Aktuelles Aut-idem-Kreuz: Komplizierte Situation bei Erstanbieterverordnung Service Hochpreisige Arzneimittel Teil 1: Von der Rarität zur Routine Service BtM im Reisegepäck NEU Wissen wird jetzt mit DAPs-Wissenspunkten belohnt g o l a i D t h e ke o p A n e h c s t n des Deu Das Magazi n Po r ta l s plus OTC Dialog azin des Das OTC-Mag MIT HTSPOSTER IC S R ÜBE eräte Blutzuckermessg und Zubehör Kontrazeptiva r oralen Alternativen zu Anwendung Schwerpunktthema: Pharmazeutische Bedenken s thekenPortal DeutschenApo 27 2015 1 I N DI E S E R AUS G A BE L INHALT Pharmazeutische Bedenken 3 Aut-idem-Kreuz: Komplizierte Situation bei Erstanbieterverordnung 7 Interview mit Prof. J. Hecken zur Substitutions- ausschlussliste 8 Fragen zur Arzneimittelabgabe 12 NEU: Wissen wird jetzt mit DAPs-Wissenspunkten belohnt 15 Hochpreisige Arzneimittel Teil 1: Von der Rarität zur Routine 18 BtM im Reisegepäck 22 Impressum 28 Blutzuckerteststreifen auf vdek-Rezept 29 Hat die Reiseapotheke ausgedient? 33 Preisbildung in der Apotheke Bedeutung von OTC-Aktionsangeboten 40 Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten 42 Wissensfragen zum Heft 47 Arbeitshilfe 48 Unsere Online-Medien: iebe Leserin, lieber Leser, der entscheidende Part der Arzneimittelversorgung findet in der Apotheke statt: Die Medikamentenabgabe. Dabei haben die Apothekerinnen und Apotheker mitunter auch Einfluss auf die Patiententherapie – und können sich in bestimmten Fällen z. B. gegen die Abgabe entscheiden, indem sie Pharmazeutische Bedenken anmelden. Da sich nach wie vor viele Apotheken scheuen, von diesem Mittel Gebrauch zu machen, haben wir das Thema im vorliegenden Dialog zum Hauptbeitrag gemacht. Im Dezember letzten Jahres trat die sogenannte Substitutionsausschlussliste in Kraft, eine Erweiterung der Wirkstoffliste ist geplant – in den Apotheken sorgt das Dokument keineswegs nur für Begeisterung. Professor Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, stand uns im Interview ab Seite 8 Rede und Antwort zu seiner Einschätzung in Bezug auf die „Non-Aut-idem-Liste“. Das DeutscheApothekenPortal möchte ab sofort das Interesse der Apothekenmitarbeiter an Fortbildungen mit DAPs-Wissenspunkten belohnen. Auf Seite 15 erfahren Sie, wie Sie sich diese Punkte sichern können. Der Sommer kommt und bringt die Ferienzeit mit sich – in den Apotheken hat, vor allem im OTCBereich, die „Reiseapotheke“ Saison. Natürlich informieren wir Sie auch dieses Jahr über aktuelle Produktempfehlungen (ab Seite 34) und geben passende Beratungshilfen (Seite 33). Wie es sich mit Betäubungsmitteln in der Reiseapotheke verhält, lesen Sie auf Seite 22. In diesem Sinne: Schöne Ferien! www.DeutschesApothekenPortal.de Ihr Günter C. Beisel DAP E-Mail-Newsletter Bleiben Sie mit uns im Dialog! DAP Foren von Apothekern für Apotheker 2 2 www.DeutschesApothekenPortal.de SERV ICE Pharmazeutische Bedenken P harmazeutische Bedenken können von Apotheken geltend gemacht werden, wenn in einem begründeten Einzelfall aus Gründen der Therapiesicherheit anstelle eines Rabattarzneimittels das verordnete Präparat abgegeben wird. Doch was muss bei der Anwendung Pharmazeutischer Bedenken beachtet werden und in welchen Fällen droht vielleicht sogar eine Retaxation? Häufig kommt es in Apotheken zu Abgabesituationen, in denen der Austausch eines verordneten Arzneimittels auf ein Rabattarzneimittel Probleme verursacht. Ist die Therapie durch den Austausch gefährdet, steht der Apotheker vor der Entscheidung, ob die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken sinnvoll ist. Die Umsetzung Pharmazeutischer Bedenken sollte in jeder Apotheke bekannt sein, doch es gibt viele Fragen zu diesem Thema und nicht zuletzt die Angst vor Retaxationen hält noch immer viele Apothekenteams davon ab, von diesem „Werkzeug“ Gebrauch zu machen. Typische Fragen, die in Bezug auf „Pharmazeutische Bedenken“ in Apotheken auftreten: - Wo sind die rechtlichen Grundlagen zu finden? - Wann werden Pharmazeutische Bedenken angewendet? - Was muss bei der Dokumentation beachtet werden? - Gibt es Retaxationen und wenn ja, aus welchen Gründen? Rechtliche Grundlagen Apotheken sind verpflichtet, vorrangig rabattierte Arzneimittel abzugeben. Demnach muss ein verordnetes, nicht rabattiertes Arzneimittel in der Regel gegen ein Rabattarzneimittel ausgetauscht werden. Die Verpflichtung dazu findet sich im SGB V § 129, weitere Details zur Abgabe (z. B. die Kriterien zur Austauschbarkeit) werden im Rahmenvertrag definiert. www.DeutschesApothekenPortal.de Rahmenvertrag § 4 (2): „Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V („rabattbegünstigtes Arzneimittel“) besteht […].“ Im Rahmenvertrag ist ebenfalls beschrieben, wann die Apotheke von der Abgabe eines Rabattarzneimittels absehen darf: - Rabattarzneimittel nicht lieferbar - dringende Versorgung erforderlich (z. B. im Notdienst oder in einem akuten Fall) - Fälle „gemäß Apothekenbetriebsordnung § 17 (5)“ Rahmenvertrag § 4 (3): „Ist ein rabattbegünstigtes Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar und macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Arzneimittels erforderlich (Akutversorgung, Notdienst), hat die Apotheke dies auf der Verschreibung zu vermerken, das vereinbarte Sonderkennzeichen aufzutragen und ein Arzneimittel nach den Vorgaben des Absatzes 4 abzugeben; […] Gleiches gilt in Fällen des § 17 Absatz 5 Apothekenbetriebsordnung.“ Apothekenbetriebsordnung § 17 (5) Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten: „Die abgegebenen Arzneimittel müssen den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Arzneimittelversorgung entsprechen. Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist.“ Der genannte Abschnitt der ApBetrO § 17 (5) regelt, dass der Apotheker ein Arzneimittel erst dann abgeben darf, wenn jegliche Irrtümer oder Bedenken bezüglich der Verordnung ausgeräumt sind. Zwar wird der Begriff „Pharmazeutische Bedenken“ selbst weder im Rahmenvertrag noch in der ApBetrO erwähnt, ist aber mit den zitierten Abschnitten gemeint. Weitere Erklärungen dazu finden sich im Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag. 3 S E RV IC E Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag, § 4 Absatz 3: „2. Pharmazeutische Bedenken Ebenfalls besteht die Möglichkeit, von der Verpflichtung zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel abzusehen, wenn aus Sicht des Apothekers im konkreten Einzelfall pharmazeutische Bedenken (§ 17 Absatz 5 ApBetrO) entgegenstehen. […] Pharmazeutische Bedenken bestehen, wenn durch den Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit im konkreten Einzelfall gefährdet sind.“ Rechtlich ist die Möglichkeit zur Anwendung Pharmazeutischer Bedenken also im Rahmenvertrag und in der ApBetrO verankert. Nähere Erläuterungen finden sich dort allerdings nicht, sondern im Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag. Wann werden Pharmazeutische Bedenken angewendet? Ob Pharmazeutische Bedenken angewendet werden können, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Folgende Kriterien sollten aber stets geprüft werden, denn treffen diese auf eine Verordnung bzw. den Patienten zu, so könnten sich durch den Austausch auf ein Rabattarzneimittel möglicherweise Probleme ergeben: - Kritischer Arzneistoff (z. B. Wirkstoff mit geringer therapeutischer Breite) - Kritische Indikation (z. B. Parkinson) - Kritische Darreichungsform (z. B. DRF, die einer ausführlichen Schulung bedarf) - Kritische Patientengruppe (z. B. älterer, multimorbider Patient) In vielen Fällen kommen mehrere Faktoren zusammen, die schließlich zu der Entscheidung führen, mittels Pharmazeutischer Bedenken eine Substitution zu verhindern. Wichtig ist, dass die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken jeweils individuell zugeschnitten auf den betroffenen Patienten begründet (und dokumentiert) wird. Eine Entscheidungshilfe und Argumente, wie Pharmazeutische Bedenken begründet werden können, finden sich auch in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“, die von der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft erarbeitet wurde. Zum Download der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“: www.DAPdialog.de/2713 Praxis-Tipp für Apotheken Das DeutscheApothekenPortal stellt in der Rubrik „Pharmazeutische Bedenken“ umfangreiche Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Neben der Aufarbeitung verschiedener konkreter Fallbeispiele finden sich dort auch weitere Tipps zur praktischen Umsetzung. Hier geht’s zur Rubrik „Pharmazeutische Bedenken“: www.DAPdialog.de/2714 Vorgehensweise zur Anwendung Pharmazeutischer Bedenken Ergibt sich in der Apotheke die Situation, dass eine Substitution des verordneten Arzneimittels aufgrund eines Rabattvertrags zu Problemen führen könnte, muss zunächst in einem Beratungsgespräch erörtert werden, ob diese nach entsprechender Beratung bzw. Schulung des Patienten beseitigt werden können und eine Substitution anschließend doch möglich ist. Befürchtet der Apotheker dennoch, dass eine Substitution das Erreichen des Therapieziels gefährdet, kann er Pharmazeutische Bedenken geltend machen. Vorgehensweise bei der Anwendung Pharmazeutischer Bedenken gem. Rahmenvertrag § 4 (3): • Dokumentation der individuellen Begründung auf dem Rezept mit Datum und Handzeichen abzeichnen – Achtung: ein Stempelaufdruck „Pharmazeutische Bedenken“ alleine reicht nicht aus! Abb. Aus der Rubrik „Pharmazeutische Bedenken“, www.deutschesapothekenportal.de 4 • Aufdrucken der Sonder-PZN für Pharma zeutische Bedenken 02567024 inkl. Faktor 6 www.DeutschesApothekenPortal.de Abgabe des verordneten Präparates Gründe (Beispiele) SERV ICE ➔ Kritische Indikation ➔ Kritischer Wirkstoff ➔ Kritische Darreichungsform ➔ Kritische Patientengruppe oder ggf. Abgabe eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel* • Abgabe gem.§§ 5 4 (4) oder eines einesArzneimittels Importes gem. Rahmenvertrag: entweder das verordnete Rahmenvertrag DAP-Umfrage: Wurden Sie aufgrund Pharmazeutischer Bedenken schon einmal retaxiert? (N = 898) Lassen nein sich die Probleme durch ein Beratungsgespräch j beheben? Arzneimittel, oder eines der drei preisgünsJa tigsten (ggf. Preisanker beachten, sofern das 7 % verordnete bereits zu den drei günstigsten Richtige Anwendung Pharmazeutischer Bedenken, um Substitution zu verhinde gehört), oder einen Import nach § 5 RahBeispiel Dokumentation: Dokumentation: Nein menvertrag. ➔ Individuellen Grund auf Rezept vermerken, mit Handzeichen und abzeichnen 93 % ➔ Sonder-PZN 02567024 inkl. Faktor 6 aufdrucken Abgabe (gem. § 4 (4)): ➔ Das verordnete Arzneimittel oder ➔ eine Arzneimittel* oder ➔ einen Import gem. § 5 Rahmenvertrag ACHTUNG: Werden diese Vorgaben zu Dokumentation und korrek soTypische droht eine Retaxation aufgrund von Nichtabgabe eines Rabatt Fehlerquellen, die trotz Pharmazeuti- Stalevo 50/12,5/200 Fta Orion 30 St. N1 Fortgeschrittene Erkrankung, Gefährdung 03.06.15 der gut eingestellten Therapie. *Preisanker beachten:mit Fallszugehörigem das verordnete Präparat bereits zu den drei günstigsten gehört, das abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das verordnete. Die Sonder-PZN Faktor 6 wird scher Bedenken zudarf einer Retaxation aufgrund der meist automatisch Unterstützung von der EDV auf das Rezept Nichtabgabe Mit freundlicher von Orion Pharma GmbH eines Rabattartikels führen, sind gedruckt, wenn in der EDV die Anwendung Pharmeist Art:2015 © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / formaler Stand: Juni mazeutischer Bedenken ausgewählt wird. - Fehlende Sonder-PZN Ergänzend zu den genannten Dokumentationsschritten auf dem Rezept ist eine zusätzliche Doku- Fehlende bzw. nicht abgezeichnete Begrünmentation in der Patientenkartei der Apotheke dung auf dem Rezept empfehlenswert, sodass die Argumentation bei - Abgabe eines Alternativpräparates, das möglichen Rückfragen einer Krankenkasse oder bei nicht den Vorgaben von § 4 (4) entspricht zukünftigen Rezepten nachvollzogen werden kann. Beispiel-Verordnung: Krankenkasse: DAK (Baden-Württemberg) IK 7367996 Neue DAP Arbeitshilfe: Pharmazeutische Bedenken Praxisnahe Tipps zur Umsetzung Pharmazeutischer Bedenken finden Sie auf einer neuen Arbeitshilfe zu diesem Thema, entweder auf der Rückseite des vorliegenden DAP Dialoges oder im DeutschenApothekenPortal. DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 41 Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden Auf Grundlage des Rahmenvertrags § 4 (3) in Verbindung mit § 17 (5) ApBetrO kann die Apotheke im Einzelfall den Austausch eines verordneten Arzneimittels auf ein Rabattarzneimittel verhindern, wenn die Therapie durch die Substitution gefährdet ist. Zur Vermeidung von Retaxationen ist in jedem Einzelfall das Vorliegen Pharmazeutischer Bedenken sorgfältig zu prüfen und sofern diese angewendet werden, eine genaue Dokumentation auf dem Rezept erforderlich. Verordnung ohne Aut-idem-Kreuz/Beispiel: nein Stalevo 50/12,5/200 Fta Orion 30 St. N1 Austauschverpflichtung aufgrund eines Rabattvertrags? Abgabe des verordneten Präparates Gründe (Beispiele) ➔ Kritische Indikation ➔ Kritischer Wirkstoff ➔ Kritische Darreichungsform ➔ Kritische Patientengruppe oder ggf. Abgabe eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel* oder eines Importes gem. § 5 Rahmenvertrag nein ja ja Lassen sich die Probleme durch ein Beratungsgespräch ja beheben? Substitution kritisch? nein Abgabe des Rabattartikels Richtige Anwendung Pharmazeutischer Bedenken, um Substitution zu verhindern: Beispiel Dokumentation: Stalevo 50/12,5/200 Fta Orion 30 St. N1 Fortgeschrittene Erkrankung, Gefährdung 03.06.15 der gut eingestellten Therapie. Dokumentation: ➔ Individuellen Grund auf Rezept vermerken, mit Handzeichen und Datum des Abgebenden abzeichnen ➔ Sonder-PZN 02567024 inkl. Faktor 6 aufdrucken Abgabe (gem. § 4 (4)): ➔ Das verordnete Arzneimittel oder ➔ eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel* oder ➔ einen Import gem. § 5 Rahmenvertrag ACHTUNG: Werden diese Vorgaben zu Dokumentation und korrekter Abgabe nicht beachtet, so droht eine Retaxation aufgrund von Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels! Zum Download der Arbeitshilfe „Pharmazeutische Bedenken“: *Preisanker beachten: Falls das verordnete Präparat bereits zu den drei günstigsten gehört, darf das abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das verordnete. Mit freundlicher Unterstützung von Orion Pharma GmbH © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015 www.DAPdialog.de/2715 Gibt es Retaxationen und wenn ja, aus welchen Gründen? Manche Apotheken scheuen sich davor, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, da sie Retaxationen durch die Krankenkasse fürchten. Doch sofern die oben genannte Dokumentation sorgfältig durchgeführt wird, sollte es in der Regel nicht zu einer Retax kommen. Dies zeigt auch die folgende DAP-Umfrage: www.DeutschesApothekenPortal.de Ondansetron 8 mg 30 Schmelztbl. Hier wurden Ondansetron Schmelztabletten abgegeben, obwohl normale Tabletten rabattiert waren; allerdings wurden die Pharmazeutischen Bedenken nicht auf dem Rezept dokumentiert. Es folgte eine Retaxation wegen „Nichtabgabe des Rabattarzneimittels“, denn bei Ondansetron gelten Schmelztabletten und Tabletten als austauschbar. Damit war die Retax formal berechtigt. Leider wurde die nachträgliche Erklärung der Apotheke nicht anerkannt, die Retaxation aus formalen Gründen blieb bestehen. Retax trotz Dokumentation? Selten kommt es zu einer Retaxation Pharmazeutischer Bedenken trotz korrekter Dokumentation und Abgabe, doch in den meisten dieser Fälle wird ein nachträglicher Einspruch der Apotheke anerkannt. Ist dies nicht der Fall, so ist ein erneuter Einspruch empfehlenswert, denn gemäß der rechtlichen/vertraglichen Grundlagen ist es allein die Entscheidung des Apothekers, Pharmazeutische Bedenken anzuwenden – eine Einflussnahme seitens der Krankenkasse ist nicht vorgesehen. 5 S E RV IC E Beispiel-Verordnung: Krankenkasse: KKH Kaufmännische Krankenkasse IK 9575505 Ramipril 1A Pharma 5 mg TAB 100 St. Auch dieses Rezept wurde wie verordnet beliefert. Es erfolgte eine vollständige Dokumentation Pharmazeutischer Bedenken mit Sonder-PZN und Begründung („Pharmazeutische Bedenken, kognitiv nicht verständigbar, Patient nimmt keinen anderen Hersteller“), die mit Datum und Unterschrift abgezeichnet wurde. Allerdings folgte auch hier eine Retaxation mit dem Grund „Nichtabgabe des Rabattarzneimittels“. In diesem Fall wurde die Retaxation aber nach dem Einspruch der Apotheke und weiteren Erläuterungen zur Situation des Patienten zurückgenommen. Beispiel-Verordnung: Krankenkasse: BKK HMR IK 3725547 Die Apotheke entscheidet In vielen Fällen ist nur der Apotheke die Gesamtsituation des Patienten bekannt und im Beratungsgespräch werden individuelle patientenbezogene Probleme z. B. durch einen Präparatetausch am ehesten gelöst. Daher sollten Apotheken zur Absicherung der Arzneimitteltherapie von diesem wichtigen, vertraglich vereinbarten Werkzeug der Pharmazeutischen Bedenken auch Gebrauch machen. Oft wird dies von Apotheken bereits umgesetzt. Dies zeigt auch eine aktuelle DAP-Umfrage (Thema „Parkinsontherapie“), bei der 94 % der Befragten angaben, bei Verordnungen über Parkinsonmedikamente ohne Aut-idem-Kreuz nach Beschäftigung mit der Umfrage oder schon zuvor Pharmazeutische Bedenken anzuwenden, um einen Wechsel zu verhindern. DAP-Umfrage: Würden Sie bei Verordnungen über Parkinsonmedikamente ohne Aut-idem-Kreuz ggf. Pharmazeutische Bedenken anwenden, um einen Wechsel zu verhindern? (N = 305) Maxim 0.030 mg / 2 mg UTA N2 63 St. Da die Patientin nur diese Pille verträgt, wurde mittels Pharmazeutischer Bedenken das verordnete (nicht rabattierte) Präparat abgegeben. Eine vollständige Dokumentation erfolgte mit SonderPZN und Begründung („Geringe therapeutische Breite“), welche mit Datum und Unterschrift abgezeichnet wurde. Im Nachhinein erhielt die Apotheke eine Retaxation, ebenfalls wegen Nichtabgabe des Rabattarzneimittels und mit dem zusätzlichen Hinweis, das Arzneimittel habe keine geringe therapeutische Breite. Doch auch hier wurde der Einspruch der Apotheke mit näheren Erläuterungen zur Patientin anerkannt. Unterstützung im DAP Retax-Forum Zu den genannten Beispielen finden sich bereits Diskussionen im DAP Retax-Forum. Hier erhalten registrierte Apotheken oft schnelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Retaxationen. 21 % 6 % 73 % ¢ Ja, das habe ich vorher auch schon getan ¢ Ja, das werde ich zukünftig tun ¢ Nein FAZIT Pharmazeutische Bedenken erlauben es dem Apotheker, auf die Abgabe eines Rabattarzneimittels zu verzichten, wenn durch eine Substitution Therapieprobleme zu erwarten sind, die sich nicht durch ein Beratungsgespräch beheben lassen. Bei einer vollständigen Dokumentation (Sonder-PZN, Begründung, Datum und Kürzel) und anschließenden korrekten Abgabe gemäß Rahmenvertrag ist keine Retaxation zu erwarten. Zum „Maxim-Beispiel“ gelangen Sie hier: www.DAPdialog.de/2717 6 www.DeutschesApothekenPortal.de AKTUELLES Aut-idem-Kreuz: Komplizierte Situation bei Erstanbieterverordnung E rhält eine Apotheke ein Rezept über ein (Alt-)Original, so muss sie anhand der aktuellen gesetzlichen und vertraglichen Abgabe regelungen entscheiden, ob die Belieferung des verordneten Präparates möglich ist oder ein Austausch auf ein Alternativpräparat erfolgen muss. In Bezug auf das richtige Vorgehen spielt auch das Autidem-Kreuz eine entscheidende Rolle. Nachfolgend werden zwei Verordnungen beschrieben, die einer Apotheke jeweils vollständig retaxiert wurden. Dabei erfolgten die Retaxationen teils zu Recht, teils waren sie unberechtigt. Es handelt sich um zwei Rezepte mit unterschiedlichen Ausstellungsdaten, auf denen jeweils das Erstanbieterpräparat unter Angabe der entsprechenden PZN und mit Aut-idem-Kreuz eindeutig verordnet war. 1. Rezept: Krankenkasse: Barmer-GEK IK 0580002 X Seroquel Prolong 300 mg 100 Ret. N3 PZN 04174783 2. Rezept: Krankenkasse: Barmer-GEK IK 0580002 X X X Seroquel 100 mg 100 Filmtabl. N3 PZN 00948673 Seroquel 300 mg 100 Filmtabl. N3 PZN 02136241 Seroquel Prolong 300 mg 100 Ret. N3 PZN 04174783 Vergleich (Alt-)Original ∆¬ Import Definition: Original:Erstanbieterprodukt mit Patentschutz, keine Generika im Handel Altoriginal: Erstanbieterprodukt nach Patent ablauf, Generika sowie oft noch Importe im Handel Die Apotheke gab auf jede Verordnungszeile das entsprechende Importpräparat der Firma Kohl ab, denn gemäß den aktuellen Regelungen des vdekLiefervertrags kann der Arzt durch Setzen des Autidem-Kreuzes zwar den Austausch auf ein Generiwww.DeutschesApothekenPortal.de kum verhindern, nicht aber die Ersetzung durch einen Import. Auszug vdek-Arzneiversorgungsvertrag § 4 (12) (gültig für die Barmer GEK): Rabattarzneimittel hat Vorrang Durch die Importabgabe verstieß die Apotheke allerdings teilweise gegen die Vorgabe des Rahmenvertrags, der u. a. vorgibt, dass vorrangig Rabattarzneimittel vor nicht rabattierten Arzneimitteln abzugeben sind (gilt auch beim Vergleich (Alt-)Original/Import). In Bezug auf die Praxisbeispiele hätte die Apotheke bei der Belieferung der beiden Rezepte das rabattierte Erstanbieterpräparat anstelle des nichtrabattierten Importes von Kohl abgeben müssen: rabattiert war in diesem Fall das verordnete Seroquel Prolong 300 mg 100 Ret. (Rezept 1 + Pos. 3 Rezept 2) – dieses hätte also vorrangig vor einem nicht rabattierten Import abgegeben werden müssen. Zu den verordneten SeroquelFilmtabletten existierten hingegen keine Rabattverträge. Aut-idem-Kreuz: Austausch ja oder nein? Das gesetzte Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch eines verordneten Präparates auf wirkstoffgleiche Generika, sodass in allen Fällen die Abgabe eines rabattierten Generikums untersagt war. Den Austausch zwischen (Alt-)Original und (identischem) Import verhindert ein Aut-idem-Kreuz hingegen nicht. FAZIT Die Apotheke hätte anstelle eines nicht rabattierten Importes für Seroquel Prolong 300 mg jeweils das rabattierte Erstanbieterprodukt abgeben müssen. Für alle anderen Verordnungszeilen handelte die Apotheke mit der Importabgabe allerdings korrekt – hier war die Abgabe eines rabattierten Generikums durch das gesetzte Aut-idem-Kreuz untersagt. Die vollständige Retaxation der beiden Rezepte war aber in keinem Fall richtig. 