WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t

WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t
Zwischen
und
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
gesetzlich vertreten durch:
Anja Olsok, Geschäftsführerin
– nachfolgend: „Bitkom Servicegesellschaft“ –
– nachfolgend: „Vertragspartner“ –
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Mit diesem Vertrag bietet die Bitkom Servicegesell-
Herstellerpflichten nach Maßgabe der § 2 bis § 4
schaft Unternehmen Unterstützung, für Gerätearten,
dieser Vereinbarung gegen eine gemäß § 5 dieser
bei denen sie dauerhaft Mengen bis zu fünf Tonnen
jährlich in Verkehr bringen, bei der Erfüllung ihre
Vereinbarung zu berechnende Vergütung. Diese
Vereinbarung wird erst mit Zahlung der Vergütung
Verpflichtungen gemäß des Gesetzes über das
wirksam.
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
4.
Dieser Vertrag steht Unternehmen nur für solche
Elektronikgeräten (ElektroG). Ziel ist eine für den
Gerätearten offen, bei denen sie dauerhaft Mengen
Vertragspartner einfache administrative Abwicklung.
bis zu fünf Tonnen jährlich in Verkehr bringen und
Dies vorausgeschickt wird Folgendes vereinbart:
gegebenenfalls in den dem Vertragsschluss vorangegangenen drei Kalenderjahren jeweils in Verkehr
§ 1 Vertragsparteien
1.
Der Vertragspartner unterliegt als gewerbliches
gebracht haben.
5.
Unternehmen können diesen Vertrag hinsichtlich
Unternehmen gemäß § 3 Nr. 9 bzw. § 3 Nr. 10
der insolvenzsicheren Garantie (vgl. § 4) auch auf
ElektroG umfangreichen Verpflichtungen
vergangene Kalenderjahre ab 2015 im Rahmen
betreffend Mitteilung, Registrierung, Rücknahme,
eines Wechsels zwischen verschiedenen Garantien
Verwertung sowie zum Nachweis einer insol-
erstrecken, wenn sie in diesen Kalenderjahren
venzsicheren Garantie im Sinne des § 7 ElektroG.
Mengen bis zu fünf Tonnen in Verkehr gebracht
haben.
2.
Der Vertragspartner optiert hiermit für die
Berechnung seiner Verpflichtungen gemäß
§ 31 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 ElektroG (Umlagever-
§ 2 Registrierung und Mitteilung, erfasste
Gerätearten und Mengen
fahren).
1.
3.
Die Bitkom Servicegesellschaft beantragt im Auf-
Die Bitkom Servicegesellschaft erfüllt im Auftrag
trag des Vertragspartners dessen Registrierung
des Vertragspartners als beauftragter Dritter im
und teilt in diesem Zuge im Auftrage des Ver-
Sinne von § 43 ElektroG die gesetzlichen
tragspartners die in diesen Vertrag einbezogenen
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Gerätearten und Mengen der stiftung elektro-
tragspartners die Rücknahme und Verwertung
altgeräte register (stiftung ear) mit. Hierfür erteilt
einschließlich des Nachweises gemäß
der Vertragspartner der Bitkom Servicegesellschaft
§ 16 ElektroG. Maßgeblicher Stichtag ist das Datum
den Auftrag nebst Vollmacht gemäß Anlage 1. Die
des Zugangs der Abholanordnung.
Bitkom Servicegesellschaft wird in der Systemsoftware der stiftung ear (ear-Portal) als
2.
Die Bitkom Servicegesellschaft beauftragt ihrerseits geeignete Recyclingunternehmen.
Hauptansprechpartner hinterlegt. Der
Vertragspartner kann als Benutzer Einsicht in die
Eingabemasken nehmen.
§ 4 Insolvenzsichere Garantie
Die Registrierungsanträge sowie die
Garantienachweise erfolgen für die in Anlage 2
1.
Die Bitkom Servicegesellschaft bietet ein
bzw. für die in der Angebotsanfrage aufgeführten
Garantiesystem gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr.
