WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Zwischen und Bitkom Servicegesellschaft mbH Albrechtstraße 10 10117 Berlin gesetzlich vertreten durch: Anja Olsok, Geschäftsführerin – nachfolgend: „Bitkom Servicegesellschaft“ – – nachfolgend: „Vertragspartner“ – wird folgende Vereinbarung geschlossen: Mit diesem Vertrag bietet die Bitkom Servicegesell- Herstellerpflichten nach Maßgabe der § 2 bis § 4 schaft Unternehmen Unterstützung, für Gerätearten, dieser Vereinbarung gegen eine gemäß § 5 dieser bei denen sie dauerhaft Mengen bis zu fünf Tonnen jährlich in Verkehr bringen, bei der Erfüllung ihre Vereinbarung zu berechnende Vergütung. Diese Vereinbarung wird erst mit Zahlung der Vergütung Verpflichtungen gemäß des Gesetzes über das wirksam. Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und 4. Dieser Vertrag steht Unternehmen nur für solche Elektronikgeräten (ElektroG). Ziel ist eine für den Gerätearten offen, bei denen sie dauerhaft Mengen Vertragspartner einfache administrative Abwicklung. bis zu fünf Tonnen jährlich in Verkehr bringen und Dies vorausgeschickt wird Folgendes vereinbart: gegebenenfalls in den dem Vertragsschluss vorangegangenen drei Kalenderjahren jeweils in Verkehr § 1 Vertragsparteien 1. Der Vertragspartner unterliegt als gewerbliches gebracht haben. 5. Unternehmen können diesen Vertrag hinsichtlich Unternehmen gemäß § 3 Nr. 9 bzw. § 3 Nr. 10 der insolvenzsicheren Garantie (vgl. § 4) auch auf ElektroG umfangreichen Verpflichtungen vergangene Kalenderjahre ab 2015 im Rahmen betreffend Mitteilung, Registrierung, Rücknahme, eines Wechsels zwischen verschiedenen Garantien Verwertung sowie zum Nachweis einer insol- erstrecken, wenn sie in diesen Kalenderjahren venzsicheren Garantie im Sinne des § 7 ElektroG. Mengen bis zu fünf Tonnen in Verkehr gebracht haben. 2. Der Vertragspartner optiert hiermit für die Berechnung seiner Verpflichtungen gemäß § 31 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 ElektroG (Umlagever- § 2 Registrierung und Mitteilung, erfasste Gerätearten und Mengen fahren). 1. 3. Die Bitkom Servicegesellschaft beantragt im Auf- Die Bitkom Servicegesellschaft erfüllt im Auftrag trag des Vertragspartners dessen Registrierung des Vertragspartners als beauftragter Dritter im und teilt in diesem Zuge im Auftrage des Ver- Sinne von § 43 ElektroG die gesetzlichen tragspartners die in diesen Vertrag einbezogenen WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Version 2.0 1 Gerätearten und Mengen der stiftung elektro- tragspartners die Rücknahme und Verwertung altgeräte register (stiftung ear) mit. Hierfür erteilt einschließlich des Nachweises gemäß der Vertragspartner der Bitkom Servicegesellschaft § 16 ElektroG. Maßgeblicher Stichtag ist das Datum den Auftrag nebst Vollmacht gemäß Anlage 1. Die des Zugangs der Abholanordnung. Bitkom Servicegesellschaft wird in der Systemsoftware der stiftung ear (ear-Portal) als 2. Die Bitkom Servicegesellschaft beauftragt ihrerseits geeignete Recyclingunternehmen. Hauptansprechpartner hinterlegt. Der Vertragspartner kann als Benutzer Einsicht in die Eingabemasken nehmen. § 4 Insolvenzsichere Garantie Die Registrierungsanträge sowie die Garantienachweise erfolgen für die in Anlage 2 1. Die Bitkom Servicegesellschaft bietet ein bzw. für die in der Angebotsanfrage aufgeführten Garantiesystem gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. Gerätearten. Hierbei gibt die Bitkom 4 ElektroG an. Die Bitkom Servicegesellschaft Servicegesellschaft die zur Berechnung des verpflichtet sich in diesem Zusammenhang nachzuweisenden Garantiebetrages erforderliche gegenüber dem Vertragspartner, eine Kalenderjahresmenge je Geräteart