7 I N T E RV I E W Interview mit Prof. Josef Hecken zur Substitutionsausschlussliste Stand 18. Mai 2015 N ach Inkrafttreten der Substitutionsausschlussliste im Dezember 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun einen Entwurf zur zweiten Tranche der Substitutionsausschlussliste ausgearbeitet. Professor Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, beantwortet im vorliegenden Interview die Fragen des DAP, wie diese „NonAut-idem-Liste“ generell erstellt wird. vor. Beschlussvorbereitendes Gremium ist der Unterausschuss Arzneimittel, in dem Fachleute des GKVSpitzenverbands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie der Patienten- und Selbsthilfeorganisationen vertreten sind. Der hier erarbeitete Beschlussentwurf wird über ein Stellungnahmeverfahren in der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt: Berufsvertretungen der Apotheker und medizinische Fachgesellschaften, die ja nicht direkt im G-BA vertreten sind, nutzen diesen Schritt sehr intensiv, ihre Pro- und ConIm Rahmen der Erweiterung der „Non-Aut-idemtra-Argumente zu den vorgesehenen Regelungen einzuListe“ (Anlage V Teil B der Arzneimittel-Richtlinie bringen. Nach Auswertung und Abwägung der schriftdes G-BA) sollen zwei Opioide mit verzögerter lichen und mündlichen Stellungnahmen erstellt der Wirkstofffreisetzung (Buprenorphin und OxycoUnterausschuss eine Beschlussempfehlung für das don), einige Antikonvulsiva (Carbamazepin, Phenoöffentlich beratende und beschließende Plenum. Zum barbital, Primidon, Valproinsäure) sowie der VitaThema Arzneimittel sind hier der GKV-SV, die KBV, die min-K-Antagonist Phenprocoumon in die Liste der DKG sowie die drei unparteiischen Mitglieder stimmbenicht gegen wirkstoffgleiche Präparate austauschrechtigt. Das Votum der Patientenvertretung wird, wie baren Substanzen aufgenommen werden. im gesamten Beratungsprozess auch, in der öffentlichen Beschlussfassung „Gerade die DAP: Herr Professor Hecken, was eingeholt. ist aus Ihrer Sicht generell das Ziel Apotheker haben der Substitutionsausschlussliste? die Wichtigkeit DAP: Wir bekommen sehr viele Und denken Sie, dass dieses Ziel eines Austausch Rückmeldungen aus Apotheken erreicht wurde? verbotes betont.“ bezüglich der praktischen Umsetzung. Dabei werden oft auch ProProf. Hecken: Das Ziel eines Substitutionsausschlusses hat der Gesetzgeber ganz klar bleme mit der Non-Aut-idem-Liste beschrieben, benannt: Es geht darum, Arzneimitteltherapien siche- beispielsweise, wenn ein Patient aufgrund von rer zu machen. Wir haben auf der einen Seite die Aut- Lieferschwierigkeiten oder in einem akuten idem-Regelung, auf der anderen Seite Arzneimittel, bei Fall (Notdienst) nicht mit dem verordneten denen beispielsweise schon geringfügige Änderungen Präparat versorgt werden kann. Was empfehder Wirkstoffkonzentration zu schweren Nebenwir- len Sie den Apotheken? kungen führen können. Mit der Liste wird nun für ausProf. Hecken: Als G-BA können und wollen wir den gewählte Wirkstoffe der – patientenindividuell ohnehin Apotheken hierzu keine Empfehlungen geben, da dies mögliche – Substitutionsausschluss ganz systematisch außerhalb unserer Aufgaben liegt. Die Versorgung mit vorgegeben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Für Arzneimitteln sicherzustellen, ist ureigenste Aufgabe Patientinnen und Patienten, die mit Medikamenten der und Kompetenz der Apotheken. Die Aufregung bei 1. Tranche behandelt werden, haben wir das genannte Inkrafttreten der 1. Tranche hat mich doch einigermaZiel einer Risikominimierung auch schon erreicht. Weißen überrascht. tere Wirkstoffe werden vom G-BA sukzessive geprüft. Folgendes ist mir noch einmal wichtig zu betonen: Der Substitutionsausschluss bewirkt, dass ein anderes als DAP: Generell ist es interessant zu erfahren, das verordnete Arzneimittel – sofern dies beispielswie diese Liste erarbeitet wird und wer an der weise nicht vorrätig ist – nicht ohne vorherige RückBeschlussfassung beteiligt ist. sprache mit dem verordnenden Arzt erfolgen darf. Prof. Hecken: In welchen Schritten und Strukturen Anderweitige Ausnahmeregelungen oder Umgehungsdie Liste erarbeitet wird, gibt die Verfahrensordnung möglichkeiten halte ich nicht für zielführend und auch 8 www.DeutschesApothekenPortal.de U M F R AGE nicht für begründbar, da sie die vormals festgestellte Notwendigkeit eines Austauschverbotes ad absurdum führen würde. Entweder ist ein Austauschverbot aufgrund der genannten Kriterien wichtig oder eben nicht. Gerade die Apotheker haben die Wichtigkeit und vor allem die Patientenrelevanz im Stellungnahmeverfahren zur 1. Tranche betont. Wenn das so ist, dann muss es auch Geltung haben! Im Übrigen ist ein Austauschverbot ja keine neue Situation für den Apotheker: Bisher und auch zukünftig ist es dem verordnenden Arzt möglich, auf dem Rezept den Austausch auszuschließen. Auch mit dieser Fallkonstellation sind die Apotheker in der Vergangenheit zurechtgekommen. Ich bin daher zuversichtlich, dass sie das nun auch mit den über die Liste regelhaft vom Austausch ausgeschlossenen Präparaten schaffen. In manchem öffentlichen Beitrag ist völlig unberücksichtigt geblieben, dass es kein neues Problem für die Apo- theker ist. Der individuelle Substitutionsausschluss durch den Verordner auf dem Rezept ist ja beileibe kein Einzelfall. DAP: Können Sie uns einen kurzen Ausblick geben? Welche Wirkstoffe werden voraussichtlich in der 3. Tranche zu finden sein? Sind Inhalativa und Dermatika weiterhin Gegenstand der Beratungen im G-BA? Prof. Hecken: Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der Psoriasis sind weiterhin Gegenstand der Beratungen im G-BA. Dies ist auch so in den Tragenden Gründen zum Beschlussentwurf der 2. Tranche erwähnt. DAP: Herr Professor Hecken, vielen Dank für das Gespräch! Umfrage: Vereinfacht die Substitutionsausschlussliste den Apothekenalltag? M it dem Ausschluss bestimmter Wirkstoffe von der Aut-idem-Substitution sollte der Umgang mit den betreffenden Arzneimitteln in der Apotheke eigentlich klar geregelt sein. In einer Umfrage des DeutschenApothekenPortals gab jedoch die Hälfte der Teilnehmer an, dass die Substitutionsausschlussliste den Apothekenalltag nicht vereinfacht hat. Seit dem 10. Dezember 2014 ist die „Non-Aut-idemListe“ gültig. In dieser sind acht Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen mit dazugehörigen Darreichungsformen definiert, für die bei einer namentlichen Produktverordnung in der Apotheke kein Austausch auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorgenommen werden darf. www.DeutschesApothekenPortal.de DAP-Umfrage: Sind Sie der Meinung, dass die Substitutionsausschlussliste den Apothekenalltag vereinfacht hat? (N = 722) Nein 50 % Ja 50 % Rezeptbelieferung wirft Probleme auf Trotz dieser vermeintlich klaren Regelung gaben 50 % der 722 befragten Apothekenmitarbeiter an, dass die Substitutionsausschlussliste ihren Apothekenalltag nicht vereinfacht hat. Diskutieren Sie im DAP Retax-Forum zum Thema „Non-Aut-idem-Liste“: www.DAPdialog.de/2718 9 AKTUELLES Digitale Gesundheitswelt und Social Media Trends: Wettbewerbsvorteile für die Apotheke? „ Dr. Google“ macht den Anfang, anschließend landen 63 % der online-affinen Patienten erst einmal bei Wikipedia, dann kommen Facebook, YouTube, Twitter etc., bzw. weitere Internetseiten zum Einsatz. Apothekerinnen und Apotheker müssen zunehmend damit rechnen, dass der Apothekenkunde sich auf diese Weise online Wissen bzw. Halbwissen aneignet. Generationen „surfen“ unterschiedlich Unterschiede gibt es z. B. hinsichtlich des Zeitpunkts der Online-Recherche: Während jüngere Menschen sich tendenziell bereits vor einem Arztoder Apothekenbesuch im Internet informieren, nutzen ältere Internet-Nutzer Wikipedia und weitere Internetseiten, um z. B. Diagnosen oder mögliche Therapiealternativen nach dem Arzt- bzw. Apothekenbesuch zu hinterfragen. Darüber hinaus geht die jüngere Generation eher mobil online. Mobiles Internet – Vorteil für die Vor-Ort-Apotheke? Vorteil der Vor-Ort-Apotheke: Der mobile Internetnutzer bzw. online-affine Patient sucht eine konkrete ProblemlöFrank Weißenfeldt ist Senior sung – diese bietet Manager bei IMS Health in Frankfurt am Main und blickt die Vor-Ort-Apoauf 20 Jahre Erfahrung in der theke. InsbesonBeratung, im Projektmanagedere die Generament und im Marketing zurück. Der Diplom-Betriebswirt und tion der sogenannMBA der University of Bradford ten „digital natiist seit dem Jahr 2000 bei dem ves“ zeichnet eine weltweit tätigen Beratungs- und Marktforschungsunternehmen. sehr hohe „ConveNach der Wahrnehmung verschiedener Aufgaben im nience-Or ient ieProduktmanagement leitet er seit April 2010 u. a. das rung“ aus: Laut Apotheken-Panelmanagement bei IMS Health Deutschland. Darüber hinaus organisiert er Management einer Studie des Consulting- und Produktentwicklungs-Projekte, gestaltet IFH Köln sind 46 % und moderiert IMS Kundenveranstaltungen, Arbeitsbegeisterte Onlinegruppen und Spezial-Foren. Frank Weißenfeldt ist Autor Shopper. Im zahlreicher Fachpublikationen und regelmäßig als Referent zu Themen mit gesundheitspolitischem bzw. Gegensatz zu ältebetriebswirtschaftlichem Bezug tätig. ren Menschen entFrank Weißenfeldt, IMS HEALTH GmbH & Co. OHG scheidet für sie Darmstädter Landstraße 108, 60598 Frankfurt/Main aber nicht so sehr [email protected] 10 der Preis. Vielmehr achtet die Generation Y auf Schnelligkeit und Bequemlichkeit. Ein interessanter Aspekt für die über 20.000 öffentlichen Apotheken in Deutschland – schließlich ist kaum ein weiterer Leistungserbringer näher an den Patienten. Auch Ärzte recherchieren online Auch Ärzte verändern durch die Digitalisierung ihr Verhalten. Wesentliche Impulse gehen hierbei vom Patienten aus. Studien zeigen z. B., dass 68 % aller Ärzte während bzw. nach dem Patientengespräch ungeklärte Fragen online recherchieren. 62 % der Verordner befragen das Internet, nachdem der Patient nach einem bestimmten Arzneimittel gefragt hat, 61 % wenn der Patient (nicht zu erklärende) Nebenwirkungen angibt. Weniger Einfluss auf das Internetverhalten der Ärzte haben den Studien zufolge die Hersteller selbst: Nur 34 % der Verordner gaben an, dass sie nach einem Besuch des Außen dienstes im Internet recherchieren. Noch geringer ist der Einfluss der Werbung: Gerade einmal für 26 % der Ärzte kann beispielsweise ein TV-Spot der Auslöser für weitere Internet-Recherchen sein. Der Patient rückt ins Zentrum Durch die zunehmende Digitalisierung rückt der Patient stärker ins Zentrum der Betrachtung und beeinflusst das Internetverhalten von Gesundheitsversorgern. Zeitgleich wächst nicht nur das Suchvolumen von Patienten und Leistungserbringern insgesamt – vielmehr wächst das mobile Suchvolumen in atemberaubendem Tempo. Kosmetik- und OTCHersteller kombinieren deshalb schon jetzt häufig Online-Marketing mit klassischer Werbung (TV, Print etc.) und Aktionen am Point of Sales (POS). Der Trend: Kunden suchen online – kaufen aber offline. Dieser Entwicklung kann (und muss) auch die Vor-Ort-Apotheke Rechnung tragen. Wie präsent ist Ihre Apotheke im Internet? Nutzen Sie Social-Media-Kanäle für die Kundenbindung? Ist Ihre Apotheke für den oder die Industriepartner eine „Experten-Apotheke“? Die entscheidende Frage ist am Ende: Wie kann Ihre Apotheke von diesen Trends profitieren? Autor: Frank Weißenfeldt www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E Gesetzliche Krankenkassen Unterscheidung von Primär- und Ersatzkassen I n Deutschland sind rund 70 Millionen Menschen, das entspricht ca. 90 % der Bevölkerung, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Apothekenteam hat in Folge dessen hauptsächlich mit Verschreibungen von Arznei- oder Hilfsmitteln zu tun, die auf „Kassenrezepten“ verordnet werden. Für die richtige Abrechnung von Vertragspreisen wird auch die Kenntnis benötigt, ob es sich bei der jeweiligen Krankenkasse um eine Primär- oder Ersatzkasse handelt. Was sind gesetzliche Krankenkassen? Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Mitgliedschaft ist in der Regel Pflicht. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind im SGB V festgeschrieben: zu diesen zählt u. a. die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Die Abgabe dieser findet vorrangig in der Apotheke statt. Zur korrekten Abrechnung ist es unabdingbar, die jeweilige Krankenkasse richtig einordnen zu können. Welche gesetzlichen Krankenkassen gibt es ? Geschichtlich bedingt werden die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in verschiedene Kassenarten gegliedert. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Primär- und Ersatzkassen. Primärkassen Primärkassen (früher RVO = Reichsversicherungsordnung) haben ihren Ursprung in der Gründungszeit der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck, der im Jahr 1883 die erste Krankenversi cherung einführte. www.DeutschesApothekenPortal.de Zu den Primärkassen zählen: • Ortskrankenkassen (AOKn) • Betriebskrankenkassen (BKKn) • Innungskrankenkassen (IKKn) • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau • Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahn-See Ersatzkassen Ersatzkassen gehören ebenfalls zu den gesetzlichen Krankenkassen (§ 168 I SGB V). Sie sind aus freiwillig organisierten Selbsthilfevereinigungen entstan- Die Ersatzkassen ergänzen die Primärkassen den und konnten die Zwangsmitgliedschaft bei einer Primärkasse (nach Bismarck) ersetzen, daher die Bezeichnung. Heutzutage sind alle Ersatzkassen unter dem Dachverband vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) versammelt. Zu den Ersatzkassen zählen: • Barmer GEK • DAK-Gesundheit • Hanseatische Krankenkasse (HEK) • Handelskrankenkasse (hkk) • Kaufmännische Krankenkasse (KKH) • Techniker Krankenkasse (TK) FAZIT Bei der Belieferung von Hilfsmitteln, der Abrechnung von Beschaffungskosten, beim Auseinzeln – um nur einige Beispiele zu nennen – spielt die Kassenart eine entscheidende Rolle. Um Retaxationen zu vermeiden, ist es daher für Apotheken essentiell, bei der Rezeptbelieferung die Krankenkasse richtig einzuordnen. Es existieren unterschiedliche Verträge mit zum Teil auch regional unterschiedlichen Vertragspreisen und Lieferbedingungen, die vor Abgabe überprüft werden müssen. 11 A B G A BE - S E RV IC E Fragen zur Arzneimittelabgabe Das DAP-Team antwortet J eden Tag werden Apotheken mit Abgabeproblemen konfrontiert und vor neue Herausforderungen gestellt, um eine reibungslose Versorgung mit Arzneimitteln gewährleisten zu können. Viele Fragestellungen erreichen uns per E-Mail, Fax oder Telefon oder werden im Retax-Forum diskutiert. Einige interessante Fälle haben wir für Sie zusammengestellt. Fall 1 Palladon zur Pumpenfüllung Frage: Folgendes BtM-Rezept wurde uns zulasten der AOK NDS vorgelegt: Reicht hier als Dosierung die Angabe „zur Pumpenfüllung“ aus? Antwort: Laut BtMVV § 9 Abs. 5 dürfen folgende Angaben bezüglich der Dosierung auf einem BtM-Rezept nicht fehlen: „Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, ein Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung; im Falle des § 5 Abs. 8 zusätzlich die Reichdauer des Substitutionsmittels in Tagen“. Da der Hinweis zur Pumpenfüllung keine Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe darstellt, sollte zumindest der Hinweis auf eine schriftliche Gebrauchsanweisung auf dem Rezept zu finden sein, damit die Vorgaben der BtMVV erfüllt sind. Halten Sie mit dem Arzt Rücksprache, dann dürfen Sie auf den Teilen I und II die Dosierungsanleitung mit Datum und Unterschrift ergänzen und der Arzt muss dies auf Teil III tun. Sie finden diesen und weitere inte ressante Fälle im DAP Retax-Forum: www.DAPdialog.de/2721 12 Fall 2 Rezeptbedruckung: Welches Datum ist korrekt? Frage: Wenn ein Rezept vom Arzt geändert werden muss, geben wir dem Patienten das Medikament mit, sobald wir das telefonische „Okay“ von der Arztpraxis erhalten haben. Es kann ein paar Tage dauern, bis der Arzt die Verordnung schriftlich korrigiert, gegenzeichnet und mit dem Tagesdatum versieht. Welches „Abgabedatum“ müssen wir für die Rezeptbedruckung verwenden? Wir haben eine Retaxation von der AOK Rheinland/ Hamburg erhalten, da Ausstellungsdatum und Änderungsdatum zu weit auseinander lagen. Wir hatten das Rezept mit dem Datum nach der erfolgten Änderung bedruckt. Dadurch war die Monatsfrist überschritten. Hätten wir das Datum der ersten Rezeptvorlage bei uns für die Bedruckung beibehalten dürfen? Antwort: Wurde die Änderung des AOK-Rezeptes innerhalb einer Frist von 2 Monaten abgezeichnet, so könnten Sie bei der AOK Einspruch einlegen. Dazu sollten Sie eine schriftliche Bestätigung des Arztes beifügen, dass er gegen die verspätete Abgabe keine Einwände hatte (was er unserer Meinung nach mit dem Korrekturdatum ja schon indirekt bestätigt hat). Dazu ein Ausschnitt aus dem Liefervertrag Nordrhein (AOK Hamburg/Rheinland) § 4 Abs. 8: „Eine Verordnung darf nur innerhalb eines Monats nach der Ausstellung beliefert werden; dies gilt auch für den Sprechstundenbedarf. Bei Fristüberschreitung entfällt der Anspruch auf Vergütung, es sei denn, der Apotheker macht glaubhaft, dass die Fristüberschreitung aus Gründen der Herstellung, Beschaffung oder Genehmigung unvermeidbar war. Wird eine Verordnung nach Monatsfrist nach der Ausstellung, aber noch innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Verordnung in der Apotheke vorgelegt, dürfen die Mittel im Ausnahmefall abgegeben werden, wenn zuvor Rücksprache mit dem Arzt genommen wurde und der Arzt gegen die www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A B E - S E RV IC E Abgabe keine Einwände erhebt und der Apotheker dies auf dem Verordnungsblatt vermerkt.“ Zwar haben Sie vergessen, auf der Verordnung zu dokumentieren, dass der Arzt keine Einwände gegen die Abgabe innerhalb der zwei Monate hatte, aber dies könnte ja durch das Änderungsdatum und die erneute Unterschrift glaubhaft versichert werden. Das Rabattarzneimittel zu Restex ist zwar in Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße und DRF vergleichbar, hat aber kein übereinstimmendes Indikationsgebiet. Damit sind diese nicht austauschbar – auch wenn ein Rabattvertrag vorliegt. In der Lauer-Taxe ist dies beispielsweise daran zu erkennen, dass wirkstoffgleiche Präparate ohne gemeinsame Indikation grau unterlegt sind: Zum Archiv der Abgabeprobleme: www.DAPdialog.de/2722 Fall 3 Restex-Substitution Frage: Folgendes Rezept liegt uns vor: „Restex Tab 20 St. N1“ mit Aut-idem-Kreuz und bei folgender Kasse: AOK, 106215364. Falls hier kein Aut-idem-Kreuz gesetzt wäre, was müsste man abgeben? Es wird zwar ein Rabattartikel angezeigt, aber mit abweichender Indikation. Antwort: Damit zwei Arzneimittel gegeneinander austauschbar sind, müssen sie gemäß Rahmenvertrag § 4 (1) folgende Kriterien erfüllen: § 4 Auswahl preisgünstiger Arzneimittel „(1) [...] a) gleicher Wirkstoff b) identische Wirkstärke, Hier geht es zum PZN-Checkplus: www.DAPdialog.de/2723 Fall 4 Stückelung Mono Embolex Frage: Diese Verordnung zulasten der BEK/GEK wurde uns vorgelegt: 1.) Mono-Embolex 3000 I.E. Proph 20 Sicherheitsspritzen N2 2.) Mono-Embolex 3000 I.E. Proph 10 Sicherheitsspritzen N1 c) identische Packungsgröße, [...] Dürfen wir 20 + 10 Stück stückeln, um 30 Spritzen abzugeben? d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform, [...] Antwort: e) Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet, die Übereinstimmung in einem von mehreren Anwendungsgebieten ist ausreichend, Stückeln ist nach Rahmenvertrag § 6 Abs. 2 unter den folgenden Bedingungen erlaubt: f) keine einer Ersetzung des verordneten Arzneimittels entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften; insbesondere hat die abgegebene Menge der verordneten Menge zu entsprechen.“ www.DeutschesApothekenPortal.de • Menge unterhalb Nmax • Stückzahl-/Mengenverordnung • Menge nicht im aktuellen Normbereich • Packungsgröße nicht im Handel 13 A B G A BE - S E RV IC E Rahmenvertrag § 6 (2) Apotheke. Das BtM kann erst am 26.01. bestellt wer- „Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben“ Einordnung Mono Embolex gemäß PackungsV: den, da am Samstag in der BtM-Abteilung des Großhandels niemand arbeitet. Der Abgabebeleg trägt somit den 26.01. als Datum. Ist die BtM-Abgabe hier noch zulässig? Antwort: Die Gültigkeit eines BtM-Rezeptes ist in der BtMVV wie folgt festgelegt: § 12 Abgabe „(1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden : 1. auf eine Verschreibung, a.die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte, Da die verordnete Gesamtmenge von 30 Mono Embolex in keinen Normbereich fällt, es keine Packung zu 30 Stück im Handel gibt und die Nmax von 50 auch nicht überschritten wird, dürfen Sie die beiden Packungen zulasten der Kasse abgeben. b.bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 9 nicht beachtet wurde, DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 14 b Wann und wie darf die Apotheke „stückeln“? Stückelung nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln! Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darf nicht gestückelt werden. Stückelung nur bei Stückzahl-/Mengenverordnungen! Die Stückzahl bzw. Menge muss auf der Verordnung angegeben sein. Stückelung nur bei Verordnungsmengen, die nicht im aktuellen Normbereich liegen! Es ist zu prüfen, ob die verordnete Stückzahl einem aktuellen Normbereich zuzuordnen ist. Ist dies der Fall, so ist laut AMNOG eine Packungsgröße des aktuellen Normbereichs abzugeben. Vorrangig ist ein Rabattarzneimittel abzugeben. Entscheidend ist nicht, ob die verordnete Stückzahl tatsächlich im Handel ist, sondern nur, ob diese Stückzahl einem aktuellen Normbereich laut PGV angehört. Stückelung nur auf Packungsgrößen, die nicht im Handel sind! Dies gilt auch, wenn bspw. die Abgabe von 2 x 50 St. wirtschaftlicher wäre als die Abgabe einer verordneten, im Handel befindlichen 100er-Packung. Es gibt selbst dann keine Verpflichtung, 2 x 50 St. abzugeben, wenn die 50erGröße im Gegensatz zur verordneten 100er-Größe rabattiert wäre. Eine derartige Stückelung ist im Rahmenvertrag nicht vereinbart. Achtung: Jumbopackungen sind nicht abgabefähig zu Lasten der GKV. c. die vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder d.die mit dem Buchstaben „K“ oder „N“ gekennzeichnet ist“. Mit welchen Packungsgrößen muss gestückelt werden? Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss möglichst bis zur verordneten Stückzahl/Menge gestückelt werden. Verordnet: Rx-Arzneimittel, 30 St. Normbereich: 30 St. liegen nicht in einem Normbereich und sind keine Jumbopackung Im Handel: 10 St., 20 St. und 50 St. Abgabe: 1 x 20 St. und 1 x 10 St. Wirtschaftlichkeit beachten! Verordnet: 90 St. mit Stückzahlangabe Im Handel: 30 St., 45 St. und 60 St. Abgabe: Ist die Stückelung von 30 St. plus 60 St. wirtschaftlicher als die Stückelung von 2 x 45 St., so sind 30 plus 60 St. abzugeben. Die Abgabe muss also innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstellungsdatum erfolgen. Hier ist von Abgabe die Rede – nicht von Rezepteinreichung. D. h. dass die Abgabe DeutschesApothekenPortal 11 innerhalb der Frist erfolgen muss. Dies ! bestätigt auch die Bundesopiumstelle. DAP-Arbeitshilfe_11neu 12.06.14 12:36 Seite 1 ARBEITSHILFE Seite 1 von 2 Die häufigsten Retaxationen bei BtM-Verordnungen EIN BTM-REZEPT MUSS FOLGENDE ANGABEN ENTHALTEN: (nach den Vorgaben der Bundesopiumstelle sowie § 9 und § 12 der BtMVV) Unterstützung bietet die DAP Arbeitshilfe 14b: www.DAPdialog.de/2724 Fall 5 Frist Belieferung BtM-Rezept Auf die mit einem Ausrufezeichen versehenen Angaben ist besonders zu achten. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben werden verstärkt retaxiert. 1 2 3 Sie können das BtM nicht mehr auf das Rezept abgeben, sondern müssen in diesem Fall um ein neues Rezept bitten. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten, Krankenkasse und Versichertenstatus. Bei Rezepten für den Praxisbedarf entfallen die Punkte 1 und 4, es reicht der Vermerk „Praxisbedarf“ im Patientenfeld. Ausstellungsdatum 1 (Gültigkeit 7 Tage nach Ausstellung) ! 2 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung: Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm, Milliliter oder Stückzahl der abgeteilten Form Die Angabe „1OP“ bzw. „N2“ reicht nicht aus. Angabe der Beladungsmenge Auf die Angabe der Beladungsmenge kann nur verzichtet werden, wenn sie aus verordneten Firmenprodukten unzweifelhaft hervorgeht. Beispiel: Beladungsmenge erforderlich: Fentanyl Matrix 100 µg/h, 5 St., enthält 23,12 mg Fentanyl ! 3 3 ! ! 4 !4 3 !4 “A“! 5 Beispiel: Beladungsmenge ergibt sich aus der Firmenbezeichnung: Fentanyl Hexal Mat 100 µg/h Matrixpflaster, 20 St. N3 4 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder der Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“ Bei Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge innerhalb von 30 Tagen (vgl. § 2 BtMVV) muss der Buchstabe „A“ auf dem Rezept vermerkt werden. 6 Name, Anschrift, einschließlich Telefonnummer und Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes, eigenhändige Unterschrift des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk „i.V.“ Bei Gemeinschaftspraxen ist der verordnende Arzt im gemeinsam genutzten Stempel zu unterstreichen. 7 Die Apotheke kann nach Rücksprache mit dem Arzt alle Angaben (Ausnahme Unterschrift + Ausstellungsdatum) auf einem BtM-Rezept ändern, bzw. ergänzen. ➔ Apotheke korrigiert Teil I und Teil II und bestätigt die Änderungen mit Datum und Unterschrift auf Teil I und Teil II. ➔ Arzt korrigiert Teil III und bestätigt die Änderungen mit Datum und Unterschrift auf Teil III. ! 6 ! © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: März 2014 Frage: Eine Frage zur BtM-Abgabe: Ein Kunde bringt ein BtM-Rezept, welches am 16.01. ausgestellt ist, am 23.01. nach Feierabend in die 14 Unterstützung bietet die DAP Arbeitshilfe 11: www.DAPdialog.de/2725 www.DeutschesApothekenPortal.de I N E IGE N E R SAC H E Neu: Wissen wird jetzt mit DAPs-Wissenspunkten belohnt Registrieren lohnt sich – zum Start schenken wir Ihnen 500 DAPs! A b sofort honoriert das DeutscheApothekenPortal die Teilnahme an Weiter- und Fortbildungen zu apothekenrelevanten Themen. Daher werden erlerntes Fachwissen oder die Beantwortung von Fachfragen, z. B. in Form einer erfolgreichen Teilnahme an Wissens-Checks, nun mit DAPs-Wissens punkten belohnt. Zu erkennen sind die Services, mit denen Wissens punkte gesammelt werden können, an dem auffälligen DAPs-Symbol (siehe Abbildung). Wie viele DAPs es jeweils gibt, ist vom eingesetzten Aufwand abhängig. Ein DAPs-Wissenspunkt hat den virtuellen Wert von 1 Cent, so dass 100 gesammelte DAPs-Wissenspunkte schon einem Euro entsprechen. Die gesammelten Punkte können schließlich gegen einen Gutschein eingetauscht werden. Wie funktioniert die Anmeldung für das DAPs-Wissenspunkte-Programm? Zur Anmeldung ist eine kostenlose einmalige Registrierung unter www.deutschesapothekenportal.de erforderlich, damit die gesammelten DAPs-Wis sens punkte einem eigenen Punktekonto gutgeschrieben und schließlich gegen einen Gutschein eingelöst werden können. Über „Punkte Historie“ kann jederzeit eingesehen werden, wie der aktuelle Punktestand ist und über welche Aktionen die DAPs-Wissenspunkte gesammelt worden sind. Auch die persönlichen Zertifikate für eine erfolgreiche Teilnahme an einem DAP-Wissens-Check wer- den dort hinterlegt und können jederzeit ausgedruckt werden. ONLINE-WISSENS-CHECK: Was erhalte ich für die gesammelten DAPs-Wissenspunkte? Arthrose TEILNAHMEZERTIFIKAT Wenn ein entsprechendes Guthaben an DAPs-Wissenspunkten angesammelt wurde, können diese gegen Gutscheine eingetauscht werden. Max Mustermann _______________________________________________________________________________ wird hiermit die erfolgreiche Teilnahme am Online-Wissens-Check „Arthrose“ bestätigt. Wer kann sich anmelden? Köln, den 12.06.2015 Einzige Voraussetzung für die Anmeldung beim DAPs-Wis sens punkte-Programm ist die Tätigkeit in einer deutschen Apotheke. Ob ApothekerIn, PTA oder PKA – jeder kann mitmachen! Ab wann ist die Sammlung von DAPsWissenspunkten möglich? Die DAPs-Wissenspunkte können ab sofort gesammelt werden – jetzt einfach auf www.deutschesapothekenportal.de registrieren! Hier gelangen Sie zur Registrierung: www.DAPdialog.de/2741 Jetzt mit fünf Wissens-Checks DAPs-Wissenspunkte sammeln! Die aktuellen Wissens-Checks behandeln die beratungsintensiven Themen „Blasenentzündung“, „Nagelpilz“, „Arthrose“, „Vitamin D“ und „Zinkmangel“. DAPs-Wissenspunkte sammeln ist ganz einfach: 1 Anmelden 2 Benutzername Mit Wissen punkten 3 Punkte einlösen Passwort Anmelden www.DeutschesApothekenPortal.de EIN GUTSCHEIN GUTSCH 10,- 50,- 15 Bald nur noch 1 Sensor für alle unsere Blutzuckermesssysteme – der CONTOUR® NEXT Sensor Liebes Apothekenteam, wir wollen unseren Kunden in Zukunft ausschließlich unsere neueste Generation der Blutzuckermessgeräte anbieten. Die folgenden Produkte zur Blutzuckerbestimmung von Bayer Vital Diabetes Care werden im deutschen Markt in den Ruhestand geschickt und ab 30.04.2016 außer Vertrieb genommen: • CONTOUR® Sensoren, PZN 669 097 4 • Elite® Sensoren, PZN 669 101 1 • BREEZE® 2 Sensorenscheiben 5 x 10, PZN 669 099 7 Bitte stellen Sie schon jetzt Ihre Kunden auf unsere innovativen CONTOUR® NEXT Messsysteme um! Alle CONTOUR® NEXT Blutzuckermessgeräte* arbeiten mit dem gleichen Teststreifen, dem CONTOUR® NEXT Sensor. PZN 8884487 Ihre Vorteile der CONTOUR® NEXT Messsysteme auf einen Blick: ✓ ✓ ✓ ✓ Einfach in der Handhabung Ein Sensor für alle Blutzuckermessgeräte Noch präziser durch weiterentwickelte Technologie Wirtschaftlich für alle Patienten der Ersatzkassen (deutschlandweit mit vdek und BARMER GEK in Preisgruppe B bzw. 2 verhandelt) ✓ Erfüllen alle Anforderungen der DIN EN ISO Norm 15197:2013 Da es demnächst nur noch einen Sensor für alle Blutzuckermesssysteme von Bayer gibt, wird zudem die Handhabung im Alltag für Sie in den Apotheken vereinfacht: Der organisatorische Aufwand ist erheblich reduziert, ein Wechsel zwischen den verschiedenen Messsystemen gestaltet sich einfacher und die Betreuung der Verwender fällt leichter. Mit dem vielfältigen Produktportfolio der CONTOUR® NEXT Familie bietet Bayer für jeden Menschen mit Diabetes ein individuell passendes Blutzuckermesssystem an – egal, ob für Diabetes-Neulinge oder Insulinpumpenträger. Mehr Informationen zum Produktportfolio der CONTOUR® NEXT Generation erhalten Sie im Internet unter www.diabetes.bayer.de oder unter der kostenfreien Service-Hotline 0800/7261880. Ihre Werte. Unsere Technik. * CONTOUR® XT, CONTOUR® NEXT, CONTOUR® NEXT USB, CONTOUR® NEXT LINK, CONTOUR® NEXT LINK 2.4 S E RV IC E Blutzuckermessgeräte & Zubehör DAP Poster verschafft Überblick Auf dem Poster finden sich umfangreiche Infor mationen zu den Blutzuckermessgeräte & Zubehör Messmethoden sowie weitere Be sonderheiten, wie etwa die Kennzeichnung gemäß ISO-Norm. Ein QRCode bietet zusätzlich eine schnelle Weiterverlinkung, z. B. zu der Firmenhomepage. ARBEITSHILFE Stand 06/2015 S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n (Auswahl) Accu-Chek® Aviva Teststreifen Messgerät MyStar ® alphacheck ™ Accu-Chek® Mobile CONTOUR ® NEXT alphacheck™ professional MyStar Extra® iBGStar ®* CONTOUR® XT CONTOUR® NEXT CONTOUR® NEXT USB Set mg/dl PZN 09233214 Set mmol/l PZN 09233220 Set mg/dl PZN 09207493 Set mmol/l PZN 09207470 Set mg/dl PZN 03800273 Set mmol/l PZN 03800327 Set mg/dl PZN 06581328 Set mmol/l PZN 06581334 Set mg/dl PZN 09396933 Set mmol/l PZN 09396927 Set mg/dl PZN 08884429 Set mmol/l PZN 08884435 Set mg/dl PZN 08912982 Set mmol/l PZN 08913013 Accu-Chek® Mobile Testkassette alphacheck™ professional Teststreifen BGStar ® Teststreifen BGStar ® Teststreifen CONTOUR® NEXT Sensoren sind deutschlandweit mit vdek und BARMER GEK in Preisgruppe B bzw. 2 verhandelt. Teststreifen CONTOUR ® NEXT Sensoren CONTOUR ® NEXT Sensoren FreeStyle FreeStyle InsuLinx® GlucoMen® areo FreeStyle FreeStyle Freedom Lite® Precision Neo® Set mg/dl PZN 07796870 Set mmol/l PZN 07796893 Set mg/dl PZN 05703284 Set mmol/l PZN 05703315 FreeStyle Lite® FreeStyle Lite® BlutzuckerBlutzuckerteststreifen teststreifen Gluco-test Plus ¡+ STADA GLUCO RESULT GlucoMen ® areo Gluco-test Plus ® Gluco-test Plus ® Set mg/dl PZN 07214052 Set mmol/l PZN 07214069 Set mg/dl PZN 10382209 Set mmol/l PZN 10382215 Set mmol/l PZN 09732472 Set mg/dl PZN 09732489 FreeStyle Precision Blutzuckerteststr. GlucoMen® areo Sensor Gluco-test Plus ® Teststreifen Gluco-test Plus ® Teststreifen 50 St. PZN 10382178 25 St. PZN 07123183 50 St. PZN 07702165 25 St. PZN 07123183 50 St. PZN 07702165 50 St. PZN 5879416 50 St. PZN 5879416 Glucoject® Dual Plus Gluco-test Lanzettiergerät Gluco-test Lanzettiergerät Stechhilfe ist nicht separat erhältlich Stechhilfe ist nicht separat erhältlich PZN 10018981 PZN 03865568 PZN 03865568 Glucoject® Lancets Plus 33G Gluco-test Lanzetten Gluco-test Lanzetten CONTOUR ® NEXT Sensoren STADA GLUCO RESULT® OneTouch® STADA GLUCO RESULT TO GO® PLUS OneTouch Verio Flex™ OneTouch Verio® OneTouch Verio® IQ OneTouch Select ® Plus Set mg/dl PZN 05879356 Set mmol/l PZN 05879362 Set mg/dl PZN 10169467 Set mmol/l PZN 10169473 Set mg/dl PZN 10966005 Set mmol/l PZN 10966011 Set mg/dl PZN 07146008 Set mmol/l PZN 07146014 Set mg/dl PZN 09671606 Set mmol/l PZN 09671581 Set mg/dl PZN 10963194 Set mmol/l PZN 10963202 STADA Gluco Result® Blutzuckerteststreifen STADA Gluco Result® Blutzuckerteststreifen OneTouch Verio® Teststreifen OneTouch Verio® Teststreifen OneTouch Verio® Teststreifen OneTouch Select ® Plus Teststreifen 1 x 50 St. PZN 06558223 1 x 50 St. PZN 06558223 1 x 50 St. PZN 06558223 1 x 50 St. PZN 10963219 OneTouch® Delica® Stechhilfe OneTouch® Delica® Stechhilfe OneTouch® Delica® Stechhilfe OneTouch® Delica® Stechhilfe PZN 02141147 PZN 02141147 PZN 02141147 PZN 02141147 OneTouch® Delica® Lanzetten OneTouch® Delica® Lanzetten OneTouch® Delica® Lanzetten OneTouch® Delica® Lanzetten 100 St. PZN 02142715 200 St. PZN 02143011 100 St. PZN 02142715 200 St. PZN 02143011 100 St. PZN 02142715 200 St. PZN 02143011 100 St. PZN 02142715 200 St. PZN 02143011 50 St. PZN 06905334 100 St. PZN 06905357 50 St. PZN 09208529 FreeStyle Precision ß-Keton-Teststr. 50 St. PZN 10270545 Accu-Chek® FastClix Accu-Chek® FastClix 5 x 10 St. einzeln verblistert PZN 10329014 alphacheck™ droplet® Stechhilfe 50 St. PZN 06581340 50 St. PZN 06581340 MyStar SylkFeel™ Stechhilfe MyStar SylkFeel™ Stechhilfe 50 St. PZN 08884487 50 St. PZN 08884487 50 St. PZN 08884487 50 St. PZN 00435991 100 St. PZN 00436080 50 St. PZN 00435991 100 St. PZN 00436080 10 St. PZN 06905386 Microlet ® 2 Stechhilfe Microlet ® 2 Stechhilfe Microlet ® 2 Stechhilfe FreeStyle® Stechhilfe II FreeStyle® Stechhilfe II FreeStyle® Stechhilfe II PZN 10300358 1 St. PZN 01097912 1 St. PZN 01097912 Accu-Chek® FastClix Lanzettentrommel alphacheck™ droplet® Lanzetten MyStar SylkFeel™ Lanzetten MyStar SylkFeel™ Lanzetten 28G: 200 St. PZN 03296834 30G: 200 St. PZN 06911352 33G: 200 St. PZN 10332588 28G: 25 St. PZN 00927636 28G: 100 St. PZN 00950865 33G: 25 St. PZN 00989330 33G: 100 St. PZN 01097898 28G: 25 St. PZN 00927636 28G: 100 St. PZN 00950865 33G: 25 St. PZN 00989330 33G: 100 St. PZN 01097898 Lanzette integriert Accu-Chek® FastClix Lanzettentrommel PZN 06691175 Microlet ® Lanzetten Microlet ® Lanzetten 100 St. farbig PZN 06691181 200 St. farbig PZN 06691206 100 St. farbig PZN 06691181 200 St. farbig PZN 06691206 100 St. farbig PZN 06691181 200 St. farbig PZN 06691206 FreeStyle® Lanzetten FreeStyle® Lanzetten 200 St. PZN 00365925 200 St. PZN 00365925 FreeStyle® Lanzetten 200 St. PZN 00365925 50 St. PZN 03992373 100 St. PZN 03992396 200 St. PZN 03992404 100 St. PZN 03865999 STADA Lanzetten STADA Lanzetten 28G: 100 St. PZN 10637069 28G: 100 St. PZN 10637069 100 St. PZN 03865999 33G: 200 St. PZN 04932657 Accu-Chek® Accu-Chek® alphacheck™ BGStar ® BGStar ® CONTOUR ® CONTOUR ® CONTOUR ® FreeStyle® FreeStyle® MediSense® GlucoMen ® Gluco-test Gluco-test STADA Gluco Aviva Mobile NEXT NEXT NEXT Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung areo Control Plus ® Kontroll- Plus ® KontrollResult® professional Kontrolllösung Kontrolllösung GlucoseGlucosenormal normal Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung lösung lösung Testlösung Kontrolllösung hoch-niedrig Kontrolllösung Kontrolllösung 2 x 4,0 ml Normal: Normal: Normal: hoch-niedrig hoch-niedrig H: 2,5 ml normal normal Level 2 2,5 ml PZN 03360532 1 Packung à 4 Einmalapplikationen PZN 07306914 A (niedrig): PZN 09208506 B (hoch): PZN 09208512 6 ml PZN 06581357 PZN 08884576 Hoch: PZN 08884613 Niedrig: PZN 08884607 6 ml PZN 06581357 Messzeit 5 Messzeit 5 Messzeit 5 Sek. (mit Messzeit ~5 Sek. Messzeit ~5 Sek. Temperaturangabe) Sekunden Sekunden Blutvol. 0,5 µl Blutvol. 0,5 µl Blutvol. 0,5 μl Blutvol. 0,3 µ Blutvol. 0,6 µ Liefert HbA1c- Nahtlose Verbingroßes LCD-Display ISO-Norm: Ja ISO-Norm: Ja dung zu iPhone Schätzwert & mit Beleuchtungsund iPod touch* Trendpfeil Speicher für Datenauswertung funktion über Accu-Chek 2.000 Messwerte Mini-USB-Anschluss Intuitive 1-2-3 Autom. DatenConnect App Datenauslesung mit Schutzvorrich- Klick Bedienung synchronisation und Accu-Chek in Diabetesund symboltung per USB Connect Online Manager-App basiertes Menü DIABASS/ MedImport-fähig Preisgruppe B, Preisgruppe B, VDEK VDEK Durchschnittswerte ermittelbar *Aktuelle Informationen zur Kompatibilität iBGStar mit Bio-Sensor Apple Endgeräten und iOS Betriebssystemen entnehmen Technologie Sie bitte www.mystarsanofi. com/web/products/softwares/ Preisgruppe B ibgstar-application. bzw. A1 iPhone und iPod touch sind Warenzeichen der Apple Inc., erfüllt ISO Norm eingetragen in den USA und in anderen Ländern. 15197:2013 (Studie unter www.bergermed.de) Alle Sanofi Blutzuckermesssysteme nach Absprache erfüllen die Kriterien der neuen auch NFC-fähig DIN EN ISO 15197:2013 ® PZN 08884576 Hoch: PZN 08884613 Niedrig: PZN 08884607 PZN 08884576 Hoch: PZN 08884613 Niedrig: PZN 08884607 Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Blutvol. 0,6 µl Blutvol. 0,6 µl Blutvol. 0,6 µl Einfach zu Einfach zu Einfach zu bedienen bedienen bedienen Farbig leuchVertraut und Erklärt sich tendes sicher – bietet selbst OLED-Display sehr hohe Beleuchtetes Messgenauigkeit Einfache DokuDisplay und dabei die mentation von Macht auf zu Einfachheit und Insulin und Vertrautheit von hohe/zu niedrige Kohlenhydraten BlutzuckermessCONTOUR® werte aufmerk- direkt am Gerät sam, führt mit Aufladbarer Akku verständlichen USB-Stecker und Hinweisen durch Diabetes die BlutzuckerManagement messung Software im Gerät integriert Alle CONTOUR® NEXT Blutzuckermesssysteme entsprechen höchsten Qualitätskriterien und erfüllen alle Anforderungen der DIN EN ISO-Norm 15197:2013. 2 x 4,0 ml PZN 01510714 2 x 4,0 ml PZN 01510714 PZN 05487946 hoch-mittelniedrig 3 x 4,0 ml PZN 05495377 PZN 10382190 N: 2,5 ml PZN 10382184 4 ml PZN 06799903 hoch 4 ml PZN 06799889 4 ml PZN 06799903 hoch 4 ml PZN 06799889 PZN 05879422 Level 3 PZN 05879439 33G: 200 St. PZN 04932657 STADA Gluco OneTouch OneTouch OneTouch OneTouch Result® Verio® Verio® Verio® Select ® Plus Testlösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Level 2 PZN 05879422 Level 3 PZN 05879439 2 x 3,8 ml PZN 06558387 2 x 3,8 ml PZN 06558387 2 x 3,8 ml PZN 06558387 1 x 3,75 ml PZN 11011722 Messzeit Messzeit 7 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit Messzeit Messzeit ~ 4 Sek. Blutzucker-TS*: durchschnittlich 4–7 Sek. 4–7 Sek. Messzeit 5 Sek. Blutvol. 0,3 μl Blutvol. 0,4 µl Blutvol. 0,4 µl Blutvol. 0,7 µl Blutvol. 0,4 µl Blutvol. 0,5 µl 5 Sek. Blutvol. 0,6 μl Blutvol. 0,5 µl Blutvol. 0,5 µl Nachtropffunktion Trendmitteilung Einfache Datenspeicher für 450 Messwerte Einfach, genau Einfach leicht Blutvol. 1,0 µl innerh. von 60 Sek. Nachtropffunktion Einf. Bedienung Einf. Bedienung direkt auf dem Anwendung Datentransfer zum PC möglich und schnell zu Blutzucker innerh. von 5 Sek. Großes Display u. Einfache Display, um Einheiten mg/dl bzw. mmol/l bedienen messen Datenspeicher Farbcodierte Datenspeicher komfortables Design: Anwendung fest voreingestellt ß-Keton-TS: mit 500 Werten mit 500 Werten Bereichsanzeige Blutzuckermuster 3-farbige Besonders breibesonders handlich zu erkennen Messzeit 10 Sek. 3-farbige Teststreifenauswurffunktion Bereichsanzeige Hochauflösendes ter Teststreifen Angabe der Angabe der u. leicht zu lesen*. Blutvol. 1,5 μl Bereichsanzeige Intuitive Mittelwerte der Farbdisplay Ketonwarnsignal Schlankes beleuchtetes Mittelwerte der Nachtropffunktion *Die Studie wurde Bedienung letzten 7, 14 u. MahlzeitenDesign mit letzten 7, 14 u. Erfüllt die Richtlinie der Bundes2005 durchgeführt. innerh. von 30 Sek. Display, Markie30 Tage markierung Farbdisplay großem Bildrungen, Erinne30 Tage ärztekammer (RiLiBÄK) in der Die Daten liegen Kontraststarkes schirm rungsalarme, TeststreifenPreisgruppe B Beleuchteter Kontrolllösungsmessung (+/- 11 %) Kompaktes Abbott Diabetes Care Display Hypo- und auswurffunktion Design nur 4 cm Gut ablesbare TeststreifenInc. vor. Preisgruppe B# Hyperalarm, *Einzeln verpackte einschub Werte groß Einstellbare vielfältige Teststreifen: Schutz Erinnerung und Kann auf die Möglichkeiten vor Schmutz und Bereits jetzt in Übereinstimmung Ketonwarnsignal Teststreifendose der DatenüberFeuchtigkeit mit DIN EN ISO 15197:2013 Ergonomisches aufgeschraubt tragung Erfüllt alle Anforderungen der ISO-Norm 15197:2013* BlutzuckerDesign werden Preisgruppe B Trendindikatoren *ISO 15197:2013, Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik – Anforderungen an Preisgruppe B Preisgruppe B Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus. Erfüllt alle Integrierte BlutAnforderungen ketonmessung Leistungsmerkmale siehe jeweiliges Benutzerhandbuch Beide Geräte erfüllen schon jetzt der ISO-Norm (AW06800801B, AW06814701B, AW06847201A, AW06937901A, die strengere ISO-Norm 15197:2013 Erfüllt Genauigkeitsanforderung der ISO-Norm 15197:2013. 