationen zu kulturellen, landschaftlichen und historischen Informationen zu.
Des Weiteren können besondere Wege mit Namen als Marken dazu dienen, die touristische Vermarktung einer Region zu unterstützen.
Innerhalb des einheitlichen Beschilderungskonzeptes gibt es zwei Arten von Namenswegen: solche
mit und solche ohne eigenes Markierungszeichen.
2.9.1 Namenswege mit eigenem Markierungszeichen
Zu dieser Kategorie gehören die traditionellen Fernwege des Schwarzwaldvereins ebenso, wie die
neuen, durch den Tourismus initiierten, Fernwege (Schluchtensteig, Murgleiter usw.). Um ein eigenes
Markierungszeichen zu erhalten, müssen neue Wege folgende Bedingungen erfüllen:
1. Das Markierungszeichen hat die Rautenform
2. Die Wege sind in das Wanderwegenetz integriert
3. Die Wege haben eine Zertifizierung (Qualitätsweg oder Premiumweg).
4. Sie sind mindestens 60 km lang.
Schwarzwaldverein
Schwarzwaldverein e.V.
Breisgauer
Weinweg
14 cm
Naturpark Südschwarzwald
Wöpplinsberg
Eichbergturm
Ruine Hochburg
Freiburg
1,8 km
3,5 km
7,5 km
35,5 km
30 cm
13 cm
5 cm
48 cm
Abb. 11: großer Wegweiser
2.9.2 Namenswege ohne eigenes Markierungszeichen
Auch regionale Wanderwege, die mit blauer Raute markiert sind und die Landschaften miteinander verbinden, können mit einem Namen versehen sein (z. B. Ortenau-Baar-Weg, SchwarzwaldSchönbuch-Weg).
Weiterhin können auch traditionelle Wege, die einer Route folgen im Standortfeld genannt werden.
Das Markierungszeichen ist in diesem Fall die gelbe Raute (z. B. Murgtalpfad, Wutachtalweg).
14 cm
Ortenau-Baar-Weg
Naturpark Südschwarzwald
13 cm
0,5 km
5,5 km
9,0 km
25,0 km
Riettor
Volkertsweiler
Unterkirnach
Triberg
30 cm
14 cm
Murgtalpfad
Naturpark Südschwarzwald
5 cm
48 cm
Abb. 12: Wegweiser Namenswege ohne eigenes Markierungszeichen
30
13 cm
Schellenberg
Großherrischwand
Herrischried
Murg
30 cm
1,8 km
2,2 km
5,0 km
22,0 km
5 cm
48 cm
2 WEGEPLANUNG
2
Die Namen werden im Standortfeld über dem Markierungszeichen eingefügt. Sie erscheinen also auf
jedem Wegweiser auf dieser Wanderroute mit diesem Namen. Alle Zielangaben auf dem Wegweiserblatt müssen auf der Route des Namensweges liegen.
Ein Name kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Route oder ein großer Teil der Strecke
a) nicht bereits mit einem Namen belegt ist und
b) in einer besonders reizvollen Landschaft auf einer besonders attraktiven Route verläuft.
Obwohl die Namen die Vermarktung einer Tourismusregion fördern können, sind sie in hoher Zahl
ein Nachteil, weil dies der Übersichtlichkeit im Wanderwegenetz schadet.
2.10 Zusatzinformationen
Ein einheitliches Markierungssystem dient den Wanderern zur Orientierung. Ein einheitliches Design
wird auch bei zusätzlichen Informationen angewendet. Die Informationen zu touristisch bedeutsamen Objekten bzw. thematischem Hintergrund dürfen die Orientierungsebene der Markierung nicht
beeinflussen.
Zu beachten sind nachstehende Grundsätze:
– Informationen zu Landschaft, Kultur, Geschichte usw. sind an den entsprechenden Stellen
überall möglich.
– Direkte Form der Informationen: Sachinformationen sind möglichst unmittelbar vor Ort
anzubieten.
– Seriosität und sachliche Anwendung: keine Belehrungen mit Schulthemen, keine Effekthascherei.
Abb. 13: Infotafel am Genießerpfad
31
WANDERWEGE MARKIEREN
32
3
3
Markierungspraxis
33
WANDERWEGE MARKIEREN
3.1 Markierungsregeln
Markierte Wanderwege werden in der Regel von ortsfremden Gästen genutzt. Die Kennzeichnung
der Wanderwege muss daher überall auf Sicht erfolgen. Das Markierungszeichen ist so anzubringen,
dass jemand, der fremd ist oder sich nur anhand einer Wanderkarte in der Landschaft orientiert,
sicher geführt wird. Die Markierung muss überall präsent sein und stets nach gleichen Regeln angebracht werden, sodass nirgends Zweifel aufkommen. Auf der gesamten Strecke ist mit gleicher
Zuverlässigkeit sauber und akkurat zu arbeiten, damit die Markierung Vertrauen gibt.
Die Markierungsregeln lauten in Kurzform:
1. Vom Wegweiser aus sichtbar ist jeder Wanderweg mit dem Markierungszeichen, das auf dem
Wegweiserblatt für diese Wegerichtung vorgegeben ist, zu kennzeichnen. („quittieren“). Nach
ca. 50 m ist ein weiteres Markierungszeichen anzubringen. Auf der Strecke bis zum nächsten
Wegweiser gilt nur dieses Markierungszeichen.
Abb. 14: Richtig! Wegrichtung ist
quittiert
2. Die Spitzen der Rauten haben keine richtungsweisende Funktion. Bei Richtungsänderungen sind
Richtungspfeile zu verwenden.
Markierungszeichen
nur schlecht sichtbar
3. Alle Markierungszeichen sollen vom Schnittpunkt
der Kreuzung/Verzweigung voll sichtbar sein. Sie
müssen im weiteren Verlauf in Wanderrichtung
ebenfalls stets voll sichtbar sein. Äste und Zweige
sind ggf. zurückzuschneiden.
Abb. 15: Schlecht! Markierungszeichen nicht auf Sicht
angebracht.
34
3
3 MARKIERUNGSPRAXIS
4. Die Markierungszeichen sind gleichermaßen für beide Wanderrichtungen vollständig anzubringen, auf längeren Strecken möglichst auf derselben Seite des Weges. Dabei soll auf gute Sichtbarkeit und einfache Pflege (mögliche Vegetation berücksichtigen) geachtet werden.
Abb. 16: Markierungszeichen in beiden Richtungen
angebracht
5. Es wird aus der Kreuzung/Verzweigung heraus, nicht in die Kreuzung hinein markiert. Wanderer, die auf der Kreuzung stehen oder von einem anderen Weg kommen, müssen das Markierungszeichen im Weg sehen können
Abb. 17: Gut! Markierung aus der Kreuzung
heraus
Abb. 18: Schlecht! Markierung in die Kreuzung
hinein, weiterer Verlauf unklar
35
WANDERWEGE MARKIEREN
6. Richtungspfeile kommen grundsätzlich paarweise vor. Pfeile ohne das Markierungszeichen
kommen nicht vor.
Abb. 19: Gut! Beide Richtungen signalisiert
Abb. 20: Gut! Beide Richtungen signalisiert
Richtig!
Abb. 21: Gut! Beide Richtungen signalisiert
36
Abb. 22: Schlecht! Richtungspfeil ohne Markierungszeichen
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
7. Wanderwege werden positiv gekennzeichnet.
Positiv zu kennzeichnen heißt: der gekennzeichnete Weg ist der Wanderweg.
Im Gegensatz dazu: nicht gekennzeichnete Wege sind keine Wanderwege.
Abb. 24: Nicht Ideal! Abgehende Richtung durch
Doppelpfeil ausgeschlossen, als Ausnahme möglich
8. Bei kreuzungsfrei geradeaus verlaufenden Wegen kommt nach etwa 200 m ein weiteres Markierungszeichen (Beruhigungseffekt).
Abb. 23: Positive Kennzeichnung der abbiegenden
Wanderrichtung
200 m Abstand
Abb. 25: Gut! Vertrauensbildung, Beruhigungseffekt
37
WANDERWEGE MARKIEREN
9. Fortsetzungszeichen geben Sicherheit, wenn über die Wegführung Unklarheit bestehen kann.
Maximale Entfernung ca. 50 m (Quittung).
Abb. 26: Richtig! Neue Richtung wird nach kurzer
Strecke bestätigt.
Abb. 27: Richtig! Neue Richtung wird nach kurzer
Strecke bestätigt.
10. Bei fehlenden Markierungsmöglichkeiten (oft bei landwirtschaftlich genutzten Flächen) ist eine
Fernwegweisung sinnvoll. Eventuell kommt eine Straßenmarkierung in Betracht (vgl. Kapitel
3.4.2).
3. Weg rechts
Abb. 28: Auf den abgehenden Weg wird verwiesen.
38
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
11. Die Breite von Klebezeichen muss wie bei Stahl-Emailleschildern mindestens sieben cm betragen.
Bei schmalen Pfosten ist ein Emailleschild anzuschrauben.
mindestens
6,5 cm
sichtbare Breite
Problematisch:
Pfosten
zu schmal
richtige Anbringung
bei schmalem
Pfosten
Abb. 29: An schmalen Pfosten werden
Markierungszeichen montiert.
12. Wege, die nach freien Strecken oder Ortschaften in den Wald hinein führen, sind am Waldrand
zu kennzeichnen.
13. Besser ein Wegzeichen zu viel, als eines zu wenig!
14. Doppelmarkierungen kommen grundsätzlich nicht vor.
15. In Siedlungsgebieten sind wenn möglich Klebezeichen zu verwenden.
Abb. 30: Markierungszeichen
geklebt
16. Die Markierungszeichen sind auf Sicht anzubringen. Das Zeichen muss für den Wanderer in
Wanderrichtung voll sichtbar sein. Äste und Zweige sind ggf. zurückzuschneiden.
17. Zum Anbringen von Emaille-Markierungszeichen und Richtungspfeilen an lebendem Holz sind
Unterlagshölzer und Aluminium-Nägel zu verwenden. Die Nägel sind regelmässig zu lockern.
18. An jeder Kreuzung/Verzweigung von markierten Wanderwegen steht ein Wegweiser. An jeder
Kreuzung/Verzweigungen von Wanderwegen mit nicht markierten Wegen ist der Verlauf des
Wanderwegs deutlich zu kennzeichnen.
39
WANDERWEGE MARKIEREN
19. Gibt es in der offenen Landschaft keine Befestigungsmöglichkeit für Wegzeichen, kann die Markierung auf Asphalt vorgenommen werden (vgl. Kapitel 3.4.2). Dies ist mit Rücksicht auf die
landwirtschaftlichen Maschinen nötig. Dabei gilt: Keine Markierungen auf die Fahrbahnen von
Kreis- und Landstraßen anbringen! Nur auf Gemeindestraßen und Gehwegen nicht verboten.
20. Keine Markierungszeichen an Kruzifixen, Bildstöcken, Kapellen o.ä. anbringen. Ebenso ist es
verboten auf die Vorderseite von Verkehrszeichen Klebezeichen anzubringen.
21. Bei allen Markierungszeichen die an Markierungsträgern (Bäume, Pfähle, Mauern, Regenfallrohre, Zäune) anzubringen sind, ist die Erlaubnis der Eigentümer/Besitzer einzuholen. Lediglich
bei Wegeanlagen mit Genehmigung durch das Forstamt kann die Erlaubnis für den Bereich des
Staats- oder Kommunalwaldes vorausgesetzt werden. Dies gilt analog auch für Straßenlaternen
und die Rückseite von Verkehrsschildern der Gemeinden.
Abb. 31: Wegweiser bei Sankt Peter
40
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
3.2 Wegweiser
Das Kernelement der Wanderwegemarkierung sind die Wegweiser. Sie enthalten Zielangaben und
Entfernungsangaben in Kilometer. An jedem Wegweiser-Standort ist der Standortname sowie die Höhenangabe in Meter über dem Meer (N.N.) aufgeführt. Jeder Wanderrichtung ist ein Markierungszeichen auf dem Wegweiserblatt zugeordnet. Zusätzlich können Wegenamen angegeben werden.
Ziel ist es, dem Wanderer den Weg deutlich zu zeigen. Dies wird nur optimal gewährleistet, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– Gute Sichtbarkeit: Der Wegweiser soll ohne besondere Aufmerksamkeit des Wanderers von
weitem gut sichtbar sein.
– Übersichtlichkeit: Die einzelnen Schilder müssen vom Standpunkt des Wanderers vollständig
sichtbar sein. Kein Wegweiserblatt darf den Text oder Teile des Textes eines anderen verdecken.
– Unmissverständlichkeit: Jeder Wanderwegerichtung muss mindestens ein Wegweiserblatt zugeordnet sein. Die Richtung wird zusätzlich durch ein Markierungszeichen, das im gezeigten Weg
angebracht und schon vom Standort des Wegweisers, aus sichtbar ist, bestätigt.
Entfernungsangaben werden in ganzen und in halben Kilometer mit 0,5 Dezimalstellen angegeben.
Bei Entfernungen unter drei km gibt es zusätzlich Angaben in 0,2 km Schritten.
3.2.1 Standorte der Wegweiser
Wegweiser stehen:
– An sämtlichen Kreuzungen und Verzweigungen von Wanderwegen
– Unmittelbar neben Übersichtstafeln mit Wandervorschlägen
– An wichtigen Stellen innerorts, insbesondere an Haltestellen des öffentlichen
Personennahverkehrs.
Die Standorte der Wegweiser sind so zu wählen, dass der Wanderer beim Lesen der Wegweisertexte nicht den Gefahren des Verkehrs ausgesetzt ist. Er soll möglichst von einem Punkt aus den
gesamten Umfang der Beschriftung sehen können.
Die Standorte sind mit den Grundstückseigentümern abzustimmen. Es muss auch beachtet werden,
dass Beeinträchtigungen land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge ausgeschlossen werden. Daher im
Wald die Standorte zusammen mit dem Revierleiter festlegen.
3.2.2 Montageregeln
Bei der Montage der Wegweiserblätter ist stets von einem Primärstandort des Betrachters auszugehen.
Von oben nach unten werden die Wegweiserblätter der Reihe nach montiert.
Das/die zum Betrachter zeigende(n) Blatt/Blätter werden zuoberst montiert. Es zeigt also über den
Betrachter in rückwärtige Richtung.
Darunter kommen die für den Betrachter direkt sichtbaren Blätter. Dabei gilt: Wenn zweiarmige
Blätter vorhanden sind, so sind diese über einarmigen anzubringen.
In gleiche Richtung zeigende Blätter werden unmittelbar untereinander montiert.
Der/die vom Primärstandort weg zeigende(n) Blatt/Blätter werden zuunterst angebracht.
Die obere Bandschelle ist so weit oben wie möglich anzulegen (an der Abdeckkappe anliegend).
Der Abstand zwischen den Blättern soll 2 mm bis höchstens 4 mm betragen.
41
WANDERWEGE MARKIEREN
Schindenbühl
Gresgen
Wieslet
Schopfheim
2,2 km
3,5 km
4,5 km
10,5 km
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
Naturpark Südschwarzwald
Schwarzwaldverein e.V.
Naturpark Südschwarzwald
.
e.V
in
ere
ldv
wa
arz
hw
Sc
u
rna
ge ck
e
T lne
l
Sa s
e
i
W dern
n
Ka
km
0,6 km
3,5 km
7,5 km
,5
11
ald
rzw
wa
ch
ds
Sü
rk
Schwarzwaldverein
e.V.
rpa
tu
a
N
Naturpark Südschwarzwald
1,4 km
Branden
2,5 km
Holl
Blauener Ebene 4,5 km
15,5 km
Belchen
Tegernau
Sallneck
Endenburg
Kandern
0,6 km
3,5 km
6,0 km
11,5 km
Schwand
Wies
Lipple
Blauen
2,5 km
5,0 km
7,5 km
12,5 km
falsch
Schindenbühl
Gresgen
Wieslet
Schopfheim
2,2 km
3,5 km
4,5 km
10,5 km
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
Naturpark Südschwarzwald
Schwarzwaldverein e.V.