an. insolvenzsichere Garantie zur Absicherung der Rückgriffsansprüche gemäß § 34 Absatz 2 2. Für die Folgejahre hat der Vertragspartner die ElektroG, die der stiftung ear gegen den voraussichtlichen Jahresmengen jeweils bis zum Vertragspartner zustehen, zu besorgen und der 31. Oktober des laufenden Jahres der Bitkom stiftung ear nachzuweisen. Die stiftung ear Servicegesellschaft zu melden. erwirbt unmittelbar das Recht, selbst von der Bitkom Servicegesellschaft die Erfüllung dieser 3. Der Vertragspartner ist gemäß ElektroG sowie den Verpflichtung zu verlangen (echter Vertrag Anordnungen und Richtlinien der stiftung ear zugunsten Dritter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB). verpflichtet, die von ihm pro Monat in Verkehr Daneben ist auch der Vertragspartner berechtigt, gebrachten Mengen vollständig und richtig von der Bitkom Servicegesellschaft die Erfüllung mitzuteilen. Gegenüber der Bitkom dieser Verpflichtung zu fordern. Servicegesellschaft hat dies bis zum fünften Werktag des Folgemonats zu erfolgen. 4. 2. Die stiftung ear kann auf die Sicherungssysteme, Ergänzungen und Änderungen von Gerätearten die diesem Vertrag zugrunde liegen, zurückgreifen, wenn die Registrierung des letzten und Mengen werden Vertragsbestandteil, sobald Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung die Bitkom Servicegesellschaft dies dem Vertrags- nach § 8 ElektroG seines Bevollmächtigten einer partner in Textform bestätigt hat und die hierfür Geräteart aufgehoben wird und ein öffentlich- geschuldete Vergütung an die Bitkom Service- rechtlicher Entsorgungsträger von der stiftung ear gesellschaft gezahlt wurde. die Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Altgeräten dieser Geräteart verlangt. 5. Kleinste Abrechnungseinheit pro Geräteart ist ein Kilogramm. § 3 Rücknahme und Verwertung § 5 Vergütung 1. Der Vertragspartner zahlt der Bitkom Servicegesellschaft für die von ihr gemäß § 2 bis § 4 dieser 1. Die Bitkom Servicegesellschaft erfüllt während der Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen Laufzeit dieses Vertrages als beauftragter Dritter eine Vergütung, welche aus einer Eintrittsgebühr, gemäß § 43 ElektroG im Auftrag des Ver- einer Jahresgebühr pro Geräteart und der nach WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Version 2.0 2 Gewicht bemessenen variablen Gebühr pro § 6 Vertragslaufzeit Geräteart besteht. Für Änderungen der Jahresmeldungen erhebt die Bitkom 1. Dieser Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum Servicegesellschaft eine Änderungsgebühr und ggf. 31. Dezember des auf den Vertragsabschluss fol- eine Nachforderung der variablen Gebühr. Die genden Kalenderjahres. Er verlängert sich jeweils Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 3. um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mindestens drei Monate 2. Auf der Basis der jährlichen Mitteilungen gemäß § vor dem Zeitpunkt gekündigt worden ist. Die 2 dieser Vereinbarung berechnet die Bitkom Kündigung kann sich auf einzelne Gerätearten Servicegesellschaft diese Vergütung zu Beginn beschränken. eines jeden Jahres. 2. 3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Tritt der Vertragspartner dem Garantiesystem im Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe ersten Halbjahr bei, wird die volle Jahresgebühr gelten insbesondere: erhoben; bei Vertragsschluss im zweiten Halbjahr Überschreitung der jährlichen Menge pro Geräteart von fünf Tonnen; wird lediglich der halbe Gebührensatz in Rechnung gestellt. trotz Abmahnung wiederholte unrichtige, unvollständige oder verspätete Mitteilungen 4. des Vertragspartners; Zu den Preisen tritt die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweils aktuellen Höhe hinzu. Die Rechnungen trotz Abmahnung nicht erfolgte Zahlung der Vergütung; sind sofort ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kann der Bitkom Service- Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- gesellschaft hierfür eine Einzugsermächtigung fahrens oder vergleichbaren Schuldenbe- gemäß Anlage 4 erteilen. reinigungsverfahrens bei einem der beiden Vertragspartner. 