Gerätearten. Hierbei gibt die Bitkom
4 ElektroG an. Die Bitkom Servicegesellschaft
Servicegesellschaft die zur Berechnung des
verpflichtet sich in diesem Zusammenhang
nachzuweisenden Garantiebetrages erforderliche
gegenüber dem Vertragspartner, eine
Kalenderjahresmenge je Geräteart an.
insolvenzsichere Garantie zur Absicherung der
Rückgriffsansprüche gemäß § 34 Absatz 2
2.
Für die Folgejahre hat der Vertragspartner die
ElektroG, die der stiftung ear gegen den
voraussichtlichen Jahresmengen jeweils bis zum
Vertragspartner zustehen, zu besorgen und der
31. Oktober des laufenden Jahres der Bitkom
stiftung ear nachzuweisen. Die stiftung ear
Servicegesellschaft zu melden.
erwirbt unmittelbar das Recht, selbst von der
Bitkom Servicegesellschaft die Erfüllung dieser
3.
Der Vertragspartner ist gemäß ElektroG sowie den
Verpflichtung zu verlangen (echter Vertrag
Anordnungen und Richtlinien der stiftung ear
zugunsten Dritter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB).
verpflichtet, die von ihm pro Monat in Verkehr
Daneben ist auch der Vertragspartner berechtigt,
gebrachten Mengen vollständig und richtig
von der Bitkom Servicegesellschaft die Erfüllung
mitzuteilen. Gegenüber der Bitkom
dieser Verpflichtung zu fordern.
Servicegesellschaft hat dies bis zum fünften
Werktag des Folgemonats zu erfolgen.
4.
2.
Die stiftung ear kann auf die Sicherungssysteme,
Ergänzungen und Änderungen von Gerätearten
die diesem Vertrag zugrunde liegen,
zurückgreifen, wenn die Registrierung des letzten
und Mengen werden Vertragsbestandteil, sobald
Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung
die Bitkom Servicegesellschaft dies dem Vertrags-
nach § 8 ElektroG seines Bevollmächtigten einer
partner in Textform bestätigt hat und die hierfür
Geräteart aufgehoben wird und ein öffentlich-
geschuldete Vergütung an die Bitkom Service-
rechtlicher Entsorgungsträger von der stiftung ear
gesellschaft gezahlt wurde.
die Erstattung von Kosten für die Entsorgung von
Altgeräten dieser Geräteart verlangt.
5.
Kleinste Abrechnungseinheit pro Geräteart ist ein
Kilogramm.
§ 3 Rücknahme und Verwertung
§ 5 Vergütung
1.
Der Vertragspartner zahlt der Bitkom Servicegesellschaft für die von ihr gemäß § 2 bis § 4 dieser
1.
Die Bitkom Servicegesellschaft erfüllt während der
Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen
Laufzeit dieses Vertrages als beauftragter Dritter
eine Vergütung, welche aus einer Eintrittsgebühr,
gemäß § 43 ElektroG im Auftrag des Ver-
einer Jahresgebühr pro Geräteart und der nach
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Gewicht bemessenen variablen Gebühr pro
§ 6 Vertragslaufzeit
Geräteart besteht. Für Änderungen der
Jahresmeldungen erhebt die Bitkom
1.
Dieser Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum
Servicegesellschaft eine Änderungsgebühr und ggf.
31. Dezember des auf den Vertragsabschluss fol-
eine Nachforderung der variablen Gebühr. Die
genden Kalenderjahres. Er verlängert sich jeweils
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 3.
um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht von
einer der Vertragsparteien mindestens drei Monate
2.
Auf der Basis der jährlichen Mitteilungen gemäß §
vor dem Zeitpunkt gekündigt worden ist. Die
2 dieser Vereinbarung berechnet die Bitkom
Kündigung kann sich auf einzelne Gerätearten
Servicegesellschaft diese Vergütung zu Beginn
beschränken.
eines jeden Jahres.
2.