Naturpark Südschwarzwald
Schwarzwaldverein e.V.
richtig
Naturpark Südschwarzwald
.
e.V
rein
ve
ald
rzw
wa
h
Sc
u
rna
ge
Te lneck
l
Sa s
e
Wi dern
n
Ka
Abb. 32: Montageregeln, Beispiel 1
42
km
0,6 km
3,5 km
7,5 km
,5
11
Sü
ald
rzw
wa
ch
ds
ark
turp
Na
1,4 km
Branden
2,5 km
Holl
Blauener Ebene 4,5 km
15,5 km
Belchen
Tegernau
Sallneck
Endenburg
Kandern
0,6 km
3,5 km
6,0 km
11,5 km
Schwand
Wies
Lipple
Blauen
2,5 km
5,0 km
7,5 km
12,5 km
falsch
Schindenbühl
Gresgen
Wieslet
Schopfheim
2,2 km
3,5 km
4,5 km
10,5 km
1,4
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
.V.
in e
vere
ald
rzw
waSüdschwarzwald
Naturpark
Sch
e
chl
km
2,2 km
3,5 km
4,5 km
0,5
l
üh
nb
de
hin en
c
S sg
e
t
Gr sle eim
h
ie
W opf
h
c
S
falsch
Sch
km
2,2 km
3,5 km
4,5 km
,5 km
2,2
0
l
üh
b
en
Schindenbühl
ind
ch gen
Gresgen
S
s
re let im
G
Wieslet
ies he
W opf
ch
Schopfheim
S
1
3,5 km
4,5 km
10,5 km
wa
rzw
ald
vere
in e
.V.
le
ch
nbä
hle
Mü 483 m
Süd
Süd
ald
rzw
wa
sch
rk
rpa
Natu
km
km
Branden
1,4
2,5kmm
Holl n
2,5 km
k
4,5kmm
nde Ebene 4,5
Blauener
e
Bra
k
n 15,5
Belchen
Ebe
15,5km
oll
H ener
u
Bla hen
c
l
Be
1
km
1,4 m
k
2,5 m
k
n
4,5 m
nde
e
Bra
k
n
be
l
15,5
Hol ener E
u
Bla hen
c
ald
rzw
wa
sch
rk
rpa
nbä
hle
Mü 483 m
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
Natu
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
Naturpark Südschwarzwald
Bel
Branden
1,4 km
Holl
2,5 km
Blauener Ebene 4,5 km
Belchen
15,5 km
Sch
Schindenbühl
Gresgen
Wieslet
Schopfheim
2,2 km
3,5 km
4,5 km
10,5 km
richtig
au
rn
k
ge
Te lnec
l
Sa s n
ie er
W nd
Ka
km
km
km
km
rz
vere
in e.
V.
d
zwal
hwar
üdsc
rk S
urpa
Nat
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
e.V
in
Naturpark Südschwarzwald
vere
Sch
0,6
3,5
7,5
,5
11
wa
ld
wa
wa
ark
urp
Nat
rzw
.
ald
1,4 km
Branden
2,5 km
Holl
Blauener Ebene 4,5 km
15,5 km
Belchen
ald
zw
war
sch
Süd
u
erna
Teg eck
n
Sall
s
e
i
W ern
d
Kan
m
0,6 k
m
k
5
3,
m
7,5 k
km
11,5
Abb. 33: Montageregeln, Beispiel 2
43
WANDERWEGE MARKIEREN
falsch
Schindenbühl
Gresgen
Wieslet
Schopfheim
2,2 km
3,5 km
4,5 km
10,5 km
Schindenbühl
Gresgen
Wieslet
Schopfheim
Schwarzwaldverein e.V.
2,2 km
3,5 km
4,5 km
10,5 km
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
Naturpark Südschwarzwald
1,4 km
Branden
2,5 km
Holl
Blauener Ebene 4,5 km
15,5 km
Belchen
Naturpark Südschwarzwald
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
Naturpark Südschwarzwald
1,4 km
Branden
2,5 km
Holl
Blauener Ebene 4,5 km
15,5 km
Belchen
richtig
Schwarzwaldverein e.V.
Naturpark Südschwarzwald
Schindenbühl
Gresgen
Wieslet
Schopfheim
2,2 km
3,5 km
4,5 km
10,5 km
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
Naturpark Südschwarzwald
Tegernau
Sallneck
Wies
Kandern
0,6 km
3,5 km
7,5 km
11,5 km
richtig
1,4 km
Branden
2,5 km
Holl
Blauener Ebene 4,5 km
15,5 km
Belchen
Schindenbühl
Gresgen
Wieslet
Schopfheim
2,2 km
3,5 km
4,5 km
10,5 km
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
Naturpark Südschwarzwald
Schwarzwaldverein e.V.
Naturpark Südschwarzwald
falsch
Abb. 34: Montageregeln, Beispiel 3
44
1,4 km
Branden
2,5 km
Holl
Blauener Ebene 4,5 km
15,5 km
Belchen
Tegernau
Sallneck
Wies
Kandern
0,6 km
3,5 km
7,5 km
11,5 km
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
Der Abstand vom Boden bis Unterkante des untersten Wegweisers soll 2,25 m betragen. Im Bereich
von Radwegen beträgt die Mindesthöhe 2,35 m. Das gilt auch bei Nutzung vorhandener Träger
(Masten, Laternen). Kann diese Höhe nicht erreicht werden, kommen in geeigneten Fällen Rohrverlängerungen in Frage.
Befestigung: Wegweiser werden befestigt an
– verzinktem Eisenrohr; Durchmesser mindestens 2"
– Metallrohren für Straßenverkehrszeichen ggf. Verlängerungen
– Pfählen aus Holz (ausnahmsweise)
– Masten für Straßenbeleuchtung
– Häusern und Gebäuden
Stets ist die Bewilligung des Eigentümers einzuholen.
Die Befestigung erfolgt durch rostfreies Material, durch rostfreie Schrauben auf Holz oder rostfreie Bandschellen, Kunststoff-Dübel im Mauerwerk und rostfreien Schrauben mit ggf. notwendigen
Unterlagscheiben.
45
WANDERWEGE MARKIEREN
Befestigung am Stahlrohr
Als Befestigungsträger für Wegweiser eignen sich Stahlrohre am besten. Die Rohrlänge soll nicht
zu kurz sein, da meist mehr als zwei Wegweiser übereinander montiert werden müssen. Rohre die
kürzer als 350 cm sind nicht sinnvoll. Stellt sich heraus, dass die Rohrlänge nicht ausreicht können
Verlängerungen von 50 bzw 80 cm verwendet werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Wegweiser aus Sicht des Wanderers vor dem Rohr montiert
werden.
Mindestrohrlänge:
Kappe
h
bac
Gierselturm
Gug ihl
Görwshut
Wald
Wegweiserblätter (2 x 15 cm) 30 cm
km
2,0 m
k
3,0 m
k
10,5 km
,5
23
+ Abstand zum Boden
Schwarzwaldverein e.V.
Mühle
Hogschür
Hottingen
Murg
1,0 km
2,5 km
6,5 km
17,0 km
Herrischried
880 m
Naturpark Südschwarzwald
Rütte
Großherrischwand
Wehrhalden
Steinernes Kreuz
225 cm
1,2 km
2,5 km
4,5 km
5,0 km
+ Betonsockel
60 cm
= 315 cm
Standardpfostenlänge:
2,25 m
Betonsockel
60 cm
Verankerungseisen
Rohrende tiefer als Betonsockel
(damit Wasser abfließen kann)
Abb. 35: Wegweiserpfosten im Betonsockel
46
350 cm
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
Zusatzwegweiser
Die Wege mit Wegenamen z. B. Schwarzwälder Genießerpfade haben einen Zusatzwegweiser, der
stets unterhalb des/der in dieser Richtung zeigende Wegweiser anzubringen ist. Er trägt den Wegenamen und das zutreffende Markierungszeichen. Die kleinen Zusatzwegweiser (8x25 cm) werden
unter allen Wegweiserblättern angebracht.
Himmelsstiege
Lauterbacher
Baiersbronn
Wandersteig
Abb. 36: Genießerpfad (Premiumweg)
Abb. 37: Zusatzwegweiser Qualitätsweg
Registrierung
Jeder Wegweiser hat eine Standortnummer und jedes Wegweiserblatt eine Registriernummer. Diese
setzt sich zusammen aus den Buchstaben des Landkreises, der Kurzform des Gemeindenamens, der
Standortnummer des Wegweisers und der Nummer des Wegweiserblattes (z. B. WT-RI-001-2).
3.2.3 Wegweiserstandorte
Wegweiser sind an Kreuzungen oder Verzweigung von Wanderwegen erforderlich. Die gesamte Beschriftung hängt auch davon ab, an welcher Stelle der Kreuzung bzw. Verzweigung der Wegweiser
steht. Nachträgliche Umstellungen sind also mit Kosten verbunden, da oftmals die gesamte Beschriftung geändert werden muss. Eine sorgfältige Auswahl ist daher zwingend notwendig.
Beim Aufstellen von Wegweiserpfosten müssen drei Dinge beachtet werden:
a) Die Wegweiser müssen für den Wanderer für alle Wegerichtungen gut sichtbar sein.
b) Die Wegweiser müssen nachhaltig platziert werden. Es muss gewährleistet sein, dass er auch
wirklich am vorgesehenen Platz stehen bleiben kann. Zu berücksichtigen sind mögliche Langholztransporte, die Beschädigungen verursachen könnten.
c) Aus Sicht der Wanderwegeplanung ist ein Wegweiserstandort bei Verzweigungen im äußeren
Bereich meist besser als innen, weil so alle Angaben auf den Wegweisern von einem Standpunkt
aus gelesen werden können. In manchen Fällen lässt sich diese Regel jedoch nicht einhalten.
In jedem Fall ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers einzuholen. Diese umfasst gleichzeitig
eine Haftungsfreistellung für den Grundeigentümer.
Gute
Wo es möglich ist, sollten Wegweiserstandorte auf
Lösung
öffentlichem Grund gefunden werden, erst danach
ist Privatgelände heranzuziehen.
Schlechte
Lösung
Gute
Lösung
Abb. 38: Wegweiser an den grün markierten Standorten
sind aus jeder der drei Richtungen gut sichtbar.
47
WANDERWEGE MARKIEREN
Beispiele für die fachgerechte Platzierung von Wegweisern
Beispiel 1: Der Wegweiser muss aus allen Richtungen gut einsehbar sein, ohne dass der Wanderer
seinen Standort ändern muss.
Abb. 39: Gut! Alle Blätter sind vom Primärstandort einsehbar.
Abb. 40: Schlecht! Die Blätter an zwei Pfosten
sind nicht gleichzeitig einzusehen.
Beispiel 2: Der Wegweiser sollte gut sichtbar aufgestellt werden und möglichst nicht durch Bäume,
Sträucher oder Bauwerke verdeckt sein.
Abb. 41: Gut! Der Wegweiserpfosten steht weit
genug vom Baum entfernt.
48
Abb. 42: Schlecht! Platzierung zu nah am Baum
wird bald vom Geäst verdeckt werden.
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
Beispiel 3: Am Hang stehen Wegweiser besser oberhalb des Wanderwegs.
gen 0,4 km
3,5 km
Ruine Wieladin
Titisee
Hornisgrinde
Pforzheim z
km
2,5
g 4,5 km
km
nber
arze f
13,5 km
Schwterho
24,0
Klos en hingen
Belchuesc
Dona
kan
fels
Teu m
380
zel
10,5kmkm
0,8
29,5kmkm
3,0 km
Kreu
e 9,5 km
cher
Iba sfeldher Se 17,0
Könignbac
Huze ch
Hasla
gen 0,4 km
3,5 km
10,5kmkm
0,8
29,5 km
Ruine Wieladin
Titisee
Hornisgrinde
Pforzheim z
km
2,5
g 4,5 km
km
nber
arze
13,5 km
Schwterhof
24,0
Klos en hingen
Belchuesc
Dona
Abb. 43: Gut! Der Wegweiser kann vom Weg aus
betrachtet werden.
zel
lskan
Teufe m
380
km
3,0 km
Kreu
her
e 9,5 km
Ibac gsfeldher Se 17,0
Köni nbac
Huze ch
Hasla
Abb. 44: Schlecht! Der Wegweiser steht unterhalb
des Weges im Gefälle.
Beispiel 4: Wegweiser sollen den Holztransport nicht behindern. Oftmals besteht die Gefahr, dass
Wegweiser durch den Holztransport beschädigt werden.
ss e
gen 0,4 km
3,5 km
10,5 km
29,5 km
Ruine Wieladin
Titisee
Hornisgrinde
Pforzheim
2,5 km
Schwarzenberg
4,5 km
Klosterhof
13,5 km
Belchen
Donaueschingen 24,0 km
Teufelskanzel
380 m
a
g
e
Ibacher Kreuz
0,8 km
Königsfeld
3,0 km
Huzenbacher See 9,5 km
Haslach
17,0 km
k
c
ü
R
Abb. 45: Gut! Ein Holztransporter wird nicht durch
den Pfosten behindert.
ss e
0,4 km
en 3,5 km
Ruine Wielading
10,5 km
Titisee
29,5 km
Hornisgrinde
Pforzheim
2,5 km
Schwarzenberg
4,5 km
Klosterhof
13,5 km
Belchen
Donaueschingen 24,0 km
0,8 km
Ibacher Kreuz
3,0 km
Königsfeld
Huzenbacher See 9,5 km
17,0 km
Haslach
a
g
e
k
c
ü
R
Abb. 46: Schlecht! Beim Abbiegen kommen sich
Pfosten und Holztransporter in die Quere.
49
WANDERWEGE MARKIEREN
Beispiel 5: Wegweiser müssen deutlich sichtbar sein und dürfen den Holztransport nicht
behindern.
Holzlagerplatz
Holzlagerplatz
Titisee
Hornisgrinde
Pforzheim
Schwarzenberg 2,5 km
Klosterhof
4,5 km
Belchen
13,5 km
Donaueschingen 24,0 km
Titisee
Hornisgrinde
Pforzheim
Schwarzenberg 2,5 km
Klosterhof
4,5 km
Belchen
13,5 km
Donaueschingen 24,0 km
ngen 0,4 km
Ruine Wieladi
3,5 km
Titisee
10,5 km
Hornisgrinde 29,5 km
Pforzheim
Schwarzenberg 2,5 km
4,5 km
Klosterhof
13,5 km
Belchen
Donaueschingen 24,0 km
0,4 km
3,5 km
10,5 km
29,5 km
Ibacher Kreuz
0,8 km
Königsfeld
3,0 km
Huzenbacher See 9,5 km
Haslach
17,0 km
0,4 km
3,5 km
10,5 km
29,5 km
Ibacher Kreuz
0,8 km
Königsfeld
3,0 km
Huzenbacher See 9,5 km
Haslach
17,0 km
Ibacher Kreuz
0,8 km
Königsfeld
3,0 km
Huzenbacher See 9,5 km
Haslach
17,0 km
Abb. 47: Gut! Ausreichend Abstand zum Holzlager
Abb. 48: Schlecht! Wegweiser behindert die Forstarbeiten und ist gefährdet.
Beispiel 6: Verläuft der Wanderweg ohne Abstand an einer Mauer oder Hauswand entlang, wird
der Wegweiser besser direkt an der Mauer oder Wand befestigt (nur mit Einverständnis
des Eigentümers). Auf Montage in der richtigen Höhe ist zu achten.
-
Schwarzwald
Querweg
ngen 0,4 km
Ruine Wieladi
3,5 km
km
Titisee
e 10,5
km km
Hornisgrind 0,829,5
km
Pforzheimuz
0
er Kre 3, km
Ibach sfeld
9,5
anzel önig er See ,0 km
17
ufelsk K bach
2,5 km Te 380 m Huzen
ch
berg 4,5 km
Hasla
arzen
Schw hof 13,5 km
er
Klost en
24,0 km
en
ch
g
el
in
B esch
Donau
Querweg
zel
skan
ufel
erg
b
zen
war f
Sch erho
st
Klo en ingen
ch
Bel auesch
Don
Abb. 49: Gut! Kaum Behinderung für Fußgänger
50
km
dingen 0,4 km
Ruine Wiela
3,5
km
Titisee
10,5
de
8 kmkm
0,
Hornisgrin
29,5
km
3,0
Pforzheim uz
Schwarzwald-
km Te 380 m
2,5 km
4,5 km
13,5 km
24,0
km
Kre
9,5 km
her d
Ibacigsfel her See 17,0
Kön nbac
Huzelach
Has
Abb. 50: Schlecht! Fußgänger entlang der Mauer
werden beim Passieren beeinträchtigt.
