Pharmazeutische Bedenken - Deutsches Apotheken Portal

Aktuelles
Aut-idem-Kreuz: Komplizierte
­Situation bei Erstanbieterverordnung
Service
Hochpreisige Arzneimittel
Teil 1: Von der Rarität zur Routine
Service
BtM im Reisegepäck
NEU
Wissen wird jetzt mit
DAPs-Wissenspunkten belohnt
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plus OTC Dialog
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Das OTC-Mag
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eräte
Blutzuckermessg
und Zubehör
Kontrazeptiva
r oralen
Alternativen zu
Anwendung
Schwerpunktthema:
Pharmazeutische
Bedenken
s
thekenPortal
DeutschenApo
27
2015
1
I N DI E S E R AUS G A BE
L
INHALT
Pharmazeutische Bedenken
3
Aut-idem-Kreuz: Komplizierte Situation
bei Erstanbieterverordnung
7
Interview mit Prof. J. Hecken zur Substitutions-
ausschlussliste
8
Fragen zur Arzneimittelabgabe
12
NEU: Wissen wird jetzt mit DAPs-Wissenspunkten belohnt
15
Hochpreisige Arzneimittel Teil 1: Von der Rarität zur Routine
18
BtM im Reisegepäck
22
Impressum
28
Blutzuckerteststreifen auf vdek-Rezept
29
Hat die Reiseapotheke ausgedient?
33
Preisbildung in der Apotheke
Bedeutung von OTC-Aktionsangeboten
40
Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten
42
Wissensfragen zum Heft
47
Arbeitshilfe
48
Unsere Online-Medien:
iebe Leserin, lieber Leser, der entscheidende Part der
Arzneimittelversorgung findet in der Apotheke statt: Die
Medikamentenabgabe. Dabei
haben die Apothekerinnen
und Apotheker mitunter
auch Einfluss auf die Patiententherapie – und können
sich in bestimmten Fällen
z. B. gegen die Abgabe entscheiden, indem sie Pharmazeutische Bedenken anmelden. Da sich nach wie
vor viele Apotheken scheuen, von diesem Mittel
Gebrauch zu machen, haben wir das Thema im vorliegenden Dialog zum Hauptbeitrag gemacht.
Im Dezember letzten Jahres trat die sogenannte
Substitutionsausschlussliste in Kraft, eine Erweiterung der Wirkstoffliste ist geplant – in den Apotheken sorgt das Dokument keineswegs nur für
Begeisterung. Professor Josef Hecken, Vorsitzender
des G-BA, stand uns im Interview ab Seite 8 Rede
und Antwort zu seiner Einschätzung in Bezug auf
die „Non-Aut-idem-Liste“.
Das DeutscheApothekenPortal möchte ab sofort
das Interesse der Apothekenmitarbeiter an Fortbildungen mit DAPs-Wissenspunkten belohnen. Auf
Seite 15 erfahren Sie, wie Sie sich diese Punkte
sichern können.
Der Sommer kommt und bringt die Ferienzeit mit
sich – in den Apotheken hat, vor allem im OTCBereich, die „Reiseapotheke“ Saison. Natürlich
informieren wir Sie auch dieses Jahr über aktuelle
Produktempfehlungen (ab Seite 34) und geben passende Beratungshilfen (Seite 33). Wie es sich mit
Betäubungsmitteln in der Reiseapotheke verhält,
lesen Sie auf Seite 22.
In diesem Sinne: Schöne Ferien!
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Ihr Günter C. Beisel
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DAP Foren von Apothekern für Apotheker
2
2
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SERV ICE
Pharmazeutische Bedenken
P
harmazeutische Bedenken können von
Apotheken geltend gemacht werden, wenn
in einem begründeten Einzelfall aus Gründen der Therapiesicherheit anstelle eines
Rabattarzneimittels das verordnete Präparat abgegeben wird. Doch was muss bei der
Anwendung Pharmazeutischer Bedenken
beachtet werden und in welchen Fällen droht
vielleicht sogar eine Retaxation?
Häufig kommt es in Apotheken zu Abgabesituationen, in denen der Austausch eines verordneten Arzneimittels auf ein Rabattarzneimittel Probleme
verursacht. Ist die Therapie durch den Austausch
gefährdet, steht der Apotheker vor der Entscheidung, ob die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken sinnvoll ist. Die Umsetzung Pharmazeutischer
Bedenken sollte in jeder Apotheke bekannt sein,
doch es gibt viele Fragen zu diesem Thema und
nicht zuletzt die Angst vor Retaxationen hält noch
immer viele Apothekenteams davon ab, von diesem
„Werkzeug“ Gebrauch zu machen.
Typische Fragen, die in Bezug auf „Pharmazeutische Bedenken“ in Apotheken auftreten:
- Wo sind die rechtlichen Grundlagen zu
finden?
- Wann werden Pharmazeutische Bedenken
angewendet?
- Was muss bei der Dokumentation beachtet
werden?
- Gibt es Retaxationen und wenn ja, aus
welchen Gründen?
Rechtliche Grundlagen
Apotheken sind verpflichtet, vorrangig rabattierte
Arzneimittel abzugeben. Demnach muss ein verordnetes, nicht rabattiertes Arzneimittel in der
Regel gegen ein Rabattarzneimittel ausgetauscht
werden. Die Verpflichtung dazu findet sich im
SGB V § 129, weitere Details zur Abgabe (z. B. die
Kriterien zur Austauschbarkeit) werden im Rahmenvertrag definiert.
www.DeutschesApothekenPortal.de
Rahmenvertrag § 4 (2):
„Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel
abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V
(„rabattbegünstigtes Arzneimittel“) besteht […].“
Im Rahmenvertrag ist ebenfalls beschrieben, wann
die Apotheke von der Abgabe eines Rabattarzneimittels absehen darf:
- Rabattarzneimittel nicht lieferbar
- dringende Versorgung erforderlich
(z. B. im Notdienst oder in einem akuten Fall)
- Fälle „gemäß Apothekenbetriebsordnung
§ 17 (5)“
Rahmenvertrag § 4 (3):
„Ist ein rabattbegünstigtes Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar
und macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Arzneimittels erforderlich (Akutversorgung, Notdienst), hat die Apotheke dies auf
der Verschreibung zu vermerken, das vereinbarte Sonderkennzeichen
aufzutragen und ein Arzneimittel nach den Vorgaben des Absatzes 4
abzugeben; […] Gleiches gilt in Fällen des § 17 Absatz 5 Apothekenbetriebsordnung.“
Apothekenbetriebsordnung § 17 (5) Erwerb und Abgabe von
Arzneimitteln und Medizinprodukten:
„Die abgegebenen Arzneimittel müssen den Verschreibungen und den
damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
zur Arzneimittelversorgung entsprechen. Enthält eine Verschreibung
einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder
ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben
werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist.“
Der genannte Abschnitt der ApBetrO § 17 (5) regelt,
dass der Apotheker ein Arzneimittel erst dann
abgeben darf, wenn jegliche Irrtümer oder Bedenken bezüglich der Verordnung ausgeräumt sind.
Zwar wird der Begriff „Pharmazeutische Bedenken“ selbst weder im Rahmenvertrag noch in der
ApBetrO erwähnt, ist aber mit den zitierten
Abschnitten gemeint. Weitere Erklärungen dazu
finden sich im Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag.
3
S E RV IC E
Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag, § 4 Absatz 3:
„2. Pharmazeutische Bedenken
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, von der Verpflichtung zur Abgabe
rabattbegünstigter Arzneimittel abzusehen, wenn aus Sicht des
Apothekers im konkreten Einzelfall pharmazeutische Bedenken (§ 17
Absatz 5 ApBetrO) entgegenstehen. […]
Pharmazeutische Bedenken bestehen, wenn durch den Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapieerfolg
oder die Arzneimittelsicherheit im konkreten Einzelfall gefährdet sind.“
Rechtlich ist die Möglichkeit zur Anwendung Pharmazeutischer Bedenken also im Rahmenvertrag
und in der ApBetrO verankert. Nähere Erläuterungen finden sich dort allerdings nicht, sondern im
Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag.
