Folie 1 - BreitbandConsulting.NRW

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3. Juni 2015 – Infothek von BULGAS und BreitbandConsulting.NRW
Best practice bei interkommunaler
Zusammenarbeit & Ausschreibungen
REFERENT: Achim Zimmermann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Baden – Württemberg I iuscomm Rechtsanwälte I Panoramastraße 33 I70174 Stuttgart I Tel. 0711 / 2535939-0 I Fax 0711 / 2535939-27 I [email protected]
Nordrhein – Westfalen I iuscomm Rechtsanwälte I Schloss Möhler I Schlossallee 7–9 I Tel. 05245 / 929091-60 I Fax 05245 / 929091-61 I [email protected]
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Zeitplan
PROJEKTSTART
ERMITTLUNG STAKEHOLDER, AUFBAUWORKSHOPS (Z.B.
BÜRGERMEISTERVERSAMMLUNGEN, LENKUNGSAUSSCHÜSSE
ETC.)
BEDARFSERHEBUNG
PLANUNG DER BENÖTIGTEN INFRASTRUKTUR
VORBEREITUNG DER REALISIERUNG
ORGANISATIONS-, FINANZIERUNGSMODELLE
REALISIERUNG ORGANISATIONSMODELL
AUSSCHREIBUNG BAU UND (DANN) BETRIEB
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I. Einleitung - Praxisbeispiel
WIE?
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II. BÜNDELUNG - interkommunale
Zusammenarbeit
WARUM?
- Kostenersparnis durch Bündelung
- Steigerung wirtschaftliche Attraktivität durch die Größe des Projektes für Betreiber
- Förderung des Wettbewerbs
- Aufbau von eigenem „Expertenwissen und know – how“
- Steigerung Verwaltungseffizienz durch Bündelung
- Steigende Zukunftsrelevanz
Die interkommunale Zusammenarbeit muss
wohl überlegt und geplant sein!
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II. BÜNDELUNG - interkommunale
Zusammenarbeit
WIE? – denkbare Rechtsformen
juristische Personen des Privatrechts:

GmbH

GmbH & Co. KG

eG
juristische Personen des öffentlichen Rechts:
 Zweckverband
 AöR
 Vertrag öffentlichen Rechts
 öffentliche Vereinbarung
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(Einheits-)GmbH & Co. KG
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GmbH & Co. KG - Vor- und Nachteile
VORTEILE

einmaliger doppelter Gründungsakt

mehr Freiheiten Ausgestaltung , da HGB anwendbar

keine notarielle Beurkundung des KG-Vertrags somit
NACHTEILE

Vertragswerks als bei der Gründung einer GmbH

unproblematische Aufnahme neuer Gesellschafter
und inhaltliche Änderungen jederzeit möglich

flexible Eigenkapitalbeschaffung bei zeitgleicher
Gründung bedarf eines aufwendigeren
erhöhte Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung
von Jahresabschlüssen

Ggf. zusätzliche Komplexität bei Beihilfen oder
Förderungen etc.
Haftungsbegrenzung

nicht-öffentliche Gesellschafterversammlungen

steuerliche Vorteile

Einwirkungsmöglichkeiten Gemeinde als
Komplementär zur Sicherung des öffentlichen
Zwecks hinreichend abgesichert

notwendige Haftungsbeschränkungen gem. GemO
sind eingehalten
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(Zentral-)Genossenschaft (eG)
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eG - Vor- und Nachteile
VORTEILE

NACHTEILE
Gründung durch Satzungsbeschluss, kein Notar, aber

hoher Gründungsaufwand und -kosten
Gründungsprüfung

Geschäftszweck ist an Prinzip der Selbsthilfe

gesetzl. Aufgabenverteilung

Prinzip der Selbstverwaltung  Wahrung der

umfangreiche Buchführungs- und Prüfungspflicht
Mitgliederinteressen

Austritt nur am Ende des Geschäftsjahres

geeignet für Vielzahl von Mitgliedern

einfacher Ein- und Austritt

kein Mindestkapital

vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigen- und
gebunden
Fremdkapital

beschränkte Haftung
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Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
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AöR - Vor- und Nachteile
VORTEILE

flexibel





keine Mitgliederversammlung erforderlich
Kontrolle des Vorstand über Verwaltungsrat
konkrete Aufgabenzuweisung an Verwaltungsrat
Übertragung von Aufgaben nur zur Durchführung möglich, d.h.
keine (komplette) Verkürzung der Organisations- und
Entscheidungsprozesse
flexible Gestaltung der Vorstandsbefugnisse durch weiten
Ermessenspielraum Kommunen bei Satzung

Kombination Vorteile öffentlich-rechtlicher und
privatwirtschaftlicher Organisationsformen

Ausgewogene Mischung zwischen demokratischer Legitimation
(Verwaltungsrat) und Handlungsfähigkeit (Vorstand)

Gestaltungsfreiheit bei Satzung

Keine Pflicht zur Öffentlichkeit
NACHTEILE

unbeschränkte Haftung
 Erhaltung der Rechtsaufsicht durch Anwendbarkeit des den
Kommunen vertrauten Landesrechts
 Vorteile bei einer etwaigen Fremdfinanzierung, da die Mitglieder
Gewährträgerschaft übernehmen
 Möglichkeit hoheitlichen Tätigwerdens
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Zweckverband
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Zweckverband - Vor- und Nachteile
VORTEILE

hohe Akzeptanz bei den Gemeinderäten, durch
NACHTEILE

„schwerfällig“ und „langwierige“
Rückversicherung der Mitgliedervertreter mit
Entscheidungsprozesse bei gewissen Größe (zahlreiche
Gemeinderat
Entscheidungen nur durch Verbandsversammlung, Rück-

