WANDERWEGE MARKIEREN Handbuch für Wegewarte im Schwarzwaldverein WANDERN WEGE NATURSCHUTZ HEIMATPFLEGE JUGEND FAMILIE Das Wegenetz des Schwarzwaldvereins WANDERWEGE MARKIEREN Handbuch für Wegewarte im Schwarzwaldverein e. V. WANDERWEGE MARKIEREN Impressum Herausgeber: Schwarzwaldverein e.V. Schlossbergring 15 79098 Freiburg Tel. 0761 / 380 53-0 Fax 0761 / 380 53-20 e-mail: [email protected] www.schwarzwaldverein.de 2. Auflage 2015 neu überarbeitet Autor: Manfred Mutter Bearbeitung: Stephan Seyl, Patrick Schenk, Werner Hillmann Fotos: W. Hillmann , M. Metzger, M. Mutter, S. Seyl, B. Weber, Schwarzwaldverein e.V. Satz: Katja Camphausen Druck: schwarz & weiß, Freiburg Aus Gründen der Vereinfachung wird in diesem Handbuch nur die männliche Form verwendet. Es sind aber Frauen und Männer gemeint, soweit keine andere Regelung festgelegt ist. Alle Ämter stehen grundsätzlich beiden Geschlechtern offen. Vorwort Der Schwarzwaldverein e. V. wurde im Jahr 1864 in Freiburg/Breisgau gegründet und ist der älteste und von der Mitgliederzahl her der zweitgrößte Wanderverein in Deutschland. Bereits bei seiner Gründung hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, den Schwarzwald durch Anlage von Wanderwegen für den Tourismus zu erschließen. Diese Aufgabe gehört auch heute noch zu den satzungsmäßigen Zielen des multifunktionellen Vereins. Die zur Wegemarkierung verwendeten Rauten (geometrisches Zeichen) in unterschiedlichen Farbgestaltungen haben das Wanderwegenetz weithin bekannt gemacht, wobei die rote Raute des Westweges sogar als Vereinszeichen gewählt wurde. Aufgrund unserer über 150-jährigen Erfahrung und mit finanzieller Förderung durch das Land Baden-Württemberg leistet der Schwarzwaldverein e.V. die Planung und Kennzeichnung der Wanderwege im Schwarzwald und seinen angrenzenden Gebieten. Vor der Einführung des „Wegesystems 2000“ war im gesamten Schwarzwald eine Vielzahl von Wanderwegen installiert, die uneinheitlich beschildert waren. Verschieden Initiatoren, bunte Markierungszeichen und fehlende Regelungen hatten zu einem Irrgarten geführt, der für den Wanderer nicht mehr nachvollziehbar war und deshalb oft zu Reklamationen Anlass gab. Dem Wildwuchs an Markierungszeichen setzte der Schwarzwaldverein seit dem Jahr 1999 ein neues einheitliches Markierungssystem entgegen. Im gesamten Verbandsgebiet besteht nun ein flächendeckendes zusammenhängendes Wanderwegenetz. Die vollständige Umsetzung des Netzgedankens ist in Deutschland einmalig. Es ist eine wichtige Aufgabe für uns, Einzelansprüche zu erfassen, zu koordinieren und bei Eignung in das Wegenetz zu integrieren. Im Zuge der touristischen Vermarktung kam bald der Ruf nach Qualitäts-Wanderwegen auf, für uns ein berechtigtes Interesse. Der Schwarzwaldverein hat den Westweg als ersten Wanderweg nach den Kriterien des Deutschen Wanderverbandes „Wanderbares Deutschland“ zertifizieren lassen. Ihm folgen nun weitere Wünsche nach Prädikatisierung, die es sorgfältig zu prüfen gilt. Bei Eignung erfolgt die Übernahem in das Gesamtwegenetz. Der Schwarzwaldverein betrachtet es auch in Zukunft als seine Pflicht, das einheitliche Wanderwegenetz zu betreuen, zu pflegen und in seiner Qualität zu erhalten. Hierzu gehört insbesondere auch die Aus- und Fortbildung unserer Wegewarte. Ein besonderes Augenmerk gilt der Vermeidung eines Rückfalls in die unkoordinierte Markierungsvielfalt. Dieses Handbuch in zweiter Auflage soll ein Arbeitsbuch für die ehrenamtlichen Wegewarte im Schwarzwaldverein sein, die mit großem Einsatz für die Qualität unserer Wanderinfrastruktur sorgen. Ihnen gebührt an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für ihren verantwortungsvollen Dienst. Es richtet sich aber auch an Touristiker und Planer, um die Grundideen und die Regeln unseres Markierungssystems darzustellen. Georg Keller Präsident Freiburg, im Juni 2015 3 WANDERWEGE MARKIEREN 1. Einleitung 7 1.1 Systemgrundsätze………………………………………………………………………………………………………………………… 8 1.2 Ziel ………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 9 1.3 Entstehungsgeschichte ………………………………………………………………………………………………………………… 9 1.4 Wegenetz mit Markierungszeichen und Wegweisern ………………………………………………………… 10 2. Wegeplanung 13 2.1 Anlegen von Wanderwegen ………………………………………………………………………………………………… 14 2.2 Struktur der Wanderwege …………………………………………………………………………………………………… 18 2.3 Anforderungen des Tourismus ……………………………………………………………………………………………… 20 2.4 Beschriftungssystem ………………………………………………………………………………………………………………… 23 2.5 Bau von Stegen Brücken und Treppen ………………………………………………………………………………… 24 2.6 Wanderwege und Naturschutz ……………………………………………………………………………………………… 26 2.7 Genehmigung von Wanderwegen ………………………………………………………………………………………… 26 2.8 Themenwege …………………………………………………………………………………………………………………………… 27 2.9 Wegenamen …………………………………………………………………………………………………………………………… 30 2.10 Zusatzinformationen …………………………………………………………………………………………………………… 31 3. Markierungspraxis 33 3.1 Markierungsregeln …………………………………………………………………………………………………………………… 34 3.2 Wegweiser ……………………………………………………………………………………………………………………………… 41 3.3 Anwendung von Richtungspfeilen ………………………………………………………………………………………… 55 3.4 Anwendung von Markierungszeichen …………………………………………………………………………………… 56 3.5 Material …………………………………………………………………………………………………………………………………… 58 3.6 Wanderwege und Tourismus ………………………………………………………………………………………………… 60 4. Betreuung der Wanderwege 63 4.1 Betreuung der Wanderwege ………………………………………………………………………………………………… 64 4.2 Betreuungsumfang …………………………………………………………………………………………………………………… 65 4.3 Aufgabenteilung ……………………………………………………………………………………………………………………… 67 4.4 Materialbeschaffung ………………………………………………………………………………………………………………… 69 4.5 Jahresberichte ………………………………………………………………………………………………………………………… 70 4.6 Aufwandsentschädigung ………………………………………………………………………………………………………… 71 4 INHALT 5. Digitale Wegeverwaltung 75 5.1. Digitale Wegeverwaltung ……………………………………………………………………………………………………… 76 5.2 Die Digitale Wegeverwaltung für die Ortsgruppen in der Praxis ……………………………………… 77 5.3 Wanderkarten des Schwarzwaldvereins ……………………………………………………………………………… 79 6. Arbeitstagungen 81 6.1 Organisation einer Arbeitstagung (Bezirkstagung) ……………………………………………………………… 82 6.2 Einladung ………………………………………………………………………………………………………………………………… 82 6.3 Ablauf ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 83 6.4 Protokoll einer Arbeitstagung ……………………………………………………………………………………………… 84 7 Rechtliche Grundlagen des Wanderns 87 7.1 Betretungsrecht von Natur und Landschaft ………………………………………………………………………… 88 7.2 Verkehrssicherungspflicht ……………………………………………………………………………………………………… 89 7.3 Eigentumsrecht ………………………………………………………………………………………………………………………… 89 7.4 Reiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen in Baden-Württemberg ……………………………… 90 7.5 Radfahren und Wandern ………………………………………………………………………………………………………… 90 7.6 Haftung auf Wanderwegen …………………………………………………………………………………………………… 90 7.7 Straßenverkehrsordnung (Auszug) ………………………………………………………………………………………… 91 7.8 Haftpflichtversicherung …………………………………………………………………………………………………………… 91 7.9 Unfallversicherungsschutz ……………………………………………………………………………………………………… 91 8. Anhang 93 8.1 Prädikatswanderwege …………………………………………………………………………………………………………… 94 8.2 Checkliste Werkzeuge und Material ……………………………………………………………………………………… 99 8.3 Info-Standorte und Wegweiser …………………………………………………………………………………………… 101 8.4 Zwischenmarkierung …………………………………………………………………………………………………………… 102 5 WANDERWEGE MARKIEREN 6 1 1 Einleitung 7 WANDERWEGE MARKIEREN 1.1 Systemgrundsätze Im gesamten Schwarzwald und den angrenzenden Landschaften findet der Wanderer ein zusammenhängendes Wegenetz vor. Das Anlegen der Wege und der Unterhalt der Markierung obliegen den Gemeinden und dem Schwarzwaldverein. Daneben bringen sich Vermarktungsorganisationen (Tourismus, Naturparke) in die Planung des Wegenetzes ein. Damit bei unterschiedlichen Interessen eine einheiliche Gestaltung erreicht wird, ist eine Koordination erforderlich. Das WanderwegeSystem 2000 basiert auf Grundsätzen Qualität, Identität, Praktikabilität und Flexibilität. Die Anwendung der gesamten Systematik ordnet sich diesen Regeln unter. Die Grundsätze sind als Einheit zu sehen und dürfen nicht isoliert betrachtet werden (siehe folgende Abbildung). Qualität Durchgehend gutes Netz, lokal und regional abgestimmte Wege, nach gleich lautenden Richtlinien markiert, Qualität ausschließlich aus Sicht des Wanderers. Identität Gestaltung, Gefälligkeit, Wiedererkennungseffekt durch einheitliche Gestaltung der Orientierungsmittel, gibt Vertrauen für den Nutzer. Praktibilität Bearbeitungsfreundlichkeit, sorgsamer Umgang mit den finanziellen und ökologischen Recourcen und ehrenamtlichem Einsatz. Flexibilität Aufnahme von lokalen und regionalen Eigenheiten, in einheitlicher Form und Regel. Abb. 1: Die vier Grundsätze des Wanderwegesystems 2000 8 1 EINLEITUNG 1 1.2 Ziel Der Kerngedanke bei der Entwicklung des Systems war die Zufriedenheit aller Nutzer zu erreichen. Dies sind sowohl die Naherholungssuchenden, die Fußgänger, die alte Fußwege zwischen den Ortschaften nutzen, als auch die Wandertouristen. Von großer Bedeutung ist die Betrachtung der Gesamtheit der Beschilderung. Eine überzogene Ausstattung der Natur mit Schildern schreckt den Wanderer eher ab und lässt keine Begeisterung für den Aufenthalt in Wald und Natur aufkommen. Wenngleich kostspielige neue Wanderwege-Initiativen für die Vermarktung eines Tourismusgebietes vorteilhaft erscheinen, werden diese Angebote in das Gesamtbild des vorhandenen WanderwegeInventars eingeordnet und in einem Gesamtbild beurteilt und bewertet. Auch Freizeitangebote wie Mountainbike-Wege, Fahrradweg-Beschilderung, die Beschilderung für Winter-Wanderwege oder Nordic-Walking-Angebote usw. bilden am Ende eine oftmals uneinheitliche Vielfalt. Viele Initiativen des Tourismus im Wanderbereich sind durch geltende Förderrichtlinien an Regeln und Kriterien gebunden, die keinem übergeordneten Konzept unterliegen. Erkennbar wird dies zum Beispiel an einem Wanderparkplatz, wo mehrere Wanderübersichtskarten aus unterscheidlichen Förderquellen zu finden sind, die sich über mehrere Jahre nebeneinander angesammelt haben. Der Nutzer der Freizeitangebote soll ein Gefühl des Wohlbehagens spüren. Er beurteilt das Gesamtbild der Umgebung. 1.3 Entstehungsgeschichte Der Schwarzwaldverein markiert seit mehr als 100 Jahren Wanderwege im Gebiet des Schwarzwaldes. Als erstes entstand mit dem Westweg im Jahre 1900 der erste Fernwanderweg Europas. Weitere Wege die im Schwarzwald von Nord nach Süd verlaufen, kamen mit den Jahren hinzu. Wege, die den Schwarzwald von West nach Ost durchlaufen, haben die ersten Fernwege zu einem grobmaschigen Netz ergänzt. Dieses bestand somit aus den Nord-Süd-Wegen und den Querwegen. Sie wurden „Höhenwege“ genannt. Heute noch ist dieses Netz nachvollziehbar, denn die Nord-Süd-Wege haben eine Raute auf weißem Grund. Bei den Querwegen ist Hintergrundfarbe der Raute gelb. In der Folgezeit wurden die damals sogenannten „Zugangswege zu den Höhenwegen“ geschaffen. Diese Wege sind auch heute noch Bestandteil des Wegenetzes. Es sind die regionalen Wanderwege, die mit der blauen Raute auf weißem Grund gekennzeichnet sind. Nach dem Erstarken des Tourismus, seit Beginn der 50er Jahre haben Ortsgruppen des Schwarzwaldvereins, der Forst und andere Akteure, zumeist als Rundwege angelegte Wanderangebote markiert. Das geschah in großem Umfang, mit unterschiedlichen Methoden und mit einer Unzahl von verschiedenen Markierungszeichen. Die Qualität der Wanderwegemarkierung insgesamt verlor dabei an guten Ruf im gesamten Wandergebiet. Die einwandfrei signalisierten Wege mit systemgerechter Markierung litten genauso darunter. In Umfragen und Zuschriften zeigte sich dies immer wieder sehr deutlich. Aus Rücksicht auf die Tourismuswerbung hielt man sich mit Kritik in der Öffentlichkeit sehr zurück. Der Schwarzwaldverein erkannte schließlich, dass diese Praxis zu einer zunehmenden Unübersichtlichkeit führte. Ein „Weiter so“ war nicht möglich, zumal die Rückmeldungen unzufriedener Wanderer Maßnahmen erforderten. Vom Schwarzwaldverein wurde im Jahr 2000 im Hotzenwald ein Pilotprojekt „Wegesystem 2000“ entwickelt, das vom Naturpark Südschwarzwald gefördert wurde. Der Handlungsbedarf bestand vor allem darin, die etwa 150 verschiedenen Markierungszeichen im Modellgebiet, die den Touristen oftmals mehr Verwirrung als Orientierung gaben, zu ordnen. 9 WANDERWEGE MARKIEREN Mit dem „Wegesystem 2000“ wurde die Markierungsvielfalt zurückgeführt. Nahezu alle bestehenden Wanderwege konnten erhalten werden. Aus ihnen wurden die örtlichen Wanderwege, die heute mit der gelben Raute auf weißem Grund markiert sind. 1.4 Wegenetz mit Markierungszeichen und Wegweisern Das Wege- und Markierungssystem des Schwarzwaldvereins besteht im aus drei Teilen: Einem zusammenhängenden Wanderwegenetz, der konsequenten Verwendung von Wegweisern, sowie der Markierung eines Weges mit einem einheitlichen Zeichen. Alle Wanderwege des Schwarzwaldvereins sind digital erfasst. Dies ermöglicht eine professionelle Verwaltung, sowie Serviceleistungen für die Wanderer und den Tourismus. Ziel des Wege- und Markierungssystems ist es, im gesamten Verbreitungsgebiet des Schwarzwaldvereins ein zusammenhängendes und regional abgestimmtes Wanderwegenetz anzubieten. Wichtiger Bestandteil ist eine durchgängige, zuverlässige Betreuung und ständige Suche nach Optimierungsmöglichkeiten. Leitbild Wanderer Wandern wird von einem sehr großen Teil unserer Bevölkerung als beliebteste Freizeitbetätigung angegeben. Es wird organisiert und unorganisiert betrieben und trägt dazu bei, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, Freizeit zu gestalten, sowie soziale Kontakte zu ermöglichen, aufzubauen und zu fördern (Agenda 21). Besonderes Augenmerk gilt dem Individualwanderer, der ... … Halbtages- oder Tages- sowie Mehrtagestouren unternimmt, ... sich seine Tour nach persönlichen Gesichtspunkten zusammenstellt, ... sich in der Landschaft an Wegweisern und Markierungen orientiert, ... die Wanderkarte zur Planung benutzt, ... eine eindeutige und zuverlässige Markierung erwartet. Wegekategorien Das Wegenetz des Schwarzwaldvereins kennt vier Wegekategorien, die jeweils mit unterschiedlichen Zeichen markiert sind. a) Fernwanderwege Sie sind durchgängig mit einem eigenen Zeichen markiert. Sie machen ca. 2.500 km des Gesamtwegenetzes aus. Als Beispiele seien der Westweg oder der Querweg Lahr-Rottweil (Abbildung) genannt. Die Zuständigkeit liegt beim Schwarzwaldverein e.V. b) Regionale Wanderwege Sie ergänzen das Netz der Fernwanderwege und verbinden bekannte Orte und Landschaften. Regionale Wanderwege sind mit der blauen Raute gekennzeichnet. Ihr Anteil am Wegenetz beträgt ca. 2.500 km. Die Zuständigkeit liegt beim Schwarzwaldverein e.V. 10 1 EINLEITUNG 1 c) Örtliche Wanderwege Sie binden lokale Ziele und Ausgangspunkte in das Wanderwegenetz ein. Sie sind mit der gelben Raute markiert und bilden ein feinmaschiges Wegenetz über das gesamte Schwarzwaldvereinsgebiet und darüber hinaus. Alle Wege sind miteinander verknüpft und verbunden, alle Routen sind in das Wegenetz eingefügt. Rundwanderungen als auch Streckenwanderungen können leicht geplant werden, eine flexible Orientierung unterwegs ist dem Wanderer leicht möglich. Die markierten Wege zählen zu den abwechslungsreichsten Strecken der Region, bieten weitgehend optimale Wanderbedingungen und führen zu den reizvollsten Punkten in der Landschaft. Im gesamten Gebiet wird ein einheitliches System mit einheitlichen Markierungszeichen angewendet. Die Wege mit der gelben Raute machen mit über 18.000 km den größten Anteil am Wegenetz aus. Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden. d) Touristische initiierte (zertifizierte) Wanderwege Diese Wege sind vom Tourismus gewünscht und in das Wegenetz integriert. – Wege mit eigenem Markierungszeichen. – Wege mit Wegenamen, zusätzlichem Wegweiser und eigenem Logo – Wege mit Wegenamen ohne eigenes Logo Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden oder Tourismusverbänden als Initiatoren. Abb. 2: Blaue Raute bei Allerheiligen 11 WANDERWEGE MARKIEREN 12 2 2 Wegeplanung 13 WANDERWEGE MARKIEREN 2.1 Anlegen von Wanderwegen Bei Anlage neuer Wanderwege, bei Optimierung von Streckenführungen oder bei Verlegung von Wanderwegen sind gewisse Grundsätze zu beachten. Diese können als Leitlinie gelten, wenn Maßnahmen zur Verbesserung am Wanderwegenetz gezielt vorgenommen werden. Ebenso kann eine Veränderung am Wegenetz nötig werden. Bei der Planung von Veränderungen gilt es bestimmte Kriterien zu beachten, um die Qualität eines Wanderweges zu verbessern. Begeisterung Oberstes Ziel beim Anlegen von Wegen ist es, bei den Touristen Freude am Wandern und Begesiterung für die Landschaft zu wecken um so Zufriedenheit zu erreichen. Dabei ist zum einen das Gesamtbild des zur Verfügung gestellten Inventars (Schilder, Wegweiser, Ruhebänke usw.) wie auch die respektvolle Ansprache des Wanderers gleichermaßen zu beachten. Sind Schilder, auch von anderen Organisationen (Radwege, Nordic-Walking-Wege), im Übermaß und in schlechtem Zustand vorhanden, ist dies der Zufriedenheit abträglich. Gleiches gilt für naive Wegenamen und Übersichtstafeln, die in Überzahl vorhanden oder mangelhaft gestaltet sind. Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeiten Gemütliche Gasthäuser und Hotels sind zum einen ein willkommenes Ziel der Wanderer. Zum anderen bieten sie Schutz vor Unwetter oder können zur Übernachtung genutzt werden. Je weiter diese von Ortskernen entfernt liegen, umso bedeutender sind diese für die Wanderwegeplanung. Auf Gasthäuser, die nicht mehr als 500 m abseits des Weges liegen, sollte auf Schildern hingewiesen werden. Erlebniswert Bei allem Naturgenuss will der moderne Wanderer etwas erleben. Der schönste Weg muss mit Erfahrungen angefüllt oder immerhin angereichert sein. Er interessiert sich für historische Relikte am Wegesrand (Kleindenkmale, Kapellen, Bildstöcke, Wegkreuze), kulturelle Sehenswürdigkeiten (Kirchen, Burgen, Schlösser, historische Ortskerne) und er sucht natürlich gemütliche Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeiten. Freie Aussichtslage Der Wanderer will unterwegs etwas sehen. Offene Wege auf Höhenzügen, Aussichtspunkte und Panoramalagen befriedigen ihn. Waldränder bieten interessantere Ausblicke als geschlossene Waldlagen oder Schluchten. Deshalb sind solche Wege zu bevorzugen. Eindrucksvollen Aussichten ist besondere Beachtung zu schenken. Wo es möglich ist sollten Aussichten an geeigneten Stellen freigehalten werden. Dazu bedarf es allerdings des Einvernehmens mit den Forstbehörden und Waldbesitzern. Innere Ökonomie Es liegt in der Natur des Menschen, Strecken, die zu Fuß zurückgelegt werden, stets kräfteökonomisch zu wählen. Selbst wenn er nur zum Zeitvertreib unterwegs ist, wählt er Abkürzungen, umgeht Abstiege, wenn erkennbar ein Wiederaufstieg vermieden werden kann oder nimmt steile Aufstiege in Kauf, wenn dadurch eine lange Fußstrecke entfällt. Wird die innere Ökonomie nicht beachtet, kann als Folge eintreten: Der Wanderer sucht sich den ökonomischen Weg selbst. Es können dadurch Zweitstrecken entstehen. Diese sind nicht gewollt, da sie oftmals auch ökologische Nachteile zur Folge haben. 