Weisungen Schiedsrichter und Beobachter des HRV OST für die Saison 2015/2016 Inhalt 12. Weisungen für Schiedsrichter und Beobachter .................................................................. 2 12.1 Allgemein ................................................................................................................................. 2 12.2 Spielzeiten, Team-Timeout, Rapportwesen .................................................................... 2 12.3 Ballgrössen ............................................................................................................................. 2 12.4 Besetztdaten ........................................................................................................................... 2 12.5 Einsätze .................................................................................................................................... 3 12.6 Regionale Vorschriften ........................................................................................................ 3 12.7 Quittungen (fertig ausgefüllt an die Spiele mitbringen) .............................................. 4 12.8 Mannschaftskarten ................................................................................................................ 4 12.9 Tenüvorteil............................................................................................................................... 5 12.10 Schiedsrichter-Rapporte ................................................................................................... 5 12.11 Hallen-Resultatblatt ............................................................................................................ 6 12.12 Harz oder Haftmittelvergehen .......................................................................................... 6 12.13 Spielerkontrolle.................................................................................................................... 6 12.14 Schiedsrichter- und Delegierten-Entschädigungen (alle Regionen) ..................... 7 12.15 Schiedsrichter-Entschädigungen an Turnieren .......................................................... 7 12.16 Einzahlungsscheine, Spesenformular ........................................................................... 8 12.17 Weisungen für den interregionalen Spielbetrieb ........................................................ 8 1 12. Weisungen für Schiedsrichter und Beobachter Diese Weisungen sind absolut verbindlich und sind zwingend einzuhalten. Zwecks besserer Lesbarkeit und der Einfachheit halber wird nur die männliche Form angewendet. Die weibliche Form gilt sinngemäss. 12.1 Allgemein Die Ausgabe „Adressen & Weisungen“ sowie die Homepage sind offizielle Mitteilungsmedien der Schiedsrichter und Beobachter. Spezielle Weisungen können auch im Laufe der Saison per Mail mitgeteilt werden und sind ebenso verbindlich. Schiedsrichter, die interregionale Spiele leiten, haben zusätzlich die Weisungen des SHV zu beachten. Bitte ebenfalls regelmässig die News auf der Homepage des HRVOST und des SHV beachten. Neben der Unterschrift ist immer auch die Schiedsrichter-Nummer (wird durch die ASR vergeben) gut leserlich auf allen Unterlagen zu notieren! 12.2 Spielzeiten, Team-Timeout, Rapportwesen Es spielen alle Mannschaften ab U13 bis 1. Liga Damen resp. 2. Liga Herren 2 x 30 Min. mit 10 Minuten Pause. Team-Timeout je einmal pro Halbzeit in den genannten Ligen ohne Einschränkung. Bei direkten Disqualifikationen gilt die Vorschrift IHF/SHV, also direkte Disqualifikation ohne Rapport sowie direkte Disqualifikation mit Rapport. Bitte genaue Handhabung gemäss Regelwerk beachten. (siehe auch Pkt. 12.10) 12.3 Ballgrössen Achtung: Abweichende Regelung bezüglich der Spielregeln der IHF Für die Kategorien Juniorinnen U19 und U17 sowie Junioren U17 und U15 muss der Ball einen Umfang von 54-56 cm (entspricht Grösse 2 der IHF) und ein Gewicht von 325-375 g aufweisen. In der Kategorie Juniorinnen U15 und auf der Stufe Animation muss der Ball einen Umfang von 50-52 cm (entspricht Grösse 1 der IHF) und ein Gewicht von 290-330g aufweisen. 