Die wichtigsten Änderungen der Golfregeln ab 2016

Die wichtigsten Änderungen der Golfregeln 2016
Die R&A und die United States Golf Association (USGA) haben die Golfregeln 2016 angekündigt, diese
treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Die Regeln werden alle vier Jahre in Zusammenarbeit des R&A und
der USGA aktualisiert und betreffen alle Golfer Weltweit.
Zum besseren Verständnis wurden auch in den Erklärungen, Abschnitt 1 der Golfregeln, Änderungen
vorgenommen, so wurde zum Beispiel bei „Ball im Spiel“ ein zweiter Absatz eingefügt:
Ein Ball, der markiert aber nicht aufgenommen wurde, bleibt im Spiel. Ein Ball der markiert,
aufgenommen und wieder zurückgelegt wurde, ist zurück im Spiel egal ob der Ballmarker entfernt
wurde.
Golfregeln 2016
Regel 3-3. Zweifel über Spielweise
Wie der Spieler verfahren soll, der im Zweifel ist welches seine Rechte sind und er sich entscheidet
zwei Bälle zu spielen; und wie die Wettspielleitung feststellen soll, welcher Ball zählen sollte, falls die
Regeln das gewählte Verfahren für keinen der gespielten Bälle erlauben.
Ausnahmeregelung zu Regel 6-6d. Falsche Schlagzahl für das Loch – Ausnahme
Der Grund zu dieser Ausnahme ist, dass der Spieler für ein Loch eine niedrige als die tatsächlich
gespielte Schlagzahl einreicht und der Spieler vor dem einreichen seiner Scorekarte nicht wusste,
dass er sich Strafe zugezogen hat. In diesem Fall erhält der Spieler satt der Disqualifikation die Strafe
nach der anwendbaren Regel und weitere zwei Strafschläge für jedes der Löcher, an denen der
Spieler gegen Regel 6-6d verstoßen hat.
Ergänzung der Regel 14-1b. Schläger verankern
Nach der neuen Regel 14-1b sind Schläge verboten, bei denen der Schläger oder eine Hand den
Körper des Spielers berühren, oder bei denen ein Unterarm gegen den Körper gehalten wird, um den
Schläger zu fixieren oder abzustützen. Der Grund für die Änderung ist, dass nach Ansicht des R&A das
freie Schwingen des Schlägers ein wesentlicher Aspekt des Schlags ist.
Regel 14-3. Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung; bzw. Ungewöhnliche
Verwendung von Ausrüstungen
Es wurden einige Ergänzungen zu Regel 14-3 gemacht „ Ungebräuchliche Verwendung von
Ausrüstung“ wurde in „Ungewöhnliche Verwendung von Ausrüstung“ geändert und die Strafe der
Disqualifikation für den ersten Verstoß gegen Regel 14-3 während der festgesetzten Runde wurde
abgeändert in: Lochverlust im Lochspiel oder zwei Strafschläge im Zählspiel.
Bei nachfolgendem Verstoß folgt wie bisher die Disqualifikation.
Beim Spielen zwischen zwei Löchern wird die Strafe auf das nächste Loch zugerechnet.
Regel 18-2 Ball in Ruhe bewegt durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung
Regel 18 – 2b: Ball bewegt sich nach Ansprechen wurde zurückgezogen.
Grundsätzlich: Bewegt sich der Ball im Spiel, nachdem der Spieler ihn angesprochen hat, so richtet
sich die Strafe nach Regel 18-2 allein danach, ob einzig der Spieler verursacht hat, dass der Ball sich
bewegte.
Regel 25-2. Eingebetteter Ball
Anmerkungen dahingehend um zu klären wann ein Ball als eingebettet gilt und die Wettspielleitung
eine Platzregel einführen darf, die straflose Erleichterung für einen im Gelände eingebetteten Ball
gewährt.
Regel 26-2. Ball im Wasserhindernis gespielt
Diese Regel wurde zum besseren Verständnis in Bezug auf das Verfahren und die Strafschläge
umformatiert.
Anhang I. Platzregeln, Wettspielbedingungen
Die ehemaligen Teile A und B des Anhang I, der sich auf Platzregeln bezieht, wurden
zusammengeführt.
Anhang IV. Hilfsmittel und andere Ausrüstung
Punkt 5. Entfernungsmessgeräte wurde dahingehend geändert, dass, wenn eine Platzregel die
Benutzung von Entfernungsmessgeräten gestattet, ein Verstoß gegen Regel 14-3 nur dann vorliegt,
wenn der Spieler das Gerät für einen Zweck benutzt, den diese Regel verbietet.
War früher eine solche Platzregel in Kraft, hatte ein Spieler bereits gegen Regel 14-3 verstoßen, wenn
er ein Entfernungsmessgerät benutzte, dass auch Funktionen enthielt, deren Benutzung einen
Verstoß gegen Regel 14-3 darstellte, unabhängig davon, ob diese Funktionen vom Spieler benutzt
wurde oder nicht.
Amateurstatut
Regel 3-1b. Preisgeld für wohltätige Zwecke
Regel 3-1b wurde eingeführt, um Amateurgolfern die Möglichkeit zu geben, an Turnieren
teilzunehmen, bei dem ein Preisgeld oder ein entsprechender Gegenwert zu gewinnen ist, das dann
aber an eine anerkannte Wohltätigkeitsorganisation gespendet werden muss, vorausgesetzt der
Veranstalter hat die vorherige Genehmigung beim Dachverband (ÖGV) eingeholt.
Regel 4-3. Golf bezogene Aufwendungen
Die neue Regel 4-3 wurde eingeführt um klarzustellen, dass ein Golfamateur eine angemessene
Aufwandsentschädigung, welche die tatsächlichen Ausgaben nicht übersteigt, für nicht Wettspiel
bezogene, aber mit Golf in Verbindung stehende Aktivitäten erhalten darf.
Regel 9-2b(I). Wartefrist; Berufsgolf, Reamateurisierung
Die Wartezeiten wurden dahingehend geändert:
bis 6 Jahre Wartefrist 1 Jahr
über 6 Jahre oder mehr Wartefrist 2 Jahre
Zu beachten ist aber, wie umfangreich um Preisgeld gespielt wurde welches Niveau und mit welchen
Ergebnissen der Antragsteller an den Wettspielen teilgenommen hat.
ÖGV Championship Committee 2015
Hans Kienesberger