5. Es liegt im alleinigen kommerziellen Risiko der Bitkom Servicegesellschaft mit diesen Vergütungen 3. Mit der fristlosen Kündigung entfallen die Verpflichtungen der Bitkom Servicegesellschaft aus die vertraglichen Leistungen zu erbringen. diesem Vertrag. Dem Vertragspartner ist bekannt, 6. Die Bitkom Servicegesellschaft ist berechtigt, die Vergütung den Veränderungen der allgemeinen dass eine derartige fristlose Kündigung zu einem Verbot des Inverkehrbringens künftiger Mengen wirtschaftlichen Verhältnisse und den Vorgaben führen kann, sofern der Vertragspartner nicht des Gesetzes sowie der stiftung ear anzupassen. anderweitig die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach dem ElektroG sicherstellt. Die durch die 7. 8. Mit Forderungen der Bitkom Servicegesellschaft Systemteilnahme erbrachten Garantienachweise darf der Vertragspartner nur aufrechnen oder sowie die zugrundeliegenden Sicherungselemente hieran ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, des Garantiesystems aus § 4 dieses Vertrages wenn die Gegenforderungen oder zum Einbehalt bleiben für die vertragsgegenständlichen berechtigenden Umstände unstreitig oder gericht- Gerätearten und Mengen bis zum Ende der lich festgestellt sind. weiteren Lebensdauer bestehen. Der Vertragspartner trägt zusätzlich sämtliche Gebühren der stiftung ear. 4. Jedwede Kündigung lässt die durch die Systemteilnahme erbrachten Garantienachweise sowie die zugrundeliegenden Sicherungselemente des Garantiesystems unberührt. Aus diesem WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Version 2.0 3 Grunde erfolgt keine Rückerstattung bereits Verletzung des Lebens, des Körpers oder der gezahlter Vergütungen. Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bitkom Service- § 7 Vertraulichkeit gesellschaft oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen 1. Die Bitkom Servicegesellschaft wird die ihr vom Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bitkom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Infor- Servicegesellschaft beruhen. Der Haftungs- mationen ausschließlich für die Zwecke dieses ausschluss gilt ferner nicht für die Haftung für Vertrages verwenden. sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bitkom 2. Die Bitkom Servicegesellschaft ist berechtigt, in Servicegesellschaft oder auf einer vorsätzlichen diesem Rahmen Informationen und Daten auch an oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines berechtigte Dritte weiterzugeben, insbesondere gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs- zur Erfüllung der von ihr gemäß dieser gehilfen der Bitkom Servicegesellschaft beruhen. Vereinbarung wahrzunehmenden Registrierungs-, Mitteilungs- und Nachweispflichten. Die Bitkom § 9 Inkrafttreten / Schlussbestimmungen Servicegesellschaft ist berechtigt, die zur Erfüllung dieses Vertrages erhobenen Daten elektronisch zu 1. Diese Vereinbarung tritt erst in Kraft, sobald die stiftung ear das dem WEEE-FULL-SERVICE für speichern und zu verarbeiten. Mengen bis zu 5t zugrunde liegende Garantie- § 8 Haftung system im Sinne des § 37 Abs. 6 ElektroG für geeignet erklärt hat. 1. Der Vertragspartner haftet der Bitkom Servicegesellschaft für die vollständige, richtige und 