12.4 Besetztdaten Alle Schiedsrichter tragen laufend und speziell auf Verlangen der ASR ihre Besetztdaten im VVS2000, also via Internet ein. Die Besetztdaten sind wahrheitsgetreu und gemäss den Vorgaben einzutragen. Wenn immer möglich, sollen die zu besetzenden Tage nicht vollständig gesperrt werden, damit ein Teileinsatz pro Tag allenfalls doch noch möglich ist. Die Einsatzstellen sind dankbar, wenn die Zeiten sehr genau eingetragen werden. Reiseweg beachten! Es dürfen maximal 3 Wochenenden pro Einsatztranche als besetzt gemeldet werden. Schiedsrichter, welche die Besetztdaten nicht fristgerecht eingetragen haben, werden ungefragt gesetzt. Spitzensamstage werden durch die ASR bekannt gegeben, diese Termine wenn irgend möglich frei halten. Kurzfristige Absenzen, die in der Besetztdatenliste nicht aufgeführt wurden, unbedingt sofort der zuständigen Einsatzstelle melden. Alle Absenzen können laufend im VVS nachgetragen werden, d.h. das Eingabefenster ist nicht gesperrt. Einzige Ausnahme ist während der Einteilung durch die Einsatzstellen, dann ist das Eingabefenster gesperrt. Sobald die Einsatztranche vom Sekretariat als erledigt gemeldet wurde, kann wieder eingetragen werden. 2 12.5 Einsätze Die Schiedsrichter sind angehalten, ihren Mail-Account alle 1-2 Tage auf eingegangene Post zu überprüfen, damit die Kommunikation lückenlos funktioniert. Aufgebote zu Einsätzen sind für Schiedsrichter und Beobachter verpflichtend. Besitzt ein Schiedsrichter 1 Woche vor der jeweiligen Einsatztranche noch keine Einsätze, muss er sich sofort bei der zuständigen Einsatzstelle melden. Alle Einsätze sofort kontrollieren, Fehler sind sofort korrigieren zu lassen. Kurzfristige Email- oder SMS-Aufgebote müssen zwingend z.B. mit dem Vermerk „Aufgebot verstanden“ beantwortet werden. Die automatische Lesebestätigung wird nicht als Antwort akzeptiert! Bitte beachten, dass die schriftlichen Aufgebote nicht immer in der Datumsreihenfolge aufgeführt sind. Bei Verhinderung eines Einsatzes ist der eingesetzte Schiedsrichter selber für Ersatz verantwortlich (ausgenommen Neuschiedsrichter). Es darf nur ligagerecht abgetauscht werden. Neuschiedsrichter tauschen NICHT selbständig, sondern melden sich bei der zuständigen Einsatzstelle oder aber beim Betreuer der Neu-Schiedsrichter, Urs Meyer. Bei Problemen ist zwingend auch der Götti/Betreuer zu informieren. Der Schiedsrichter, welcher das Spiel übernimmt, meldet dies dem Chef Einsatz: Markus Tüscher, Tel. +41 79 438 47 51 // [email protected] Bei erstmaligem Nichtantreten zu einem Spiel wird eine Verwarnung ausgesprochen. Jedes weitere Fernbleiben wird mit Busse bestraft. Nach dreimaligem Fehlen wird der betreffende Schiedsrichter gestrichen und dem Stammverein unabhängig der bereits geleisteten Spiele die Funktionärspunkte gestrichen. 12.6 Regionale Vorschriften Entschädigungen Für ein angetretenes aber nicht durchgeführtes Spiel kann keine Entschädigung für die Spielleitung geltend gemacht werden. Die Reisespesen sind per Spesenformular abzurechnen (falls nicht schon in einem anderen Spiel verrechnet), und es ist ein Schiedsrichter-Rapport im Internet zu erstellen. Reisespesenabrechnung Die Reisespesen-Abrechnung erfolgt via VVS durch die ASR automatisch. Bei Hallen mit Parkgebühr wird diese durch die ASR bei der Abrechnung dazu gerechnet. Es wird eine Entschädigung von CHF 0.50 pro km verrechnet. Sämtliche normalen Meisterschafts- und Cupspiele aller regionalen Ligen werden automatisch abgerechnet. Für Final-, Auf-/Abstiegsturniere gelten die Entschädigungen gemäss Aufgebot. Bei Unklarheiten bitte um Rückfrage. Falls mit dem Spesenformular ein Teil der Spiele abgerechnet wird, immer auch die Halle und den Ort im Formular eintragen und zur Berechnung immer den Hin- und Rückweg verrechnen. Kilometerberechnung immer via HRVOST Homepage/Hallenplan und bei mehreren Reisevarianten immer den kürzesten Weg verrechnen. 