14 2 WEGEPLANUNG 2 Landschaftspsychologie Die Landschaftspsychologie ist bei der Neuanlage von Wanderwegen von ganz besonderer Bedeutung. Der Mensch heutiger Prägung sucht Naturnähe; je weniger technisch-künstliche Elemente er erlebt, desto angenehmer ist das Naturerleben. Asphaltflächen, Betongebilde, Maschendrahtzäune, Müllhalden und Überlandleitungen stoßen ihn ab. Dagegen wertet Wasser in jeglicher Form die Landschaft auf. Quellen, Bachläufe, Wasserfälle, Seen und bewachsene Ufer werden als ideal angesehen, lockerer Baumbewuchs, Streuobstwiesen und parkähnliche Landschaften werden als angenehm empfunden. Die von Menschenhand gestaltete Kulturlandschaft gefällt im Allgemeinen besser, als die einem Urwald oder Steppenlandschaft ähnliche Landschaft (aus: Gutachten der Deutschen Sporthochschule Köln über „Landschaftsästhetik“). Landschaft /Natur Die Attraktivität einer Wanderung bemisst sich an der Abwechslung. Der Wanderer erfreut sich an wechselnden Landschaftsformationen (Wald, Wiesen, Heiden, Bergrücken, Talauen). Besonders Waldwiesen, Altwälder gärtnerische Anlagen oder Parks beeinflussen die Qualität eines Weges günstig. Punktuelle Naturattraktionen (Felsen, Höhlen, Grotten, Naturdenkmale, Wasserfälle) bereichern einen Wanderweg. Lenkung durch Wegweiser Die Wegweiser erlauben dem Wanderer eine zuverlässige Orientierung in der Landschaft. Sie stehen an jeder Kreuzung/Verzweigung markierter Wanderwege. Für jede markierte Richtung gibt es ein separates Wegweiserblatt mit detaillierten Ziel- und Entfernungsangaben. Zusätzlich finden sich Wegweiser an Punkten, die für den Wanderer wichtig sind, z. B. an Bushaltestellen, Bahnhöfen, oder Wanderparkplätzen. Für mögliche Touren steht ihm so eine unendliche Variationsbreite zur Verfügung. Durch die Auswahl der Routenziele wird der Wanderer auf reizvolle Wege geleitet. Marketing Wanderwege werden durch unterschiedliche Interessenten über mehrere Kanäle aktiv vermarktet. Auf dem einheitlich markierten Wanderwegenetz im Schwarzwald sind bestimmte Wanderrouten als „Touristisch initiierte Wege“ oder „Premiumwege“ besonders ausgewiesen. Sie haben ein eigenes Markierungszeichen. Beispiele sind die Schwarzwälder Genießerpfade, die als Premiumwege mit einem Zusatzschild am Wegweiser gekennzeichnet sind. Andere Wege mit eigenem Namen tragen zusätzlich an den Wegweiseren ein Schild mit eigener Kennzeichnung. Bei all diesen besonders hervorgehoben Wanderrouten ist Bedingung, dass sie in das Wegenetz des Schwarzwaldvereins integriert sind. Markierung Die Orientierung des Wanderers erfolgt in zwei Stufen. Zum einen durch die Informationen auf den Wegweisern, zum anderen durch die Führung mittels Markierungszeichen. Letztere sind stets auf Sicht und in beide Marschrichtungen anzubringen. Pfeile zeigen Richtungswechsel deutlich an. Die Menge der Markierungszeichen bemisst sich daran, dass ein Ortsfremder sicher den gekennzeichneten Weg finden kann. Das bedeutet, jede Wegverzweigung ist zu markieren. Bei Wegen, die ohne Abzweigung verlaufen, wird nach ca. 200 Metern ein weiteres Markierungszeichen (Beruhigungszeichen) erwartet. 15 WANDERWEGE MARKIEREN Naturschutz – Forst Hinsichtlich des Naturschutzes ist die Wegeführung ganz einfach zu erklären: Wo immer die Natur geschützt werden muss, wird kein Wanderweg angelegt. In Naturschutzgebieten bereits vorhandene oder im Einklang mit der Naturschutzbehörde angelegte Wege bilden eine Ausnahme. Forstbehörden, Eigentümer und andere die Landschaft nutzende und prägende Vertreter sind mit einzubeziehen. Öffentlicher Personennahverkehr Der Zugang zum Wanderwegenetz mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wo immer sich eine Möglichkeit bietet, ist eine Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr einzubeziehen. Hinweisschilder am Wanderweg sind möglich, wenn die Haltestelle nicht mehr als 500 m abseits des Weges liegt. Ortschaften Den Wanderern sollen auch Städte und Dörfer zugänglich sein. Daher sind die Wege auch durch Orte sorgfältig zu markieren. So sind auch die dort befindlichen Rast- und Einkehrmöglichkeiten erreichbar. Parkplätze Parkmöglichkeiten sind für die Nutzer der Wanderwege ein wichtiger Aspekt. Parkplätze sollten möglichst nah an den Verkehrswegen liegen und einen guten Zugang zum Wandergebiet haben. Abseits gelegene Parkplätze haben den Nachteil langer Anfahrtswege. Ein gut einsehbarer Platz, z. B. nahe an einem Waldgasthaus, bietet größere Sicherheit gegen Diebstahl. Rastplätze, Ruhebänke, Schutzhütten Wanderer erwarten an geeigneten Stellen Rastmöglichkeiten (z. B. Bänke oder Sitzgruppen). Geeignete Schutzhütten sollten über Wanderwege erreichbar sein oder nicht mehr als 500 m abseits des markierten Weges liegen. Hinweisschilder sind dann jedoch erforderlich. Ruhe Die Stille der Natur nimmt einen Spitzenplatz in den Anforderungen ein, wobei sanften Naturgeräuschen der Vorzug vor absoluter Stille eingeräumt wird. Intensiv genutztes Umfeld wie verkehrsreiche Straßen, Gewerbegebiete oder geschlossene Siedlungen sind selbstverständlich zu meiden, ebenso Einflugschneisen, Motorsportplätze und andere hoch frequentierte Verkehrswege. Sehenswürdigkeiten Bei der Wegführung ist selbstverständlich immer auf die Erreichbarkeit von besonderen landschaftlichen und kulturellen Sehenswürdigkeiten zu achten. Dabei sind Aussichten, Felsen, seltenen Biotopen, naturgeschützten Bäumen, Dorfbildern, Kulturdenkmälern etc. höherer Wert einzuräumen als historischen Stellen, bei welchen nicht wirklich etwas zu sehen bzw. zu erleben ist (z. B. ehemalige Schlachtplätze, völlig verschwundene Gebäude oder völlig eingeebnete Burgen). Wegebeschaffenheit Die Qualität eines Wanderweges beurteilt der Wanderer in erster Linie an der Oberflächenbeschaffenheit. So sind naturbelassene Wege und schmale Fußpfade beliebter als geschotterte, befestigte Waldwege. Verbesserungen bei Waldwegen mit grobem Schotter (mit Steinen größer als 15 mm) lassen sich durch eine Feinabdeckung leicht erreichen. 16 2 WEGEPLANUNG 2 Bei Untersuchungen (Profilstudie Wandern, Umfragen des Schwarzwaldvereins) haben Wanderer nichts negativer bewertet als asphaltierte Wegstrecken. Wo immer es möglich ist sind daher asphaltierte Strecken zu vermeiden. Hart befestigte Waldwege sind oft einzige Alternative. Selbstverständlich sind jedoch naturbelassene Wege oder weichbödige (erdig, grasig aber gut begehbar) Fußpfade am beliebtesten. Wegedichte/Wegemenge Markierte Wanderwege werten eine Urlaubsregion auf. Der Tourismus ist daran interessiert, möglichst viele attraktive, markierte Wanderwege anbieten zu können. Die Menge der Wanderwege ist jedoch bei näherer Betrachtung erst in zweiter Linie ein Renommee für den Tourismus. Schnell zeigt sich, dass die Wandergäste die Einstufung ihres Wanderurlaubs an der Qualität der Wege hinsichtlich der Beschaffenheit und der guten Aussicht, sowie am Pflegezustand der Markierung messen. Wanderwege von 2 bis 2,5 km Strecke je 1 km² Gemeindefläche sind ausreichend. Um die Kerngebiete der Gaststätten und Hotels oder in Kurorten kann das Wegenetz sogar noch etwas dichter sein. Damit erhöht sich auch die Variationsbreite für die Spaziergänger, die kurze Strecken oder kurze Rundwanderungen in der Nähe ihrer Unterkunft bevorzugen. In Gemeinden, die nicht zu klassischen Wandergebieten zählen, reicht auch ein weniger dichtes Netz (ca. 1,5 km je km²) aus. Doch sollten nur in Ausnahmefällen vorhandene asphaltierte Feldwege als Wanderwege gekennzeichnet werden. Weidezäune Wanderwege durchqueren oftmals auch Weiden. Dabei müssen bestimmte Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Die Durchgänge sind so zu gestalten, dass Tiere nicht entlaufen können. Die Umzäunung einer Weide für Rinder ist als sicher anzusehen, wenn der Weidezaun mindestens einen Meter hoch ist und aus einem dreireihigen Draht besteht. Bei Überquerungen von Weiden ist mit dem Weidebetreiber bzw. Grundeigentümer Einvernehmen herzustellen. Die Art der Durchgänge ist abzustimmen. Als geeignete Durchgänge haben sich Drehkreuze oder Übersteighilfen erwiesen. Zugänge zum Wegenetz An den Zugängen zum Wanderwegenetz befindet sich in der Regel auch eine Übersichtstafel mit einer Gebietswanderkarte und verschiedenen Wandervorschlägen. Auch eine individuelle Wegeplanung ist von dort aus möglich. Die in unmittelbarer Nähe zur Übersichtstafel aufgestellten Wegweiser leiten die Wanderer auf den richtigen Weg. 17 WANDERWEGE MARKIEREN 2.2 Struktur der Wanderwege Der Schwarzwaldverein unterhält in seinem Verbandsgebiet ein durchgehendes Wanderwegenetz mit Wegen verschiedener Kategorien. Zu den Fernwegen gehören die klassischen Nord-Süd-Wege, die traditionellen Wege und die Weinwege. Diese Kategorie wurde in jüngster Zeit durch die Prädikatswege ergänzt, die von Gemeinden und Tourismus initiiert wurden. Die Klassiker Westweg Ostweg Mittelweg Die Traditionellen K Gäurandweg Querweg Freiburg Bodensee Hochrhein Höhenweg Querweg Gengenbach-Alpirsbach Hotzenwald Querweg Querweg Lahr-Rottweil Schwarzwald-Nordrandweg Querweg Schwarzwald-Kaiserstuhl-Rhein Hans-Jakob-Weg I Hans-Jakob-Weg II Schwarzwald-Jura-Bodensee Kandelhöhenweg Rheinauenweg Die Weinwege Breisgauer Weinweg Markgräfler Wiwegli Ortenauer Weinpfad Die neuen Prädikatswege 18 Murgleiter Renchtalsteig Schluchtensteig Zweitäler-Steig 2 WEGEPLANUNG 2 Abb. 3: Die Fernwanderwege des Schwarzwaldvereins 19 WANDERWEGE MARKIEREN Die regionalen Wanderwege werden ebenfalls vom Schwarzwaldverein unterhalten. Sie sind mit der blauen Raute markiert. Nachdem in der Nachkriegszeit die Anforderungen des Tourismus gestiegen waren, entsprach das weitmaschige Wanderwegenetz nicht mehr dem Bedarf. Zahlreiche Ortsgruppen, Tourismusgemeinden, der Forst und andere Wegezeichner entwickelten neue Wanderwege, die meist als Rundtouren angelegt waren. Der so entstandenen Unübersichtlichkeit stellte der Schwarzwaldverein das Wegemarkierungssystem 2000 entgegen, das die Vielzahl der unterschiedlichen Wege mit einem einheitlichen Zeichen in das Netz der regionalen Wege und Fernwanderwege integrierte. Das so entstandene Netz der örtlichen Wanderwege ist mit der gelben Raute markiert. 2.3 Anforderungen des Tourismus Der Tourismus hat bei der Entwicklung von Wanderwegen mit Blick auf die Vermarktung bestimmte Anforderungen: 2.3.1 Markenzeichen und Logos Bestimmte Wanderwege dienen zur Tourismuswerbung. Beispielsweise der Westweg, der Ostweg, der Hotzenwald-Querweg oder auch der sehr attraktive „Querweg Freiburg-Bodensee“. Diese sind wichtig für die Werbung in der jeweiligen Region. Allesamt sind sie mit Wegenamen im Standortfeld der Wegweiser systematisch integriert. Diese Anforderung konnte in vollem Umfang bewältigt werden. 2.3.2 Themenwege Themenwege sind in das Wegenetz durch die Aufnahme des Wegenamens integrierbar. Allerdings darf das System mit Wegenamen nicht überfrachtet werden. Mehrere Namen für eine Wanderroute schließen sich aus. Kultur- und Naturkundewege können vor Ort auch beschrieben werden, ohne dass der Wanderweg einen eigenen Namen tragen muss. 2.3.3 Rundwege Rundwege für die Wandertouristen anzubieten ist ein Anliegen vieler Tourismus Gemeinden. Alle Rundwege Angebote mit einem eigenen Zeichen zu markieren, kann aufgrund der Vielzahl der Rundwegvarianten, die das Wanderwegenetz erlaubt, nicht erfolgen. Ausgewählte Rundwege können aber innerhalb des markierten Wanderwegenetzes daran erkannt werden, dass das selbe Ziel an einem Wegweiserstandort , in zwei verschiedenen Wanderrichtungen erscheint. Darüber hinaus können über Rundwandervarianten auch auf den Info-Tafeln an den Zugängen zum Wanderwegenetz informieren (Vgl. 2.8.5). 2.3.4 Spazierwege Auch die Forderung nach Spazierwegen wird ständig erhoben. Es wird angeführt, Tagesgäste zu haben, die kurze Wanderwege wollen, da sie ja nur spazieren gehen möchten. Auch für diese Nutzergruppe ist die Orientierung mit dem Wegesystem 2000 mit kurzen Distanzen hervorragend möglich. In der Praxis können diese Anforderungen wie folgt berücksichtigt werden: In Bereichen von Orten mit erhöhtem Bedarf wird das Wegenetz erheblich verdichtet. Durch Mehrinformation auf den Wegweisern können Rundwandermöglichkeiten sogar direkt sichtbar angegeben werden, z. B. wenn auf einem Wegweiser nach links „Glashütten 1,5 km“ und auf dem selben nach rechts „Glashütten 2,5 km“ steht. Sofort ist erkennbar, dass es sich um einen vier km langen Rundweg über Glashütten handelt. Da es Bedingung im System ist, jedes Ziel solange zu führen, bis 20 2 WEGEPLANUNG 2 es erreicht ist, kann allein mit dem Ziel Glashütten der Weg in vollem Umfang auf den Wegweisern bezeichnet werden. Gerade Spaziergänger möchten einen Rundweg begehen, zu dem sie weder eine Wanderkarte, noch Ortskenntnisse brauchen. Sie können sich im Wegesystem 2000 problemlos zurechtfinden. Durch Angabe der Ziel- und Entfernungsangaben. sowie der Vorgabe des Markierungszeichens auf den Wegweisern kann die Route realistisch eingeschätzt werden. 2.3.5 Wanderwege mit Zertifizierung Zur touristische Vermarktung einer Region gehört auch das Anbieten von besonderen Wandertouren Dabei werden Strecken aus dem bestehenden Wanderwegenetz hervorgehoben. Ein Zertifikat ist dabei ein gutes Marketingargument. Die beiden Zertifikatsgeber in Deutschland sind das Deutsche Wanderinstitut (Premiumweg), sowie der Deutsche Wanderverband (Qualitätsweg). Die Kriterien für die Zertifizierung dieser beiden Institutionen finden sich in der Anlage (Kapitel 8). 2.3.6 Wandern mit Karte Erhebungen haben ergeben, dass Wanderer Wanderkarten kaum für Wanderungen nutzen. Lediglich zur Sicherheit und zu Abänderungen von Wanderungen unterwegs wird sie genutzt. Die Wanderkarte (Grüne Serie) hat dasselbe Kartenbild, das auch in den meisten Übersichtstafeln verwendet wird. Es steht ihnen eine große Variationsbreite zur Verfügung. 21 WANDERWEGE MARKIEREN 2.3.7 Durchlaufende Wanderwege Vereinsfremde Fernwanderwege, die durch das Markierungsgebiet verlaufen, werden nicht mit einem eigenen Markierungszeichen gekennzeichnet. Die Erkennungszeichen werden aber auf allen Wegweisern im gesamten Verlauf des Fernweges angebracht. Es handelt sich dabei um die Wege: - Europäischer Fernwanderweg Nr. 1 (Nordsee – Bodensee – Gotthard – Mittelmeer) - Wanderweg Baden-Württemberg (Main – Neckar – Rhein) - Dreiländerweg „Rund um Basel“ - Jakobsweg Abb. 4: Europäischer Fernwanderweg 1 Abb. 5: Wanderweg Baden-Württemberg Abb. 6: Dreiländerweg „Rund um Basel“ Abb. 7: Jakobsweg Fazit Auf jedem Wanderweg gibt es grundsätzlich nur ein Wegzeichen. Ausnahme ist die Doppelmarkierung bei Fernwegen mit zum Teil gleicher Streckenführung. Eine weitere Ausnahme gibt es nur noch bei den als Premiumweg zertifizierten "Schwarzwälder Genießerpfaden". Hier kommt zur vorhandenen Rautenmarkierung zusätzlich ein eigenes Genießerpfad-Zeichen hinzu („Bollenhut“). Durch weniger Markierungszeichen kommt es zu entspanntem Wandern. Ziel- und Entfernungsangaben auf den Wegweisern machen aufwändiges Abschätzen auf der Karte überflüssig. Gasthäuser, Aussichtspunkte und Haltestellen des ÖPNV können unterwegs in die (weitere) Routenplanung mit einbezogen werden. 22 2 WEGEPLANUNG 2 2.4 Beschriftungssystem Die Wegweiserbeschriftung erfolgt nach einem genau festgelegten System. Alle aufgeführten Ziele müssen logisch, bekannt und in der Karte zu finden sein. Ein einmal auf dem Wegweiser aufgeführtes Ziel muss solange im Verlauf der Route genannt werden, bis es erreicht ist, also auf dem Standortfeld des Wegweisers am Routenziel erscheint. Es sind also alle Angaben der aufeinanderfolgenden Wegweiserblätter miteinander verknüpft. Eine sorgfältige Planung ist erforderlich, da nachträgliche Korrekturen sehr aufwändig sind. 2.4.1 Routenbeschriftung Alle Ziele, die auf einem Wegweiserblatt stehen, liegen auf einer fortlaufenden Wanderroute. Das ergibt somit eine durchgehende Strecke, die über mehrere Zwischenziele zu einem Endziel führt. Wanderrouten sollten möglichst an einem Ort mit Bahn- oder Busverbindung enden. Bis zu einer Entfernung von 30 km wird das Routenendziel auf dem Wegweiser als Fernziel angegeben. Jede Wanderroute bekommt pro Richtung ein Wegweiserblatt. Liegen weitere wichtige Ziele auf der Route, werden sie auf einem zusätzlichen Wegweiser genannt, der das Zeichen der Route trägt, aber nicht deren Namen (Parallelwegweiser). Beispiel: Am Mittelweg gibt es zwei Wegweiser in die gleiche Richtung. Der erste trägt das MittelwegZeichen und darüber den Wegnamen im Standordfeld, im Zielfeld stehen die Ziele dieser Route; der zweite zusätzliche Wegweiser führt nur das Mittelweg Markierungszeichen und Ziele, die nicht auf der Mittelweg-Route liegen müssen. In diesem Standortfeld erscheint die Mittelweg-Raute, aber nicht der Name „Mittelweg“. 2.4.2 Netzbeschriftung Alle Ziele die auf einem Wegweiserblatt stehen, sind über das Wanderwegenetz erreichbar. Sie können jedoch auf sich verzweigenden Strecken liegen. Sie müssen daher nicht an einer Wanderrichtung (Route) liegen. Diese Art der Beschriftung wird notwendig, wenn in das Wegenetz nachträglich Wege, zum Beispiel durch Initiativen des Tourismus, eingefügt werden. Die Regel, ein einmal aufgenommenes Ziel erscheint im Verlauf der Strecke solange auf jedem Wegweiser, bis es erreicht ist, muss auch hier erfüllt werden. 2.4.3 Integration von Rundwandermöglichkeiten Rundwanderungen sind sehr gefragt. Eine Kennzeichnung mit eigenem Markierungszeichen ist jedoch wegen der großen Zahl nicht machbar. Erforderliche und viel begangene Rundwege sind in ihrer Streckenführung in das Netz integriert. Um die Ortschaften herum wird das Netz dichter gezogen, um kurze Wanderungen zu ermöglichen. Auf Rundwandermöglichkeiten wird auf Übersichtstafeln hingewiesen, die an wichtigen Ausgangspunkten stehen (siehe auch Kapitel 2.3.3 und 2.3.4). 23 WANDERWEGE MARKIEREN 2.5 Bau von Stegen Brücken und Treppen Immer wieder ist es erforderlich, auf dem Verlauf von Wanderwegen Stege, Brücken und Treppen zu errichten. Es muss jedoch sorgfältig geprüft werden, ob Bauwerke unbedingt erforderlich sind. Sie bergen immer Gefahren und erfordern ständigen Betreuungsaufwand. Die Baukostenträger, die Haftungsfragen und die fachlichen Fragen müssen eindeutig geklärt sein. Erst dann können derartige Baumaßnahmen auch Aufgabe der Wegewarte im Schwarzwaldverein werden. Bauten dieser Art sind möglichst einfach, dabei jedoch sicher, dauerhaft und landschaftsgerecht auszuführen. Vor Beginn der Maßnahme ist abzustimmen, in welcher Art die Bauwerke ausgeführt werden. Meist handelt es sich um Ersatz von bereits vorhandenen Bauten in gleicher Ausführung. Holzstege und Brücken Bis fünf Meter Spannweite können Holzstege ohne Stützen und Streben in einfacher Ausführung genügen, wenn sie ausschließlich der Benutzung durch Fußgänger dienen. Mindestabmessungen für einfache Holzstege bis fünf Meter Spannweite: Spannweite in Meter 2 3 4 5 Hauptträger Rundholz (cm) Kantholz (cm) 2 x 14 3 x 19 2 x 24 2 x 28 2 2 2 2 x x x x 10/14 14/18 14/24 16/28 Die Breite sollte 80 bis 150 cm betragen. Bei der Gestaltung sollte möglichst auf Eignung für Rollstühle und Kinderwagen geachtet werden. Das Geländer hat eine Höhe von 90 cm. Die Höhe der Umwehrung kann auf 80 cm verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 20 cm beträgt. Die Beläge sind aus sandgestrahlten Dielen herzustellen. Bei Brücken und Stegen größerer Spannweite bzw. bei ungünstigen Standorten (Gischtbereich von Wasser, dauernder Beschattung u. ä.) sollten aus Haltbarkeitsgründen Stahlstege gebaut werden. Dabei haben sich Doppel-T-Träger mit Rosten und Rohrgeländer bestens bewährt. Das Material sollte verzinkt werden. Bei der Planung solcher Anlagen muss ein Statiker hinzugezogen werden, um sicher und kostengünstig zu bauen. Treppen Treppen im Gelände zur Überwindung von kurzen steilen Anstiegen sind möglichst trittsicher zu fertigen. Bestimmungen zum Bau von Treppen: gut begehbar gleiche Stufenabstände gleichbleibendes Steigungsverhältnis eine Auftrittstiefe von mindestens 20 cm und 50 cm Breite rutschhemmende Trittflächen 24 2 WEGEPLANUNG 2 Als Baumaterialien eignen sich insbesondere örtlich anstehende Natursteine und haltbare Holzarten, wie zum Beispiel Robinie, Eiche oder Lärche. Eine einfache und trittsichere Treppenkonstruktion ist der Bau mit Einzelstufen mit Pflöcken und Querhölzern. Die Trittflächen werden mit Mineralbeton gefüllt. Für besonders gefährliche Steigungen sind in Abstimmung mit den Gemeinden und Forstämtern evtl. sogar hochwertige Treppenkonstruktionen z. B. aus feuerverzinktem Stahl, gerechtfertigt. Geländer Bei mehr als fünf aufeinander folgenden Stufen oder bei mehr als 1 m tiefer liegenden Flächen sind mindestens einseitige Geländer mit einer Höhe von 80 bis 90 cm erforderlich. 