info Kundennews 04 | Oktober 2015 Versicherungsprämien 2016 Erneute Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) Branchenweit werden die Grundversicherungsprämien auf das kommende Jahr im Vergleich zu den Vorjahren stark ansteigen. Je nach Wohnkanton, Tarifregion, Alter, Jahresfranchise und Versicherungsdeckung bleibt auch unseren Versicherten, insbesondere Familien, ein schmerzhafter Griff ins Portemonnaie nicht erspart. Trotzdem ist Aquilana für Sie weiterhin ein sicherer und leistungsstarker Partner mit einem kompetenten Kundenservice und einem wettbewerbsfähigen Preis-Leistungs-Verhältnis. Wegen der anhaltend steigenden Gesundheitsausgaben in der OKP wird für 2016 mit einem Prämienanstieg von durchschnittlich 4 % gerechnet. Auffallend stark steigen die Kosten im ambulanten Arzt- und Spitalbereich. Gemäss des Kostenmonitorings der Aufsichtsbehörde Bundesamt für Gesundheit (BAG) beträgt das gesamte Kostenwachstum im ersten Halbjahr 2015 happige 4,1 %. Der Anstieg ist u. a. auf die demografische Entwicklung, das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung («Wenn ich schon Prämien zahle, will ich dafür das Maximum»), den medizinischen Fortschritt und die weiter zunehmende Angebotsdichte der medizinischen Leistungen zurückzuführen. Solche Aussichten sind alarmierend, da im aktuellen Wirtschaftsumfeld nicht mit markanten Lohnerhöhungen zu rechnen ist, während die Prämienlast bei den Versicherten jährlich weiter ansteigt. Der Landesindex für Konsumentenpreise ist im Vorjahresmonatsvergleich (August 2015) hingegen um rund 1,4 % gesunken. Prämienanstieg in der Grundversicherung – auch Aquilana-Kunden bleiben nicht verschont Das BAG hat unsere Budgeteingabe für das Geschäftsjahr 2016 und gleichzeitig auch die Prämien in der Grundversicherung (OKP/ CASAMED), gültig ab 1. Januar 2016, geprüft. Die Anpassungen wurden vom BAG genehmigt und wie im Vorjahr zum Teil sogar in dieser Höhe gefordert. Im Vordergrund steht das Ziel einer ausgeglichenen Jahresrechnung bei einem wiederum moderaten Verwaltungskostensatz von lediglich rund 5 %. Wie bereits 2014 haben sich die Leistungskosten in der OKP bei Aquilana mit rund 10 % auch 2015 erneut überdurchschnittlich erhöht. Die Bandbreite der Tariferhöhung für eine erwachsene Person ab dem 26. Altersjahr mit einer Jahresfranchise von CHF 300.– mit Unfalldeckung liegt zwischen 0 % (BE) und 11 % (ZH). In unserem Kernkanton AG liegt die Tariferhöhung bei 6 % (OKP) bzw. bei 7 % (CASAMED). Auch unsere Versicherten mit Wohnsitz im Ausland bleiben von der Tarifanpassung nicht verschont und erfahren eine teuerungsbedingte Kostensteigerung. Für Versicherte (Grenzgänger, Rentner) mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich beträgt der Aufschlag für Erwachsene 15 %. Für Versicherte mit Wohnsitz in Portugal beläuft sich die Tarifanpassung auf 6 %. Versicherte mit Wohnsitz in Spanien, Frankreich, Gross- Aquilana Assistance 24 h Tel. +41 56 203 44 88 Eine Telefonnummer, zwei Dienstleistungen! Ärztlicher Rat rund um die Uhr Ihr Notfall-Service im Ausland Diese Dienstleistung ist für alle unsere Kunden mit einer Grundversicherung kostenlos. info 04 | Oktober 2015 britannien und Italien erfahren eine Tariferhöhung von 4 %. Ihre individuelle, ab dem 1. Januar 2016 gültige Prämie entnehmen Sie der