15197:2013 AW06922301A, AW06923201A, AW06904601A, AW06780405A). Messzeit ~ 4 Sek. Blutvol. 0,3 μl Nachtropffunktion innerh. von 60 Sek. MahlzeitenInsulinrechner: Empfehlung persönl. Insulindosierung Berücksichtigt wie viel schnell wirksames Insulin noch im Körper vorhanden ist Weitere Infos Zum kostenlosen Download: Jetzt wechseln! Sc ho n k o s t e nlo s a b o nnie r t ? Alles zum Thema Arzneimittelabgabe und Retax-Vermeidung finden Sie im DAP Dialog Auf die CONTOUR® NEXT Messsysteme von Bayer www.DAPdialog.de/2731 Ihre Werte. Unsere Technik. PZN 8884487 Für jeden Patienten das passende CONTOUR® NEXT Messsystem. 138827_con_next_portfolioanz_186x55_dap.indd 1 Messmethode und Besonderheiten Messmethode und Besonderheiten 24 St. PZN 07234971 204 St. PZN 07234988 PZN 06691175 Microlet ® Lanzetten Kontrolllösung Kontrolllösung 24 St. PZN 07234971 204 St. PZN 07234988 PZN 06691175 Lanzette PZN 06900851 Nur im Set Nur im Set Nur im Set mit 10 Lanzetten mit 10 Lanzetten mit 10 Lanzetten erhältlich erhältlich erhältlich Stechhilfe Stechhilfe 10 St. PZN 06114957 50 St. PZN 06114963 Dialog des DeutschenApoth Das Magazin kostenlos unter: ekenPortals # Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH Accu-Chek® Accu-Chek® Connect Teststreifen Die aktuelle Neuauflage des Posters unterstützt Apothekenteams bei der Beratung, indem es das passende Zubehör übersichtlich dem jeweiligen Messgerät zuordnet. Mit Hilfe von Abbildungen findet sich schnell und einfach das gesuchte Gerät samt passender Teststreifen, Stechhilfen, Lanzetten und Kontrolllösung. Besonderheiten und Zusatzinformationen Messgerät Welches Zubehör passt zu diesem Gerät und kann ich meine Blutzuckerwerte auch speichern?“ – mit diesen und ähnlichen Fragen sieht sich das Apothekenteam tagtäglich konfrontiert. Passende Antworten liefert das nun aktualisierte Poster „Blutzuckermessgeräte & Zubehör“, das dieser Ausgabe des DAP Dialogs beiliegt. Weitere Infos „ vdek-Einteilung Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht: Abbott · Aristo Pharma · Bayer HealthCare · Berger Med · LifeScan A.MENARINI diagnostics · Roche Diagnostics · Sanofi-Aventis Deutschland · STADApharm www.DAPdialog.de/2703 05.05.15 14:05 Der Vertragsarztstempel – Wie sollte er aussehen? D ie Arzneimittelverschreibungsverordnung sieht vor, dass eine ärztliche Verordnung den Namen, die Berufsbezeichnung sowie die Anschrift der verschreibenden Person enthalten muss. Der Bundesmantelvertrag legt in § 37 (1) zusätzlich fest, dass die Angaben in Form eines Stempels aufgebracht werden müssen, oder aber in Form eines Aufdrucks mit identischem Inhalt an der für den Stempel vorgesehenen Stelle. Damit ist eine handschriftliche Aufbringung der ärztlichen Kontaktdaten ausgeschlossen. Auch die Ersatzkassen fordern in ihrem Liefervertrag einen Vertragsarztstempel oder einen entsprechenden Aufdruck. Welche Angaben muss der Stempeleindruck enthalten? www.DeutschesApothekenPortal.de • Hauptbetriebsstättennummer (bestehend aus 9 Stellen) • Titel, Vor- und Zuname des Vertragsarztes (Abkürzungen sind nicht zulässig) • Berufsbezeichnung (nach Bundesärzte-, Zahnärzte- und Tierärzteordnung: Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt) • Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort/Ortsteil der Hauptbetriebsstätte • Telefonnummer, bzw. Faxnummer NEU ab 01.07.2015 Merke: • Die Bezeichnung „Dr. med.“ ist ein akademischer Titel und keine Berufsbezeichnung. • Die Kontaktdaten müssen aufgedruckt oder aufgestempelt sein, eine handschriftliche Angabe ist nicht vertragskonform. • Ab dem 01.07.2015 ist die Angabe einer Telefonnummer erforderlich. 17 SERV ICE Hochpreisige Arzneimittel Teil 1: Von der Rarität zur Routine D ie Abgabe hochpreisiger Arzneimittel wird zunehmend ein Thema in öffentlichen Apotheken, denn die Anzahl neuer Arzneimittel mit einem Apothekenverkaufspreis von über 10.000 Euro steigt. Die Serie „Teure Arzneimittel“ soll einige dieser Präparate näher beleuchten und die wichtigsten Punkte der Rezeptkontrolle aufgreifen. Muss bei der Verordnung von hochpreisigen Arzneimitteln, wie z. B. Harvoni®, eine Genehmigung der Krankenkasse angefordert werden? Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erteilen Apotheken in der Regel keine Genehmigungen für Arzneimittel, da andernfalls die Therapiehoheit des Arztes in Frage gestellt würde. Das Rezept kann deshalb ohne vorherige Genehmigung beliefert werden. Bei einem „teuren Rezept“ kommt der Rezeptkon trolle in der Apotheke eine ganz neue Bedeutung zu. Retaxationen können hier bei fortlaufenden Fehlern, die erst Monate nach der Abgabe des Arzneimittels beanstandet werden, die Existenz bedrohen. Kann die Abgabe des hochpreisigen Arzneimittels verweigert werden, wenn die finanzielle Belastungsgrenze der Apotheke überschritten würde? Beispielsweise wenn Ende eines Monats zwei Rezepte über Sovaldi® eingereicht werden, der Großhändler den Betrag Anfang des nächsten Monats abbucht, die Krankenkasse jedoch erst vier Wochen später zahlt? Apotheken unterliegen einem Kontrahierungszwang, der in der ApBetrO § 17 Abs. 4 festgelegt ist: „Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigt sind, sind in einer der Verschreibung angemessenen Zeit auszuführen.“ Das Rezept kann somit nicht abgelehnt, sondern muss beliefert werden. 2014: Das Jahr der teuren Arzneimittel Der GKV-Arzneimittelindex 2014 zeigt, dass derzeit so viele teure Arzneimittel wie nie zuvor auf dem Markt sind1. Im Jahr 2014 wurden allein acht neue Arzneimittel mit einem Apothekenverkaufspreis über 10.000 Euro eingeführt, im Jahr 2015 sind es bereits zwei weitere. Im Vergleich dazu wurden in den vorhergehenden Jahren (2005–2013) lediglich ein bis drei Arzneimittel in dieser Preisklasse eingeführt. Indikationen der Teuren: Krebs, Hepatitis C und „Orphan Diseases“ Hauptindikationsgebiete der Neueinführungen waren im letzten Jahr Krebserkrankungen (z. B. Imbruvica®), Diabetes (z. B. Jardiance®), Infektionskrankheiten und seltene Erkrankungen (sog. „Orphan Diseases“). Zur Behandlung der Hepatitis C wurden etwa die Medikamente Daklinza®, Sovaldi® und Harvoni® eingeführt. Beispiel für ein Orphan Drug ist Glybera® zur Behandlung der Lipoproteinlipasedefizienz (LPLD), bei dem sich die Therapiekosten auf bis zu 1,1 Mio. Euro belaufen. Fragen aus der Praxis Unter anderem erreichten DAP folgende allgemeinen Fragen zur Abgabe hochpreisiger Arzneimittel in der Apotheke: 1 Wissenschaftliches Institut der AOK; Pressemitteilung: GKV-Arzneimittelindex: So viele teure neue Medikamente wie nie zuvor; 12. Mai 2015; www.wido.de 18 VORSICHT! Retaxationen von Rezepten über hochpreisige Arzneimittel können Apotheken erheblichen finanziellen Schaden zufügen, insbesondere bei fortlaufenden Fehlern. Besonders oft in den DAP PZN-Checkplus eingegeben wurden folgende Hochpreiser: • Harvoni • Sprycel • Humira • Kalydeco • Glivec • Sovaldi Das bedeutet, dass bei diesen Arzneimitteln häufig Fragestellungen zur richtigen Abgabe aufgetreten sind. In den kommenden Ausgaben des Dialogs möchten wir deshalb einige der teuren Präparate aufgreifen, bei denen es zu Abgabeproblemen kommen kann, um die „teuren“ Retaxationen zu vermeiden. Zur Liste der hochpreisigen Neuein führungen (> 10.000 EUR) seit 2014: www.DAPdialog.de/2732 www.DeutschesApothekenPortal.de U M F R AGE Ärzte setzen nur selten Original/Import-Sondervermerk B ei vdek-Kassen reicht ein Aut-idemKreuz nicht aus, um die Substitution eines Originals auf einen Import zu verhindern. Um solch eine Substitution auszuschließen, muss der Arzt zusätzlich einen besonderen Vermerk aufbringen. Eine DAP-Umfrage zeigt nun, dass Ärzte diesen Vermerk jedoch nur selten einsetzen. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es eine für alle Ersatzkassen einheitliche Regelung: Das Aut-idem-Kreuz verhindert nicht den Austausch eines verordneten Originals gegen einen Import (und umgekehrt), da es sich bei Original- und Importarzneimitteln um identische Präparate handelt. Nur mit einem zusätzlichen Vermerk kann der Arzt solch einen Austausch untersagen. Auszug aus dem vdek-Arzneiversorgungsvertrag (§ 4 (12)): „Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel […] unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich.“ Dies gilt nicht, wenn der Arzt das Rezept mit einem Sondervermerk versieht. Nur wenn der Arzt diesen zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept aufbringt, ist der Austausch zwischen Original und Import untersagt. Ein Aut-idem-Kreuz ohne den Sondervermerk verhindert lediglich den Austausch auf ein generisches Präparat. Sondervermerk wird vom Arzt nicht gesetzt In einer Apothekenumfrage des DAP gaben 77 % der Teilnehmer an, keine Rezepte mit diesem Sondervermerk zu erhalten. Dabei wird nur mit diesem Vermerk eine Substitution eindeutig untersagt! DAP-Umfrage: Erhalten Sie Rezepte, auf denen der zusätzliche Vermerk durch den Arzt angebracht wurde? (N = 1802) Ja, 23 % Nein 77 % Erhält die Apotheke eine Aut-idem-Verordnung über ein Originalpräparat, auf der der Sondervermerk fehlt, muss sie bestehende Rabattverträge berücksichtigen und damit ggf. auch einen rabattierten Import vorrangig abgeben. Besteht mit der betreffenden Krankenkasse kein Rabattvertrag, ist ein 15/15-Import zu beliefern, sofern 15/15-Importe vorhanden sind und die Importquote für die jeweilige Krankenkasse noch nicht erfüllt ist. FAZIT Bei Aut-idem-Verordnungen über Originalarzneimittel ohne Sondervermerk empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Arzt, damit dieser den Vermerk nachtragen kann, wenn er keinen Austausch auf einen Import wünscht. Dann kann das Rezept in der Apotheke retaxsicher mit dem verordneten Arzneimittel beliefert werden. Wichtig: Ein Austausch gegen Generika oder von Generika untereinander wird durch das Aut-idemKreuz verboten. Ein Sondervermerk ist hierfür also nicht nötig. Ihre Meinung ist gefragt Sagen auch Sie uns, was Sie denken: Im DAP Apotheker-Forum können Sie mit über 8.000 Kolleginnen und Kollegen über aktuelle Themen wie Abgabe Original vs. Import diskutieren. Hier geht’s zur Anmeldung: www.DAPdialog.de/2733 www.DeutschesApothekenPortal.de 19 S E RV IC E Eine andere Form von Rabattverträgen: Open-Book-Verträge A potheken müssen bei der Arzneimittelabgabe vorrangig die jeweiligen Rabattverträge beachten. Allerdings handelt es sich dabei nicht immer um „herkömmliche Rabattverträge“, bei denen das Zuschlagskriterium die maximale Einsparung ist, sondern auch um sogenannte Open-Book-Verträge, auch Open-House-Verträge genannt. Was sind Open-Book-Verträge? Können Unternehmen Einfluss nehmen? Die Konditionen des Open-Book-Modells sind von vornherein festgelegt und gelten für jeden Anbieter gleich. Das Verfahren wird europaweit durchgeführt, die Regeln über den Vertrag sind eindeutig und kein Anbieter hat daher Einfluss auf den Inhalt der Vertragsbedingungen. Ein Open-Book-Vertrag ist ein alternatives Verfahren, bei dem es keine exklusiven Rabattpartner gibt, weshalb auch kein Umsatzvolumen garantiert werden kann. Angestrebt wird ein Vertragsabschluss mit möglichst vielen Anbietern. Sie werden in der Übergangszeit von auslaufenden zu neuen Rabattverträgen eingesetzt oder aber bei erstmaligen Ausschreibungen eines Wirkstoffes, wie z. B. nach einem Patentablauf. Die Krankenkasse veröffentlicht dazu europaweit Ausschreibungen zu einzelnen Wirkstoffen, wie es auch bei klassischen Arzneimittelrabattverträgen der Fall ist. Was sind die Vorteile für Apotheken? Wie funktionieren die Ausschreibungen? Nachteilig ist für die Apotheken, dass die maximale Laufzeit zwar bekannt ist, aber der Vertrag durch eine exklusive Ausschreibung abgelöst werden kann. So taucht z. B. ein Generikum als neuer Rabattvertragspartner in der EDV auf und der Patient gewöhnt sich an dieses Arzneimittel. In der Folge kann es passieren, dass der Patient das bisher rabattierte Arzneimittel nach wenigen Monaten nicht mehr ausgehändigt bekommen kann. Dies kann die Compliance beeinträchtigen, da nach Vertragsende möglicherweise andere Anbieter rabattiert werden. In den Ausschreibungen werden Vertragsbeginn und -ende genannt, sowie der Wirkstoff, dessen Menge und Packungsgröße und der von der Krankenkasse festgelegte Arzneimittelpreis. Ebenso Vertragslaufzeit festgelegt gibt die Krankenkasse an, ab wann sich die Anbieter bewerben können, denn dies ist mitunter schon mehrere Monate vor Vertragsbeginn möglich. Die Verträge laufen 2 Jahre, das ist laut SGB V § 130a Abs. 8 Satz 6 festgelegt: „Die Vereinbarung von Rabatten nach Satz 1 soll für eine Laufzeit von zwei Jahren erfolgen.“ Es gibt Ausnahmen, in denen die Laufzeit kürzer oder länger ausfallen kann. Da z. B. die Möglichkeit besteht, dass neue Anbieter jederzeit beitreten können, kann die Vertragslaufzeit verkürzt sein. Unabhängig davon, ob es Importeure oder Generika- oder Original-Anbieter sind, können die 20 Unternehmen nach Wirtschaftlichkeit entscheiden, ob Sie an den Ausschreibungen teilnehmen. Durch die Open-Book-Verträge soll eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sichergestellt werden. Ziel ist es, Rabattverträge mit möglichst vielen Unternehmen abzuschließen, um Lieferschwierigkeiten oder Produktionsengpässe zu vermeiden und besser ausgleichen zu können. So kann die Apotheke bei den o. g. Problemen wirtschaftlich austauschen und das Lager anpassen. Gibt es Nachteile für die Apotheken? FAZIT Open-Book-Verträge sind eine Alternative zu klassischen Rabattverträgen, da der Abschluss mit vielen Anbietern die lückenlose Versorgung in der Übergangszeit zu exklusiven Ausschreibungen sicherstellen soll. In der Apotheke können diese Regelungen jedoch unübersichtlich werden, da die Vertragslaufzeiten der einzelnen Anbieter nicht bekannt sind. www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Zum Austausch von Infliximab-Arzneimitteln u dem biotechnologisch hergestellten Arzneimittel Remicade® sind seit kurzem Nachahmerpräparate, sog. Biosimilars, erhältlich. Bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke stellt sich damit die Frage, ob diese wie klassische Generika, z. B. im Rahmen von Rabattverträgen, gegen das Referenzarzneimittel ausgetauscht werden können. Remicade® mit dem Wirkstoff Infliximab ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel („Biological“), das bereits seit 1999 in Deutschland vertrieben wird. Aufgrund des Patentablaufs können seit Februar 2015 Nachahmerpräparate anderer Hersteller, sog. „Biosimilars“, auf den Markt gebracht werden. Bis jetzt sind zwei Präparate – Remsima® und Inflectra® – erhältlich. Zur Beurteilung der Austauschbarkeit ist es wichtig, diese Biosimilars von sog. „Bioidenticals“ zu unterscheiden. Was sind Biosimilars? Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Nachahmerprodukte, die bezugnehmend auf ein nicht mehr patentgeschütztes Innovatorprodukt zugelassen werden können. Anders als bei klassischen Generika unterscheidet sich der Wirkstoff aufgrund der unterschiedlichen Zelllinien, die für die Produktion verwendet werden, sowie der komplizierten, individuellen Herstellungsprozesse von dem des Referenzarzneimittels. Deshalb gelten Biosimilars und Referenzarzneimittel als wirkstoffähnlich und nicht als wirkstoffgleich.1 Was sind Bioidenticals? Es gibt Fälle, in denen zwei Präparate mit unterschiedlichem Handelsnamen und von unterschiedlichen Herstellern vertrieben werden, obwohl der Herstellungsprozess identisch ist. Dann handelt es sich um Bioidenticals, die wirkstoffidentisch sind. Remimsa® und Inflectra® sind Bioidenticals. Was darf ausgetauscht werden? Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel gelten nur dann als therapeutisch vergleichbar und damit austauschbar, wenn sie sich in ihren Ausgangsstofwww.DeutschesApothekenPortal.de fen und Herstellungsprozessen nicht unterscheiden – es muss sich also um Bioidenticals handeln. Da sich dies aber anhand der Wirkstoffbezeichnung nicht nachvollziehen lässt, werden gegeneinander austauschbare Bioidenticals (z. B. Remsima® und Inflectra®) in der Anlage 1 des Rahmenvertrages aufgeführt. Nur Präparate, die hier gelistet sind, gelten in der Apotheke als austauschbar.2 Kein Austausch von Remicade® Bei den beiden Präparaten Remsima® und Inflectra® handelt es sich um Biosimilars zu Remicade®, die in einem eigenen Verfahren hergestellt werden und somit nicht wirkstoffgleich mit Remicade® sind. Damit sind die oben genannten Substitutionskriterien nicht erfüllt. Bei einer Aut-idem-Suche in der Apothekensoftware sollten die Biosimilars daher auch nicht als Abgabealternative zu Remicade® angezeigt werden. Achtung: Bei einer Suche nach dem Wirkstoff Infliximab erscheinen alle drei Produkte. Es handelt sich aber nicht um aut-idem-konforme Präparate. Aus diesem Grund ist eine reine Wirkstoffverordnung über Infliximab mit Unklarheiten behaftet. Es sollte gemäß § 17 Absatz 5 der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, damit dieser das gewünschte Präparat ergänzt. FAZIT Remicade® ist gem. § 4 Abs. 1 des Rahmenvertrags nicht gegen Biosimilars austauschbar. Reine Wirkstoffverordnungen erfordern Rücksprache mit dem Arzt. ABGABEHILFE REMICADE® – Produktprofil – Weitere Hilfestellung bietet eine Abgabehilfe zu Remicade®, die z. B. auch Hinweise zum Umgang mit Importen gibt. Produktdetails REMICADE® und Biosimilars Wirkstoff: Infliximab, ein monoklonaler IgG1-Antikörper REMICADE® > ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel („Biological“) > wird in einem komplexen Verfahren aus einer speziellen Zelllinie gewonnen > ist seit 1999 in Deutschland erhältlich > verfügt über eine umfassende Studienlage (> 1.200 klinische Studien4) und klinische Erfahrung (> 20 Jahre in der Rheumatologie5) > ist aktuell für 51,8 Mio. GKV-Versicherte rabattiert (Stand: Juni 2015)6 Anwendungsgebiete:1 aktive rheumatoide Arthritis, schwerwiegende, aktive ankylosierende Spondylitis, aktive, fortschreitende Psoriasis-Arthritis, mittelschwere bis schwere Psoriasis (Erwachsene), mässig bis schwergradig aktiver Morbus Crohn bei Erwachsenen, schwergradig aktiver Morbus Crohn bei Kindern und Jugendlichen (6–17 Jahre), mittelschwere bis schwere aktive Colitis ulcerosa bei Erwachsenen, schwere aktive Colitis ulcerosa bei Kindern und Jugendlichen (6–17 Jahre) Darreichungsform: Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung Dosierung:1 Je nach Indikation 3 bzw. 5 mg/kg Körpergewicht 3 St. (N1) PZN 01359654 4 St. (N1) PZN 00067808 5 St. (N2) PZN 00072181 Normbereiche nach Packungsgrößen-Verordnung:2 N1 = 2 – 4, N2 = 5 – 6, N3 = nicht definiert, Nmax= 5 1 Details siehe Fachinformation; 2 Einteilung nach Wirkstoff Infliximab, abgeteilte Darreichungsform zur Infusion, Angaben in Stück, www.DeutschesApothekenPortal.de/pzn-checkplus.html, Stand Juni 2015; 3 Lauer-Taxe, Stand Juni 2015; 4 Literaturrecherche zu klinischen Human-Studien vom 20.08.2014, Data on File MSD; 5 Elliott MJ et al. Arthritis Rheum 1993; 361:1681-90; 6 www.DeutschesApothekenPortal.de/apo-originale.html; 7 http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Press_release/2013/06/WC500144941.pdf; 8 EuropaBio Guide to Biological Medicines. A Focus on Biosimilar Medicines. 2011; 9 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, dort § 4 Abs. 1 und Anlage 1 REMICADE® Download der Abgabehilfe unter www.DAPdialog.de/2735 ▶ Biosimilars zu REMICADE® > sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff Infliximab, die basierend auf dem Referenzarzneimittel REMICADE® zugelassen wurden7 > dürfen seit Februar 2015 auf den Markt gebracht werden > werden in einer anderen Zelllinie als im Herstellungsprozess von REMICADE® produziert > sind – anders als klassische Generika – nur wirkstoffähnlich, nicht wirkstoffgleich8 > sind in der Apotheke nicht austauschbar gegen REMICADE® ➔ ➔ Auf ein Rezept über REMICADE® darf ausschließlich REMICADE® abgegeben werden9 Wirkstoffmenge: 100 mg Packungsgrößen:3 2 St. (N1) PZN 01359648 Seite 1 Rezeptbelieferung Seite 2 REMICADE® 100 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung Wirkstoff: Infliximab. Zus.: Arzneil. wirks. Bestandt.: 1 Durchstechfl. enth. 100 mg Infliximab. Sonst. Bestandt.: Sucrose, Polysorbat 80, Natriumdihydrogenphosphat, Dinatriumhydrogenphosphat. Anw.: Rheumatoide Arthritis (Erw.): In Komb. m. Methotrexat (MTX) zur Redukt. d. Symptomatik u. Verbesser. d. körperl. Funkt.fähigk. b.: Pat. m. aktiver Erkrank., d. nur unzureich. auf DMARDs, einschl. MTX, angespr. haben; MTX-naiven. Pat. od. Pat., d. nicht m. and. DMARDs vorbehandelt wurden, m. schwergradiger, aktiver u. fortschreitender Erkrank. Morbus Crohn: Erw.: Behandl. eines mäßig- bis schwergradig aktiven M. Crohn b. Pat., d. trotz eines vollständ. u. adäquaten Ther.-zyklus m. einem Kortikosteroid u./od. einem Immunsuppress. nicht angespr. haben, od. b. Unverträglichk. od. Kontraind. f. solche Ther. Behandl. v. aktivem M. Crohn m. Fistelbild. b. Pat., d. trotz eines vollständ. u. adäquaten Ther.