Wann werden Pharmazeutische
­Bedenken angewendet?
Ob Pharmazeutische Bedenken angewendet werden können, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Folgende Kriterien sollten aber stets geprüft werden, denn treffen diese auf eine Verordnung bzw.
den Patienten zu, so könnten sich durch den Austausch auf ein Rabattarzneimittel möglicherweise
Probleme ergeben:
- Kritischer Arzneistoff (z. B. Wirkstoff mit
geringer therapeutischer Breite)
- Kritische Indikation (z. B. Parkinson)
- Kritische Darreichungsform (z. B. DRF, die
einer ausführlichen Schulung bedarf)
- Kritische Patientengruppe (z. B. älterer,
multimorbider Patient)
In vielen Fällen kommen mehrere Faktoren zusammen, die schließlich zu der Entscheidung führen,
mittels Pharmazeutischer Bedenken eine Substitution zu verhindern. Wichtig ist, dass die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken jeweils individuell zugeschnitten auf den betroffenen Patienten
begründet (und dokumentiert) wird. Eine Entscheidungshilfe und Argumente, wie Pharmazeutische
Bedenken begründet werden können, finden sich
auch in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“,
die von der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft erarbeitet wurde.
Zum Download der Leitlinie ­
„Gute Substitutionspraxis“:
www.DAPdialog.de/2713
Praxis-Tipp für Apotheken
Das DeutscheApothekenPortal stellt in der Rubrik
„Pharmazeutische Bedenken“ umfangreiche Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Neben
der Aufarbeitung verschiedener konkreter Fallbeispiele finden sich dort auch weitere Tipps zur praktischen Umsetzung.
Hier geht’s zur Rubrik
„­Pharmazeutische Bedenken“:
www.DAPdialog.de/2714
Vorgehensweise zur Anwendung
­Pharmazeutischer Bedenken
Ergibt sich in der Apotheke die Situation, dass eine
Substitution des verordneten Arzneimittels aufgrund eines Rabattvertrags zu Problemen führen
könnte, muss zunächst in einem Beratungsgespräch
erörtert werden, ob diese nach entsprechender
Beratung bzw. Schulung des Patienten beseitigt
werden können und eine Substitution anschließend
doch möglich ist.
Befürchtet der Apotheker dennoch, dass eine
Substitution das Erreichen des Therapieziels
gefährdet, kann er Pharmazeutische Bedenken geltend machen.
Vorgehensweise bei der Anwendung
­Pharmazeutischer Bedenken gem. Rahmenvertrag § 4 (3):
• Dokumentation der individuellen Begründung auf dem Rezept mit Datum und
Handzeichen abzeichnen – Achtung: ein
Stempelaufdruck „Pharmazeutische Bedenken“ alleine reicht nicht aus!
Abb. Aus der Rubrik „Pharmazeutische Bedenken“,
www.deutschesapothekenportal.de
4
• Aufdrucken der Sonder-PZN für Pharma­
zeutische Bedenken 02567024 inkl. Faktor 6
www.DeutschesApothekenPortal.de
Abgabe des
verordneten Präparates
Gründe (Beispiele)
SERV ICE
➔ Kritische Indikation
➔ Kritischer Wirkstoff
➔ Kritische Darreichungsform
➔ Kritische Patientengruppe
oder
ggf. Abgabe eines der drei
preisgünstigsten Arzneimittel*
• Abgabe
gem.§§ 5
4 (4)
oder eines
einesArzneimittels
Importes gem.
Rahmenvertrag:
entweder
das
verordnete
Rahmenvertrag
DAP-Umfrage: Wurden Sie aufgrund Pharmazeutischer
Bedenken schon einmal retaxiert? (N = 898) Lassen
nein
sich die Probleme
durch ein Beratungsgespräch j
beheben?
Arzneimittel, oder eines der drei preisgünsJa
tigsten (ggf. Preisanker beachten, sofern das
7 %
verordnete bereits zu den drei
günstigsten
Richtige
Anwendung Pharmazeutischer Bedenken, um Substitution zu verhinde
gehört), oder einen Import nach § 5 RahBeispiel Dokumentation:
Dokumentation:
Nein
menvertrag.
➔ Individuellen Grund auf Rezept vermerken, mit Handzeichen und
abzeichnen 93 %
➔ Sonder-PZN 02567024 inkl. Faktor 6 aufdrucken
Abgabe (gem. § 4 (4)): ➔ Das verordnete Arzneimittel oder ➔ eine
Arzneimittel* oder ➔ einen Import gem. § 5 Rahmenvertrag
ACHTUNG: Werden diese Vorgaben zu Dokumentation und korrek
soTypische
droht eine
Retaxation aufgrund von Nichtabgabe eines Rabatt
Fehlerquellen, die trotz Pharmazeuti-
Stalevo 50/12,5/200 Fta
Orion 30 St. N1
Fortgeschrittene Erkrankung, Gefährdung
03.06.15
der gut eingestellten Therapie.
*Preisanker
beachten:mit
Fallszugehörigem
das verordnete Präparat
bereits
zu den drei
günstigsten
gehört,
das abgegebene
Arzneimittel
nicht
teurer sein als das verordnete.
Die
Sonder-PZN
Faktor
6 wird
scher
Bedenken
zudarf
einer
Retaxation
aufgrund
der
meist
automatisch Unterstützung
von der EDV auf
das
Rezept
Nichtabgabe
Mit freundlicher
von
Orion
Pharma
GmbH eines Rabattartikels führen, sind
gedruckt,
wenn
in
der
EDV
die
Anwendung
Pharmeist
Art:2015
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / formaler
Stand: Juni
mazeutischer Bedenken ausgewählt wird.
- Fehlende Sonder-PZN
Ergänzend zu den genannten Dokumentationsschritten auf dem Rezept ist eine zusätzliche Doku- Fehlende bzw. nicht abgezeichnete Begrünmentation in der Patientenkartei der Apotheke
dung auf dem Rezept
empfehlenswert, sodass die Argumentation bei
- Abgabe eines Alternativpräparates, das
möglichen Rückfragen einer Krankenkasse oder bei
nicht den Vorgaben von § 4 (4) entspricht
zukünftigen Rezepten nachvollzogen werden kann.
Beispiel-Verordnung:
Krankenkasse: DAK (Baden-Württemberg)
IK 7367996
Neue DAP Arbeitshilfe:
­Pharmazeutische Bedenken
Praxisnahe Tipps zur Umsetzung Pharmazeutischer Bedenken finden Sie auf einer neuen Arbeitshilfe zu diesem Thema, entweder auf der Rückseite
des vorliegenden DAP Dialoges oder im DeutschenApothekenPortal.
DeutschesApothekenPortal
ARBEITSHILFE
41
Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden
Auf Grundlage des Rahmenvertrags § 4 (3) in Verbindung mit § 17 (5) ApBetrO kann die Apotheke im Einzelfall den Austausch
eines verordneten Arzneimittels auf ein Rabattarzneimittel verhindern, wenn die Therapie durch die Substitution gefährdet ist.
Zur Vermeidung von Retaxationen ist in jedem Einzelfall das Vorliegen Pharmazeutischer Bedenken sorgfältig zu prüfen
und sofern diese angewendet werden, eine genaue Dokumentation auf dem Rezept erforderlich.
Verordnung ohne Aut-idem-Kreuz/Beispiel:
nein
Stalevo 50/12,5/200 Fta
Orion 30 St. N1
Austauschverpflichtung aufgrund eines Rabattvertrags?
Abgabe des
verordneten Präparates
Gründe (Beispiele)
➔ Kritische Indikation
➔ Kritischer Wirkstoff
➔ Kritische Darreichungsform
➔ Kritische Patientengruppe
oder
ggf. Abgabe eines der drei
preisgünstigsten Arzneimittel*
oder eines Importes gem. § 5
Rahmenvertrag
nein
ja
ja
Lassen sich die Probleme
durch ein Beratungsgespräch ja
beheben?
