iuscomm.de 3. Juni 2015 – Infothek von BULGAS und BreitbandConsulting.NRW Best practice bei interkommunaler Zusammenarbeit & Ausschreibungen REFERENT: Achim Zimmermann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Baden – Württemberg I iuscomm Rechtsanwälte I Panoramastraße 33 I70174 Stuttgart I Tel. 0711 / 2535939-0 I Fax 0711 / 2535939-27 I [email protected] Nordrhein – Westfalen I iuscomm Rechtsanwälte I Schloss Möhler I Schlossallee 7–9 I Tel. 05245 / 929091-60 I Fax 05245 / 929091-61 I [email protected] iuscomm.de Zeitplan PROJEKTSTART ERMITTLUNG STAKEHOLDER, AUFBAUWORKSHOPS (Z.B. BÜRGERMEISTERVERSAMMLUNGEN, LENKUNGSAUSSCHÜSSE ETC.) BEDARFSERHEBUNG PLANUNG DER BENÖTIGTEN INFRASTRUKTUR VORBEREITUNG DER REALISIERUNG ORGANISATIONS-, FINANZIERUNGSMODELLE REALISIERUNG ORGANISATIONSMODELL AUSSCHREIBUNG BAU UND (DANN) BETRIEB 3 I. Einleitung - Praxisbeispiel WIE? 4 II. BÜNDELUNG - interkommunale Zusammenarbeit WARUM? - Kostenersparnis durch Bündelung - Steigerung wirtschaftliche Attraktivität durch die Größe des Projektes für Betreiber - Förderung des Wettbewerbs - Aufbau von eigenem „Expertenwissen und know – how“ - Steigerung Verwaltungseffizienz durch Bündelung - Steigende Zukunftsrelevanz Die interkommunale Zusammenarbeit muss wohl überlegt und geplant sein! 5 II. BÜNDELUNG - interkommunale Zusammenarbeit WIE? – denkbare Rechtsformen juristische Personen des Privatrechts: GmbH GmbH & Co. KG eG juristische Personen des öffentlichen Rechts: Zweckverband AöR Vertrag öffentlichen Rechts öffentliche Vereinbarung 6 (Einheits-)GmbH & Co. KG 7 GmbH & Co. KG - Vor- und Nachteile VORTEILE einmaliger doppelter Gründungsakt mehr Freiheiten Ausgestaltung , da HGB anwendbar keine notarielle Beurkundung des KG-Vertrags somit NACHTEILE Vertragswerks als bei der Gründung einer GmbH unproblematische Aufnahme neuer Gesellschafter und inhaltliche Änderungen jederzeit möglich flexible Eigenkapitalbeschaffung bei zeitgleicher Gründung bedarf eines aufwendigeren erhöhte Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen Ggf. zusätzliche Komplexität bei Beihilfen oder Förderungen etc. Haftungsbegrenzung nicht-öffentliche Gesellschafterversammlungen steuerliche Vorteile Einwirkungsmöglichkeiten Gemeinde als Komplementär zur Sicherung des öffentlichen Zwecks hinreichend abgesichert notwendige Haftungsbeschränkungen gem. GemO sind eingehalten 8 (Zentral-)Genossenschaft (eG) 9 eG - Vor- und Nachteile VORTEILE NACHTEILE Gründung durch Satzungsbeschluss, kein Notar, aber hoher Gründungsaufwand und -kosten Gründungsprüfung Geschäftszweck ist an Prinzip der Selbsthilfe gesetzl. Aufgabenverteilung Prinzip der Selbstverwaltung Wahrung der umfangreiche Buchführungs- und Prüfungspflicht Mitgliederinteressen Austritt nur am Ende des Geschäftsjahres geeignet für Vielzahl von Mitgliedern einfacher Ein- und Austritt kein Mindestkapital vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigen- und gebunden Fremdkapital beschränkte Haftung 10 Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) 11 AöR - Vor- und Nachteile VORTEILE flexibel keine Mitgliederversammlung erforderlich Kontrolle des Vorstand über Verwaltungsrat konkrete Aufgabenzuweisung an Verwaltungsrat Übertragung von Aufgaben nur zur Durchführung möglich, d.h. keine (komplette) Verkürzung der Organisations- und Entscheidungsprozesse flexible Gestaltung der Vorstandsbefugnisse durch weiten Ermessenspielraum Kommunen bei Satzung Kombination Vorteile öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Organisationsformen Ausgewogene Mischung zwischen demokratischer Legitimation (Verwaltungsrat) und Handlungsfähigkeit (Vorstand) Gestaltungsfreiheit bei Satzung Keine Pflicht zur Öffentlichkeit NACHTEILE unbeschränkte Haftung Erhaltung der Rechtsaufsicht durch Anwendbarkeit des den Kommunen vertrauten Landesrechts Vorteile bei einer etwaigen Fremdfinanzierung, da die Mitglieder Gewährträgerschaft übernehmen Möglichkeit hoheitlichen Tätigwerdens 12 Zweckverband 13 Zweckverband - Vor- und Nachteile VORTEILE hohe Akzeptanz bei den Gemeinderäten, durch NACHTEILE „schwerfällig“ und „langwierige“ Rückversicherung der Mitgliedervertreter mit Entscheidungsprozesse bei gewissen Größe (zahlreiche Gemeinderat Entscheidungen nur durch Verbandsversammlung, Rück- Transparenz durch öffentliche Sitzungen koppelung mit