kleine anfrage antwort - Landtag Mecklenburg Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
6. Wahlperiode
Drucksache 6/4619
24.11.2015
KLEINE ANFRAGE
des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD
Tagespauschalen
und
ANTWORT
der Landesregierung
Im Zusammenhang mit der Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern und Flüchtlingen werden den Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungs-Genossenschaften, Immobilienunternehmen,
Hoteliers, aber auch privaten Vermietern und Investoren von den Verwaltungen oftmals Tagespauschalen pro Person gezahlt. Kritiker des jetzigen
Systems schlagen vor, die Tagespauschalen abzuschaffen und stattdessen
nur noch die tatsächlich anfallenden Kosten zu begleichen, wodurch Einsparungen für den Staat realisiert werden könnten.
1. Welche gesetzlichen Grundlagen rechtfertigen bzw. ermöglichen es,
dass Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungs-Genossenschaften, Immobilienunternehmen, Hoteliers, aber auch private
Vermieter und Investoren im Zuge der Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern und Flüchtlingen von den Verwaltungen
oftmals Tagespauschalen pro Person erhalten?
Gemäß § 3 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten Leistungsberechtigte in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes nach § 1 Leistungen zur
Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und
Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Der notwendige
Bedarf wird durch Sachleistungen gedeckt.
Nach Absatz 2 des § 3 Asylbewerberleistungsgesetz sind bei einer Unterbringung der
Leistungsberechtigten außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Absatz 1 des
Asylgesetzes zur Deckung des notwendigen Bedarfs (Ernährung, Unterkunft, Heizung,
Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts) vorrangig
Geldleistungen zu gewähren.
Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom
20. November 2015 beantwortet.
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Anstelle der Geldleistungen können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, zur
Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von
Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt werden. Der Bedarf für Unterkunft,
Heizung und Hausrat wird gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht.
Die Form der Vergütung der Unterkunftskosten gegenüber Vermietern beziehungsweise der
Verpflegungskosten gegenüber Versorgern ist rechtlich nicht normiert. Insofern können
sowohl das Land als auch die Kommunen entscheiden, ob die Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Form von Tagespauschalen vergütet wird.
2. Welche diesbezüglichen Praktiken/Verfahrensweisen gibt es nach
Kenntnis der Landesregierung in den Kreisen und kreisfreien Städten
des Landes Mecklenburg-Vorpommern?
Üblicherweise werden von den Kommunen des Landes für Unterkünfte von Asylbewerbern
(Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Wohnungen) monatliche Mieten gezahlt.
Verpflegungskosten sind grundsätzlich Bestandteil der monatlichen Geldleistungen nach § 3
Absatz 2 Satz 2 Asylbewerberleistungsgesetz, sodass hier keine gesonderten Verpflegungskosten durch die Kommunen getragen werden.
Soweit für die Unterbringung von Asylbewerbern nicht ausreichend Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Wohnungen zur Verfügung stehen (§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 4
Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz), werden Asylbewerber derzeit vorübergehend in Notunterkünften untergebracht. Für einzelne Notunterkünfte erfolgt statt monatlicher Mietzahlungen eine Vergütung nach Plätzen (Tagespauschale). Soweit durch die örtlichen
Gegebenheiten einer Notunterkunft die Zubereitung von Verpflegung durch die Asylbewerber
selbst nicht möglich ist, wird die Verpflegung als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Die
Vergütung gegenüber dem Versorger erfolgt dann branchenüblich durch pauschalierte Tagesverpflegungssätze.
Die Landkreise und kreisfreien Städten haben hierzu Folgendes mitgeteilt:
Landeshauptstadt Schwerin:
Die Landeshauptstadt Schwerin rechnet sämtliche Kosten spitz ab.
Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Pauschalen, die Unterbringung und Verpflegung enthalten, werden im Landkreis
Ludwigslust-Parchim nur in unten aufgeführten Einzelfällen gezahlt.
Verpflegungskosten werden lediglich in einem Fall gezahlt. Hier erfolgt eine Abrechnung
nach der Anzahl der Essen.
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Was die Unterbringungskosten betrifft, so wird lediglich in einem Fall eine die Miete und die
Nebenkosten enthaltende Tagespauschale gezahlt. An zwei Standorten wird eine nach Tagessätzen berechnete Kaltmiete gezahlt, die Nebenkosten werden hier gesondert nach Verbrauch
abgerechnet. Für die Gemeinschaftsunterkünfte und ein Übergangswohnheim wird eine Miete
zuzüglich der Nebenkosten nach Verbrauch gezahlt.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Tagespauschalen im Rahmen der Versorgung sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
nicht die gängige Praxis. Es erfolgte in einem Fall für kurze Zeit die Unterbringung in einem
Hotel, dort waren keine Kochmöglichkeiten vorhanden. Die Unterbringung konnte aufgrund
der Kurzfristigkeit nicht anders abgesichert werden.
Landkreis Rostock:
Grundsätzlich verpflegen sich die untergebrachten Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften
und dezentralen Wohnungen selbst. In Ausnahmefällen, wenn eine Selbstverpflegung
aufgrund der Räumlichkeiten nicht möglich ist, vereinbart der Landkreis Rostock mit den
Lieferanten von Verpflegung Verpflegungspauschalen.
Landkreis Vorpommern-Greifswald:
In dem Landkreis werden grundsätzlich keine Tagespauschalen ausgehandelt.
Landkreis Vorpommern-Rügen:
Im Landkreis Vorpommern-Rügen werden keine Pauschalen für Unterkunft gezahlt. Es
werden lediglich, und dies ausnahmsweise, Tagespauschalen für Verpflegung gezahlt und
zwar in den Einrichtungen, wo keine Möglichkeit zur eigenen Essenszubereitung für die
Asylbewerber vorhanden sind, so zum Beispiel in einer Notunterkunft des Landkreises.
Die Hansestadt Rostock und der Landkreis Nordwestmecklenburg haben keine Angaben
gemacht.
3. Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem von Kritikern des
momentanen Systems unterbreiteten Vorschlag, die Tagespauschalen
abzuschaffen und stattdessen nur noch die tatsächlich anfallenden
Kosten zu begleichen, wodurch Einsparungen für den Staat realisiert
werden könnten?
Für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern werden ausweislich der bei den
Kommunen durchgeführten Umfrage nur in Einzelfällen Tagespauschalen gezahlt. Soweit die
Abrechnung der Kosten nach Tagespauschalen erfolgt, ist dies branchenüblich. Pauschalen
bilden dann die durchschnittlich zu erwartenden Kosten ab. Tatsächliche Einsparpotenziale
sind aus Sicht der Landesregierung hier nicht zu realisieren.
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4. In welcher Bandbreite wurden bisher „pro Person Tagespauschalen“
mit welchem Leistungsinhalt vereinbart?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
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