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtzeitige Meldung der in den Vertrag einbe- unwirksam sein oder werden, so soll dies die Wirk- zogenen Gerätearten und Mengen und die Zahlung samkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht der hierfür geschuldeten Vergütung. Bei Verstoß berühren. An Stelle der unwirksamen Bestimmung hiergegen, insbesondere dem Inverkehrbringen von gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die nicht durch diesen Vertrag erfassten Gerätearten dem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen und Mengen ist die Bitkom Servicegesellschaft durch den Vertragspartner von jeglicher Inan- Regelung möglichst nahe kommt und den spruchnahme auf erstes Anfordern freizustellen. Vertragslücken oder undurchführbare Bestim- gesetzlichen Vorgaben genügt. Dasselbe gilt für mungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses 2. Die Bitkom Servicegesellschaft haftet dem Ver- Vertrages sowie nach diesem Vertrag abzugebende tragspartner für die ordnungsgemäße Erfüllung der Erklärungen (insbesondere Mahnungen, Kündi- von ihr gemäß diesem Vertrag übernommen gungen, Preisanpassungen) bedürfen zu Ihrer Hauptpflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Rechtswirksamkeit der Textform, sofern nicht Kaufmannes. Weitergehende Ansprüche, ins- gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. besondere auf Ersatz eines mittelbaren Schadens oder Folgeschadens oder eines entgangenen 3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht Gewinns, sind ausgeschlossen; dies gilt nicht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, bezüglich der Haftung für Schäden aus der soweit gesetzlich zulässig, Berlin. WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Version 2.0 4 Berlin, den ________________________________ _______________, den ______________________ _________________________________________ _________________________________________ rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel Bitkom Servicegesellschaft Vertragspartner Anlage 1: Vollmacht gegenüber der stiftung ear Anlage 2: Planmenge Anlage 3: Gebührenübersicht Anlage 4: Einzugsermächtigung (SEPA Basislastschrift Mandat) WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Version 2.0 5 Vollmacht gegenüber der stiftung ear bevollmächtigt hiermit die Bitkom Servicegesellschaft mbH Albrechtstraße 10 10117 Berlin gesetzlich vertreten durch: Anja Olsok, Geschäftsführerin – nachfolgend: „Vertragspartner“ – – nachfolgend: „Bitkom Servicegesellschaft“ – den Vertragspartner bei der Erfüllung der gesetzlichen Außerhalb der Erfüllung der Registrierungs- und Registrierungs- und Mitteilungspflichten gegenüber der Mitteilungsverpflichtungen des Vertragspartners nach stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) zu vertreten. Die Vollmacht umfasst insbesondere: dem ElektroG ist die Bevollmächtigte nicht zur Abgabe von rechtsverbindlichen Erklärungen für den Vertrags- die Erfüllung der Registrierungspflichten nach dem partner oder zu dessen Vertretung in Verwaltungs- ElektroG einschließlich der Stellung, Änderung und verfahren berechtigt, soweit sie hierzu nicht gesondert Rücknahme von Registrierungsanträgen; bevollmächtigt wurde. die Einstellung, Änderung und Löschung von Daten im ear-System, insbesondere zur Erfüllung der Diese Vollmacht erlischt mit der Beendigung des Mitteilungspflichten gemäß § 27 ElektroG. zugrunde liegenden Vertrages über den „WEEE-FULLSERVICE für Mengen bis zu 5t“ zwischen Vertrags- Diese Vollmacht stellt nicht die Bevollmächtigung im partner und Bevollmächtigter. Erlischt die Vollmacht, ist Sinne des § 8 ElektroG dar. dies der stiftung ear unverzüglich