Zürich 04.-06. FEB 2016 Anbieter-Reglement Produktion MAN'S WORLD 1. Besondere Vorschriften 1.1 Parkplätze Im öffentlichen Parkhaus Pfingstweid (wenige Gehminuten von der Man's World) steht eine Grosszahl an Parkplätzen für Besucher und Aussteller bereit. Die Kosten dafür sind selber zu tragen und stehen in keinem Zusammenhang zur Man's World. Für Parkplätze während dem Auf- und Abbau wurde jedem Aussteller während seiner individuellen Ein- / Ausladezeit eine Ladezone zugewiesen. Ausserhalb der individuellen Ein- / Ausladezeit müssen die Ausstellern selber um einen Parkplatz besorgt sein. Das Parkangebot der Man's World entnehmen Sie bitte dem Dokument FORM_15_Parkplatzreservation. 1.2 Dekoration Es ist untersagt, an baulichen und technischen Einrichtungen irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Dekorationen dürfen nur mit Einverständnis der Man's World angebracht werden. Bei jeglichem Material trägt der Stand die Verantwortung für die Einhaltung der feuerpolizeilichen Bestimmungen (ausschlaggebend Brandkennziffer V2). Zur Befestigung der Dekorationen dürfen ausschliesslich Materialen verwendet werden, die keine Beschädigungen am Mietobjekt verursachen. Sämtliche Dekorationen sind vom Standbetreiber unmittelbar nach Beendigung der Messe zu entfernen und mitzunehmen, respektive in den defür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. An den Wänden der Maag Halle (Innen- und Aussenbereich) dürfen keinerlei Plakate, Hinweisblätter, etc. augeklebt werden. 1.3 Hallenboden Entrée- und Foyerboden: Der Mieter hat zu beachten, dass es sich beim Boden im Entrée und im Foyer der MAAG Halle um einen heiklen, leicht zu beschädigenden Epoxi-Boden handelt, der nur mit Vorsicht mit gummierten Kisten oder einem Palettrolli befahren respektive benützt werden darf. Bei Metallgestängen muss ein Gummi oder Tuch unterlegt werden. 1.4 Notausgänge Die Notausgänge sind jederzeit in der vollen Breite frei zu halten. Auf den Fluchtwegen und Notausgängen dürfen keine fix installierten oder schwer umplatzierbare Objekte platziert werden. 1.5 Technik Vorhandene technische Installationen (Licht, Strom, Heizung, Audio etc.) dürfen nur von Man's World bedient werden. 1.6 Doppelstöckige Bauten Doppelstöckige Bauten in der Eventhalle dürfen die Maximalhöhe von 8 Metern nicht überschreiten, in allen anderen Hallen sind doppelstöckige Bauten strikte verboten. Ist das Obergeschoss für Besucher zugänglich so muss der Aussteller bei Man's World vorab eine Bewilligung beantragen. Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen Sie alle feuerpolizeirechtlichen Bestimmungen zwingend eingehalten werden. 1.7 Standflächen Dem Aussteller werden die Standflächen ausschliesslich für die vorab schriftlich vereinbare Umsetzung und Standlösung zur Verfügung gestellt. Nicht zulässig sind Stände mit sektiererischem, rassistischem, radikalem oder illegalem Hintergrund. Dem Aussteller werden diesfalls die Kosten nicht zurückerstattet und es werden von der Man's World auch keine weiteren Entschädigungen oder Schadenersatzansprüche entrichtet. Für allfällige aus dem Zwangsabbau entstandene Kosten haftet der Aussteller. 1.8 Rauchverbot Das Rauchen ist abgesehen vom Fumoir in allen Räumlichkeiten der Maag verboten. Das Fumoir befindet sich zwischen Eingang Foyer und Foyer und ist entsprechend gekennzeichnet. 1/2 Zürich 04.-06. FEB 2016 1.9 Feuerwerk / Pyro-Effekte Gesuche für Feuerwerk und Pyro-Effekte sind bei der Man's World AG bis spätestens dem 15. Januar 2016 schriftlich einzureichen. Ohne schriftliche Erlaubnis sind jegliche Gegestände dieser Art verboten. 1.10 Haftung Die Man's World lehnt jede Haftung gegenüber dem Standbetreiber ab. 1.11 Informationspflicht Der Standbetreiber verpflichtet sich das "Anbieter-Reglement Produktion" und alle auf http://www.mansworld.com/de/ausstellerdokumente abgelegten Dokumente zu lesen. Sollten nach einsehen der Unterlagen noch Unklarheiten bestehen, so müssen die fehlenden Infos direkt bei der Man's World AG eingeholt werden. 1.12 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Zürich. 2/2
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