Gemeinderat, nur bedingte Befugnis Beständigkeit im Hinblick auf die dauerhafte Aufgabenübertragung und die hohe Investitionskosten vorteilhaft einräumung an Vorsitzenden, starre Aufgabenverteilung) Vertreter sind weisungsgebunden unbeschränkte Haftung „Politisierung von Entscheidungen“ durch öffentliche Sitzungen Steuerliche Aspekte 14 Regelungsinhalt Aufgaben Sicherstellung und Förderung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet durch Errichtung einer passiven Infrastruktur – Unterhaltung, Instandhaltung, Wartung Verwaltung des passiven Breitbandnetzes – Abstimmung und Planung des Netzausbaus – Organisation und Durchführung der Ausschreibungen Investition in eigene passive Infrastrukturen/Anlagen Erwerb, Veräußerung/Miete, Pacht entsprechender Infrastrukturen Aufgabenerfüllung durch Nutzung/Überlassung an Netzbetreiber Beauftragung Dritter zur Aufgabenerfüllung Beteiligung und Errichtung an/von Gesellschaften 15 Stimmen und Kostenverteilung Stimmverteilung one man one vote Schlüssel aus Faktoren wie Investitionen auf Gemarkung und Anzahl der erschlossenen Haushalte und/oder oder Einwohnerzahl Anzahl abgeschlossener Endkundenverträge (homes connected) Anzahl erreichbarer Endkunden (homes passed) 16 Beispiel Kostenpositionen Eintrittsgelder Bei Eintritt wird eine Umlage von X EUR pro Investitionen für das Backbone-Netz Investitionen für die Gemeindenetze Betriebskosten Erstattung durch Landkreis Gemeinden erstatten oder Erhebung einer wenn die sonstigen Einnahmen finanzieren über Einzahlung in das Betriebskostenumlage, Eigenkapital der Gesellschaft die Nachschüsse oder Zahlung in das Einwohner/Stammeinlage/Komma zur Deckung des Finanzbedarfs nditeinlage o.ä. erhoben nicht ausreichen, werden verbleibenden Kosten für Eigenkapital der Gesellschaft Investitionsumlage oder Planung, Entwicklung, wenn eigene betriebliche Erträge Zahlungen/Nachschüsse in die Bau, Wartung, bzw. Einnahmen der Gesellschaft Eigenkapitalrücklage o.ä. für den Unterhaltung und nicht zur Deckung ausreichen Bau des Backbone-Netzes Instandsetzung abzüglich erhoben Höhe bemisst sich nach Schlüssel wie z.B. bei Stimmenverteilung Anteil bemisst sich nach erhaltener Fördergelder Schlüssel wie z.B. bei der (wahlweise Zahlung der Stimmenverteilung Finanzierungskosten) (wenn nicht der Landkreis die Kosten übernimmt). 17 BÜNDELUNG - interkommunale Zusammenarbeit WOZU? – Ausschreibung PLANUNG 18 III. Ausschreibung ES SIND JEWEILS BESONDERE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ZU BEACHT EN! 19 Variante 1: Einzelausschreibung Ausschreibung der Überlassung des Netzbetriebs für das jeweilige „Gemeindenetz“ VORTEILE NACHTEILE Anpassung im Einzelfall möglich hoher Ausschreibungs- und Verwaltungsaufwand keine Absprachen mit anderen Gemeinden nötig Netzaufsplittung unterschiedliche Netzbetreiber in den Gemeindegebieten 20 Variante 2: losweise Gesamtausschreibung Ausschreibung des Netzbetriebs für das Gesamtnetz aufgeteilt nach Losen für das jeweilige „Gemeindenetz“ VORTEILE NACHTEILE Loseweise Anpassung möglich Netzaufsplittung Reduzierung des Ausschreibungsaufwands durch unterschiedliche Netzbetreiber in den Gemeindegebieten Bündelung ggf. keine Netzbetreiber in „unattraktiven Netzgebieten“ aber: Bildung „attraktiver Losgebiete“ denkbar! 21 Variante 3: Bündelausschreibung gesamte Ausschreibung des Netzbetriebs z.B. ZV, AöR oder in einem Los bei Vertrag mit jeder Gemeinde Ausschreibung des Gesamtnetzes VORTEILE NACHTEILE Vermeidung Rosinenpickerei! Konsens zwischen Gemeinden erforderlich einheitliches Netz Zweckverband/AöR, etc. muss gegründet werden einheitlicher Netzbetreiber nur bedingte Anpassung an den Einzelfall Steigerung Betreiberattraktivität Gesamtlos bei Vertragsabschluss mit Einzelgemeinden Reduzierung des Ausschreibungsaufwands, da nur enorm komplex!!! Auseinanderfallen des Netzes muss eine Ausschreibung vermieden werden! 22 IV. Fazit Der richtige Weg ist die interkommunale Zusammenarbeit! Größe ist nicht alles – aber entscheidend! Interessen müssen gebündelt werden -Spezialisierung und Aufbau von eigenem know-how ist unumgänglich! 23 DANKE iuscomm.de Rückfragen? Wenden Sie sich an: Achim Zimmermann [email protected] 0711 25 35 939 – 0 Kai-Markus Schenek [email protected] 0711 25 35 939 – 0 25
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