Substitution
kritisch?
nein
Abgabe des
Rabattartikels
Richtige Anwendung Pharmazeutischer Bedenken, um Substitution zu verhindern:
Beispiel Dokumentation:
Stalevo 50/12,5/200 Fta
Orion 30 St. N1
Fortgeschrittene Erkrankung, Gefährdung
03.06.15
der gut eingestellten Therapie.
Dokumentation:
➔ Individuellen Grund auf Rezept vermerken, mit Handzeichen und Datum des Abgebenden
abzeichnen ➔ Sonder-PZN 02567024 inkl. Faktor 6 aufdrucken
Abgabe (gem. § 4 (4)): ➔ Das verordnete Arzneimittel oder ➔ eines der drei preisgünstigsten
Arzneimittel* oder ➔ einen Import gem. § 5 Rahmenvertrag
ACHTUNG: Werden diese Vorgaben zu Dokumentation und korrekter Abgabe nicht beachtet,
so droht eine Retaxation aufgrund von Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels!
Zum Download der Arbeitshilfe
„­Pharmazeutische Bedenken“:
*Preisanker beachten: Falls das verordnete Präparat bereits zu den drei günstigsten gehört, darf das abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das verordnete.
Mit freundlicher Unterstützung von Orion Pharma GmbH
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015
www.DAPdialog.de/2715
Gibt es Retaxationen und wenn ja, aus
welchen Gründen?
Manche Apotheken scheuen sich davor, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, da sie Retaxationen durch die Krankenkasse fürchten. Doch
sofern die oben genannte Dokumentation sorgfältig
durchgeführt wird, sollte es in der Regel nicht zu
einer Retax kommen.
Dies zeigt auch die folgende DAP-Umfrage:
www.DeutschesApothekenPortal.de
Ondansetron 8 mg 30 Schmelztbl.
Hier wurden Ondansetron Schmelztabletten abgegeben, obwohl normale Tabletten rabattiert waren;
allerdings wurden die Pharmazeutischen Bedenken nicht auf dem Rezept dokumentiert. Es folgte
eine Retaxation wegen „Nichtabgabe des Rabattarzneimittels“, denn bei Ondansetron gelten
Schmelztabletten und Tabletten als austauschbar.
Damit war die Retax formal berechtigt. Leider
wurde die nachträgliche Erklärung der Apotheke
nicht anerkannt, die Retaxation aus formalen Gründen blieb bestehen.
Retax trotz Dokumentation?
Selten kommt es zu einer Retaxation Pharmazeutischer Bedenken trotz korrekter Dokumentation
und Abgabe, doch in den meisten dieser Fälle wird
ein nachträglicher Einspruch der Apotheke anerkannt. Ist dies nicht der Fall, so ist ein erneuter Einspruch empfehlenswert, denn gemäß der rechtlichen/vertraglichen Grundlagen ist es allein die
Entscheidung des Apothekers, Pharmazeutische
Bedenken anzuwenden – eine Einflussnahme seitens der Krankenkasse ist nicht vorgesehen.
5
S E RV IC E
Beispiel-Verordnung:
Krankenkasse: KKH Kaufmännische Krankenkasse
IK 9575505
Ramipril 1A Pharma 5 mg TAB 100 St.
Auch dieses Rezept wurde wie verordnet beliefert.
Es erfolgte eine vollständige Dokumentation Pharmazeutischer Bedenken mit Sonder-PZN und
Begründung („Pharmazeutische Bedenken, kognitiv nicht verständigbar, Patient nimmt keinen
anderen Hersteller“), die mit Datum und Unterschrift abgezeichnet wurde. Allerdings folgte auch
hier eine Retaxation mit dem Grund „Nichtabgabe
des Rabattarzneimittels“. In diesem Fall wurde die
Retaxation aber nach dem Einspruch der Apotheke
und weiteren Erläuterungen zur Situation des Patienten zurückgenommen.
Beispiel-Verordnung:
Krankenkasse: BKK HMR IK 3725547
Die Apotheke entscheidet
In vielen Fällen ist nur der Apotheke die Gesamtsituation des Patienten bekannt und im Beratungsgespräch werden individuelle patientenbezogene Probleme z. B. durch einen Präparatetausch am ehesten gelöst. Daher sollten Apotheken zur Absicherung der Arzneimitteltherapie von diesem
wichtigen, vertraglich vereinbarten Werkzeug
der Pharmazeutischen Bedenken auch Gebrauch
machen.
Oft wird dies von Apotheken bereits umgesetzt.
Dies zeigt auch eine aktuelle DAP-Umfrage (Thema
„Parkinsontherapie“), bei der 94 % der Befragten
angaben, bei Verordnungen über Parkinsonmedikamente ohne Aut-idem-Kreuz nach Beschäftigung
mit der Umfrage oder schon zuvor Pharmazeutische Bedenken anzuwenden, um einen Wechsel zu
verhindern.
DAP-Umfrage: Würden Sie bei Verordnungen über
Parkinsonmedikamente ohne Aut-idem-Kreuz ggf.
Pharmazeutische Bedenken anwenden, um einen Wechsel
zu verhindern? (N = 305)
Maxim 0.030 mg / 2 mg UTA N2 63 St.
Da die Patientin nur diese Pille verträgt, wurde
mittels Pharmazeutischer Bedenken das verordnete (nicht rabattierte) Präparat abgegeben. Eine
vollständige Dokumentation erfolgte mit SonderPZN und Begründung („Geringe therapeutische
Breite“), welche mit Datum und Unterschrift abgezeichnet wurde. Im Nachhinein erhielt die Apotheke eine Retaxation, ebenfalls wegen Nichtabgabe des Rabattarzneimittels und mit dem zusätzlichen Hinweis, das Arzneimittel habe keine geringe
therapeutische Breite. Doch auch hier wurde der
Einspruch der Apotheke mit näheren Erläuterungen zur Patientin anerkannt.
Unterstützung im
DAP Retax-Forum
Zu den genannten Beispielen finden sich bereits Diskussionen im DAP Retax-Forum. Hier erhalten
registrierte Apotheken oft schnelle Unterstützung
bei der Bearbeitung von Retaxationen.
21 %
6 %
73 %
¢ Ja, das habe ich vorher auch schon getan
¢ Ja, das werde ich zukünftig tun
¢ Nein
FAZIT
Pharmazeutische Bedenken erlauben es dem Apotheker, auf die Abgabe eines Rabattarzneimittels zu verzichten, wenn durch eine Substitution Therapieprobleme zu erwarten sind, die sich nicht durch ein Beratungsgespräch beheben lassen. Bei einer vollständigen Dokumentation (Sonder-PZN, Begründung, Datum
und Kürzel) und anschließenden korrekten Abgabe
gemäß Rahmenvertrag ist keine Retaxation zu erwarten.
Zum „Maxim-Beispiel“ gelangen
Sie hier:
www.DAPdialog.de/2717
6
www.DeutschesApothekenPortal.de
AKTUELLES
Aut-idem-Kreuz: Komplizierte Situation
bei Erstanbieterverordnung
E
rhält eine Apotheke ein Rezept über ein
(Alt-)Original, so muss sie anhand der aktuellen gesetzlichen und vertraglichen
Abgabe­
regelungen entscheiden, ob die
Belieferung des verordneten Präparates
möglich ist oder ein Austausch auf ein Alternativpräparat erfolgen muss. In Bezug auf
das richtige Vorgehen spielt auch das Autidem-Kreuz eine entscheidende Rolle.
Nachfolgend werden zwei Verordnungen beschrieben, die einer Apotheke jeweils vollständig retaxiert wurden. Dabei erfolgten die Retaxationen
teils zu Recht, teils waren sie unberechtigt.
Es handelt sich um zwei Rezepte mit unterschiedlichen Ausstellungsdaten, auf denen jeweils das
Erstanbieterpräparat unter Angabe der entsprechenden PZN und mit Aut-idem-Kreuz eindeutig
verordnet war.
