PDF «info» Oktober 2015

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Kundennews
04 | Oktober 2015
Versicherungsprämien 2016
Erneute Kostensteigerung in
der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP)
Branchenweit werden die Grundversicherungsprämien auf das kommende Jahr im
Vergleich zu den Vorjahren stark ansteigen.
Je nach Wohnkanton, Tarifregion, Alter,
Jahresfranchise und Versicherungsdeckung
bleibt auch unseren Versicherten, insbesondere Familien, ein schmerzhafter Griff ins
Portemonnaie nicht erspart. Trotzdem ist
Aquilana für Sie weiterhin ein sicherer und
leistungsstarker Partner mit einem kompetenten Kundenservice und einem wettbewerbsfähigen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wegen der anhaltend steigenden Gesundheitsausgaben in der OKP wird für 2016 mit
einem Prämienanstieg von durchschnittlich 4 % gerechnet. Auffallend stark steigen die Kosten im ambulanten Arzt- und
Spitalbereich. Gemäss des Kostenmonitorings der Aufsichtsbehörde Bundesamt für
Gesundheit (BAG) beträgt das gesamte
Kostenwachstum im ersten Halbjahr 2015
happige 4,1 %. Der Anstieg ist u. a. auf die
demografische Entwicklung, das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung («Wenn ich
schon Prämien zahle, will ich dafür das Maximum»), den medizinischen Fortschritt und
die weiter zunehmende Angebotsdichte
der medizinischen Leistungen zurückzuführen. Solche Aussichten sind alarmierend, da
im aktuellen Wirtschaftsumfeld nicht mit
markanten Lohnerhöhungen zu rechnen ist,
während die Prämienlast bei den Versicherten jährlich weiter ansteigt. Der Landesindex
für Konsumentenpreise ist im Vorjahresmonatsvergleich (August 2015) hingegen um
rund 1,4 % gesunken.
Prämienanstieg in der Grundversicherung – auch Aquilana-Kunden
bleiben nicht verschont
Das BAG hat unsere Budgeteingabe für das
Geschäftsjahr 2016 und gleichzeitig auch
die Prämien in der Grundversicherung (OKP/
CASAMED), gültig ab 1. Januar 2016, geprüft. Die Anpassungen wurden vom BAG
genehmigt und wie im Vorjahr zum Teil
sogar in dieser Höhe gefordert. Im Vordergrund steht das Ziel einer ausgeglichenen Jahresrechnung bei einem wiederum
moderaten Verwaltungskostensatz von lediglich rund 5 %. Wie bereits 2014 haben
sich die Leistungskosten in der OKP bei
Aquilana mit rund 10 % auch 2015 erneut
überdurchschnittlich erhöht. Die Bandbreite der Tariferhöhung für eine erwachsene Person ab dem 26. Altersjahr mit einer
Jahresfranchise von CHF 300.– mit Unfalldeckung liegt zwischen 0 % (BE) und 11 %
(ZH). In unserem Kernkanton AG liegt die
Tariferhöhung bei 6 % (OKP) bzw. bei 7 %
(CASAMED). Auch unsere Versicherten mit
Wohnsitz im Ausland bleiben von der Tarifanpassung nicht verschont und erfahren
eine teuerungsbedingte Kostensteigerung.
Für Versicherte (Grenzgänger, Rentner) mit
Wohnsitz in Deutschland und Österreich beträgt der Aufschlag für Erwachsene 15 %. Für
Versicherte mit Wohnsitz in Portugal beläuft
sich die Tarifanpassung auf 6 %. Versicherte
mit Wohnsitz in Spanien, Frankreich, Gross-
Aquilana Assistance 24 h
Tel. +41 56 203 44 88
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Ihr Notfall-Service im Ausland
Diese Dienstleistung ist für alle unsere
Kunden mit einer Grundversicherung
kostenlos.
info 04 | Oktober 2015
britannien und Italien erfahren eine Tariferhöhung von 4 %. Ihre individuelle, ab dem
1. Januar 2016 gültige Prämie entnehmen
Sie der beiliegenden Versicherungspolice.
Weshalb kann meine Grundversicherungsprämie trotzdem
stärker ansteigen?
