Geschlechtergerechtes Recht Eine Einführung in die Legal Gender Studies Dr. Anja Schmidt Interaktive Vorlesung am 26. Oktober 2015 im Rahmen des Moduls 30-SQM-23 „GenderKompetenzen“ der Universität Leipzig HERZLICH WILLKOMMEN! Ziele der Vorlesung • Begriffe der feministischen Rechtwissenschaft und der Legal Gender Studies, Überblick über deren Gegenstände • Bedeutung des Rechts für die Zuweisung sozialer und damit geschlechtlicher Positionen an konkreten Beispielen • Insbesondere: - Zuweisung / Formung von Geschlechterrollen durch Recht, - Rechtliche Regulierung der freiwilligen Prostitution, - Konstruktion von biologischem Geschlecht durch Recht http://www.uni-leipzig.de/~strafe; http://www.feministisches-studienbuch.de; [email protected] 2 I. Legal Gender Studies Recht Geschlecht Gerechtigkeit Frage: Welche rechtlichen Normen kennen Sie, die auf Geschlecht Bezug nehmen oder geschlechtliche Lebensweisen regulieren? http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 3 I. Legal Gender Studies • Feministische Rechtswissenschaft = Analyse, Kritik und Fortentwicklung des Rechts aus Perspektiven, die aufdecken, inwiefern das Recht die Vormachtstellung männlicher Lebensweisen, die Zuweisung der Sorge an Frauen und die Marginalisierung der Sorge absichert, und die Ansätze zu einer geschlechtergerechten rechtlichen Ordnung der Gesellschaft entwickeln. • Legal Gender Studies = Alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit Geschlecht und Recht stellen, genauer: feministische Rechtswissenschaft, Männlichkeitsforschung im Recht und Konstruktion von Geschlecht durch Recht als Geschlechterrollen, aber auch als biologisches Geschlecht, Mehrdimensionalität von Diskriminierungen (Intersektionalität) http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 4 I. Legal Gender Studies Ablauf im Folgenden: II. Gleichheit, Differenz, Dominanz (fem. Rewi) Regulierung der Prostitution (ProstSchG-RefE) III. Männlichkeitsforschung und Recht IV. Intersektionalität V. Konstruktion von Geschlecht durch Recht Wie konstruiert Recht biologisches Geschlecht mit? http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 5 II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 1) Historische Ausgangssituation (19./20. Jh.) Mensch (Mann) öffentliche Rechte: Wahlrecht, Zugang zu Universitäten private Rechte: Alleinentscheidungsrecht d. Ehemannes in allen Familienangelegenheiten (BGB 1900) vollwertiges Rechtssubjekt Frau privat: Haushaltswesen unter Letztentscheidungsrecht des Ehemannes (BGB 1900) familiäre Sorge, dem Ehemann untergeordnet http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 6 II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 2) Forderungen nach rechtlicher Gleichstellung • Olympe de Gouges, Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (1791): „Art. 1 Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich an Rechten. Die sozialen Unterschiede können nur auf gemeinsamen Nutzen begründet sein.“ • BRD: 1949 Art. 3 II GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“, keine sofortige Umsetzung Art. 117 I GG • DDR: 1949 Art. 7 I Verf DDR: „Mann und Frau sind geleichberechtigt.“, Art. 7 II: „Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.“ http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 7 II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 2) Forderungen nach rechtlicher Gleichstellung Kritik: Gleichstellung nur, wenn Anpassung an männliche Lebensweise, da vollwertiges Rechtssubjekt an männlicher Lebensweise orientiert ist, d.h. geschlechtsneutral formuliertes Recht wirkt nicht zwingend geschlechtsneutral! (Bsp.: Rentenrecht) Fortwirken der Festschreibung von Geschlechterrollen durch Recht (Bsp.: Ehegattensplitting) Bewirkt faktisch nicht gleichen Zugang zu allen gesellschaftlichen Positionen (Bsp.: Quotenregelungen der Landesgleichstellungs/frauenfördergesetze, Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 3) Differenzmodelle Männliches (Autonomie, Erwerbstätigkeit usw.) und Weibliches (Fürsorge / Sorgearbeit für Abhängige) als eigenständige und gleichwertige Werte Gleichwertigkeit von Sorgearbeit Neuordnung des Rechts Ablehnung des Rechts als Instrument männlicher Herrschaft Problem: „Essentialisierung“ (Festlegung, was weiblich und männlich ist und wer welche Rolle ausfüllen soll) Beispiel: Betreuungsgeld - seit 1.8.14 150 € mtl. für Eltern, die ihr Kind vom 15. bis zum 36. Lebensmonat ausschließlich privat betreuen, BetreuungsgeldG formell verfassungswidrig (lt. Beschluss des BVerfG vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 -) (+/-) Würdigung d. Betreuungsleistung, aber: alle Eltern betreuen (-) Problem: Stärkung traditioneller Geschlechterrollen (-) Problem: Chancengleichheit der Kinder