25 WANDERWEGE MARKIEREN 2.6 Wanderwege und Naturschutz Durch die Markierung, regelmäßige Überwachung, Ergänzung und Instandhaltung der Markierung wird gewährleistet, dass Wanderer und Besucher in sensiblen Gebieten auf die ausgewiesenen Wege gelenkt werden und so die Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben Vorrang vor Freizeitinteressen der Wanderer. Wird in Naturschutzgebieten ein neuer Wanderweg angelegt, ist mit der Naturschutzbehörde Einvernehmen herzustellen. Für die Anlage, Verbesserung und Verlegung von Wanderwegen in Naturschutzgebieten ist die Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. 2.7 Genehmigung von Wanderwegen Grundsätzlich ist die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einzuholen. Öffentliche Wald- und Feldflächen können dem Bund, dem Land, den Kirchen, dem Landkreis oder einer sonstigen Kommune gehören. Ist die Fläche öffentlicher Besitz im Waldverband, ist neben der zuständigen Forstaufsichtsbehörde (Forstamt) die jeweils waldbewirtschaftende Institution (Revierleitung) zu hören. Bei öffentlichen Grundstücken im freien Gelände, ist die jeweilige Liegenschaftsverwaltung der Kommune oder des Landes zuständig. Weitere Sonderbehörden müssen gegebenenfalls gehört werden (Straßenbauverwaltung, Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde). Im Wald ist für die Erteilung von Genehmigungen der Markierung und der Wegeanlage die Landesforstverwaltung (zuständiges Forstamt) zuständig. Für die Benutzung von Straßen-Einrichtungs-Inventar (Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungsmasten etc.) als Markierungsträger ist die Straßenbauverwaltung bzw. die jeweilige Gemeinde um Genehmigung zu ersuchen. Bei privaten Grundstücken ist der jeweilige Grundeigentümer zu befragen und in jedem Einzelfall eine Vereinbarung zu schließen. Bei der Planung des Wegenetzes ist aus diesem Grunde die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange ein ganz wichtiger Verfahrensschritt. Sie dient dazu, schon im Vorfeld Fehlplanungen zu vermeiden und aufwändige Korrekturen zu umgehen. Abb. 8: Wanderweg im Feldberggebiet 26 2 WEGEPLANUNG 2 2.8 Themenwege Themenwege sind Wege, die den Wanderer Gelegenheit geben, sich über ein bestimmtes Thema zu informieren. Dies kann durch Informationstafeln am Wegesrand und praktische Anschauung (Gebäude, landschaftliche Merkmale, etc.) erreicht werden. Themenwege müssen deshalb gewissen Anforderungen genügen: – Es soll eine wissenschaftliche Abhandlung (Geologie, Biologie) vorliegen. – Es muss eine touristische Publikation (Broschüre/Faltblatt) vorhanden sein. – Einrichtungen oder Begebenheiten, die in der Landschaft sicht- und erlebbar sind, müssen in Serie (mehrfach) vorhanden sein. – Alle themenrelevanten Einrichtungen und Begebenheiten müssen vor Ort beschrieben werden. – Die Frage der Kosten für die Instandhaltung und Pflege muss geklärt sein. – Die Übersichtlichkeit im Hinblick auf die Beschilderung, darf nicht gefährdet werden. Grundsätzlich steht der Schwarzwaldverein der Anlage von Themenwegen positiv gegenüber, da sie dem Wanderer Informationen über Landschaft, Kultur und Geschichte vermitteln. Allerdings führen zahllose Themenwege dazu, dass die Wartung und Pflege der Wanderwegemarkierung aufwändiger, oft auch vernachlässigt wird. Durch Überfrachtung mit Informationen leidet die Übersichtlichkeit und der Bewegungsfluss des Wanderers. Spezielle Themenwege die für den Wanderer keine Bedeutung haben, wie „Sagenpfade“, „Vogellehrpfade“, „Waldlehrpfade“ oder ähnlich, sind so zu kennzeichnen, dass keine Verbindung zum Wegenetz erkennbar ist. Der Schwarzwaldverein kann für solche Wege keine Betreuung leisten. Generelle Empfehlung: Bevor Themenwege eingerichtet werden, sollte zuerst geprüft werden, ob die Beschreibung entsprechender Objekte oder Gegebenheiten mit Informationstafeln vor Ort sinnvoll und ausreichend ist. Erscheint nach Prüfung die Anlage eines eigenen thematischen Weges sinnvoll, sollte er in das Wanderwegenetz aufgenommen werden. Themenwege von Bedeutung müssen in jedem Fall in das Wegenetz des Schwarzwaldvereins integriert werden. Die Streckenführung muss dem Interessenten z. B. über ein Faltblatt bekannt gemacht werden (und nicht nur in der Landschaft ausmarkiert sein). Begründung für die Aufnahme von Themenwegen ins Wegenetz: – Die Pflege einer eigenen Markierung entfällt, da die Wege durch die Wegewarte des Schwarzwaldvereins regelmäßig kontrolliert werden. – Es entstehen keine Routen die nicht in das Wegenetz integriert sind. 2.8.1 Kennzeichnung der Themenwege Themenwege werden auf bestehenden Wanderwegen geführt. Die Integration der Themenwege in das einheitlich beschilderte Wegenetz wird durch die Kooperation mit dem Wegereferat des Schwarzwaldvereins in Freiburg erreicht. Im Routenverlauf gibt es keine eigene Zwischenmarkierung, es gelten die für die Strecke gültigen Markierungszeichen. Die Wegeführung wird auf zwei verschiedene Arten auf den Wegweisern geregelt. 27 WANDERWEGE MARKIEREN a) Mit kleinem Zusatzwegweiser (kostengünstiger) Die Pfeilschilder in der Größe 8 x 25 cm können individuell farblich individuell gestaltet werden Die Aufnahme eines Logos oder des gültigen Markierungszeichen ist möglich. Als Zwischenmarkierung bleibt die Kennzeichnung des Wanderwegnetzes. Diese kleinen Zusatzwegweiser (Pfeilschilder) können unter allen Wegweiserschildern angebracht werden. Mühlenweg 8 cm 22 cm Musterhausener Kuckucksweg 8 cm 22 cm 3 cm 3 cm Abb. 9: Kleiner Zusatzwegweiser mit 8 cm Höhe b) Großer Zusatzwegweiser (teurer, aber hochwertiger) Die Zusatzwegweiser in der Größe 10 x 38,5 cm tragen im Standortfeld das wegführende Markierungszeichen, das für die Zwischenmarkierung gilt. Im Farbfeld wird der Wegename maximal zweizeilig genannt. Die Farbe ist nicht festgelegt. Burgunderrot steht nicht zur Verfügung, weil diese Farbe den Schwarzwälder Genießerpfaden vorbehalten ist. In der Spitze kann ein Logo eingesetzt werden. Die Zusatzwegweiser werden unter dem jeweiligen Wegweiserschild angebracht. Flößerpfad Kinzigtal 10 cm 22 cm 13 cm Musterhausener Kuckucksweg 10 cm Naturpark Südschwarzwald 3,5 cm 38,5 cm 22 cm 13 cm 3,5 cm 38,5 cm Abb. 10: Großer Zusatzwegweiser mit 10 cm Höhe 2.8.2 Markierung a) Mit kleinem Zusatzwegweiser Als Markierungszeichen gilt die Markierung des Schwarzwaldvereins. Themenwege können über dem Markierungszeichen im Standortfeld der Wegweiser mit ihrem Namen benannt werden. Wenn dies nicht möglich ist, weil des Feld bereits belgt ist, kommt ein kleiner Zusatz-Wegweiser als Kennzeichnung in Betracht. Diese wird im Verlauf seiner Route an alle Wegeweiserpfosten unterhalb der Wegweiser montiert. Die Zusatzweiser sind 8 x 25 cm groß und tragen den Namen des Weges. Die Aufname eines Logos kommt nicht in Betracht b) Großer Zusatzwegweiser Als Markierungszeichen gilt die Markierung des Schwarzwaldvereins. Wurde ein zusätzliches Marketing-Logo gebilligt, so kann es zusätzlich zum Markierungszeichen, das sich aus der Markierung im Wanderwegenetz ergibt, unter dem Markierungszeichen angebracht werden. Wird dieses Marketinglogo angebracht, so ist es unter jedem Markierungszeiche im gesamten Verlauf dieser Route anzubringen. 28 2 WEGEPLANUNG 2 2.8.3 Beschreibung der Objekte Die Beschreibung der Besonderheiten entlang von Wander- und Themenwegen soll in knapper Form erfolgen. Selbstverständlich werden Texttafeln nur dann aufgestellt, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt. Wenn möglich, sind mehrere Informationstafeln an dafür geeigneten Stellen zusammenzufassen. Dabei ist zu prüfen, inwieweit ein Rastplatz dafür ausgewählt werden kann. 2.8.4 Andere Themenwege Für alle Themenwege, welche die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen (z. B. Panoramawege oder Wege mit dem Namen einer bekannten Persönlichkeit) wird empfohlen, z. B. ein Faltblatt auszugeben, aus welchem der Streckenverlauf durch die Nennung von Zielen, die sich auch auf den Wegweisern des Schwarzwaldvereins wiederfinden, ersichtlich ist. Zusätzlich ist der Abdruck einer Übersichtskarte zu empfehlen. 2.8.5 Themenwege als Rundwege Die kostengünstigste Art Rundwege zu beschreiben ist mittels Broschüre den Streckenverlauf durch Nennung von Zwischenzielen, die sich auf den Wegweisern des Schwarzwaldvereins finden, darzustellen. Online-Wanderportale (z. B. der Wanderservice Schwarzwald) beschreiben viele Touren auf dem beschilderten Netz. Der Nutzer kann die Informationen ausdrucken oder die Geodaten für sein GPS-Gerät oder Smartphone abspeichern. Sollen Themenwege als Rundwege zusätzlich ausgeschildert werden, bietet sich die Kennzeichnung durch kleine oder große Zusatzwegweiser an (vgl. 2.8.1). Zwingend ist auch hier, dass kein eigenes Markierungszeichen zum Einsatz kommt, sondern die vorhandene Signalisation des einheitlichen Wegenetzes gilt. Nur durch die Einhaltung der gemeinsam mit den Naturparken und dem Schwarzwaldverein e.V. entwickelten Vorgaben kann die Einheitlichkeit der Beschilderung im Schwarzwald bewahrt werden. Das egoistische Abweichen von diesen Regeln ist ein Rückschritt in die Zeichenvielfalt der Vergangenheit. Der touristische Erfolg des einheitlichen Beschilderungskonzepts kann nur erhalten werden, wenn die Beschilderungsregeln konsequent eingehalten werden. 29 WANDERWEGE MARKIEREN 2.9 Wegenamen Traditionelle Wanderwege haben Namen, z. B. der Westweg, der Hotzenwald-Querweg, die Weinwege usw. Auch andere Wegen können mit Namen bezeichnet werden. Dies trifft insbesondere für Themenwege mit Informationen zu kulturellen, landschaftlichen und historischen Informationen zu. Des Weiteren können besondere Wege mit Namen als Marken dazu dienen, die touristische Vermarktung einer Region zu unterstützen. Innerhalb des einheitlichen Beschilderungskonzeptes gibt es zwei Arten von Namenswegen: solche mit und solche ohne eigenes Markierungszeichen. 2.9.1 Namenswege mit eigenem Markierungszeichen Zu dieser Kategorie gehören die traditionellen Fernwege des Schwarzwaldvereins ebenso, wie die neuen, durch den Tourismus initiierten, Fernwege (Schluchtensteig, Murgleiter usw.). Um ein eigenes Markierungszeichen zu erhalten, müssen neue Wege folgende Bedingungen erfüllen: 1. Das Markierungszeichen hat die Rautenform 2. Die Wege sind in das Wanderwegenetz integriert 3. Die Wege haben eine Zertifizierung (Qualitätsweg oder Premiumweg). 4. Sie sind mindestens 60 km lang. Schwarzwaldverein Schwarzwaldverein e.V. Breisgauer Weinweg 14 cm Naturpark Südschwarzwald Wöpplinsberg Eichbergturm Ruine Hochburg Freiburg 1,8 km 3,5 km 7,5 km 35,5 km 30 cm 13 cm 5 cm 48 cm Abb. 11: großer Wegweiser 2.9.2 Namenswege ohne eigenes Markierungszeichen Auch regionale Wanderwege, die mit blauer Raute markiert sind und die Landschaften miteinander verbinden, können mit einem Namen versehen sein (z. B. Ortenau-Baar-Weg, SchwarzwaldSchönbuch-Weg). Weiterhin können auch traditionelle Wege, die einer Route folgen im Standortfeld genannt werden. Das Markierungszeichen ist in diesem Fall die gelbe Raute (z. B. Murgtalpfad, Wutachtalweg). 14 cm Ortenau-Baar-Weg Naturpark Südschwarzwald 13 cm 0,5 km 5,5 km 9,0 km 25,0 km Riettor Volkertsweiler Unterkirnach Triberg 30 cm 14 cm Murgtalpfad Naturpark Südschwarzwald 5 cm 48 cm Abb. 12: Wegweiser Namenswege ohne eigenes Markierungszeichen 30 13 cm Schellenberg Großherrischwand Herrischried Murg 30 cm 1,8 km 2,2 km 5,0 km 22,0 km 5 cm 48 cm 2 WEGEPLANUNG 2 Die Namen werden im Standortfeld über dem Markierungszeichen eingefügt. Sie erscheinen also auf jedem Wegweiser auf dieser Wanderroute mit diesem Namen. Alle Zielangaben auf dem Wegweiserblatt müssen auf der Route des Namensweges liegen. Ein Name kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Route oder ein großer Teil der Strecke a) nicht bereits mit einem Namen belegt ist und b) in einer besonders reizvollen Landschaft auf einer besonders attraktiven Route verläuft. Obwohl die Namen die Vermarktung einer Tourismusregion fördern können, sind sie in hoher Zahl ein Nachteil, weil dies der Übersichtlichkeit im Wanderwegenetz schadet. 2.10 Zusatzinformationen Ein einheitliches Markierungssystem dient den Wanderern zur Orientierung. Ein einheitliches Design wird auch bei zusätzlichen Informationen angewendet. Die Informationen zu touristisch bedeutsamen Objekten bzw. thematischem Hintergrund dürfen die Orientierungsebene der Markierung nicht beeinflussen. Zu beachten sind nachstehende Grundsätze: – Informationen zu Landschaft, Kultur, Geschichte usw. sind an den entsprechenden Stellen überall möglich. – Direkte Form der Informationen: Sachinformationen sind möglichst unmittelbar vor Ort anzubieten. – Seriosität und sachliche Anwendung: keine Belehrungen mit Schulthemen, keine Effekthascherei. Abb. 13: Infotafel am Genießerpfad 31 WANDERWEGE MARKIEREN 32 3 3 Markierungspraxis 33 WANDERWEGE MARKIEREN 3.1 Markierungsregeln Markierte Wanderwege werden in der Regel von ortsfremden Gästen genutzt. Die Kennzeichnung der Wanderwege muss daher überall auf Sicht erfolgen. Das Markierungszeichen ist so anzubringen, dass jemand, der fremd ist oder sich nur anhand einer Wanderkarte in der Landschaft orientiert, sicher geführt wird. Die Markierung muss überall präsent sein und stets nach gleichen Regeln angebracht werden, sodass nirgends Zweifel aufkommen. Auf der gesamten Strecke ist mit gleicher Zuverlässigkeit sauber und akkurat zu arbeiten, damit die Markierung Vertrauen gibt. Die Markierungsregeln lauten in Kurzform: 1. Vom Wegweiser aus sichtbar ist jeder Wanderweg mit dem Markierungszeichen, das auf dem Wegweiserblatt für diese Wegerichtung vorgegeben ist, zu kennzeichnen. („quittieren“). Nach ca. 50 m ist ein weiteres Markierungszeichen anzubringen. Auf der Strecke bis zum nächsten Wegweiser gilt nur dieses Markierungszeichen. Abb. 14: Richtig! Wegrichtung ist quittiert 2. Die Spitzen der Rauten haben keine richtungsweisende Funktion. Bei Richtungsänderungen sind Richtungspfeile zu verwenden. Markierungszeichen nur schlecht sichtbar 3. Alle Markierungszeichen sollen vom Schnittpunkt der Kreuzung/Verzweigung voll sichtbar sein. Sie müssen im weiteren Verlauf in Wanderrichtung ebenfalls stets voll sichtbar sein. Äste und Zweige sind ggf. zurückzuschneiden. Abb. 15: Schlecht! Markierungszeichen nicht auf Sicht angebracht. 34 3 3 MARKIERUNGSPRAXIS 4. Die Markierungszeichen sind gleichermaßen für beide Wanderrichtungen vollständig anzubringen, auf längeren Strecken möglichst auf derselben Seite des Weges. Dabei soll auf gute Sichtbarkeit und einfache Pflege (mögliche Vegetation berücksichtigen) geachtet werden. Abb. 16: Markierungszeichen in beiden Richtungen angebracht 5. Es wird aus der Kreuzung/Verzweigung heraus, nicht in die Kreuzung hinein markiert. Wanderer, die auf der Kreuzung stehen oder von einem anderen Weg kommen, müssen das Markierungszeichen im Weg sehen können Abb. 17: Gut! Markierung aus der Kreuzung heraus Abb. 18: Schlecht! Markierung in die Kreuzung hinein, weiterer Verlauf unklar 35 WANDERWEGE MARKIEREN 6. Richtungspfeile kommen grundsätzlich paarweise vor. Pfeile ohne das Markierungszeichen kommen nicht vor. Abb. 19: Gut! Beide Richtungen signalisiert Abb. 20: Gut! Beide Richtungen signalisiert Richtig! Abb. 21: Gut! Beide Richtungen signalisiert 36 Abb. 22: Schlecht! Richtungspfeil ohne Markierungszeichen 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 7. Wanderwege werden positiv gekennzeichnet. Positiv zu kennzeichnen heißt: der gekennzeichnete Weg ist der Wanderweg. Im Gegensatz dazu: nicht gekennzeichnete Wege sind keine Wanderwege. Abb. 24: Nicht Ideal! Abgehende Richtung durch Doppelpfeil ausgeschlossen, als Ausnahme möglich 8. Bei kreuzungsfrei geradeaus verlaufenden Wegen kommt nach etwa 200 m ein weiteres Markierungszeichen (Beruhigungseffekt). Abb. 23: Positive Kennzeichnung der abbiegenden Wanderrichtung 200 m Abstand Abb. 25: Gut! Vertrauensbildung, Beruhigungseffekt 37 WANDERWEGE MARKIEREN 9. Fortsetzungszeichen geben Sicherheit, wenn über die Wegführung Unklarheit bestehen kann. Maximale Entfernung ca. 50 m (Quittung). Abb. 26: Richtig! Neue Richtung wird nach kurzer Strecke bestätigt. Abb. 27: Richtig! Neue Richtung wird nach kurzer Strecke bestätigt. 10. Bei fehlenden Markierungsmöglichkeiten (oft bei landwirtschaftlich genutzten Flächen) ist eine Fernwegweisung sinnvoll. Eventuell kommt eine Straßenmarkierung in Betracht (vgl. Kapitel 3.4.2). 3. Weg rechts Abb. 28: Auf den abgehenden Weg wird verwiesen. 38 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 11. Die Breite von Klebezeichen muss wie bei Stahl-Emailleschildern mindestens sieben cm betragen. Bei schmalen Pfosten ist ein Emailleschild anzuschrauben. mindestens 6,5 cm sichtbare Breite Problematisch: Pfosten zu schmal richtige Anbringung bei schmalem Pfosten Abb. 29: An schmalen Pfosten werden Markierungszeichen montiert. 12. Wege, die nach freien Strecken oder Ortschaften in den Wald hinein führen, sind am Waldrand zu kennzeichnen. 13. Besser ein Wegzeichen zu viel, als eines zu wenig! 14. Doppelmarkierungen kommen grundsätzlich nicht vor. 15. In Siedlungsgebieten sind wenn möglich Klebezeichen zu verwenden. Abb. 30: Markierungszeichen geklebt 16. Die Markierungszeichen sind auf Sicht anzubringen. Das Zeichen muss für den Wanderer in Wanderrichtung voll sichtbar sein. Äste und Zweige sind ggf. zurückzuschneiden. 17. Zum Anbringen von Emaille-Markierungszeichen und Richtungspfeilen an lebendem Holz sind Unterlagshölzer und Aluminium-Nägel zu verwenden. Die Nägel sind regelmässig zu lockern. 18. An jeder Kreuzung/Verzweigung von markierten Wanderwegen steht ein Wegweiser. An jeder Kreuzung/Verzweigungen von Wanderwegen mit nicht markierten Wegen ist der Verlauf des Wanderwegs deutlich zu kennzeichnen. 39 WANDERWEGE MARKIEREN 19. Gibt es in der offenen Landschaft keine Befestigungsmöglichkeit für Wegzeichen, kann die Markierung auf Asphalt vorgenommen werden (vgl. Kapitel 3.4.2). Dies ist mit Rücksicht auf die landwirtschaftlichen Maschinen nötig. Dabei gilt: Keine Markierungen auf die Fahrbahnen von Kreis- und Landstraßen anbringen! Nur auf Gemeindestraßen und Gehwegen nicht verboten. 