Aufgrund der persönlichen Versicherungsverhältnisse – Jahresfranchise, Hausarztmodell
CASAMED, mit oder ohne Unfalldeckung –
kann die Tarifanpassung sehr stark schwanken und von den einleitend erwähnten
prozentualen Richtwerten abweichen. Weitere prämienbeeinflussende Faktoren können sein:
Altersgruppenwechsel für die Jahrgänge 1997 und 1990
Aufgrund der Vorschriften des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erfolgt bei einem
Übertritt in eine höhere Altersgruppe ein
sehr hoher Prämienanstieg. Jugendliche mit
Jahrgang 1997 müssen per 1. Januar 2016
neu der Altersgruppe der 19- bis 25-jährigen Personen und Versicherte mit Jahrgang
1990 der Altersgruppe ab dem 26. Altersjahr zugeteilt werden.
Rabattänderung für junge Erwachsene
In einigen Prämienregionen wird der Rabatt
für Jugendliche (19–25 Jahre) ab 1. Januar 2016 aufgrund der teilweise signifikanten Zahlungen in den Risikoausgleich ganz
wegfallen (ZH, SZ, GL, NW, OW, FR, SO). In
der Altersgruppe 19 – 25 Jahre wird die OKPPrämienanpassung je nach Kanton und Tarifregion daher höher ausfallen.
Rabattänderung Hausarztmodell
CASAMED
Unsere Versicherten im Hausarztmodell CASAMED mit Wohnsitz in den Kantonen AG,
ZH und SO erfahren infolge Rabattkürzung
einen zusätzlichen Prämienschub. Je nach
Tarifregion liegt die Bandbreite der neuen
Rabattsätze zwischen 6 % und 10 %.
Tarif-Nullrunden bei den meisten
Zusatzversicherungen und bei der
Taggeldversicherung
Bei der Mehrheit der Produkte, nämlich
bei PLUS, Zahnpflege-, Spitalpflege-Versicherung allgemein und halbprivat sowie
UTI und KTI, bleiben die Prämien auch für
das neue Jahr abermals stabil. Somit steigt
Ihre Prämie bei den erwähnten Produkten
nur bei einem eventuellen Wechsel in eine
höhere Altersgruppe an. Dies gilt übrigens
auch für die freiwillige Taggeldversicherung
(Salärausfallversicherung). Lediglich beim
Produkt TOP – aber nur in den Altersgruppen 0 – 18, 19 – 25 und 26 – 40 – sowie beim
Produkt Spitalpflege-Versicherung privat in
den Altersgruppen 19 – 25, 26 – 40 und ab
66. Altersjahr erfolgt für diese Versicherten
aus kosten- und risikobedingten Gründen
eine teils deutliche Tariferhöhung.
Wichtige Hinweise für Sie
Ihre persönliche Versicherungsprämie entnehmen Sie bitte der beiliegenden neuen
Versicherungspolice, gültig ab 1. Januar 2016. Bitte prüfen Sie diese genau und
teilen Sie uns allfällige Berichtigungen umgehend mit. Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihre
persönliche Versicherungspolice stets gut
aufzubewahren, falls Sie das Dokument
später als Nachweis für den Bezug allfälliger Prämienverbilligungsbeiträge benötigen sollten. Besten Dank!
Zahlungsausstände wie z. B. für Prämien
und/oder Kostenbeteiligungen bestehen.
Sofern Sie per 1. Januar 2016 eine Anpassung Ihrer Versicherungsdeckung
wünschen (z. B. Franchise ändern, neue
Zusatzversicherungen beantragen, Unfalldeckung in der Grundversicherung einoder ausschliessen, Wechsel zum Hausarztmodell CASAMED), teilen Sie uns
Ihre Änderungswünsche bitte schriftlich
und umgehend mit – spätestens jedoch
bis 30. November 2015 – oder nehmen
Sie dies einfach und bequem online auf
www.aquilana.ch SERVICE selber vor.
Versicherte, die ihre Zahlungsperiodizität
ändern und somit vom Skonto profitieren
möchten, bitten wir infolge vorschüssigen Prämieninkassos, dies bis 16. November 2015 mitzuteilen.