1. Rezept:
Krankenkasse: Barmer-GEK IK 0580002
X
Seroquel Prolong 300 mg 100 Ret.
N3 PZN 04174783
2. Rezept:
Krankenkasse: Barmer-GEK IK 0580002
X
X
X
Seroquel 100 mg 100 Filmtabl. N3
PZN 00948673
Seroquel 300 mg 100 Filmtabl. N3
PZN 02136241
Seroquel Prolong 300 mg 100 Ret.
N3 PZN 04174783
Vergleich (Alt-)Original ∆¬ Import
Definition:
Original:Erstanbieterprodukt mit Patentschutz, keine Generika im Handel
Altoriginal: Erstanbieterprodukt nach Patent­
ablauf, Generika sowie oft noch
Importe im Handel
Die Apotheke gab auf jede Verordnungszeile das
entsprechende Importpräparat der Firma Kohl ab,
denn gemäß den aktuellen Regelungen des vdekLiefervertrags kann der Arzt durch Setzen des Autidem-Kreuzes zwar den Austausch auf ein Generiwww.DeutschesApothekenPortal.de
kum verhindern, nicht aber die Ersetzung durch
einen Import.
Auszug vdek-Arzneiversorgungsvertrag § 4 (12)
(gültig für die Barmer GEK):
Rabattarzneimittel hat Vorrang
Durch die Importabgabe verstieß die Apotheke
allerdings teilweise gegen die Vorgabe des Rahmenvertrags, der u. a. vorgibt, dass vorrangig Rabattarzneimittel vor nicht rabattierten Arzneimitteln
abzugeben sind (gilt auch beim Vergleich (Alt-)Original/Import). In Bezug auf die Praxisbeispiele
hätte die Apotheke bei der Belieferung der beiden
Rezepte das rabattierte Erstanbieterpräparat
anstelle des nichtrabattierten Importes von Kohl
abgeben müssen: rabattiert war in diesem Fall das
verordnete Seroquel Prolong 300 mg 100 Ret.
(Rezept 1 + Pos. 3 Rezept 2) – dieses hätte also vorrangig vor einem nicht rabattierten Import abgegeben werden müssen. Zu den verordneten SeroquelFilmtabletten existierten hingegen keine Rabattverträge.
Aut-idem-Kreuz: Austausch ja oder nein?
Das gesetzte Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch eines verordneten Präparates auf wirkstoffgleiche Generika, sodass in allen Fällen die Abgabe
eines rabattierten Generikums untersagt war. Den
Austausch zwischen (Alt-)Original und (identischem) Import verhindert ein Aut-idem-Kreuz hingegen nicht.
FAZIT
Die Apotheke hätte anstelle eines nicht rabattierten Importes für Seroquel
Prolong 300 mg jeweils das rabattierte Erstanbieterprodukt abgeben müssen. Für alle anderen Verordnungszeilen handelte die Apotheke mit der
Importabgabe allerdings korrekt – hier war die Abgabe eines rabattierten
Generikums durch das gesetzte Aut-idem-Kreuz untersagt. Die vollständige
Retaxation der beiden Rezepte war aber in keinem Fall richtig.
7
I N T E RV I E W
Interview mit Prof. Josef Hecken
zur Substitutionsausschlussliste
Stand 18. Mai 2015
N
ach Inkrafttreten der Substitutionsausschlussliste im Dezember 2014 hat der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun
einen Entwurf zur zweiten Tranche der Substitutionsausschlussliste ausgearbeitet.
Professor Josef Hecken, Vorsitzender des
G-BA, beantwortet im vorliegenden Interview die Fragen des DAP, wie diese „NonAut-idem-Liste“ generell erstellt wird.
vor. Beschlussvorbereitendes Gremium ist der Unterausschuss Arzneimittel, in dem Fachleute des GKVSpitzenverbands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG) sowie der Patienten- und Selbsthilfeorganisationen vertreten sind. Der hier erarbeitete Beschlussentwurf wird über ein Stellungnahmeverfahren in der
Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt: Berufsvertretungen der Apotheker und medizinische Fachgesellschaften, die ja nicht direkt im G-BA vertreten sind,
nutzen diesen Schritt sehr intensiv, ihre Pro- und ConIm Rahmen der Erweiterung der „Non-Aut-idemtra-Argumente zu den vorgesehenen Regelungen einzuListe“ (Anlage V Teil B der Arzneimittel-Richtlinie
bringen. Nach Auswertung und Abwägung der schriftdes G-BA) sollen zwei Opioide mit verzögerter
lichen und mündlichen Stellungnahmen erstellt der
Wirkstofffreisetzung (Buprenorphin und OxycoUnterausschuss eine Beschlussempfehlung für das
don), einige Antikonvulsiva (Carbamazepin, Phenoöffentlich beratende und beschließende Plenum. Zum
barbital, Primidon, Valproinsäure) sowie der VitaThema Arzneimittel sind hier der GKV-SV, die KBV, die
min-K-Antagonist Phenprocoumon in die Liste der
DKG sowie die drei unparteiischen Mitglieder stimmbenicht gegen wirkstoffgleiche Präparate austauschrechtigt. Das Votum der Patientenvertretung wird, wie
baren Substanzen aufgenommen werden.
im gesamten Beratungsprozess auch,
in der öffentlichen Beschlussfassung
„Gerade die
DAP: Herr Professor Hecken, was
eingeholt.
ist aus Ihrer Sicht generell das Ziel
Apotheker haben
der Substitutionsausschlussliste?
die Wichtigkeit
DAP: Wir bekommen sehr viele
Und denken Sie, dass dieses Ziel
eines Austausch­
Rückmeldungen aus Apotheken
erreicht wurde?
verbotes betont.“ bezüglich der praktischen Umsetzung. Dabei werden oft auch ProProf. Hecken: Das Ziel eines Substitutionsausschlusses hat der Gesetzgeber ganz klar bleme mit der Non-Aut-idem-Liste beschrieben,
benannt: Es geht darum, Arzneimitteltherapien siche- beispielsweise, wenn ein Patient aufgrund von
rer zu machen. Wir haben auf der einen Seite die Aut- Lieferschwierigkeiten oder in einem akuten
idem-Regelung, auf der anderen Seite Arzneimittel, bei Fall (Notdienst) nicht mit dem verordneten
denen beispielsweise schon geringfügige Änderungen Präparat versorgt werden kann. Was empfehder Wirkstoffkonzentration zu schweren Nebenwir- len Sie den Apotheken?
kungen führen können. Mit der Liste wird nun für ausProf. Hecken: Als G-BA können und wollen wir den
gewählte Wirkstoffe der – patientenindividuell ohnehin
Apotheken hierzu keine Empfehlungen geben, da dies
mögliche – Substitutionsausschluss ganz systematisch
außerhalb unserer Aufgaben liegt. Die Versorgung mit
vorgegeben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Für
Arzneimitteln sicherzustellen, ist ureigenste Aufgabe
Patientinnen und Patienten, die mit Medikamenten der
und Kompetenz der Apotheken. Die Aufregung bei
1. Tranche behandelt werden, haben wir das genannte
Inkrafttreten der 1. Tranche hat mich doch einigermaZiel einer Risikominimierung auch schon erreicht. Weißen überrascht.
tere Wirkstoffe werden vom G-BA sukzessive geprüft.
Folgendes ist mir noch einmal wichtig zu betonen: Der
Substitutionsausschluss bewirkt, dass ein anderes als
DAP: Generell ist es interessant zu erfahren,
das verordnete Arzneimittel – sofern dies beispielswie diese Liste erarbeitet wird und wer an der
weise nicht vorrätig ist – nicht ohne vorherige RückBeschlussfassung beteiligt ist.
sprache mit dem verordnenden Arzt erfolgen darf.
Prof. Hecken: In welchen Schritten und Strukturen Anderweitige Ausnahmeregelungen oder Umgehungsdie Liste erarbeitet wird, gibt die Verfahrensordnung möglichkeiten halte ich nicht für zielführend und auch
8
www.DeutschesApothekenPortal.de
U M F R AGE
nicht für begründbar, da sie die vormals festgestellte
Notwendigkeit eines Austauschverbotes ad absurdum
führen würde. Entweder ist ein Austauschverbot aufgrund der genannten Kriterien wichtig oder eben nicht.