20. Keine Markierungszeichen an Kruzifixen, Bildstöcken, Kapellen o.ä. anbringen. Ebenso ist es verboten auf die Vorderseite von Verkehrszeichen Klebezeichen anzubringen. 21. Bei allen Markierungszeichen die an Markierungsträgern (Bäume, Pfähle, Mauern, Regenfallrohre, Zäune) anzubringen sind, ist die Erlaubnis der Eigentümer/Besitzer einzuholen. Lediglich bei Wegeanlagen mit Genehmigung durch das Forstamt kann die Erlaubnis für den Bereich des Staats- oder Kommunalwaldes vorausgesetzt werden. Dies gilt analog auch für Straßenlaternen und die Rückseite von Verkehrsschildern der Gemeinden. Abb. 31: Wegweiser bei Sankt Peter 40 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 3.2 Wegweiser Das Kernelement der Wanderwegemarkierung sind die Wegweiser. Sie enthalten Zielangaben und Entfernungsangaben in Kilometer. An jedem Wegweiser-Standort ist der Standortname sowie die Höhenangabe in Meter über dem Meer (N.N.) aufgeführt. Jeder Wanderrichtung ist ein Markierungszeichen auf dem Wegweiserblatt zugeordnet. Zusätzlich können Wegenamen angegeben werden. Ziel ist es, dem Wanderer den Weg deutlich zu zeigen. Dies wird nur optimal gewährleistet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: – Gute Sichtbarkeit: Der Wegweiser soll ohne besondere Aufmerksamkeit des Wanderers von weitem gut sichtbar sein. – Übersichtlichkeit: Die einzelnen Schilder müssen vom Standpunkt des Wanderers vollständig sichtbar sein. Kein Wegweiserblatt darf den Text oder Teile des Textes eines anderen verdecken. – Unmissverständlichkeit: Jeder Wanderwegerichtung muss mindestens ein Wegweiserblatt zugeordnet sein. Die Richtung wird zusätzlich durch ein Markierungszeichen, das im gezeigten Weg angebracht und schon vom Standort des Wegweisers, aus sichtbar ist, bestätigt. Entfernungsangaben werden in ganzen und in halben Kilometer mit 0,5 Dezimalstellen angegeben. Bei Entfernungen unter drei km gibt es zusätzlich Angaben in 0,2 km Schritten. 3.2.1 Standorte der Wegweiser Wegweiser stehen: – An sämtlichen Kreuzungen und Verzweigungen von Wanderwegen – Unmittelbar neben Übersichtstafeln mit Wandervorschlägen – An wichtigen Stellen innerorts, insbesondere an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Standorte der Wegweiser sind so zu wählen, dass der Wanderer beim Lesen der Wegweisertexte nicht den Gefahren des Verkehrs ausgesetzt ist. Er soll möglichst von einem Punkt aus den gesamten Umfang der Beschriftung sehen können. Die Standorte sind mit den Grundstückseigentümern abzustimmen. Es muss auch beachtet werden, dass Beeinträchtigungen land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge ausgeschlossen werden. Daher im Wald die Standorte zusammen mit dem Revierleiter festlegen. 3.2.2 Montageregeln Bei der Montage der Wegweiserblätter ist stets von einem Primärstandort des Betrachters auszugehen. Von oben nach unten werden die Wegweiserblätter der Reihe nach montiert. Das/die zum Betrachter zeigende(n) Blatt/Blätter werden zuoberst montiert. Es zeigt also über den Betrachter in rückwärtige Richtung. Darunter kommen die für den Betrachter direkt sichtbaren Blätter. Dabei gilt: Wenn zweiarmige Blätter vorhanden sind, so sind diese über einarmigen anzubringen. In gleiche Richtung zeigende Blätter werden unmittelbar untereinander montiert. Der/die vom Primärstandort weg zeigende(n) Blatt/Blätter werden zuunterst angebracht. Die obere Bandschelle ist so weit oben wie möglich anzulegen (an der Abdeckkappe anliegend). Der Abstand zwischen den Blättern soll 2 mm bis höchstens 4 mm betragen. 41 WANDERWEGE MARKIEREN Schindenbühl Gresgen Wieslet Schopfheim 2,2 km 3,5 km 4,5 km 10,5 km Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m Naturpark Südschwarzwald Schwarzwaldverein e.V. Naturpark Südschwarzwald . e.V in ere ldv wa arz hw Sc u rna ge ck e T lne l Sa s e i W dern n Ka km 0,6 km 3,5 km 7,5 km ,5 11 ald rzw wa ch ds Sü rk Schwarzwaldverein e.V. rpa tu a N Naturpark Südschwarzwald 1,4 km Branden 2,5 km Holl Blauener Ebene 4,5 km 15,5 km Belchen Tegernau Sallneck Endenburg Kandern 0,6 km 3,5 km 6,0 km 11,5 km Schwand Wies Lipple Blauen 2,5 km 5,0 km 7,5 km 12,5 km falsch Schindenbühl Gresgen Wieslet Schopfheim 2,2 km 3,5 km 4,5 km 10,5 km Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m Naturpark Südschwarzwald Schwarzwaldverein e.V. Naturpark Südschwarzwald Schwarzwaldverein e.V. richtig Naturpark Südschwarzwald . e.V rein ve ald rzw wa h Sc u rna ge Te lneck l Sa s e Wi dern n Ka Abb. 32: Montageregeln, Beispiel 1 42 km 0,6 km 3,5 km 7,5 km ,5 11 Sü ald rzw wa ch ds ark turp Na 1,4 km Branden 2,5 km Holl Blauener Ebene 4,5 km 15,5 km Belchen Tegernau Sallneck Endenburg Kandern 0,6 km 3,5 km 6,0 km 11,5 km Schwand Wies Lipple Blauen 2,5 km 5,0 km 7,5 km 12,5 km falsch Schindenbühl Gresgen Wieslet Schopfheim 2,2 km 3,5 km 4,5 km 10,5 km 1,4 Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m .V. in e vere ald rzw waSüdschwarzwald Naturpark Sch e chl km 2,2 km 3,5 km 4,5 km 0,5 l üh nb de hin en c S sg e t Gr sle eim h ie W opf h c S falsch Sch km 2,2 km 3,5 km 4,5 km ,5 km 2,2 0 l üh b en Schindenbühl ind ch gen Gresgen S s re let im G Wieslet ies he W opf ch Schopfheim S 1 3,5 km 4,5 km 10,5 km wa rzw ald vere in e .V. le ch nbä hle Mü 483 m Süd Süd ald rzw wa sch rk rpa Natu km km Branden 1,4 2,5kmm Holl n 2,5 km k 4,5kmm nde Ebene 4,5 Blauener e Bra k n 15,5 Belchen Ebe 15,5km oll H ener u Bla hen c l Be 1 km 1,4 m k 2,5 m k n 4,5 m nde e Bra k n be l 15,5 Hol ener E u Bla hen c ald rzw wa sch rk rpa nbä hle Mü 483 m 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 Natu Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m Naturpark Südschwarzwald Bel Branden 1,4 km Holl 2,5 km Blauener Ebene 4,5 km Belchen 15,5 km Sch Schindenbühl Gresgen Wieslet Schopfheim 2,2 km 3,5 km 4,5 km 10,5 km richtig au rn k ge Te lnec l Sa s n ie er W nd Ka km km km km rz vere in e. V. d zwal hwar üdsc rk S urpa Nat Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m e.V in Naturpark Südschwarzwald vere Sch 0,6 3,5 7,5 ,5 11 wa ld wa wa ark urp Nat rzw . ald 1,4 km Branden 2,5 km Holl Blauener Ebene 4,5 km 15,5 km Belchen ald zw war sch Süd u erna Teg eck n Sall s e i W ern d Kan m 0,6 k m k 5 3, m 7,5 k km 11,5 Abb. 33: Montageregeln, Beispiel 2 43 WANDERWEGE MARKIEREN falsch Schindenbühl Gresgen Wieslet Schopfheim 2,2 km 3,5 km 4,5 km 10,5 km Schindenbühl Gresgen Wieslet Schopfheim Schwarzwaldverein e.V. 2,2 km 3,5 km 4,5 km 10,5 km Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m Naturpark Südschwarzwald 1,4 km Branden 2,5 km Holl Blauener Ebene 4,5 km 15,5 km Belchen Naturpark Südschwarzwald Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m Naturpark Südschwarzwald 1,4 km Branden 2,5 km Holl Blauener Ebene 4,5 km 15,5 km Belchen richtig Schwarzwaldverein e.V. Naturpark Südschwarzwald Schindenbühl Gresgen Wieslet Schopfheim 2,2 km 3,5 km 4,5 km 10,5 km Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m Naturpark Südschwarzwald Tegernau Sallneck Wies Kandern 0,6 km 3,5 km 7,5 km 11,5 km richtig 1,4 km Branden 2,5 km Holl Blauener Ebene 4,5 km 15,5 km Belchen Schindenbühl Gresgen Wieslet Schopfheim 2,2 km 3,5 km 4,5 km 10,5 km Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m Naturpark Südschwarzwald Schwarzwaldverein e.V. Naturpark Südschwarzwald falsch Abb. 34: Montageregeln, Beispiel 3 44 1,4 km Branden 2,5 km Holl Blauener Ebene 4,5 km 15,5 km Belchen Tegernau Sallneck Wies Kandern 0,6 km 3,5 km 7,5 km 11,5 km 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 Der Abstand vom Boden bis Unterkante des untersten Wegweisers soll 2,25 m betragen. Im Bereich von Radwegen beträgt die Mindesthöhe 2,35 m. Das gilt auch bei Nutzung vorhandener Träger (Masten, Laternen). Kann diese Höhe nicht erreicht werden, kommen in geeigneten Fällen Rohrverlängerungen in Frage. Befestigung: Wegweiser werden befestigt an – verzinktem Eisenrohr; Durchmesser mindestens 2" – Metallrohren für Straßenverkehrszeichen ggf. Verlängerungen – Pfählen aus Holz (ausnahmsweise) – Masten für Straßenbeleuchtung – Häusern und Gebäuden Stets ist die Bewilligung des Eigentümers einzuholen. Die Befestigung erfolgt durch rostfreies Material, durch rostfreie Schrauben auf Holz oder rostfreie Bandschellen, Kunststoff-Dübel im Mauerwerk und rostfreien Schrauben mit ggf. notwendigen Unterlagscheiben. 45 WANDERWEGE MARKIEREN Befestigung am Stahlrohr Als Befestigungsträger für Wegweiser eignen sich Stahlrohre am besten. Die Rohrlänge soll nicht zu kurz sein, da meist mehr als zwei Wegweiser übereinander montiert werden müssen. Rohre die kürzer als 350 cm sind nicht sinnvoll. Stellt sich heraus, dass die Rohrlänge nicht ausreicht können Verlängerungen von 50 bzw 80 cm verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Wegweiser aus Sicht des Wanderers vor dem Rohr montiert werden. Mindestrohrlänge: Kappe h bac Gierselturm Gug ihl Görwshut Wald Wegweiserblätter (2 x 15 cm) 30 cm km 2,0 m k 3,0 m k 10,5 km ,5 23 + Abstand zum Boden Schwarzwaldverein e.V. Mühle Hogschür Hottingen Murg 1,0 km 2,5 km 6,5 km 17,0 km Herrischried 880 m Naturpark Südschwarzwald Rütte Großherrischwand Wehrhalden Steinernes Kreuz 225 cm 1,2 km 2,5 km 4,5 km 5,0 km + Betonsockel 60 cm = 315 cm Standardpfostenlänge: 2,25 m Betonsockel 60 cm Verankerungseisen Rohrende tiefer als Betonsockel (damit Wasser abfließen kann) Abb. 35: Wegweiserpfosten im Betonsockel 46 350 cm 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 Zusatzwegweiser Die Wege mit Wegenamen z. B. Schwarzwälder Genießerpfade haben einen Zusatzwegweiser, der stets unterhalb des/der in dieser Richtung zeigende Wegweiser anzubringen ist. Er trägt den Wegenamen und das zutreffende Markierungszeichen. Die kleinen Zusatzwegweiser (8x25 cm) werden unter allen Wegweiserblättern angebracht. Himmelsstiege Lauterbacher Baiersbronn Wandersteig Abb. 36: Genießerpfad (Premiumweg) Abb. 37: Zusatzwegweiser Qualitätsweg Registrierung Jeder Wegweiser hat eine Standortnummer und jedes Wegweiserblatt eine Registriernummer. Diese setzt sich zusammen aus den Buchstaben des Landkreises, der Kurzform des Gemeindenamens, der Standortnummer des Wegweisers und der Nummer des Wegweiserblattes (z. B. WT-RI-001-2). 3.2.3 Wegweiserstandorte Wegweiser sind an Kreuzungen oder Verzweigung von Wanderwegen erforderlich. Die gesamte Beschriftung hängt auch davon ab, an welcher Stelle der Kreuzung bzw. Verzweigung der Wegweiser steht. Nachträgliche Umstellungen sind also mit Kosten verbunden, da oftmals die gesamte Beschriftung geändert werden muss. Eine sorgfältige Auswahl ist daher zwingend notwendig. Beim Aufstellen von Wegweiserpfosten müssen drei Dinge beachtet werden: a) Die Wegweiser müssen für den Wanderer für alle Wegerichtungen gut sichtbar sein. b) Die Wegweiser müssen nachhaltig platziert werden. Es muss gewährleistet sein, dass er auch wirklich am vorgesehenen Platz stehen bleiben kann. Zu berücksichtigen sind mögliche Langholztransporte, die Beschädigungen verursachen könnten. c) Aus Sicht der Wanderwegeplanung ist ein Wegweiserstandort bei Verzweigungen im äußeren Bereich meist besser als innen, weil so alle Angaben auf den Wegweisern von einem Standpunkt aus gelesen werden können. In manchen Fällen lässt sich diese Regel jedoch nicht einhalten. In jedem Fall ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers einzuholen. Diese umfasst gleichzeitig eine Haftungsfreistellung für den Grundeigentümer. Gute Wo es möglich ist, sollten Wegweiserstandorte auf Lösung öffentlichem Grund gefunden werden, erst danach ist Privatgelände heranzuziehen. Schlechte Lösung Gute Lösung Abb. 38: Wegweiser an den grün markierten Standorten sind aus jeder der drei Richtungen gut sichtbar. 47 WANDERWEGE MARKIEREN Beispiele für die fachgerechte Platzierung von Wegweisern Beispiel 1: Der Wegweiser muss aus allen Richtungen gut einsehbar sein, ohne dass der Wanderer seinen Standort ändern muss. Abb. 39: Gut! Alle Blätter sind vom Primärstandort einsehbar. Abb. 40: Schlecht! Die Blätter an zwei Pfosten sind nicht gleichzeitig einzusehen. Beispiel 2: Der Wegweiser sollte gut sichtbar aufgestellt werden und möglichst nicht durch Bäume, Sträucher oder Bauwerke verdeckt sein. Abb. 41: Gut! Der Wegweiserpfosten steht weit genug vom Baum entfernt. 48 Abb. 42: Schlecht! Platzierung zu nah am Baum wird bald vom Geäst verdeckt werden. 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 Beispiel 3: Am Hang stehen Wegweiser besser oberhalb des Wanderwegs. gen 0,4 km 3,5 km Ruine Wieladin Titisee Hornisgrinde Pforzheim z km 2,5 g 4,5 km km nber arze f 13,5 km Schwterho 24,0 Klos en hingen Belchuesc Dona kan fels Teu m 380 zel 10,5kmkm 0,8 29,5kmkm 3,0 km Kreu e 9,5 km cher Iba sfeldher Se 17,0 Könignbac Huze ch Hasla gen 0,4 km 3,5 km 10,5kmkm 0,8 29,5 km Ruine Wieladin Titisee Hornisgrinde Pforzheim z km 2,5 g 4,5 km km nber arze 13,5 km Schwterhof 24,0 Klos en hingen Belchuesc Dona Abb. 43: Gut! Der Wegweiser kann vom Weg aus betrachtet werden. zel lskan Teufe m 380 km 3,0 km Kreu her e 9,5 km Ibac gsfeldher Se 17,0 Köni nbac Huze ch Hasla Abb. 44: Schlecht! Der Wegweiser steht unterhalb des Weges im Gefälle. Beispiel 4: Wegweiser sollen den Holztransport nicht behindern. Oftmals besteht die Gefahr, dass Wegweiser durch den Holztransport beschädigt werden. ss e gen 0,4 km 3,5 km 10,5 km 29,5 km Ruine Wieladin Titisee Hornisgrinde Pforzheim 2,5 km Schwarzenberg 4,5 km Klosterhof 13,5 km Belchen Donaueschingen 24,0 km Teufelskanzel 380 m a g e Ibacher Kreuz 0,8 km Königsfeld 3,0 km Huzenbacher See 9,5 km Haslach 17,0 km k c ü R Abb. 45: Gut! Ein Holztransporter wird nicht durch den Pfosten behindert. ss e 0,4 km en 3,5 km Ruine Wielading 10,5 km Titisee 29,5 km Hornisgrinde Pforzheim 2,5 km Schwarzenberg 4,5 km Klosterhof 13,5 km Belchen Donaueschingen 24,0 km 0,8 km Ibacher Kreuz 3,0 km Königsfeld Huzenbacher See 9,5 km 17,0 km Haslach a g e k c ü R Abb. 46: Schlecht! Beim Abbiegen kommen sich Pfosten und Holztransporter in die Quere. 49 WANDERWEGE MARKIEREN Beispiel 5: Wegweiser müssen deutlich sichtbar sein und dürfen den Holztransport nicht behindern. Holzlagerplatz Holzlagerplatz Titisee Hornisgrinde Pforzheim Schwarzenberg 2,5 km Klosterhof 4,5 km Belchen 13,5 km Donaueschingen 24,0 km Titisee Hornisgrinde Pforzheim Schwarzenberg 2,5 km Klosterhof 4,5 km Belchen 13,5 km Donaueschingen 24,0 km ngen 0,4 km Ruine Wieladi 3,5 km Titisee 10,5 km Hornisgrinde 29,5 km Pforzheim Schwarzenberg 2,5 km 4,5 km Klosterhof 13,5 km Belchen Donaueschingen 24,0 km 0,4 km 3,5 km 10,5 km 29,5 km Ibacher Kreuz 0,8 km Königsfeld 3,0 km Huzenbacher See 9,5 km Haslach 17,0 km 0,4 km 3,5 km 10,5 km 29,5 km Ibacher Kreuz 0,8 km Königsfeld 3,0 km Huzenbacher See 9,5 km Haslach 17,0 km Ibacher Kreuz 0,8 km Königsfeld 3,0 km Huzenbacher See 9,5 km Haslach 17,0 km Abb. 47: Gut! Ausreichend Abstand zum Holzlager Abb. 48: Schlecht! Wegweiser behindert die Forstarbeiten und ist gefährdet. Beispiel 6: Verläuft der Wanderweg ohne Abstand an einer Mauer oder Hauswand entlang, wird der Wegweiser besser direkt an der Mauer oder Wand befestigt (nur mit Einverständnis des Eigentümers). Auf Montage in der richtigen Höhe ist zu achten. - Schwarzwald Querweg ngen 0,4 km Ruine Wieladi 3,5 km km Titisee e 10,5 km km Hornisgrind 0,829,5 km Pforzheimuz 0 er Kre 3, km Ibach sfeld 9,5 anzel önig er See ,0 km 17 ufelsk K bach 2,5 km Te 380 m Huzen ch berg 4,5 km Hasla arzen Schw hof 13,5 km er Klost en 24,0 km en ch g el in B esch Donau Querweg zel skan ufel erg b zen war f Sch erho st Klo en ingen ch Bel auesch Don Abb. 49: Gut! Kaum Behinderung für Fußgänger 50 km dingen 0,4 km Ruine Wiela 3,5 km Titisee 10,5 de 8 kmkm 0, Hornisgrin 29,5 km 3,0 Pforzheim uz Schwarzwald- km Te 380 m 2,5 km 4,5 km 13,5 km 24,0 km Kre 9,5 km her d Ibacigsfel her See 17,0 Kön nbac Huzelach Has Abb. 50: Schlecht! Fußgänger entlang der Mauer werden beim Passieren beeinträchtigt. 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 Beispiel 7: Wegweiser werden an einem Pfosten angebracht, niemals jedoch an einem lebenden Baum. Dies hat eigentumsrechtliche und praktische Gründe. - Schwarzwald Querweg Schwarzenberg 2,5 km 4,5 km Klosterhof 13,5 km Belchen Donaueschingen 24,0 km Teufelskanzel 380 m ngen Ruine Wieladi Titisee de Hornisgrin eim Pforzh 0,4 km 3,5 km 10,5 km 29,5 km Ibacher Kreuz 0,8 km 3,0 km Königsfeld Huzenbacher See 9,5 km 17,0 km Haslach - Schwarzwald Querweg Schwarzenberg 2,5 km 4,5 km Klosterhof 13,5 km Belchen Donaueschingen 24,0 km Abb. 51: Gut! Wegweiser am eigenen Pfosten ist die dauerhafte Lösung. Teufelskanzel 380 m ngen Ruine Wieladi Titisee de Hornisgrin eim Pforzh Ibacher Kreuz Königsfeld Huzenbacher See Haslach Abb. 52: Schlecht! Befestigung von Wegweiser am lebenden Holz ist unbedingt zu vermeiden, 51 WANDERWEGE MARKIEREN 3.2.4 Beschriftung der Wegweiserblätter Die Orientierung des Wanderers wird durch die Informationen auf den Wegweisern gewährleistet. Die Wegweiser sind Teil des zusammenhängenden Orientierungs- und Leistsystems in dem aufeinander abgestimmten Wegenetz. Die Angaben auf einem Wegweiser stehen folglich mit denen auf dem nächsten und anderen, weiter entfernten, in direktem Zusammenhang. Die Wanderer werden stets durch direkte Informationen durchgängig geleitet. Darum gelten dazu genaue Regeln, die exakt einzuhalten sind. Beim Anlegten von Wanderrouten ist daher wie folgt vorzugehen: – Zunächst werden allen Wegweiserstandorten Namen zugeordnet. Sie müssen möglichst exakt mit den bekannten topographischen Bezeichnungen übereinstimmen. Das Nahziel, auf dem Wegweiserblatt zuoberst angegeben, ist immer der nächste Wegweiserstandort. – Erst danach werden die Fernziele (Routenendziele) festgelegt. Sie sollten maximal 30 Kilometer entfernt liegen und möglichst einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln haben. – In Verdichtungsgebieten ist eine Fernzielangabe von 10 bis 15 km durchaus realistisch um den Wanderern mehr Angebote zu eröffnen. – Das Fernziel gibt dem Ortsfremden die grobe Orientierung vor. – Es sollte sich um möglichst bekannte Orte handeln (Feldberg, Furtwangen, Oppenau, Forbach usw.). – Als letztes werden die Mittel- und Zwischenziele eingefügt. Diese müssen nicht unbedingt an einer direkten Route liegen, jedoch an den folgenden Wegweisern als Angabe enthalten sein. Sie müssen auf jeden Fall in der Wanderkarte zu finden sein. Zusammenfassung: 1. Bestimmung aller Standortnamen 2. Bestimmen der Ziele, die auf den Wegweisern genannt werden sollen (Ortsmitte, Bahnhof, Wanderparkplätze) 3. Eintrag des Nahziels (= stets der nächste Wegweiserstandort) 4. Eintrag des Fernziels (max. 30 km entfernt = Tageswanderung, bei Nahverbindungswegen max. 15 km) 5. Eintrag der Mittel- bzw. Zwischenziele. Diese müssen auf jeden Fall in der Karte genannt sein. Ziele die noch nicht auf der Karte 1:35 000 (Grüne Serie) zu finden sind, müssen beim zuständigen Bezirkswegewart oder dem Wegereferat des Hauptvereins gemeldet werden, damit diese gegebenenfalls erfasst werden können. Ziele ohne Bedeutung (beispielsweise Gewannnamen die nicht allgemein bekannt sind) können aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht immer eingefügt werden. 