Merkblatt für Zulassungs- und Einschreibungsverfahren

LEHRSTUHL FÜR
NEUERE DEUTSCHE
LITERATURWISSENSCHAFT
Prof. Dr. Martin Huber
MERKBLATT ZUM EINSCHREIBEVERFAHREN
IN DEN MASTERSTUDIENGANG LITERATUR UND MEDIEN
(Stand: Dezember 2015)
1.
Voraussetzungen und Anforderungen
Der Master-Studiengang „Literatur und Medien“ an der Universität Bayreuth ist
prinzipiell nicht zulassungsbeschränkt, d.h. er steht all denjenigen Interessenten offen, die
einen literaturwissenschaftlich ausgerichteten B.A.-Studiengang bzw. einen B.A.Studiengang mit klar literaturwissenschaftlich gerichteten Anteilen mit mindestens 150
ECTS-Punkten erfolgreich, also mit der Gesamtnote „gut“ oder besser, abgeschlossen
haben. Medienwissenschaftliche Grundkenntnisse sollten ebenfalls mitgebracht werden.
Wenn literaturwissenschaftliche und / oder medienwissenschaftliche Kenntnisse fehlen,
besteht die Möglichkeit, diese parallel zu den ersten Studiensemestern zu erarbeiten.
Dann sollte im formlosen Antrag auf Zulassung (vgl. Punkt 2.) die besondere Motivation,
gerade diesen Studiengang belegen zu wollen, hervorgehoben werden. Mit der Zulassung
werden dann bestimmte Auflagen festgelegt, die verbindlich vorgeben, welche Seminare
zu besuchen und mit Prüfungsleistung zusätzlich zum Master-Programm erfolgreich
abzuschließen sind.
2.
Zulassung
Vor der eigentlichen Einschreibung stellen Studienwillige einen formlosen Antrag auf
Zulassung an den Studiengangmoderator, Prof. Dr. Martin Huber. Der Email werden eine
Kopie der B.A.-Urkunde mit der Gesamtnote und des Diploma Supplements bzw. ein
Transcript of Records sowie ein akademischer Lebenslauf als Dateien angehängt.
Wenn zum Zeitpunkt des Antrags noch kein endgültiges Abschlusszeugnis vorliegt,
reichen eine Auflistung der bisher belegten und abgeschlossenen Veranstaltungen und
deren Prüfungsergebnisse (Transcript of Records) sowie ggf. eine kurze Bestätigung, aus
der hervor geht, welche Leistungen noch zu erbringen sind bzw. derzeit noch begutachtet
werden.
3.
Einschreibung
Spätestens vier Wochen nach Eingang des formlosen Antrags auf Zulassung erfolgt die
Zu- oder Absage durch den Studiengangmoderator. Mit der Zusage ist eine
Einschreibung online auf den Seiten der Studentenkanzlei möglich, wobei die dort
angegebenen Fristen unbedingt einzuhalten sind. Bitte beachten Sie, dass zur onlineEinschreibung auch die Übersendung Ihrer Unterlagen an die Universität Bayreuth
gehört! Zeitraum für die Immatrikulation zum Sommersemester 2016 ist 7.3.-8.4.2016.
Sollten bis zum Fristende des Einschreibezeitraums noch Unterlagen fehlen, etwa weil
die Begutachtung der B.A.-Arbeit länger dauert, besteht in Absprache mit dem
Vorsitzenden der Prüfungskommission und mit der Studierendenkanzlei die Möglichkeit
1
zu einer vorläufigen Immatrikulation. Diese erlaubt ein reguläres Studium des ersten
Fachsemesters und wird so bescheinigt, dass sich anderen Institutionen (etwa
Krankenkassen oder dem BAFöG-Amt) gegenüber keine Nachteile ergeben. Bis
spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters müssen die Zeugnisse nachgereicht
werden. Sofern die darin dokumentierten Leistungen den oben beschriebenen
Ansprüchen genügen, wird die vorläufige in eine reguläre Immatrikulation überführt.
Gleiches gilt für den erfolgreichen Abschluss von ggf. zur Auflage gemachten
Seminaren. Sobald dieser dokumentiert wird, kann die vorläufige in eine vollgültige
Immatrikulation überführt werden.
4.
Ausländische Studieninteressenten
Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Master-Studium „Literatur und Medien“
an der Universität Bayreuth interessieren, wenden sich bitte an das International Office
der Universität Bayreuth und folgen dem Bewerbungsverfahren für ausländische
Studieninteressenten. Bitte beachten Sie die früheren Bewerbungszeiträume und rechnen
Sie mit längeren Fristen, bis Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten.
5.
Kontakt und Links
Für alle Fragen den Master-Studiengang „Literatur und Medien“ an der Universität
Bayreuth, das Zulassungsverfahren und den Studieninhalt betreffend, können Sie sich an
Dr. Elisabeth Böhm ([email protected], Tel. 0921 55 3017) und Prof. Dr.
Martin Huber ([email protected], Tel. 0921 55 3630) wenden.
Die Modalitäten der Einschreibung erklären die Seiten der Studentenkanzlei
http://www.studierendenkanzlei.unibayreuth.de/de/bewerbung_und_einschreibung/einschreibung/index.html
Im International Office der Universität Bayreuth ist Herr Richard Kastner Ihr Ansprechpartner: http://www.international-office.uni-bayreuth.de/de/E_team/Kastner_Richard/
2