Gerade die Apotheker haben die Wichtigkeit und vor
allem die Patientenrelevanz im Stellungnahmeverfahren zur 1. Tranche betont. Wenn das so ist, dann muss
es auch Geltung haben!
Im Übrigen ist ein Austauschverbot ja keine neue
Situation für den Apotheker: Bisher und auch zukünftig
ist es dem verordnenden Arzt möglich, auf dem Rezept
den Austausch auszuschließen. Auch mit dieser Fallkonstellation sind die Apotheker in der Vergangenheit
zurechtgekommen. Ich bin daher zuversichtlich, dass
sie das nun auch mit den über die Liste regelhaft vom
Austausch ausgeschlossenen Präparaten schaffen. In
manchem öffentlichen Beitrag ist völlig unberücksichtigt geblieben, dass es kein neues Problem für die Apo-
theker ist. Der individuelle Substitutionsausschluss
durch den Verordner auf dem Rezept ist ja beileibe kein
Einzelfall.
DAP: Können Sie uns einen kurzen Ausblick
geben? Welche Wirkstoffe werden voraussichtlich in der 3. Tranche zu finden sein? Sind Inhalativa und Dermatika weiterhin Gegenstand
der Beratungen im G-BA?
Prof. Hecken: Inhalativa zur Behandlung von Asthma
bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der
Psoriasis sind weiterhin Gegenstand der Beratungen im
G-BA. Dies ist auch so in den Tragenden Gründen zum
Beschlussentwurf der 2. Tranche erwähnt.
DAP: Herr Professor Hecken, vielen Dank für
das Gespräch!
Umfrage: Vereinfacht die Substitutionsausschlussliste den Apothekenalltag?
M
it dem Ausschluss bestimmter Wirkstoffe von der Aut-idem-Substitution sollte
der Umgang mit den betreffenden Arzneimitteln in der Apotheke eigentlich klar geregelt sein. In einer Umfrage des DeutschenApothekenPortals gab jedoch die Hälfte der
Teilnehmer an, dass die Substitutionsausschlussliste den Apothekenalltag nicht vereinfacht hat.
Seit dem 10. Dezember 2014 ist die „Non-Aut-idemListe“ gültig. In dieser sind acht Wirkstoffe bzw.
Wirkstoffkombinationen mit dazugehörigen Darreichungsformen definiert, für die bei einer
namentlichen Produktverordnung in der Apotheke
kein Austausch auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorgenommen werden darf.
www.DeutschesApothekenPortal.de
DAP-Umfrage: Sind Sie der Meinung, dass die Substitutionsausschlussliste den Apothekenalltag vereinfacht hat?
(N = 722)
Nein
50 %
Ja
50 %
Rezeptbelieferung wirft Probleme auf
Trotz dieser vermeintlich klaren Regelung gaben
50 % der 722 befragten Apothekenmitarbeiter an,
dass die Substitutionsausschlussliste ihren Apothekenalltag nicht vereinfacht hat.
Diskutieren Sie im DAP Retax-Forum
zum Thema „Non-Aut-idem-Liste“:
www.DAPdialog.de/2718
9
AKTUELLES
Digitale Gesundheitswelt und
Social Media Trends:
Wettbewerbsvorteile für die Apotheke?
„
Dr. Google“ macht den Anfang, anschließend landen 63 % der online-affinen Patienten erst einmal bei Wikipedia, dann kommen
Facebook, YouTube, Twitter etc., bzw. weitere Internetseiten zum Einsatz. Apothekerinnen und Apotheker müssen zunehmend
damit rechnen, dass der Apothekenkunde
sich auf diese Weise online Wissen bzw.
Halbwissen aneignet.
Generationen „surfen“ unterschiedlich
Unterschiede gibt es z. B. hinsichtlich des Zeitpunkts der Online-Recherche: Während jüngere
Menschen sich tendenziell bereits vor einem Arztoder Apothekenbesuch im Internet informieren,
nutzen ältere Internet-Nutzer Wikipedia und weitere Internetseiten, um z. B. Diagnosen oder mögliche Therapiealternativen nach dem Arzt- bzw. Apothekenbesuch zu hinterfragen. Darüber hinaus
geht die jüngere Generation eher mobil online.
Mobiles Internet – Vorteil für
die ­Vor-Ort-Apotheke?
Vorteil der Vor-Ort-Apotheke: Der mobile Internetnutzer bzw. online-affine Patient sucht eine konkrete ProblemlöFrank Weißenfeldt ist Senior
sung – diese bietet
Manager bei IMS Health in
Frankfurt am Main und blickt
die Vor-Ort-Apoauf 20 Jahre Erfahrung in der
theke. InsbesonBeratung, im Projektmanagedere die Generament und im Marketing zurück.
Der Diplom-Betriebswirt und
tion der sogenannMBA der University of Bradford
ten „digital natiist seit dem Jahr 2000 bei dem
ves“ zeichnet eine
weltweit tätigen Beratungs- und
Marktforschungsunternehmen.
sehr hohe „ConveNach der Wahrnehmung verschiedener Aufgaben im
nience-Or ient ieProduktmanagement leitet er seit April 2010 u. a. das
rung“ aus: Laut
Apotheken-Panelmanagement bei IMS Health Deutschland. Darüber hinaus organisiert er Management
einer Studie des
Consulting- und Produktentwicklungs-Projekte, gestaltet
IFH Köln sind 46 %
und moderiert IMS Kundenveranstaltungen, Arbeitsbegeisterte Onlinegruppen und Spezial-Foren. Frank Weißenfeldt ist Autor
Shopper.
Im
zahlreicher Fachpublikationen und regelmäßig als
Referent zu Themen mit gesundheitspolitischem bzw.
Gegensatz zu ältebetriebswirtschaftlichem Bezug tätig.
ren Menschen entFrank Weißenfeldt, IMS HEALTH GmbH & Co. OHG
scheidet für sie
Darmstädter Landstraße 108, 60598 Frankfurt/Main
aber nicht so sehr
[email protected]
10
der Preis. Vielmehr achtet die Generation Y auf
Schnelligkeit und Bequemlichkeit. Ein interessanter Aspekt für die über 20.000 öffentlichen Apotheken in Deutschland – schließlich ist kaum ein weiterer Leistungserbringer näher an den Patienten.
Auch Ärzte recherchieren online
Auch Ärzte verändern durch die Digitalisierung ihr
Verhalten. Wesentliche Impulse gehen hierbei vom
Patienten aus. Studien zeigen z. B., dass 68 % aller
Ärzte während bzw. nach dem Patientengespräch
ungeklärte Fragen online recherchieren. 62 % der
Verordner befragen das Internet, nachdem der Patient nach einem bestimmten Arzneimittel gefragt
hat, 61 % wenn der Patient (nicht zu erklärende)
Nebenwirkungen angibt. Weniger Einfluss auf das
Internetverhalten der Ärzte haben den Studien
zufolge die Hersteller selbst: Nur 34 % der Verordner gaben an, dass sie nach einem Besuch des Außen­
dienstes im Internet recherchieren. Noch geringer
ist der Einfluss der Werbung: Gerade einmal für
26 % der Ärzte kann beispielsweise ein TV-Spot der
Auslöser für weitere Internet-Recherchen sein.
Der Patient rückt ins Zentrum
Durch die zunehmende Digitalisierung rückt der
Patient stärker ins Zentrum der Betrachtung und
beeinflusst das Internetverhalten von Gesundheitsversorgern. Zeitgleich wächst nicht nur das Suchvolumen von Patienten und Leistungserbringern insgesamt – vielmehr wächst das mobile Suchvolumen
in atemberaubendem Tempo. Kosmetik- und OTCHersteller kombinieren deshalb schon jetzt häufig
Online-Marketing mit klassischer Werbung (TV,
Print etc.) und Aktionen am Point of Sales (POS).
