Seminar zum „Rechtsmissbrauch“ - ReWi Uni Jena

Friedrich-Schiller-Universität Jena · Postfach · D-07737 Jena
Seminarankündigung
für das
Wintersemester 2015/16
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches
Recht, Arbeitsrecht,
Zivilprozessrecht und
Rechtstheorie
Prof. Dr. Christian Fischer
Carl-Zeiß-Str. 3
D-07743 Jena
Telefon: 0 36 41 · 94 21 21(-20)
Telefax: 0 36 41 · 94 21 32
E-Mail:
[email protected]
Jena, 14. Juli 2015
Seminar
zum „Rechtsmissbrauch“
Im Wintersemester 2015/16 werde ich ein Seminar für die Schwerpunktbereiche 1, 3 und 7 zum
Thema „Rechtsmissbrauch“ anbieten.
Das Seminar befasst sich aus rechtstheoretischer, arbeitsrechtlicher und prozessrechtlicher Perspektive mit der „zweckwidrigen Inanspruchnahme von Rechtspositionen“. Unter welchen Voraussetzungen sind formal gegebene Rechtsansprüche durch den Grundsatz von Treu und Glauben beschränkt?
Das Seminar bietet die Möglichkeit, das Thema Rechtsmissbrauch unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu bearbeiten.
Welches Verständnis von Recht liegt zugrunde? Wie ist das Argument Rechtsmissbrauch in der Vergangenheit verwendet
worden? Welche Anwendungsfälle von Rechtsmissbrauch lassen sich in einzelnen Teilgebieten des Arbeitsrechts
unterscheiden? Trägt das Argument Rechtsmissbrauch in konkreten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts? Was gilt
insoweit hinsichtlich des Bundesgerichtshofs? Welche Bedeutung kommt dem Rechtsmissbrauch im Zivilverfahrensrecht
zu?
Das Seminar kann sowohl als Übungsseminar (§ 16 Abs. 3 SBPrO) als auch im Rahmen der
wissenschaftlichen Arbeit (§ 16 Abs. 1 SBPrO) besucht werden.
In der Einführungsveranstaltung, die am 22.10., 14-16 Uhr, SR 1.20 (C.-Z.-Str. 3) stattfindet,
werden die Themen an die Übungskandidaten vergeben. Zum Ende des Semesters findet dann das
Seminar als Blockveranstaltung statt, in der die Übungskandidaten die Vorträge halten, die neben der
schriftlichen Übungsarbeit zum Erwerb des Scheins erforderlich sind. Die Examenskandidaten
verteidigen dort ihre Arbeit. Die schriftlichen Übungsarbeiten sind während des Semesters, also vor
der Blockveranstaltung, zu schreiben. Genaueres wird bei der Vergabe der Themen mitgeteilt. Die
Übungskandidaten können auch eigene Themen vorschlagen. Für die Examenskandidaten erfolgt die
Themenvergabe separat in einem persönlichen Gespräch entsprechend den Vorgaben der
Prüfungsordnung.
Eine Anmeldung zum Seminar ist erforderlich! Anmeldeschluss für die Teilnehmergruppe der
Examenskandidaten ist der 31. Juli 2015 (Ausschlussfrist!). Überschreitet die Anmeldezahl die
Kapazitätsgrenze, erfolgt die Zulassung gem. § 6 Abs. 7 SBPrO. Anmeldeschluss für die
Übungskandidaten ist der 20. Oktober 2015. Bitte melden Sie sich in meinem Sekretariat durch
Eintragung in die Anmeldungsliste an.
gez. Prof. Dr. Christian Fischer