Rechtsformen: Vorteile und Nachteile | Finanzchef24

Rechtsform
Vorteile
Nachteile
Einzelunternehmen

alleinige Entscheidungsgewalt

volle Haftung mit Privatvermögen
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
kein Mindestkapital
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alleinige Verantwortung für Misserfolge

einfache Buchführung
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geringe Gründungskosten
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beschränkte Haftung (Gesellschaftsvermögen)

Mindestkapital 25.000 Euro

steuerliche Vorteile
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aufwendige Gründungsformalitäten und Buchführung

Einzel- und Teamgründung möglich

beschränkte Haftung (Gesellschaftsvermögen)

Eintragung ins Handelsregister verpflichtend*

einfache Gründungsformalitäten

geringe Kreditwürdigkeit

relativ niedrige Gründungskosten

Einzel- und Teamgründung möglich
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Optionen auf zusätzliches Kapital

eingeschränkte Entscheidungsbefugnis durch Aufsichtsrat

beschränkte Haftung (Gesellschaftsvermögen)

Eintragung ins Handelsregister verpflichtend*

leichter Verkauf von Firmenanteilen (Aktien)

Mindestkapital von 50.000 Euro

hohes Ansehen


Einzel- und Teamgründung möglich
neben Hauptgründer müssen mindestens drei Personen
den Aufsichtsrat bilden

weitreichendes Mitbestimmungsrecht der Aktionäre

volle Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen
GmbH
UG
AG
GbR

keine Formalitäten

kein Mindestkapital

hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten der
einzelnen Gesellschafter

keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
OHG (nur für Kaufleute)
PartG (nur Freiberufler)
KG
GmbH & Co. KG

kein Mindestkapital

volle Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen

hohe Kreditwürdigkeit aufgrund der persönlichen
Haftung

aufwendige Buchführung

Eintragung ins Handelsregister verpflichtend*

flexible Unternehmensführung

hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten der
einzelnen Partner
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Haftung mit Privatvermögen bei fehlerhaftem Handeln

Eintragung ins Partnerschaftsregister verpflichtend

kein Mindestkapital

Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung

Optionen auf zusätzliches Kapital durch
Kommanditisten (Beteiligte)
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volle Haftung mit Privatvermögen (Komplementär)

hohe Entscheidungsgewalt des Komplementärs
(Unternehmer)

Optionen auf zusätzliches Kapital durch
Kommanditisten (Beteiligte)

hohe Gründungskosten der Komplementär-GmbH
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
rechtlich komplizierte Konstruktion
hohe Entscheidungsgewalt des Komplementärs
(Unternehmer)

aufwendige Buchführung
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Haftungsbeschränkung da Komplementär als GmbH
fungiert
*mit Kosten verbunden; aufwendige Buchführung durch Klassifizierung als Kaufmann
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