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
Beispiel 7: Wegweiser werden an einem Pfosten angebracht, niemals jedoch an einem lebenden
Baum. Dies hat eigentumsrechtliche und praktische Gründe.
-
Schwarzwald
Querweg
Schwarzenberg 2,5 km
4,5 km
Klosterhof
13,5 km
Belchen
Donaueschingen 24,0 km
Teufelskanzel
380 m
ngen
Ruine Wieladi
Titisee
de
Hornisgrin
eim
Pforzh
0,4 km
3,5 km
10,5 km
29,5 km
Ibacher Kreuz 0,8 km
3,0 km
Königsfeld
Huzenbacher See 9,5 km
17,0 km
Haslach
-
Schwarzwald
Querweg
Schwarzenberg 2,5 km
4,5 km
Klosterhof
13,5 km
Belchen
Donaueschingen 24,0 km
Abb. 51: Gut! Wegweiser am eigenen Pfosten ist
die dauerhafte Lösung.
Teufelskanzel
380 m
ngen
Ruine Wieladi
Titisee
de
Hornisgrin
eim
Pforzh
Ibacher Kreuz
Königsfeld
Huzenbacher See
Haslach
Abb. 52: Schlecht! Befestigung von Wegweiser am
lebenden Holz ist unbedingt zu vermeiden,
51
WANDERWEGE MARKIEREN
3.2.4 Beschriftung der Wegweiserblätter
Die Orientierung des Wanderers wird durch die Informationen auf den Wegweisern gewährleistet.
Die Wegweiser sind Teil des zusammenhängenden Orientierungs- und Leistsystems in dem aufeinander abgestimmten Wegenetz. Die Angaben auf einem Wegweiser stehen folglich mit denen auf dem
nächsten und anderen, weiter entfernten, in direktem Zusammenhang. Die Wanderer werden stets
durch direkte Informationen durchgängig geleitet.
Darum gelten dazu genaue Regeln, die exakt einzuhalten sind. Beim Anlegten von Wanderrouten ist
daher wie folgt vorzugehen:
– Zunächst werden allen Wegweiserstandorten Namen zugeordnet. Sie müssen möglichst exakt
mit den bekannten topographischen Bezeichnungen übereinstimmen. Das Nahziel, auf dem Wegweiserblatt zuoberst angegeben, ist immer der nächste Wegweiserstandort.
– Erst danach werden die Fernziele (Routenendziele) festgelegt. Sie sollten maximal 30 Kilometer
entfernt liegen und möglichst einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln haben.
– In Verdichtungsgebieten ist eine Fernzielangabe von 10 bis 15 km durchaus realistisch um den
Wanderern mehr Angebote zu eröffnen.
– Das Fernziel gibt dem Ortsfremden die grobe Orientierung vor.
– Es sollte sich um möglichst bekannte Orte handeln (Feldberg, Furtwangen, Oppenau, Forbach
usw.).
– Als letztes werden die Mittel- und Zwischenziele eingefügt. Diese müssen nicht unbedingt an einer
direkten Route liegen, jedoch an den folgenden Wegweisern als Angabe enthalten sein. Sie müssen auf jeden Fall in der Wanderkarte zu finden sein.
Zusammenfassung:
1. Bestimmung aller Standortnamen
2. Bestimmen der Ziele, die auf den Wegweisern genannt werden sollen (Ortsmitte, Bahnhof,
Wanderparkplätze)
3. Eintrag des Nahziels (= stets der nächste Wegweiserstandort)
4. Eintrag des Fernziels (max. 30 km entfernt = Tageswanderung, bei Nahverbindungswegen max.
15 km)
5. Eintrag der Mittel- bzw. Zwischenziele. Diese müssen auf jeden Fall in der Karte genannt sein.
Ziele die noch nicht auf der Karte 1:35 000 (Grüne Serie) zu finden sind, müssen beim zuständigen
Bezirkswegewart oder dem Wegereferat des Hauptvereins gemeldet werden, damit diese gegebenenfalls erfasst werden können. Ziele ohne Bedeutung (beispielsweise Gewannnamen die nicht allgemein bekannt sind) können aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht immer eingefügt werden.
52
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
Wegweiserblatt
Das Wegweiserblatt ist in ein Standort- und in ein Zielfeld, bzw. beim Doppelblatt zwei Zielfelder
eingeteilt.
Schwarzwaldverein
Schindenbühl
Gresgen
Wieslet
Schopfheim
Zielfeld
2,2 km
3,5 km
4,5 km
10,5 km
Schwarzwaldverein e.V.
Mühlenbächle
483 m
Naturpark Südschwarzwald
Branden
Holl
Blauener Ebene
Belchen
Standortfeld
1,4 km
2,5 km
4,5 km
15,5 km
Zielfeld
Abb 53: Zielfelder und Standortfeld beim Doppelwegweiser
a) Standortfeld
Das Standortfeld enthält den Namen des Standortes, auf welchem der Wegweiser steht, die genaue
Höhenangabe über NN, sowie das Markierungszeichen, mit welchem die nächste Strecke in dieser
Wanderrichtung markiert ist.
Wegname
Es können auch Wegnamen im Standortfeld gezeigt werden. Diese werden über dem Markierungszeichen angebracht. Die traditionellen Wegnamen der Fernwanderwege z. B. Westweg, Mittelweg,
Querweg Freiburg-Bodensee sind auf jeden Fall zu nennen. Ansonsten gelten jedoch festgelegte Regeln; diese sind im Kapitel 2.8 unter „Themenwege“ und im Kapitel 2.9 „Wegnamen“ zu finden.
Höhenangabe
Die Höhenangabe wird nach den topographischen Daten eingesetzt. Sie bezieht sich auf die Höhe
über dem Meeresspiegel.
b) Zielfeld
Kernelement für die Orientierung der Wanderer sind die Ziel- und Entfernungsangaben. Die Entfernungsangaben und Zielauswahl sind sehr sorgfältig und streng nach folgenden Regeln vorzunehmen.
Zielangaben
– Ein Ziel wird solange auf allen folgenden Wegweisern genannt, bis es erreicht ist.
– Das Nahziel ist immer der nächste Wegweiserstandort
– Auf jedem Wegweiserblatt stehen mindestens drei, höchstens jedoch vier Ziele.
– Sollten mehr als vier Zielangaben notwendig sein, muss ein weiteres Blatt in dieselbe Richtung
angebracht werden (Paralellwegweiser).
– Die Entfernungen der Ziele ist absteigend (das nächste Ziel steht oben, das entfernteste unten).
– Die Ziele müssen sinnvoll sein (so gewählt, wie der Ortskundige gehen würde).
– Die Ziele müssen über das Wanderwegenetz erreichbar sein.
Die Ziele müssen aber nicht auf einer Wanderroute liegen. Sie können auch auf einer Strecke die
vom direkten Weg zum Fernziel abgeht, liegen (Beispiel: um das zweite Ziel zu erreichen, muss der
Wanderer am nächsten Wegweiser nach rechts gehen, um das übernächste zu erreichen, geht er
geradeaus).
53
WANDERWEGE MARKIEREN
Es ist auch daran zu denken, bedeutende Standortangaben in die Wanderkarte aufzunehmen. Anmerkung: Ziele, die für den Wanderer ohne Bedeutung sind, zum Beispiel Gewannnamen, die nur
den Verzweigungspunkt benennen, können nicht in jedem Fall in der Karte erfasst werden.
Entfernungsangaben
Die Entfernungsangaben werden nach den topographischen Informationen digital errechnet.
Piktogramme
Die kleinen Symbole informieren den Wanderer über:
– Aussichtspunkte
– Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs
– Bahnhöfe
– Gasthäuser außerhalb geschlossener Ortschaften
– Parkplätze
– Naturfreundehäuser
Sie werden hinter den Zielangaben angebracht.
P
Abb. 54: Piktogramme im Zielfeld vermitteln dem Wanderer wichtige Zusatzinformationen.
Abb. 55: Richtungspfeil
54
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
3.3 Anwendung von Richtungspfeilen
Richtungspfeile sind Markierungszeichen, die immer dann verwendet werden, wenn der Weg mit
dem normalen Markierungszeichen 70 x 100 mm nicht eindeutig gekennzeichnet werden kann. Sie
dürfen nur bei Richtungsänderungen verwendet werden.
3.3.1 Richtungspfeil
Richtungsänderungen werden mit dem Richtungspfeil angezeigt. Sie können im Ausnahmefall mit
Markierungszeichen und Pfeil angezeigt werden. In diesem Falle müssen beide Schilder genau übereinander gesetzt werden.
Abb. 56: Richtungspfeil
Da sämtliche Wege stets in beide Wanderrichtungen zu markieren sind, kommen Richtungspfeile in
der Regel paarweise vor. Lediglich in Fällen, wo ein schmaler Weg von einem breiten Weg wegführt,
kann ein Pfeil schon vorher auf die Abzweigung deutlich hinweisen. Hier ist in umgekehrter Richtung
die Kennzeichnung oft mit nur einem Wegzeichen ausreichend.
3.3.2 Doppelpfeil
Abb. 57: Doppelpfeil
Alle Wanderwege werden positiv markiert. Das heißt: Wege, die als Wanderwege genutzt werden,
sind gekennzeichnet.
55
WANDERWEGE MARKIEREN
Richtig!
Abb. 58 und 59: Positive Markierung der Wegführung durch Richtungspfeile
Nur in Ausnahmefällen – wenn z. B. wegen fehlenden Befestigungsmöglichkeit nicht anders möglich
– können Wege negativ, gekennzeichnet werden. Dies geschieht durch den Doppelpfeil. Das Zeichen
wird angewendet als Zeichen für Ausschluss dieser Wanderrichtung.
3.4 Anwendung von Markierungszeichen
In erster Linie werden die Markierungszeichen aus emailliertem Stahlblech oder Klebefolien in der
Abmessung 70 x 100 mm mit dem entsprechenden Wegzeichen verwendet.
Zur Anbringung an lebenden Bäumen ist ausnahmslos ein Unterlagsholz zwischen Stamm und Emaielleschild zu verwenden, damit das Markierungszeichen nicht einwachsen kann. Es sind Aluminiumnägel zu verwenden. Diese dürfen nicht fest angetrieben werden um dem Einwachsen vorzubeugen.
Bei den Kontrollgängen ist die Befestigung ggf. zu lockern. Zwischen Emailleschild und Nagelkopf ist
immer eine kleine Unterlagscheibe zu legen. Dies gilt sowohl bei Anbringung an lebenden Bäumen
als auch bei Anbringung an festen Markierungsträgern (Mauern, Holzpfosten, Masten etc.).
An jungen Bäumen und Sträuchern darf grundsätzlich nicht genagelt werden, da das schwache Holz
die Belastung nicht verträgt. Hier ist besser ein Holzpfahl zu stellen.
Bei geeigneten Untergrundverhältnissen können auch Klebezeichen oder Farbmarkierungen verwendet werden. An Betonmasten empfiehlt es sich, wegen der Haltbarkeit das Markierungszeichen
aufzumalen oder aufzusprühen.
3.4.1 Markierungen auf Asphalt
Markierungen werden im Regelfall an Bäumen, Pfählen, Masten und Pfosten angebracht. In seltenen
Fällen jedoch ist ein solcher Markierungsträger nicht vorhanden. Markierungen auf Asphalt können
manchmal sinnvoll sein.
Insbesondere auf Feldwegen kann der Arbeitsbereich von landwirtschaftlichen Maschinen ein Pfahl
den Arbeitsbereich der landwirtschaftlichen aschinen einschränken. Hier können Asphaltmarkierungen weiterhelfen. Allerdings ist zu beachten, dass im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen von Landoder Kreisstraßen diese Markierungsart nicht gestattet ist.
Das Markierungszeichen und die Pfeile müssen als Einheit gesehen werden und müssen deshalb immer zusammen aufgebracht werden.
56
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
3.4.2 Farbmarkierung
Farbmarkierungen erfolgen mit Farbe und Schablone nach folgenden Vorgaben.
Farben: Rapsgelb (RAL 1021), Himmelblau (RAL 5015), Leuchtrot (RAL 3024).
Die Maßangaben der folgenden Abbildung sind für manuell anzubringende Farbmarkierungen verbindlich.
9 cm
17 cm
12 cm
4 cm
90∞
17 cm
Abb. 60: Abmessungen der Straßenmarkierung
Abb. 61: Farbvariante regionale Wege blau und
ggf. andere Farben
Abb 62 und 63: Straßenmarkierungen in der Praxis
57
WANDERWEGE MARKIEREN
3.5 Material
Mit einem einheitlichen Erscheinungsbild wird für den Wanderer ein Wiedererkennungseffekt
erreicht. Deshalb wird überall einheitliches Material verwendet und nach derselben Methode
gearbeitet.
3.5.1 Wegweiserpfosten
In der Regel werden als Wegweiserpfosten verzinkte Stahlrohre ∅ 2“ verwendet. Sie sind langlebig,
wartungsfrei und seit Jahrzehnten erprobt. Sie sind oben mit einer Kunststoffkappe zu verschließen
und unten in einen Betonsockel zu stabilisieren, dabei muss das Stahlrohr unten aus dem Betonsockel
herausragen um eine einwandfreie Entwässerung (Schwitzwasser) zu gewährleisten. Das Rohrende
ist im Betonsockel durch ein Quereisen gegen Verdrehen zu sichern. Eine weitere Möglichkeit ist das
Verwenden von Bodenhülsen in die Wegweiserpfosten eingesetzt werden können.
Bemessung:
x Wegweiserblätter à 140 mm + 2,25 m bei Gehwegen (2,35 m bei Radwegen) + 0,60 m im
Boden = Gesamtlänge.
3.5.2 Wegweiserblätter
Die Wegweiserblätter bestehen aus 5 mm Hartaluminium und sind rundum pulverbeschichtet. Die
Abmessungen sind 140 mm in der Höhe und bei einseitiger Wegweisung 480 mm in der Länge, bei
zweiseitiger Wegweisung 850 mm in der Länge. Die Spitze ist 50 mm lang ausgebildet. Der Eckradius beträgt 3 mm. Die Befestigungslöcher sind vorgebohrt. Wegweiserblätter sind erforderlichenfalls beidseitig beschriftet, insbesondere diejenigen die zum Betrachter zeigen.
Die Grundfarbe der Wegweiserblätter ist weiß (RAL 9016), die Schrift schwarz (RAL 9017), Schriftart „Helvetica Narrow Bold“, die Schrifthöhe beträgt 20 mm. Die Markierungszeichen haben
die Farbe des jeweiligen Wegzeichens nach Vorgabe des Hauptvereines, bei der Gelben Raute
(RAL 1023).
Schwarzwaldverein
Willaringen
Egg
Eggbergbecken
Bad Säckingen
1,5 km
3,5 km
6,0 km
11,5 km
Abb. 64: Doppelwegweiser
58
Schwarzwaldverein e.V.
Rickenbach
738 m
Naturpark Südschwarzwald
Glashütten
Strick
Hornbergbecken
Ödlandkapelle
2,0 km
3,0 km
5,5 km
6,0 km
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
3.5.3 Zusatzwegweiser für besondere Wanderwege
Die touristische Vermarktung des Wanderangebotes einer Region erfordert, dass bestimmte Wege
einen Wegenamen erhalten. Dies wird kenntlich gemacht durch die Anbringung eines Zusatzwegweisers. Dieser wird unmittelbar unter dem Wegweiserblatt für diese Wanderrichtung angefügt. Er
hat dasselbe Markierungszeichen des Wanderwegenetzes. Der Zusatzwegweiser enthält das Markierungszeichen, den Wegenamen und sein eigenes Logo. Diese Verfahrensweise ist als Ergänzung
zu dem seit dem Jahr 2000 eingeführten Markierungssystem möglich.