-zyklus m. einer konvent. Behandl. (einschl. Antibiotika, Drainage u. immunsuppress. Ther.) nicht angespr. haben. Kdr. u. Jugendl. (6–17 J.): Behandl. eines schwergradigen, aktiven M. Crohn b. Pat., d. nicht auf eine konvent. Ther. einschl. Kortikosteroid, Immunmod. u. primäre Ernährungsther. angesprochen haben od. b. Unverträglichk. od. Kontraind. f. solche Ther. REMICADE® wurde bei Kdr. u. Jugendl. nur in Komb. mit einer konvent. immunsupp. Ther. untersucht. Colitis ulcerosa: B. mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa b. erw. Pat. od. b. schwerer aktiver Colitis ulcerosa b. Kdrn. u. Jugendl. (6–17 J.), d. auf eine konvent. Ther., einschl. Kortikosteroide u. 6-MP od. AZA, unzureich. angesprochen haben, od. b. Unverträglichk. od. Kontraind. f. solche Ther. Ankylosierende Spondylitis: B. schwerwiegender, aktiver ankylosierender Spondylitis bei erw. Pat., die auf eine konvent. Ther. unzureich. angespr. haben. Psoriasis-Arthritis: B. aktiver u. fortschreitender Psoriasis-Arthritis b. erw. Pat., wenn deren Ansprechen auf eine vorherige DMARD-Ther. unzureich. war. Verabr. in Komb. m. MTX od. als Monother. b. Pat. m. Unverträglichk. od. Kontraind. geg. MTX. Psoriasis: B. mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis b. erw. Pat., d. auf eine and. system. Ther. (einschl. Ciclosporin, MTX od. PUVA) nicht angespr. haben, b. denen eine solche kontraind. ist od. nicht vertragen wird. Gegenanz.: Tuberkulose od. and. schwere Infekt. wie Sepsis, Abszesse u. opportunist. Infekt., Überempf.-keit geg. d. Wirkstoff od. sonst. Bestandt. d. Produkts od. geg. murine Proteine, mäßiggr. od. schwere Herzinsuff. (NYHA-Klasse III/IV). Stillzeit (kontraind., bis mind. 6 Mon. nach d. letzten Behandl.). Vorsicht bei: Kdrn. u. Jugendl. (< 6 J. b. Anw. bei Morbus Crohn u. Colitis ulcerosa; < 18 J. b. Anw. bei Psoriasis, juven. idiopath. Arthritis, Psoriasis-Arthritis, ankylos. Spondylitis, juven. rheumat. Arthritis; allgemein b. allen Indikat. u. Alter bei Ther.-beginn < 18 J.). Älteren Pat. ≥ 65 J. Frauen im gebärf. Alter. Schwangersch. (nicht empf.). Eingeschr. Nieren- u./od. Leberfunkt. Pat., d. Immunsuppr. vor/währ. d. Behandl. absetzen. Wiederbehandl. nach langem behandlungsfreiem Intervall. Chron./anamn. bek. rezidiv. Infekt. Inaktiver Tbc; Pat. mit Risikofakt. f. Tbc u. neg. Test auf latente Tbc; Pat. mit anamn. bek. akt. od. latenter Tbc (einige Fälle von akt. Tbc während und nach Behandl. einer latenten Tbc wurden berichtet). Pat. mit Aufenthalt in Regionen mit endemisch vorkommenden invasiven Pilzinfekt. (z. B. Histoplasmose, Kokzidioido- od. Blastomykose). Morbus Crohn mit Fistelbild. u. akut eitrigen Fisteln. Vorbesteh./kürzl. aufgetr. demyelin. Erkrank. Chron. HBV-Trägern. Wechsel v. e. biolog. DMARD auf e. anderes. Komb. mit AZA od. 6-MP. Langjähr., hochakt., entz. rheumat. Arthritis. Pat. mit erhöhtem Risiko f. maligne Erkrank. infolge starken Rauchens; Pat. mit anamn. bek./sich entw. maligner Erkrank. Pat. mit Psoriasis u. anamn. bek. extensiver immunsuppr. Ther. od. längerfristiger PUVA-Behandl. Risikofakt. f. Hautkrebs. Pat. mit Colitis ulcerosa u. erhöh. Risiko f./ anamn. bek. Dysplasie od. Kolonkarzinom. Leichter Herzinsuff. (NYHA I/II). Chirurgischen Eingriffen. Vorliegen v. fixierten fibrot. Strikturen. Gleichz. Anw. nicht empf. mit: Anakinra; Abatacept; and. biolog. AM, Lebendvak. Infektiöse therap. Agenzien wie attenuierte Bakterien. Nebenw.: Sehr häufig: Virusinfekt. (z. B. Influenza, Herpes-Virus-Infekt.). Kopfschm. Infekt. d. oberen Resp.-trakts; Sinusitis. Abdominalschm.; Übelk. Infus.-bed. Reakt.; Schm. Häufig: Bakt. Infekt. (z. B. Sepsis, Cellulitis, Abszess). Neutropenie; Leukopenie; Anämie; Lymphadenopathie. Allerg. Reakt. d. Resp.-trakts. Depress.; Schlaflosigk. Schwindel/Benommenh.; Hypästhesie; Parästhesie. Konjunktivitis. Tachykardie; Herzklopfen. Hypotonie; Hypertonie; Ekchymose; Hitzewall.; Erröten. Infekt. d. unteren Resp.-trakts (z. B. Bronchitis, Pneumonie); Dyspnoe; Epistaxis. Gastrointestinalblut.; Diarrhö; Dyspepsie; gastroösophag. Reflux; Obstipation. Leberfkt.-stör.; erhöh. Transaminasen. Psoriasis (Neuauftr. od. Verschlecht., einschl. pustulös. Formen [primär palmar/plantar]); Urtikaria; Hautausschl.; Pruritus; Hyperhidrose; Hauttrockenh.; Pilzdermatitis; Ekzem; Alopezie. Harnwegsinfekt. Thorakale Schm.; Ermüdung; Fieber; Reakt. a. d. Injekt.-stelle; Frösteln; Ödem. Gelegentl.: Tuberk.; Pilzinfekt. (z. B. Candidose). Thrombozytopenie; Lymphopenie; Lymphozytose. Anaphylakt. Reakt.; Lupus-ähnl. Syndr.; Serumkrankh. od. Serumkrankh.-ähnl. Reak. Amnesie; Agitation; Verwirrth.; Somnolenz; Nervosität. Krampfanf.; Neuropathie. Keratitis; periorbit. Ödem; Hordeolum. Herzinsuff. (Neuauftr. od. Verschlimm.); Arrhythmie; Synkope; Bradykardie. Periph. Ischämie; Thrombophleb.; Hämatom. Lungenödem; Bronchospasmus; Pleuritis; Pleuraerguss. Darmwandperforat.; Darmstenose; Divertikulitis; Pankreatitis; Cheilitis. Hepatitis; Leberzellschaden; Cholezystitis. Blasenbild.; Mykosen d. Haut/Onychomykose; Seborrhö; Rosacea; Hautpapillome; Hyperkeratose; Pigmentanomalie. Arthralgie; Myalgie; Rückenschm. Pyelonephritis. Vaginitis. Verzög. Wundheil. Autoantikörper-Nachw. Selten: Meningitis; opport. Infekt. (wie invas. Pilzinfekt. [Pneumocystose, Histoplasmose, Kokzidioidomykose, Kryptokokkose, Aspergillose, Blastomykose]; bakt. Infekt. [atyp. mykobakt., Listeriose, Salmonellose] u. Virusinfekt. [Cytomegalie-Virus]); parasitäre Infekt.; Hepatitis-B-Reaktivierung. Lymphom; Non-Hodgkin-Lymphom; M. Hodgkin; Leukämie; Melanom. Agranulozytose; thrombotisch-thrombozytopenische Purpura; Panzytopenie; hämolyt. Anämie; idiopath. thrombozytopenische Purpura. Anaphylakt. Schock; Vaskulitis; Sarkoidose/ Sarkoid-ähnliche Reakt. Apathie. Myelitis transversa; demyelin. Erkrank. d. ZNS (MS-artige Erkrank. u. Optikusneuritis); periph. demyelin. Erkrank. (z. B. GBS, chron.-entzündl. demyelin. Polyneuropathie u. multifok. motor. Neuropathie). Endophtalmitis. Zyanose; Perikarderguss. Kreislaufvers.; Petechien; Gefäßspasmus. Interstit. Lungenerkrank. (einschl. schnell fortschr. Erkrank., Lungenfibrose u. Pneumonitis). Autoimmunhepatitis; Ikterus. TEN; SJS; Erythema multiforme; Furunkulose. Granulomatöse Läsion. Stör. d. Komplementsyst. Nicht bek.: Hepatosplenale T-Zell-Lymphome (v. a. bei Adolesz. u. jungen Erw. mit M. Crohn u. Colitis ulcerosa); Merkelzell-Karzinom. Vorübergeh. Sehverl., myokard. Ischämie/Herzinfarkt währ. od. innerh. v. 2 Std. nach d. Inf.; Lebervers. Verschlimm. d. Sympt. e. Dermatomyositis. Zusätzl.: Erhöh. v. ALT u. AST. Pos. ANA-Befund. SLE. Maligne Erkrankungen. Morbus Crohn zusätzl.: intestinaler od. perianaler Abszess. Kdr. u. Jugendl. mit Morbus Crohn häufiger als bei Erw. (REACH-Studie): Anämie; Blut im Stuhl; Leukopenie; Hautrötung; Virusinfekt.; Neutropenie; Knochenfrakt.; bakt. Infekt.; allerg. Reakt. im Bereich d. Atemwege. Colitis ulcerosa zusätzl.: Verschlecht. d. Colitis ulcerosa. Warnhinw.: Geringer Einfl. auf Verkehrsfähigk. mögl. Im Kühlschrank (2°–8° C) lagern. Zu weit. Hinw. s. Fach- u. Gebrauchsinfo. Verschreibungspflichtig. Stand: 07/2014 Bitte lesen Sie vor Verordnung von REMICADE® die Fachinformation! Pharmazeutischer Unternehmer: Janssen Biologics B.V., Einsteinweg 101, 2333 CB Leiden, Niederlande Lokaler Ansprechpartner: MSD SHARP & DOHME GMBH, Lindenplatz 1, 85540 Haar RHEU-1150841-0000 Z 1 EuropaBio Guide to Biological Medicines. A Focus on Biosimilar Medicines. 2011 2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung § 4 Absatz 1 und Anlage 1 Eine Information von MSD SHARP & DOHME GMBH, Lindenplatz 1, 85540 Haar RHEU-1150841-0001 21 S E RV IC E BtM im Reisegepäck Worauf Patienten achten müssen D ie Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland ist generell möglich. Doch was müssen die Patienten dabei beachten und welche Vorbereitungen müssen getroffen werden? Grundsätzlich gilt, dass Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) für den Patienten verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden dürfen. Hinsichtlich der genauen Reisevorbereitungen ist es aber auch entscheidend, in welches Land die Reise geht. BtM dürfen mit auf Reise – mit der richtigen Bescheinigung! Reise in die Staaten des Schengener Abkommens Bei Reisen in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung (nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) mitzuführen; dabei ist für jedes Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Staaten des Schengener Abkommens: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn Wichtig: Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage und ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen. Reisen in andere Länder Da keine international gültigen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengener Raums“ bestehen, wird folgendes Vorgehen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfohlen: - Abklärung der Einfuhrmodalitäten über diplomatische Vertretung des Reiselandes ¬ Kontakte über www.auswaertiges-amt.de - Mitnahme von BtM nicht möglich ¬ Verschreiben vor Ort möglich? - Wenn nein: Mitnahme nur über Ein- und Ausfuhrgenehmigung möglich, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss (Achtung: umfangreiches Verfahren!) Grundsätzlich rät die Bundesopiumstelle betroffenen Personen, sich zur Mitnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des „Schengener Raums“ eine mehrsprachige Bescheinigung vom verschreibenden Arzt ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls vor Reisebeginn von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Zum Download der Bescheinigung (keine strikte Formvorgabe): www.DAPdialog.de/2739 FAZIT Der Umfang der Formalitäten und das genaue Vorgehen bei der Reise mit BtM hängen vom Reiseland ab. Bei der Einreise in ein Land des Schengener Abkommens ist das Vorgehen genau definiert; bei Reisen in andere Länder ist es von den jeweiligen Einfuhrbedingungen abhängig. Einen Sonderfall stellt die Einreise mit Substitutionsmitteln dar – detaillierte Zum Download der Bescheinigung: www.DAPdialog.de/2737 Informationen zu diesem Thema findet man unter www.indro-online.de. Zum Download der zuständigen Landesgesundheitsbehörde: www.DAPdialog.de/2738 22 www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Importquote bei Rezepturen? Beispiel: Zytostatikazubereitungen G emäß § 5 Absatz 3 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V hat die Apotheke bei der Rezeptbelieferung importfähiger Arzneimittel zur Erzielung der Wirtschaftlichkeitsreserve eine Importquote zu erfüllen. Doch wie verhält es sich bei der Verwendung von Original- oder Importarzneimitteln zur Herstellung von Rezepturen? Bei Verordnung einer Zytostatikazubereitung zur intravenösen Applikation müssen, wie bei anderen Rezepturen, alle Bestandteile der Zubereitung in Art und Menge aufgeführt werden: Wirkstoff/e, Trägerlösung und eventuell Primärverpackung. Damit erfüllt die Verordnung einer Zytostatikazubereitung den Begriff des Rezepturarzneimittels gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO § 1a Begriffsbestimmungen Absatz 8): „Ein Rezepturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das in der Apotheke im Einzelfall auf Grund einer Verschreibung oder auf sonstige Anforderung einer einzelnen Person und nicht im Voraus hergestellt wird.“ Sind auf das zur Herstellung benötigte Originalarzneimittel bezugnehmende Importe zugelassen, stellt sich die Frage, ob die Apotheke einen Import verwenden muss, um die eingangs genannte Importquote zu erfüllen. Definition: Importquote und Wirtschaftlichkeitsreserve Die zu erfüllende Importquote mit der jeweiligen Krankenkasse beträgt gemäß § 5 Absatz 3 des Rahmenvertrages 5 % des Fertigarzneimittelumsatzes. Sie ist eine fiktive Größe zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitsreserve und somit der Kürzungsbzw. Gutschriftbeträge. Entscheidend für die Krankenkassen ist die Erzielung der Wirtschaftlichkeitsreserve. Diese soll gemäß § 5 Absatz 3 des Rahmenvertrages 10 % der Importquote betragen, sodass durch die Abgabe www.DeutschesApothekenPortal.de preisgünstiger Importarzneimittel 0,5 % des Fertigarzneimittelumsatzes mit einer Krankenkasse eingespart werden. (Ausführliche Informationen zu Importquote und Wirtschaftlichkeitsreserve liefert die DAP-Arbeitshilfe 7 zur Berechnung des Importmalus/ Importbonus.) Zum Download der Arbeitshilfe 7: ! DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 7 Arbeitshilfe zur Berechnung des Importmalus/Importbonus 1.) Tabelle der grundsätzlichen Importquote in %: Für Apotheken, die pro Krankenkasse und Quartal einen unterdurchschnittlichen Anteil an importfähigen Verordnungen aufweisen, wird die Importquote schrittweise reduziert: persönliche Importfähiger Anteil am Fertigarzneimittel- Importquote umsatz einer Kasse persönliche Importfähiger Anteil am Fertigarzneimittel- Importquote umsatz einer Kasse 25% und mehr bis 25% bis 20% bis 15% bis 10% bis 5% bis 0% 5,0% 4,2% 3,3% 2,5% 1,7% 0,8% 0,0% 2.) Ermittlung des individuellen Fertigarzneimittelumsatzes mit der Kasse XY: Ermittlung Ihres anrechenbaren Fertigarzneimittelumsatzes mit der Kasse XY. Ihr gesamter Umsatz mit dieser Kasse betrage 30.000 g. Abgezogen werden folgende Umsätze: • Umsätze, fü r die keine Importabgabeverpflichtung besteht: z. B. PC-Bedarf, Hilfsmittel, Verbandstoffe, Teststreifen, Medizinprodukte, Rezepturen Es zählen nur Fertigarzneimittel! • Umsatz, bei dem aufgrund einer vorrangigen Regelung eine Importabgabe nicht möglich ist: z. B. Umsatz abgegebener Rabattarzneien • Umsätze, bei denen eine Verpflichtung zur Importabgabe ohnehin besteht: z. B. ausdrü ckliche Verordnung eines Imports, Abgabe eines rabattierten Imports, verordnete Einzelimporte nach § 73 AMG Nehmen wir an, die Summe dieser abziehbaren Umsätze macht 5.000 c aus. Es verbleibt daher ein anrechenbarer Fertigarzneimittelumsatz von 25.000 g. 3.) Ermittlung des importfähigen Fertigarzneimittelumsatzes Umsätze mit Originalen, zu denen wenigstens ein Import existiert, der mindestens 15% oder 15 c gü nstiger ist als das verordnete Original. Diese importfähigen Umsätze mögen in unserem Beispiel 3.750 g ausmachen. 4.) Ermittlung der persönlichen Importquote 3.750 c importfähiger Umsatz von 25.000 c Fertigarzneiumsatz = 15% importfähiger Umsatzanteil Nach obiger Tabelle ergibt sich somit eine persönliche Importquote von 2,5%. ! www.DAPdialog.de/2711 Keine Importquote für Rezepturen Aus § 5 des Rahmenvertrages geht hervor, dass ausschließlich zugelassene Fertigarzneimittel in die Importquote einzubeziehen sind. Dazu gehören u. a. keine Rezepturen, wie der Kommentar des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) verdeutlicht: „Rezepturen, Nichtarzneimittel, Hilfsmittel oder Medizinprodukte werden nicht [in die Import regelung] einbezogen.“ Daraus ergibt sich, dass wirtschaftliche Importe von Originalarzneimitteln, die für die Herstellung von Rezepturen benötigt werden, weder zum Erreichen der Importquote noch zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve beitragen. FAZIT Die Auswahl des zur Zytostatikaherstellung verwendeten Originalarznei mittels hat keinen Einfluss auf die Importquote. Bei einer beispielhaften Verordnung von Levact® (Bendamustin), Eloxatin® (Oxaliplatin) oder Fludara® (Fludarabin) kann das in Deutschland vertriebene Originalarzneimittel zur Herstellung der Infusionslösung verwendet werden, ohne dass die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve beeinflusst wird. 23 I N E IGE N E R SAC H E DAP-Services für Ihr Beratungsgespräch (Auswahl) Accu-Chek® Mobile alphacheck™ professional MyStar Extra® iBGStar ®* CONTOUR® XT CONTOUR® NEXT CONTOUR® NEXT USB Set mg/dl PZN 09233214 Set mmol/l PZN 09233220 Set mg/dl PZN 09207493 Set mmol/l PZN 09207470 Set mg/dl PZN 03800273 Set mmol/l PZN 03800327 Set mg/dl PZN 06581328 Set mmol/l PZN 06581334 Set mg/dl PZN 09396933 Set mmol/l PZN 09396927 Set mg/dl PZN 08884429 Set mmol/l PZN 08884435 Set mg/dl PZN 08912982 Set mmol/l PZN 08913013 Accu-Chek® Mobile Testkassette alphacheck™ professional Teststreifen BGStar ® Teststreifen BGStar ® Teststreifen CONTOUR ® NEXT Sensoren GlucoMen® areo FreeStyle FreeStyle Freedom Lite® Precision Neo® Set mg/dl PZN 05703284 Set mmol/l PZN 05703315 STADA GLUCO RESULT Gluco-test Plus ¡+ STADA GLUCO RESULT® OneTouch® GlucoMen ® areo Gluco-test Plus ® Gluco-test Plus ® STADA GLUCO RESULT TO GO® PLUS OneTouch Verio Flex™ OneTouch Verio® OneTouch Verio® IQ OneTouch Select ® Plus Set mg/dl PZN 07214052 Set mmol/l PZN 07214069 Set mg/dl PZN 10382209 Set mmol/l PZN 10382215 Set mmol/l PZN 09732472 Set mg/dl PZN 09732489 Set mg/dl PZN 05879356 Set mmol/l PZN 05879362 Set mg/dl PZN 10169467 Set mmol/l PZN 10169473 Set mg/dl PZN 10966005 Set mmol/l PZN 10966011 Set mg/dl PZN 07146008 Set mmol/l PZN 07146014 Set mg/dl PZN 09671606 Set mmol/l PZN 09671581 Set mg/dl PZN 10963194 Set mmol/l PZN 10963202 FreeStyle Precision Blutzuckerteststr. GlucoMen® areo Sensor Gluco-test Plus ® Teststreifen Gluco-test Plus ® Teststreifen STADA Gluco Result® Blutzuckerteststreifen STADA Gluco Result® Blutzuckerteststreifen OneTouch Verio® Teststreifen OneTouch Verio® Teststreifen OneTouch Verio® Teststreifen OneTouch Select ® Plus Teststreifen 50 St. PZN 10382178 25 St. PZN 07123183 50 St. PZN 07702165 25 St. PZN 07123183 50 St. PZN 07702165 50 St. PZN 5879416 50 St. PZN 5879416 1 x 50 St. PZN 06558223 1 x 50 St. PZN 06558223 1 x 50 St. PZN 06558223 1 x 50 St. PZN 10963219 Glucoject® Dual Plus Gluco-test Lanzettiergerät Gluco-test Lanzettiergerät Stechhilfe ist nicht separat erhältlich Stechhilfe ist nicht separat erhältlich CONTOUR ® NEXT Sensoren 50 St. PZN 06905334 100 St. PZN 06905357 50 St. PZN 09208529 FreeStyle Precision ß-Keton-Teststr. 50 St. PZN 10270545 Accu-Chek® FastClix Accu-Chek® FastClix 5 x 10 St. einzeln verblistert PZN 10329014 alphacheck™ droplet® Stechhilfe 50 St. PZN 06581340 50 St. PZN 06581340 MyStar SylkFeel™ Stechhilfe MyStar SylkFeel™ Stechhilfe Stechhilfe 10 St. PZN 06114957 50 St. PZN 06114963 PZN 10300358 1 St. PZN 01097912 1 St. PZN 01097912 Accu-Chek® FastClix Lanzettentrommel alphacheck™ droplet® Lanzetten MyStar SylkFeel™ Lanzetten MyStar SylkFeel™ Lanzetten 24 St. PZN 07234971 204 St. PZN 07234988 24 St. PZN 07234971 204 St. PZN 07234988 28G: 200 St. PZN 03296834 30G: 200 St. PZN 06911352 33G: 200 St. PZN 10332588 28G: 25 St. PZN 00927636 28G: 100 St. PZN 00950865 33G: 25 St. PZN 00989330 33G: 100 St. PZN 01097898 28G: 25 St. PZN 00927636 28G: 100 St. PZN 00950865 33G: 25 St. PZN 00989330 33G: 100 St. PZN 01097898 PZN 06581357 PZN 06581357 50 St. PZN 08884487 50 St. PZN 00435991 100 St. PZN 00436080 50 St. PZN 00435991 100 St. PZN 00436080 10 St. PZN 06905386 Microlet ® 2 Stechhilfe Microlet ® 2 Stechhilfe FreeStyle® Stechhilfe II FreeStyle® Stechhilfe II FreeStyle® Stechhilfe II MIKROPILLEN Microlet ® Microlet ® Lanzetten Lanzetten Lanzette Nur im Set AristoNur im Set mit 10 Lanzetten mit 10 Lanzetten erhältlich erhältlich erhältlich ® Microlet Aida®1 Lanzetten 3/0,02 ® ® FreeStyle Yasminelle®1 FreeStyle Lanzetten Lanzetten Hexal PZN 10018981 HRA PZN 03865568 FreeStyle® YaraGlucoject® ® Lanzetten HEXAL Lancets 201 Plus 33G Gedeon Richter 3/0,03 P1: 3/0,02 P2: wirkstofffrei 100 St. farbig 100 St. farbig PZN 06691181 Dienogest/ PZN 06691181 200 St. farbigEthinylestradiol 200 St. farbig PZN 06691206 PZN 06691206 Yaz® 24+42 Maitalon® 301 Maitalon® 30 21+72 200 St.®1 Aristelle PZN 00365925 AKNE 50 St. ® PZN 03992373 200 St. Starletta 1 PZN 00365925 HEXAL®100 St. PZN 03992396 AKNE 200 St. PZN 03992404 Hoch: Hoch: PZN 08884613 PZN 08884613 Niedrig: ChlormadinonNiedrig: acetat/ PZN 08884607 PZN 08884607 Hoch: Enriqa®1 PZN 08884613 Niedrig: 2/0,03 PZN 08884607 PZN 01510714 PZN 01510714 hoch-mittelN: 2,5 ml ®1 niedrig Mona HEXAL PZN 10382184 3 x 4,0 ml PZN 05495377 Lilia®1 STADA Lanzetten Finic®1 33G: 200 St. PZN 04932657 PZN 06799903 hoch 4 ml PZN 06799889 PZN 06799903 Level 3 ®1 Belara hoch PZN 05879439 Belara® 21+72 4 ml PZN 06799889 ®1 Chariva PZN 02141147 ® OneTouch®Drospifem OneTouch ® Delica® 201 Delica® Lanzetten Lanzetten 28G: 100 St. PZN 10637069 100 St. sibilla®1 PZN 03865999 100 St. PZN 03865999 Mibe/ Dermapharm Drospifem® 301 PZN® 10637069 Daylette 24+42 Eliza HEXAL® 24+42 200Valette St. ®1 100 St. farbig Maxim®1 AKNE PZN 00365925 PZN 06691181 2/0,03 200 St. farbig PZN 06691206 ® ® Cedia® 201® 201 ® 201 Accu-Chek® Accu-Chek® alphacheck™ BGStar ® BGStar ® CONTOUR ® CONTOUR ® CONTOUR ® FreeStyle® FreeStyle MediSense® LAMUNA GlucoMen Gluco-test Gluco-test Desmin STADA Gluco 0,15/0,02 Aviva Mobile NEXT NEXT NEXT Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung areo Control Plus ® Kontroll- Plus ® KontrollResult® professional Kontrolllösung Kontrolllösung Desogestrel/ lösung lösung Testlösung GlucoseGlucosenormal normal Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung hoch-niedrig ® Ethinylestradiol Cedia® 301 LAMUNA 301ml Desmin®Level 301 2 Kontrolllösung Kontrolllösung 2 x 4,0 ml Normal: Normal: Normal: hoch-niedrig hoch-niedrig H: 2,5 normal normal PZN 05487946 PZN 08884576 PZN 08884576 0,15/0,03 PZN 08884576 2 x 4,0 ml 2 x 4,0 ml PZN 10382190 4 ml 4 ml PZN 05879422 2,5 ml 1 Packung A (niedrig): 6 ml 6 ml PZN 09208506 B (hoch): PZN 09208512 ® ® ® Stechhilfe PZN 02141147 Gluco-test MaitalonSTADA ® 201 Lanzetten Lanzetten Maitalon® 20 21+72 28G: 100 St. à 4 Einmalapplikationen PZN 07306914 ® ® Stechhilfe DR. KADE/ BESINS Pharma GmbH PZN 03865568 Gluco-test Lanzetten Yara HEXAL® 301 Yasmin®1 Petibelle®1 Drospirenon/ Ethinylestradiol PZN 03360532 OneTouch S e r v i ce - P a r t n OneTouch eDelica r f ü r A OneTouch pDelica o t h e k e OneTouch nDelica Delica ® ARBEITSHILFE Stand 04/2015 ® ® Stechhilfe Stechhilfe Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services Wirkstoff(e)/ Nur im Set Jenapharm mit 10 Lanzetten Wirkstärke (mg) PZN 06691175 PZN 06691175 PZN 06691175 33G:AKNE 200 St. PZN 04932657 Drosfemine® 24+42 100 St. Dienovel®1100 St. PZN 02142715 PZN 02142715 AKNE 200 St. 200 St. PZN 02143011 PZN 02143011 ratiopharm PZN 02141147 OneTouch® ® Veya-ratiopharm ® 201Delica Lanzetten LaYanina® Veya-ratiopharm® 301 VELMARI® Langzyklus1 LZ Veyanneratiopharm® 24+42 100 St. 100 St. VelvetPZN ratiopharm 02142715 ®1 PZN 02142715 200 200 St. AKNESt. PZN 02143011 PZN 02143011 Level 3 ®1 PZNMinette 05879439 ® PZN 06558387 PZN 06558387 Madinette® 301 PZN 06558387 PZN 11011722 Veranaratiopharm®1 Bellissima®1 Messmethode und Besonderheiten Weitere Infos Diane® 351 Jetzt wechseln! Gestoden/ Ethinylestradiol AKNE AKNE Für jeden Patienten das passende CONTOUR® NEXT Messsystem. 