52 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 Wegweiserblatt Das Wegweiserblatt ist in ein Standort- und in ein Zielfeld, bzw. beim Doppelblatt zwei Zielfelder eingeteilt. Schwarzwaldverein Schindenbühl Gresgen Wieslet Schopfheim Zielfeld 2,2 km 3,5 km 4,5 km 10,5 km Schwarzwaldverein e.V. Mühlenbächle 483 m Naturpark Südschwarzwald Branden Holl Blauener Ebene Belchen Standortfeld 1,4 km 2,5 km 4,5 km 15,5 km Zielfeld Abb 53: Zielfelder und Standortfeld beim Doppelwegweiser a) Standortfeld Das Standortfeld enthält den Namen des Standortes, auf welchem der Wegweiser steht, die genaue Höhenangabe über NN, sowie das Markierungszeichen, mit welchem die nächste Strecke in dieser Wanderrichtung markiert ist. Wegname Es können auch Wegnamen im Standortfeld gezeigt werden. Diese werden über dem Markierungszeichen angebracht. Die traditionellen Wegnamen der Fernwanderwege z. B. Westweg, Mittelweg, Querweg Freiburg-Bodensee sind auf jeden Fall zu nennen. Ansonsten gelten jedoch festgelegte Regeln; diese sind im Kapitel 2.8 unter „Themenwege“ und im Kapitel 2.9 „Wegnamen“ zu finden. Höhenangabe Die Höhenangabe wird nach den topographischen Daten eingesetzt. Sie bezieht sich auf die Höhe über dem Meeresspiegel. b) Zielfeld Kernelement für die Orientierung der Wanderer sind die Ziel- und Entfernungsangaben. Die Entfernungsangaben und Zielauswahl sind sehr sorgfältig und streng nach folgenden Regeln vorzunehmen. Zielangaben – Ein Ziel wird solange auf allen folgenden Wegweisern genannt, bis es erreicht ist. – Das Nahziel ist immer der nächste Wegweiserstandort – Auf jedem Wegweiserblatt stehen mindestens drei, höchstens jedoch vier Ziele. – Sollten mehr als vier Zielangaben notwendig sein, muss ein weiteres Blatt in dieselbe Richtung angebracht werden (Paralellwegweiser). – Die Entfernungen der Ziele ist absteigend (das nächste Ziel steht oben, das entfernteste unten). – Die Ziele müssen sinnvoll sein (so gewählt, wie der Ortskundige gehen würde). – Die Ziele müssen über das Wanderwegenetz erreichbar sein. Die Ziele müssen aber nicht auf einer Wanderroute liegen. Sie können auch auf einer Strecke die vom direkten Weg zum Fernziel abgeht, liegen (Beispiel: um das zweite Ziel zu erreichen, muss der Wanderer am nächsten Wegweiser nach rechts gehen, um das übernächste zu erreichen, geht er geradeaus). 53 WANDERWEGE MARKIEREN Es ist auch daran zu denken, bedeutende Standortangaben in die Wanderkarte aufzunehmen. Anmerkung: Ziele, die für den Wanderer ohne Bedeutung sind, zum Beispiel Gewannnamen, die nur den Verzweigungspunkt benennen, können nicht in jedem Fall in der Karte erfasst werden. Entfernungsangaben Die Entfernungsangaben werden nach den topographischen Informationen digital errechnet. Piktogramme Die kleinen Symbole informieren den Wanderer über: – Aussichtspunkte – Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs – Bahnhöfe – Gasthäuser außerhalb geschlossener Ortschaften – Parkplätze – Naturfreundehäuser Sie werden hinter den Zielangaben angebracht. P Abb. 54: Piktogramme im Zielfeld vermitteln dem Wanderer wichtige Zusatzinformationen. Abb. 55: Richtungspfeil 54 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 3.3 Anwendung von Richtungspfeilen Richtungspfeile sind Markierungszeichen, die immer dann verwendet werden, wenn der Weg mit dem normalen Markierungszeichen 70 x 100 mm nicht eindeutig gekennzeichnet werden kann. Sie dürfen nur bei Richtungsänderungen verwendet werden. 3.3.1 Richtungspfeil Richtungsänderungen werden mit dem Richtungspfeil angezeigt. Sie können im Ausnahmefall mit Markierungszeichen und Pfeil angezeigt werden. In diesem Falle müssen beide Schilder genau übereinander gesetzt werden. Abb. 56: Richtungspfeil Da sämtliche Wege stets in beide Wanderrichtungen zu markieren sind, kommen Richtungspfeile in der Regel paarweise vor. Lediglich in Fällen, wo ein schmaler Weg von einem breiten Weg wegführt, kann ein Pfeil schon vorher auf die Abzweigung deutlich hinweisen. Hier ist in umgekehrter Richtung die Kennzeichnung oft mit nur einem Wegzeichen ausreichend. 3.3.2 Doppelpfeil Abb. 57: Doppelpfeil Alle Wanderwege werden positiv markiert. Das heißt: Wege, die als Wanderwege genutzt werden, sind gekennzeichnet. 55 WANDERWEGE MARKIEREN Richtig! Abb. 58 und 59: Positive Markierung der Wegführung durch Richtungspfeile Nur in Ausnahmefällen – wenn z. B. wegen fehlenden Befestigungsmöglichkeit nicht anders möglich – können Wege negativ, gekennzeichnet werden. Dies geschieht durch den Doppelpfeil. Das Zeichen wird angewendet als Zeichen für Ausschluss dieser Wanderrichtung. 3.4 Anwendung von Markierungszeichen In erster Linie werden die Markierungszeichen aus emailliertem Stahlblech oder Klebefolien in der Abmessung 70 x 100 mm mit dem entsprechenden Wegzeichen verwendet. Zur Anbringung an lebenden Bäumen ist ausnahmslos ein Unterlagsholz zwischen Stamm und Emaielleschild zu verwenden, damit das Markierungszeichen nicht einwachsen kann. Es sind Aluminiumnägel zu verwenden. Diese dürfen nicht fest angetrieben werden um dem Einwachsen vorzubeugen. Bei den Kontrollgängen ist die Befestigung ggf. zu lockern. Zwischen Emailleschild und Nagelkopf ist immer eine kleine Unterlagscheibe zu legen. Dies gilt sowohl bei Anbringung an lebenden Bäumen als auch bei Anbringung an festen Markierungsträgern (Mauern, Holzpfosten, Masten etc.). An jungen Bäumen und Sträuchern darf grundsätzlich nicht genagelt werden, da das schwache Holz die Belastung nicht verträgt. Hier ist besser ein Holzpfahl zu stellen. Bei geeigneten Untergrundverhältnissen können auch Klebezeichen oder Farbmarkierungen verwendet werden. An Betonmasten empfiehlt es sich, wegen der Haltbarkeit das Markierungszeichen aufzumalen oder aufzusprühen. 3.4.1 Markierungen auf Asphalt Markierungen werden im Regelfall an Bäumen, Pfählen, Masten und Pfosten angebracht. In seltenen Fällen jedoch ist ein solcher Markierungsträger nicht vorhanden. Markierungen auf Asphalt können manchmal sinnvoll sein. Insbesondere auf Feldwegen kann der Arbeitsbereich von landwirtschaftlichen Maschinen ein Pfahl den Arbeitsbereich der landwirtschaftlichen aschinen einschränken. Hier können Asphaltmarkierungen weiterhelfen. Allerdings ist zu beachten, dass im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen von Landoder Kreisstraßen diese Markierungsart nicht gestattet ist. Das Markierungszeichen und die Pfeile müssen als Einheit gesehen werden und müssen deshalb immer zusammen aufgebracht werden. 56 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 3.4.2 Farbmarkierung Farbmarkierungen erfolgen mit Farbe und Schablone nach folgenden Vorgaben. Farben: Rapsgelb (RAL 1021), Himmelblau (RAL 5015), Leuchtrot (RAL 3024). Die Maßangaben der folgenden Abbildung sind für manuell anzubringende Farbmarkierungen verbindlich. 9 cm 17 cm 12 cm 4 cm 90∞ 17 cm Abb. 60: Abmessungen der Straßenmarkierung Abb. 61: Farbvariante regionale Wege blau und ggf. andere Farben Abb 62 und 63: Straßenmarkierungen in der Praxis 57 WANDERWEGE MARKIEREN 3.5 Material Mit einem einheitlichen Erscheinungsbild wird für den Wanderer ein Wiedererkennungseffekt erreicht. Deshalb wird überall einheitliches Material verwendet und nach derselben Methode gearbeitet. 3.5.1 Wegweiserpfosten In der Regel werden als Wegweiserpfosten verzinkte Stahlrohre ∅ 2“ verwendet. Sie sind langlebig, wartungsfrei und seit Jahrzehnten erprobt. Sie sind oben mit einer Kunststoffkappe zu verschließen und unten in einen Betonsockel zu stabilisieren, dabei muss das Stahlrohr unten aus dem Betonsockel herausragen um eine einwandfreie Entwässerung (Schwitzwasser) zu gewährleisten. Das Rohrende ist im Betonsockel durch ein Quereisen gegen Verdrehen zu sichern. Eine weitere Möglichkeit ist das Verwenden von Bodenhülsen in die Wegweiserpfosten eingesetzt werden können. Bemessung: x Wegweiserblätter à 140 mm + 2,25 m bei Gehwegen (2,35 m bei Radwegen) + 0,60 m im Boden = Gesamtlänge. 3.5.2 Wegweiserblätter Die Wegweiserblätter bestehen aus 5 mm Hartaluminium und sind rundum pulverbeschichtet. Die Abmessungen sind 140 mm in der Höhe und bei einseitiger Wegweisung 480 mm in der Länge, bei zweiseitiger Wegweisung 850 mm in der Länge. Die Spitze ist 50 mm lang ausgebildet. Der Eckradius beträgt 3 mm. Die Befestigungslöcher sind vorgebohrt. Wegweiserblätter sind erforderlichenfalls beidseitig beschriftet, insbesondere diejenigen die zum Betrachter zeigen. Die Grundfarbe der Wegweiserblätter ist weiß (RAL 9016), die Schrift schwarz (RAL 9017), Schriftart „Helvetica Narrow Bold“, die Schrifthöhe beträgt 20 mm. Die Markierungszeichen haben die Farbe des jeweiligen Wegzeichens nach Vorgabe des Hauptvereines, bei der Gelben Raute (RAL 1023). Schwarzwaldverein Willaringen Egg Eggbergbecken Bad Säckingen 1,5 km 3,5 km 6,0 km 11,5 km Abb. 64: Doppelwegweiser 58 Schwarzwaldverein e.V. Rickenbach 738 m Naturpark Südschwarzwald Glashütten Strick Hornbergbecken Ödlandkapelle 2,0 km 3,0 km 5,5 km 6,0 km 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 3.5.3 Zusatzwegweiser für besondere Wanderwege Die touristische Vermarktung des Wanderangebotes einer Region erfordert, dass bestimmte Wege einen Wegenamen erhalten. Dies wird kenntlich gemacht durch die Anbringung eines Zusatzwegweisers. Dieser wird unmittelbar unter dem Wegweiserblatt für diese Wanderrichtung angefügt. Er hat dasselbe Markierungszeichen des Wanderwegenetzes. Der Zusatzwegweiser enthält das Markierungszeichen, den Wegenamen und sein eigenes Logo. Diese Verfahrensweise ist als Ergänzung zu dem seit dem Jahr 2000 eingeführten Markierungssystem möglich. Diese Verfahrensweise kann auch bei Themenwegen angewendet werden. Zu unterscheiden ist zwischen Themenwegen und touristisch inititierten Wanderwegen. Während der Themenweg die Bedingungen nach Kapitel 2.8 erfüllen muss, sind touristisch initierte Wanderwege auch möglich, wenn im Verlauf der Wegestrecke keine themenrelevanten Einrichtungen oder Begebenheiten vor Ort beschrieben sind. 3.5.4 Richtungspfeile Bei unklarem Wegverlauf zusätzlich können zu den Markierungszeichen Richtungspfeile verwendet werden. Sie kommen in der Regel paarweise vor. Die Abmessungen betragen 70 x 250 mm, mit einoder zweiseitiger Spitze. Das Material ist 3 mm Hartaluminium pulverbeschichtet wie die Wegweiser, Grundfarbe weiß (RAL 9016) Wegzeichen nach Vorgabe des Hauptvereines, Farbe nach RAL. In Ausnahmefällen kann ein emailliertes Stahlblech 70 x 100 mm (weiß) unter dem Markierungszeichen verwendet werden (siehe Kapitel 3.3). 3.5.5 Zusatzwegweiser für Themenwege Diese haben die Größe von 60 x 185 mm und tragen den Namen des jeweiligen Themenweges. Die Schriftart ist ebenfalls „Helvetica Narrow Bold“, die Schrifthöhe richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten. Die Farbe ist bei Kulturwegen braun (RAL 8007) auf weißem Grund (RAL 9016) und bei Natur/Landschaft grün (RAL 1023). Weitere Farben nach Vorgabe des Hauptvereines. 8 cm Mühlenweg 22 cm 8 cm 3 cm Musterhausener Kuckucksweg 22 cm 3 cm Abb. 65: Zusatzwegweiser für Themenwege 59 WANDERWEGE MARKIEREN 3.5.6 Markierungszeichen Die Markierungszeichen (Zwischenmarkierungen) bestehen aus emailliertem Stahlblech mit der Abmessung 70 x 100 mm, gerade Form, Befestigungslöcher vorgebohrt. Das zu verwendende Wegzeichen richtet sich nach den Vorgaben des Hauptvereines, die Farben nach RAL-Nummern. An Stahlrohrmasten und anderen glatten Flächen können Kunststoff-Klebezeichen, mit den gleichen Abmessungen verwendet werden. Straßenmarkierungen sollen auf die Fahrbahn aufgebracht werden, wenn wegen der landwirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken keine Pfosten, Pfähle oder sonstige Beteiligungsmöglichkeiten gestellt werden können. Eine Markierungseinheit besteht aus dem Wegzeichen und zwei Richtungspfeilen. Sie dürfen nur auf Gemeindestraßen (asphaltierten Feldwegen) verwendet werden. Abmessungen siehe Kapitel 3.4.2 3.6 Wanderwege und Tourismus Im Schwarzwald besteht ein einheitliches flächendeckendes Wanderwegenetz. Alle Wanderwege im Schwarzwald sind in dieses Wegenetz eingebunden. Keine Wanderwegestrecke steht für sich alleine. Innerhalb dieses zusammenhangenden Wegenetzes sind unendlich viele verschiedene Wandrouten möglich. Alle oder eine Vielzahl davon als eigene vermarktbare Wanderrouten im Tourismus herauszustellen, dem sind naturgemäß Grenzen gesetzt. 3.6.1 Marketing Ein gut ausgebautes und regelmäßig gewartetes Wanderwegenetz wertet eine Tourismusregion auf. Verschiedene Interessengruppen, wie die Schwarzwald Tourismus GmbH, die Tourismusgemeinden usw. haben ein berechtigtes Interesse daran, einzelne Wanderwegstrecken hervorzuheben, um diese im Marketing zu positionieren und um das besondere Wanderweg-Angebot für die Gäste herauszustellen. Diese Wege müssen sorgfältig geplant werden, damit sie langfristig und nachhaltig den Anforderungen genügen. Zudem ist eine vollständige Integration in das bestehende Wanderwegnetz erforderlich. Abb. 66: Der Genießerpfad trägt aus Marketinggründen ein zusätzliches Markierungszeichen. 60 3 MARKIERUNGSPRAXIS 3 Markenzeichen In der Vermarktung sollen bestimmte Logos und Markenzeichen verwendet werden. Solche Marken erleichtern den Auftritt einer Region auf dem Tourismusmarkt. Markenzeichen als Markierungen zu verwenden, ist in einem flächendeckend einheitlich markierten Wandergebiet nur eingeschränkt möglich. Die grafisch aufwändiger gestalteten Logos und Markenzeichen sind eine Herausforderung für die Wegemarkierung. Der Schwarzwaldverein hat diese Aufgabe in unterschiedlicher Weise gelöst: Durchlaufende Wege Die durchlaufenden Wege tragen die im Schwarzwaldvereins-Wegenetz geltenden Markierungen. Zusätzlich erhalten Sie an allen Wegweisern ein Zusatzschild mit dem Logo des jeweiligen Weges. Diese Praxis wenden auch das Amt für Straßen (ASTRA) in der Schweiz und die Alpenvereine an. Zertifizierte Wege mit Namen (z. B. Schwarzwälder Genießerpfade) Eine Zertifizierung der Wanderwege führt der Deutsche Wanderverband einerseits und das Deutsche Wanderinstitut andererseits durch. Wege die zertifiziert sind, tragen einen Zusatzwegweiser unmittelbar unter dem Wegweiser. Sie erhalten zusätzlich zum geltenden Markierungszeichen ein weiteres Markierungszeichen als Markenzeichen. Das Zeichen der Zertifizierung wird jeweils am Wegweiserpfosten angebracht. Zertifizierte Wege mit Markenzeichen als Markierungszeichen (Premiumwege) Diese Wege werden wie die Fernwanderwege in das Wegenetz integriert. Die Wegstrecke selbst ist im Wegenetz größtenteils bereits ausgezeichnet. Diese Art der Wegevermarktung ist im Bereich der Wegemarkierung sehr kostspielig, weil sämtliche Wegweiser entlang der Strecke ausgewechselt werden müssen. Auch Wanderrouten, die nur kurz mit der betreffenden Wegeneuanlage tangieren, sind von der Umbenennung der Wegweisertexte betroffen. Der große Aufwand mit dem Ergebnis ist unverhältnismäßig, da kein neuer Weg hinzukommt. Das Markenzeichen wird im Standortfeld des Wegweisers als Markierungszeichen aufgenommen. Das Zeichen der Zertifizierung wird ebenfalls am jeweiligen Wegweiserpfosten angebracht. Themenwege Zu unterscheiden ist zwischen a) einem Weg, der das Wissen zu einem bestimmten Thema erweitern soll und b) einem Weg, der lediglich einen Wegenamen erhalten soll, der von einer bestimmten regionalen Besonderheit hergeleitet ist, aber keine spezifischen Informationen zum Thema im Wegverlauf anbietet. Die Markierung dieser Wege erfolgt a) als Namensweg nach den Kriterien eines Themenweges (vgl. Kapitel 2.8), b) als Weg (ggf. zertifiziert) mit eigenem Namen (vgl. Kapitel 2.9.1 und 2.9.2) Empfehlungen für Themenwege Der Informationsgehalt muss aktuell und qualitativ hochwertig sein. Darüber hinaus muss die thematische Ausrichtung optimal mit der Wegführung, der Natur und Landschaft, den Kulturgütern und dem Informationsgehalt verknüpft werden. Die Erfahrung zeigt, dass nur eine sorgfältige und nachhaltige Planung hinsichtlich Bau, Unterhalt, Kommunikation, Markierung und Finanzierung den erfolgreichen Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen gewährleistet. 61 WANDERWEGE MARKIEREN 62 4 4 Betreuungsrichtlinien 63 WANDERWEGE MARKIEREN 4.1 Betreuung der Wanderwege Eine einheitliche, gleichlautende Wegemarkierung erleichtert die Verständlichkeit für den Wanderer. Die Grundregeln der Markierung werden im gesamten Verbandsgebiet des Schwarzwaldvereins umgesetzt, die Einrichtungen ständig gepflegt, gewartet und vollständig erhalten. Die Wegebetreuung basiert auf drei Säulen: – Dem Schwarzwaldverein (Hauptverein) für die Verwaltung aller Wanderwege und die fachliche Beratung der Wegebetreuer – Den Schwarzwaldvereins-Ortsgruppen mit ihren Wegewarten für die manuelle Betreuung der Wanderwege – Den Städten und Gemeinden für die Unterstützung der Arbeit und sonstigen Belangen der Wegebetreuer insbesondere der örtlichen Wanderwege und den baulichen Einrichtungen 4.1.2 Die Kernelemente der Wegebetreuung Vereinbarung zwischen den Gemeinden/Städten und den Ortsgruppen des Schwarzwaldvereins Der Vereinbarung zwischen der Ortsgruppe und der Gemeinde ist ein wesentlicher Bestandteil der Betreuung. Er sichert dem Schwarzwaldverein das alleinige Markierungsrecht zu. Es obliegt der Ortsgruppe eine eigene Gestaltung der Vereinbarung, innerhalb eines Handlungsspielraumes, vorzunehmen. Diese dürfen aber die fachlichen Regeln nicht beeinflussen. Pauschale Auslagenvergütung Die pauschale Vergütung der Auslagen vereinfacht die Arbeit der Ortsgruppen und der Wegebetreuer. Während die Wegearbeit in der freien Natur durchaus eine attraktive Freizeitbeschäftigung ist, sind aufwändige Abrechnungsarbeiten für Fahr- und Werkzeugkosten weniger angenehm. Damit die Arbeit ist auch künftig ehrenamtlich (freiwillig, unentgeltlich) erfolgen kann, soll die pauschalen Auslagenvergütung gerecht bemessen sein. Kommt eine entgeltliche Vergütung in Betracht, sind die Regelungen des Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes zu beachten. Übertragung der Verantwortung an einen Mitarbeiter in einem Betreuungsgebiet Dem Wegebetreuer wird ein eigener Bereich zugeordnet. Er handelt darin selbständig, entsprechend der gegebenen Richtlinien und nach fachlicher Anleitung. Er nimmt an gemeinsamen Schulungen teil. Damit wird eine einheitliche Markierungsarbeit im gesamten Verbandsgebiet erreicht. Fachliche Betreuung durch die Hauptgeschäftsstelle Erfahrungen haben gezeigt, wie wichtig die Unterstützung und fachliche Betreuung durch die Hauptgeschäftsstelle ist. Manche Fehler, die vermeidbar wären, können später nicht mehr, oder nur mit hohem Aufwand, bereinigt werden. Durch Erfahrungsaustausch und Fachwissen können Fehler vermieden werden. Die digitale Wegeverwaltung, Organisation von Schulungen und Tagungen, Bereitstellen von Fachinformationen und Beratung der Vertragspartner und der Mitarbeiter vor Ort, sind die wesentlichen Aufgaben der Fachleute im Hauptverein. 