Diese Verfahrensweise kann auch bei Themenwegen angewendet werden. Zu unterscheiden ist zwischen Themenwegen und touristisch inititierten Wanderwegen. Während der Themenweg die Bedingungen nach Kapitel 2.8 erfüllen muss, sind touristisch initierte Wanderwege auch möglich, wenn
im Verlauf der Wegestrecke keine themenrelevanten Einrichtungen oder Begebenheiten vor Ort
beschrieben sind.
3.5.4 Richtungspfeile
Bei unklarem Wegverlauf zusätzlich können zu den Markierungszeichen Richtungspfeile verwendet
werden. Sie kommen in der Regel paarweise vor. Die Abmessungen betragen 70 x 250 mm, mit einoder zweiseitiger Spitze. Das Material ist 3 mm Hartaluminium pulverbeschichtet wie die Wegweiser, Grundfarbe weiß (RAL 9016) Wegzeichen nach Vorgabe des Hauptvereines, Farbe nach RAL. In
Ausnahmefällen kann ein emailliertes Stahlblech 70 x 100 mm (weiß) unter dem Markierungszeichen
verwendet werden (siehe Kapitel 3.3).
3.5.5 Zusatzwegweiser für Themenwege
Diese haben die Größe von 60 x 185 mm und tragen den Namen des jeweiligen Themenweges. Die
Schriftart ist ebenfalls „Helvetica Narrow Bold“, die Schrifthöhe richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten. Die Farbe ist bei Kulturwegen braun (RAL 8007) auf weißem Grund (RAL 9016) und
bei Natur/Landschaft grün (RAL 1023). Weitere Farben nach Vorgabe des Hauptvereines.
8 cm
Mühlenweg
22 cm
8 cm
3 cm
Musterhausener
Kuckucksweg
22 cm
3 cm
Abb. 65: Zusatzwegweiser für Themenwege
59
WANDERWEGE MARKIEREN
3.5.6 Markierungszeichen
Die Markierungszeichen (Zwischenmarkierungen) bestehen aus emailliertem Stahlblech mit der Abmessung 70 x 100 mm, gerade Form, Befestigungslöcher vorgebohrt. Das zu verwendende Wegzeichen richtet sich nach den Vorgaben des Hauptvereines, die Farben nach RAL-Nummern.
An Stahlrohrmasten und anderen glatten Flächen können Kunststoff-Klebezeichen, mit den gleichen
Abmessungen verwendet werden.
Straßenmarkierungen sollen auf die Fahrbahn aufgebracht werden, wenn wegen der landwirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken keine Pfosten, Pfähle oder sonstige Beteiligungsmöglichkeiten
gestellt werden können. Eine Markierungseinheit besteht aus dem Wegzeichen und zwei Richtungspfeilen. Sie dürfen nur auf Gemeindestraßen (asphaltierten Feldwegen) verwendet werden. Abmessungen siehe Kapitel 3.4.2
3.6 Wanderwege und Tourismus
Im Schwarzwald besteht ein einheitliches flächendeckendes Wanderwegenetz. Alle Wanderwege im
Schwarzwald sind in dieses Wegenetz eingebunden. Keine Wanderwegestrecke steht für sich alleine.
Innerhalb dieses zusammenhangenden Wegenetzes sind unendlich viele verschiedene Wandrouten
möglich. Alle oder eine Vielzahl davon als eigene vermarktbare Wanderrouten im Tourismus herauszustellen, dem sind naturgemäß Grenzen gesetzt.
3.6.1 Marketing
Ein gut ausgebautes und regelmäßig gewartetes Wanderwegenetz wertet eine Tourismusregion auf.
Verschiedene Interessengruppen, wie die Schwarzwald Tourismus GmbH, die Tourismusgemeinden
usw. haben ein berechtigtes Interesse daran, einzelne Wanderwegstrecken hervorzuheben, um diese im Marketing zu positionieren und um das besondere Wanderweg-Angebot für die Gäste herauszustellen. Diese Wege müssen sorgfältig geplant werden, damit sie langfristig und nachhaltig den
Anforderungen genügen. Zudem ist eine vollständige Integration in das bestehende Wanderwegnetz
erforderlich.
Abb. 66: Der Genießerpfad trägt aus Marketinggründen ein zusätzliches Markierungszeichen.
60
3 MARKIERUNGSPRAXIS
3
Markenzeichen
In der Vermarktung sollen bestimmte Logos und Markenzeichen verwendet werden. Solche Marken
erleichtern den Auftritt einer Region auf dem Tourismusmarkt. Markenzeichen als Markierungen
zu verwenden, ist in einem flächendeckend einheitlich markierten Wandergebiet nur eingeschränkt
möglich.
Die grafisch aufwändiger gestalteten Logos und Markenzeichen sind eine Herausforderung für die
Wegemarkierung. Der Schwarzwaldverein hat diese Aufgabe in unterschiedlicher Weise gelöst:
Durchlaufende Wege
Die durchlaufenden Wege tragen die im Schwarzwaldvereins-Wegenetz geltenden Markierungen.
Zusätzlich erhalten Sie an allen Wegweisern ein Zusatzschild mit dem Logo des jeweiligen Weges.
Diese Praxis wenden auch das Amt für Straßen (ASTRA) in der Schweiz und die Alpenvereine an.
Zertifizierte Wege mit Namen (z. B. Schwarzwälder Genießerpfade)
Eine Zertifizierung der Wanderwege führt der Deutsche Wanderverband einerseits und das Deutsche Wanderinstitut andererseits durch.
Wege die zertifiziert sind, tragen einen Zusatzwegweiser unmittelbar unter dem Wegweiser. Sie
erhalten zusätzlich zum geltenden Markierungszeichen ein weiteres Markierungszeichen als Markenzeichen. Das Zeichen der Zertifizierung wird jeweils am Wegweiserpfosten angebracht.
Zertifizierte Wege mit Markenzeichen als Markierungszeichen (Premiumwege)
Diese Wege werden wie die Fernwanderwege in das Wegenetz integriert. Die Wegstrecke selbst
ist im Wegenetz größtenteils bereits ausgezeichnet. Diese Art der Wegevermarktung ist im Bereich
der Wegemarkierung sehr kostspielig, weil sämtliche Wegweiser entlang der Strecke ausgewechselt
werden müssen. Auch Wanderrouten, die nur kurz mit der betreffenden Wegeneuanlage tangieren,
sind von der Umbenennung der Wegweisertexte betroffen. Der große Aufwand mit dem Ergebnis
ist unverhältnismäßig, da kein neuer Weg hinzukommt.
Das Markenzeichen wird im Standortfeld des Wegweisers als Markierungszeichen aufgenommen.
Das Zeichen der Zertifizierung wird ebenfalls am jeweiligen Wegweiserpfosten angebracht.
Themenwege
Zu unterscheiden ist zwischen a) einem Weg, der das Wissen zu einem bestimmten Thema erweitern soll und b) einem Weg, der lediglich einen Wegenamen erhalten soll, der von einer bestimmten
regionalen Besonderheit hergeleitet ist, aber keine spezifischen Informationen zum Thema im Wegverlauf anbietet. Die Markierung dieser Wege erfolgt
a) als Namensweg nach den Kriterien eines Themenweges (vgl. Kapitel 2.8),
b) als Weg (ggf. zertifiziert) mit eigenem Namen (vgl. Kapitel 2.9.1 und 2.9.2)
Empfehlungen für Themenwege
Der Informationsgehalt muss aktuell und qualitativ hochwertig sein. Darüber hinaus muss die thematische Ausrichtung optimal mit der Wegführung, der Natur und Landschaft, den Kulturgütern
und dem Informationsgehalt verknüpft werden. Die Erfahrung zeigt, dass nur eine sorgfältige und
nachhaltige Planung hinsichtlich Bau, Unterhalt, Kommunikation, Markierung und Finanzierung den
erfolgreichen Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen gewährleistet.
61
WANDERWEGE MARKIEREN
62
4
4
Betreuungsrichtlinien
63
WANDERWEGE MARKIEREN
4.1 Betreuung der Wanderwege
Eine einheitliche, gleichlautende Wegemarkierung erleichtert die Verständlichkeit für den Wanderer.
Die Grundregeln der Markierung werden im gesamten Verbandsgebiet des Schwarzwaldvereins umgesetzt, die Einrichtungen ständig gepflegt, gewartet und vollständig erhalten.
Die Wegebetreuung basiert auf drei Säulen:
– Dem Schwarzwaldverein (Hauptverein) für die Verwaltung aller Wanderwege und die fachliche
Beratung der Wegebetreuer
– Den Schwarzwaldvereins-Ortsgruppen mit ihren Wegewarten für die manuelle Betreuung der
Wanderwege
– Den Städten und Gemeinden für die Unterstützung der Arbeit und sonstigen Belangen der
Wegebetreuer insbesondere der örtlichen Wanderwege und den baulichen Einrichtungen
4.1.2 Die Kernelemente der Wegebetreuung
Vereinbarung zwischen den Gemeinden/Städten und den Ortsgruppen des Schwarzwaldvereins
Der Vereinbarung zwischen der Ortsgruppe und der Gemeinde ist ein wesentlicher Bestandteil der
Betreuung. Er sichert dem Schwarzwaldverein das alleinige Markierungsrecht zu. Es obliegt der
Ortsgruppe eine eigene Gestaltung der Vereinbarung, innerhalb eines Handlungsspielraumes, vorzunehmen. Diese dürfen aber die fachlichen Regeln nicht beeinflussen.
Pauschale Auslagenvergütung
Die pauschale Vergütung der Auslagen vereinfacht die Arbeit der Ortsgruppen und der Wegebetreuer. Während die Wegearbeit in der freien Natur durchaus eine attraktive Freizeitbeschäftigung
ist, sind aufwändige Abrechnungsarbeiten für Fahr- und Werkzeugkosten weniger angenehm. Damit
die Arbeit ist auch künftig ehrenamtlich (freiwillig, unentgeltlich) erfolgen kann, soll die pauschalen
Auslagenvergütung gerecht bemessen sein. Kommt eine entgeltliche Vergütung in Betracht, sind die
Regelungen des Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes zu beachten.
Übertragung der Verantwortung an einen Mitarbeiter in einem Betreuungsgebiet
Dem Wegebetreuer wird ein eigener Bereich zugeordnet. Er handelt darin selbständig, entsprechend
der gegebenen Richtlinien und nach fachlicher Anleitung. Er nimmt an gemeinsamen Schulungen teil.
Damit wird eine einheitliche Markierungsarbeit im gesamten Verbandsgebiet erreicht.
Fachliche Betreuung durch die Hauptgeschäftsstelle
Erfahrungen haben gezeigt, wie wichtig die Unterstützung und fachliche Betreuung durch die Hauptgeschäftsstelle ist. Manche Fehler, die vermeidbar wären, können später nicht mehr, oder nur mit
hohem Aufwand, bereinigt werden. Durch Erfahrungsaustausch und Fachwissen können Fehler vermieden werden. Die digitale Wegeverwaltung, Organisation von Schulungen und Tagungen, Bereitstellen von Fachinformationen und Beratung der Vertragspartner und der Mitarbeiter vor Ort, sind
die wesentlichen Aufgaben der Fachleute im Hauptverein.
64
4 BETREUUNGSRICHTLINIEN
4
Vergütung an die Hauptgeschäftsstelle
Die Aufgaben der Hauptgeschäftsstelle (Wegereferat) sollen durch die Gemeinden unterstützt werden, im Anforderungsbetrag wird derzeit eine pauschale Vergütung von 1,50 EUR pro Km und Jahr
eingerechnet. Die Auszahlung der Beträge an die Mitarbeiter in den Ortsgruppen und die Abführung
der Beträge an die Hauptgeschäftsstelle soll am Ende des Kalenderjahres, möglichst im November
erfolgen.
Aufgaben der Ortsgruppen
Eine Schlüsselrolle kommt dem Ortsgruppenvorsitzenden zu. Er koordiniert die Zusammenarbeit
der Gemeinden mit den Wegewarten und Wegemitarbeitern vor Ort. Eine Vorgabe an die Mindestanforderung für die ehrenamtliche Arbeit wird herausgegeben. Der Ortsgruppenvorsitzende
beteiligt sich aktiv an der Organisation der Betreuungsarbeit durch sachgerechte Informationen der
Gemeinde und der Wegemitarbeiter.
Die Betreuung umfasst den gesamten Wege- und Markierungsbereich, die Fernwanderwege, Höhenund Querwege und überregionale Wege, sowie örtlichen Wanderwege.
Auf einer Betreuungskarte wird die Zuordnung zu den Ortsgruppen kenntlich gemacht. Eine Auflistung präzisiert die Aufgaben (siehe Abschnitt 4.2 Betreuungsumfang). Die Wegebetreuer wirken bei
der Aufteilung der Wegstrecken mit und bestätigen dies durch ihre Unterschrift. Die Betreuungskarte und –liste wird allen Betreuern als Arbeitsunterlage ausgehändigt. Grundlage der Wegebetreuung
ist die Wanderkarte 1: 35 000 des betreffenden Gebietes.
Betreuungsgebiete
Teilen sich mehrere Wegebetreuer ein Gemeindegebiet, soll die Zuständigkeit geregelt werden.
Ein Betreuungsgebiet eines Mitarbeiters soll möglichst die gesamte gemeinsame Grenze zu einer
Nachbargemeinde abdecken.
Die Betreuung sollte möglichst durch Rundgänge bewältigt werden können und zusammenhängende
Gebiete umfassen.
Bei der Aufteilung von Zuständigkeitsbereichen sollte nach Möglichkeit darauf geachtet werden, dass
jeder der Wegebetreuer im besiedelten Bereich der Gemeinde (Nähe zum Ortskern) zum Einsatz
kommt, wo das ehrenamtliche Engagement wahrgenommen und anerkannt werden kann.
4.2 Betreuungsumfang
Die Aufgaben der Wegebetreuung sind die ständige und regelmäßige Kontrolle der Wanderwege
und ihrer Einrichtungen (Wegweiser, Zugänge zu den Wanderwegen und Markierungen) auf Vollständigkeit und Verlässlichkeit. Bei Beginn der Wandersaison ist eine generelle Inspektion erforderlich, während der Wandersaison sind punktuelle Kontrollen ausreichend. Gemeldete Mängel sind
unverzüglich zu kontrollieren und abzustellen.
65
WANDERWEGE MARKIEREN
Wegweiser
Die Wegewarte überprüfen die Vollständigkeit und Unversehrtheit der Wegweiser für jede markierte Richtung einschließlich Richtigkeit der Beschriftung. Dabei ist auch zu kontrollieren, ob
Manipulationen in der Ausrichtung der Wegweiserblätter oder der Beschriftung vorgenommen
wurde. Wenn Wegweiserblätter fehlen, unleserlich oder beschädigt sind, ist eine sofortige
Meldung an die Hauptgeschäftsstelle zu machen. Oft ist eine Neubestellung der Schrift oder des
gesamten Blattes erforderlich (Wegweiser-Nr. angeben). In der Zwischenzeit kann eine provisorische
Wegweisung für die Wanderer angebracht werden. Bei Beschädigung oder Fehlen des Wegweiserpfostens ist umgehend die zuständige Gemeinde zu informieren, die für den Ersatz des Pfostens
zuständig ist.
Markierungszeichen
Die Zwischenmarkierung (zwischen den Wegweisern) wird auf Vollständigkeit überprüft und ggf.
ergänzt. Markierungszeichen, die von der Vegetation verdeckt sind, werden frei geschnitten. Alte
oder ungültige Markierungszeichen werden entfernt. In Naturschutzgebieten ist dazu eine generelle
Absprache mit der Naturschutzverwaltung nötig. Ein Hinweis auf die besucherlenkende Wirkung
der Wegemarkierung ist da hilfreich.
Zugänge zu den Wanderwegen
Die Zugänge zu den Wanderwegen, meist an Wanderparkplätzen sind in die Unterhaltspflege mit
einzubeziehen. Sie sind auf Vollständigkeit der Wegweiser auf Unversehrtheit der Übersichtstafeln
und auf Sauberkeit zu prüfen. Die Aufgabe soll in Zusammenarbeit mit der zuständigen Gemeinde
erfolgen.