beiliegenden Versicherungspolice. Weshalb kann meine Grundversicherungsprämie trotzdem stärker ansteigen? Aufgrund der persönlichen Versicherungsverhältnisse – Jahresfranchise, Hausarztmodell CASAMED, mit oder ohne Unfalldeckung – kann die Tarifanpassung sehr stark schwanken und von den einleitend erwähnten prozentualen Richtwerten abweichen. Weitere prämienbeeinflussende Faktoren können sein: Altersgruppenwechsel für die Jahrgänge 1997 und 1990 Aufgrund der Vorschriften des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erfolgt bei einem Übertritt in eine höhere Altersgruppe ein sehr hoher Prämienanstieg. Jugendliche mit Jahrgang 1997 müssen per 1. Januar 2016 neu der Altersgruppe der 19- bis 25-jährigen Personen und Versicherte mit Jahrgang 1990 der Altersgruppe ab dem 26. Altersjahr zugeteilt werden. Rabattänderung für junge Erwachsene In einigen Prämienregionen wird der Rabatt für Jugendliche (19–25 Jahre) ab 1. Januar 2016 aufgrund der teilweise signifikanten Zahlungen in den Risikoausgleich ganz wegfallen (ZH, SZ, GL, NW, OW, FR, SO). In der Altersgruppe 19 – 25 Jahre wird die OKPPrämienanpassung je nach Kanton und Tarifregion daher höher ausfallen. Rabattänderung Hausarztmodell CASAMED Unsere Versicherten im Hausarztmodell CASAMED mit Wohnsitz in den Kantonen AG, ZH und SO erfahren infolge Rabattkürzung einen zusätzlichen Prämienschub. Je nach Tarifregion liegt die Bandbreite der neuen Rabattsätze zwischen 6 % und 10 %. Tarif-Nullrunden bei den meisten Zusatzversicherungen und bei der Taggeldversicherung Bei der Mehrheit der Produkte, nämlich bei PLUS, Zahnpflege-, Spitalpflege-Versicherung allgemein und halbprivat sowie UTI und KTI, bleiben die Prämien auch für das neue Jahr abermals stabil. Somit steigt Ihre Prämie bei den erwähnten Produkten nur bei einem eventuellen Wechsel in eine höhere Altersgruppe an. Dies gilt übrigens auch für die freiwillige Taggeldversicherung (Salärausfallversicherung). Lediglich beim Produkt TOP – aber nur in den Altersgruppen 0 – 18, 19 – 25 und 26 – 40 – sowie beim Produkt Spitalpflege-Versicherung privat in den Altersgruppen 19 – 25, 26 – 40 und ab 66. Altersjahr erfolgt für diese Versicherten aus kosten- und risikobedingten Gründen eine teils deutliche Tariferhöhung. Wichtige Hinweise für Sie Ihre persönliche Versicherungsprämie entnehmen Sie bitte der beiliegenden neuen Versicherungspolice, gültig ab 1. Januar 2016. Bitte prüfen Sie diese genau und teilen Sie uns allfällige Berichtigungen umgehend mit. Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihre persönliche Versicherungspolice stets gut aufzubewahren, falls Sie das Dokument später als Nachweis für den Bezug allfälliger Prämienverbilligungsbeiträge benötigen sollten. Besten Dank! Zahlungsausstände wie z. B. für Prämien und/oder Kostenbeteiligungen bestehen. Sofern Sie per 1. Januar 2016 eine Anpassung Ihrer Versicherungsdeckung wünschen (z. B. Franchise ändern, neue Zusatzversicherungen beantragen, Unfalldeckung in der Grundversicherung einoder ausschliessen, Wechsel zum Hausarztmodell CASAMED), teilen Sie uns Ihre Änderungswünsche bitte schriftlich und umgehend mit – spätestens jedoch bis 30. November 2015 – oder nehmen Sie dies einfach und bequem online auf www.aquilana.ch SERVICE selber vor. Versicherte, die ihre Zahlungsperiodizität ändern