3 HRV OST–Cup Es gilt jeweils der Ansatz der höher klassierten Mannschaft. Die Schiedsrichter-Entschädigungen werden unter den zwei Mannschaften aufgeteilt. Es ist für jede Mannschaft eine Quittung zu erstellen. Die Reisespesen werden automatisch abgerechnet. 12.7 Quittungen (fertig erstellt an die Spiele mitbringen) Autom. Quittung Die Quittung kann auf der HRVOST-Homepage unter der Rubrik „Schiedsrichter“ und dort unter „SR-Einsatz/Quittungen“ für jedes Spiel erstellt werden. Achtung: Quittungsdruck nur wenige Tage im Voraus möglich. Regional Die Schiedsrichterentschädigung wird beim Heimklub eingezogen. Ausnahme Cupspiele > siehe 12.6 Interregional Es werden keine Entschädigungen und keine Reisespesen abgerechnet. Es wird vom SHV dreimal pro Jahr automatisch abgerechnet. 12.8 Mannschaftskarten (MK) Die Mannschaftskarte wird von jeder Mannschaft ausgefüllt an das Spiel mitgebracht. Bitte einige leere Formulare mitnehmen, falls eine Mannschaft die Karte vergessen hat. Formularbezug: Homepage HRV OST/eOffice/Dokumente: „Mannschaftskarte leer“ 15 Minuten vor Spielbeginn sind die Karten von den Mannschaften vollständig ausgefüllt dem Schiedsrichter abzugeben. Kontrolle, ob die Karten richtig und vollständig ausgefüllt sind (unkorrekte Karten korrigieren lassen!). Es sind keine Spielerpässe notwendig. Die ausgedruckten Einträge auf der Mannschaftskarte sind gleichzeitig die Spielberechtigung. Handeinträge sind vom SR zu visieren, Kontrolle der Richtigkeit mit einem Ausweispapier kontrollieren. Die Spielerkontrolle wird eine allfällige Spielberechtigung klären. Bei Unklarheiten über die Spieleridentität entweder bei allen Spielern oder mittels Stichproben die Angaben auf der Mannschaftskarte mit einem Ausweispapier vergleichen. Bei Mannschaften, die ohne Offizielle antreten, muss ein Spieler auf der Mannschaftskarte als Mannschaftsverantwortlichen (MV) bezeichnet werden. Nur dieser MV ist berechtigt, die Team-Timeout-Karte dem Zeitnehmer vorzulegen. Fungiert ein Spieler als MV, darf er bei den Offiziellen nicht aufgeführt sein! Das Feld der Offiziellen bleibt leer. Grund: Strafen-Reglement! Vor Spielbeginn: Es dürfen nur maximal 14 Spieler auf der Mannschaftskarte aufgeführt sein. Überzählige Spieler sind VOR dem Spiel zu streichen und sind nicht spielberechtigt. Jede Streichung ist vom Schiedsrichter zu visieren! In allen Ligen sind die Tore, Verwarnungen und Strafen der Spieler auf der Mannschaftskarte (MK) durch den Sekretär einzutragen. Nach Spielschluss: Nicht eingesetzte Spieler können auf Aufforderung des Mannschaftsverantwortlichen vom Schiedsrichter gestrichen werden (ggf. Schweisskontrolle). Jede Streichung ist vom Schiedsrichter zu visieren! Kontrolle aller Einträge auf den Mannschaftskarten, besonders ob die Resultate auf beiden korrekt eintragen ist. Beide Mannschaftskarten unterschreiben und Schiedsrichter-Nummer gut lesbar eintragen. 4 Anzahl der gestrichenen Spieler am rechten Rand der MK eintragen und visieren. Die Zeitnehmer haben Mitverantwortung beim korrekten Ausfüllen der Mannschaftskarte. Die Mannschaftskarten sind in jedem Fall, auch bei der Notwendigkeit eines Rapportes, am Zeitnehmertisch zu belassen (Ausgenommen Inter-Spiele) 12.9 Tenüvorteil Es sind die Weisungen des SHV zu beachten. Die Heimmannschaft hat in der Regel Tenüvorteil, sofern sie mit der formgerecht gemeldeten Kleidung antritt. Die Farbe „schwarz“ beim Dress ist in der Regel dem Schiedsrichter vorbehalten, es soll aber, falls notwendig, im Sinne des Sports eine einvernehmliche Lösung gefunden werden! Ergänzend zu den IHF-Spielregeln gilt im HRV OST folgende Regelung: Die Heimmannschaft hat Tenüvorteil, sofern sie mit dem gemeldeten Tenü gemäss Mannschaftskarte zum Spiel antritt. Ist dies nicht der Fall und die Gastmannschaft tritt mit dem gemeldeten Tenü an, hat diese automatisch Tenüvorteil. Treten beide Mannschaften mit Tenüs an, die von der Meldung abweichen aber farblich zu ähnlich sind, ist in Absprache mit den Mannschaftsverantwortlichen und dem Schiedsrichter eine geeignete Lösung (z.B. Überzieher) zu suchen. 