64 4 BETREUUNGSRICHTLINIEN 4 Vergütung an die Hauptgeschäftsstelle Die Aufgaben der Hauptgeschäftsstelle (Wegereferat) sollen durch die Gemeinden unterstützt werden, im Anforderungsbetrag wird derzeit eine pauschale Vergütung von 1,50 EUR pro Km und Jahr eingerechnet. Die Auszahlung der Beträge an die Mitarbeiter in den Ortsgruppen und die Abführung der Beträge an die Hauptgeschäftsstelle soll am Ende des Kalenderjahres, möglichst im November erfolgen. Aufgaben der Ortsgruppen Eine Schlüsselrolle kommt dem Ortsgruppenvorsitzenden zu. Er koordiniert die Zusammenarbeit der Gemeinden mit den Wegewarten und Wegemitarbeitern vor Ort. Eine Vorgabe an die Mindestanforderung für die ehrenamtliche Arbeit wird herausgegeben. Der Ortsgruppenvorsitzende beteiligt sich aktiv an der Organisation der Betreuungsarbeit durch sachgerechte Informationen der Gemeinde und der Wegemitarbeiter. Die Betreuung umfasst den gesamten Wege- und Markierungsbereich, die Fernwanderwege, Höhenund Querwege und überregionale Wege, sowie örtlichen Wanderwege. Auf einer Betreuungskarte wird die Zuordnung zu den Ortsgruppen kenntlich gemacht. Eine Auflistung präzisiert die Aufgaben (siehe Abschnitt 4.2 Betreuungsumfang). Die Wegebetreuer wirken bei der Aufteilung der Wegstrecken mit und bestätigen dies durch ihre Unterschrift. Die Betreuungskarte und –liste wird allen Betreuern als Arbeitsunterlage ausgehändigt. Grundlage der Wegebetreuung ist die Wanderkarte 1: 35 000 des betreffenden Gebietes. Betreuungsgebiete Teilen sich mehrere Wegebetreuer ein Gemeindegebiet, soll die Zuständigkeit geregelt werden. Ein Betreuungsgebiet eines Mitarbeiters soll möglichst die gesamte gemeinsame Grenze zu einer Nachbargemeinde abdecken. Die Betreuung sollte möglichst durch Rundgänge bewältigt werden können und zusammenhängende Gebiete umfassen. Bei der Aufteilung von Zuständigkeitsbereichen sollte nach Möglichkeit darauf geachtet werden, dass jeder der Wegebetreuer im besiedelten Bereich der Gemeinde (Nähe zum Ortskern) zum Einsatz kommt, wo das ehrenamtliche Engagement wahrgenommen und anerkannt werden kann. 4.2 Betreuungsumfang Die Aufgaben der Wegebetreuung sind die ständige und regelmäßige Kontrolle der Wanderwege und ihrer Einrichtungen (Wegweiser, Zugänge zu den Wanderwegen und Markierungen) auf Vollständigkeit und Verlässlichkeit. Bei Beginn der Wandersaison ist eine generelle Inspektion erforderlich, während der Wandersaison sind punktuelle Kontrollen ausreichend. Gemeldete Mängel sind unverzüglich zu kontrollieren und abzustellen. 65 WANDERWEGE MARKIEREN Wegweiser Die Wegewarte überprüfen die Vollständigkeit und Unversehrtheit der Wegweiser für jede markierte Richtung einschließlich Richtigkeit der Beschriftung. Dabei ist auch zu kontrollieren, ob Manipulationen in der Ausrichtung der Wegweiserblätter oder der Beschriftung vorgenommen wurde. Wenn Wegweiserblätter fehlen, unleserlich oder beschädigt sind, ist eine sofortige Meldung an die Hauptgeschäftsstelle zu machen. Oft ist eine Neubestellung der Schrift oder des gesamten Blattes erforderlich (Wegweiser-Nr. angeben). In der Zwischenzeit kann eine provisorische Wegweisung für die Wanderer angebracht werden. Bei Beschädigung oder Fehlen des Wegweiserpfostens ist umgehend die zuständige Gemeinde zu informieren, die für den Ersatz des Pfostens zuständig ist. Markierungszeichen Die Zwischenmarkierung (zwischen den Wegweisern) wird auf Vollständigkeit überprüft und ggf. ergänzt. Markierungszeichen, die von der Vegetation verdeckt sind, werden frei geschnitten. Alte oder ungültige Markierungszeichen werden entfernt. In Naturschutzgebieten ist dazu eine generelle Absprache mit der Naturschutzverwaltung nötig. Ein Hinweis auf die besucherlenkende Wirkung der Wegemarkierung ist da hilfreich. Zugänge zu den Wanderwegen Die Zugänge zu den Wanderwegen, meist an Wanderparkplätzen sind in die Unterhaltspflege mit einzubeziehen. Sie sind auf Vollständigkeit der Wegweiser auf Unversehrtheit der Übersichtstafeln und auf Sauberkeit zu prüfen. Die Aufgabe soll in Zusammenarbeit mit der zuständigen Gemeinde erfolgen. Schäden an Wegen, Stegen, Treppenstufen, Sicherheitsabsperrungen Diese Schäden und unzumutbare Wanderhindernisse, die bei den Kontrollgängen festgestellt werden, sind der zuständigen Gemeinde sofort mitzuteilen. Für die Verkehrssicherungspflicht der Bauwerke sind die Gemeinden zuständig. Wegeinstandsetzungen können auch durch Arbeitseinsätze der Ortsgruppen durchgeführt werden. Solche Maßnahmen werden mit der zuständigen Gemeinde, ggf. mit Forstamt und Grundeigentümer, abgesprochen wegen anfallender Materialkosten, erforderlichem Maschineneinsatz und Unfallversicherungsschutz für die ehrenamtlich Tätigen. Änderungen am Wegenetz Aus der besonderen Ortskenntnis oder aus örtlicher Sicht ist unter Umständen die Verlegung eines Wanderweges notwendig oder sinnvoll, z. B. bei morastigen Stellen oder zur Optimierung des Wegenetzes. Vorzugsweise sind naturbelassene Wege und schmale Fußpfade ins Wegenetz zu integrieren und wo immer möglich beizubehalten. Bei Änderungen am Wegenetz der örtlichen Wanderwege muss die Gemeinde einverstanden sein. Bei Veränderungen der überregionalen Wege und der Fernwege des Schwarzwaldvereins ist der Hauptwegewart einzuschalten. In allen Fällen sind Änderungen mit der Hauptgeschäftsstelle abzustimmen und dürfen erst nach Genehmigung von dort erfolgen. Dies ist insbesondere wegen der Fortführung der Digitalisierung, Wegebeschreibung und Ergänzung der Wanderkarte erforderlich. Umleitungen Sind z. B. wegen Forst- oder Tiefbauarbeiten vorübergehend nicht begehbare Wanderstrecken umzuleiten, sind die nötigen Umleitungen zu veranlassen oder vorzunehmen. Ggf. sind Kontrollen erforderlich. 66 4 BETREUUNGSRICHTLINIEN 4 Berichtspflicht Die Wegewarte und Wegebetreuer erstatten einmal jährlich ihrem Wegewart (gewähltes Mitglied im Vorstand der Schwarzwaldvereins-Ortsgruppe) über die Arbeitsleistung und festgestellte bzw. behobene Mängel Bericht. Alljährlich berichtet die Ortsgruppe bis zum 15.11. der jeweiligen Gemeinde aufgrund der Betreuungsvereinbarung. Erst dann kommt die ggf. vereinbarte Betreuungsvergütung zur Auszahlung. Kontaktpflege Der Kontakt zu bestimmten Personen ist für den Wegewart unerlässlich, um die Ziele der Wegearbeit erreichen zu können. Dabei handelt es sich um Personen wie z. B. – den Bürgermeister und den Leiter des Bauhofes der Gemeinde – den Revierförster und dem zuständigen Forstamt – den Bediensteten, der für die Gemeindearbeiter zuständig ist Die Kontaktpflege sollte sich auch auf die übrigen in der Wegearbeit tätigen Mitarbeiter erstrecken. Auf jeden Fall sollten diese den maßgebenden Personen bekannt sein. Die Kontakte sind nicht nur aus Gründen der Wegearbeit allein, sondern auch aus Gründen der Öffentlichkeitsarbeit des Schwarzwaldvereins zu pflegen. 4.3 Aufgabenteilung 4.3.1 Qualitätssicherung Mit der Bereitstellung und Betreuung eines geordneten und gut markierten Wegenetzes erfüllen die Wegewarte im Schwarzwaldverein eine wichtige Funktion für die Allgemeinheit, für den Erhalt der Natur und Kulturlandschaft und den Tourismus. Die lückenlose Wegemarkierung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Beurteilung der Qualität der Wanderwege. Der Wanderer erwartet eine fehlerfreie und eindeutige Sichtmarkierung, Beruhigungszeichen und an den notwendigen Stellen Richtungspfeile. 4.3.2 Struktur Die Organisationsstruktur gliedert sich in den hauptberuflichen und den ehrenamtlichen Bereich. Das Referat Wege in der Hauptgeschäftsstelle sorgt für die professionelle Umsetzung der Wegestruktur und ist Ansprechpartner für externe Partner sowie für die Fachwarte. Die ehrenamtliche Ebene wird getragen vom Hauptfachwart Wege, dem Bezirksfachwarte Wege sowie den Ortsgruppenfachwarten Wege. Der Hauptfachwart Wege vertritt den Fachbereich Wege im Hauptvorstand und koordiniert die gesamte Wegearbeit im Gebiet des Schwarzwaldes. Er gibt fachliche Unterstützung für die Bezirkswegewarte. Einmal jährlich findet eine Bezirkswegewarte-Tagung statt. Die Wegearbeit ist regional aufgeteilt. 67 WANDERWEGE MARKIEREN Der Bezirksfachwart Wege Der Bezirkswegewart teilt die Bearbeitung der Fern- und regionalen Wanderwege in seinem Bezirk den Wegewarten der Ortsgruppen zu. Die Verantwortung dafür kann in großen Wegebezirken an die stellvertretenden Bezirkswegewarte regional aufgeteilt werden. Der Bezirkswegewart führt ein Verzeichnis der Anschriften aller Wegemitarbeiter in seinem Bezirk. Er hält Verbindung zu den Ortsgruppen, Wegewarten und den Mitarbeitern in Gemeinden ohne Ortsgruppen und berät sie in Theorie und Praxis. Einmal jährlich lädt er zu einer Besprechung ein, um über die neuesten Erkenntnisse zu informieren. Die Mitwirkung bei Wegeverlegungen und Verbesserungen am Wanderwegenetz gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Bezirkswegewarte und ggf. seinen Stellvertretern. Markierungsmaterial fordert er zum Ende des Jahres vom Hauptverein an. Nach genauer Prüfung bestätigt er den Lieferschein und gibt ihn zurück an den Hauptverein. Er unterhält ein kleines Materiallager, um seine Wegewarte und Mitarbeiter damit versorgen zu können. Er schult und arbeitet neue Wegebetreuer ein. Er gibt fachliche Beratung und Unterstützung. Er ist für die Meldung der Wegeverlegungen an den Fachbereich Wege in der Hauptgeschäftsstelle bzw. an den Hauptfachwart für Geoinformation zuständig, damit diese bei Neuauflage in die Karte aufgenommen werden. Er erstattet zum Ende des Jahres einen Tätigkeitsbericht, über die Arbeit an den Fernwanderwegen. Der Bezirkswegewart ist in fachlichen Belangen Ansprechpartner für alle Wegebetreuer in den Ortsgruppen und Gemeinden. Er überprüft die ordnungsgemäße Markierung und Beschilderung durch Stichproben. Etwaige Feststellungen bespricht er mit dem zuständigen Wegewart/Wegebetreuer. Dies gilt auch für die Nahverbindungswege Steuerung und Kontrolle Der Bezirkswegewart kontrolliert regelmäßig die Arbeit im Wegebezirk. Er informiert die jeweiligen Mitarbeiter über die Ergebnisse, sofern diesen nicht bei der Revision beteiligt werden. Die Kontrollergebnisse werden in den Schulungen und Regionaltagungen in allgemeiner Form besprochen. Der Ortsgruppenfachwart Wege Der Wegewart ist gewähltes Mitglied im Vereinsvorstand der jeweiligen Ortsgruppe. Er und ggf. sein(e) Stellvertreter sind für die Betreuung der Wege in der/den jeweiligen Gemeinde(n) verantwortlich. Er und weitere Mitarbeiter (Wegebetreuer) sind in ihrem Betreuungsgebiet zuständig für die wandersichere und zuverlässige Markierung dieser Wege. Gemeindegebiete ohne Ortsgruppe In Gemeindegebieten ohne Ortsgruppe des Schwarzwaldvereins kann eine andere, beispielweise eine benachbarte Ortsgruppe die Betreuung der örtlichen und überregionalen Wege übernehmen. Ist auch in einer benachbarten Ortsgruppe kein geeigneter Betreuer zu finden, kann ein anderer Mitarbeiter nach denselben Bedingungen an der Arbeit beteiligt werden. Aus- und Weiterbildung Jeder Wegebetreuer soll an einer Grundausbildung teilnehmen. Für alle Betreuer wird mindestens einmal jährlich eine Regional-Tagung für Wegewarte angeboten. Bestellte Wegebetreuer der Gemeinden ohne Ortsgruppen sind mit einzuladen. Die Teilnahme an der Tagung ist Bestandteil der Betreuungsarbeit. Vertreter von Gemeinden, Tourismusmitarbeiter ggf. Forstverwaltung und Naturschutzverwaltung werden im Bedarfsfall eingeladen, um anstehende Probleme zu behandeln. 68 4 BETREUUNGSRICHTLINIEN 4 4.4 Materialbeschaffung Alle Materialien, wie Markierungszeichen und Richtungspfeile, die in einer großen Menge zu günstigeren Preisen bezogen werden können, werden über die Hauptgeschäftsstelle zentral eingekauft. Hier sind ebenfalls die Aluminiumnägel und Unterlagshölzer zu beziehen. Wegweiserblätter mit dem notwendigen Befestigungsmaterial werden ebenfalls über die Hauptgeschäftsstelle beschafft. Material das vom Hauptverein bestellt und an die Empfängeranschrift der Ortsgruppe geliefert wird, ist sofort zu kontrollieren. Auf dem Lieferschein ist zu bestätigen, ob die Lieferung komplett und unversehrt ist. Um Skonti in Anspruch nehmen zu können, müssen die unterschriebenen Lieferscheine sofort an die Hauptgeschäftsstelle gesandt werden. Markierungsmaterial Emaillerauten, Richtungspfeile, dazu gehöriges Befestigungsmaterial, sowie Klebezeichen (Rauten, Pfeile) werden zentral bei der Hauptgeschäftsstelle beschafft und dort gelagert. Die Ausgabe an die Ortsgruppenwegewarte kann bei den jährlichen Wegewartetagungen durch den zuständigen Bezirkswegewart und/oder seinen Stellvertreter erfolgen. Die Emaillerauten werden in 20er Einheiten, Klebezeichen in 100er Einheiten abgegeben. Die Abgabe sollte auf einen Jahresbedarf beschränkt werden. Markierungsmaterial für örtliche Wanderwege wird mit Bestellschein bei der Hauptgeschäftsstelle angefordert und direkt an die Ortsgruppen bzw. die Gemeinden geliefert. Eine Übersicht der gebräuchlichen Markierungsmaterialien findet sich im Anhang. Wegweiserblätter Fehlende oder beschädigte Wegweiserblätter und dazugehöriges Befestigungsmaterial werden umgehend bei der Hauptgeschäftsstelle des Schwarzwaldvereins angefordert und von dort ausgeliefert. Material und Betreuungskosten a) Örtliche Wanderwege Die Kosten für die Betreuung (außer Aufwandsentschädigung für die Ortsgruppen), sowie die Ersatz von Markierungsmaterial und der Wegweiserblätter werden den zuständigen Gemeinden vom Hauptverein in Rechnung gestellt. b) Fernwanderwege und regionale Wanderwege Das Markierungsmaterial für die Betreuung der regionalen- und Fernwanderwege wird von den Wegewarten der Ortsgruppen über den zuständigen Bezirkswegewarte angefordert. Die Kosten für die Bereuung diese Wege trägt der Schwarzwaldverein (Hauptverein). Materialeinkauf vor Ort Material, das vor Ort eingekauft werden muss, wie z B. Markierungsfarbe oder besonderes Befestigungsmaterial, ist zunächst vom Wegewart zu bezahlen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt unterschiedlich. Bei Kostenauslagen für örtliche Wanderwege erfolgt die Abrechnung über die Ortsgruppe. Die Kosten werden dann mit der Gemeinde abgerechnet. Für Material, das die Fernwanderwege betrifft, tritt der Wegewart ebenfalls zunächst in Vorlage. Die Kosten werden dann auf der Reisekostenabrechnung mit der Hauptgeschäftsstelle Freiburg abgerechnet. Dazu muss der Originalbeleg bei der Hauptgeschäftsstelle eingereicht werden. Zweckmäßig ist die Abrechnung in zeitlichem Zusammenhang mit der Ortsgruppenabrechnung. 69 WANDERWEGE MARKIEREN Auslagen für Werkzeuge Das Handwerkzeug des Wegewarts besteht aus Hammer (Gipserbeil), Nageleisen (Geißfuß) zum Lockern angebrachter Markierungszeichen, Beißzange, Gartenschere, Handsäge, Reinigungsmaterial und evtl. einer handlichen Leiter. Die Werkzeuge sind in der Regel Eigentum des ehrenamtlichen Mitarbeiters der Ortsgruppe. Für Verschleiß an den Geräten ist mit der Ortsgruppe Kostenersatz oder eine pauschale Abgeltung zu vereinbaren. Die Bezirkswegewarte können die Beschaffung oder den Ersatz ihrer Werkzeuge nach Rücksprache mit dem Wegereferat abrechnen. Die so angeschafften Werkzeuge bleiben Eigentum des Hauptvereins. 4.5 Jahresberichte Über die Arbeit an den Wanderwegen ist einmal jährlich zu berichten. Empfänger der Berichte sind für die Wege mit der gelben Raute (örtlichen Wege) die Gemeinden. Sie sind damit in der Lage, einen Überblick über die Materialkosten, den Zeitaufwand und den Betreuungszustand und der Wanderwege auf ihrem Gemeindegebiet zu erhalten. Für die Fern- und regionalen Wege im Verbandsgebiet des Schwarzwaldvereins benötigt die Hauptgeschäftsstelle ebenfalls eine Übersicht. Im Fachbereich Wege muss man für die Zukunft planen, die Arbeit organisieren und die Kosten richtig einschätzen. Jahresbericht über die Arbeit an örtlichen Wanderwegen Der Berichtsbogen für die örtliche Wegarbeit (gelbe Raute) ist Teil des Jahresberichtes der Ortsgruppe. Der Vorsitzende erhält die Vordrucke per Post. Wenn die Ortsgruppe den internen Online Bereich des Schwarzwaldvereins nutzt, können die Angaben direkt in eine Maske eingegeben werden. Für die Abgabe bzw. Erledigung ist der angegebene Termin zu beachten. Dieser Berichtsbogen ist von jedem Wegemitarbeiter der an der Arbeit beteiligt ist, auszufüllen und beim Ortsgruppen-Wegewart abzugeben. Er ist für die Kontrolle der durchgeführten Pflegearbeit und die bezahlten Materialkosten unerlässlich. Jahresbericht über die Arbeit an den Fernwanderwegen und regionalen Wegen des Schwarzwaldvereins Die Dokumentation der Arbeit der Wegewarte ist sehr wichtig für den Hauptverein. Sie spiegelt den Umfang der ehrenamtlichen Arbeit für die Allgemeinheit wider und ist ein starkes Argument für den Stellenwert des Schwarzwaldvereins für den Tourismus im Land. Ferner hat die Wert der ehrenamtlich geleisteten Arbeit des Schwarzwaldvereins auch nicht unerheblichen Einfluss auf die Zuweisung von Landeszuschüssen für die Wegarbeit. Der Berichtsbogen für die Fernwege und regionalen Wege des Schwarzwaldvereins wird vom Hauptfachwart an die Bezirkswegewarte verschickt. Diese geben die Bögen zur Bearbeitung weiter an die Ortsgruppenwegewarte und erhalten diese ausgefüllt zurück. Der Bezirkswegwart wertet die Bögen aus und schickt die Zusammenfassung für seinen Bezirk zum Stichtag an den Hauptfachwart. Dieser fertigt eine Gesamtaufstellung an. 70 4 BETREUUNGSRICHTLINIEN 4 4.6 Aufwandsentschädigung Ehrenamtlich tätige Menschen sind in dieser Gesellschaft ein unverzichtbarer und wichtiger Faktor. Sie leisten auch im Bereich der Betreuung der Wanderwege eine immense Arbeit. Der Schwarzwaldverein schätzt diese Arbeit sehr hoch ein. Ehrenamtlich tätig zu sein, heißt im Regelfall eine gemeinnützige Arbeit freiwillig und unentgeltlich zu leisten. Freiwillig und unentgeltlich kann jedoch nicht heißen, dass neben dem zeitaufwändigen Engagement auch noch die Auslagen und Nebenkosten – oftmals in nicht nur geringer Höhe – aufzubringen sind. Neben der Arbeit anfallende Kosten sollen erstattet bzw. vergütet werden. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen pauschaler Kostenerstattung und Vergütung der tatsächlichen Auslagen. Der Fachbereich Wege empfiehlt Regelungen zu treffen, nach welchen Auslagen von den Gemeinden pauschal vergütet werden. Ebenso wird akzeptiert, wenn in bestimmten Bereichen die Kosten entsprechend dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden. Pauschale Auslagenvergütungen Pauschale Auslagenvergütungen kommen in Frage, wenn ein Wegewart Auslagen für die Benutzung seines eigenen Werkzeuges und Aufwendung für Fahrten, in einer bestimmten Höhe, gemessen an der Länge der Betreuungsstrecke, erhält. Entsprechende Regelungen sind mit der Ortsgruppe zu vereinbaren. Kostenersatz für Aufwendungen an regionalen Wegen und Fernwegen Auslagen, die ein Wegewart für den Einkauf von örtlich zu beschaffenden Materialien hat, werden gegen Vorlage des Kostennachweises (Rechnung) ersetzt. Die Abrechnung erfolgt über den Bezirkswegewart mit dem Hauptverein. Reisekostenvergütungen für Aufwendungen an regionalen Wegen und Fernwegen Auslagen die ein Wegewart durch Fahrten mit PKW und öffentlichen Verkehrsmitteln hat, werden gegen Kostennachweis (Fahrkarten, Fahrscheine) ersetzt oder abgerechnet. Ist eine pauschale Vergütung vereinbart, sind Einzelnachweise und km-Abrechnungen nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über den Bezirkswegewart mit dem Hauptverein. Entgelt Sollte eine Vergütung vereinbart werden, deren Höhe sich nach den geleisteten Stunden der Beschäftigung und Länge der Betreuungsstrecke richtet, kann dies nur im Einzelfall mit dem Kostenträger, der Gemeinde, geschehen. Im Falle einer Entgeltzahlung ist stets zu prüfen, inwieweit Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung anfallen bzw. nach welchen Regeln diese beitragsfrei bleiben. Sozialversicherungsbeiträge Beiträge sind immer dann zu zahlen, wenn ein Entgelt gezahlt wird. Dies gilt auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (derzeit bis 450,00 Euro monatlich). Pauschale Auslagenvergütung in geringer Höhe Bei pauschalen Auslagenvergütungen für Entgelt und Sachaufwendungen in geringer Höhe (derzeit bis 255 Euro jährlich) fallen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung nicht an. 71 WANDERWEGE MARKIEREN Geringfügige Beschäftigung Für eine Beschäftigung gegen Entgelt, die entweder geringfügig entlohnt (derzeit bis 450,00 Euro/ Monat) oder nur von kurzer Dauer ist (bis zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr) fallen keine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung an. Steuerpflicht Alle Einnahmen sind bei der Steuererklärung anzugeben. Pauschale Auslagenvergütungen und Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungen für die pauschale Abgaben bezahlt wurden fallen nicht unter die Steuerpflicht und brauchen bei der Steuererklärung nicht aufgeführt werden. Verbindliche Informationen zur Steuer- und Sozialabgabenpflicht sind generell bei den betreffenden Stellen (Finanzamt und Krankenkassen) selbst einzuholen. Ständige Änderungen der Rechtsgrundlagen auf diesem Gebiet, erlauben es nicht darüber dauerhaft verbindliche Aussagen zu machen. 