Der Trend: Kunden suchen online – kaufen aber
offline. Dieser Entwicklung kann (und muss) auch
die Vor-Ort-Apotheke Rechnung tragen. Wie präsent ist Ihre Apotheke im Internet? Nutzen Sie
Social-Media-Kanäle für die Kundenbindung? Ist
Ihre Apotheke für den oder die Industriepartner
eine „Experten-Apotheke“? Die entscheidende
Frage ist am Ende: Wie kann Ihre Apotheke von diesen Trends profitieren? Autor: Frank Weißenfeldt
www.DeutschesApothekenPortal.de
S E RV IC E
Gesetzliche Krankenkassen
Unterscheidung von Primär- und Ersatzkassen
I
n Deutschland sind rund 70 Millionen
Menschen, das entspricht ca. 90 % der
Bevölkerung, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Apothekenteam
hat in Folge dessen hauptsächlich mit Verschreibungen von Arznei- oder Hilfsmitteln
zu tun, die auf „Kassenrezepten“ verordnet
werden. Für die richtige Abrechnung von
Vertragspreisen wird auch die Kenntnis
benötigt, ob es sich bei der jeweiligen Krankenkasse um eine Primär- oder Ersatzkasse
handelt.
Was sind gesetzliche Krankenkassen?
Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften
des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die
Mitgliedschaft ist in der Regel Pflicht. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in
Deutschland sind im SGB V festgeschrieben: zu diesen zählt u. a. die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für die Versorgung mit Arznei-,
Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Die Abgabe dieser
findet vorrangig in der Apotheke statt. Zur korrekten Abrechnung ist es unabdingbar, die jeweilige
Krankenkasse richtig einordnen zu können.
Welche gesetzlichen Krankenkassen
gibt es ?
Geschichtlich bedingt werden die gesetzlichen
Krankenkassen in Deutschland in verschiedene
Kassenarten gegliedert. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Primär- und Ersatzkassen.
Primärkassen
Primärkassen (früher RVO = Reichsversicherungsordnung) haben ihren Ursprung in der Gründungszeit der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck, der im Jahr 1883 die erste Krankenversi­
cherung einführte.
www.DeutschesApothekenPortal.de
Zu den Primärkassen zählen:
• Ortskrankenkassen (AOKn)
• Betriebskrankenkassen (BKKn)
• Innungskrankenkassen (IKKn)
• Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
• Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahn-See
Ersatzkassen
Ersatzkassen gehören ebenfalls zu den gesetzlichen
Krankenkassen (§ 168 I SGB V). Sie sind aus freiwillig organisierten Selbsthilfevereinigungen entstan-
Die Ersatzkassen ergänzen die
Primärkassen
den und konnten die Zwangsmitgliedschaft bei
einer Primärkasse (nach Bismarck) ersetzen, daher
die Bezeichnung.
Heutzutage sind alle Ersatzkassen unter dem Dachverband vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) versammelt.
Zu den Ersatzkassen zählen:
• Barmer GEK
• DAK-Gesundheit
• Hanseatische Krankenkasse (HEK)
• Handelskrankenkasse (hkk)
• Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
• Techniker Krankenkasse (TK)
FAZIT
Bei der Belieferung von Hilfsmitteln, der Abrechnung von Beschaffungskosten, beim Auseinzeln – um nur einige Beispiele zu nennen – spielt die Kassenart eine entscheidende Rolle. Um Retaxationen zu vermeiden, ist es daher
für Apotheken essentiell, bei der Rezeptbelieferung die Krankenkasse richtig
einzuordnen. Es existieren unterschiedliche Verträge mit zum Teil auch regional unterschiedlichen Vertragspreisen und Lieferbedingungen, die vor
Abgabe überprüft werden müssen.
11
A B G A BE - S E RV IC E
Fragen zur Arzneimittelabgabe
Das DAP-Team antwortet
J
eden Tag werden Apotheken mit Abgabeproblemen konfrontiert und vor neue Herausforderungen gestellt, um eine reibungslose Versorgung mit Arzneimitteln gewährleisten zu können. Viele Fragestellungen
erreichen uns per E-Mail, Fax oder Telefon
oder werden im Retax-Forum diskutiert.
Einige interessante Fälle haben wir für Sie
zusammengestellt.
Fall 1
Palladon zur Pumpenfüllung
Frage:
Folgendes BtM-Rezept wurde uns zulasten der AOK
NDS vorgelegt:
Reicht hier als Dosierung die Angabe „zur Pumpenfüllung“ aus?
Antwort:
Laut BtMVV § 9 Abs. 5 dürfen folgende Angaben
bezüglich der Dosierung auf einem BtM-Rezept
nicht fehlen: „Gebrauchsanweisung mit Einzel- und
Tagesgabe oder im Falle, dass dem Patienten eine
schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben
wurde, ein Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung; im Falle des § 5 Abs. 8 zusätzlich die
Reichdauer des Substitutionsmittels in Tagen“.
Da der Hinweis zur Pumpenfüllung keine Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe darstellt,
sollte zumindest der Hinweis auf eine schriftliche
Gebrauchsanweisung auf dem Rezept zu finden
sein, damit die Vorgaben der BtMVV erfüllt sind.
Halten Sie mit dem Arzt Rücksprache, dann dürfen
Sie auf den Teilen I und II die Dosierungsanleitung
mit Datum und Unterschrift ergänzen und der Arzt
muss dies auf Teil III tun.
Sie finden diesen und weitere inte­
ressante Fälle im DAP Retax-Forum:
www.DAPdialog.de/2721
12
­ Fall 2
Rezeptbedruckung: Welches Datum ist
korrekt?
Frage:
Wenn ein Rezept vom Arzt geändert werden muss,
geben wir dem Patienten das Medikament mit,
sobald wir das telefonische „Okay“ von der Arztpraxis erhalten haben. Es kann ein paar Tage dauern,
bis der Arzt die Verordnung schriftlich korrigiert,
gegenzeichnet und mit dem Tagesdatum versieht.
Welches „Abgabedatum“ müssen wir für die Rezeptbedruckung verwenden?
Wir haben eine Retaxation von der AOK Rheinland/
Hamburg erhalten, da Ausstellungsdatum und
Änderungsdatum zu weit auseinander lagen. Wir
hatten das Rezept mit dem Datum nach der erfolgten Änderung bedruckt. Dadurch war die Monatsfrist überschritten. Hätten wir das Datum der ersten
Rezeptvorlage bei uns für die Bedruckung beibehalten dürfen?
Antwort:
Wurde die Änderung des AOK-Rezeptes innerhalb
einer Frist von 2 Monaten abgezeichnet, so könnten
Sie bei der AOK Einspruch einlegen. Dazu sollten Sie
eine schriftliche Bestätigung des Arztes beifügen,
dass er gegen die verspätete Abgabe keine Einwände hatte (was er unserer Meinung nach mit dem
Korrekturdatum ja schon indirekt bestätigt hat).
Dazu ein Ausschnitt aus dem Liefervertrag Nordrhein (AOK Hamburg/Rheinland) § 4 Abs. 8:
„Eine Verordnung darf nur innerhalb eines Monats
nach der Ausstellung beliefert werden; dies gilt auch
für den Sprechstundenbedarf. Bei Fristüberschreitung entfällt der Anspruch auf Vergütung, es sei
denn, der Apotheker macht glaubhaft, dass die Fristüberschreitung aus Gründen der Herstellung,
Beschaffung oder Genehmigung unvermeidbar war.
Wird eine Verordnung nach Monatsfrist nach der
Ausstellung, aber noch innerhalb von zwei Monaten
nach Ausstellung der Verordnung in der Apotheke
vorgelegt, dürfen die Mittel im Ausnahmefall abgegeben werden, wenn zuvor Rücksprache mit dem
Arzt genommen wurde und der Arzt gegen die
www.DeutschesApothekenPortal.de
A B G A B E - S E RV IC E
Abgabe keine Einwände erhebt und der Apotheker
dies auf dem Verordnungsblatt vermerkt.“
Zwar haben Sie vergessen, auf der Verordnung zu
dokumentieren, dass der Arzt keine Einwände gegen
die Abgabe innerhalb der zwei Monate hatte, aber
dies könnte ja durch das Änderungsdatum und die
erneute Unterschrift glaubhaft versichert werden.