http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 4) Androgynitätsmodelle Neuordnung des Rechtssystems anhand Maßstabsfigur des Menschen, der „männliche“ (Erwerbsarbeit, politische Rechte) und „weibliche“ Aspekte (Fürsorge für Abhängige) als gleichwertig umfasst, ohne Rollen zuzuordnen Rechtsgleichheit und inhaltliche Rechtsänderungen, z.B. Aufwertung der Sorgearbeit und Neubewertung der Erwerbsarbeit, z.B. 32 Stundenwoche (Schwesig) oder 35 Stundenwoche für Eltern (DIHK-Chef Schweitzer) bei vollem Lohnausgleich (Schwesig) http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 5) Literaturhinweise zur Rechtsgeschichte und den rechtlichen Debatten um Gleichheit und Differenz und ihren rechtsphiloso-phischen Implikationen: Friederike Wapler, Frauen in der Geschichte des Rechts, in: Foljanty/Lembke (Hrsg.), Feministische Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch, 2. Aufl. 2012, § 1. Anja Schmidt, Grundannahmen des Rechts in der feministischen Kritik, in: Foljanty/Lembke (Hrsg.), Feministische Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch, 2. Aufl. 2012, § 3. http://www.uni-leipzig.de/~strafe; http://www.feministisches-studienbuch.de; [email protected] 11 II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 6) Dominanz und Sexualität Geschlechterverhältnis nicht nur als Ungleichheit, sondern als Herrschaftsverhältnis, das wesentlich über Sexualität / Kontrolle über weibliche Körper und Begehren hergestellt wird Frage: Welche rechtlichen Themenbereiche verbinden Sie mit diesem Ansatz? Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB), sexuelle Gewalt (u.a. § 177 StGB), Pornographie (u.a. §§ 184 ff. StGB), Prostitution (u.a. ProstSchG-RefE), Menschenhandel (u.a. §§ 232, 233 StGB) http://www.uni-leipzig.de/~strafe; http://www.feministisches-studienbuch.de; [email protected] 12 II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 6) Dominanz und Sexualität Zur Zeit in der Diskussion: Referentenentwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG-RefE) Welche grundlegenden Alternativen werden in diesem Bereich diskutiert? Abschaffung der Prostitution durch Bestrafung von Freiern, da Prostitution Verstoß gegen die Menschenwürde Sexarbeit als zulässige selbstbestimmte Berufsausübung, die wie andere Gewerbe auch zu regeln ist http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 13 II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 6) Dominanz und Sexualität Referentenentwurf Prostituiertenschutzgesetz (7/2015) • Erlaubnispflicht f. Prostitutionsstätten (§ 11 ff.) Versagung, wenn Anhaltspunkte, dass Art des Betriebes mit der sex. Selbstbestimmung unvereinbar oder dass Ausbeutung von Prostituierten Vorschub geleistet wird (§ 13 II Nr. 2) • Anmeldepflicht für Prostituierte (§ 3 ff.) Anmeldg. mit Informations- und Beratungsgespräch der Behörde (§ 6) unter 21jährige jährlich, ab 21jährige aller 2 Jahre (§ 3 III) • Pflicht zur regelmäßigen gesundheitl. Beratung (§ 9) unter 21jährige halbjährlich, ab 21jährige jährlich (§ 9 II) • Kondompflicht für Kund/innen (§§ 32 I, II, 33 I Nr. 4) http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 14 II. Gleichheit, Differenz, Dominanz 6) Dominanz und Sexualität Literaturhinweise zum ProstSchG-RefE: - Schwerpunkte in der Zeitschrift EMMA 6/2013 (S. 22ff.), 3/2014 (S. 34ff.), 6/2014 (S. 38ff.), 2/2015 (S. 34ff.) - Anja Schmidt, Die Reform des Rechts der freiwilligen Prostitution, Kritische Justiz 2015, S. 159ff. - Detailkritik: Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes (djb) vom 4.9.2015, http://www.djb.de/st-pm/st/st15-10/ http://www.uni-leipzig.de/~strafe; http://www.feministisches-studienbuch.de; [email protected] 15 III. Männlichkeitsforschung Aufgrund Aufdeckung Mensch = Mann kann das menschlich Assoziierte als geschlechtlich (männlich) geprägte Besonderheit gedacht werden. Wünschenswert: Recht allgemein menschlich gedacht oder männliche Lebensweise? Untersuchungen von Männlichkeit / Männlichkeitsvorstellungen des Rechts, Wirkung des Rechts auf Männer Beispiele: • Mglk. der Wehrpflicht nur für Männer, Art. 12a I, IV GG • Strafbarkeit ausschließlich des männl. Exhibitionismus gem. § 183 I StGB • Kriminologie: Männer als Opfer (generell und als Opfer häuslicher und sexueller Gewalt) • Unterhaltsrecht: Problem Wechselmodell / Väterrechte http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] IV. Intersektionalität Überschneidung v. Diskriminierungsmerkmalen in einer Person, nicht bloße Addition, sondern eigener Charakter, Mehrdimensionalität von Ungleichheit = Intersektionalität Mehrdimensionale Diskriminierung muss als solche in den Blick genommen werden Bsp.: • Rechtslage von Migrantinnen in der Sexarbeit - nicht nur als Frauen, nicht nur als Sexarbeiterinnen und nicht nur als Migrantinnen betroffen • Situation von Menschenhandelsopfern - Forderungen nach einem Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Zeug*inneneigenschaft in einem Strafverfahren http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 17 V. Konstruktion von Geschlecht durch Recht Frage: inwiefern ist Geschlecht sozial konstruiert? • Konstruktion von Geschlecht als soziale Rolle (gender) durch Recht, z.B. Ehegattensplitting, Betreuungsgeld • Konstruktion von Geschlecht als biologischem Geschlecht (sex) durch Recht, obwohl es nicht nur „eindeutige“ Männer und Frauen, sondern auch Trans*- und Inter*Personen gibt, und rechtliche Diskriminierung solcher Personen Durch Bezugnahmen auf männlich/weiblich, z.B.: Art. 3 II GG, Art. 12a GG Durch rechtliche Notwendigkeit personenstandsrechtlicher Zuordnung zu den Geschlechtern „männlich“ - „weiblich“ http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 18 V. Konstruktion von Geschlecht durch Recht § 21 Personenstandsgesetz (PStG) Eintragung in das Geburtenregister (1) Im Geburtenregister werden beurkundet … 3. das Geschlecht des Kindes, … § 22 PStG Fehlende Angaben (seit 1.11.2013) … (3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen. Gewisse Anerkennung nicht als m/w zuordenbarer Personen, aber keine Anerkennung eines weiteren/weiterer Geschlechts/er, Nichtberücksichtigung der Geschlechtsidentität und des Selbstbestimmungsrechts der Person Unanwendbarkeit geschlechtsbezogener Regelungen http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 19 V. Konstruktion von Geschlecht durch Recht § 1 Transsexuellengesetz Voraussetzungen (1) Die Vornamen einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn 1. sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, 2. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird, und 3. … (sog. „kleine Lösung“) http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 20 V. Konstruktion von Geschlecht durch Recht § 4 Transsexuellengesetz Gerichtliches Verfahren (2) Das Gericht hört den Antragsteller persönlich an. (3) Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Die Sachverständigen müssen unabhängig voneinander tätig werden; in ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu nehmen, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird. http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] V. Konstruktion von Geschlecht durch Recht § 8 Transsexuellengesetz Voraussetzungen (1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie 1. die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt, 2.(weggefallen, vormals: nicht verheiratet ist) 3. (z. Zt. nicht anwendbar: dauernd fortpflanzungsunfähig ist und) 4. (z. Zt. nicht anwendbar: sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.) (sog. „große Lösung“) http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 22 V. Konstruktion von Geschlecht durch Recht Kritik der §§ 1, 4, 8 TSG: Möglichkeit der personenstandsrechtlichen Anerkennung der männl. oder weibl. Geschlechtsidentität, abweichend von körperlichen Geschlechtsmerkmalen Verharren in der Dichotomie männl. / weibl., keine Anerkennung weiterer Kategorien / geschlechtlicher Identitäten: Widerspruch zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit Art. 2 I, 1 I GG als Recht auf Anerkennung selbstbestimmter geschlechtlicher Identität Anerkennung ist abhängig von sachverständiger Begutachtung: Widerspruch zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit Art. 2 I, 1 I GG als Recht auf Anerkennung selbstbestimmter geschlechtlicher Identität http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 23 V. Konstruktion von Geschlecht durch Recht Literaturhinweise: Anja Schmidt, Geschlecht, Sexualität und Lebensweisen, in: Foljanty/Lembke (Hrsg.), Feministische Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch, 2. Aufl. 2012, § 10 Rn. 2ff. Insbesondere zur Rechtslage für Inter*Personen (auch § 22 III PStG): Juana Remus, Inter*Realitäten. Variabilität und Uneindeutigkeit des Geschlechts als Herausforderung für Recht und Gesellschaft, in: Schmidt / Schondelmayer / Schröder (Hrsg.), Selbstbestimmung und Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt, 2015, S. 63ff. http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 24 Allg. Literaturempfehlungen: • Lena Foljanty / Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch, 2. Aufl. 2012. • Andrea Büchler / Michelle Cottier (Hg.), Legal Gender Studies. Rechtliche Geschlechterstudien. Eine kommentierte Quellensammlung, 2012. http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 25 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mitarbeit! http://www.uni-leipzig.de/~strafe http://www.feministisches-studienbuch.de Dr. Anja Schmidt [email protected] 26
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