72 4 BETREUUNGSRICHTLINIEN 4 73 WANDERWEGE MARKIEREN 74 5 5 Digitale Wegeverwaltung 75 WANDERWEGE MARKIEREN 5.1 Digitale Wegeverwaltung Die digitale Wegeverwaltung ist eine komplexe Datenbank, die das komplette Wegenetz des Schwarzwaldvereins abbildet. Diese Anwendung wurde für die erweiterten Ansprüche spezialisiert und wird ständig weiterentwickelt. Über das System werden drei wichtige Arbeitsfelder abgedeckt: Die Datenbankanwendung dient als Arbeitsinstrument im Wegereferat. Sie bietet auch den ehrenamtlichen Wegewarten die Möglichkeit, online Wegedaten abzurufen. Weiterhin hält sie Schnittstellen für den Datenaustausch mit externen Partnern bereit. 5.1.1 Arbeitsinstrument für das Referat Wege Änderungen am Wegenetz und andere Digitalisierungsarbeiten können zeitnah und unabhängig von externen Dienstleistern eigenständig im Referat Wege vorgenommen werden. Der Arbeitsprozess wird dadurch gestrafft und durch den Wegfall einer externen Bearbeitungsebene eine mögliche Fehlerquelle beseitigt. Das komplexe System ist auch für eine künftige Abrechnung der Betreuungspauschalen und Warenwirtschaft im Wegebereich vorgesehen. Insbesondere durch die sehr durchdachte und bereits auf die zukünftigen Ansprüche der Wegearbeit abgestimmten Lösungen werden sich effektivere Abläufe im Referat Wege und auch bei der Buchhaltung ergeben. Zur Zertifizierung von Wanderwegen oder Qualitätsregionen ist die Erfassung von zusätzlichen Attributen wie Wegezustand, Beschaffenheit oder Verkehrsbelastung bereits in Entwicklung. Langfristig wird die Digitale Wegeverwaltung zur Qualitätssteigerung der Wegebeschilderung beitragen, da die Kommunikation zwischen dem Wegereferat und den ehrenamtlichen Wegebetreuern vor Ort effizienter und professioneller stattfinden kann. 5.1.2 Arbeitsinstrument für die Wegewarte der Ortsgruppen und Bezirke Für die Ortsgruppen gibt es einen Online-Zugang zur Digitalen Wegeverwaltung. Die Berechtigung zum Zugang verwaltet die Ortsgruppe eigenständig über den Internen Online-Bereich des Schwarzwaldvereins. Hat sich eine Ortsgruppe für diesen kostenlosen Service registriert, kann ein OnlineAdministrator der Ortsgruppe ohne Zutun des Hauptvereins die Rechte zum Zugriff auf die OnlineWegeverwaltung mehreren Mitgliedern des Ortsgruppenvorstandes zuweisen. Die Zugangsdaten werden den freigeschalteten Mitarbeitern automatisch per E-Mail zugeschickt. Die Online-Anwendung wird in einem Internetbrowser geladen und bedient. Die Installation zusätzlicher Software ist nich nötig. Empfehlenswert ist ein modernes Betriebssystem ein Internetbrowser in der jeweils aktuellsten Version und eine schnelle Internetverbindung. Benutzer der Ortsgruppe verfügen über keinerlei Schreibrechte im Wegedatenbestand. Sie agieren in einer abgeschlossenen Ebene. Die Gefahr, durch Fehlbedienung oder Unachtsamkeit einen Schaden anzurichten, besteht nicht. 5.1.3. Datenaustausch mit externen Partnern Für die Produktion von Wanderkarten in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geoinformation (LGL) kann das Wegereferat künftig Wegedaten in verschiedenen Formaten exportieren und zur Verfügung stellen. Die Wegedaten umfassen Informationen zu den Wegen und den Wegweiserstandorten. Weitere externe Partner sind die Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) und die Firma Alpstein Tourismus GmbH. Für den Wanderservice Schwarzwald, dem Alpregio-Portal, werden über die Digitale Wegeverwaltung in regelmäßigen Abständen Daten geliefert. Dieses touristisch orientierte Portal 76 5 DIGITALE WEGEVERWALTUNG 5 Abb. 67: Die Digitale Wegeverwaltung gibt genauen Aufschluss über Wegeverlauf und Standorte. eignet sich allerdings durch die vergleichsweise langen Aktualisierungsintervalle und beschränkten Darstellungsmöglichkeiten nicht als Arbeitsinstrument für die Wegewarte. Mit der Entwicklung der neuen Wegeverwaltung steht dem Schwarzwaldverein ein hochprofessionelles Werkzeug zur Verfügung, das den Verein in der Wegearbeit unabhängiger und leistungsfähiger macht und zugleich wichtige Weichen für zukünftige Anforderungen stellt. 5.2 Die Digitale Wegeverwaltung für die Ortsgruppen in der Praxis Mit dem Angebot der Digitalen Wegeverwaltung ergeben sich für die ehrenamtlichen Wegemitarbeiter vor Ort neue Möglichkeiten der Selbstinformation, des Abgleiches zwischen Realität und Daten sowie zur Kommunikation mit dem Wegereferat. 5.2.1 Information und Abgleich Der gesamte Bestand der Wege des Schwarzwaldvereins sowie alle Wegweiserstandorte lassen sich mit allen Details auf unterschiedlichen Kartenhintergründen darstellen. Verfügbar sind neben verschiedenen Auflösungen der LGL-Karten auch Openstreetmaps oder Google-Satellitenbilder. Im Jahr 2015 kommt zudem der neue digitale 1:10.000 Kartenhintergrund des LGL hinzu, auf den die Schwarzwaldvereinsdaten nach und nach angepasst werden. So ist ein Abgleich der tatsächlichen Wegführung mit dem Datenbestand des Wegereferats leicht möglich. In der Darstellung können die verschiedenen Wegekategorien im Kartenfenster angezeigt werden (örtliche, regionale, Fernwege, touristische Wege). Das Finden von Standorten ist über eine Suchfunktion möglich. Zu jedem Wegweiserstandort im Zuständigkeitsbereich lässt sich ein ausführliches Datenblatt als PDF-Datei generieren. Mit der Druckfunktion können auch Kartenausschnitte mit den relevanten Wegeinformationen selbst ausgedruckt werden. Die Erstellung von großformatigeren Arbeitskarten einer ganzen Gemarkung kann über das Wegereferat beauftragt werden. 77 WANDERWEGE MARKIEREN Abb. 68: Anzeige eines Standortformulars mit exakten Angaben in einem PDF-Dokument 5.2.2 Revisionen Meldungen und Vorschläge an das Wegereferat (sogenannte Revisionen) erfolgen über ein eigenes Tool. In grafischer Form (Linien, Punkte) auf dem Kartenhintergrund, angereichert durch Stichworte können Vorschläge zur Streckenverlegung, zu neuen Standorten usw. gemeldet werden. Abb. 69: Das Revisionstool erlaubt Meldungen oder Vorschläge an das Wegereferat innerhalb der Anwendung. 78 5 DIGITALE WEGEVERWALTUNG 5 Diese lassen sich durch den Upload von Geodaten und Fotos präzisieren. Die Revisionen sind in einen Workflow eingebunden: Der Status der Bearbeitung durch das Wegereferat ist dem Mitarbeiter der Ortsgruppe stets sichtbar. Er kann erkennen, ob seine Meldung im Wegereferat noch bearbeitet wird oder bereits fertiggestellt ist. 5.3 Wanderkarten des Schwarzwaldvereins Die Digitale Wegeverwaltung macht in der Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geoinformation einen professionellen Abgleich der Daten und einen reinbungslosen Austausch für die Wanderkartenproduktion möglich. Wichtigstes Ergebnis der Zusammenarbeit sind die Wanderkarten der „Grünen Serie“ im Maßstab 1:35.000. Mit 21 Blättern decken diese Karten das ganze Gebiet des Schwarzwaldvereins vollständig ab. Die Wanderkarten der „grünen Serie“ sind besonders auf das Wegemarkierungssystem des Schwarzwaldvereins abgestimmt. Die Standorte der Wegweiser sind auf dem Kartenbild mit einem gelben Zeichen und dem Standortnamen dargestellt. Diese Systematik lässt im Gelände die eindeutige Erkennung des Standortes und die weitere Wegführung zu. Die Nutzung der Wegweiser ist in einem Legendenfeld auf den Karten nochmals eindeutig dargestellt. Der Maßstab 1:35.000 (vergrößert aus dem Maßstab 1:50.000) ermöglicht eine übersichtliche und genaue Darstellung der Landschaft und lässt die deutliche Überlappung zu benachbarten Kartenblättern zu. Die Karten enthalten Höhenlinien und ein 2 km UTM-Gitter so dass Höhenunterschiede und Entfernungen leicht abgeschätzt werden können und auch die Orientierung mit einem GPS-Gerät möglich ist. Für den Wanderer gibt es keine bessere Orientierungshilfe. Dargestellt sind natürlich alle im Wegeverwaltungssystem des Schwarzwaldvereins enthaltenen Wege wie die Fernwanderwege, die regionalen Wanderwege und alle mit der gelben Markierung versehenen örtlichen Wanderwege. In zunehmendem Maße werden auch die touristisch initiierten und mit dem Gütesiegel des deutschen Wanderverbandes „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ oder dem Gütesiegel „Premiumwanderweg“ des Deutschen Wanderinstituts versehenen Wege in den Wanderkarten abgebildet. Änderungen und Ergänzungen werden ständig im Wegeveraltungssystem des Schwarzwaldvereins eingepflegt. Und bei jeder Neuauflage einer Karte berücksichtigt. Dadurch wird die maximale Aktualität des gesamten Kartenwerkes erreicht. Die Wanderkarten sind beim Schwarzwaldverein, beim LGL sowie im Buchhandel erhältlich. 79 WANDERWEGE MARKIEREN 80 6 6 Arbeitstagungen 81 WANDERWEGE MARKIEREN 6.1 Organisation einer Arbeitstagung (Bezirkstagung) Mindestens einmal jährlich wird eine Arbeitstagung durchgeführt. Hierzu lädt der Bezirkswegewart alle an der Wegearbeit Beteiligten schriftlich ein. Gründliche Vorbereitung sichert den Erfolg der Tagung. Die folgende Checkliste soll diese Arbeit unterstützen, denn das Gelingen einer Veranstaltung ist von einer guten Vorbereitung abhängig. 6.1.1 Terminplanung Zu beachten sind die Störfaktoren, wie zu gleicher Zeit laufende herausragende Fernsehprogramme (Fußball, Olympiade) oder lokale Veranstaltungen. 6.1.2 Veranstaltungsraum Für eine Tagung sind gemeindeeigene Räume, Vereinshäuser oder Nebenräume in Restaurants, Hotels oder Gaststätten geeignet. Folgende Kriterien sind zu beachten: Zentrale Lage, günstige Anfahrtswege mit dem PKW, Parkplätze, Image des Hauses, Heizung, Belüftung, Geräuschbelästigung durch Nebenräume, Lichtverhältnisse. Der Raum sollte möglichst kostenlos in Anspruch genommen werden können. 6.1.3 Ausstattung Es ist zu prüfen, ob Steckdosen für notwendige Elektrogeräte (Laptop, Video, Beamer) vorhanden sind und ob diese Geräte aufgestellt werden können. Weitere Punkte, die zu beachten sind: Beleuchtung, Heizung, evtl. Klimaanlage, Bestuhlung, Tische, Projektionstisch, Leinwand. Bietet das Haus oder der Veranstalter die nötige technische Ausstattung (Vorführgeräte, Leinwand) oder muss sie beschafft werden? 6.1.4 Notplan Im Falle des Ausfalles des Referenten, des Lokales usw. sollte eine Ausweichmöglichkeit bedacht werden, um eine Absage der Tagung verhindern zu können. 6.2 Einladung Die Zahl der Einladungen und Größe des Raumes müssen stimmen. Die Erfolgsquote ist von der Güte der Einladung abhängig. Sie soll eine Tagesordnung und die Namen und Vornamen der Vortragenden enthalten. Die vollständige Anschrift und die Telefonnummer des Tagungsortes ist bekanntzugeben. 6.2.1 Personenkreis Einzuladen sind: – der zuständige Bezirksvorsitzende – die Hauptgeschäftsstelle – der Hauptwegewart, der zuständige Stellvertreter – Wegewarte – Wegebetreuer aus Gemeinden ohne Ortsgruppe des Schwarwaldvereins 82 6 ARBEITSTAGUNGEN 6 6.2.2 Einladungen/Antwortkarten In manchen Fällen empfiehlt es sich eine Rückantwort zu fordern. Sollen die Presse oder zusätzliche wichtige Persönlichkeiten eingeladen werden? Wer schreibt das Protokoll? Soll für die Presse ein Manuskript/Themenabriss ausgegeben werden? Dies ist von Fall zu Fall zu entscheiden. 6.3 Ablauf Am Tag der Veranstaltung sollte möglichst kein Zeitdruck entstehen. 6.3.1 Tag der Veranstaltung Der Bezirkswegewart sollte eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn da sein. Er prüft die – Gangbarkeit der Verdunkelung, der Heizung, des Lichtes, – Funktion der Geräte, Leinwand – Eingangstür evtl. ausschildern – Tische anordnen (z. B. in U-Form) – Plätze für Pressevertreter besetzen (sofern Presse eingeladen wurde) 6.3.2 Veranstaltungsdurchführung Die Referenten sollten im Vorfeld kontaktiert werden, um die Teilnahme abzusichern. Bei Erscheinen am Tagungsort sind sie ggf. einzuweisen und vor Beginn mit den technischen Einrichtungen vertraut zu machen. Wichtige Teilnehmer und Referenten werden namentlich begrüßt. Ablauf: Begrüßungsworte drei bis fünf Minuten Ehrengäste, neue Mitarbeiter vorstellen und begrüßen Teilnehmerliste erstellen Vortrag 40 Minuten bis höchstens 1 Stunde 15 bis 20 Minuten Fragen Berichte aus den Ortsgruppe Diskussion und Fragen beantworten Schlusswort drei Minuten Dies ist nur ein grober Leitfaden. Entsprechend der Tagesordnung kann sich anderes ergeben. Wichtig: Vorträge nicht länger als eine halbe Stunde Pünktlich anfangen und rechtzeitig aufhören 6.3.3 Nach der Veranstaltung Wenn vereinbart, sind Zahlungen an das Gasthaus, Teilnehmer oder Referenten zu erledigen. Der Ablauf der Tagung ist möglichst anschließend mit den Beteiligten zu besprechen: Was ist gelungen, was war weniger gut? 83 WANDERWEGE MARKIEREN 6.4 Protokoll einer Arbeitstagung Bei jeder Arbeitstagung ist ein Protokoll zu schreiben. Für die Protokollführung ist eine anwesende Person zu beauftragen. Das Protokoll soll den Ablauf der Sitzung wiedergeben. Ins Protokoll gehört: – die Überschrift: Protokoll der Sitzung… – Name und Adresse des Veranstalters – Tag, Ort und Datum der Tagung – Tag, Ort und Datum der Abfassung des Protokolls – Sitzungsdauer, von … bis … Uhr – Einwände zur Tagesordnung – Teilnehmer, Verteiler des Protokolls – Themen (können aus der Tagesordnung übernommen werden) – Name der Person, durch die die Sitzung eröffnet wurde – Mitunterzeichner des Protokolls, neben dem Protokollführer – Tagesordnungspunkte mit Verlauf, Wortmeldung, und Beschlusstext – Anträge – Abstimmungsergebnisse – Ende der Sitzung Der Protokollführer sollte möglichst nicht mit anderen Tätigkeiten an der Sitzung beteiligt sein. Er achtet darauf, dass eine Teilnehmerliste erstellt wird. Er soll und darf wegen evtl. entgangenen Formulierungen nachfragen. 84 6 ARBEITSTAGUNGEN 6 85 WANDERWEGE MARKIEREN 86 7 7 Rechtliche Grundlagen 87 WANDERWEGE MARKIEREN Das Wandern selbst, aber auch das wandertouristische Angebot und dessen Wahrnehmung sind, wie andere Bereiche von öffentlichem, beziehungsweise gesellschaftlichem Interesse, in Gesetzgebung und Rechtsprechung geregelt. Viele bestehende Gesetze, wie beispielsweise das Naturschutzgesetz, enthalten Regelungen, die sowohl für den Wanderer als auch den Tourismus oder den Wald- beziehungsweise Grundbesitzer unmittelbar gelten. Diese bestimmen den Handlungsrahmen, innerhalb dessen sich das Wandern mit allen Aspekten abspielt. Gesetzgebungen, die das Wandern unmittelbar betreffen beziehungsweise für dessen individuelle, organisierte beziehungsweise kommerzielle Ausübung Relevanz haben, sind: – Grundgesetz (GG) – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Landeswaldgesetz (LWaldG) und Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) Ausdrücklich oder ausschließlich das Wandern betreffende Gesetze oder Verordnungen existieren aber bisher in Deutschland jedoch nicht. 7.1 Betretungsrecht von Natur und Landschaft Artikel II (1) des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland garantiert jedem Bürger das freie Betretungsrecht der Natur: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...“. Allgemeines Betretungsrecht Im § 14 Bundeswaldgestz heißt es: Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde, ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren. Die Länder regeln die Einzelheiten… In der Ländergesetzgebung finden sich über die Rahmengesetzgebung des Bundes hinausgehende Rechtsnormen. In Baden-Württemberg ist im Naturschutzgesetz (NatSchG) und im Landeswaldgesetz (LWaldG) folgendes verankert: Allgemeines Betretungsrecht Im Landeswaldgestz (LWaldG) und im Naturschutzgesetz (NatSchG) ist das freie Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung festgeschrieben. Wald §37 (1) LWaldG gestattet das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung. §37 (2) LWaldG verpflichtet den Waldbesitzer zur Duldung der Kennzeichnung von Waldwegen zur Ausübung des Betretens. Die Kennzeichnung neuer Wanderwege bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. §37 (3) LWaldG verweist darauf, dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr erfolgt. Dem Waldbesucher erwächst aus dem Betretungsrecht nach LWaldG die Pflicht, sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt, sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. §37 (4) LWaldG bestimmt Fälle, in denen das generelle Betretungsrecht des Waldes eingeschränkt ist. Ausdrücklich verboten ist das Betreten von: 88 7 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 7 – Forst und jagdbetrieblichen Einrichtungen – Naturverjüngungen und Forstkulturen – Waldflächen und -wegen während der Holzernte und Holzaubereitung – gesperrten Waldflächen §37 (7) LWaldG bestimmt, dass vom Waldbesitzer aufgestellte Zäune das zulässige Betreten des Waldes nicht verhindern oder unzumutbar erschweren dürfen. Offene Landschaft § 49 NatSchG Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft… Das Recht auf Erholung findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, den Interessen der Allgemeinheit und in den Rechten Dritter… Die Ausübung des Rechts auf Erholung erfolgt auf eigene Gefahr. § 51 NatSchG Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden. 7.2 Verkehrssicherungspflicht Grundsätzlich hat der Eigentümer eines Grundstückes, welches für den öffentlichen Verkehr zulässigerweise zugänglich ist, die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass er gewährleisten muss, dass nicht erkennbare oder atypische Gefahren für Leib und Leben des Verkehrsteilnehmers ausgeschlossen sind, beziehungsweise dass vor ihnen in geeigneter Art und Weise gewarnt wird, wenn sie sich aus Gründen, die der Grundeigentümer nicht zu vertreten hat, nicht ausschließen lassen. Vor nicht erkennbaren und nicht auszuschließenden Gefahren hat der Grundeigentümer in geeigneter Weise zu warnen. Nicht warnen muss der Grundeigentümer vor sogenannten arttypischen Gefahren. Dies sind beispielsweise Ansammlungen von Laub und auf dem Weg herumliegende oder aus dem Kronendach der Waldbäume herabstürzende Äste. 7.3 Eigentumsrecht Markierungen von Wanderwegen werden weitgehend durch Zeichen an Pfählen installiert. Überwiegend sind das bereits vorhandene Pfähle, Masten, Mauern oder Bauwerke. Nur selten befinden sich diese Markierungsträger im Eigentum der Wegeanleger. Es ist im Interesse der durchgängigen Nutzbarkeit der Wanderwege unvermeidlich in die Eigentumsrechte anderer einzugreifen. Im Grundgesetz Artikel 14 (Eigentum, Erbrecht, Enteignung) steht: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Das bedeutet, in jedem einzelnen Fall ist das Anbringen eines Markierungszeichens ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Es ist grundsätzlich in jedem Einzelfalle das Einverständnis des Eigentümers erforderlich. 