Schäden an Wegen, Stegen, Treppenstufen, Sicherheitsabsperrungen
Diese Schäden und unzumutbare Wanderhindernisse, die bei den Kontrollgängen festgestellt werden, sind der zuständigen Gemeinde sofort mitzuteilen. Für die Verkehrssicherungspflicht der Bauwerke sind die Gemeinden zuständig. Wegeinstandsetzungen können auch durch Arbeitseinsätze
der Ortsgruppen durchgeführt werden. Solche Maßnahmen werden mit der zuständigen Gemeinde,
ggf. mit Forstamt und Grundeigentümer, abgesprochen wegen anfallender Materialkosten, erforderlichem Maschineneinsatz und Unfallversicherungsschutz für die ehrenamtlich Tätigen.
Änderungen am Wegenetz
Aus der besonderen Ortskenntnis oder aus örtlicher Sicht ist unter Umständen die Verlegung
eines Wanderweges notwendig oder sinnvoll, z. B. bei morastigen Stellen oder zur Optimierung
des Wegenetzes. Vorzugsweise sind naturbelassene Wege und schmale Fußpfade ins Wegenetz zu
integrieren und wo immer möglich beizubehalten. Bei Änderungen am Wegenetz der örtlichen
Wanderwege muss die Gemeinde einverstanden sein. Bei Veränderungen der überregionalen Wege
und der Fernwege des Schwarzwaldvereins ist der Hauptwegewart einzuschalten. In allen Fällen sind
Änderungen mit der Hauptgeschäftsstelle abzustimmen und dürfen erst nach Genehmigung von dort
erfolgen. Dies ist insbesondere wegen der Fortführung der Digitalisierung, Wegebeschreibung und
Ergänzung der Wanderkarte erforderlich.
Umleitungen
Sind z. B. wegen Forst- oder Tiefbauarbeiten vorübergehend nicht begehbare Wanderstrecken umzuleiten, sind die nötigen Umleitungen zu veranlassen oder vorzunehmen. Ggf. sind Kontrollen erforderlich.
66
4 BETREUUNGSRICHTLINIEN
4
Berichtspflicht
Die Wegewarte und Wegebetreuer erstatten einmal jährlich ihrem Wegewart (gewähltes Mitglied
im Vorstand der Schwarzwaldvereins-Ortsgruppe) über die Arbeitsleistung und festgestellte bzw.
behobene Mängel Bericht. Alljährlich berichtet die Ortsgruppe bis zum 15.11. der jeweiligen Gemeinde aufgrund der Betreuungsvereinbarung. Erst dann kommt die ggf. vereinbarte Betreuungsvergütung zur Auszahlung.
Kontaktpflege
Der Kontakt zu bestimmten Personen ist für den Wegewart unerlässlich, um die Ziele der Wegearbeit erreichen zu können.
Dabei handelt es sich um Personen wie z. B.
– den Bürgermeister und den Leiter des Bauhofes der Gemeinde
– den Revierförster und dem zuständigen Forstamt
– den Bediensteten, der für die Gemeindearbeiter zuständig ist
Die Kontaktpflege sollte sich auch auf die übrigen in der Wegearbeit tätigen Mitarbeiter erstrecken.
Auf jeden Fall sollten diese den maßgebenden Personen bekannt sein.
Die Kontakte sind nicht nur aus Gründen der Wegearbeit allein, sondern auch aus Gründen der
Öffentlichkeitsarbeit des Schwarzwaldvereins zu pflegen.
4.3 Aufgabenteilung
4.3.1 Qualitätssicherung
Mit der Bereitstellung und Betreuung eines geordneten und gut markierten Wegenetzes erfüllen
die Wegewarte im Schwarzwaldverein eine wichtige Funktion für die Allgemeinheit, für den Erhalt
der Natur und Kulturlandschaft und den Tourismus. Die lückenlose Wegemarkierung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Beurteilung der Qualität der Wanderwege. Der Wanderer erwartet eine
fehlerfreie und eindeutige Sichtmarkierung, Beruhigungszeichen und an den notwendigen Stellen
Richtungspfeile.
4.3.2 Struktur
Die Organisationsstruktur gliedert sich in den hauptberuflichen und den ehrenamtlichen Bereich.
Das Referat Wege in der Hauptgeschäftsstelle sorgt für die professionelle Umsetzung der Wegestruktur und ist Ansprechpartner für externe Partner sowie für die Fachwarte.
Die ehrenamtliche Ebene wird getragen vom Hauptfachwart Wege, dem Bezirksfachwarte Wege
sowie den Ortsgruppenfachwarten Wege.
Der Hauptfachwart Wege vertritt den Fachbereich Wege im Hauptvorstand und koordiniert die
gesamte Wegearbeit im Gebiet des Schwarzwaldes. Er gibt fachliche Unterstützung für die Bezirkswegewarte. Einmal jährlich findet eine Bezirkswegewarte-Tagung statt. Die Wegearbeit ist regional
aufgeteilt.
67
WANDERWEGE MARKIEREN
Der Bezirksfachwart Wege
Der Bezirkswegewart teilt die Bearbeitung der Fern- und regionalen Wanderwege in seinem Bezirk
den Wegewarten der Ortsgruppen zu. Die Verantwortung dafür kann in großen Wegebezirken an
die stellvertretenden Bezirkswegewarte regional aufgeteilt werden. Der Bezirkswegewart führt ein
Verzeichnis der Anschriften aller Wegemitarbeiter in seinem Bezirk. Er hält Verbindung zu den Ortsgruppen, Wegewarten und den Mitarbeitern in Gemeinden ohne Ortsgruppen und berät sie in Theorie und Praxis. Einmal jährlich lädt er zu einer Besprechung ein, um über die neuesten Erkenntnisse
zu informieren. Die Mitwirkung bei Wegeverlegungen und Verbesserungen am Wanderwegenetz
gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Bezirkswegewarte und ggf. seinen Stellvertretern.
Markierungsmaterial fordert er zum Ende des Jahres vom Hauptverein an. Nach genauer Prüfung
bestätigt er den Lieferschein und gibt ihn zurück an den Hauptverein. Er unterhält ein kleines Materiallager, um seine Wegewarte und Mitarbeiter damit versorgen zu können. Er schult und arbeitet
neue Wegebetreuer ein. Er gibt fachliche Beratung und Unterstützung.
Er ist für die Meldung der Wegeverlegungen an den Fachbereich Wege in der Hauptgeschäftsstelle
bzw. an den Hauptfachwart für Geoinformation zuständig, damit diese bei Neuauflage in die Karte
aufgenommen werden.
Er erstattet zum Ende des Jahres einen Tätigkeitsbericht, über die Arbeit an den Fernwanderwegen.
Der Bezirkswegewart ist in fachlichen Belangen Ansprechpartner für alle Wegebetreuer in den Ortsgruppen und Gemeinden.
Er überprüft die ordnungsgemäße Markierung und Beschilderung durch Stichproben. Etwaige Feststellungen bespricht er mit dem zuständigen Wegewart/Wegebetreuer. Dies gilt auch für die Nahverbindungswege
Steuerung und Kontrolle
Der Bezirkswegewart kontrolliert regelmäßig die Arbeit im Wegebezirk. Er informiert die jeweiligen
Mitarbeiter über die Ergebnisse, sofern diesen nicht bei der Revision beteiligt werden. Die Kontrollergebnisse werden in den Schulungen und Regionaltagungen in allgemeiner Form besprochen.
Der Ortsgruppenfachwart Wege
Der Wegewart ist gewähltes Mitglied im Vereinsvorstand der jeweiligen Ortsgruppe. Er und ggf.
sein(e) Stellvertreter sind für die Betreuung der Wege in der/den jeweiligen Gemeinde(n) verantwortlich. Er und weitere Mitarbeiter (Wegebetreuer) sind in ihrem Betreuungsgebiet zuständig für
die wandersichere und zuverlässige Markierung dieser Wege.
Gemeindegebiete ohne Ortsgruppe
In Gemeindegebieten ohne Ortsgruppe des Schwarzwaldvereins kann eine andere, beispielweise
eine benachbarte Ortsgruppe die Betreuung der örtlichen und überregionalen Wege übernehmen.
Ist auch in einer benachbarten Ortsgruppe kein geeigneter Betreuer zu finden, kann ein anderer
Mitarbeiter nach denselben Bedingungen an der Arbeit beteiligt werden.
Aus- und Weiterbildung
Jeder Wegebetreuer soll an einer Grundausbildung teilnehmen. Für alle Betreuer wird mindestens
einmal jährlich eine Regional-Tagung für Wegewarte angeboten. Bestellte Wegebetreuer der Gemeinden ohne Ortsgruppen sind mit einzuladen. Die Teilnahme an der Tagung ist Bestandteil der
Betreuungsarbeit. Vertreter von Gemeinden, Tourismusmitarbeiter ggf. Forstverwaltung und Naturschutzverwaltung werden im Bedarfsfall eingeladen, um anstehende Probleme zu behandeln.
68
4 BETREUUNGSRICHTLINIEN
4
4.4 Materialbeschaffung
Alle Materialien, wie Markierungszeichen und Richtungspfeile, die in einer großen Menge zu günstigeren Preisen bezogen werden können, werden über die Hauptgeschäftsstelle zentral eingekauft.
Hier sind ebenfalls die Aluminiumnägel und Unterlagshölzer zu beziehen. Wegweiserblätter mit dem
notwendigen Befestigungsmaterial werden ebenfalls über die Hauptgeschäftsstelle beschafft.
Material das vom Hauptverein bestellt und an die Empfängeranschrift der Ortsgruppe geliefert wird,
ist sofort zu kontrollieren. Auf dem Lieferschein ist zu bestätigen, ob die Lieferung komplett und
unversehrt ist. Um Skonti in Anspruch nehmen zu können, müssen die unterschriebenen Lieferscheine sofort an die Hauptgeschäftsstelle gesandt werden.
Markierungsmaterial
Emaillerauten, Richtungspfeile, dazu gehöriges Befestigungsmaterial, sowie Klebezeichen (Rauten,
Pfeile) werden zentral bei der Hauptgeschäftsstelle beschafft und dort gelagert. Die Ausgabe an
die Ortsgruppenwegewarte kann bei den jährlichen Wegewartetagungen durch den zuständigen
Bezirkswegewart und/oder seinen Stellvertreter erfolgen. Die Emaillerauten werden in 20er
Einheiten, Klebezeichen in 100er Einheiten abgegeben. Die Abgabe sollte auf einen Jahresbedarf
beschränkt werden. Markierungsmaterial für örtliche Wanderwege wird mit Bestellschein bei der
Hauptgeschäftsstelle angefordert und direkt an die Ortsgruppen bzw. die Gemeinden geliefert.
Eine Übersicht der gebräuchlichen Markierungsmaterialien findet sich im Anhang.
Wegweiserblätter
Fehlende oder beschädigte Wegweiserblätter und dazugehöriges Befestigungsmaterial werden umgehend bei der Hauptgeschäftsstelle des Schwarzwaldvereins angefordert und von dort ausgeliefert.
Material und Betreuungskosten
a) Örtliche Wanderwege
Die Kosten für die Betreuung (außer Aufwandsentschädigung für die Ortsgruppen), sowie die Ersatz von Markierungsmaterial und der Wegweiserblätter werden den zuständigen Gemeinden vom
Hauptverein in Rechnung gestellt.
b) Fernwanderwege und regionale Wanderwege
Das Markierungsmaterial für die Betreuung der regionalen- und Fernwanderwege wird von den Wegewarten der Ortsgruppen über den zuständigen Bezirkswegewarte angefordert. Die Kosten für die
Bereuung diese Wege trägt der Schwarzwaldverein (Hauptverein).
Materialeinkauf vor Ort
Material, das vor Ort eingekauft werden muss, wie z B. Markierungsfarbe oder besonderes Befestigungsmaterial, ist zunächst vom Wegewart zu bezahlen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt unterschiedlich.
Bei Kostenauslagen für örtliche Wanderwege erfolgt die Abrechnung über die Ortsgruppe. Die Kosten werden dann mit der Gemeinde abgerechnet.
Für Material, das die Fernwanderwege betrifft, tritt der Wegewart ebenfalls zunächst in Vorlage. Die
Kosten werden dann auf der Reisekostenabrechnung mit der Hauptgeschäftsstelle Freiburg abgerechnet. Dazu muss der Originalbeleg bei der Hauptgeschäftsstelle eingereicht werden. Zweckmäßig
ist die Abrechnung in zeitlichem Zusammenhang mit der Ortsgruppenabrechnung.
69
WANDERWEGE MARKIEREN
Auslagen für Werkzeuge
Das Handwerkzeug des Wegewarts besteht aus Hammer (Gipserbeil), Nageleisen (Geißfuß) zum
Lockern angebrachter Markierungszeichen, Beißzange, Gartenschere, Handsäge, Reinigungsmaterial
und evtl. einer handlichen Leiter.
Die Werkzeuge sind in der Regel Eigentum des ehrenamtlichen Mitarbeiters der Ortsgruppe. Für
Verschleiß an den Geräten ist mit der Ortsgruppe Kostenersatz oder eine pauschale Abgeltung zu
vereinbaren.
Die Bezirkswegewarte können die Beschaffung oder den Ersatz ihrer Werkzeuge nach Rücksprache
mit dem Wegereferat abrechnen. Die so angeschafften Werkzeuge bleiben Eigentum des
Hauptvereins.
4.5 Jahresberichte
Über die Arbeit an den Wanderwegen ist einmal jährlich zu berichten. Empfänger der Berichte sind
für die Wege mit der gelben Raute (örtlichen Wege) die Gemeinden. Sie sind damit in der Lage,
einen Überblick über die Materialkosten, den Zeitaufwand und den Betreuungszustand und der
Wanderwege auf ihrem Gemeindegebiet zu erhalten.
Für die Fern- und regionalen Wege im Verbandsgebiet des Schwarzwaldvereins benötigt die Hauptgeschäftsstelle ebenfalls eine Übersicht. Im Fachbereich Wege muss man für die Zukunft planen, die
Arbeit organisieren und die Kosten richtig einschätzen.
Jahresbericht über die Arbeit an örtlichen Wanderwegen
Der Berichtsbogen für die örtliche Wegarbeit (gelbe Raute) ist Teil des Jahresberichtes der Ortsgruppe. Der Vorsitzende erhält die Vordrucke per Post. Wenn die Ortsgruppe den internen Online
Bereich des Schwarzwaldvereins nutzt, können die Angaben direkt in eine Maske eingegeben werden. Für die Abgabe bzw. Erledigung ist der angegebene Termin zu beachten.
Dieser Berichtsbogen ist von jedem Wegemitarbeiter der an der Arbeit beteiligt ist, auszufüllen und
beim Ortsgruppen-Wegewart abzugeben. Er ist für die Kontrolle der durchgeführten Pflegearbeit
und die bezahlten Materialkosten unerlässlich.
Jahresbericht über die Arbeit an den Fernwanderwegen und regionalen Wegen des
Schwarzwaldvereins
Die Dokumentation der Arbeit der Wegewarte ist sehr wichtig für den Hauptverein. Sie spiegelt den
Umfang der ehrenamtlichen Arbeit für die Allgemeinheit wider und ist ein starkes Argument für den
Stellenwert des Schwarzwaldvereins für den Tourismus im Land. Ferner hat die Wert der ehrenamtlich geleisteten Arbeit des Schwarzwaldvereins auch nicht unerheblichen Einfluss auf die Zuweisung
von Landeszuschüssen für die Wegarbeit.
Der Berichtsbogen für die Fernwege und regionalen Wege des Schwarzwaldvereins wird vom Hauptfachwart an die Bezirkswegewarte verschickt. Diese geben die Bögen zur Bearbeitung weiter an die
Ortsgruppenwegewarte und erhalten diese ausgefüllt zurück. Der Bezirkswegwart wertet die Bögen
aus und schickt die Zusammenfassung für seinen Bezirk zum Stichtag an den Hauptfachwart. Dieser
fertigt eine Gesamtaufstellung an.
70
4 BETREUUNGSRICHTLINIEN
4
4.6 Aufwandsentschädigung
Ehrenamtlich tätige Menschen sind in dieser Gesellschaft ein unverzichtbarer und wichtiger Faktor.