durch den Vertragspartner oder die Bevollmächtigte mitzuteilen und der Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten im ear-System hinterlegte Hauptansprechpartner zu im Umfang dieser Vollmacht zu erteilen. ändern. _________________________________________ _________________________________________ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel _________________________________________ Name des Unterzeichners in Druckschrift WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Version 2.0 Anlage 1 1 Planmenge 2016 Firmenname: Geräteart Planmenge 2016 (in kg) 1.1 Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren 1.2 Andere Haushaltsgroßgeräte 2.1 Haushaltskleingeräte 3.1 Persönliche Informations- und/oder Datenverarbeitung 3.2 Persönliches Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen 3.3 Persönliche Telekommunikationsgeräte 3.4 Mobiltelefone 3.5 Datensichtgeräte 3.6 Cameras (Photo) 4.1 TV-Geräte 4.2 Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik 4.3 Photovoltaikmodule 5.1.1 Gasentladungslampen 5.1.2 Lampen außer Gasentladungslampen 5.2 Leuchten und sonst. Beleuchtungskörper o. Geräte für die Ausbreitung o. Steuerung von Licht 6.1 Elektrische und elektronische Werkzeuge 7.1 Spielzeug 7.2 Sport- und Freizeitgeräte 8.2 Medizinprodukte 9.1 Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Version 2.0 Anlage 2 1 Gebührenübersicht Fixe Gebühren Eintrittsgebühr 200,00 € * Jahresgebühr pro Geräteart 200,00 € * Änderungsgebühr pro Änderung 100,00 € * Jahresgebühr für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren 30,00 € * Variable Gebühren 1.1 Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren 0,15 €/kg * 1.2 Andere Haushaltsgroßgeräte 0,005 €/kg * 2.1 Haushaltskleingeräte 0,06 €/kg * 3.1 Persönliche Informations- und/oder Datenverarbeitung 0,08 €/kg * 3.2 Persönliches Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen 0,08 €/kg * 3.3 Persönliche Telekommunikationsgeräte 0,08 €/kg * 3.4 Mobiltelefone 0,08 €/kg * 3.5 Datensichtgeräte 0,09 €/kg * 3.6 Cameras (Photo) 0,08 €/kg * 4.1 TV-Geräte 0,09 €/kg * 4.2 Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik 0,08 €/kg * 4.3 Photovoltaikmodule 0,15 €/kg * 5.1.1 Gasentladungslampen 0,30 €/kg * 5.1.2 Lampen außer Gasentladungslampen 0,30 €/kg * 5.2 Sonst. Beleuchtungskörper, Leuchten o. Geräte für die Ausbreitung o. Steuerung von Licht 0,06 €/kg * 6.1 Elektrische und elektronische Werkzeuge 0,06 €/kg * 7.1 Spielzeug 0,06 €/kg * 7.2 Sport- und Freizeitgeräte 0,06 €/kg * 8.2 Medizinprodukte 0,06 €/kg * 9.1 Überwachungs- und Kontrollinstrumente 0,06 €/kg * 10.1 Automatische Ausgabegeräte 0,005 €/kg * *zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Version 2.0 Anlage 3 1 SEPA Basislastschrift Mandat Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Bitkom Servicegesellschaft mbH, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Bitkom Servicegesellschaft mbH auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mandatsreferenz Name des Zahlungspflichtigen Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Land Name des Zahlungsempfängers Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Land Kennung Bitkom Servicegesellschaft mbH Albrechtstraße 10 10117 Berlin Deutschland DE75ZZZ00000149551 IBAN des Zahlungspflichtigen Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen BIC des Zahlungspflichtigen Zahlungsart [ X ] Wiederkehrende Zahlung oder [ ] einmalige Zahlung Verwendungszweck „WEEE-FULL-SERVICE“ Ort, Datum WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t Version 2.0 Unterschrift des Kontoinhabers, Stempel Anlage 4 1
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