DIE ANNAHME DER MASSENEINWANDERUNGS

Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Staatssekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation SBFI
DIE ANNAHME DER MASSENEINWANDERUNGS-INITIATIVE UND
IHRE AUSWIRKUNGEN AUF DIE BETEILIGUNG DER SCHWEIZ AN ERASMUS+
Information vom 1. Dezember 2015
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI informiert laufend über den
Stand zu Erasmus+:
 Aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 sind die
Verhandlungen zur Assoziierung am Programm Erasmus+ sistiert und die Schweiz kann
sich lediglich im Status eines Drittstaates beteiligen.
 Eine Teilnahme von Schweizer Institutionen als Projektpartner im Status eines Drittstaates
(Partnerland) ist weiterhin möglich. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Schweizer Institutionen sind jedoch deutlich eingeschränkt.
 Der Bundesrat hat deshalb am 16. April 2014 eine Übergangslösung für Erasmus+ im Sinne
der früheren indirekten Teilnahme für das Jahr 2014 verabschiedet. Am 19. September 2014
hat er diese Übergangslösung für die Jahre 2015 und 2016 verlängert. Die Übergangslösung priorisiert die Mobilität. Mit den vorhandenen Mitteln sollen auch Incoming-Mobilitäten unterstützt werden, wenn gleichzeitig gegenseitige Outgoing-Mobilitäten mit den europäischen Partnern vereinbart werden.
 Der Bundesrat arbeitet weiterhin daran, den Beschluss der Schweizer Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger koordiniert und im Interesse der betroffenen Personen, ob schweizerischer oder europäischer Nationalität, umzusetzen. Erklärtes Ziel bleibt eine vollständige
Assoziierung der Schweiz an Erasmus+.
A. FAKTEN
Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ bis 2013
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Das bilaterale Abkommen zwischen der CH und der EU zur Assoziation an den EU-Programmen
„Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ hat bis zum effektiven Auslaufen der bis Ende 2013
gestarteten Projekte uneingeschränkte Gültigkeit.

Die Finanzierung von CH-Projektnehmern ist bis ans Ende der Projekte gesichert.
„Erasmus+“

Die Verhandlungen mit der EU in Bezug auf die Assoziierung sind im Gefolge der Annahme der
Masseneinwanderungs-Initiative derzeit sistiert; die EU verweist auf das Prinzip der Personenfreizügigkeit als Schlüsselbestandteil der bilateralen Verträge.

Ein Überblick über die Struktur und die verschiedenen Programmbereiche von Erasmus+ findet sich
auf der Webseite des SBFI.
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Umfassende Informationen finden sich auf der Website der Europäischen Kommission. Unter anderem werden dort alle laufenden Aufforderungen und Ausschreibungen publiziert. Auch findet sich
ein Überblick über die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten für Institutionen aus Partnerländern (Programmleitfaden).
Staatssekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation SBFI
www.sbfi.admin.ch
B. TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND EMPFEHLUNGEN AN ANTRAGSTELLER
B.1 Mobilitätsprojekte (Leitaktion 1)
Anträge für Schweizer Teilnahmen sind an die mit der Umsetzung der Übergangslösung betraute ch
Stiftung zu richten. Die genauen Bedingungen und das Teilnahmeverfahren für Mobilitätsprojekte auf
allen Bildungsstufen sind auf ihrer Webseite publiziert: www.ch-go.ch.
Die Frist zur Einreichung von Mobilitätsprojekten im Jahr 2016 läuft bis am 4. März 2016. Für die Mobilität im Bereich der ausserschulischen Jugendarbeit sind noch zwei spätere Antragsfristen vorgesehen.
B.2 Kooperationsprojekte und Unterstützung politischer Reformen (Leitaktionen 2/3)
Bei diesen Aktionen bestehen zwei Teilnahmemöglichkeiten im Partnerlandmodus: entweder als EUfinanzierte „full partner“ oder als eigenfinanzierte „associated partner“.

