LEHRSTUHL FÜR NEUERE DEUTSCHE LITERATURWISSENSCHAFT Prof. Dr. Martin Huber MERKBLATT ZUM EINSCHREIBEVERFAHREN IN DEN MASTERSTUDIENGANG LITERATUR UND MEDIEN (Stand: Dezember 2015) 1. Voraussetzungen und Anforderungen Der Master-Studiengang „Literatur und Medien“ an der Universität Bayreuth ist prinzipiell nicht zulassungsbeschränkt, d.h. er steht all denjenigen Interessenten offen, die einen literaturwissenschaftlich ausgerichteten B.A.-Studiengang bzw. einen B.A.Studiengang mit klar literaturwissenschaftlich gerichteten Anteilen mit mindestens 150 ECTS-Punkten erfolgreich, also mit der Gesamtnote „gut“ oder besser, abgeschlossen haben. Medienwissenschaftliche Grundkenntnisse sollten ebenfalls mitgebracht werden. Wenn literaturwissenschaftliche und / oder medienwissenschaftliche Kenntnisse fehlen, besteht die Möglichkeit, diese parallel zu den ersten Studiensemestern zu erarbeiten. Dann sollte im formlosen Antrag auf Zulassung (vgl. Punkt 2.) die besondere Motivation, gerade diesen Studiengang belegen zu wollen, hervorgehoben werden. Mit der Zulassung werden dann bestimmte Auflagen festgelegt, die verbindlich vorgeben, welche Seminare zu besuchen und mit Prüfungsleistung zusätzlich zum Master-Programm erfolgreich abzuschließen sind. 2. Zulassung Vor der eigentlichen Einschreibung stellen Studienwillige einen formlosen Antrag auf Zulassung an den Studiengangmoderator, Prof. Dr. Martin Huber. Der Email werden eine Kopie der B.A.-Urkunde mit der Gesamtnote und des Diploma Supplements bzw. ein Transcript of Records sowie ein akademischer Lebenslauf als Dateien angehängt. Wenn zum Zeitpunkt des Antrags noch kein endgültiges Abschlusszeugnis vorliegt, reichen eine Auflistung der bisher belegten und abgeschlossenen Veranstaltungen und deren Prüfungsergebnisse (Transcript of Records) sowie ggf. eine kurze Bestätigung, aus der hervor geht, welche Leistungen noch zu erbringen sind bzw. derzeit noch begutachtet werden. 3. Einschreibung Spätestens vier Wochen nach Eingang des formlosen Antrags auf Zulassung erfolgt die Zu- oder Absage durch den Studiengangmoderator. Mit der Zusage ist eine Einschreibung online auf den Seiten der Studentenkanzlei möglich, wobei die dort angegebenen Fristen unbedingt einzuhalten sind. Bitte beachten Sie, dass zur onlineEinschreibung auch die Übersendung Ihrer Unterlagen an die Universität Bayreuth gehört! Zeitraum für die Immatrikulation zum Sommersemester 2016 ist 7.3.-8.4.2016. Sollten bis zum Fristende des Einschreibezeitraums noch Unterlagen fehlen, etwa weil die Begutachtung der B.A.-Arbeit länger dauert, besteht in Absprache mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission und mit der Studierendenkanzlei die Möglichkeit 1 zu einer vorläufigen Immatrikulation. Diese erlaubt ein reguläres Studium des ersten Fachsemesters und wird so bescheinigt, dass sich anderen Institutionen (etwa Krankenkassen oder dem BAFöG-Amt) gegenüber keine Nachteile ergeben. Bis spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters müssen die Zeugnisse nachgereicht werden. Sofern die darin dokumentierten Leistungen den oben beschriebenen Ansprüchen genügen, wird die vorläufige in eine reguläre Immatrikulation überführt. Gleiches gilt für den erfolgreichen Abschluss von ggf. zur Auflage gemachten Seminaren. Sobald dieser dokumentiert wird, kann die vorläufige in eine vollgültige Immatrikulation überführt werden. 4. Ausländische Studieninteressenten Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Master-Studium „Literatur und Medien“ an der Universität Bayreuth interessieren, wenden sich bitte an das International Office der Universität Bayreuth und folgen dem Bewerbungsverfahren für ausländische Studieninteressenten. Bitte beachten Sie die früheren Bewerbungszeiträume und rechnen Sie mit längeren Fristen, bis Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten. 5. Kontakt und Links Für alle Fragen den Master-Studiengang „Literatur und Medien“ an der Universität Bayreuth, das Zulassungsverfahren und den Studieninhalt betreffend, können Sie sich an Dr. Elisabeth Böhm ([email protected], Tel. 0921 55 3017) und Prof. Dr. Martin Huber ([email protected], Tel. 0921 55 3630) wenden. Die Modalitäten der Einschreibung erklären die Seiten der Studentenkanzlei http://www.studierendenkanzlei.unibayreuth.de/de/bewerbung_und_einschreibung/einschreibung/index.html Im International Office der Universität Bayreuth ist Herr Richard Kastner Ihr Ansprechpartner: http://www.international-office.uni-bayreuth.de/de/E_team/Kastner_Richard/ 2
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