Das Reglement über die Krankenversicherung nach KVG (KVR) inklusive Zusatzreglement für das Hausarztmodell CASAMED
wurde leicht modifiziert. Zur Angleichung
an die gesetzlichen Bestimmungen wurden in der neuen Ausgabe präzisierende
und inhaltliche Änderungen in Artikel 17
(Verrechnung/Rückerstattungspflicht), Artikel 21 Abs. 1 (Leistungseinschränkungen
bei Zahlungsverzug), Artikel 24 Abs. 2
(Prämienreduktionen/Prämienverbilligung)
und Artikel 27 Abs. 3 (Kostenbeteiligung
bei Mutterschaft) vorgenommen. Die Änderungen in den erwähnten Artikeln sind
im neuen KVR, Ausgabe 2016, im Detail
umschrieben und grundsätzlich auch für
die bereits bestehenden Versicherungen
gültig. Das neue KVR kann auf unserer
Website unter www.aquilana.ch SERVICE Bestimmungen & Formulare abgerufen werden. Gerne senden wir Ihnen
diese Unterlagen auf Verlangen auch per
Post zu.
Die ordentliche Kündigungsfrist bei den
Zusatzversicherungen ist per 30. September 2015 abgelaufen. Daher können die
Zusatzversicherungen per 31. Dezember 2015 nur noch im Fall einer altersbedingten Tarifumstufung oder bei einer
Tarifanpassung aufgehoben werden. Dies
bedarf der schriftlichen Form mit Posteingang bis spätestens 30. November 2015.
Falls Sie einen Versichererwechsel im
Rahmen der Grundversicherung vorsehen, muss Ihre schriftliche Kündigung
bis spätestens 30. November 2015 bei
uns eingetroffen sein. Ein Kassenwechsel
ist zudem aus rechtlichen Gründen nur
dann zulässig, wenn bei Aquilana keine
Für Ihre nächste Steuererklärung erhalten
Sie bis spätestens Mitte Februar 2016 automatisch eine Zusammenstellung Ihrer
Prämien- sowie Gesundheitskosten für
das Jahr 2015. Dies allerdings nur unter
der Voraussetzung, dass wir für Sie im
Jahr 2015 Leistungen abgerechnet haben.
info 04 | Oktober 2015
Umweltabgaben fliessen via Krankenkassen
an die Bevölkerung zurück
Der Bund erhebt Lenkungsabgaben auf
umweltbelastenden Stoffen. Diese Gelder
fliessen via Krankenkassen an die Bevölkerung zurück. 2016 werden es über
CHF 520 Mio. sein. Seit 2008 erhebt der
Bund auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl
oder Erdgas eine CO2-Abgabe. Die CO2Abgabe ist keine neue Steuer, sondern
eine Lenkungsabgabe, die den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen
fördern soll. Die Einnahmen bleiben nicht
in der Staatskasse, sondern werden nach
Abzug der Finanzierungshilfen für Gebäudeprogramm und Technologiefonds
an die Bevölkerung und die Wirtschaft
zurückverteilt.
Aus der CO2-Abgabe steht 2016 ein
Betrag von CHF 410 Mio. für die Bevölkerung bereit. Davon profitieren jene
Haushalte, die weniger klimabelastende
Brennstoffe verbrauchen als der Durchschnitt. Hinzu kommen CHF 110 Mio. aus
der VOC-Abgabe (flüchtige organische
Verbindungen). Diese Gase entstehen bei
der Verwendung von Lösungsmitteln. Sie
sind mitverantwortlich für die hohen Ozonwerte im Sommer.