Transparenz durch öffentliche Sitzungen
koppelung mit Gemeinderat, nur bedingte Befugnis

Beständigkeit im Hinblick auf die dauerhafte
Aufgabenübertragung und die hohe
Investitionskosten vorteilhaft
einräumung an Vorsitzenden, starre Aufgabenverteilung)

Vertreter sind weisungsgebunden

unbeschränkte Haftung

„Politisierung von Entscheidungen“ durch öffentliche
Sitzungen

Steuerliche Aspekte
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Regelungsinhalt
Aufgaben

Sicherstellung und Förderung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet durch Errichtung
einer passiven Infrastruktur
–

Unterhaltung, Instandhaltung, Wartung
Verwaltung des passiven Breitbandnetzes
–
Abstimmung und Planung des Netzausbaus
–
Organisation und Durchführung der Ausschreibungen
 Investition in eigene passive Infrastrukturen/Anlagen
 Erwerb, Veräußerung/Miete, Pacht entsprechender Infrastrukturen
Aufgabenerfüllung
durch
 Nutzung/Überlassung an Netzbetreiber
 Beauftragung Dritter zur Aufgabenerfüllung
 Beteiligung und Errichtung an/von Gesellschaften
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Stimmen und Kostenverteilung
Stimmverteilung

one man one vote

Schlüssel aus Faktoren wie Investitionen auf Gemarkung und Anzahl der
erschlossenen Haushalte und/oder oder Einwohnerzahl

Anzahl abgeschlossener Endkundenverträge (homes connected)

Anzahl erreichbarer Endkunden (homes passed)
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Beispiel Kostenpositionen
Eintrittsgelder
 Bei Eintritt wird eine
Umlage von X EUR pro
Investitionen für das
Backbone-Netz
Investitionen für die
Gemeindenetze
Betriebskosten
 Erstattung durch Landkreis
 Gemeinden erstatten oder
 Erhebung einer
 wenn die sonstigen Einnahmen
finanzieren über Einzahlung in das
Betriebskostenumlage,
Eigenkapital der Gesellschaft die
Nachschüsse oder Zahlung in das
Einwohner/Stammeinlage/Komma
zur Deckung des Finanzbedarfs
nditeinlage o.ä. erhoben
nicht ausreichen, werden
verbleibenden Kosten für
Eigenkapital der Gesellschaft
Investitionsumlage oder
Planung, Entwicklung,
wenn eigene betriebliche Erträge
Zahlungen/Nachschüsse in die
Bau, Wartung,
bzw. Einnahmen der Gesellschaft
Eigenkapitalrücklage o.ä. für den
Unterhaltung und
nicht zur Deckung ausreichen
Bau des Backbone-Netzes
Instandsetzung abzüglich
erhoben
 Höhe bemisst sich nach Schlüssel
wie z.B. bei Stimmenverteilung
 Anteil bemisst sich nach
erhaltener Fördergelder
Schlüssel wie z.B. bei der
(wahlweise Zahlung der
Stimmenverteilung
Finanzierungskosten)
(wenn nicht der Landkreis die
Kosten übernimmt).
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BÜNDELUNG - interkommunale
Zusammenarbeit
WOZU? – Ausschreibung
PLANUNG
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III. Ausschreibung
ES SIND JEWEILS BESONDERE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ZU BEACHT EN!
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Variante 1: Einzelausschreibung
Ausschreibung der Überlassung des Netzbetriebs für das jeweilige „Gemeindenetz“
VORTEILE
NACHTEILE

Anpassung im Einzelfall möglich

hoher Ausschreibungs- und Verwaltungsaufwand

keine Absprachen mit anderen Gemeinden nötig

Netzaufsplittung

unterschiedliche Netzbetreiber
in den Gemeindegebieten
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Variante 2: losweise Gesamtausschreibung
Ausschreibung des Netzbetriebs für das Gesamtnetz aufgeteilt nach Losen
für das jeweilige „Gemeindenetz“
VORTEILE
NACHTEILE

Loseweise Anpassung möglich

Netzaufsplittung

Reduzierung des Ausschreibungsaufwands durch

unterschiedliche Netzbetreiber in den Gemeindegebieten
Bündelung

ggf. keine Netzbetreiber in „unattraktiven Netzgebieten“
aber: Bildung „attraktiver Losgebiete“ denkbar!
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Variante 3: Bündelausschreibung
gesamte Ausschreibung des Netzbetriebs
z.B. ZV, AöR
oder in einem
Los bei Vertrag
mit jeder
Gemeinde
Ausschreibung des
Gesamtnetzes
VORTEILE
NACHTEILE

Vermeidung Rosinenpickerei!

Konsens zwischen Gemeinden erforderlich

einheitliches Netz

Zweckverband/AöR, etc. muss gegründet werden

einheitlicher Netzbetreiber

nur bedingte Anpassung an den Einzelfall

Steigerung Betreiberattraktivität

Gesamtlos bei Vertragsabschluss mit Einzelgemeinden

Reduzierung des Ausschreibungsaufwands, da nur
enorm komplex!!! Auseinanderfallen des Netzes muss
eine Ausschreibung
vermieden werden!
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IV. Fazit
 Der richtige Weg ist die interkommunale
Zusammenarbeit!
 Größe ist nicht alles – aber entscheidend!
 Interessen müssen gebündelt werden -Spezialisierung
und Aufbau von eigenem know-how ist unumgänglich!
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DANKE
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Achim Zimmermann
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0711 25 35 939 – 0
Kai-Markus Schenek
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