89 WANDERWEGE MARKIEREN Zwar kennt das Recht einen sogenannten Gemeingebrauch als Einschränkung des Eigentumsrechtes an. Jedoch bezieht sich diese Einschränkung auf in der Rechtsprechung beschriebene Ausnahmen. Die für die Wegemarkierung bedeutsamen sind wiederum im Landeswaldgesetz zu finden. Die Anlage der Wanderwege bedarf in jedem Falle der Genehmigung des Forstamtes. Die Anbringung der Markierungszeichen ist damit jedoch nicht überall automatisch genehmigt. Lediglich für Markierungen an Bäume die öffentliches Eigentum (Staats- oder Gemeindewald) sind, kann das Einverständnis zur Markierung vorausgesetzt werden. Durch die Markierungsarbeiten darf keine Entwertung des stehenden Holzes eintreten, mögliche Beschädigungen der Arbeitsgeräte bei der späteren Holzaufbereitung müssen ausgeschlossen sein. Die Forstämter sind angewiesen den Wandervereinen, soweit möglich, bei der Lieferung und beim Aufstellen von Holzpfählen zum Anbringen von Markierungen behilflich zu sein. 7.4 Reiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen in Baden-Württemberg Naturschutzgesetz (NatSchG) Baden-Württemberg (Fassung vom 01. Januar 2006) § 52 Reiten in der freien Landschaft (1) Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist, unbeschadet straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, nur auf hierfür geeigneten privaten und beschränkt öffentlichen Wegen oder auf besonders ausgewie-senen Flächen gestattet; gekennzeichnete Wanderwege unter drei Meter Breite, Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade sind hiervon ausgenommen. Beschränkungen können von Gemeinden und von Grundstückseigentümers aus wichtigem Grundvorgenommen werden, insbesondere soweit diese Wege und Flächen in besonderem Maße der Erholung der Bevölkerung dienen oder erhebliche Schäden oder Beeinträchtigungen anderer Benutzer zu erwarten sind. 7.5 Radfahren und Wandern Nicht nur Wandern, auch Radfahren und Mountainbiking im Wald gehören zu den Freizeitaktivitäten der heutigen Zeit. Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg bestimmt zum Radfahren im Wald: Radfahren ist nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt (Mindestbreite zwei Meter). Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der Wege ist Radfahren verboten und wird mit Bußgeld bedroht. Das Radfahren auf dauerhaft angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen muss so erfolgen, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. 7.6 Haftung auf Wanderwegen In der deutschen Rechtsprechung werden viele Aspekte des Wanderns behandelt. Hinsichtlich der Haftung auf Wanderwegen gelten die Regeln des § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Verkehrssicherungspflicht. Diese sind für die Wanderwege nicht eigenständig behandelt. Die Regeln zum Betretungsrecht und Verkehrssicherungspflicht sind unterschiedlich. Verkehrssicherungspflichtig ist jeder der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Auch Wanderwege müssen den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit entsprechen. Grundsätzlich ist der Grundeigentümer verkehrssicherungspflichtig, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. In Bezug auf Wanderwege sind davon in der Regel Kommunen und Forst, und zum Teil auch private Grundeigentümer betroffen. 90 7 7 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Eine Haftung besteht grundsätzlich nur für atypische Gefahren (selbstgeschaffene Gefahrenquellen z. B. Kunstbauten wie Brücken, Stege oder Geländer) durch den Verantwortlichen (Eigner des Bauwerks). Hingegen muss beispielsweise mit Unebenheiten auf Wanderwegen gerechnet werden. Sie stellen also keine atypische Gefahr dar. Als Wanderwege ausgewiesene Waldwege müssen mindestens einmal jährlich auf mögliche Gefahrenquellen hin untersucht werden, um der Sorgfaltspflicht Genüge zu tun. Das Haftungsrisiko für die Waldeigentümer wird in der Regel durch die kommunale Haftpflichtversicherung einer Gemeinde und die Berufshaftpflichtversicherung bei privaten Waldbesitzern abgedeckt. 7.7 Straßenverkehrsordnung (Auszug) Nur von untergeordneter Bedeutung ist die Straßenverkehrsordnung für die Wegearbeit. Lediglich beim Aufstellen von Wegweisern im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs ergeben sich Berührungspunkte. – Die Unterkante der Schilder sollte, soweit nicht bei einzelnen Verkehrszeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2,25 m vom Boden entfernt sein, über Radwegen 2,35 m. 7.8 Haftpflichtversicherung Obwohl bei der Wegemarkierung mit größtmöglicher Sorgfalt gearbeitet wird, könnte es doch zu Haftungsfragen kommen. Um etwaige Schadenansprüche abzuwehren bzw. zu erfüllen wurde vom Hauptverein dafür eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versichert bei Schäden gegenüber Dritten und gegenüber Mitgliedern sind alle Mitglieder des Schwarzwaldvereins im Rahmen ihrer persönlichen Haftung. 7.9 Unfallversicherungsschutz Für Unfälle die während oder auf dem Weg zu Arbeiten an den Wanderwegen passieren können besteht Versicherungsschutz. Über den Hauptverein ist eine Gruppen-Unfallversicherung für ehrenamtliche Mitarbeiter abgeschlossen. Versichert sind Wegewarte und Wegebetreuer. Des Weiteren besteht eine Namenlose Gruppen Unfallversicherung für Mitarbeiter die nur gelegentlich tätig sind (z. B. für Arbeitseinsätze an Wanderwegen). Ein Formular zur Ameldung für die Gruppenunfallversicherung wird vom Hauptverein im Dezember an alle Ortsgruppen verschickt. Die örtlichen Vereine sind für die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter beim Hauptverein verantwortlich. 91 WANDERWEGE MARKIEREN 92 8 8 Anhang 93 WANDERWEGE MARKIEREN 8.1 Prädikatswanderwege Ein Prädikatswanderweg ist ein Wanderweg, der von einer unabhängigen Organisation mit einem Prädikat ausgezeichnet wurde. Wanderer beurteilen den Erlebniswert individuell. Die Zufriedenheit hängt primär davon ab, ob wachgerufene Erwartungen erfüllt werden. Die Planung und das eigene zusammenstellen von Touren, ist schon Teil des Wandererlebnisses. Die Ausweisung von Zertifizierungen der Wanderwege hat nicht automatisch eine erhöhte Zufriedenheit und Wanderfreude zufolge. Ob man in Gemeinschaft oder alleine wandert, die Witterung oder Einkehrmöglichketen sind oftmals von höherer Bedeutung für den Erlebniswert einer Tour als Kriterien, die mit der Beschaffenheit des Wanderweges zusammenhängen. 8.1.1 Qualitätskriterien Die Qualitätskriterien basieren auf Wünschen und Vorlieben der Wanderer und sollen damit die Attraktivität des Wanderweges messbar machen. Sie berücksichtigen neben Beschaffenheit, Streckenführung und Kennzeichnung des Weges selbst auch Faktoren wie z. B. landschaftliche und kulturelle Sehenswürdigkeiten, Abwechslungsreichtum und „Erlebnispotential“. Wenn ein Wanderweg ein definiertes Qualitätsniveau erreicht hat und dieses durch eine Prüfung bestätigt wurde, kann er mit dem jeweiligen Prädikat werben. 8.1.2 Prädikate für Wanderwege in Deutschland Es gibt in Deutschland zwei Prädikate für Wanderwege. Beide sind für jeweils drei Jahre gültig. – Das Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ des Deutschen Wanderverbands beurteilt Abschnitte von vier Kilometern anhand von neun Basis- und 23 Wahlkriterien. – Das Deutsche Wandersiegel des Deutschen Wanderinstituts e. V. beurteilt jeden Kilometer anhand von 34 Kriterien. Kriterien Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ Abb. 70: Logo Qualitätsweg bis 2015 Abb. 71: Logo Qualitätsweg ab 2015 Zur Erlangung dieses Gütesiegels müssen sämtliche der folgenden Kernkriterien erfüllt sein sowie diverse Wahlkriterien teilweise erfüllt sein, wobei deren Erfüllung aus einem Punktesystem abgeleitet wird 94 8 ANHANG 8 Kernkriterien sind: 1. mindestens 35 % der Gesamtstrecke müssen naturbelassene Wege sein 2. höchstens 5 % der Gesamtstrecke und höchstens 1.500 m am Stück dürfen schlecht begehbare Wege sein 3. höchstens 20 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen Verbunddecken aufweisen 4. höchstens 3 % der Gesamtstrecke und höchstens 300 m am Stück dürfen auf befahrenen Straßen liegen 5. höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen neben befahrenen Straßen liegen 6. 100 % der Gesamtstrecke müssen eine nutzerfreundliche Markierung aufweisen 7. bzgl. der Abwechslung müssen mindestens 2 Formationswechsel auf 8 km liegen 8. bzgl. des Erlebnispotentials müssen mindestens 4 Punkte auf 8 km aus den Wahlkriterien 13–19 vorhanden sein 9. höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen ein intensiv genutztes Umfeld aufweisen Wahlkriterien sind: Wegeformat 10. mindestens 1.000 m naturbelassene Wege (erdig, grasig bzw. landschaftstypisches Oberflächenmaterial) 11. neutrale Wertung für befestigte Wege mit Feinabdeckung (Oberfläche aus Feinmaterial mit Korngröße unter 15 mm) 12. höchstens 300 m schlecht begehbare Wege, z. B. aufgeschüttete Bruchsteindecke (Korngröße über 15 mm) 13. höchstens 500 m Verbunddecken (Asphalt, Beton, Pflaster auf der Gehspur) 14. mindestens 500 m, zählt doppelt ab 1.500 m Pfade (Gehspur von weniger als 1 m Breite) 15. höchstens 50 m auf befahrenen Straßen, einschließlich ungesicherter Fahrbahnquerungen 16. höchstens 300 m neben befahrenen Straßen, bis zu einem Abstand von einer Straßenbreite zum Fahrbahnrand Wanderleitsystem/Besucherlenkung – lückenlose, fehlerfreie und eindeutige nutzerfreundliche Markierung (nach Markierungsrichtlinien für „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“) – mindestens zwei Wegweiserstandorte mit Entfernungsangaben – mindestens zwei Vernetzungen mit anderen markierten Wanderwegen Natur/Landschaft – mindestens drei Abwechslungen im Großen (wechselnde Landschaftsformationen) – mindestens 1.000 m Strecke mit natürlicher Stille (keine maschinen- und verkehrserzeugte Geräusche) – mindestens eine (mehr zählt doppelt) attraktive Naturlandschaft, z. B. Altwald, Waldwiese, Heide, eindrucksvolles Biotop 95 WANDERWEGE MARKIEREN – mindestens ein (mehr zählt doppelt) natürliches Gewässer, z. B. naturnahe Quelle, Bach, Fluss, See, Moor – mindestens eine (mehr zählt doppelt) punktuelle Naturattraktion, z. B. Gipfel, Schlucht, Felsen, Höhle, Wasserfall, Naturdenkmal – mindestens eine (mehr zählt doppelt) eindrucksvolle Aussicht (dauerhaft freies Blickfeld, mind. 45-Grad-Öffnung und 2.000 m Sichttiefe) Kultur 17. mindestens eine gefällige Ortsszene, z. B. Altstadtstraße, repräsentative Gebäudezeile, Marktplatz 18. mindestens eine (mehr zählt doppelt) regionale kulturelle Sehenswürdigkeit, z. B. Burg, Klöster, Kirche, historische Anlage 19. mindestens ein (zählt doppelt) nationales Baudenkmal, z. B. Schloss, Dom, Wasserspiel, Weltkulturerbe Zivilisation 20. höchstens 300 m intensiv genutztes Umfeld, z. B. Gewerbegebiete, Kläranlagen, massive Stromtrassen, Windkraftanlagen 21. mindestens ein (mehr zählt doppelt) Gasthaus, wenn ab mittags und an fünf Tagen pro Woche geöffnet 22. mindestens ein Haltepunkt für ÖPNV, PKW, z. B. Haltestelle für Bus und Bahn, Wanderparkplatz 23. mindestens zwei Rastmöglichkeiten, z. B. Bänke, Rastplätze, Hütten Kriterien Deutsches Wandersiegel Abb. 72: Logo Deutsches Wandersiegel des Deutschen Wanderinstituts e.V. Seit 1999 in zahlreichen Praxistests immer wieder verbessert, bietet dieser Katalog unter der Bezeichnung "Deutsches Wandersiegel" die Möglichkeit, die Qualität von Wanderwegen umfassend zu bewerten. Kernbestandteil sind 34 Kriterien, die für jeden Kilometer Weges die Aufnahme von knapp 200 Merkmalen zum Wegeformat, zur Landschaft, ihren kulturellen Sehenswürdigkeiten und zivilisatorischen Barrieren, zum Wanderleitsystem und zu den Makrostrukturen des Umfeldes verlangen. Sie beschränken sich also nicht nur – wie im Falle von Radwegen oder Bergwanderwegen – auf rein technische Gegebenheiten, sondern versuchen möglichst viele Aspekte des Wandererlebnisses in Zahlen zu fassen. 96 8 ANHANG 8 Kernkriterien (vereinfacht) 1. Verbunddecke max. 1.200m am Stück (bei Berührung attraktiver Ziele pro Ziel zzgl. 300 m bis max. 2.000m), max. 15 % der Gesamtstrecke 2. Verkehrssicherheit max. 150m am Stück, max. 3 % der Gesamtstrecke 3. Neben Durchgangstraßen max. 1.200m am Stück (bei Berührung attraktiver Ziele pro Ziel zzgl. 300 m bis max. 2.000m), max. 10% der Gesamtstrecke 4. Weg mühsam begehbar max. 500m am Stück, max. 5 % der Gesamtstrecke 5. Nutzerfreundliche Markierung Sichtmarkierung obligatorisch, bei Richtungswechsel mit Bestätigungszeichen im Weg auf Sicht. Sicheres Auffinden des Weges auf der gesamten Wegstrecke 6. Formationswechsel mind. 2 deutliche Umgebungswechsel auf 6 km 7. Intensiv genutztes Umfeld max. 1.000m am Stück (bei Berührung attraktiver Ziele pro Ziel zzgl. 300 m bis max. 1.500m), max. 8 % der Gesamtstrecke. Deutsches Wandersiegel – Qualitätskriterien für Premiumwege (Version 5) Wegeformat 8. Belag erdig, grasig positiv geschottert, geteert negativ 9. Breite pfadig positiv breit, gerade negativ 10. Wegsaum grün, angelegt positiv Zaun, Mauer negativ 11. Hindernisse schwer begehbar negativ 12. Wegenutzung Auto-, Radverkehr negativ 13. Durchgangsstraßen Straßenbegleitung negativ 14. Verkehrssicherheit Straßenpassagen negativ Natur/Landschaft 15. Waldformation 16. Flurformation 17. 18. 19. Nahrelief Ränder Aussicht 20. Gewässer 21. 22. 23. Geologie Idyll Flora offen, schön, Biotop monoton, zerstört Wiesental, Gehölz, Intensivanbau Hohlweg, Schlucht Waldrand, Ufer Öffnung, Weite Siedlung, Verkehr naturnah, schön verbaut, gekippt Felsen, Höhlen Platz, Gruppe Baumveteranen positiv negativ positiv negativ positiv positiv positiv negativ positiv negativ positiv positiv positiv 97 WANDERWEGE MARKIEREN Kultur/Zivilisation 24. Bebauung 25. Ortsbild 26. Hoch-/Tiefbauten 27. Dauerimmissionen 28. 29. 30. 31. Historische Bauwerke Monumente Kleinmonumente Gasthäuser Wanderleitsystem 32. Wegweiser 33. Markierung 34. 35. Notorientierung Tafeln 36. Möblierung Übergreifend 37. Landschaftsbild 38. 39. 40. 41. 98 Abwechslung Pflegemängel Wegeführung Vernetzungspunkte trist, unschön gefällig, Altstadt Hochmasten, Deponie Stille Lärm, Gestank Schlösser, Burgen Denkmal, Kunstwerk Bildstöcke, Kreuze Gasthof, Hütte negativ positiv negativ positiv negativ positiv positiv positiv positiv mit Entfernung u.a. verwirrend, falsch auf Sicht, Beruhigung verwirrend, falsch Standortangaben Orientierung, Info fehlerhaft, Zeigefinger Bänke, Rastplätze positiv negativ positiv negativ positiv positiv negativ positiv extensiv, unberührt ausgeräumt, besiedelt Formationswechsel Landschaft, Schilder schlechte Alternativen Haltestellen, Knoten positiv negativ positiv negativ negativ positiv 8 ANHANG 8 8.2 Checkliste Werkzeuge und Material In dieser Liste sind Werkzeuge und Material aufgeführt die für die Kontrolle und den Unterhalt von Wanderwegen verwendet werden. 8.2.1 Werkzeuge 1. Hammer 250 g 2. Beißzange mittlere Größe 3. Gabelschlüsse 13 mm 4. Inbusschlüssel 8 mm 5. Säge klappbar 6. Astschere 7. Leiter 8. Nageleisen (nicht auf dem Bild) Für Farbmarkierungen 9. Pinsel 10. Schablone 11. Farbe Abb. 73: Die Standardausstattung des Wegewartes 99 WANDERWEGE MARKIEREN 8.2.2 Markierungsmaterial Das folgende Markierungsmaterial kann beim Wegereferat bestellt werden. Die jeweils aktuellen Bestellscheine können für registrierte Mitglieder im internen Online-Bereich (Service > Wege) heruntergeladen, oder auf Anfrage beim Wegereferat angefordert werden. Email-Rauten, 70x100 gelb auf weiß Email-Pfeile, 70x100 schwarz, einfach Stück Email-Pfeile, 70x100 schwarz, doppelt Unterlaghölzer flach/ 70x50 Richtungspfeil, gelbe Raute, einseitig 80x250 Richtungspfeil, gelbe Raute, doppelseitig 80x280 Unterlagbrettchen 80x220 Unterlagholz doppelt (für 2 Rauten übereinander) Plastik-Unterlegescheiben (für Nägel) Alu-Nägel 55x3,5 Aufkleber 100x70, Gelbe Raute Aufkleber 100x70, schwarzer Pfeil Alu-Halterungen für kl. Pfeile, Rauten und Pfeile Befestigungsmaterial für Halterungen (je 2x Schrauben, Muttern, U-Scheiben, Zahnscheiben) Bandschellen Spannbereich 50-70 mm Bandschellen Spannbereich 60-80 mm Bandschellen Spannbereich 80-100 mm Bandschellen Spannbereich100-120 mm Bandschellen Spannbereich120-140 mm Bandschellen Spannbereich 140-160 mm Aluklötze Schrauben, Innensechskant 8x16 U-Scheibe, Polyamid 8,4 100 8 ANHANG 8 8.3 Info-Standorte und Wegweiser An den Wegweisern und Info-Standorten ist auf folgendes zu achten 1. Der Standort muss von allen Wanderrichtungen aus gut sichtbar sein. 2. Die Wanderer sind am Standort keiner Gefahr ausgesetzt. Der Abstand zum Straßenverkehr und Absturzstellen muss sicher sein. 3. Der Abstand zwischen Wegweiserspitzen und Straßenraum ist mindestens 50 cm. Der unterste Wegweiser ist 2,25 m vom Boden entfernt. 4. Das Stahlrohr ist gut verankert, lässt sich nicht drehen und steht senkrecht. 5. Die Wegweiser sind richtig und komplett beschriftet, und sauber. Die Befestigungen sind einwandfrei. 6. Die Wegweiser sind vollständig und zeigen die Richtung eindeutig und genau an. 7. Wegweiser, die zum Betrachter zeigen, sind zuoberst montiert; Wegweiser die vom Betrachter wegzeigen zuunderst. In die gleiche Richtung zeigende Wegweiser sind zusammengefasst. 8. An Wegwesern mit Wegweisern anderer Kategorien gilt die Reihenfolge: Radwege oben, darunter Wanderwege, darunter Wegweiser der Premiumwege. Darunter Hinweischilder. 9. Die Wegweiser sind einheitlich gestaltet. D. h. gleiche Formate. 10. Vom Standort aus ist in alle Richtungen eine Bestätigungsmarkierung sichtbar. 11. Bei Zugängen zum Wanderwegenetz mit Infotafel, steht der Wegweiser möglichst in unmittelbarer Nähe der Wanderkarte. 101 WANDERWEGE MARKIEREN 8.4 Zwischenmarkierung 1. Bei Wegverzweigungen ist der Wanderwegeverlauf in beide Richtungen eindeutig markiert. 2. Markierungszeichen sind im Verlauf des Weges nach ca. 200 m wiederholt angebracht 3. Die Markierungszeichen sind stets auf Sicht, frontal zur Gehrichtung (Höhe möglichst 180 - 200 cm) angebracht. Abb. 74: Markierung auf Sicht, frontal zur Gehrichtung. 4. Markierungszeichen werden von Ästen und Gebüsch freigehalten. Der Bewuchs ist so zurück zu schneiden, dass er nicht vor Ablauf eines Jahres das Zeichen wieder verdeckt. 5. Nicht mehr benötigte oder missverständliche Markierungszeichen werden entfernt. 6. Beschädigte Markierungen werden ersetzt. 7. Die Markierung ist auch in Ortschaften sind durchgehend und ausführlich. 8. Wegweiser werden in Sichtweise des Wegweisers im Weg bestätigt. Abb. 75: Die Richtung des Wegweisers wird in Sichtweite bestätigt 102 8 ANHANG 8 103 Die „Grüne Serie“, Kartenschnitte des Schwarzwaldvereins U4 WER MACHT DENN SOWAS? 23.000 Kilometer einheitlich markierte Wanderwege, 22 Fernwege, 14.000 Wegweiser, 200.000 Markierungszeichen, 30.000 ehrenamtliche Arbeitsstunden pro Jahr. SCHWARZWALDVEREIN. WIR MACHEN DAS! und Mitmachen mitwandern verein e.V. iburg Schwarzwald | 79098 Fre 5 1 g n ri rg e b Schloss 20 0 53-0 Fax – 8 3 / 1 6 7 0 n Fo e waldverein.d info@schwarz ldverein.de wa www.schwarz
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