Tierschutz: Anzeige Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Info Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden und Schäden zugefügt werden. Dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die vom Anzeigenerstatter selbst beobachtet wurden, mitgeteilt werden. Dies sollte schriftlich erfolgen, unter Angabe: des eigenen Namens, der Anschrift und Telefonnummer sowie des Namens und der Anschrift der angezeigten Person und der detaillierten Beschreibung der Zustände/des Vorfalls (Was, Wann, Wo passiert sowie wer beteiligt war) ggf. Name und Anschrift von weiteren Zeugen. Ohne eine schriftliche Zeugenaussage kann i. d. R. kein Verfahren durchgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Anzeigenerstatter in seinem Schreiben seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer für kurzfristige Rückfragen angibt. Anonyme Anzeigen können nicht bearbeitet werden. Hinweise, die nicht eigene Beobachtungen oder Feststellungen wiedergeben, sondern nur auf "Hörensagen" beruhen oder unkonkrete "Allgemeinplätze" enthalten, können nicht bearbeitet werden! Die schriftliche Anzeige kann auch per E-Mail an [email protected] übersandt werden. Aufgrund der eingereichten Zeugenaussage können die Tierärzte des Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamtes den Sachverhalt überprüfen, die TierhalMerkblatt Tierschutzanzeige Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Wuppertal Solingen Remscheid Dorper Str. 26, 42651 Solingen Telefon: 0212/290-2581 u. -2582 Fax: 0212/290-2594 E-Mail: [email protected] 2 tung vor Ort aufsuchen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen je nach vorliegender Situation. Bitte beachten Sie: Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentliche falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar (§ 145, § 164 StGB). Außerdem: Sie schaden auch erfolgreicher behördlicher Arbeit, wenn das Veterinäramt „vorgetäuschten Tatbeständen“ nachgehen muss, anstatt sich in dieser Zeit um tatsächlich angefallene Tierschutzfälle zu kümmern. Private Tierschutzvereine leisten im Rahmen des Tierschutzes wertvolle Arbeit im Bereich der Unterbringung und Pflege. Private Tierschutzvereine können jedoch keine Maßnahmen (Bsp. Wegnahme) beim Tierhalter anordnen oder durchführen. Das gleiche gilt für Privatpersonen. Das Betreten von Grundstücken und Wohnungen ohne Erlaubnis durch den Besitzer ist unzulässig und kann geahndet werden. Die einzuleitenden Maßnahmen im Tierschutzfall liegen im Ermessen des behördlichen Handelns. Hundegebell: Lang anhaltendes Hundegebell des Hundes des Nachbarn kann sehr störend sein. Dieses kann verschiedene Ursachen haben. Wenn es sich um eine reine Lärmbelästigung handelt, sind für deren Ahndung die Ordnungsämter der drei Städte (je nach Ort der Belästigung) zuständig. Wenn der Verdacht besteht, dass das Gebell seine Ursache in einer tierschutzwidrigen Hundehaltung hat, sollte dies dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schriftlich gemeldet werden. Für weitere Fragen steht Ihnen das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) zur Verfügung (siehe Kontakt). Kontakt Dr. Maike Becker amtliche Tierärztin, zuständig für Privathaltungen in Remscheid und Solingen und Betriebe in Wuppertal fon 290 – 2589 Dr. Dagmar Senczek amtliche Tierärztin, zuständig für Privathaltungen und Betriebe in Wuppertal fon 290 – 2583 Stefanie Strohbücker amtliche Tierärztin, zuständig für Betriebe in Remscheid und Solingen; zuständig für landwirtschaftliche Tiere in Privathaltungen in Remscheid, Solingen und Wuppertal fon 290 – 2591 Dr. Michael Barsan amtlicher Tierarzt, zuständig für landwirtschaftliche Betriebe in Remscheid, Solingen und Wuppertal fon 290 - 2588 Merkblatt Tierschutzanzeige Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Wuppertal Solingen Remscheid Dorper Str. 26, 42651 Solingen Telefon: 0212/290-2581 u. -2582 Fax: 0212/290-2594 E-Mail: [email protected]
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