Umweltabgabe 2016
Insgesamt verteilt der Bund damit im kommenden Jahr CHF 520 Mio. aus Umweltabgaben an die Bevölkerung zurück. 2016
wird allen OKP- und CASAMED-Versicherten
mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 62.40 an
Umweltabgaben ausbezahlt. Dieser Betrag
ist mit CHF 5.20 pro Monat (Jahr 2015 =
CHF 5.20) in Ihrer Versicherungspolice aufgeführt und wird von der Prämie in Abzug gebracht. Das Bundesamt für Umwelt
(BAFU) sorgt damit für die Verteilung der
Umweltabgaben an die Bevölkerung.
gesenkt werden. Umweltabgaben verteuern umweltschädigende Stoffe und schaffen damit einen Anreiz, sparsamer damit
umzugehen. Zugleich sind sie verursachergerecht, wie es das Umweltgesetz
verlangt: Wer wenig solche Stoffe verbraucht, erhält unter dem Strich mehr zurück, als er oder sie an Abgaben bezahlt
hat. Die Vergütung der Umweltabgaben
über die obligatorische Krankenversicherung hat sich bewährt. Sie hat sich als
transparent und kostengünstig erwiesen.
Grundlage für das Vergütungssystem ist
eine Vereinbarung zwischen dem Krankenkassenverband santésuisse und dem
BAFU. Internet: www.bafu.admin.ch/
co2-abgabe und www.bafu.admin.ch/
voc.
Wer die Umwelt schont,
wird belohnt
Der Grundgedanke hinter dieser Umverteilung ist einfach: Die Umweltbelastung soll
unserer Gesundheit und Umwelt zuliebe
Gut zu wissen
Attraktive Sparmöglichkeiten
So können Sie Ihre Prämienbelastung in
der OKP spürbar reduzieren:
Wählbare Franchisen für Erwachsene
Jahresfranchise
Max. zulässiger Rabatt/Jahr
CHF
500.–
CHF
140.–
CHF
1’000.–
CHF
490.–
CHF
1’500.–
CHF
840.–
CHF
2’000.–
CHF 1’190.–
CHF
2’500.–
CHF 1’540.–
Hausarztmodell CASAMED. Diese
besondere Versicherungsform honoriert
die freiwillige Einschränkung der Arztwahl mit einer Reduktion bis zu 10 %.
Die mitwirkenden Hausärzte sind auf
unserer Website ersichtlich. CASAMED
kann in der gesamten Deutschschweiz
auch in Kombination mit einer wählbaren Franchise abgeschlossen werden.
+ Bild
Unfallausschluss. Überprüfen Sie, ob
Sie die Unfalldeckung benötigen. Wenn
Sie berufstätig sind und beim gleichen
Arbeitgeber mindestens acht Stunden
pro Woche arbeiten, sind Sie bei ihm
gegen Berufs- und Nichtberufsunfall
versichert. Dann können Sie die Unfalldeckung in der OKP ausschliessen und
damit rund 6 % Prämien sparen.
Prämienverbilligung. Prüfen Sie, ob Sie
Anrecht auf Prämienverbilligung haben.
Seit 1. Januar 2014 ist die Prämienverbilligung in der ganzen Schweiz einheitlich
geregelt. Der Kanton meldet uns Ihren
Anspruch auf Prämienverbilligung, und
wir weisen diesen direkt auf der Prämienrechnung der obligatorischen Grundversicherung aus. Auf der Police ist der
Hinweis auf die Prämienverbilligung daher nicht aufgeführt. Weitere Auskünfte
erhalten Sie von der zuständigen Stelle
zur Prämienverbilligung in Ihrem Wohnkanton.
03 /2014
Prämienskonto. Zahlen Sie Ihre Prämie jährlich oder halbjährlich. Wir
gewähren Ihnen 1 % Skonto, wenn Sie
Ihre Prämie jährlich vorausbezahlen,
und 0,5 % Skonto bei halbjährlicher
Vorauszahlung.
Weitere Konditionen und Optimierungsmöglichkeiten können Sie einsehen unter:
www.aquilana.ch } SERVICE } Prämien
sparen.