138827_con_next_portfolioanz_186x55_dap.indd 1 05.05.15 14:05 AKNE Cyproderm®1 Hi AKNE Norgestimat/ Ethinylestradiol 0,25/0,035 0,02/0,05 AKNE Hi # ® Dialog des DeutschenApothekenP Das Magazin kostenlos unter: ASUMATE® 201 ortals www.DAPdialog.de/2703 Desogestrel 0,075 Levonorgestrel AKNE HI LZ 0,03 vdek-Einteilung 30 PiDaNa® X Evakadin®2 Desofemono® 752 Yvetteratiopharm®2 DESIRETT®2 • Bundesweiter Außendienst • Patientenbroschüren • App „Never Forget“ • Blisteretuis • Erstanwender-Infoblock (zu jeder Pille) • Zykluskalender • Bundesweiter Fachaußendienst Gynäkologie • Umfangreicher Service für Fachkreise • Patientenratgeber, Zykluskalender, Blisterschutz • Patienteninformationen online www.mein-langzyklus.de www.exeltis.de/patienteninfo www.rottapharm-madaus.de [email protected] Tel. 0800/167 33 72 www.exeltis.de [email protected] Service-Hotline: 089/4520529-0 Postinor® Die Pille Danach schon. Die wirksamste Pille Danach Wirkt auch dann, wenn andere nicht mehr wirken1 Gut verträglich – in Studien belegt2 Jetzt rezeptfrei! www.ellaone.de 1 Brache, V. et al. Ulipristal acetate prevents ovulation more effectively than levonorgestrel: analysis of pooled data from three randomized trials of emergency contraception regimens. Contraception 2013, 88, 611-618. 2 Levy, D. P. et al. Ulipristal acetate for emergency contraception: post-marketing experience after use by more than1 million women. Contraception 2014, 89, 431-433. P I L L E N- Sondervermerk „!“ auf dem Rezept Erforderlich, wenn die größte Messzahl (Nmax / hier = 126 St. bzw. 6 Zyklen) um ein Vielfaches überschritten wird (einige regionale Lieferverträge verzichten auf den Sondervermerk) Ein fehlender Sondervermerk muss vom Arzt unter erneuter Unterschrift und Datumsangabe ergänzt werden. A L A R M • Umfangreiche Patienten• Bundesweiter Außendienst informationen online unter: • Umfangreicher Service und www.pille.hexal.de Materialien für Fachkreise • Zykluskalender auch als App • Zykluskalender auch als inkl. Pill-Reminder Handy-App „Meine-Pille“ mit • Umfangreicher Service für Erinnerungs-/Urlaubsfunktion Fachkreise (iOS/ Android) • Patientenratgeber Empfängnisverhütung & östrogenfrei verhüten • Blisterschutz für alle Pillen • Patientenbroschüren auf • www.sos-pille.de Deutsch und Türkisch • Mädchen-Sprechstunde • Umfangreiche zusätzliche • Pillen-Einstellsets Informationen unter: • Aufklärungsmaterialien www.ellaone.de für Patientinnen www.pille-danach.de • www.pillen-fragen.de • Bestellung von Servicematerialien online und per • www.mädchensprechstun. de Telefon • Schulungen für Apotheken • Bestellung von Service• Gratis-App • Smartphone-Pillen-App materialien online und per „RememberMe“ (Android) und • Diverse Gebrauchsinfos auf Telefon wie z. B.: „RememberMe2“ (iPhone) Türkisch - Zykluskalender mit Erinnerungsfunktion zur • Zykluskalender - Pillenübersichten täglichen Pilleneinnahme • Blisterhüllen - Anwendungsblöcke etc. • Infos unter: • Servicematerialien online • Umfangreiches Informations- www.pille-fuer-mich.de als Druckversion bestellen portal: www.schön-sicher.de oder zum Download Erinnern statt vergessen. www.jenapharm.de Hotline: 0 36 41/64 88 88 [email protected] Aristo Pharma GmbH Tel. 030/710 94-4200 www.aristo-pharma.de [email protected] [email protected] Tel. 02 34/5 16 59 20 www.kade-besins.de Infoservice: 0800/999 52 33 33 www.gedeonrichter.de [email protected] Tel. 0221/88 89 04 44 mibe GmbH Arzneimittel Münchener Str. 15 06796 Brehna www.ratiopharm.de [email protected] Tel. 0800/800 50 22 max_anz_pillenalarm_70_90.indd 1 27.05.14 10:29 Aus dem Hexal Verhütungsportfolio Einnahmeschema im Überblick: Pflichtphase mindestens 24 Tabletten (Tag 1–24) + Flexible Phase maximal 96 Tabletten (Tag 25–120) + Pillenpause nur 4 Tage (Tag 121–124) Starletta HEXAL® Die Pille mit der Akne-Indikation AkneIndikation1 Mehr Flexibilität, mehr vom Leben. www.mein-langzyklus.de 1 Zur Behandlung von Frauen mit mittelschwerer Akne, die keine Gegenanzeigen für eine Therapie mit oralen Kontrazeptiva aufweisen, und nach Versagen von geeigneten lokalen Behandlungen. Weitere Infos www.gynaekologie.hexal.de * Diese Wirkstoffkombination hat keine Zulassung ausschließlich zur Kontrazeption 1 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Stückzahl (s. Abgabetipps) 2 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Zyklen (s. Abgabetipps) P1 = Phase 1, P2 = Phase 2, P3 = Phase 3, P4 = Phase 4, P5 = Phase 5 Die aktuellen Fachinformationen entnehmen Sie bitte www.fachinfo.de oder den jeweiligen Internetpräsenzen der Hersteller. AZ Starletta_70x90mm_01.indd 2 Unsere Beratungsleitfäden liefern wichtige Hintergrundinformationen zu ausgewählten Indikationen und Produkten und geben hilfreiche Tipps für das Beratungsgespräch. Sie können ebenfalls auf der DAP-Homepage heruntergeladen werden und teilweise sogar direkt aus dem ADG-Kassensystem einfach per Knopfdruck während des Kundengespräches angewählt und ausgedruckt werden. KAR TE Bromelain-POS® n Bromelain Anwendungsgebiete: Beratungs-Services im Überblick: n Begleittherapie bei akuten Schwellungen nach Operationen und Verletzungen, insbesondere der Nase und der Nebenhöhlen GUT ZU WISSEN: Bromelain-POS® Dosierung/Packungsgrößen: n 500 F.I.P.-Einheiten pro magensaftresistenter Tablette n Packungen à 30 Stück und 60 Stück g OTC Dialo 28 Einnahme (wenn nicht anders vom Arzt empfohlen): n Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: - 1–2 x täglich eine Tablette - Über einen Zeitraum von 4–5 Tagen, in begründeten Fällen KAR TE auch länger BER ATU NGS n Nicht empfohlen für Kinder unter 12 Jahren u Wirkt abschwellend und dadurch schmerzlindernd, da es den Druck im verletzten Bereich reduziert u Beschleunigt den körpereigenen Heilungsprozess u Kann bei allen Verletzungen eingesetzt werden u Kann die erforderliche Menge an Schmerzmitteln reduzieren u Mit rein pflanzlichem Wirkstoff und sehr gut verträglich Hinweise: Bromelain-POS® n Im Kühlschrank bei 2–8 °C lagern, nach Anbruch bis zu 4 Wochen bei Raumtemperatur n Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent überzogen Wirkstoff: Weitere Informationen auf www.bromelain-pos.de n Bromelain Anwendungsgebiete: © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung von URSAPHARM Arzneimittel GmbH n Begleittherapie bei akuten Schwellungen nach Operationen und Verletzungen, insbesondere der Nase und der Nebenhöhlen GUT ZU WISSEN: g OTC Dialo 29 Bromelain-POS® Dosierung/Packungsgrößen: u Wirkt abschwellend und dadurch schmerzlindernd, da es den Druck n 500 F.I.P.-Einheiten pro magensaftresistenter Tablette n Packungen à 30 Stück und 60 Stück ATU NGS KAR TE im verletzten Bereich reduziert BER u Unterstützt den Abtransport von geschädigten Zellbestandteilen Einnahme (wenn nicht anders vom Arzt empfohlen): n Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: ® - 1–2 x täglich eine Tablette - Über einen Zeitraum von 4–5 Tagen, in begründeten Fällen auch länger n Nicht empfohlen für Kinder unter Wirkstoff: 12 Jahren n Zinkorotat x 2 H2O Zinkorotat-POS Hinweise: u Beschleunigt den körpereigenen Heilungsprozess u Kann bei allen Verletzungen eingesetzt werden u Kann die erforderliche Menge an Schmerzmitteln reduzieren u Mit rein pflanzlichem Wirkstoff und sehr gut verträglich GUT ZU WISSEN: Ursachen eines Zinkmangels: Anwendungsgebiete: 1. Beratungskarten u Unterstützt den Abtransport von geschädigten Zellbestandteilen Zur Unterstützung Ihres Beratungsgespräches bietet das DAP 2015 Beratungskarten im praktischen Kitteltaschenformat zum Sammeln an. Diese liegen regelmäßig dem DAP Dialog bei, stehen aber auch online zum Herunterladen und Ausdru2015 cken bereit. u Unzureichende Aufnahme von Zink mit der Nahrung n Im Kühlschrank bei 2–8 °C lagern,n nach bis zuvon 4 Wochen ZurAnbruch Behandlung Zinkmangelzuständen, die durch die bei Raumtemperatur Ernährung nicht behoben werden können u Vermehrter Zinkbedarf, z. B. bei Diabetes-Erkrankung, Schwangerschaft n Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent überzogen Weitere Informationen auf www.bromelain-pos.de u Gerbstoffhaltige Tees können die Aufnahme von Zink beeinträchtigen Dosierung/Packungsgrößen: 2015 u Manche Antibiotika (Tetracycline und Chinolone) und Zink können sich n 40 mg pro magensaftresistenter Tablette (entspricht 6,3 mg Zink) © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung von URSAPHARM Arzneimittel GmbH in der Bioverfügbarkeit gegenseitig reduzieren n Packungen à 20, 50 und 100 Stück Zinkorotat-POS® g OTC Dialo 29 Einnahme (wenn nicht anders vom Arzt empfohlen): BER n Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: - Je nach Bedarf bis zu 3 x täglich 1 Tablette - In der Langzeitanwendung 2–3 x täglich eine Tablette Kinder von 4 bis 11 Jahre: - Je nach Bedarf bis zu 2 x täglich 1 Tablette n Unzerkaut mit Flüssigkeit mind. eine halbe Stunde vor den Mahlzeiten TE ATU NGS KAR n Zinkorotat-POS® Wirkstoff: n Zinkorotat x 2 H2O Hinweise: n Nicht über 25 °C lagern n Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent GUT ZU überzogen WISSEN: u Kann individuell dosiert werden u Schützt die empfindliche Magenschleimhaut durch einen magensaftresistenten Überzug u Wird vom Körper optimal aufgenommen und verfügt über eine hohe Bioverfügbarkeit u Transportiert das Zink genau dorthin, wo es gebraucht wird u Eignet sich hervorragend zur wirksamen Zinkkur mit sehr guter Verträglichkeit Weitere Informationen auf www.zinkorotat-pos.de Ursachen eines Zinkmangels: © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung von URSAPHARM Arzneimittel GmbH Anwendungsgebiete: n Zur Behandlung von Zinkmangelzuständen, die durch die Ernährung nicht behoben werden können u Unzureichende Aufnahme von Zink mit der Nahrung Dosierung/Packungsgrößen: u Gerbstoffhaltige Tees können die Aufnahme von Zink beeinträchtigen u Vermehrter Zinkbedarf, z. B. bei Diabetes-Erkrankung, Schwangerschaft n 40 mg pro magensaftresistenter Tablette (entspricht 6,3 mg Zink) n Packungen à 20, 50 und 100 Stück u Manche Antibiotika (Tetracycline und Chinolone) und Zink können sich in der Bioverfügbarkeit gegenseitig reduzieren Einnahme (wenn nicht anders vom Arzt empfohlen): Zinkorotat-POS® n Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: - Je nach Bedarf bis zu 3 x täglich 1 Tablette - In der Langzeitanwendung 2–3 x täglich eine Tablette n Kinder von 4 bis 11 Jahre: - Je nach Bedarf bis zu 2 x täglich 1 Tablette n Unzerkaut mit Flüssigkeit mind. eine halbe Stunde vor den Mahlzeiten Hinweise: n Nicht über 25 °C lagern n Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent überzogen 2. Übersichtsposter u Kann individuell dosiert werden u Schützt die empfindliche Magenschleimhaut durch einen magensaftresistenten Überzug u Wird vom Körper optimal aufgenommen und verfügt über eine hohe Bioverfügbarkeit Beratungsleitfaden und Abgabehinweise zu Spasmex® 45 mg Filmtabletten Wirkweise ® Der in Spasmex® 45 mg enthaltene Wirkstoff Trospiumchlorid wirkt spasmolytisch auf die glatte Muskulatur der Harnblase und verbessert die Symptome einer überaktiven Blase wie erhöhte Harnfrequenz, vermehrten Harndrang und/oder Dranginkontinenz. Therapie mit Spasmex® 45 mg gute Verträglichkeit und geringes Wechselwirkungspotenzial (keine CYP-450vermittelten Interaktionen mit anderen Wirkstoffen im therapeutischen Dosierungsbereich)1 geeignet für ältere Patienten (laut PRISCUS-2 und FORTA-Liste)3 patentierte Snap-Tab-Technologie ermöglicht Teilen der Tablette in drei bioäquivalente Teile5 1 Wiedemann&Schwantes, Eur. J. Geriatr. 2007, 9: 29–42 2 http://priscus.net/download/PRISCUS-Liste_PRISCUS-TP3_2011.pdf 3 http://www.umm.uni-heidelberg.de/ag/forta/FORTA_liste_deutsch.pdf Seite 1/2 Beratungsleitfaden zur Anwendung von ANGOCIN® Anti-Infekt N Wirkspiegel von 3 x 15 mg Tc IR im Plasma unter Nicht-Nüchtern-Bedingungen im Steady State (Mittelwerte)4 empfohlene Tagesdosis 45 mg aufgeteilt auf bis zu 3 x 15 mg (1/3 Tablette) für einen nahezu gleichbleibenden Wirkspiegel (siehe Abbildung)4 1 Tc Konzentration (ng/ml) Wirkstoff: 12.06.14 11:30 3. Beratungsleitfäden g OTC Dialo 28 BER ATU NGS 1 1 3 4 Ein kostenloser Service von Jenapharm Der Pillen-Alarm wider das Vergessen der Pille bietet viele Funktionen rund um das Thema Verhütung und Informationen zu Zyklus, Pille und Frauenarzt. Einnahmeschema Langzyklus • VELMARI® Langzyklus • Einnahme im Langzyklus bis 120 Tage möglich! • Wechselwirkungs-Hotline: 0 36 41/64 88 88 werktags 8–18 Uhr • App „Pillen-Alarm“ www.gynaekologie.hexal.de Tel. 0 80 24/908-0 Sex hat sich nicht verändert. Maxim 0,030 mg/2 mg 126 St. N3 Rezeptbeispiel: Damara®2 ellaOne® Kontakt ANBIETERINFORMATIONEN 2 x Desogestrel Aristo 75 µg 6 x 28 St. N3 ! Solgest®2 unofem® HEXAL® Behandlung der mäßig schweren bis schweren Akne, wenn zuvor eine topische Therapie oder systemische Antibiotikatherapie versagt hat Behandlung des Hirsutismus bei Frauen im gebärfähigen Alter Einnahme im Langzyklus, maximales EinnahmeIntervall: 120 Tage Normbereiche nach Zyklen Arzneimittelgruppe: Orale Kontrazeptiva (Angabe in Zyklen) N1: 1 | N2: 3 | N3: 6 28 Mini2 1,5 Service 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), Beschluss vom 06.03.2015 2 uGV = ungeschützter Geschlechtsverkehr 3 Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer Rezeptbeispiel: Eve 201 Chalant® HEXAL®2 Vorgehen in der Apotheke3: • vor Abgabe: persönliche Beratung der Frau erforderlich • Abgabe an Minderjährige wird nicht empfohlen ª Verweis an den Arzt/ die Ärztin Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV: • Verordnung auf Kassenrezept bis zum vollendeten 20. Lebensjahr möglich (Gesetzesgrundlage: § 24a SGB V) Normbereiche nach Stückzahl Arzneimittelgruppe: Orale Kontrazeptiva (Angabe in Stück) N1: 17–25 | N2: 57–69 | N3: 120–126 N O T FA L L K O N T R A Z E P T I VA Levonorgestrel Diagnose auf dem Rezept: Keine Verpflichtung zur Angabe einer Diagnose im Rahmen der Arzneimittelverordnung. Bei Angabe einer Diagnose auf dem Rezept ª erweiterte Prüfpflicht hinsichtlich der Erstattung seitens der Apotheke: Ist eine Erstattung bei der angegebenen Diagnose möglich? Ja = Abgabe auf Kassenrezept, Nein = Rücksprache mit dem Arzt, ggf. muss das Arzneimittel privat bezahlt werden. Einnahmehinweise: • so früh wie möglich (innerhalb von 12 Stunden) nach uGV2 • spätester Einnahmezeitpunkt: Ulipristalacetat ª bis zu 5 Tage (120 Stunden) nach uGV Levonorgestrel ª bis zu 3 Tage (72 Stunden) nach uGV Einteilung lt. PackungsV MINIPILLEN Ulipristalacetat Rechtliche Informationen1: Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat (bis 30 mg) und Levonorgestrel (bis 1,5 mg) sind nicht mehr verschreibungspflichtig: ellaOne®, PiDaNa®, Postinor® und unofem® HEXAL®. Ab dem 20. Geburtstag Die „Pille“ ist verordnungs- und erstattungsfähig zulasten der GKV für Ausnahmeindikationen (z. B. zur Behandlung der Akne). ª Cave: Das Präparat muss eine entsprechende Zulassung besitzen! Die „Pille“ ist verordnungs- und erstattungsfähig im Rahmen einer medizinisch indizierten Kontrazeption (z. B. bei der gleichzeitigen Einnahme fruchtschädigender Wirkstoffe). Besonderheiten bei Kontrazeptiva Abbott · Aristo Pharma · Bayer HealthCare · Berger Med · LifeScan A.MENARINI diagnostics · Roche Diagnostics · Sanofi-Aventis Deutschland · STADApharm Desogestrel Aristo®2 Notfallkontrazeption – praxisrelevante Informationen Bis zum 20. Geburtstag Die „Pille“ ist voll erstattungsfähig durch die GKV (§ 24a SGB V). ASUMATE® 301 Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht: 2 Alles zum Thema Arzneimittelabgabe und Retax-Vermeidung finden Sie im DAP Dialog Amicette®1 Ethinylestradiol/ Norethisteron Attempta-ratiopharm® 351 Hi Alessia® Femovan®1 0,075/0,03 Ihre Werte. Unsere Technik. PZN 8884487 Bella® HEXAL® 351 Hi HEXAL Schon kostenlos abonniert? 24+4 P1: 0,06/0,015 P2: wirkstofffrei Auf die CONTOUR® NEXT Messsysteme von Bayer Jennifer® 351 Hi Weitere Infos Qlaira®2 Estradiolvalerat/ P1: 3/–; P2: 2/2; P3: 2/3; P4: 1/–; Dienogest P5: wirkstofffrei 2/0,035 Bellissima® 21+72 2 ® Cyproteronacetat/ Ethinylestradiol* VELAFEE®1 AKNE FaminaSTADA Gluco OneTouchDesofemine OneTouch OneTouch ® 1 ratiopharm 20 novaOneTouch ® Result® Verio® Verio® Verio Select ® Plus 201 Testlösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung FaminaDesofemine® Level 2 ratiopharm® 301 PZN 05879422 2 x 3,8 ml 2 x 3,8 ml 2 x303,8 ml 1 x 3,75 ml 1 ABGABETIPPS Erstattungsfähigkeit von Kontrazeptiva zulasten der GKV Zuzahlung: < 18 Jahre keine Zuzahlung ≥ 18 Jahre mit Zuzahlung Mayra®1 CharivaMesszeit 21+7 Messzeit Messzeit 7 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Messzeit 5 Messzeit 5 Sek. (mit Messzeit ~5 Sek. Messzeit ~5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit ~ 4 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit Messzeit ~ 4 Sek. Blutzucker-TS*: Temperaturangabe) durchschnittlich Sekunden Sekunden 4–7 Sek. 4–7 Sek. ® 1 Blutvol. 0,4 µl Messzeit 5 Sek. ® Blutvol. 0,3 μl ®1 µl ® Blutvol. 0,3® 20 μl 1 Blutvol. 0,4 µl Blutvol. 0,4 µl Blutvol. Minisiston 0,6 µl Blutvol. 0,7 µl Blutvol. 0,6 µl Blutvol. 0,6 µl Blutvol. Blutvol. 0,5 µl Blutvol. 0,5 µl Liana20 Miranova® Swingo Leona HEXAL0,5 Femikadin 20 Levomin Evaluna® 201 5 Sek. Blutvol. 0,6 μl Blutvol. 0,5 μl Blutvol. 0,5 µl Blutvol. 0,3 µ Blutvol. 0,6 µ Blutvol. 0,5 µl Nachtropffunktion Nachtropffunktion ratiopharm®1 201 Trendmitteilung Einfache Einfachfem zu1 Datenspeicher für 450 Messwerte Einfach, genau Einfach zu Einfach zu Einfach leicht Liefert HbA1c- Nahtlose Verbin0,1/0,02 großes LCD-Display Blutvol. 1,0 µl innerh. von 60 Sek. innerh. von 60 Sek. Nachtropffunktion Einf. Bedienung Einf. Bedienung direkt auf dem Anwendung bedienen Datentransfer zum PC möglich und schnell zu ISO-Norm: Ja ISO-Norm: Ja bedienen bedienen Blutzucker dung zu iPhone Schätzwert & innerh. von 5 Sek. mit BeleuchtungsMahlzeitenGroßes Display u. Einfache Display, um Einheiten mg/dl bzw. mmol/l bedienen messen und iPod touch* Trendpfeil Datenspeicher ® 1 Farbcodierte Farbig leuchSpeicher für Datenauswertung Erklärt sich Vertraut und Datenspeicher funktion Kleodina Minisiston®1Insulinrechner: MonoStep®1komfortables SwingoDesign: 30 Lotta® HEXAL®1 Anwendung fest voreingestellt ß-Keton-TS: mit 500 Werten mit 500 Werten Bereichsanzeige Blutzuckermuster tendes 3-farbige über Accu-Chek 2.000 Messwerte Mini-USB-Anschluss Intuitive 1-2-3 selbst Besonders breisicher – bietet Autom. Datenmite1 0,125/0,03 zu erkennen Messzeit 10 Sek. 3-farbige OLED-Display Empfehlung persönl. besonders handlich Teststreifenauswurffunktion Bereichsanzeige Hochauflösendes Connect App ter Teststreifen sehr hohe Angabe der Datenauslesung mit Schutzvorrich- Klick Bedienung synchronisation Beleuchtetes Angabe der Insulindosierung u. leicht zu lesen*. Blutvol. 1,5 μl Bereichsanzeige Intuitive und Accu-Chek Messgenauigkeit in Diabetesund symbolMittelwerte der tung Farbdisplay Einfache Doku- ® Berücksichtigt wie Ketonwarnsignal Schlankes per USB Display beleuchtetes Mittelwerte der Nachtropffunktion *Die Studie wurde Gravistat 125 Bedienung Connect Online und dabei die Manager-App basiertes Menü letzten 7, 14 u. DIABASS/ Mahlzeitenmentation von Design mit letzten 7, 14 u. Erfüllt die Richtlinie der BundesMacht auf zu viel schnell 2005 durchgeführt. innerh. von 30 Sek. Display, Markiefem1 30 Tage MedImport-fähig markierung Farbdisplay Insulin und großem Bildrungen, Erinne30 Tage Preisgruppe B, Einfachheit und hohe/zu niedrige 0,125/0,05 Preisgruppe B, ärztekammer (RiLiBÄK) in der wirksames Insulin Die Daten liegen Vertrautheit von Kontraststarkes schirm rungsalarme, VDEK VDEK Durchschnittswerte TeststreifenPreisgruppe B Beleuchteter Kontrolllösungsmessung (+/- 11 %) Blutzuckermess- Kohlenhydraten Kompaktes noch im Körper Abbott Diabetes Care CONTOUR®Levonorgestrel/ Display ®1 ® ®1 ® 1 ermittelbar *Aktuelle Informationen zur Gerät auswurffunktion Design FemigyneSwingo LuisaHypoHEXALund Femikadin Levomin® Evaluna® 301 Ethinylestradiol Teststreifenwerte aufmerk- direkt amMicrogynon nur 4 cm301 Gut ablesbare vorhanden ist Inc. vor. 30 Preisgruppe B# Kompatibilität iBGStar mit 1 Hyperalarm, *Einzeln verpackte Bio-Sensor ratiopharm® N1 Apple Endgeräten und iOS einschub Werte 30 sam, führt mit Aufladbarer groß Einstellbare 0,15/0,03 Akku Betriebssystemen entnehmen vielfältige Teststreifen: Schutz Technologie verständlichen USB-Stecker und Erinnerung und Sie bitte www.mystarsanofi. Kann auf die com/web/products/softwares/ Möglichkeiten vor Schmutz und Preisgruppe B Bereits jetzt in Übereinstimmung Ketonwarnsignal Teststreifendose Hinweisen durch ®1 ®1 Diabetes ibgstar-application. NovaStep Triquilar der DatenüberFeuchtigkeit bzw. A1 mit DIN EN ISO 15197:2013 iPhone und iPod touch sind die BlutzuckerErgonomisches Management aufgeschraubt Warenzeichen der Apple Inc., tragung Erfüllt alle Anforderungen der ISO-Norm 15197:2013* erfüllt ISO Norm messung Blutzuckereingetragen in den USA und in Design Software im werden P1: 0,05/0,03 anderen Ländern. 