3.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Tritt der Vertragspartner dem Garantiesystem im
Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe
ersten Halbjahr bei, wird die volle Jahresgebühr
gelten insbesondere:
erhoben; bei Vertragsschluss im zweiten Halbjahr

Überschreitung der jährlichen Menge pro
Geräteart von fünf Tonnen;
wird lediglich der halbe Gebührensatz in Rechnung

gestellt.
trotz Abmahnung wiederholte unrichtige,
unvollständige oder verspätete Mitteilungen
4.
des Vertragspartners;
Zu den Preisen tritt die gesetzliche Umsatzsteuer in

ihrer jeweils aktuellen Höhe hinzu. Die Rechnungen
trotz Abmahnung nicht erfolgte Zahlung der
Vergütung;
sind sofort ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig.

Der Vertragspartner kann der Bitkom Service-
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver-
gesellschaft hierfür eine Einzugsermächtigung
fahrens oder vergleichbaren Schuldenbe-
gemäß Anlage 4 erteilen.
reinigungsverfahrens bei einem der beiden
Vertragspartner.
5.
Es liegt im alleinigen kommerziellen Risiko der
Bitkom Servicegesellschaft mit diesen Vergütungen
3.
Mit der fristlosen Kündigung entfallen die Verpflichtungen der Bitkom Servicegesellschaft aus
die vertraglichen Leistungen zu erbringen.
diesem Vertrag. Dem Vertragspartner ist bekannt,
6.
Die Bitkom Servicegesellschaft ist berechtigt, die
Vergütung den Veränderungen der allgemeinen
dass eine derartige fristlose Kündigung zu einem
Verbot des Inverkehrbringens künftiger Mengen
wirtschaftlichen Verhältnisse und den Vorgaben
führen kann, sofern der Vertragspartner nicht
des Gesetzes sowie der stiftung ear anzupassen.
anderweitig die Erfüllung seiner Verpflichtungen
nach dem ElektroG sicherstellt. Die durch die
7.
8.
Mit Forderungen der Bitkom Servicegesellschaft
Systemteilnahme erbrachten Garantienachweise
darf der Vertragspartner nur aufrechnen oder
sowie die zugrundeliegenden Sicherungselemente
hieran ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen,
des Garantiesystems aus § 4 dieses Vertrages
wenn die Gegenforderungen oder zum Einbehalt
bleiben für die vertragsgegenständlichen
berechtigenden Umstände unstreitig oder gericht-
Gerätearten und Mengen bis zum Ende der
lich festgestellt sind.
weiteren Lebensdauer bestehen.
Der Vertragspartner trägt zusätzlich sämtliche
Gebühren der stiftung ear.
4.
Jedwede Kündigung lässt die durch die
Systemteilnahme erbrachten Garantienachweise
sowie die zugrundeliegenden Sicherungselemente
des Garantiesystems unberührt. Aus diesem
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Grunde erfolgt keine Rückerstattung bereits
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
gezahlter Vergütungen.
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung der Bitkom Service-
§ 7 Vertraulichkeit
gesellschaft oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
1.
Die Bitkom Servicegesellschaft wird die ihr vom
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bitkom
Vertragspartner zur Verfügung gestellten Infor-
Servicegesellschaft beruhen. Der Haftungs-
mationen ausschließlich für die Zwecke dieses
ausschluss gilt ferner nicht für die Haftung für
Vertrages verwenden.
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bitkom
2.
Die Bitkom Servicegesellschaft ist berechtigt, in
Servicegesellschaft oder auf einer vorsätzlichen
diesem Rahmen Informationen und Daten auch an
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
berechtigte Dritte weiterzugeben, insbesondere
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs-
zur Erfüllung der von ihr gemäß dieser
gehilfen der Bitkom Servicegesellschaft beruhen.
Vereinbarung wahrzunehmenden Registrierungs-,
Mitteilungs- und Nachweispflichten. Die Bitkom
§ 9 Inkrafttreten / Schlussbestimmungen
Servicegesellschaft ist berechtigt, die zur Erfüllung
dieses Vertrages erhobenen Daten elektronisch zu
1.
