Merkblatt Tierschutzanzeige

Tierschutz: Anzeige
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügen.
Info
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und
seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer
Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden
und Schäden zugefügt werden.
Dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die vom Anzeigenerstatter selbst beobachtet
wurden, mitgeteilt werden.
Dies sollte schriftlich erfolgen, unter Angabe:
des eigenen Namens, der Anschrift und Telefonnummer sowie des Namens und
der Anschrift der angezeigten Person und
der detaillierten Beschreibung der Zustände/des Vorfalls (Was, Wann, Wo passiert sowie wer beteiligt war)
ggf. Name und Anschrift von weiteren Zeugen.
Ohne eine schriftliche Zeugenaussage kann i. d. R. kein Verfahren durchgeführt
werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Anzeigenerstatter in seinem Schreiben
seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer für kurzfristige Rückfragen angibt. Anonyme Anzeigen können nicht bearbeitet werden.
Hinweise, die nicht eigene Beobachtungen oder Feststellungen wiedergeben,
sondern nur auf "Hörensagen" beruhen oder unkonkrete "Allgemeinplätze"
enthalten, können nicht bearbeitet werden!
Die schriftliche Anzeige kann auch per E-Mail an [email protected]
übersandt werden.
Aufgrund der eingereichten Zeugenaussage können die Tierärzte des Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamtes den Sachverhalt überprüfen, die TierhalMerkblatt Tierschutzanzeige
Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Wuppertal Solingen Remscheid
Dorper Str. 26, 42651 Solingen
Telefon:
0212/290-2581 u. -2582
Fax:
0212/290-2594
E-Mail:
[email protected]
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tung vor Ort aufsuchen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen je
nach vorliegender Situation.
Bitte beachten Sie:
Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentliche falsche Angaben einen anderen
zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar (§ 145, § 164 StGB).
Außerdem: Sie schaden auch erfolgreicher behördlicher Arbeit, wenn das Veterinäramt „vorgetäuschten Tatbeständen“ nachgehen muss, anstatt sich in dieser
Zeit um tatsächlich angefallene Tierschutzfälle zu kümmern.
Private Tierschutzvereine leisten im Rahmen des Tierschutzes wertvolle Arbeit
im Bereich der Unterbringung und Pflege. Private Tierschutzvereine können jedoch keine Maßnahmen (Bsp. Wegnahme) beim Tierhalter anordnen oder
durchführen. Das gleiche gilt für Privatpersonen. Das Betreten von Grundstücken und Wohnungen ohne Erlaubnis durch den Besitzer ist unzulässig und
kann geahndet werden. Die einzuleitenden Maßnahmen im Tierschutzfall liegen im Ermessen des behördlichen Handelns.
Hundegebell:
Lang anhaltendes Hundegebell des Hundes des Nachbarn kann sehr störend
sein. Dieses kann verschiedene Ursachen haben.
Wenn es sich um eine reine Lärmbelästigung handelt, sind für deren Ahndung
die Ordnungsämter der drei Städte (je nach Ort der Belästigung) zuständig.
Wenn der Verdacht besteht, dass das Gebell seine Ursache in einer tierschutzwidrigen Hundehaltung hat, sollte dies dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schriftlich gemeldet werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) zur Verfügung (siehe Kontakt).
Kontakt
Dr. Maike Becker
amtliche Tierärztin, zuständig für Privathaltungen in Remscheid und Solingen
und Betriebe in Wuppertal
fon 290 – 2589
Dr. Dagmar Senczek
amtliche Tierärztin, zuständig für Privathaltungen und Betriebe in Wuppertal
fon 290 – 2583
Stefanie Strohbücker
amtliche Tierärztin, zuständig für Betriebe in Remscheid und Solingen; zuständig für landwirtschaftliche Tiere in Privathaltungen in Remscheid, Solingen und Wuppertal
fon 290 – 2591
Dr. Michael Barsan
amtlicher Tierarzt, zuständig für landwirtschaftliche Betriebe in Remscheid,
Solingen und Wuppertal
fon 290 - 2588
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Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Wuppertal Solingen Remscheid
Dorper Str. 26, 42651 Solingen
Telefon:
0212/290-2581 u. -2582
Fax:
0212/290-2594
E-Mail:
[email protected]