Sie leisten auch im Bereich der Betreuung der Wanderwege eine immense Arbeit. Der Schwarzwaldverein schätzt diese Arbeit sehr hoch ein. Ehrenamtlich tätig zu sein, heißt im Regelfall eine gemeinnützige Arbeit freiwillig und unentgeltlich zu leisten.
Freiwillig und unentgeltlich kann jedoch nicht heißen, dass neben dem zeitaufwändigen Engagement
auch noch die Auslagen und Nebenkosten – oftmals in nicht nur geringer Höhe – aufzubringen sind.
Neben der Arbeit anfallende Kosten sollen erstattet bzw. vergütet werden.
Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen pauschaler Kostenerstattung und Vergütung der tatsächlichen Auslagen.
Der Fachbereich Wege empfiehlt Regelungen zu treffen, nach welchen Auslagen von den Gemeinden pauschal vergütet werden. Ebenso wird akzeptiert, wenn in bestimmten Bereichen die Kosten
entsprechend dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden.
Pauschale Auslagenvergütungen
Pauschale Auslagenvergütungen kommen in Frage, wenn ein Wegewart Auslagen für die Benutzung
seines eigenen Werkzeuges und Aufwendung für Fahrten, in einer bestimmten Höhe, gemessen an
der Länge der Betreuungsstrecke, erhält. Entsprechende Regelungen sind mit der Ortsgruppe zu
vereinbaren.
Kostenersatz für Aufwendungen an regionalen Wegen und Fernwegen
Auslagen, die ein Wegewart für den Einkauf von örtlich zu beschaffenden Materialien hat, werden
gegen Vorlage des Kostennachweises (Rechnung) ersetzt. Die Abrechnung erfolgt über den Bezirkswegewart mit dem Hauptverein.
Reisekostenvergütungen für Aufwendungen an regionalen Wegen und Fernwegen
Auslagen die ein Wegewart durch Fahrten mit PKW und öffentlichen Verkehrsmitteln hat, werden
gegen Kostennachweis (Fahrkarten, Fahrscheine) ersetzt oder abgerechnet. Ist eine pauschale Vergütung vereinbart, sind Einzelnachweise und km-Abrechnungen nicht erforderlich.
Die Abrechnung erfolgt über den Bezirkswegewart mit dem Hauptverein.
Entgelt
Sollte eine Vergütung vereinbart werden, deren Höhe sich nach den geleisteten Stunden der Beschäftigung und Länge der Betreuungsstrecke richtet, kann dies nur im Einzelfall mit dem Kostenträger,
der Gemeinde, geschehen. Im Falle einer Entgeltzahlung ist stets zu prüfen, inwieweit Steuern und
Beiträge zur Sozialversicherung anfallen bzw. nach welchen Regeln diese beitragsfrei bleiben.
Sozialversicherungsbeiträge
Beiträge sind immer dann zu zahlen, wenn ein Entgelt gezahlt wird. Dies gilt auch bei geringfügig
entlohnten Beschäftigungen (derzeit bis 450,00 Euro monatlich).
Pauschale Auslagenvergütung in geringer Höhe
Bei pauschalen Auslagenvergütungen für Entgelt und Sachaufwendungen in geringer Höhe (derzeit
bis 255 Euro jährlich) fallen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung nicht an.
71
WANDERWEGE MARKIEREN
Geringfügige Beschäftigung
Für eine Beschäftigung gegen Entgelt, die entweder geringfügig entlohnt (derzeit bis 450,00 Euro/
Monat) oder nur von kurzer Dauer ist (bis zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr) fallen
keine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung an.
Steuerpflicht
Alle Einnahmen sind bei der Steuererklärung anzugeben. Pauschale Auslagenvergütungen und Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungen für die pauschale Abgaben bezahlt wurden fallen nicht
unter die Steuerpflicht und brauchen bei der Steuererklärung nicht aufgeführt werden.
Verbindliche Informationen zur Steuer- und Sozialabgabenpflicht sind generell bei den betreffenden
Stellen (Finanzamt und Krankenkassen) selbst einzuholen. Ständige Änderungen der Rechtsgrundlagen auf diesem Gebiet, erlauben es nicht darüber dauerhaft verbindliche Aussagen zu machen.
72
4 BETREUUNGSRICHTLINIEN
4
73
WANDERWEGE MARKIEREN
74
5
5
Digitale
Wegeverwaltung
75
WANDERWEGE MARKIEREN
5.1 Digitale Wegeverwaltung
Die digitale Wegeverwaltung ist eine komplexe Datenbank, die das komplette Wegenetz des
Schwarzwaldvereins abbildet. Diese Anwendung wurde für die erweiterten Ansprüche spezialisiert
und wird ständig weiterentwickelt.
Über das System werden drei wichtige Arbeitsfelder abgedeckt: Die Datenbankanwendung dient als
Arbeitsinstrument im Wegereferat. Sie bietet auch den ehrenamtlichen Wegewarten die Möglichkeit, online Wegedaten abzurufen. Weiterhin hält sie Schnittstellen für den Datenaustausch mit
externen Partnern bereit.
5.1.1 Arbeitsinstrument für das Referat Wege
Änderungen am Wegenetz und andere Digitalisierungsarbeiten können zeitnah und unabhängig von
externen Dienstleistern eigenständig im Referat Wege vorgenommen werden. Der Arbeitsprozess
wird dadurch gestrafft und durch den Wegfall einer externen Bearbeitungsebene eine mögliche
Fehlerquelle beseitigt.
Das komplexe System ist auch für eine künftige Abrechnung der Betreuungspauschalen und Warenwirtschaft im Wegebereich vorgesehen. Insbesondere durch die sehr durchdachte und bereits auf die
zukünftigen Ansprüche der Wegearbeit abgestimmten Lösungen werden sich effektivere Abläufe im
Referat Wege und auch bei der Buchhaltung ergeben.
Zur Zertifizierung von Wanderwegen oder Qualitätsregionen ist die Erfassung von zusätzlichen
Attributen wie Wegezustand, Beschaffenheit oder Verkehrsbelastung bereits in Entwicklung. Langfristig wird die Digitale Wegeverwaltung zur Qualitätssteigerung der Wegebeschilderung beitragen,
da die Kommunikation zwischen dem Wegereferat und den ehrenamtlichen Wegebetreuern vor Ort
effizienter und professioneller stattfinden kann.
5.1.2 Arbeitsinstrument für die Wegewarte der Ortsgruppen und Bezirke
Für die Ortsgruppen gibt es einen Online-Zugang zur Digitalen Wegeverwaltung. Die Berechtigung
zum Zugang verwaltet die Ortsgruppe eigenständig über den Internen Online-Bereich des Schwarzwaldvereins. Hat sich eine Ortsgruppe für diesen kostenlosen Service registriert, kann ein OnlineAdministrator der Ortsgruppe ohne Zutun des Hauptvereins die Rechte zum Zugriff auf die OnlineWegeverwaltung mehreren Mitgliedern des Ortsgruppenvorstandes zuweisen. Die Zugangsdaten
werden den freigeschalteten Mitarbeitern automatisch per E-Mail zugeschickt.
Die Online-Anwendung wird in einem Internetbrowser geladen und bedient. Die Installation zusätzlicher Software ist nich nötig. Empfehlenswert ist ein modernes Betriebssystem ein Internetbrowser
in der jeweils aktuellsten Version und eine schnelle Internetverbindung.
Benutzer der Ortsgruppe verfügen über keinerlei Schreibrechte im Wegedatenbestand. Sie
agieren in einer abgeschlossenen Ebene. Die Gefahr, durch Fehlbedienung oder Unachtsamkeit einen Schaden anzurichten, besteht nicht.
5.1.3. Datenaustausch mit externen Partnern
Für die Produktion von Wanderkarten in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geoinformation
(LGL) kann das Wegereferat künftig Wegedaten in verschiedenen Formaten exportieren und zur
Verfügung stellen. Die Wegedaten umfassen Informationen zu den Wegen und den Wegweiserstandorten.
Weitere externe Partner sind die Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) und die Firma Alpstein Tourismus GmbH. Für den Wanderservice Schwarzwald, dem Alpregio-Portal, werden über die Digitale
Wegeverwaltung in regelmäßigen Abständen Daten geliefert. Dieses touristisch orientierte Portal
76
5 DIGITALE WEGEVERWALTUNG
5
Abb. 67: Die Digitale Wegeverwaltung gibt genauen Aufschluss über Wegeverlauf und Standorte.
eignet sich allerdings durch die vergleichsweise langen Aktualisierungsintervalle und beschränkten
Darstellungsmöglichkeiten nicht als Arbeitsinstrument für die Wegewarte.
Mit der Entwicklung der neuen Wegeverwaltung steht dem Schwarzwaldverein ein hochprofessionelles Werkzeug zur Verfügung, das den Verein in der Wegearbeit unabhängiger und leistungsfähiger macht und zugleich wichtige Weichen für zukünftige Anforderungen stellt.
5.2 Die Digitale Wegeverwaltung für die Ortsgruppen in der Praxis
Mit dem Angebot der Digitalen Wegeverwaltung ergeben sich für die ehrenamtlichen Wegemitarbeiter vor Ort neue Möglichkeiten der Selbstinformation, des Abgleiches zwischen Realität und Daten
sowie zur Kommunikation mit dem Wegereferat.
5.2.1 Information und Abgleich
Der gesamte Bestand der Wege des Schwarzwaldvereins sowie alle Wegweiserstandorte lassen
sich mit allen Details auf unterschiedlichen Kartenhintergründen darstellen. Verfügbar sind neben
verschiedenen Auflösungen der LGL-Karten auch Openstreetmaps oder Google-Satellitenbilder. Im
Jahr 2015 kommt zudem der neue digitale 1:10.000 Kartenhintergrund des LGL hinzu, auf den die
Schwarzwaldvereinsdaten nach und nach angepasst werden. So ist ein Abgleich der tatsächlichen
Wegführung mit dem Datenbestand des Wegereferats leicht möglich. In der Darstellung können die
verschiedenen Wegekategorien im Kartenfenster angezeigt werden (örtliche, regionale, Fernwege,
touristische Wege). Das Finden von Standorten ist über eine Suchfunktion möglich. Zu jedem Wegweiserstandort im Zuständigkeitsbereich lässt sich ein ausführliches Datenblatt als PDF-Datei generieren. Mit der Druckfunktion können auch Kartenausschnitte mit den relevanten Wegeinformationen selbst ausgedruckt werden. Die Erstellung von großformatigeren Arbeitskarten einer ganzen
Gemarkung kann über das Wegereferat beauftragt werden.
77
WANDERWEGE MARKIEREN
Abb. 68: Anzeige eines Standortformulars mit exakten Angaben in einem PDF-Dokument
5.2.2 Revisionen
Meldungen und Vorschläge an das Wegereferat (sogenannte Revisionen) erfolgen über ein eigenes
Tool. In grafischer Form (Linien, Punkte) auf dem Kartenhintergrund, angereichert durch Stichworte
können Vorschläge zur Streckenverlegung, zu neuen Standorten usw. gemeldet werden.
Abb. 69: Das Revisionstool erlaubt Meldungen oder Vorschläge an das Wegereferat innerhalb der Anwendung.
78
5 DIGITALE WEGEVERWALTUNG
5
Diese lassen sich durch den Upload von Geodaten und Fotos präzisieren. Die Revisionen sind in einen Workflow eingebunden: Der Status der Bearbeitung durch das Wegereferat ist dem Mitarbeiter
der Ortsgruppe stets sichtbar. Er kann erkennen, ob seine Meldung im Wegereferat noch bearbeitet
wird oder bereits fertiggestellt ist.
5.3 Wanderkarten des Schwarzwaldvereins
Die Digitale Wegeverwaltung macht in der Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geoinformation
einen professionellen Abgleich der Daten und einen reinbungslosen Austausch für die Wanderkartenproduktion möglich.
Wichtigstes Ergebnis der Zusammenarbeit sind die Wanderkarten der „Grünen Serie“ im Maßstab
1:35.000. Mit 21 Blättern decken diese Karten das ganze Gebiet des Schwarzwaldvereins vollständig
ab. Die Wanderkarten der „grünen Serie“ sind besonders auf das Wegemarkierungssystem des
Schwarzwaldvereins abgestimmt. Die Standorte der Wegweiser sind auf dem Kartenbild mit einem
gelben Zeichen und dem Standortnamen dargestellt. Diese Systematik lässt im Gelände die eindeutige Erkennung des Standortes und die weitere Wegführung zu. Die Nutzung der Wegweiser ist in
einem Legendenfeld auf den Karten nochmals eindeutig dargestellt. Der Maßstab 1:35.000 (vergrößert aus dem Maßstab 1:50.000) ermöglicht eine übersichtliche und genaue Darstellung der Landschaft und lässt die deutliche Überlappung zu benachbarten Kartenblättern zu. Die Karten enthalten
Höhenlinien und ein 2 km UTM-Gitter so
dass Höhenunterschiede und Entfernungen leicht abgeschätzt werden können und
auch die Orientierung mit einem GPS-Gerät möglich ist. Für den Wanderer gibt es
keine bessere Orientierungshilfe.
Dargestellt sind natürlich alle im Wegeverwaltungssystem des Schwarzwaldvereins
enthaltenen Wege wie die Fernwanderwege, die regionalen Wanderwege und alle
mit der gelben Markierung versehenen
örtlichen Wanderwege. In zunehmendem
Maße werden auch die touristisch initiierten und mit dem Gütesiegel des deutschen
Wanderverbandes „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ oder dem Gütesiegel „Premiumwanderweg“ des Deutschen
Wanderinstituts versehenen Wege in den
Wanderkarten abgebildet. Änderungen
und Ergänzungen werden ständig im Wegeveraltungssystem des Schwarzwaldvereins eingepflegt. Und bei jeder Neuauflage
einer Karte berücksichtigt. Dadurch wird
die maximale Aktualität des gesamten Kartenwerkes erreicht.
Die Wanderkarten sind beim Schwarzwaldverein, beim LGL sowie im Buchhandel erhältlich.
79
WANDERWEGE MARKIEREN
80
6
6
Arbeitstagungen
81
WANDERWEGE MARKIEREN
6.1 Organisation einer Arbeitstagung (Bezirkstagung)
Mindestens einmal jährlich wird eine Arbeitstagung durchgeführt. Hierzu lädt der Bezirkswegewart
alle an der Wegearbeit Beteiligten schriftlich ein. Gründliche Vorbereitung sichert den Erfolg der
Tagung. Die folgende Checkliste soll diese Arbeit unterstützen, denn das Gelingen einer Veranstaltung ist von einer guten Vorbereitung abhängig.
6.1.1 Terminplanung
Zu beachten sind die Störfaktoren, wie zu gleicher Zeit laufende herausragende Fernsehprogramme
(Fußball, Olympiade) oder lokale Veranstaltungen.
6.1.2 Veranstaltungsraum
Für eine Tagung sind gemeindeeigene Räume, Vereinshäuser oder Nebenräume in Restaurants,
Hotels oder Gaststätten geeignet. Folgende Kriterien sind zu beachten: Zentrale Lage, günstige
Anfahrtswege mit dem PKW, Parkplätze, Image des Hauses, Heizung, Belüftung, Geräuschbelästigung durch Nebenräume, Lichtverhältnisse. Der Raum sollte möglichst kostenlos in Anspruch
genommen werden können.
6.1.3 Ausstattung
Es ist zu prüfen, ob Steckdosen für notwendige Elektrogeräte (Laptop, Video, Beamer) vorhanden
sind und ob diese Geräte aufgestellt werden können. Weitere Punkte, die zu beachten sind: Beleuchtung, Heizung, evtl. Klimaanlage, Bestuhlung, Tische, Projektionstisch, Leinwand.
Bietet das Haus oder der Veranstalter die nötige technische Ausstattung (Vorführgeräte, Leinwand)
oder muss sie beschafft werden?
6.1.4 Notplan
Im Falle des Ausfalles des Referenten, des Lokales usw. sollte eine Ausweichmöglichkeit bedacht werden, um eine Absage der Tagung verhindern zu können.