15197:2013 Preisgruppe B Trendindikatoren *ISO 15197:2013, Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik – Anforderungen an Gerät integriert ®1 Preisgruppe B Preisgruppe B P2: 0,075/0,04 (Studie unter Trisiston Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus. Erfüllt alle Integrierte Blutwww.bergermed.de) P3: 0,125/0,03 Alle Sanofi Blutzuckermesssysteme Alle CONTOUR® NEXT Blutzuckermesssysteme Anforderungen ketonmessung Leistungsmerkmale siehe jeweiliges Benutzerhandbuch Beide Geräte erfüllen schon jetzt nach Absprache erfüllen die Kriterien der neuen entsprechen höchsten Qualitätskriterien und erfüllen der ISO-Norm (AW06800801B, AW06814701B, AW06847201A, AW06937901A, die strengere ISO-Norm 15197:2013 auch NFC-fähig Erfüllt Genauigkeitsanforderung der ISO-Norm 15197:2013. DIN EN ISO 15197:2013 alle Anforderungen der DIN EN ISO-Norm 15197:2013. 15197:2013 AW06922301A, AW06923201A, AW06904601A, AW06780405A). ® Exeltis (ehem. Velvian) Rottapharm | Madaus PZN 02141147 ® OneTouch LaYaisa® Delica® Lanzetten Kontrolllösung integriert Accu-Chek® FastClix Lanzettentrommel 50 St. PZN 08884487 Microlet ® 2 Stechhilfe Lanzette PZN 06900851 50 St. PZN 08884487 Stechhilfe Kontrolllösung FreeStyle InsuLinx® Set mg/dl PZN 07796870 Set mmol/l PZN 07796893 FreeStyle Lite® FreeStyle Lite® BlutzuckerBlutzuckerteststreifen teststreifen CONTOUR® NEXT Sensoren sind deutschlandweit mit vdek und BARMER GEK in Preisgruppe B bzw. 2 verhandelt. CONTOUR ® NEXT Sensoren Messmethode und Besonderheiten FreeStyle Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH Accu-Chek® Aviva Teststreifen CONTOUR ® NEXT Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH Messgerät Accu-Chek® Connect MyStar ® alphacheck ™ Ethinylestradiol 5 ARBEITSHILFE Stand 06/2015 S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n Blutzuckermessgeräte & Zubehör Accu-Chek® Teststreifen 6 nützliche Informationen zu weiteren Services der Hersteller wie Patientenmaterialien oder Websites und Hotlines. Die Poster liegen dem DAP Dialog regelmäßig bei und stehen zusätzlich im DeutschenApothekenPortal zum Download bereit. Messgerät as DeutscheApothekenPortal bietet vielfältige Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Kundenberatung sowie Ihres Apothekenalltags. Welche Services es gibt und wo Sie diese im DeutschenApothekenPortal finden, zeigen wir auf der vorliegenden Doppelseite. Teststreifen D 0,8 0,6 Anwendungsgebiete 0,4 0,2 0 2 4 6 8 10 12 Zeit (Std.) * 14 ANGOCIN® Anti-Infekt N ist ein pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung von unkomplizierten Infektionen der Atemwege und der ableitenden Harnwege. Es kann auch bei häufig wiederkehrenden Beschwerden eingesetzt werden. 16 18 20 22 24 Sahlmann, J. et al., European Urology Supplements 9.6 (2010): 620 Inhaltsstoffe 4 Sahlmann, J. et al., European Urology Supplements 9.6 (2010): 620 ANGOCIN® Anti-Infekt 5 Prüfung an sechs repräsentativen Produktproben, 2013, data on file Vorteile der Snap-Tab-Technologie N enthält eine einzigartige Kombination von Senfölen (Isothiocyanate) aus Kapuzinerkresse und Meerrettich. Wirkung Die in ANGOCIN® Anti-Infekt N enthaltenen Senföle Tabletten sind in einem Schritt durch sanften Daumendruck teilbar in drei Teile. • hemmen das Wachstum von Bakterien, Viren und Pilzen ❯ Es ist kein Tablettenteiler nötig. ❯ Die Drittel der Tablette sind bioäquivalent: 1/3 = 15 mg Trospiumchlorid. ❯ Beim Teilen bröseln die Tabletten nicht. ➜ individuelle, sichere und patientenfreundliche Therapie • wirken entzündungshemmend • reichern sich nach dem Verzehr in Lunge, Speichel und Nieren an ➜ hohe Konzentration in den Atemwegen und ableitenden Harnwegen Studien belegen die Wirksamkeit u. a. bei • akuten und häufig wiederkehrenden Harnwegsinfekten • akuter Nebenhöhlenentzündung • akuter Bronchitis Die zunehmende Resistenzproblematik von Antibiotika erfordert neue Therapiestrategien bei unkomplizierten Infekten. Spasmex® 45 mg Filmtabletten Wirkstoff: Trospiumchlorid. Zus.: 1 Filmtbl. enth. 45 mg Trospiumchlorid. Sonst. Bestandt.: Kern: Lactose-Monohydrat, mikrokristalline Cellulose, Maisstärke, Carboxymethylstärke-Natrium (Typ A) (Ph.Eur.), Stearinsäure (Ph.Eur.), hochdisperses Siliciumdioxid, Povidon K25. Filmüberzug: Poly(vinylalkohol), Titandioxid (E171), Macrogol 3000, Talkum. Anw.: Sympt. Behandl. erhöhter Harnfrequenz u./od. Harndrang u./od. Harninkontinenz bei Pat. mit überaktiver Blase od. urodynamisch nachgewiesener idiopatischer od. neurogener Detrusorüberaktivität. Gegenanz.: Überempfindlichk. geg. den Wirkstoff Trospiumchlorid od. einen der sonst. Bestandt., Harnverhaltung, unbehandeltes Engwinkelglaukom, Tachyarrhythmie, Myasthenia gravis, schwere chron. entz. Darmerkrankung (Colitis ulcerosa u. Morbus Crohn), toxisches Megakolon, dialysepfl. Niereninsuff. (Kreatinin-Clearance < 10 ml/min/1,73m2). Nebenw.: Sehr häufig: Mundtrockenh. Häufig: Dyspepsie, Verstopf., Bauchschmerz., Übelk. Gelegentl.: Stör. der Akkommodation (bes. bei Pat., die hyperop u. nicht ausreichend korrigiert sind); Tachykardie; Diarrhö, Flatulenz; u Hautausschlag; Stör. der Harnentleerung (z. B. Restharnbildung); Schwäche, Brustschm. Selten: Angioödem, Anaphylaxie; Tachyarrhythmie; Dyspnoe; milder bis mäßiger Anstieg der Transaminasen; Harnverhaltung. Nicht bekannt: SJS, TEN. Aus klin. Studie mit Trospiumchlorid 30 mg Filmtbl. mit Häufigkeit ≥ 1 % zusätzl.: Mundtrockenh. (4,1 %), Bauchschm. (2,4 %), Verstopf. u (2,1 %), Übelk. (1,2 %), Schwindel (1,2 %) u. Kopfschmerz (1,1 %). Nebenwirk. zusätzl. beobachtet b. anderen Trospiumchlorid-enth. Arzneimitteln: Trockene Augen, Sehstör., trockene Nase, Harnwegsinfekt., Muskel- u. Gelenkschm. Enth. Lactose. Weit. Einzelh. s. Fach- und Gebrauchsinfo. „Verschreibungspflichtig“ Dr. R. Pfleger GmbH, D-96045 Bamberg, u (SX45/080813/FK) Vorteile der pflanzlichen Therapie Seite 1/2 u u u u u u Die in ANGOCIN® Anti-Infekt N enthaltenen Senföle wirken gegen Bakterien, Viren und Pilze Sie entfalten ihre Wirkung am Ort des Krankheitsgeschehens Die natürliche Darmflora wird nicht beeinträchtigt Senföle wirken auch gegen Scheidenpilz, der infolge einer Antibiotikatherapie auftreten kann Es sind keine Resistenzentwicklungen bekannt Die sehr gute Verträglichkeit und Wirksamkeit ist in Studien belegt Zur schonenden Behandlung von Kindern ab 6 Jahren geeignet ANGOCIN® Anti-Infekt N kann bei den ersten Anzeichen und auch bei wiederkehrenden Beschwerden angewendet werden Eine Antibiotika-Therapie ist bei unkomplizierten Harnwegs- und Atemwegsinfekten in vielen Fällen nicht mehr erforderlich Die DAP Poster zu beratungsintensiven Themen, 2015 wie z. B. Inhalativa, orale Kontrazeptiva oder Blutzuckermessgeräte, verschaffen einen guten Überblick über die wichtigsten Produkte und liefern u Transportiert das Zink genau dorthin, wo es gebraucht wird u Eignet sich hervorragend zur wirksamen Zinkkur mit sehr guter Verträglichkeit Weitere Informationen auf www.zinkorotat-pos.de © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung von URSAPHARM Arzneimittel GmbH 24 www.DeutschesApothekenPortal.de I N E IGE N E R SAC H E 4. Patienten- und Arztinformationen Immer wieder muss die Apotheke Informationen an Patienten und auch an Ärzte weiterleiten. Vorgefertigte Informationsschreiben, die auf dem DeutschenApothekenPortal zur direkten Weitergabe an den Patienten oder Arzt ausgedruckt werden können, erleichtern deshalb den Arbeitsalltag erheblich. DeutschesApothekenPortal ACHTUNG! Austauschverbot für Levothyroxin-Natrium! WICHTIGE PATIENTENINFORMATION WICHTIGE ARZT-INFO Mehrkosten bei Arzneimitteln Bitte um Neuausstellung / Ergänzung eines Rezeptes aufgrund des in Kraft getretenen Substitutionsausschlusses für Levothyroxin-Natrium Levothyroxin-Natrium gehört zu den Wirkstoffen, für die seit 10. Dezember 2014 ein gesetzliches Austauschverbot besteht1. In der Apotheke darf daher eine eindeutige Verordnung über Levothyroxin-Natrium-Tabletten nicht mehr gegen ein Rabattarzneimittel oder ein preisgünstigeres Präparat ausgetauscht werden. Bisher haben Rabattverträge jedoch zu einer Arzneimittelsubstitution geführt. Hintergrund: Der Gesetzgeber legt für Arzneimittelwirkstoffe sogenannte Festbeträge fest. Bis zur Höhe des Festbetrages erstatten die Krankenkassen die Arzneimittel der Patienten. Übersteigt der Preis des Arzneimittels diese Grenze, muss der Differenzbetrag vom Patienten zusätzlich zur Zuzahlung entrichtet werden. Diese Zuzahlung muss die Apotheke an Ihre Kasse weitergeben. Wenn eines Ihrer Medikamente von dieser Richtige Verordnung Regelung betroffen ist und Sie diese Mehrkosten nicht entrichten möchten, ist meist Bei Verschreibung von Präparaten, die den Wirkstoff Levothyroxin-Natrium enthalten, eine Änderung der Verordnung durch den Arzt notwendig. ist es notwendig, auf der Verordnung eine eindeutige Produktbezeichnung und / oder einen Hersteller zu vermerken, damit der Patient sein gewohntes Arzneimittel erhält. Wo können sich Patienten über Mehrkosten informieren? Wir bitten Sie daher um q Ausstellung eines neuen Rezeptes über q Ergänzung der Verordnung um Auf der Internetseite www.arzneikompass.de erfahren Sie, wie viel Sie insgesamt bei Ihrem verordneten Medikament zuzahlen müssen und welches Medikament Ihnen alternativ verordnet werden kann. sowie eine q Dokumentation der Änderung in der Patientenakte Das Rezept q liegt diesem Schreiben im Original bei q liegt diesem Schreiben als Kopie bei Zum Arzneimittel-Check: Bitte lassen Sie uns das neue Rezept zukommen, indem Sie es q dem Patienten mitgeben q unserem Apothekenboten aushändigen q per Post an uns zurück senden Wie können Sie als Patient eine Zuzahlung vermeiden? www.arzneikompass.de/arzneimittel-check.html Iht Arzt kann Ihnen ein zur Behandlung geeignetes Arzneimittel mit einem vergleichbaren Wirkstoff verordnen oder eine andere therapeutische Alternative aus dem GKV-Leistungskatalog anbieten, die keine oder geringere Mehrkosten verursacht. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Fragen Sie Ihren Arzt nach einem Alternativpräparat! Mit freundlichen Grüßen Ihr Apothekenteam (Bitte von der Apotheke vervollständigen lassen) Für das verordnete Präparat müssen Euro zugezahlt werden. Apotheke: Unterschrift: Datum: Apotheken-Stempel 1 Substitutionsausschlussliste, rechtskräftig seit 10.12.2014 (Teil B der Anlage VII der AM-RL des G-BA) Mit freundlicher Unterstützung der Aristo-Pharma GmbH © DAP, Stand August 2014 Telefon: © DAP DeutschesApothekenPortal Bitte fragen Sie Ihren Arzt, ob es eine Alternative ohne oder mit geringerer Zuzahlung gibt. Ggf. ist eine neue Verordnung erforderlich. Name: Stempel der Apotheke 5. Fortbildungen DAP bietet regelmäßig kostenlose, von der Bundesapothekerkammer zertifizierte Fortbildungen zu ausgewählten Not fa llve r h ü t u ng Themen an. Um an einer Fortbildung teilzunehmen, drucken Sie sich einfach im DeutschenApothekenPortal die ent sprechenden Unterlagen aus und faxen Sie den ausgefüllten Fragebogen an die angegebene Nummer zurück. Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Zinkmangel“: www.DAPdialog.de/2746 Z e r t i f i z i e r t e Fo r t b i l d u n g Von der Apothekerkammer 1 Punkt zertifiziert In Deutschland haben rund 2,4 Millionen Frauen pro Jahr eine Verhütungspanne, etwa 200.000 Schwangerschaften jedes Jahr sind ungewollt. Dass Frauen im Falle einer Verhütungspanne nicht häufiger zur Notfallverhütung greifen, liegt laut einer aktuellen Umfrage hauptsächlich an zwei Faktoren: Der Unterschätzung des Konzeptionsrisikos sowie der Unkenntnis des Wirkmechanismus.1 Dies zeigt, wie wichtig eine kompetente Beratung und Aufklärung zur Notfallverhütung in der Apotheke ist. Hinzu kommt, dass die Pille Danach aus der Verschreibungspflicht entlassen wurde, sodass die Apotheke hier ab sofort vermutlich die erste Anlaufstelle sein wird. Für eine fachgerechte Beratung können Sie mit dieser Fortbildung Ihr Wissen zum Thema Notfallverhütung auffrischen und vertiefen. Sie erhalten zusätzlich wertvolle Tipps für Ihr Beratungsgespräch. Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Blasenentzündung“: www.DAPdialog.de/2742 Die Fortbildung gliedert sich in folgende Kapitel: KAPITEL 1: Anatomie und Physiologie der inneren weiblichen Geschlechtsorgane In Kapitel 1 wird die Funktionsweise des weiblichen Zyklus dargestellt. KAPITEL 2: Methoden der Notfallverhütung In Kapitel 2 werden verschiedene Methoden der Notfallverhütung und deren Anwendung und Wirkungsweise näher erläutert. KAPITEL 3: Beratung in der Apotheke In Kapitel 3 werden hilfreiche Tipps für die Beratung zu Notfallkontrazeptiva in der Apotheke gegeben. 6. Wissens-Checks Mithilfe des DAP-Wissens-Checks können Sie Ihr Fach- und Produktwissen zu verschiedenen Indikationen testen. Nach erfolgreicher Beantwortung von 10 Multiple-Choice-Fragen erhalten Sie ein persönliches Teilnahmezertifikat. Aktuell sind folgende Wissens-Checks online im DeutschenApothekenPortal verfügbar: www.DeutschesApothekenPortal.de Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Nagelpilz bei Diabetikern“: www.DAPdialog.de/2743 Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Arthrose“: www.DAPdialog.de/2744 Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Vitamin D“: www.DAPdialog.de/2745 25 DAZ ist Klasse! Neugier trifft Wissen... Immer das Passende dabei. Jetzt abonnieren auf www.deutsche-apotheker-zeitung.de unter „Abo“ Deutscher Apotheker Verlag Birkenwaldstraße 44 | 70191 Stuttgart Telefon 0711 2582-353 | Telefax 0711 2582-390 www.deutscher-apotheker-verlag.de AUS DE R I N DUS T R I E MOVICOL®-Produktfamilie – Welches Produkt für wen? it dem umfassenden MOVICOL®Produktsortiment lässt sich, je nach Alter und Beschwerden des Kunden, immer ein geeignetes Präparat empfehlen. Dafür ist eine entsprechend gute Produktkenntnis gefragt. Dazu gehört auch das Wissen, wie MOVICOL® wirkt und angewendet werden muss, damit der Kunde ausführlich beraten werden kann. Wirkweise und Verträglichkeit MOVICOL® ist ein Laxans, das zur Behandlung der Obstipation eingesetzt wird. Das enthaltene Macrogol bindet das gleichzeitig eingenommene Wasser und transportiert es bis zum Dickdarm, wo es eine Aufweichung des verhärteten Stuhls bewirkt. Gleichzeitig kommt es zu einer S teigerung des Stuhlvolumens, wodurch die Darmperistaltik angeregt und eine erleichterte Stuhlentleerung (Defäkation) ermöglicht wird. Kein Einfluss auf Elektrolythaushalt Die Produkte enthalten neben Macrogol auch Elektrolyte, die dafür sorgen, dass es bei der herbeigeführten Stuhlentleerung zu keinem Nettogewinn oder -verlust von Kalium, Natrium und Wasser kommt. Da der Elektrolythaushalt praktisch nicht beeinträchtigt wird, sind die MOVICOL®-Produkte besonders gut verträglich. Produktübersicht In der Tabelle sind die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen MOVICOL®-Produkten zusammengestellt. Neben der jeweiligen Indikation sind auch die erhältlichen Packungsgrößen, Normgrößen (falls vorhanden) und der Status (Arzneimittel oder Medizinprodukt) aufgeführt. Hinweis: Alle MOVICOL®-Produkte sind entsprechend der AM-RL zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig. Produkt Indikation Packungsgröße/ Normgröße/PZN Medizinprodukt Akute Obstipation Chronische Obstipation (ab 12 Jahre) Akute Obstipation Chronische Obstipation (ab 12 Jahre) MOVICOL® Junior aromafrei (verschreibungspflichtig) Obstipation und Koprostase (ab 2 Jahre bzw. 5 Jahre) 250 ml/6945428 500 ml/6945411 1000 ml/9632084 10 Btl./1215719 20 Btl./7548876 50 Btl./7722044 100 Btl./7548882 30 Btl./4951755 90 Btl./10086830 MOVICOL® Junior Schoko Obstipation (ab 2 Jahre) 30 Btl./9086865 Arzneimittel Chronische Obstipation (ab 12 Jahre) Chronische Obstipation (ab 12 Jahre) Chronische Obstipation und Koprostase (ab 12 Jahre) 10 Btl. N1/5370291 50 Btl. N3/5370322 10 Btl. N1/5371250 50 Btl. N3/5371273 50 Btl. N3/1053429 MOVICOL® flüssig Orange MOVICOL® Beutel Pulver MOVICOL® Schoko MOVICOL® aromafrei MOVICOL® V (verschreibungspflichtig) Servicematerialien für das Apothekenteam Die Übersicht der MOVICOL®-Produktfamilie stellt Ihnen der Hersteller Norgine auch zum kostenlosen Download zur Verfügung. Auf www.deutschesapothekenportal.de finden Sie zudem eine MOVICOL®-Abgabehilfe, die praxisnahe Tipps zur richtigen Rezeptbelieferung gibt. –ABGABEhILFE Zu MOVICOL® – MOVICOL® Medizinprodukte > MOVICOL® flüssig Orange > MOVICOL® Beutel Pulver > MOVICOL® Junior Schoko > MOVICOL® Junior aromafrei MOVICOL® Arzneimittel finden Sie auf Seite 2 Alle MOVICOL®-Medizinprodukte können zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden, da sie in der „Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“ (Anlage V der AM-RL) des G-BA aufgeführt werden. Eine Zuordnung zu N-Bereichen laut Packungsgrößenverordnung kann für Medizinprodukte nicht erfolgen, da die PackungsV nur für Arzneimittel gilt. Eine Verordnung der MOVICOL®-Medizinprodukte ist auf GKV-Rezept möglich. Neue Packung mit 90 Beuteln Verordnung Problem Fragestellung Lösung MOVICOL® 50 St. Norgine Es gibt rabattierte Macrogol-Arzneimittel Muss auf rabattierte Macrogol-Arzneimittel ausgetauscht werden? Nein, da Regelungen des Rahmenvertrages sich nur auf Arzneimittel beziehen. MOVICOL® 50 St. Norgine Es gibt einen 50er-Movicol®-Import Darf die Verordnung gegen einen Movicol ®-Import mit 50 Stück ausgetauscht werden? Nein, die Importquote gilt nur bei der Abgabe von importfähigen Arzneimitteln. Außerdem ist ein Austausch eines Medizinproduktes auf ein Arzneimittel nicht zulässig. MOVICOL 50 St. Produktneutrale Verordnung Muss vom Original (Medizinprodukt) oder vom Import ausgegangen werden? Retax-Gefahr! Zur Absicherung dieser unklaren Verordnung eine PZN oder Firma (Norgine) nachtragen lassen, damit das Medizinprodukt abgegeben werden kann. MOVICOL® Beutel N3 Normgrößen-Verordnung Kann darauf das Medizinprodukt abgegeben werden? Der Arzt sollte darüber informiert werden, dass MOVICOL® als verordnungsfähiges Medizinprodukt im Handel ist, mit dem Hinweis, dass er die 100er-Packung MOVICOL® Norgine als wirtschaftliche Großpackung verordnen kann. „N3“ könnte von Prüfstellen als Hinweis auf ein Arzneimittel gedeutet werden. Zur retaxsicheren Abgabe vom Medizinprodukt MOVICOL® sollte diese Verordnung auf das Original von Norgine ohne N-Bezeichnung geändert werden. MOVICOL® Beutel 100 St. Norgine Früher als Jumbopackung im Handel Darf diese Menge beliefert werden? Da es sich um ein Medizinprodukt handelt, kann die Stückzahl wie verordnet beliefert werden. Die Regelungen zu Jumbopackungen beziehen sich nur auf Arzneimittel. ® Zum Download der MOVICOL®Produktfamilie: ®MOVICOL -Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de und Gebrauchsinformationen zu den Zum DownloadFach-der MOVICOL Abgabehilfe: www.DAPdialog.de/2748 www.DAPdialog.de/2749 www.DeutschesApothekenPortal.de Seite 1 © DAP, ohne Gewähr, Stand November 2013 M ® 27 S E RV IC E DAP Übersichtsposter „Kontrazeptiva: Alternativen zur oralen Anwendung“ N eben oralen Kontrazeptiva gibt es eine Vielzahl anderer hormoneller und auch hormonfreier Verhütungsmethoden. Das DAP Poster „Kontrazeptiva: Alternativen zur oralen Anwendung“, das dieser Ausgabe des DAP Dialogs beiliegt, stellt die wichtigsten Alternativen im Überblick vor. es aus Gründen der Verträglichkeit oder aufgrund von Compliance-Problemen, wie etwa Vergessen der täglichen Einnahme. Inzwischen gibt es aber eine enorme Bandbreite alternativer Verhütungsmethoden. Nach wie vor gehört die „Pille“ zu den beliebtesten Verhütungsmethoden. Doch zunehmend nutzen Frauen alternative Methoden zur Verhütung – sei Das beiliegende DAP Poster gibt einen aktuellen Überblick mit wichtigen Informationen wie etwa Pearl-Index, Anwendungshäufigkeit, Lagerung, Haltbarkeit und zeigt viele der verfügbaren Arzneimittel, z. B. den NuvaRing ®, und Medizinprodukte wie die Gold-Kupfer-Spirale Goldluna®. ARBEITSHILFE Stand 06/2015 S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n Kontrazeptiva: Alternativen zur oralen Anwendung (Auswahl) MSD Procter & Gamble Implanon NXT® Persona Darreichungsform Vaginales Freisetzungssystem Besonderheiten Meda Intrauterinpessar (IUP) Y-Form 1 St. PZN 10519192 Janssen-Cilag DEPO-CLINOVIR® EVRA® Verhütungsmonitor 0,9 0,9 0,9 Intrauterinpessar (IUP) T-Form 1 St. PZN 03109737 (normal) 1 St. PZN 10272596 (mini) 0,4–0,7 Injektionssuspension (zur intramuskulären Injektion) 1 St. PZN 02405793 6 0,3–0,88** 0,72–0,9** – Kupfer, Silber, Polyethylen, Bariumsulfat, Nylon Kupfer, Polyethylen, Bariumsulfat, Nylon Kupfer, Polyethylen, Bariumsulfat, Nylon Kupfer, Gold, Polyethylen und Bariumsulfat (18 Karat Gold u. reines Kupfer) Jedes transdermale 