Diese Vereinbarung tritt erst in Kraft, sobald die
stiftung ear das dem WEEE-FULL-SERVICE für
speichern und zu verarbeiten.
Mengen bis zu 5t zugrunde liegende Garantie-
§ 8 Haftung
system im Sinne des § 37 Abs. 6 ElektroG für
geeignet erklärt hat.
1.
Der Vertragspartner haftet der Bitkom Servicegesellschaft für die vollständige, richtige und
2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
rechtzeitige Meldung der in den Vertrag einbe-
unwirksam sein oder werden, so soll dies die Wirk-
zogenen Gerätearten und Mengen und die Zahlung
samkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht
der hierfür geschuldeten Vergütung. Bei Verstoß
berühren. An Stelle der unwirksamen Bestimmung
hiergegen, insbesondere dem Inverkehrbringen von
gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die
nicht durch diesen Vertrag erfassten Gerätearten
dem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen
und Mengen ist die Bitkom Servicegesellschaft
durch den Vertragspartner von jeglicher Inan-
Regelung möglichst nahe kommt und den
spruchnahme auf erstes Anfordern freizustellen.
Vertragslücken oder undurchführbare Bestim-
gesetzlichen Vorgaben genügt. Dasselbe gilt für
mungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses
2.
Die Bitkom Servicegesellschaft haftet dem Ver-
Vertrages sowie nach diesem Vertrag abzugebende
tragspartner für die ordnungsgemäße Erfüllung der
Erklärungen (insbesondere Mahnungen, Kündi-
von ihr gemäß diesem Vertrag übernommen
gungen, Preisanpassungen) bedürfen zu Ihrer
Hauptpflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Rechtswirksamkeit der Textform, sofern nicht
Kaufmannes. Weitergehende Ansprüche, ins-
gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
besondere auf Ersatz eines mittelbaren Schadens
oder Folgeschadens oder eines entgangenen
3.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht
Gewinns, sind ausgeschlossen; dies gilt nicht
der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist,
bezüglich der Haftung für Schäden aus der
soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
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Berlin, den ________________________________
_______________, den ______________________
_________________________________________
_________________________________________
rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel
rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel
Bitkom Servicegesellschaft
Vertragspartner
Anlage 1: Vollmacht gegenüber der stiftung ear
Anlage 2: Planmenge
Anlage 3: Gebührenübersicht
Anlage 4: Einzugsermächtigung (SEPA Basislastschrift Mandat)
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Vollmacht gegenüber der stiftung ear
bevollmächtigt hiermit die
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
gesetzlich vertreten durch:
Anja Olsok, Geschäftsführerin
– nachfolgend: „Vertragspartner“ –
– nachfolgend: „Bitkom Servicegesellschaft“ –
den Vertragspartner bei der Erfüllung der gesetzlichen
Außerhalb der Erfüllung der Registrierungs- und
Registrierungs- und Mitteilungspflichten gegenüber der
Mitteilungsverpflichtungen des Vertragspartners nach
stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) zu
vertreten. Die Vollmacht umfasst insbesondere:
dem ElektroG ist die Bevollmächtigte nicht zur Abgabe
von rechtsverbindlichen Erklärungen für den Vertrags-

die Erfüllung der Registrierungspflichten nach dem
partner oder zu dessen Vertretung in Verwaltungs-
ElektroG einschließlich der Stellung, Änderung und
verfahren berechtigt, soweit sie hierzu nicht gesondert
Rücknahme von Registrierungsanträgen;
bevollmächtigt wurde.

die Einstellung, Änderung und Löschung von Daten
im ear-System, insbesondere zur Erfüllung der
Diese Vollmacht erlischt mit der Beendigung des
Mitteilungspflichten gemäß § 27 ElektroG.
zugrunde liegenden Vertrages über den „WEEE-FULLSERVICE für Mengen bis zu 5t“ zwischen Vertrags-
Diese Vollmacht stellt nicht die Bevollmächtigung im
partner und Bevollmächtigter. Erlischt die Vollmacht, ist
Sinne des § 8 ElektroG dar.
dies der stiftung ear unverzüglich durch den Vertragspartner oder die Bevollmächtigte mitzuteilen und der
Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten
im ear-System hinterlegte Hauptansprechpartner zu
im Umfang dieser Vollmacht zu erteilen.