Das Rabattarzneimittel zu Restex ist zwar in Wirkstoff,
Wirkstärke, Packungsgröße und DRF vergleichbar, hat
aber kein übereinstimmendes Indikationsgebiet. Damit
sind diese nicht austauschbar – auch wenn ein Rabattvertrag vorliegt.
In der Lauer-Taxe ist dies beispielsweise daran zu erkennen, dass wirkstoffgleiche Präparate ohne gemeinsame
Indikation grau unterlegt sind:
Zum Archiv der Abgabeprobleme:
www.DAPdialog.de/2722
Fall 3
Restex-Substitution
Frage:
Folgendes Rezept liegt uns vor:
„Restex Tab 20 St. N1“ mit Aut-idem-Kreuz und bei folgender Kasse: AOK, 106215364.
Falls hier kein Aut-idem-Kreuz gesetzt wäre, was müsste
man abgeben? Es wird zwar ein Rabattartikel angezeigt,
aber mit abweichender Indikation.
Antwort:
Damit zwei Arzneimittel gegeneinander austauschbar
sind, müssen sie gemäß Rahmenvertrag § 4 (1) folgende
Kriterien erfüllen:
§ 4 Auswahl preisgünstiger Arzneimittel
„(1) [...]
a) gleicher Wirkstoff
b) identische Wirkstärke,
Hier geht es zum
PZN-Checkplus:
www.DAPdialog.de/2723
Fall 4
Stückelung Mono Embolex
Frage:
Diese Verordnung zulasten der BEK/GEK wurde uns
vorgelegt:
1.) Mono-Embolex 3000 I.E. Proph 20 Sicherheitsspritzen N2
2.) Mono-Embolex 3000 I.E. Proph 10 Sicherheitsspritzen N1
c) identische Packungsgröße, [...]
Dürfen wir 20 + 10 Stück stückeln, um 30 Spritzen
abzugeben?
d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform, [...]
Antwort:
e) Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet, die
Übereinstimmung in einem von mehreren Anwendungsgebieten ist ausreichend,
Stückeln ist nach Rahmenvertrag § 6 Abs. 2 unter
den folgenden Bedingungen erlaubt:
f) keine einer Ersetzung des verordneten Arzneimittels
entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen
Vorschriften; insbesondere hat die abgegebene
Menge der verordneten Menge zu entsprechen.“
www.DeutschesApothekenPortal.de
• Menge unterhalb Nmax
• Stückzahl-/Mengenverordnung
• Menge nicht im aktuellen Normbereich
• Packungsgröße nicht im Handel
13
A B G A BE - S E RV IC E
­ Rahmenvertrag § 6 (2)
­ Apotheke. Das BtM kann erst am 26.01. bestellt wer-
„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge,
die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner
im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach
wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen
Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben“
Einordnung Mono Embolex gemäß PackungsV:
den, da am Samstag in der BtM-Abteilung des Großhandels niemand arbeitet. Der Abgabebeleg trägt
somit den 26.01. als Datum.
Ist die BtM-Abgabe hier noch zulässig?
Antwort:
Die Gültigkeit eines BtM-Rezeptes ist in der BtMVV
wie folgt festgelegt:
§ 12 Abgabe
„(1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des
Absatzes 2 nicht abgegeben werden :
1. auf eine Verschreibung,
a.die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den
Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt
werden durfte,
Da die verordnete
Gesamtmenge von 30
Mono Embolex in keinen Normbereich
fällt, es keine Packung
zu 30 Stück im Handel
gibt und die Nmax von
50 auch nicht überschritten wird, dürfen
Sie die beiden
Packungen zulasten
der Kasse abgeben.
b.bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des § 7
Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des
§ 9 nicht beachtet wurde,
DeutschesApothekenPortal
ARBEITSHILFE
14 b
Wann und wie
darf die Apotheke „stückeln“?
 Stückelung nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln!
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darf nicht gestückelt werden.
 Stückelung nur bei Stückzahl-/Mengenverordnungen!
Die Stückzahl bzw. Menge muss auf der Verordnung angegeben sein.
 Stückelung nur bei Verordnungsmengen, die nicht im aktuellen
Normbereich liegen!
Es ist zu prüfen, ob die verordnete Stückzahl einem aktuellen Normbereich
zuzuordnen ist. Ist dies der Fall, so ist laut AMNOG eine Packungsgröße des
aktuellen Normbereichs abzugeben. Vorrangig ist ein Rabattarzneimittel
abzugeben.
Entscheidend ist nicht, ob die verordnete Stückzahl tatsächlich im Handel
ist, sondern nur, ob diese Stückzahl einem aktuellen Normbereich laut PGV
angehört.
 Stückelung nur auf Packungsgrößen, die nicht im Handel sind!
Dies gilt auch, wenn bspw. die Abgabe von 2 x 50 St. wirtschaftlicher wäre
als die Abgabe einer verordneten, im Handel befindlichen 100er-Packung.
Es gibt selbst dann keine Verpflichtung, 2 x 50 St. abzugeben, wenn die 50erGröße im Gegensatz zur verordneten 100er-Größe rabattiert wäre. Eine
derartige Stückelung ist im Rahmenvertrag nicht vereinbart.
Achtung: Jumbopackungen sind nicht abgabefähig zu Lasten der GKV.
c. die vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt
wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines
Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder
d.die mit dem Buchstaben „K“ oder „N“ gekennzeichnet ist“.
 Mit welchen Packungsgrößen muss gestückelt werden?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss möglichst bis zur
verordneten Stückzahl/Menge gestückelt werden.
Verordnet:
Rx-Arzneimittel, 30 St.
Normbereich:
30 St. liegen nicht in einem Normbereich und sind
keine Jumbopackung
Im Handel:
10 St., 20 St. und 50 St.
Abgabe:
1 x 20 St. und 1 x 10 St.
 Wirtschaftlichkeit beachten!
Verordnet:
90 St. mit Stückzahlangabe
Im Handel:
30 St., 45 St. und 60 St.
Abgabe:
Ist die Stückelung von 30 St. plus 60 St. wirtschaftlicher
als die Stückelung von 2 x 45 St., so sind 30 plus 60 St.
abzugeben.
Die Abgabe muss also innerhalb von sieben Tagen
nach dem Ausstellungsdatum erfolgen. Hier ist von
Abgabe die Rede – nicht von Rezepteinreichung.
D. h. dass die Abgabe
DeutschesApothekenPortal
11
innerhalb der Frist
erfolgen muss. Dies
!
bestätigt auch die
Bundesopiumstelle.
DAP-Arbeitshilfe_11neu 12.06.14 12:36 Seite 1
ARBEITSHILFE
Seite 1 von 2
Die häufigsten Retaxationen
bei BtM-Verordnungen
EIN BTM-REZEPT MUSS FOLGENDE ANGABEN ENTHALTEN:
(nach den Vorgaben der Bundesopiumstelle sowie § 9 und § 12 der BtMVV)
Unterstützung bietet die
DAP Arbeitshilfe 14b:
www.DAPdialog.de/2724
Fall 5
Frist Belieferung BtM-Rezept
Auf die mit einem Ausrufezeichen versehenen Angaben ist besonders zu
achten. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben werden verstärkt retaxiert.
1
2
3
Sie können das BtM
nicht mehr auf das
Rezept abgeben, sondern müssen in diesem Fall um ein neues
Rezept bitten.
Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des
Patienten, Krankenkasse und Versichertenstatus.
Bei Rezepten für den Praxisbedarf entfallen
die Punkte 1 und 4, es reicht der Vermerk
„Praxisbedarf“ im Patientenfeld.
Ausstellungsdatum
1
(Gültigkeit 7 Tage nach Ausstellung)
!