info 04 | Oktober 2015
Prämienkorrektur gemäss Artikel 106
Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Die Aufsichtsbehörde BAG hat in ihrer Verordnung vom 25. August 2015 die Höhe
des Prämienzuschlags für 2016 erlassen. Die
Prämienkorrektur von Aquilana betrifft Sie,
wenn Sie am Stichtag 1. Januar 2016 bei
uns OKP-versichert sind und auch Anspruch
auf die Umweltabgabe haben. Je nachdem, in welchem Kanton Sie jeweils am
1. Januar Ihren Wohnsitz haben, erhalten
Sie einen Prämienzuschlag oder eine Prämiengutschrift. Ein Kantonswechsel oder
ein Neueintritt während des Jahres bleibt
für 2016 somit unberücksichtigt. Wenn Sie
in einem der folgenden Kantone wohnen,
wird Ihnen ab 1. Januar 2016 der nachstehende Betrag von der Umweltabgabe wieder abgezogen:
Kanton
Pro Monat
AR, BE, BL, GL, JU, NW,
OW, SH, SO, UR
CHF 4.00
LU
CHF 1.50
Der Zuschlag entspricht höchstens dem Betrag der Umweltabgabe. Er ist auf der Police
der betroffenen Versicherten (OKP/CASAMED) als «Gesetzlicher Prämienzuschlag gemäss Artikel 106 KVG» ausgewiesen.
Prämie abgezogen oder den Versicherten
getrennt ausbezahlt. Nähere Informationen
über die Höhe der Prämiengutschrift sowie
über den Ablauf dieser Prämienrückerstattung erhalten die betroffenen Versicherten
im Frühling 2016.
Aquilana leistet ihren Beitrag zur Prämienkorrektur, indem sie auf einen Einmalzuschlag auf den Prämien 2016 verzichtet
und den Betrag von CHF 33.– pro versicherte Person bereits mit einer im Geschäftsjahr
2014 gebildeten Rückstellung finanziert.
Anfang 2016 wird das BAG den Betrag
der Prämiengutschrift berechnen, den die
Versicherten mit Wohnsitz in den jeweiligen Kantonen erhalten, in denen zwischen
1996 und 2013 zu viel Prämien bezahlt
wurden. Dieser wird entweder von der Juni-
Mehr Informationen zur Prämienkorrektur finden Sie im beiliegenden
Merkblatt der Aufsichtsbehörde BAG
oder unter www.bag.admin.ch }
Themen } Krankenversicherung }
Revisionen der Krankenversicherung }
Teilausgleich von Prämien.
In eigener Sache
Am Puls des Marktes – starke Image- und Kundenzufriedenheitswerte
für Aquilana
Das Krankenversicherungs-Tracking 2015
des Luzerner Marktforschungsinstituts
amPuls attestiert Aquilana sehr gute Noten im Vergleich mit 13 grossen und
mittleren Krankenversicherern. Aquilana
hat ein überdurchschnittliches Gesamtimage bei ihren Kunden erzielt. Zudem
haben wir die höchste Gesamtzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft
aller untersuchten Krankenversicherer erzielt. Auch in diversen Detailergebnissen
liegt Aquilana über dem Marktdurchschnitt
und setzt sogar in vielen Service- und
Imagebereichen den Benchmark (Produkte, Abrechnungen, Kommunikation, PreisLeistungs-Verhältnis, Prämien-Sparmodelle,
Verständlichkeit und Übersichtlichkeit des
Angebots, Website). Dieses äusserst erfreuliche Ergebnis lässt sich anhand der nebenstehenden Beurteilungskriterien belegen.
Diese Ergebnisse spornen uns an, unseren
Kunden auch in Zukunft einen prompten
und kompetenten Service zu bieten. Sie
haben es verdient!
(Skala von 1 bis 10)
Image-Gesamtnote aus Kundensicht
Durchschnitt
8,0
Benchmark
8,4
Aquilana
8,4
Weiterempfehlungsbereitschaft
Durchschnitt
7,5
Benchmark
8,2
Aquilana
8,2
Gesamtzufriedenheit
Durchschnitt
8,1
Benchmark
8,7
Aquilana
8,7
Beurteilung der Servicebereiche
Durchschnitt
8,0
Benchmark
8,4
Aquilana
8,4
¾¾ Beilagen: Versicherungspolice(n) 2016, Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
Sicherheit mit Zukunft.
Impressum
info – Mitgliederinformation der Aquilana Versicherungen
Erscheint 4-mal jährlich, 4-sprachig, Auflage total 33’600
Bruggerstrasse 46, CH-5401 Baden
Tel. 056 203 44 44, Fax 056 203 44 99
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