und somit vom Skonto profitieren möchten, bitten wir infolge vorschüssigen Prämieninkassos, dies bis 16. November 2015 mitzuteilen. Das Reglement über die Krankenversicherung nach KVG (KVR) inklusive Zusatzreglement für das Hausarztmodell CASAMED wurde leicht modifiziert. Zur Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen wurden in der neuen Ausgabe präzisierende und inhaltliche Änderungen in Artikel 17 (Verrechnung/Rückerstattungspflicht), Artikel 21 Abs. 1 (Leistungseinschränkungen bei Zahlungsverzug), Artikel 24 Abs. 2 (Prämienreduktionen/Prämienverbilligung) und Artikel 27 Abs. 3 (Kostenbeteiligung bei Mutterschaft) vorgenommen. Die Änderungen in den erwähnten Artikeln sind im neuen KVR, Ausgabe 2016, im Detail umschrieben und grundsätzlich auch für die bereits bestehenden Versicherungen gültig. Das neue KVR kann auf unserer Website unter www.aquilana.ch SERVICE Bestimmungen & Formulare abgerufen werden. Gerne senden wir Ihnen diese Unterlagen auf Verlangen auch per Post zu. Die ordentliche Kündigungsfrist bei den Zusatzversicherungen ist per 30. September 2015 abgelaufen. Daher können die Zusatzversicherungen per 31. Dezember 2015 nur noch im Fall einer altersbedingten Tarifumstufung oder bei einer Tarifanpassung aufgehoben werden. Dies bedarf der schriftlichen Form mit Posteingang bis spätestens 30. November 2015. Falls Sie einen Versichererwechsel im Rahmen der Grundversicherung vorsehen, muss Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens 30. November 2015 bei uns eingetroffen sein. Ein Kassenwechsel ist zudem aus rechtlichen Gründen nur dann zulässig, wenn bei Aquilana keine Für Ihre nächste Steuererklärung erhalten Sie bis spätestens Mitte Februar 2016 automatisch eine Zusammenstellung Ihrer Prämien- sowie Gesundheitskosten für das Jahr 2015. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass wir für Sie im Jahr 2015 Leistungen abgerechnet haben. info 04 | Oktober 2015 Umweltabgaben fliessen via Krankenkassen an die Bevölkerung zurück Der Bund erhebt Lenkungsabgaben auf umweltbelastenden Stoffen. Diese Gelder fliessen via Krankenkassen an die Bevölkerung zurück. 2016 werden es über CHF 520 Mio. sein. Seit 2008 erhebt der Bund auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas eine CO2-Abgabe. Die CO2Abgabe ist keine neue Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe, die den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen fördern soll. Die Einnahmen bleiben nicht in der Staatskasse, sondern werden nach Abzug der Finanzierungshilfen für Gebäudeprogramm und Technologiefonds an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Aus der CO2-Abgabe steht 2016 ein Betrag von CHF 410 Mio. für die Bevölkerung bereit. Davon profitieren jene Haushalte, die weniger klimabelastende Brennstoffe verbrauchen als der Durchschnitt. Hinzu kommen CHF 110 Mio. aus der VOC-Abgabe (flüchtige organische Verbindungen). Diese Gase entstehen bei der Verwendung von Lösungsmitteln. Sie sind mitverantwortlich für die hohen Ozonwerte im Sommer. Umweltabgabe 2016 Insgesamt verteilt der Bund damit im kommenden Jahr CHF 520 Mio. aus Umweltabgaben an die Bevölkerung zurück. 2016 wird allen OKP- und CASAMED-Versicherten mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 62.40 an Umweltabgaben ausbezahlt. Dieser Betrag ist mit CHF 5.20 pro Monat (Jahr 2015 = CHF 5.20) in Ihrer Versicherungspolice aufgeführt und wird von der Prämie in Abzug gebracht. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sorgt damit für die Verteilung der Umweltabgaben an die Bevölkerung. gesenkt werden. Umweltabgaben verteuern umweltschädigende Stoffe und schaffen damit einen Anreiz, sparsamer damit umzugehen. Zugleich sind sie verursachergerecht, wie es das Umweltgesetz verlangt: Wer wenig solche Stoffe verbraucht, erhält unter dem Strich mehr zurück, als er oder sie an Abgaben bezahlt hat. Die Vergütung der Umweltabgaben über die obligatorische Krankenversicherung hat sich bewährt. Sie hat sich als transparent und kostengünstig erwiesen. Grundlage für das Vergütungssystem ist eine Vereinbarung zwischen dem Krankenkassenverband santésuisse und dem BAFU. Internet: www.bafu.admin.ch/ co2-abgabe und www.bafu.admin.ch/ voc. Wer die Umwelt schont, wird belohnt Der Grundgedanke hinter dieser Umverteilung ist einfach: Die Umweltbelastung soll unserer Gesundheit und Umwelt zuliebe Gut zu wissen Attraktive Sparmöglichkeiten So können Sie Ihre Prämienbelastung in der OKP spürbar reduzieren: Wählbare Franchisen für Erwachsene Jahresfranchise Max. zulässiger Rabatt/Jahr CHF 500.– CHF 140.– CHF 1’000.– CHF 490.– CHF 1’500.– CHF 840.– CHF 2’000.– CHF 1’190.– CHF 2’500.– CHF 1’540.– Hausarztmodell CASAMED. Diese besondere Versicherungsform honoriert die freiwillige Einschränkung der Arztwahl mit einer Reduktion bis zu 10 %. Die mitwirkenden Hausärzte sind auf unserer Website ersichtlich. CASAMED kann in der gesamten Deutschschweiz auch in Kombination mit einer wählbaren Franchise abgeschlossen werden. + Bild Unfallausschluss. Überprüfen Sie, ob Sie die Unfalldeckung benötigen. Wenn Sie berufstätig sind und beim gleichen Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie bei ihm gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Dann können Sie die Unfalldeckung in der OKP ausschliessen und damit rund 6 % Prämien sparen. Prämienverbilligung. Prüfen Sie, ob Sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben. Seit 1. Januar 2014 ist die Prämienverbilligung in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt. Der Kanton meldet uns Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung, und wir weisen diesen direkt auf der Prämienrechnung der obligatorischen Grundversicherung aus. Auf der Police ist der Hinweis auf die Prämienverbilligung daher nicht aufgeführt. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der zuständigen Stelle zur Prämienverbilligung in Ihrem Wohnkanton. 03 /2014 Prämienskonto. Zahlen Sie Ihre Prämie jährlich oder halbjährlich. Wir gewähren Ihnen 1 % Skonto, wenn Sie Ihre Prämie jährlich vorausbezahlen, und 0,5 % Skonto bei halbjährlicher Vorauszahlung. Weitere Konditionen und Optimierungsmöglichkeiten können Sie einsehen unter: www.aquilana.ch } SERVICE } Prämien sparen. info 04 | Oktober 2015 Prämienkorrektur gemäss Artikel 106 Krankenversicherungsgesetz (KVG) Die Aufsichtsbehörde BAG hat in ihrer Verordnung vom 25. August 2015 die Höhe des Prämienzuschlags für 2016 erlassen. Die Prämienkorrektur von Aquilana betrifft Sie, wenn Sie am Stichtag 1. Januar 2016 bei uns OKP-versichert sind und auch Anspruch auf die Umweltabgabe haben. Je nachdem, in welchem Kanton