20-cm2-Pflaster enthält 6 mg Norelgestromin (NGMN) und 600 µg Ethinylestradiol (EE) Genauso sicher wie die Pille* Anwendung erfolgt einmal im Monat durch die Anwenderin Kein First-Pass-Effekt Hohe Zyklusstabilität Verhütungssicherheit ist Compliance-unabhängig Hoher kontrazeptiver Schutz über einen Zeitraum von 3 Jahren Östrogenfrei Ohne Hormone und Nebenwirkungen Verhütungssicherheit ist Complianceunabhängig; kein Wirkverlust bei Durchfall/Erbrechen; schonende, schmerzarme Insertion/Entfernung; verbesserte Korrosionsstabilität durch Silberkern 1 Fertigspritze (1 ml) enthält 150 mg Medroxyprogesteronacetat in steriler wässriger Suspension 3 Monate anhaltende Verhütungswirkung Östrogenfrei x Intrauterinpessar (IUP) T-Form 1 St. PZN 10519246 Pfizer GoldLuna 68 mg Etonogestrel PZN 09760149 Intrauterinpessar (IUP) U-Form 1 St. PZN 10519217 Dr. Schittenhelm Implantat zur subkutanen Anwendung im Arm 1 St. PZN 01175598 5 St. PZN 01175635 0,05 1 St. PZN 02080977 3 St. PZN 02081008 0,64–0,96 * Pearl-Index < 1 Selbstanwendung Anwend. nach ärztlicher Unterweisung Arztanwendung Anwendung Meda 11,7 mg Etonogestrel und 2,7 mg Ethinylestradiol 0,120 mg Etonogestrel/0,015 mg Ethinylestradiol pro 24 h PZN Pearl-Index Wirkstoff/ Zusammensetzung Meda Cupraluna® Silver Cu 380 Ag Cupraluna® Omega Cu 375 Cupraluna® Safe T Cu 380 A Keine Anwendungsfehler möglich; Verhütungssicherheit ist ComplianceVerhütungssicherheit ist Compliancenatürlicher Zyklus bleibt erhalten; unabhängig; kein Wirkverlust bei unabhängig; kein Wirkverlust bei Durchfall/Erbrechen; hohe Fundusstabi- Durchfall/Erbrechen; klassische T-Form, verhindert Pilz- und bakterielle Infektionen; Anwendung auch in der Stillzeit lität; Einhandtechnik erleichtert das von der WHO empfohlen; Ladehilfe möglich; neue Studien belegen, dass Einführen „Safe Load“; niedrigster Pearl-Index Gold-Kupfer IUPs vor HPV Infektionen unter den Kupferspiralen und Gebärmutterhalskrebs schützen x Nicht notwendig x x x x Es wird dringend empfohlen, dass Ärzte Wenn der Persona Monitor zu einem Test auffordert, hält die Anwenderin ein ein Training absolvieren, um sich mit Teststäbchen in den Urinstrahl oder der Anwendung des Implanon NXT® alternativ in eine Urinprobe und führt Applikators und den Techniken der dieses anschließend zur Auswertung in Einlage und der Entfernung des den Mini-Computer ein. Implantats vertraut zu machen. Nach dem Test erscheinen blaue Linien 1. Die Anwenderin sollte auf den Teststreifen, deren Intensität sich mit dem Rücken auf die Untersuchungs- Rückschlüsse auf die Konzentration der beiden Fruchtbarkeitshormone LH und liege legen und wird E3G im Urin zulässt. Diese Linien kann gebeten, den weniger beanspruchten Arm am das in den Persona-Mini-Computer integrierte optische Lesegerät analysieEllbogen nach außen 2. Falls notwendig, kann sie die Schamren und auf dieser Grundlage die abzuwinkeln. lippen mit der anderen Hand spreitägliche Verhütungsempfehlung zen. Der Ring sollte bequem in der 2. Die Insertionsstelle abgeben. Gleichzeitig prüfen KontrollVagina sitzen; wenn er sich unangesollte an der Innenseite mechanismen, ob der Test ordnungsnehm anfühlt, sollte er vorsichtig des Oberarms, ca. gemäß abgelaufen ist. noch etwas 8–10 cm oberhalb des tiefer in die medialen Epikondylus 07:15 Vagina des Oberarmknochens Tag 26 - Grüner Tag hineingeschoRoter Tag liegen. ben werden.1 M D M D F S S 3. Die Haut wird mit der 23 24 25 26 27 28 29 Nadelspitze in einem Winkel von ca. 30° 30 1 3 4 5 6 durchstoßen. Danach 3. Zum Entfernen wird der NuvaRing® Grüner Tag 7 8 9 10 11 12 13 wird der Applikator in am gleichen Wochentag wie bei der eine horizontale 14 15 18 19 20 Applikation mit dem Zeigefinger Position geführt. eingehakt oder mit Zeige und 21 22 23 24 25 26 27 4. Mit der Nadelspitze Mittelfinger angefasst und vorsichtig wird die Haut angehowieder aus 28 29 30 31 1 2 3 Testtag ben und die Nadel in der Vagina OK Mai ihrer gesamten Länge gezogen.1 eingeführt. Rote Tage ¬ Die Anwenderin befindet 5. Der lila Schieber wird sich in der fruchtbaren Phase. Wird der durch einen leichten LH-Schub feststellt, der dem Eisprung Druck nach unten 1 NuvaRing Fachinformation, Stand November 2014. vorausgeht, zeigt das System der entriegelt. Der Schieber Anwenderin ein „O“-Symbol (Ovulation) wird bis zum Anschlag auf dem Display an. nach hinten geschoGrüne Tage ¬ Es müssen keine weiben. Das Implantat ist teren Verhütungsmittel beim Genun in der endgültigen schlechtsverkehr angewendet werden. subkutanen Position Testtage ¬ Es werden weitere Informaund die Nadel in den Hohlraum des Applika- tionen benötigt, um zu bestimmen, ob es sich um einen „Grünen“ oder tors eingeschlossen. „Roten“ Tag handelt. 6. Der Applikator kann nun entfernt werden. 1. Folie bis unterhalb des gelben Rings öffnen. IUP und Einführröhrchen bleiben in Verpackung. Röhrchen festhalten, Fäden vom Markierungsring lösen. Beide Fäden halten, IUP langsam ins Röhrchen ziehen, bis die verdickten Seitenarmenden auf der Öffnung des Röhrchens aufsitzen. 2. Gelben Markierungsring innerhalb der Verp. auf die gemessene Uterustiefe einstellen. Folie anschließend entfernen. Vorsichtiges Einführen des vorbereiteten Röhrchens durch den Zervikalkanal, bis das IUP den Fundus berührt und der gelbe Markierungsring am äußeren MM anliegt. 3. Stab mit einer Hand halten. Mit der anderen Hand das Einführröhrchen zurückziehen, bis es den geriffelten Teil des Stabes berührt. Damit wird der Markierungsring vom MM entfernt und die Arme des IUP sind nun horizontal ausgebreitet. 4. Vorschieben des Einführröhrchens, bis der Markierungsring wieder am MM anliegt. Das IUP berührt nun den Fundus. 1. Der vertikale Korpus der Spirale befindet sich bereits im Einführinstrument, die Seitenarme müssen nicht in das Röhrchen geschoben werden. Die Uterustiefe kann mithilfe des blauen Markierungsringes eingestellt werden. – 1 Monat – 3 Wochen verbleibt der Ring Bis zu 3 Jahre. ununterbrochen in der Scheide, danach folgt eine Woche Pause. Lokale Hormonabgabe. Seine kontrazeptive Wirkung beruht in Persona misst hormonelle Veränderungen im Urin und identifiziert die Tage Hauptsächlich Hemmung der Ovulation. erster Linie auf der Hemmung der Ovulation. Außerdem bewirkt Etonoges- des Menstruationszyklus, an denen trel eine Veränderung des Zervixman bei Geschlechtsverkehr schwanschleims. ger werden kann. 5 Jahre Bei allen kombinierten hormonellen Verhütungsmitteln ist das Risiko für Thrombosen erhöht. Zu weiteren Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. Vor Abgabe: 36 Monate. Im Kühlschrank lagern (2 °C – 8 °C) Bei Abgabe: Die Apotheke vermerkt das Abgabedatum auf der Packung. Nach Abgabe: 4 Monate. Bei Zimmertemperatur nicht über 30 °C lagern. In der Originalverpackung aufbewahren. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. Lagerung/ Haltbarkeit Unter 30 °C lagern. Vor Hitze, Sonnenlicht, Wasser und mechanischen Erschütterungen geschützt lagern. Kann bei ungeöffneter, unbeschädigter Verpackung bis zum Ablauf des auf der Verpackung angegebenen Verwendbarkeitsdatums angewendet werden. Unter 30 °C lagern. Vor Hitze, Sonnenlicht, Wasser und mechanischen Erschütterungen geschützt lagern. Kann bei ungeöffneter, unbeschädigter Verpackung bis zum Ablauf des auf der Verpackung angegebenen Verwendbarkeitsdatums angewendet werden. Unter 30 °C lagern. Vor Hitze, Sonnen- An einem trockenen Ort unter 30 ºC aufbewahren. licht, Wasser und mechanischen Erschütterungen geschützt lagern. Vor direkter Sonneneinstrahlung und Kann bei ungeöffneter, unbeschädigter Feuchtigkeit schützen. Verpackung bis zum Ablauf des auf der Verpackung angegebenen Verwendbarkeitsdatums angewendet werden. Zubehör NuvaRing® Reminder App Aufklärungsbogen Kupferspiralen Patientenbooklet mit integriertem IUP-Pass Aufklärungsbogen Kupferspiralen Patientenbooklet mit integriertem IUP-Pass Aufklärungsbogen Kupferspiralen Patientenbooklet mit integriertem IUP-Pass 5. Zurückziehen des Röhrchens bis zum Anschlag bei fest gehaltenem Stab. ® Wirkungsdauer Wirkungsweise Nebenwirkungen 3 St. PZN 02564267 x x 1. Zum Einlegen sollte die Anwenderin eine möglichst bequeme Haltung wählen, zum Beispiel stehend mit einem Bein erhöht, hockend oder liegend. Sie führt den NuvaRing® zusammengedrückt mit einer Hand vorsichtig in die Scheide ein. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. 5 Jahre Implanon NXT® darf nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr eingelegt werden. IMPLANON NXT® Pass Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Der Monitor enthält Magnete. Darf nicht in der Nähe von Quellen mit starker elektromagnetischer Strahlung verwendet werden (z. B. Mobiltelefonen), da diese die Funktionsfähigkeit des Monitors einschränken können. PERSONA Teststäbchen 16 St. PZN 09760155 32 St. PZN 09760161 ab äußerem MM. 4 5 6 7 2. IUP vorsichtig in den Uterus einführen, bis es den Fundus berührt und der Markierungsring am äußeren MM anliegt. Dabei ist wichtig, dass die Uterusachse gerade ausgerichtet ist. x x 1. Pck. bis zur Hälfte öffnen, Einfüh1. Die „Safe rungsrohr festhalten u. IUP mithilfe Load“-Ladehilfe wird der Fäden ganz in das Einführungsin der transrohr hineinziehen. parenten Kunststoffhülle mit Daumen 2. Anhand der beigelegten Skala die und Zeigefinger gemessene Sondenlänge einstellen. festgehalten. Mit der anderen Hand wird das 3. Stäbchen in das Einführungsrohr Einführröhrchen mit dem IUP in das „Safe einführen, bis es das untere Ende des Load“ geschoben. Wichtig ist, dass sich die IUPs berührt. Mit der anderen Hand horizontalen Seitenarme der Spirale korrekt in die ausgestreckten Fäden festhalten. das vorgeformte Profil des „Safe Load“ legen. 2. Das Einführröhrchen so weit zurückziehen, bis sich die Enden der IUP-Seitenarme oberhalb der „Safe Load“-Ladehilfe befinden. 4. Einführungsrohr durch den Zervikalkanal einführen, bis die obere Grenze der blauen Markierung mit der Zervix in Kontakt kommt. Dabei den Uterus, je nach Lage, durch sanften Zug an der Kugelzange strecken. 5. Die Arme des IUP öffnen sich, indem 3. Röhrchen nach Sie nun das Stäbchen festhalten u. oben heben und in das Einführungsrohr langsam nach die Richtung des IUP 3. Wenn das IUP unten ziehen, bis der Abstand zw. der schieben. Beide den Fundus oberen Grenze der blauen Markierung Enden der Seitenberührt, wird das u. der Zervix etwa 15 mm beträgt. Einführröhrchen arme müssen in das Einführröhrchen passen. Die Kupfermanschetten an den zwei Seitenarvorsichtig 6. Das IUP jetzt mithilfe des Einfühherausgezogen. men bleiben außerhalb des Röhrchens. rungsrohres u. des Stäbchens ganz Der korrekte Sitz sollte mittels Ultranach oben schieben, bis die blaue 4. Das Einführröhrschall überprüft werden. Markierung die Zervix erneut berührt. chen wird nun um 90 Grad (in beliebige 4. Die Fäden 7. Einführungsrohr komplett zurückzieRichtung) gedreht sollten so hen, bis es den Griff des Stäbchens und mitsamt der gekürzt werden, berührt. Nun das Stäbchen und geladenen Kupferspirale aus dem „Safe Load“ dass sie etwa danach das Einführungsrohr vors. gezogen. 3 bis 4 cm aus entfernt. Die Polyethylen-Fäden dem äußeren müssen sich frei im Rohr bewegen. 5. Der blaue MM herausragen. Markierungsring 8. Die Fäden so zurückschneiden, dass wird noch in der ca. 2 cm außerhalb der Zervix Packung steril auf sichtbar bleiben. die zuvor mit Ultraschall gemessene Uterustiefe eingestellt. x x x Das Pflaster soll am ersten Tag der Menstruation auf saubere, trockene, unbehaarte und gesunde Hautstellen wie: Gesäß, Bauch, Außenseite des Oberarms oder Oberkörpers in Bereichen, in denen es nicht durch zu enge 1. Blisterpapier der inneren Fertigsprit- Kleidung zur Reibung kommt, aufgezenumhüllung vollständig abziehen, klebt werden. Das Pflaster niemals auf 2. 15–20 Sekunden kräftig schütteln, bis die Brüste kleben. Um die Haftfähigkeit nicht zu beeinträchtigen, sollte in der sich eine gleichförmige Suspension Nähe des Pflasters auf Cremes, gebildet hat, Lotionen, Make-up oder andere 3. Verschlusskappe entfernen, Kosmetika verzichtet werden. Das Pflaster muss fest angedrückt werden, 4. Kanüle steril aufsetzen, bis die Ränder gut haften, und verbleibt an dieser Stelle für eine Woche. Sitz 5. Kanülenschutzkappe entfernen. und Haftung des Pflasters sollten jeden Die Fertigspritze ist dann gebrauchsTag überprüft werden. fertig und sollte umgehend zur AnwenNach jeweils einer Woche – immer am dung kommen. gleichen Wochentag – wird das Pflaster gewechselt und sollte immer an einer anderen Körperstelle neu angebracht werden. Der Wechsel kann an diesem Tag zu einer beliebigen Uhrzeit erfolgen. Der Wochentag, an dem das erste Pflaster aufgeklebt wird, legt die darauf folgenden Wechseltage fest. Der Wechsel erfolgt alle 7 Tage, zum 8. und 15. Zyklustag. Am 22. Zyklustag wird das Pflaster entfernt und es folgt eine „pflasterfreie“ Woche, in der die Entzugsblutung eintritt. Wichtig ist, dass das Pflaster immer am gleichen Wochentag gewechselt wird. Depo-Clinovir wird tief in einen Muskel (Gesäß oder Oberarm) gespritzt. Die erste Injektion sollte während der ersten 5 Tage des normalen Monatszyklus erfolgen. www.msd-gyn.de Implanon NXT® Fachinformation erhältlich unter www.msd.de www.clearblue.com/verhuetung PERSONA-Anwendungsvideo Zahlreiche Abbildungen können Ihnen im Beratungsgespräch dabei helfen, die richtige Anwendung bzw. Platzierung des Verhütungsmittels genau zu erläutern. Ein QR-Code am Ende jeder Spalte führt zusätzlich zu weiteren Fachinforma tionen. 6. Weißen Stab langsam zurückziehen und Entfernen des Röhrchens aus dem Zervikalkanal. Kürzen der Fäden auf sichtbare 3/4 cm 5 Jahre 10 Jahre 5 Jahre 3 Monate – Die zweite und jede weitere Injektion müssen in einem Abstand von jeweils 12 bis 13 Wochen erfolgen. Ein reduzierter Transport und reduzierte Ein reduzierter Transport und reduzierte Ein reduzierter Transport und reduzierte Wirkt mech. nidationshemmend, (verh. Das synthetische Gelbkörperhormon Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen Einnistung eines Eis in den Uterus). Der (Gestagen) Medroxyprogesteronacetat erhöht die Viskosität des Zervixhemmt die Befruchtung und tritt auf, hemmt die Befruchtung und tritt auf, hemmt die Befruchtung und tritt auf, Kupferdraht gibt spermizide Kupferioschleims, hemmt die estrogenbedingte bevor die Eizelle die Uterushöhle bevor die Eizelle die Uterushöhle bevor die Eizelle die Uterushöhle nen ab. Kombination aus Gold/Kupfer Proliferation der Uterusschleimhaut und erreicht. erreicht. erreicht. verringert durch Bildung galvanischer Elemente Beweglichkeit, Orientierungs- unterdrückt die LH-Ausschüttung der Hypophyse und damit die Ovulation. u. Überlebensfähigkeit der Spermien. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. 7 Tage Gonadotropin Unterdrückung durch estrogene und gestagene Wirkung von Ethinylestradiol und Norelgestromin. Primär: Ovulation wird gehemmt, Veränderung des Zervikalschleims und des Endometriums. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. Nicht einfrieren, haltbar laut Angabe auf In der Originalverpackung aufbewahren. der Packung (ca. 60 Monate). Inhalt vor Licht und Feuchtigkeit schützen. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats. Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren. Die Haltbarkeit beträgt 2 Jahre. Aufklärungsbogen Weitere Informationen www.msd-gyn.de NuvaRing® Fachinformation erhältlich unter www.msd.de Viele Infos, Abbildungen und QR-Codes Transdermales Pflaster www.medapharma.de www.medapharma.de www.medapharma.de www.pfizer.de www.janssen-deutschland.de www.goldluna.de www.schittenhelmpharma.de Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH MSD NuvaRing® Produkt Beratungsunterstützung durch das DAP Poster Zum kostenlosen Download: www.DAPdialog.de/2750 **Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Juli 2004, pro familia Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht: MEDA Pharma · MSD Sharp & DOHME · Procter & Gamble · Dr. Schittenhelm Pharma IMPRESSUM DAP DIALOG Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Ausgabe 27/2015 Verlag: DAP GmbH DeutschesApothekenPortal Geschäftsführer: Günter C. Beisel Agrippinawerft 22, 50678 Köln Tel. +49 (0)221 222 83 0 Fax:+49 (0)221 222 8 33 22 E-Mail: [email protected] ISSN: 2193-0449 Chefredaktion: Günter C. Beisel (verantwortlich) Agrippinawerft 22, 50678 Köln Leitung med.-wiss. Redaktion: Dr. Dagmar Engels Redaktion: Juliane Brüggen, Christina Dunkel, Marina Herpertz, Johanna Krull, Nina Strathmann, Heike Warmers Anzeigenleitung: Gabriele H. Steinhauer 28 Gestaltung: FAI GmbH Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin Vertrieb: Bauer Vertriebs KG Der DAP DIALOG ist IVW geprüft. Der Verlag DAP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED. Urheber- und Verlagsrecht Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Annahme des Manuskripts gehen das Recht zur Veröffentlichung sowie die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung von Sonderdrucken, Fotokopien und Mikrokopien an den Verlag über. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. In der unaufgeforderten Zusendung von Beiträgen und Informationen an den Verlag liegt das jederzeit widerrufliche Einverständnis, die zugesandten Beiträge bzw. Informationen in Datenbanken einzustellen, die vom Verlag oder von mit diesem kooperierenden Dritten geführt werden. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über den Verlag. Gebrauchsnamen Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. www.DeutschesApothekenPortal.de ✁ ? Wissensfragen zum Heftinhalt H aben Sie diese Ausgabe des DAP Dialoges aufmerksam durchgelesen? Beantworten Sie die folgenden Fragen und gewinnen Sie mit etwas Glück einen von 10 AmazonGutscheinen in Höhe von je 25 Euro! Teilnahmeschluss ist der 31.07.2015. Viel Glück wünscht Ihnen das DAP-Team! 10x in Gutsche 25,- Amazon-Gutscheine im Gesamtwert von 250 Euro zu gewinnen! Mitmachen und gewinnen! Bitte nur jeweils eine Antwort ankreuzen! 1 Mit welchem DAP-Service können aktuell DAPs-Wissenspunkte gesammelt werden? DAP Wissens-Check OTC-Aktionsangebote PZN-Checkplus 2 Welcher der folgenden Wirkstoffe soll zukünftig auf der Non-Aut-idem-Liste erscheinen? Buprenorphin Fluoxetin Duloxetin 3 Wie viele DAPs entsprechen 1 Euro? 10 DAPs 100 DAPs 1000 DAPs 4 Bei welcher der folgenden Krankenkassen handelt es sich um eine Primärkasse? IKK classic Barmer GEK Techniker Krankenkasse 5 Wann fand der diesjährige Tag der Apotheke mit dem Thema „Für Ihr Bauchgefühl. Was tun bei Magen-Darm-Beschwerden?“ statt? 17. Juni 2015 18. Juni 2015 19. Juni 2015 Faxen Sie die Lösung an 0221/222 8 33 22 Damit Sie an der Verlosung teilnehmen können, benötigen wir folgende Daten: ARBEITSHILFE „Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden“ Diese Arbeitshilfe unterstützt Sie zum Thema „Pharmazeutische Bedenken“ und beantwortet u. a. folgende Fragen: Wann sind sie anzuwenden? Wie erfolNachname, Vorname gen Dokumentation + Rezeptbedruckung? Welche Arzneimittel dürfen Apotheke abgegeben werden? Sie finden die Arbeitshilfe auf der RückStraße seite und unter: PLZ/Ort zum Ausschneiden und Sammeln www.DAPdialog.de/2799 E-Mail-Adresse Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 47 ✁ DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden Verordnung ohne Aut-idem-Kreuz/Beispiel: ja ja 41 Abgabe des Rabattartikels Substitution kritisch? Stalevo 50/12,5/200 Fta Orion 30 St. N1 Austauschverpflichtung aufgrund eines Rabattvertrags? Gründe (Beispiele) ➔ Kritische Indikation ➔ Kritischer Wirkstoff ➔ Kritische Darreichungsform ➔ Kritische Patientengruppe Lassen sich die Probleme durch ein Beratungsgespräch ja beheben? nein Auf Grundlage des Rahmenvertrags § 4 (3) in Verbindung mit § 17 (5) ApBetrO kann die Apotheke im Einzelfall den Austausch eines verordneten Arzneimittels auf ein Rabattarzneimittel verhindern, wenn die Therapie durch die Substitution gefährdet ist. Zur Vermeidung von Retaxationen ist in jedem Einzelfall das Vorliegen Pharmazeutischer Bedenken sorgfältig zu prüfen und sofern diese angewendet werden, eine genaue Dokumentation auf dem Rezept erforderlich. nein Abgabe des verordneten Präparates oder nein Dokumentation: ➔ Individuellen Grund auf Rezept vermerken, mit Handzeichen und Datum des Abgebenden abzeichnen ➔ Sonder-PZN 02567024 inkl. Faktor 6 aufdrucken Abgabe (gem. § 4 (4)): ➔ Das verordnete Arzneimittel oder ➔ eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel* oder ➔ einen Import gem. § 5 Rahmenvertrag ACHTUNG: Werden diese Vorgaben zu Dokumentation und korrekter Abgabe nicht beachtet, so droht eine Retaxation aufgrund von Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels! Richtige Anwendung Pharmazeutischer Bedenken, um Substitution zu verhindern: ggf. Abgabe eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel* oder eines Importes gem. § 5 Rahmenvertrag Beispiel Dokumentation: Stalevo 50/12,5/200 Fta Orion 30 St. N1 Fortgeschrittene Erkrankung, Gefährdung 03.06.15 der gut eingestellten Therapie. *Preisanker beachten: Falls das verordnete Präparat bereits zu den drei günstigsten gehört, darf das abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das verordnete. Mit freundlicher Unterstützung von Orion Pharma GmbH © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015
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