„full partner“: Schweizer Institutionen können als Partner weiterhin im Rahmen des regulären Antragsverfahren von Erasmus+ teilnehmen und werden direkt aus EU-Budgets finanziert. Dafür gelten Sonderbedingungen. Es sind unter anderem keine Koordinationsfunktionen für Institutionen aus
Partnerländern möglich und Gesuche müssen dem Gebot der notwendigen Mindestanzahl an Partnern und Programmländern (die Schweiz nicht mitgezählt) Rechnung tragen. Diese Projektteilnahmen werden vom SBFI nicht zusätzlich gefördert.

„associated partner“: Als Alternative steht Schweizer Institutionen eine Projektteilnahme als assoziierte Partner offen, welche nicht aus EU-Budgets gefördert werden. Diese Antragsteller können im
Rahmen der Übergangslösung bei der ch Stiftung einen finanziellen Zuschuss beantragen. Nebst
der Annahme des Projektantrags durch die zuständigen Stellen auf EU-Ebene haben die Schweizer
Antragsteller zu belegen, dass ihre Beteiligung einen Beitrag zu den gemeinsamen von Bund und
Kantonen festgelegten Bildungszielen leistet. Die Teilnahmeverfahren für diese Projektfinanzierung
werden frühzeitig auf www.ch-go.ch verfügbar sein.
Für die Aktivitäten im Rahmen des Programmbereichs „Jean Monnet“ stehen im Unterschied zu den
restlichen Erasmus+ Aktionen jegliche Fördermöglichkeiten auch Partnern und Koordinatoren aus Partnerländern offen.
B.3 Informationen der Europäischen Kommission

Information vom Februar 2014:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/news/2014/20140209_de.htm
C. HINWEISE ZUR FINANZIERUNG
Die Finanzierung der Übergangsmassnahmen im Sinne der indirekten Teilnahme stützt sich auf den
Beschluss der eidgenössischen Räte vom 25. September 2013:
Art. 2
Sollten die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der
Europäischen Union im Hinblick auf die Beteiligung der Schweiz an «Erasmus für alle» erst nach dem
1. Januar 2014 zur Anwendung kommen, so können die Verpflichtungskredite für die Zeit bis zur Anwendbarkeit des Abkommens für die projektweise Beteiligung verwendet werden.
Die Ausgaben für die Übergangslösung, welche der Bundesrat am 16. April 2014 für die Ausschreibungen 2014 und am 19. September 2014 für die Ausschreibungen 2015-2016 beschlossen hat, sind grundsätzlich aus den ursprünglich mit Blick auf die Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ vorgesehenen
Programmbeiträgen an die EU-Kommission zu decken (22,7 Mio. CHF für 2014; 23,9 Mio. CHF für 2015
und 25,1 Mio. CHF für 2016). Das zusätzliche Budget von jährlich 1,2 Mio. CHF kommt ausschliesslich
der Lernmobilität zugute.
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Priorität wird der Mobilität eingeräumt. Der Budgetanteil bei den Projektaktivitäten bleibt gegenüber
den Vorgaben im Rahmen einer Vollbeteiligung deutlich reduziert. Nominell ist ein Budget von maximal 2,5 Mio. CHF jährlich vorgesehen. Priorität haben dabei dezentrale strategische Partnerschaften.
Am 1. November 2015 ist die Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM; SR 414.513) in Kraft getreten. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Förderung im Rahmen der Übergangslösung nachvollzogen.
D. KONTAKT
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Für Fragen zum Einreichen von Gesuchen:
ch Stiftung, Tel. +41 32 346 18 18, [email protected]

Für Fragen zu den Massnahmen des Bundes:
SBFI, Abteilung Bildungszusammenarbeit
Therese Steffen, Leiterin Abteilung Bildungszusammenarbeit,
Tel. +41 58 462 96 69, [email protected]
Gaétan Lagger, stv. Leiter Ressort Internationale Bildungsprojekte,
Tel. +41 58 463 26 74, [email protected]

Medienanfragen:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Ressort Kommunikation,
Tel. +41 58 462 96 90, [email protected]
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