Bedingungen für die Annahme von Altreifen

Annahmebedingungen
Verantw.: Leiter Zementproduktion
Altreifen
Qualitätsmanagementsystem
Système de management de la qualité
Weisung 9_443
Bedingungen für die Annahme von Altreifen:

Reifen (PKW, LKW, Traktor) bis zu einem maximalen Durchmesser von
130 cm, einer maximalen Breite von 40 cm und einer minimalen Breite
von 10 cm

Keine Fremdbestandteile wie Felgen, Schläuche u. ä.

Der Reifen muss für die Rollenbahn transportfähig sein, d.h. es müssen
komplette Reifen sein, ohne Einbeulungen u.ä. (Qualitätsklasse A)
(Nicht förderbare Altreifen werden nicht angenommen)
 Nicht konforme Altreifen und Fremdbestandteile müssen
sofort vom Lieferanten zurückgenommen werden
Abwicklung der Anlieferung
 Sämtliche Anlieferungen haben über die Stoffwaage zu erfolgen
 Anlieferzeiten : Mo - Do
Fr
07:00 – 11:45 und 13:15 – 16:30
07.00 – 11:45
 Disposition: Herr Andreas Graf, Tel 062 887 76 40
 Werden Altreifen ins Zwischenlager im Steinbruch gefahren, sind die
Transporteure verpflichtet, vor der Ausfahrt auf dem bestehenden
Waschplatz im Jakobsberg die Fahrzeugräder zu reinigen.
 Bei der Ein- und Ausfahrt des Steinbruchareals sind die Chauffeure
angewiesen, sich an eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h zu
halten.
Interne Massnahmen bei nicht konformer Lieferung
Sofortmassnahme:
Nicht-Annahme bzw. Sperrung der Lieferung; Nichtkonformes
Material an Lieferant zurückgeben
Dokumentation:
Q-Meldung z.H. AbtL Produktionsanlagen
Ausgabe vom: 27.08.07
Erstellt: Bol, Roh, Gra
Ersetzt Ausgabe vom: 16.08.05
Geprüft und freigegeben: Bol
Gedruckt am: 16.08.12
Seite 1 von 1