ändern.
_________________________________________
_________________________________________
Ort, Datum
rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel
_________________________________________
Name des Unterzeichners in Druckschrift
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Anlage 1
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Planmenge 2016
Firmenname:
Geräteart
Planmenge 2016 (in kg)
1.1 Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren
1.2 Andere Haushaltsgroßgeräte
2.1 Haushaltskleingeräte
3.1 Persönliche Informations- und/oder Datenverarbeitung
3.2 Persönliches Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen
3.3 Persönliche Telekommunikationsgeräte
3.4 Mobiltelefone
3.5 Datensichtgeräte
3.6 Cameras (Photo)
4.1 TV-Geräte
4.2 Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik
4.3 Photovoltaikmodule
5.1.1 Gasentladungslampen
5.1.2 Lampen außer Gasentladungslampen
5.2 Leuchten und sonst. Beleuchtungskörper o. Geräte für die Ausbreitung o. Steuerung von Licht
6.1 Elektrische und elektronische Werkzeuge
7.1 Spielzeug
7.2 Sport- und Freizeitgeräte
8.2 Medizinprodukte
9.1 Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte
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Anlage 2
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Gebührenübersicht
Fixe Gebühren
Eintrittsgebühr
200,00 € *
Jahresgebühr pro Geräteart
200,00 € *
Änderungsgebühr pro Änderung
100,00 € *
Jahresgebühr für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
30,00 € *
Variable Gebühren
1.1 Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren
0,15 €/kg *
1.2 Andere Haushaltsgroßgeräte
0,005 €/kg *
2.1 Haushaltskleingeräte
0,06 €/kg *
3.1 Persönliche Informations- und/oder Datenverarbeitung
0,08 €/kg *
3.2 Persönliches Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen
0,08 €/kg *
3.3 Persönliche Telekommunikationsgeräte
0,08 €/kg *
3.4 Mobiltelefone
0,08 €/kg *
3.5 Datensichtgeräte
0,09 €/kg *
3.6 Cameras (Photo)
0,08 €/kg *
4.1 TV-Geräte
0,09 €/kg *
4.2 Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik
0,08 €/kg *
4.3 Photovoltaikmodule
0,15 €/kg *
5.1.1 Gasentladungslampen
0,30 €/kg *
5.1.2 Lampen außer Gasentladungslampen
0,30 €/kg *
5.2 Sonst. Beleuchtungskörper, Leuchten o. Geräte für die Ausbreitung o. Steuerung von Licht
0,06 €/kg *
6.1 Elektrische und elektronische Werkzeuge
0,06 €/kg *
7.1 Spielzeug
0,06 €/kg *
7.2 Sport- und Freizeitgeräte
0,06 €/kg *
8.2 Medizinprodukte
0,06 €/kg *
9.1 Überwachungs- und Kontrollinstrumente
0,06 €/kg *
10.1 Automatische Ausgabegeräte
0,005 €/kg *
*zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
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Anlage 3
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SEPA Basislastschrift Mandat
Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Bitkom Servicegesellschaft mbH, Zahlungen von
meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut
an, die vom Zahlungsempfänger Bitkom Servicegesellschaft mbH auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften
einzulösen.
Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen.
Mandatsreferenz
Name des Zahlungspflichtigen
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Land
Name des Zahlungsempfängers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Land
Kennung
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Deutschland
DE75ZZZ00000149551
IBAN des Zahlungspflichtigen
Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen
BIC des Zahlungspflichtigen
Zahlungsart
[ X ] Wiederkehrende Zahlung oder [ ] einmalige
Zahlung
Verwendungszweck
„WEEE-FULL-SERVICE“
Ort, Datum
WEEE-FULL-SERVICE für Mengen bis zu 5t
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Unterschrift des Kontoinhabers, Stempel
Anlage 4
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