Friedrich-Schiller-Universität Jena · Postfach · D-07737 Jena Seminarankündigung für das Wintersemester 2015/16 Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht und Rechtstheorie Prof. Dr. Christian Fischer Carl-Zeiß-Str. 3 D-07743 Jena Telefon: 0 36 41 · 94 21 21(-20) Telefax: 0 36 41 · 94 21 32 E-Mail: [email protected] Jena, 14. Juli 2015 Seminar zum „Rechtsmissbrauch“ Im Wintersemester 2015/16 werde ich ein Seminar für die Schwerpunktbereiche 1, 3 und 7 zum Thema „Rechtsmissbrauch“ anbieten. Das Seminar befasst sich aus rechtstheoretischer, arbeitsrechtlicher und prozessrechtlicher Perspektive mit der „zweckwidrigen Inanspruchnahme von Rechtspositionen“. Unter welchen Voraussetzungen sind formal gegebene Rechtsansprüche durch den Grundsatz von Treu und Glauben beschränkt? Das Seminar bietet die Möglichkeit, das Thema Rechtsmissbrauch unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu bearbeiten. Welches Verständnis von Recht liegt zugrunde? Wie ist das Argument Rechtsmissbrauch in der Vergangenheit verwendet worden? Welche Anwendungsfälle von Rechtsmissbrauch lassen sich in einzelnen Teilgebieten des Arbeitsrechts unterscheiden? Trägt das Argument Rechtsmissbrauch in konkreten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts? Was gilt insoweit hinsichtlich des Bundesgerichtshofs? Welche Bedeutung kommt dem Rechtsmissbrauch im Zivilverfahrensrecht zu? Das Seminar kann sowohl als Übungsseminar (§ 16 Abs. 3 SBPrO) als auch im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit (§ 16 Abs. 1 SBPrO) besucht werden. In der Einführungsveranstaltung, die am 22.10., 14-16 Uhr, SR 1.20 (C.-Z.-Str. 3) stattfindet, werden die Themen an die Übungskandidaten vergeben. Zum Ende des Semesters findet dann das Seminar als Blockveranstaltung statt, in der die Übungskandidaten die Vorträge halten, die neben der schriftlichen Übungsarbeit zum Erwerb des Scheins erforderlich sind. Die Examenskandidaten verteidigen dort ihre Arbeit. Die schriftlichen Übungsarbeiten sind während des Semesters, also vor der Blockveranstaltung, zu schreiben. Genaueres wird bei der Vergabe der Themen mitgeteilt. Die Übungskandidaten können auch eigene Themen vorschlagen. Für die Examenskandidaten erfolgt die Themenvergabe separat in einem persönlichen Gespräch entsprechend den Vorgaben der Prüfungsordnung. Eine Anmeldung zum Seminar ist erforderlich! Anmeldeschluss für die Teilnehmergruppe der Examenskandidaten ist der 31. Juli 2015 (Ausschlussfrist!). Überschreitet die Anmeldezahl die Kapazitätsgrenze, erfolgt die Zulassung gem. § 6 Abs. 7 SBPrO. Anmeldeschluss für die Übungskandidaten ist der 20. Oktober 2015. Bitte melden Sie sich in meinem Sekretariat durch Eintragung in die Anmeldungsliste an. gez. Prof. Dr. Christian Fischer
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