6.2 Einladung
Die Zahl der Einladungen und Größe des Raumes müssen stimmen. Die Erfolgsquote ist von der Güte
der Einladung abhängig. Sie soll eine Tagesordnung und die Namen und Vornamen der Vortragenden
enthalten. Die vollständige Anschrift und die Telefonnummer des Tagungsortes ist bekanntzugeben.
6.2.1 Personenkreis
Einzuladen sind:
– der zuständige Bezirksvorsitzende
– die Hauptgeschäftsstelle
– der Hauptwegewart, der zuständige Stellvertreter
– Wegewarte
– Wegebetreuer aus Gemeinden ohne Ortsgruppe des Schwarwaldvereins
82
6 ARBEITSTAGUNGEN
6
6.2.2 Einladungen/Antwortkarten
In manchen Fällen empfiehlt es sich eine Rückantwort zu fordern. Sollen die Presse oder zusätzliche
wichtige Persönlichkeiten eingeladen werden? Wer schreibt das Protokoll? Soll für die Presse ein
Manuskript/Themenabriss ausgegeben werden? Dies ist von Fall zu Fall zu entscheiden.
6.3 Ablauf
Am Tag der Veranstaltung sollte möglichst kein Zeitdruck entstehen.
6.3.1 Tag der Veranstaltung
Der Bezirkswegewart sollte eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn da sein. Er prüft die
– Gangbarkeit der Verdunkelung, der Heizung, des Lichtes,
– Funktion der Geräte, Leinwand
– Eingangstür evtl. ausschildern
– Tische anordnen (z. B. in U-Form)
– Plätze für Pressevertreter besetzen (sofern Presse eingeladen wurde)
6.3.2 Veranstaltungsdurchführung
Die Referenten sollten im Vorfeld kontaktiert werden, um die Teilnahme abzusichern. Bei Erscheinen
am Tagungsort sind sie ggf. einzuweisen und vor Beginn mit den technischen Einrichtungen vertraut
zu machen. Wichtige Teilnehmer und Referenten werden namentlich begrüßt.
Ablauf:
Begrüßungsworte drei bis fünf Minuten
Ehrengäste, neue Mitarbeiter vorstellen und begrüßen
Teilnehmerliste erstellen
Vortrag 40 Minuten bis höchstens 1 Stunde
15 bis 20 Minuten Fragen
Berichte aus den Ortsgruppe
Diskussion und Fragen beantworten
Schlusswort drei Minuten
Dies ist nur ein grober Leitfaden. Entsprechend der Tagesordnung kann sich anderes ergeben.
Wichtig:
Vorträge nicht länger als eine halbe Stunde
Pünktlich anfangen
und rechtzeitig aufhören
6.3.3 Nach der Veranstaltung
Wenn vereinbart, sind Zahlungen an das Gasthaus, Teilnehmer oder Referenten zu erledigen. Der
Ablauf der Tagung ist möglichst anschließend mit den Beteiligten zu besprechen: Was ist gelungen,
was war weniger gut?
83
WANDERWEGE MARKIEREN
6.4 Protokoll einer Arbeitstagung
Bei jeder Arbeitstagung ist ein Protokoll zu schreiben. Für die Protokollführung ist eine anwesende
Person zu beauftragen. Das Protokoll soll den Ablauf der Sitzung wiedergeben.
Ins Protokoll gehört:
– die Überschrift: Protokoll der Sitzung…
– Name und Adresse des Veranstalters
– Tag, Ort und Datum der Tagung
– Tag, Ort und Datum der Abfassung des Protokolls
– Sitzungsdauer, von … bis … Uhr
– Einwände zur Tagesordnung
– Teilnehmer, Verteiler des Protokolls
– Themen (können aus der Tagesordnung übernommen werden)
– Name der Person, durch die die Sitzung eröffnet wurde
– Mitunterzeichner des Protokolls, neben dem Protokollführer
– Tagesordnungspunkte mit Verlauf, Wortmeldung, und Beschlusstext
– Anträge
– Abstimmungsergebnisse
– Ende der Sitzung
Der Protokollführer sollte möglichst nicht mit anderen Tätigkeiten an der Sitzung beteiligt sein. Er
achtet darauf, dass eine Teilnehmerliste erstellt wird. Er soll und darf wegen evtl. entgangenen Formulierungen nachfragen.
84
6 ARBEITSTAGUNGEN
6
85
WANDERWEGE MARKIEREN
86
7
7
Rechtliche
Grundlagen
87
WANDERWEGE MARKIEREN
Das Wandern selbst, aber auch das wandertouristische Angebot und dessen Wahrnehmung sind, wie
andere Bereiche von öffentlichem, beziehungsweise gesellschaftlichem Interesse, in Gesetzgebung
und Rechtsprechung geregelt. Viele bestehende Gesetze, wie beispielsweise das Naturschutzgesetz,
enthalten Regelungen, die sowohl für den Wanderer als auch den Tourismus oder den Wald- beziehungsweise Grundbesitzer unmittelbar gelten. Diese bestimmen den Handlungsrahmen, innerhalb
dessen sich das Wandern mit allen Aspekten abspielt.
Gesetzgebungen, die das Wandern unmittelbar betreffen beziehungsweise für dessen individuelle,
organisierte beziehungsweise kommerzielle Ausübung Relevanz haben, sind:
– Grundgesetz (GG)
– Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
– Landeswaldgesetz (LWaldG) und Landesnaturschutzgesetz (NatSchG)
Ausdrücklich oder ausschließlich das Wandern betreffende Gesetze oder Verordnungen existieren
aber bisher in Deutschland jedoch nicht.
7.1 Betretungsrecht von Natur und Landschaft
Artikel II (1) des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland garantiert jedem Bürger das
freie Betretungsrecht der Natur: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...“.
Allgemeines Betretungsrecht
Im § 14 Bundeswaldgestz heißt es: Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet.
Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde, ist nur auf Straßen und
Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische
Gefahren.
Die Länder regeln die Einzelheiten…
In der Ländergesetzgebung finden sich über die Rahmengesetzgebung des Bundes hinausgehende
Rechtsnormen. In Baden-Württemberg ist im Naturschutzgesetz (NatSchG) und im Landeswaldgesetz (LWaldG) folgendes verankert:
Allgemeines Betretungsrecht
Im Landeswaldgestz (LWaldG) und im Naturschutzgesetz (NatSchG) ist das freie Betretungsrecht
zum Zwecke der Erholung festgeschrieben.
Wald
§37 (1) LWaldG gestattet das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung.
§37 (2) LWaldG verpflichtet den Waldbesitzer zur Duldung der Kennzeichnung von Waldwegen
zur Ausübung des Betretens. Die Kennzeichnung neuer Wanderwege bedarf der Genehmigung der
Forstbehörde.
§37 (3) LWaldG verweist darauf, dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr erfolgt. Dem
Waldbesucher erwächst aus dem Betretungsrecht nach LWaldG die Pflicht, sich so zu verhalten, dass
die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt, sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
§37 (4) LWaldG bestimmt Fälle, in denen das generelle Betretungsrecht des Waldes eingeschränkt
ist. Ausdrücklich verboten ist das Betreten von:
88
7 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
7
– Forst und jagdbetrieblichen Einrichtungen
– Naturverjüngungen und Forstkulturen
– Waldflächen und -wegen während der Holzernte und Holzaubereitung
– gesperrten Waldflächen
§37 (7) LWaldG bestimmt, dass vom Waldbesitzer aufgestellte Zäune das zulässige Betreten des
Waldes nicht verhindern oder unzumutbar erschweren dürfen.
Offene Landschaft
§ 49 NatSchG Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft…
Das Recht auf Erholung findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, den Interessen der Allgemeinheit und in den Rechten Dritter…
Die Ausübung des Rechts auf Erholung erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 51 NatSchG Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als
Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses
und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau
dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.
7.2 Verkehrssicherungspflicht
Grundsätzlich hat der Eigentümer eines Grundstückes, welches für den öffentlichen Verkehr zulässigerweise zugänglich ist, die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass er gewährleisten muss, dass nicht erkennbare oder atypische Gefahren für Leib und Leben des Verkehrsteilnehmers ausgeschlossen sind, beziehungsweise dass vor ihnen in geeigneter Art und Weise gewarnt
wird, wenn sie sich aus Gründen, die der Grundeigentümer nicht zu vertreten hat, nicht ausschließen
lassen.
Vor nicht erkennbaren und nicht auszuschließenden Gefahren hat der Grundeigentümer in geeigneter Weise zu warnen. Nicht warnen muss der Grundeigentümer vor sogenannten arttypischen
Gefahren. Dies sind beispielsweise Ansammlungen von Laub und auf dem Weg herumliegende oder
aus dem Kronendach der Waldbäume herabstürzende Äste.
7.3 Eigentumsrecht
Markierungen von Wanderwegen werden weitgehend durch Zeichen an Pfählen installiert. Überwiegend sind das bereits vorhandene Pfähle, Masten, Mauern oder Bauwerke. Nur selten befinden
sich diese Markierungsträger im Eigentum der Wegeanleger. Es ist im Interesse der durchgängigen
Nutzbarkeit der Wanderwege unvermeidlich in die Eigentumsrechte anderer einzugreifen.
Im Grundgesetz Artikel 14 (Eigentum, Erbrecht, Enteignung) steht:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Das bedeutet, in jedem einzelnen Fall ist das Anbringen eines Markierungszeichens ein Eingriff in das
Eigentumsrecht. Es ist grundsätzlich in jedem Einzelfalle das Einverständnis des Eigentümers erforderlich.
89
WANDERWEGE MARKIEREN
Zwar kennt das Recht einen sogenannten Gemeingebrauch als Einschränkung des Eigentumsrechtes
an. Jedoch bezieht sich diese Einschränkung auf in der Rechtsprechung beschriebene Ausnahmen.
Die für die Wegemarkierung bedeutsamen sind wiederum im Landeswaldgesetz zu finden.
Die Anlage der Wanderwege bedarf in jedem Falle der Genehmigung des Forstamtes. Die Anbringung der Markierungszeichen ist damit jedoch nicht überall automatisch genehmigt. Lediglich für
Markierungen an Bäume die öffentliches Eigentum (Staats- oder Gemeindewald) sind, kann das
Einverständnis zur Markierung vorausgesetzt werden. Durch die Markierungsarbeiten darf keine
Entwertung des stehenden Holzes eintreten, mögliche Beschädigungen der Arbeitsgeräte bei der
späteren Holzaufbereitung müssen ausgeschlossen sein. Die Forstämter sind angewiesen den Wandervereinen, soweit möglich, bei der Lieferung und beim Aufstellen von Holzpfählen zum Anbringen
von Markierungen behilflich zu sein.
7.4 Reiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen in
Baden-Württemberg
Naturschutzgesetz (NatSchG) Baden-Württemberg (Fassung vom 01. Januar 2006)
§ 52 Reiten in der freien Landschaft
(1) Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist, unbeschadet straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, nur auf hierfür geeigneten privaten und beschränkt öffentlichen Wegen oder auf
besonders ausgewie-senen Flächen gestattet; gekennzeichnete Wanderwege unter drei Meter Breite, Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade sind hiervon ausgenommen. Beschränkungen können von
Gemeinden und von Grundstückseigentümers aus wichtigem Grundvorgenommen werden, insbesondere soweit diese Wege und Flächen in besonderem Maße der Erholung der Bevölkerung dienen
oder erhebliche Schäden oder Beeinträchtigungen anderer Benutzer zu erwarten sind.
7.5 Radfahren und Wandern
Nicht nur Wandern, auch Radfahren und Mountainbiking im Wald gehören zu den Freizeitaktivitäten der heutigen Zeit.
Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg bestimmt zum Radfahren im Wald: Radfahren ist nur
auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt (Mindestbreite zwei Meter). Auf unbefestigten Trassen
im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der Wege ist Radfahren verboten und
wird mit Bußgeld bedroht. Das Radfahren auf dauerhaft angelegten, befestigten oder naturfesten
Wegen muss so erfolgen, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt
werden.
7.6 Haftung auf Wanderwegen
In der deutschen Rechtsprechung werden viele Aspekte des Wanderns behandelt. Hinsichtlich der
Haftung auf Wanderwegen gelten die Regeln des § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur
Verkehrssicherungspflicht. Diese sind für die Wanderwege nicht eigenständig behandelt. Die Regeln
zum Betretungsrecht und Verkehrssicherungspflicht sind unterschiedlich.
Verkehrssicherungspflichtig ist jeder der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Auch Wanderwege müssen den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit entsprechen. Grundsätzlich ist der
Grundeigentümer verkehrssicherungspflichtig, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. In Bezug auf Wanderwege sind davon in der Regel Kommunen und Forst, und zum
Teil auch private Grundeigentümer betroffen.
90
7
7 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Eine Haftung besteht grundsätzlich nur für atypische Gefahren (selbstgeschaffene Gefahrenquellen
z. B. Kunstbauten wie Brücken, Stege oder Geländer) durch den Verantwortlichen (Eigner des
Bauwerks). Hingegen muss beispielsweise mit Unebenheiten auf Wanderwegen gerechnet werden.
Sie stellen also keine atypische Gefahr dar.
Als Wanderwege ausgewiesene Waldwege müssen mindestens einmal jährlich auf mögliche Gefahrenquellen hin untersucht werden, um der Sorgfaltspflicht Genüge zu tun. Das Haftungsrisiko für die
Waldeigentümer wird in der Regel durch die kommunale Haftpflichtversicherung einer Gemeinde
und die Berufshaftpflichtversicherung bei privaten Waldbesitzern abgedeckt.
7.7 Straßenverkehrsordnung (Auszug)
Nur von untergeordneter Bedeutung ist die Straßenverkehrsordnung für die Wegearbeit. Lediglich
beim Aufstellen von Wegweisern im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs ergeben sich Berührungspunkte.
– Die Unterkante der Schilder sollte, soweit nicht bei einzelnen Verkehrszeichen anderes gesagt ist,
in der Regel 2,25 m vom Boden entfernt sein, über Radwegen 2,35 m.
7.8 Haftpflichtversicherung
Obwohl bei der Wegemarkierung mit größtmöglicher Sorgfalt gearbeitet wird, könnte es doch zu
Haftungsfragen kommen. Um etwaige Schadenansprüche abzuwehren bzw. zu erfüllen wurde vom
Hauptverein dafür eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versichert bei Schäden gegenüber Dritten und gegenüber Mitgliedern sind alle Mitglieder des
Schwarzwaldvereins im Rahmen ihrer persönlichen Haftung.
7.9 Unfallversicherungsschutz
Für Unfälle die während oder auf dem Weg zu Arbeiten an den Wanderwegen passieren können
besteht Versicherungsschutz.
Über den Hauptverein ist eine Gruppen-Unfallversicherung für ehrenamtliche Mitarbeiter abgeschlossen. Versichert sind Wegewarte und Wegebetreuer. Des Weiteren besteht eine Namenlose Gruppen
Unfallversicherung für Mitarbeiter die nur gelegentlich tätig sind (z. B. für Arbeitseinsätze an Wanderwegen). Ein Formular zur Ameldung für die Gruppenunfallversicherung wird vom Hauptverein
im Dezember an alle Ortsgruppen verschickt. Die örtlichen Vereine sind für die Anmeldung Ihrer
Mitarbeiter beim Hauptverein verantwortlich.
91
WANDERWEGE MARKIEREN
92
8
8
Anhang
93
WANDERWEGE MARKIEREN
8.1 Prädikatswanderwege
Ein Prädikatswanderweg ist ein Wanderweg, der von einer unabhängigen Organisation mit einem
Prädikat ausgezeichnet wurde.
Wanderer beurteilen den Erlebniswert individuell. Die Zufriedenheit hängt primär davon ab, ob
wachgerufene Erwartungen erfüllt werden. Die Planung und das eigene zusammenstellen von Touren, ist schon Teil des Wandererlebnisses. Die Ausweisung von Zertifizierungen der Wanderwege
hat nicht automatisch eine erhöhte Zufriedenheit und Wanderfreude zufolge. Ob man in Gemeinschaft oder alleine wandert, die Witterung oder Einkehrmöglichketen sind oftmals von höherer Bedeutung für den Erlebniswert einer Tour als Kriterien, die mit der Beschaffenheit des Wanderweges
zusammenhängen.