Sie jeweils am 1. Januar Ihren Wohnsitz haben, erhalten Sie einen Prämienzuschlag oder eine Prämiengutschrift. Ein Kantonswechsel oder ein Neueintritt während des Jahres bleibt für 2016 somit unberücksichtigt. Wenn Sie in einem der folgenden Kantone wohnen, wird Ihnen ab 1. Januar 2016 der nachstehende Betrag von der Umweltabgabe wieder abgezogen: Kanton Pro Monat AR, BE, BL, GL, JU, NW, OW, SH, SO, UR CHF 4.00 LU CHF 1.50 Der Zuschlag entspricht höchstens dem Betrag der Umweltabgabe. Er ist auf der Police der betroffenen Versicherten (OKP/CASAMED) als «Gesetzlicher Prämienzuschlag gemäss Artikel 106 KVG» ausgewiesen. Prämie abgezogen oder den Versicherten getrennt ausbezahlt. Nähere Informationen über die Höhe der Prämiengutschrift sowie über den Ablauf dieser Prämienrückerstattung erhalten die betroffenen Versicherten im Frühling 2016. Aquilana leistet ihren Beitrag zur Prämienkorrektur, indem sie auf einen Einmalzuschlag auf den Prämien 2016 verzichtet und den Betrag von CHF 33.– pro versicherte Person bereits mit einer im Geschäftsjahr 2014 gebildeten Rückstellung finanziert. Anfang 2016 wird das BAG den Betrag der Prämiengutschrift berechnen, den die Versicherten mit Wohnsitz in den jeweiligen Kantonen erhalten, in denen zwischen 1996 und 2013 zu viel Prämien bezahlt wurden. Dieser wird entweder von der Juni- Mehr Informationen zur Prämienkorrektur finden Sie im beiliegenden Merkblatt der Aufsichtsbehörde BAG oder unter www.bag.admin.ch } Themen } Krankenversicherung } Revisionen der Krankenversicherung } Teilausgleich von Prämien. In eigener Sache Am Puls des Marktes – starke Image- und Kundenzufriedenheitswerte für Aquilana Das Krankenversicherungs-Tracking 2015 des Luzerner Marktforschungsinstituts amPuls attestiert Aquilana sehr gute Noten im Vergleich mit 13 grossen und mittleren Krankenversicherern. Aquilana hat ein überdurchschnittliches Gesamtimage bei ihren Kunden erzielt. Zudem haben wir die höchste Gesamtzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft aller untersuchten Krankenversicherer erzielt. Auch in diversen Detailergebnissen liegt Aquilana über dem Marktdurchschnitt und setzt sogar in vielen Service- und Imagebereichen den Benchmark (Produkte, Abrechnungen, Kommunikation, PreisLeistungs-Verhältnis, Prämien-Sparmodelle, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit des Angebots, Website). Dieses äusserst erfreuliche Ergebnis lässt sich anhand der nebenstehenden Beurteilungskriterien belegen. Diese Ergebnisse spornen uns an, unseren Kunden auch in Zukunft einen prompten und kompetenten Service zu bieten. Sie haben es verdient! (Skala von 1 bis 10) Image-Gesamtnote aus Kundensicht Durchschnitt 8,0 Benchmark 8,4 Aquilana 8,4 Weiterempfehlungsbereitschaft Durchschnitt 7,5 Benchmark 8,2 Aquilana 8,2 Gesamtzufriedenheit Durchschnitt 8,1 Benchmark 8,7 Aquilana 8,7 Beurteilung der Servicebereiche Durchschnitt 8,0 Benchmark 8,4 Aquilana 8,4 ¾¾ Beilagen: Versicherungspolice(n) 2016, Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Sicherheit mit Zukunft. Impressum info – Mitgliederinformation der Aquilana Versicherungen Erscheint 4-mal jährlich, 4-sprachig, Auflage total 33’600 Bruggerstrasse 46, CH-5401 Baden Tel. 056 203 44 44, Fax 056 203 44 99 www.aquilana.ch
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