Rechtsform Vorteile Nachteile Einzelunternehmen alleinige Entscheidungsgewalt volle Haftung mit Privatvermögen kein Mindestkapital alleinige Verantwortung für Misserfolge einfache Buchführung geringe Gründungskosten beschränkte Haftung (Gesellschaftsvermögen) Mindestkapital 25.000 Euro steuerliche Vorteile aufwendige Gründungsformalitäten und Buchführung Einzel- und Teamgründung möglich beschränkte Haftung (Gesellschaftsvermögen) Eintragung ins Handelsregister verpflichtend* einfache Gründungsformalitäten geringe Kreditwürdigkeit relativ niedrige Gründungskosten Einzel- und Teamgründung möglich Optionen auf zusätzliches Kapital eingeschränkte Entscheidungsbefugnis durch Aufsichtsrat beschränkte Haftung (Gesellschaftsvermögen) Eintragung ins Handelsregister verpflichtend* leichter Verkauf von Firmenanteilen (Aktien) Mindestkapital von 50.000 Euro hohes Ansehen Einzel- und Teamgründung möglich neben Hauptgründer müssen mindestens drei Personen den Aufsichtsrat bilden weitreichendes Mitbestimmungsrecht der Aktionäre volle Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen GmbH UG AG GbR keine Formalitäten kein Mindestkapital hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten der einzelnen Gesellschafter keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht OHG (nur für Kaufleute) PartG (nur Freiberufler) KG GmbH & Co. KG kein Mindestkapital volle Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen hohe Kreditwürdigkeit aufgrund der persönlichen Haftung aufwendige Buchführung Eintragung ins Handelsregister verpflichtend* flexible Unternehmensführung hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten der einzelnen Partner Haftung mit Privatvermögen bei fehlerhaftem Handeln Eintragung ins Partnerschaftsregister verpflichtend kein Mindestkapital Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung Optionen auf zusätzliches Kapital durch Kommanditisten (Beteiligte) volle Haftung mit Privatvermögen (Komplementär) hohe Entscheidungsgewalt des Komplementärs (Unternehmer) Optionen auf zusätzliches Kapital durch Kommanditisten (Beteiligte) hohe Gründungskosten der Komplementär-GmbH rechtlich komplizierte Konstruktion hohe Entscheidungsgewalt des Komplementärs (Unternehmer) aufwendige Buchführung Haftungsbeschränkung da Komplementär als GmbH fungiert *mit Kosten verbunden; aufwendige Buchführung durch Klassifizierung als Kaufmann Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://www.finanzchef24.de/wissen/gruender/rechtsformen.
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