8.1.1 Qualitätskriterien
Die Qualitätskriterien basieren auf Wünschen und Vorlieben der Wanderer und sollen damit die Attraktivität des Wanderweges messbar machen. Sie berücksichtigen neben Beschaffenheit, Streckenführung und Kennzeichnung des Weges selbst auch Faktoren wie z. B. landschaftliche und kulturelle
Sehenswürdigkeiten, Abwechslungsreichtum und „Erlebnispotential“.
Wenn ein Wanderweg ein definiertes Qualitätsniveau erreicht hat und dieses durch eine Prüfung
bestätigt wurde, kann er mit dem jeweiligen Prädikat werben.
8.1.2 Prädikate für Wanderwege in Deutschland
Es gibt in Deutschland zwei Prädikate für Wanderwege. Beide sind für jeweils drei Jahre gültig.
– Das Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ des Deutschen Wanderverbands beurteilt Abschnitte von vier Kilometern anhand von neun Basis- und 23 Wahlkriterien.
– Das Deutsche Wandersiegel des Deutschen Wanderinstituts e. V. beurteilt jeden Kilometer anhand von 34 Kriterien.
Kriterien Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“
Abb. 70: Logo Qualitätsweg bis 2015
Abb. 71: Logo Qualitätsweg ab 2015
Zur Erlangung dieses Gütesiegels müssen sämtliche der folgenden Kernkriterien erfüllt sein sowie
diverse Wahlkriterien teilweise erfüllt sein, wobei deren Erfüllung aus einem Punktesystem abgeleitet wird
94
8 ANHANG
8
Kernkriterien sind:
1. mindestens 35 % der Gesamtstrecke müssen naturbelassene Wege sein
2. höchstens 5 % der Gesamtstrecke und höchstens 1.500 m am Stück dürfen schlecht begehbare
Wege sein
3. höchstens 20 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen Verbunddecken
aufweisen
4. höchstens 3 % der Gesamtstrecke und höchstens 300 m am Stück dürfen auf befahrenen
Straßen liegen
5. höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen neben befahrenen
Straßen liegen
6. 100 % der Gesamtstrecke müssen eine nutzerfreundliche Markierung aufweisen
7. bzgl. der Abwechslung müssen mindestens 2 Formationswechsel auf 8 km liegen
8. bzgl. des Erlebnispotentials müssen mindestens 4 Punkte auf 8 km aus den Wahlkriterien 13–19
vorhanden sein
9. höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen ein intensiv
genutztes Umfeld aufweisen
Wahlkriterien sind:
Wegeformat
10. mindestens 1.000 m naturbelassene Wege (erdig, grasig bzw. landschaftstypisches Oberflächenmaterial)
11. neutrale Wertung für befestigte Wege mit Feinabdeckung (Oberfläche aus Feinmaterial mit
Korngröße unter 15 mm)
12. höchstens 300 m schlecht begehbare Wege, z. B. aufgeschüttete Bruchsteindecke
(Korngröße über 15 mm)
13. höchstens 500 m Verbunddecken (Asphalt, Beton, Pflaster auf der Gehspur)
14. mindestens 500 m, zählt doppelt ab 1.500 m Pfade (Gehspur von weniger als 1 m Breite)
15. höchstens 50 m auf befahrenen Straßen, einschließlich ungesicherter Fahrbahnquerungen
16. höchstens 300 m neben befahrenen Straßen, bis zu einem Abstand von einer Straßenbreite
zum Fahrbahnrand
Wanderleitsystem/Besucherlenkung
– lückenlose, fehlerfreie und eindeutige nutzerfreundliche Markierung (nach Markierungsrichtlinien für „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“)
– mindestens zwei Wegweiserstandorte mit Entfernungsangaben
– mindestens zwei Vernetzungen mit anderen markierten Wanderwegen
Natur/Landschaft
– mindestens drei Abwechslungen im Großen (wechselnde Landschaftsformationen)
– mindestens 1.000 m Strecke mit natürlicher Stille (keine maschinen- und verkehrserzeugte
Geräusche)
– mindestens eine (mehr zählt doppelt) attraktive Naturlandschaft, z. B. Altwald, Waldwiese,
Heide, eindrucksvolles Biotop
95
WANDERWEGE MARKIEREN
– mindestens ein (mehr zählt doppelt) natürliches Gewässer, z. B. naturnahe Quelle, Bach, Fluss,
See, Moor
– mindestens eine (mehr zählt doppelt) punktuelle Naturattraktion, z. B. Gipfel, Schlucht, Felsen,
Höhle, Wasserfall, Naturdenkmal
– mindestens eine (mehr zählt doppelt) eindrucksvolle Aussicht (dauerhaft freies Blickfeld, mind.
45-Grad-Öffnung und 2.000 m Sichttiefe)
Kultur
17. mindestens eine gefällige Ortsszene, z. B. Altstadtstraße, repräsentative Gebäudezeile,
Marktplatz
18. mindestens eine (mehr zählt doppelt) regionale kulturelle Sehenswürdigkeit, z. B. Burg, Klöster, Kirche, historische Anlage
19. mindestens ein (zählt doppelt) nationales Baudenkmal, z. B. Schloss, Dom, Wasserspiel, Weltkulturerbe
Zivilisation
20. höchstens 300 m intensiv genutztes Umfeld, z. B. Gewerbegebiete, Kläranlagen, massive
Stromtrassen, Windkraftanlagen
21. mindestens ein (mehr zählt doppelt) Gasthaus, wenn ab mittags und an fünf Tagen pro Woche
geöffnet
22. mindestens ein Haltepunkt für ÖPNV, PKW, z. B. Haltestelle für Bus und Bahn, Wanderparkplatz
23. mindestens zwei Rastmöglichkeiten, z. B. Bänke, Rastplätze, Hütten
Kriterien Deutsches Wandersiegel
Abb. 72: Logo Deutsches Wandersiegel
des Deutschen Wanderinstituts e.V.
Seit 1999 in zahlreichen Praxistests immer wieder verbessert, bietet dieser Katalog unter der Bezeichnung "Deutsches Wandersiegel" die Möglichkeit, die Qualität von Wanderwegen umfassend zu
bewerten.
Kernbestandteil sind 34 Kriterien, die für jeden Kilometer Weges die Aufnahme von knapp 200
Merkmalen zum Wegeformat, zur Landschaft, ihren kulturellen Sehenswürdigkeiten und zivilisatorischen Barrieren, zum Wanderleitsystem und zu den Makrostrukturen des Umfeldes verlangen.
Sie beschränken sich also nicht nur – wie im Falle von Radwegen oder Bergwanderwegen – auf rein
technische Gegebenheiten, sondern versuchen möglichst viele Aspekte des Wandererlebnisses in
Zahlen zu fassen.
96
8 ANHANG
8
Kernkriterien (vereinfacht)
1. Verbunddecke max. 1.200m am Stück (bei Berührung attraktiver Ziele pro Ziel zzgl. 300 m bis
max. 2.000m), max. 15 % der Gesamtstrecke
2. Verkehrssicherheit max. 150m am Stück, max. 3 % der Gesamtstrecke
3. Neben Durchgangstraßen max. 1.200m am Stück (bei Berührung attraktiver Ziele pro Ziel zzgl.
300 m bis max. 2.000m), max. 10% der Gesamtstrecke
4. Weg mühsam begehbar max. 500m am Stück, max. 5 % der Gesamtstrecke
5. Nutzerfreundliche Markierung Sichtmarkierung obligatorisch, bei Richtungswechsel mit Bestätigungszeichen im Weg auf Sicht. Sicheres Auffinden des Weges auf der gesamten Wegstrecke
6. Formationswechsel mind. 2 deutliche Umgebungswechsel auf 6 km
7. Intensiv genutztes Umfeld max. 1.000m am Stück (bei Berührung attraktiver Ziele pro Ziel zzgl.
300 m bis max. 1.500m), max. 8 % der Gesamtstrecke.
Deutsches Wandersiegel – Qualitätskriterien für Premiumwege (Version 5)
Wegeformat
8.
Belag
erdig, grasig
positiv
geschottert, geteert
negativ
9.
Breite
pfadig
positiv
breit, gerade
negativ
10. Wegsaum
grün, angelegt
positiv
Zaun, Mauer
negativ
11. Hindernisse
schwer begehbar
negativ
12. Wegenutzung
Auto-, Radverkehr
negativ
13. Durchgangsstraßen
Straßenbegleitung
negativ
14. Verkehrssicherheit
Straßenpassagen
negativ
Natur/Landschaft
15. Waldformation
16.
Flurformation
17.
18.
19.
Nahrelief
Ränder
Aussicht
20.
Gewässer
21.
22.
23.
Geologie
Idyll
Flora
offen, schön, Biotop
monoton, zerstört
Wiesental, Gehölz,
Intensivanbau
Hohlweg, Schlucht
Waldrand, Ufer
Öffnung, Weite
Siedlung, Verkehr
naturnah, schön
verbaut, gekippt
Felsen, Höhlen
Platz, Gruppe
Baumveteranen
positiv
negativ
positiv
negativ
positiv
positiv
positiv
negativ
positiv
negativ
positiv
positiv
positiv
97
WANDERWEGE MARKIEREN
Kultur/Zivilisation
24. Bebauung
25. Ortsbild
26. Hoch-/Tiefbauten
27. Dauerimmissionen
28.
29.
30.
31.
Historische Bauwerke
Monumente
Kleinmonumente
Gasthäuser
Wanderleitsystem
32. Wegweiser
33.
Markierung
34.
35.
Notorientierung
Tafeln
36.
Möblierung
Übergreifend
37. Landschaftsbild
38.
39.
40.
41.
98
Abwechslung
Pflegemängel
Wegeführung
Vernetzungspunkte
trist, unschön
gefällig, Altstadt
Hochmasten, Deponie
Stille
Lärm, Gestank
Schlösser, Burgen
Denkmal, Kunstwerk
Bildstöcke, Kreuze
Gasthof, Hütte
negativ
positiv
negativ
positiv
negativ
positiv
positiv
positiv
positiv
mit Entfernung u.a.
verwirrend, falsch
auf Sicht, Beruhigung
verwirrend, falsch
Standortangaben
Orientierung, Info
fehlerhaft, Zeigefinger
Bänke, Rastplätze
positiv
negativ
positiv
negativ
positiv
positiv
negativ
positiv
extensiv, unberührt
ausgeräumt, besiedelt
Formationswechsel
Landschaft, Schilder
schlechte Alternativen
Haltestellen, Knoten
positiv
negativ
positiv
negativ
negativ
positiv
8 ANHANG
8
8.2 Checkliste Werkzeuge und Material
In dieser Liste sind Werkzeuge und Material aufgeführt die für die Kontrolle und den Unterhalt von
Wanderwegen verwendet werden.
8.2.1 Werkzeuge
1. Hammer 250 g
2. Beißzange mittlere Größe
3. Gabelschlüsse 13 mm
4. Inbusschlüssel 8 mm
5. Säge klappbar
6. Astschere
7. Leiter
8. Nageleisen (nicht auf dem Bild)
Für Farbmarkierungen
9. Pinsel
10. Schablone
11. Farbe
Abb. 73: Die Standardausstattung des Wegewartes
99
WANDERWEGE MARKIEREN
8.2.2 Markierungsmaterial
Das folgende Markierungsmaterial kann beim Wegereferat bestellt werden. Die jeweils aktuellen
Bestellscheine können für registrierte Mitglieder im internen Online-Bereich (Service > Wege) heruntergeladen, oder auf Anfrage beim Wegereferat angefordert werden.
Email-Rauten, 70x100 gelb auf weiß
Email-Pfeile, 70x100 schwarz, einfach
Stück Email-Pfeile, 70x100 schwarz, doppelt
Unterlaghölzer flach/ 70x50
Richtungspfeil, gelbe Raute, einseitig 80x250
Richtungspfeil, gelbe Raute, doppelseitig 80x280
Unterlagbrettchen 80x220
Unterlagholz doppelt (für 2 Rauten übereinander)
Plastik-Unterlegescheiben (für Nägel)
Alu-Nägel 55x3,5
Aufkleber 100x70, Gelbe Raute
Aufkleber 100x70, schwarzer Pfeil
Alu-Halterungen für kl. Pfeile, Rauten und Pfeile
Befestigungsmaterial für Halterungen (je 2x Schrauben, Muttern, U-Scheiben, Zahnscheiben)
Bandschellen Spannbereich 50-70 mm
Bandschellen Spannbereich 60-80 mm
Bandschellen Spannbereich 80-100 mm
Bandschellen Spannbereich100-120 mm
Bandschellen Spannbereich120-140 mm
Bandschellen Spannbereich 140-160 mm
Aluklötze
Schrauben, Innensechskant 8x16
U-Scheibe, Polyamid 8,4
100
8 ANHANG
8
8.3 Info-Standorte und Wegweiser
An den Wegweisern und Info-Standorten ist auf folgendes zu achten
1. Der Standort muss von allen Wanderrichtungen aus gut sichtbar sein.
2. Die Wanderer sind am Standort keiner Gefahr ausgesetzt. Der Abstand zum Straßenverkehr
und Absturzstellen muss sicher sein.
3. Der Abstand zwischen Wegweiserspitzen und Straßenraum ist mindestens 50 cm.
Der unterste Wegweiser ist 2,25 m vom Boden entfernt.
4. Das Stahlrohr ist gut verankert, lässt sich nicht drehen und steht senkrecht.
5. Die Wegweiser sind richtig und komplett beschriftet, und sauber. Die Befestigungen sind
einwandfrei.
6. Die Wegweiser sind vollständig und zeigen die Richtung eindeutig und genau an.
7. Wegweiser, die zum Betrachter zeigen, sind zuoberst montiert;
Wegweiser die vom Betrachter wegzeigen zuunderst.
In die gleiche Richtung zeigende Wegweiser sind zusammengefasst.
8. An Wegwesern mit Wegweisern anderer Kategorien gilt die Reihenfolge:
Radwege oben, darunter Wanderwege, darunter Wegweiser der Premiumwege.
Darunter Hinweischilder.
9. Die Wegweiser sind einheitlich gestaltet. D. h. gleiche Formate.
10. Vom Standort aus ist in alle Richtungen eine Bestätigungsmarkierung sichtbar.
11. Bei Zugängen zum Wanderwegenetz mit Infotafel, steht der Wegweiser möglichst in unmittelbarer Nähe der Wanderkarte.
101
WANDERWEGE MARKIEREN
8.4 Zwischenmarkierung
1. Bei Wegverzweigungen ist der Wanderwegeverlauf in beide Richtungen eindeutig markiert.
2. Markierungszeichen sind im Verlauf des Weges nach ca. 200 m wiederholt angebracht
3. Die Markierungszeichen sind stets auf Sicht, frontal zur Gehrichtung
(Höhe möglichst 180 - 200 cm) angebracht.
Abb. 74: Markierung auf Sicht, frontal zur Gehrichtung.
4. Markierungszeichen werden von Ästen und Gebüsch freigehalten. Der Bewuchs ist so zurück zu
schneiden, dass er nicht vor Ablauf eines Jahres das Zeichen wieder verdeckt.
5. Nicht mehr benötigte oder missverständliche Markierungszeichen werden entfernt.
6. Beschädigte Markierungen werden ersetzt.
7. Die Markierung ist auch in Ortschaften sind durchgehend und ausführlich.
8. Wegweiser werden in Sichtweise des Wegweisers im Weg bestätigt.
Abb. 75: Die Richtung des Wegweisers wird in
Sichtweite bestätigt
102
8 ANHANG
8
103
Die „Grüne Serie“, Kartenschnitte des Schwarzwaldvereins
U4
WER MACHT DENN SOWAS?
23.000 Kilometer einheitlich markierte
Wanderwege, 22 Fernwege, 14.000 Wegweiser, 200.000 Markierungszeichen,
30.000 ehrenamtliche Arbeitsstunden
pro Jahr.
SCHWARZWALDVEREIN.
WIR MACHEN DAS!
und
Mitmachen
mitwandern
verein e.V.
iburg
Schwarzwald
| 79098 Fre
5
1
g
n
ri
rg
e
b
Schloss
20
0 53-0 Fax –
8
3
/
1
6
7
0
n
Fo
e
waldverein.d
info@schwarz ldverein.de
wa
www.schwarz