12.10 Schiedsrichter-Rapporte Ein Schiedsrichter-Rapport ist auszufüllen bei besonderen Vorfällen vor, während und nach dem Spiel (Spielfeldprotest, Unfall, direkte Disqualifikationen mit Rapport usw.). Es gilt die IHF/SHV Regelung! Bei direkter Disqualifikation mit Rapport ist dies den Mannschaftsverantwortlichen und dem Zeitnehmer/Sekretär unmittelbar nach dem Vergehen zu melden. Vorgehen Ein Rapport wird ausgefüllt bei: Schwerwiegenden Verletzungen, Beleidigungen, Drohungen, schwerwiegenden und/oder verletzungsgefährdenden Vergehen, Harz- und Haftmittelvergehen, fehlenden Zeitnehmern, fehlenden oder verspäteten Mannschaften, unkorrekter Spielkleidung, unkorrektem Verhalten von Zuschauern und schlechten oder nicht funktionierenden Halleneinrichtungen. Rapport bei nicht korrekten Trikots Die Mannschaften haben mit korrekt nummerierten Tenüs zum Spiel anzutreten. Ist die Nummerierung nicht korrekt, also z.B. Nummer nur hinten aber vorne nicht aufgedruckt, ist ein Rapport zu erstellen und der Mannschaftsführer ist zu informieren. Anhand des Rapportes wird der zutreffende Verein schriftlich aufgefordert, die Tenüs in Ordnung zu bringen. Keine weiteren Massnahmen, spielen lassen. Spielfeldprotest: Der Spielfeldprotest ist vom Mannschaftsverantwortlichen unmittelbar nach dem Ereignis beim Schiedsrichter anzumelden. Der Protestführer hält mit kurzer Begründung auf dem Schiedsrichterrapport oder einem separaten, auch formlosen Schreibpapier den Wortlaut fest. Der/die Schiedsrichter fügen die genaue Spielzeit und den Spielstand und allfällige Zeugen hinzu. Der Protestführer muss seine Formulierung unterzeichnen, ebenso der/die Schiedsrichter. Erstellen des Rapportes: Wichtige Eckdaten in der Halle notieren, den Rapport zu Hause am PC ausfüllen: Homepage HRV OST: „Schiedsrichter / Web-Formulare“ > zutreffendes Formular 5 o Name, Nummer, Zeit, Resultat, Vorkommnis, Bemerkungen bei Beleidigungen genauen Wortlaut notieren o Namen, Adressen und Tel.-Nr. von Zeitnehmer und Sekretär o Bei schwerwiegenden Vergehen und bei Verletzungen allfällige Zeugen mit Name, Adresse und Tel. Nr. Der Schiedsrichter gibt keine Auskunft über mögliche Disziplinarmassnahmen. Der Rapport ist spätestens am Folgetag des Spieles zu erstellen und zu versenden 12.11 Hallen-Resultatblatt Das Endresultat ist vom Schiedsrichter oder den Zeitnehmern einzutragen und anschliessend von beiden Mannschaften, sowie von Zeitnehmer / Sekretär zu unterzeichnen. Unterschrift des/der Schiedsrichter inkl. Schiedsrichter-Nummer eintragen Bei Anwesenheit eines Beobachters, hat dieser das Resultatblatt ebenfalls zu visieren. Die Zeitnehmer haben Mitverantwortung beim korrekten Ausfüllen des Resultatblattes 12.12 Harz oder Haftmittelvergehen Es gelten die Vorgaben gemäss den speziell beschriebenen Weisungen des HRVOST. Im Internet unter „Spielbetrieb/Hallenverzeichnis“ kann für jede Halle die geltenden Regeln betr. Harz-/ Haftmittel nachgelesen werden Bei Vergehen ist zwingend ein Rapport auszufüllen! 12.13 Spielerkontrolle Es findet vor Ort keine regelmässige Gesichtskontrolle statt. Wird festgestellt, dass andere Spieler eingesetzt werden, als auf der Mannschaftskarte eingetragen sind, ist dies zu rapportieren. Eine Überprüfung der gegnerischen Mannschaft kann durch den Mannschaftsverantwortlichen beim Schiedsrichter angefordert werden. 6 12.14 Schiedsrichter- und Delegierten-Entschädigungen (alle Regionen) Entschädigungs-Ansätze pro Spiel und pro Schiedsrichter. Männer NLA NLB, Finalrunde NLB, Qualifikation, Abstiegsrunde 1. Liga 2. Liga 3. Liga 4. Liga / Senioren CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 380.00 220.00 220.00 120.00 65.00 55.00 50.00 Frauen NLA, Finalrunde NLA, Qualifikation, Auf-/Abstiegsrunde NLB, Qualifikation, Abstiegsrunde 1. Liga 2. Liga 3. Liga 4. Liga CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 160.00 160.00 100.00 70.00 55.00 50.00 50.00 Junioren Elite & Inter U21 Elite & Inter U19 Inter U17 Regional U21 Regional U19 Regional U17, U15 CHF CHF CHF CHF CHF CHF 90.00 70.00 60.00 55.00 50.00 50.00 Juniorinnen Inter U19 Regional U19, Inter U17 Regional U17, U15 CHF CHF CHF 60.00 50.00 50.00 Grossfeld-Cup bis 1/16-Finals bis 1/2-Finals Final CHF CHF CHF 50.00 80.00 160.00 Die Gebühren gelten für Meisterschaftsspiele. Bei Aufstiegsspielen gilt der Ansatz der höheren teilnehmenden Liga. 12.15 Schiedsrichter-Entschädigungen an Turnieren Einsatz ½ Tag oder 120 Min., Präsenz 5 Std. Einsatz 1 Tag oder 180 Min., Präsenz 8 Std. Einsatz 1 ½ Tage Schiedsrichter-Tageschef zusätzlich CHF CHF CHF CHF 80.00 140.00 200.00 30.00 Reisespesen an Turniere Entschädigung pro km: CHF 0.50 Massgebend ist die Berechnung „Wohnort > Halle und zurück“ gemäss Hallenplan auf der HRVOST - Homepage, kürzester Weg. Verpflegungs-Entschädigung an Turnieren Bei einem ganztägigen Einsatz hat der Schiedsrichter Anspruch auf eine ausreichende Verpflegung oder eine Entschädigung von CHF 30.00. 7 12.16 Einzahlungsscheine, Spesenformular Es sind keine Einzahlungsscheine mehr einzureichen, die Auszahlung erfolgt mittels eBanking Alle Schiedsrichter melden ihre korrekten Bank- oder Postdaten unaufgefordert der Geschäftsstelle. Die Daten werden im EDV-System des SHV eingetragen und stehen damit jederzeit für Auszahlungen zu Verfügung. Wichtig >> Nicht vergessen, Kontoänderungen sofort bekannt geben! Bei Fragen oder Problemen mit der Abrechnung oder der Direktzahlung bitte umgehend melden. Schiedsrichter, welche eine Zwischenauszahlung per Ende Dezember wünschen, können dies beim Chef ASR per Mail anfordern. Es wird nur eine Zwischenabrechnung pro Saison bewilligt. Das Spesenformular ist nur für Sonderfälle auszufüllen. Normale Meisterschafts- und Cupspiele werden automatisch abgerechnet. Das Spesenformular wird den Schiedsrichtern per Mail zugestellt. Schiedsrichter, welche Einmann-Spiele im Paarsystem leiten, ziehen nur eine Schiedsrichter-Entschädigung bei der Heimmannschaft ein. Die zweite Entschädigung wird immer vom gleichen Schiedsrichter auf dem Spesenformular in der Spalte „Betreuung / Gebühren“ und dazu die Reisespesen eingetragen. Die Spesenabrechnung ist nach Saisonende resp. nach dem letzten Meisterschaftsspiel oder bis spätestens 15. Mai per Mail zu senden an: [email protected] 12.17 Weisungen für den interregionalen Spielbetrieb Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst, bitte allenfalls SHV-Weisungen beachten: Schiedsrichter- und Spesenentschädigung Es wird keine Entschädigung für Reisespesen und die Spielleitung bei den beiden Mannschaften eingezogen. Sämtliche Zahlungen für Schiedsrichter und Delegierte werden durch den SHV automatisch abgerechnet. Spielbericht Der Spielbericht (Mannschaftskarte) wird von jeder Mannschaften ans Spiel mitgebracht. Der ausgefüllte Spielbericht muss spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn unaufgefordert den Schiedsrichtern übergeben werden. Korrektes Ausfüllen beachten und gestrichene Spieler visieren Die Spielberichte sind sofort nach dem Spiel durch den Schiedsrichter per A-Post zu verschicken, damit sie schnellstmöglich beim SHV eintreffen. Adresse: SHV, Talgut-Zentrum 25, Postfach, 3063 Ittigen Durch Einwurf im Briefkasten an einem Bahnhof am Sonntag kann die Lieferung beschleunigt werden. Spielerkontrolle Es findet vor Ort keine regelmässige Gesichtskontrolle statt. Wird festgestellt, dass andere Spieler eingesetzt werden, als auf dem Spielbericht eingetragen sind, ist dies zu rapportieren. Eine Überprüfung der gegnerischen Mannschaft kann durch den Mannschaftsverantwortlichen bei den Schiedsrichtern eingefordert werden. 8
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