2
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung:
Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm,
Milliliter oder Stückzahl der abgeteilten Form
Die Angabe „1OP“ bzw. „N2“ reicht nicht aus.
Angabe der Beladungsmenge
Auf die Angabe der Beladungsmenge kann nur verzichtet
werden, wenn sie aus verordneten Firmenprodukten
unzweifelhaft hervorgeht.
Beispiel: Beladungsmenge erforderlich:
Fentanyl Matrix 100 µg/h, 5 St., enthält 23,12 mg Fentanyl
!
3
3
!
!
4
!4
3
!4
“A“! 5
Beispiel: Beladungsmenge ergibt sich aus der Firmenbezeichnung:
Fentanyl Hexal Mat 100 µg/h Matrixpflaster, 20 St. N3
4
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder der Vermerk
„Gemäß schriftlicher Anweisung“
Bei Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge innerhalb von 30 Tagen
(vgl. § 2 BtMVV) muss der Buchstabe „A“ auf dem Rezept vermerkt werden.
6
Name, Anschrift, einschließlich Telefonnummer
und Berufsbezeichnung des verschreibenden
Arztes, eigenhändige Unterschrift des Arztes, im
Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk „i.V.“
Bei Gemeinschaftspraxen ist der verordnende Arzt
im gemeinsam genutzten Stempel zu unterstreichen.
7
Die Apotheke kann nach Rücksprache mit dem Arzt alle Angaben (Ausnahme Unterschrift +
Ausstellungsdatum) auf einem BtM-Rezept ändern, bzw. ergänzen.
➔ Apotheke korrigiert Teil I und Teil II und bestätigt die Änderungen mit Datum und
Unterschrift auf Teil I und Teil II.
➔ Arzt korrigiert Teil III und bestätigt die Änderungen mit Datum und Unterschrift auf Teil III.
!
6
!
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: März 2014
Frage:
Eine Frage zur BtM-Abgabe:
Ein Kunde bringt ein BtM-Rezept, welches am 16.01.
ausgestellt ist, am 23.01. nach Feierabend in die
14
Unterstützung bietet die
DAP Arbeitshilfe 11:
www.DAPdialog.de/2725
www.DeutschesApothekenPortal.de
I N E IGE N E R SAC H E
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DAPs-Wissenspunkten belohnt
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Fortbildungen zu apothekenrelevanten Themen. Daher werden erlerntes Fachwissen
oder die Beantwortung von Fachfragen, z. B.
in Form einer erfolgreichen Teilnahme an
Wissens-Checks, nun mit DAPs-Wissens­
punkten belohnt.
Zu erkennen sind die Services, mit denen Wissens­
punkte gesammelt werden können, an dem auffälligen DAPs-Symbol
(siehe Abbildung). Wie
viele DAPs es jeweils gibt, ist vom eingesetzten Aufwand abhängig. Ein DAPs-Wissenspunkt hat den
virtuellen Wert von 1 Cent, so dass 100 gesammelte
DAPs-Wissenspunkte schon einem Euro entsprechen. Die gesammelten Punkte können schließlich
gegen einen Gutschein eingetauscht werden.
Wie funktioniert die Anmeldung für das
DAPs-Wissenspunkte-Programm?
Zur Anmeldung ist eine kostenlose einmalige Registrierung unter www.deutschesapothekenportal.de
erforderlich, damit die gesammelten DAPs-Wis­
sens­
punkte einem eigenen Punktekonto gutgeschrieben und schließlich gegen einen Gutschein
eingelöst werden können. Über „Punkte Historie“
kann jederzeit eingesehen werden, wie der aktuelle
Punktestand ist und über welche Aktionen die
DAPs-Wissenspunkte gesammelt worden sind.
Auch die persönlichen Zertifikate für eine erfolgreiche Teilnahme an einem DAP-Wissens-Check wer-
den dort hinterlegt und können
jederzeit ausgedruckt werden.
ONLINE-WISSENS-CHECK:
Was erhalte ich für die
gesammelten DAPs-Wissenspunkte?
Arthrose
TEILNAHMEZERTIFIKAT
Wenn ein entsprechendes Guthaben an DAPs-Wissenspunkten angesammelt wurde, können diese gegen Gutscheine eingetauscht werden.
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wird hiermit die erfolgreiche Teilnahme
am Online-Wissens-Check
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bestätigt.
Wer kann sich anmelden?
Köln, den 12.06.2015
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Set mmol/l
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Set mg/dl
PZN 06581328
Set mmol/l
PZN 06581334
Set mg/dl
PZN 09396933
Set mmol/l
PZN 09396927
Set mg/dl
PZN 08884429
Set mmol/l
PZN 08884435
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Set mmol/l
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Set mmol/l
PZN 07796893
Set mg/dl
PZN 05703284
Set mmol/l
PZN 05703315
FreeStyle Lite® FreeStyle Lite®
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teststreifen
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STADA GLUCO RESULT
GlucoMen ®
areo
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Plus ®
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PZN 07214052
Set mmol/l
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Set mg/dl
PZN 10382209
Set mmol/l
PZN 10382215
Set mmol/l
PZN 09732472
Set mg/dl
PZN 09732489
FreeStyle
Precision Blutzuckerteststr.
GlucoMen®
areo Sensor
Gluco-test
Plus ®
Teststreifen
Gluco-test
Plus ®
Teststreifen
50 St.
PZN 10382178
25 St.
PZN 07123183
50 St.
PZN 07702165
25 St.
PZN 07123183
50 St.
PZN 07702165
50 St.
PZN 5879416
50 St.
PZN 5879416
Glucoject®
Dual Plus
Gluco-test
Lanzettiergerät
Gluco-test
Lanzettiergerät
Stechhilfe ist
nicht separat
erhältlich
Stechhilfe ist
nicht separat
erhältlich
PZN 10018981
PZN 03865568
PZN 03865568
Glucoject®
Lancets Plus
33G
Gluco-test
Lanzetten
Gluco-test
Lanzetten
CONTOUR ®
NEXT
Sensoren
STADA
GLUCO
RESULT®
OneTouch®
STADA GLUCO
RESULT TO GO®
PLUS
OneTouch
Verio Flex™
OneTouch
Verio®
OneTouch
Verio® IQ
OneTouch
Select ® Plus
Set mg/dl
PZN 05879356
Set mmol/l
PZN 05879362
Set mg/dl
PZN 10169467
Set mmol/l
PZN 10169473
Set mg/dl
PZN 10966005
Set mmol/l
PZN 10966011
Set mg/dl
PZN 07146008
Set mmol/l
PZN 07146014
Set mg/dl
PZN 09671606
Set mmol/l
PZN 09671581
Set mg/dl
PZN 10963194
Set mmol/l
PZN 10963202
STADA Gluco
Result®
Blutzuckerteststreifen
STADA Gluco
Result®
Blutzuckerteststreifen
OneTouch
Verio®
Teststreifen
OneTouch
Verio®
Teststreifen
OneTouch
Verio®
Teststreifen
OneTouch
Select ® Plus
Teststreifen
1 x 50 St.
PZN 06558223
1 x 50 St.
PZN 06558223
1 x 50 St.
PZN 06558223
1 x 50 St.
PZN 10963219
OneTouch®
Delica®
Stechhilfe
OneTouch®
Delica®
Stechhilfe
OneTouch®
Delica®
Stechhilfe
OneTouch®
Delica®
Stechhilfe
PZN 02141147
PZN 02141147
PZN 02141147
PZN 02141147
OneTouch®
Delica®
Lanzetten
OneTouch®
Delica®
Lanzetten
OneTouch®
Delica®
Lanzetten
OneTouch®
Delica®
Lanzetten
100 St.
PZN 02142715
200 St.
PZN 02143011
100 St.
PZN 02142715
200 St.
PZN 02143011
100 St.
PZN 02142715
200 St.
PZN 02143011
100 St.
PZN 02142715
200 St.
PZN 02143011
50 St.
PZN 06905334
100 St.
PZN 06905357
50 St.
PZN 09208529
FreeStyle
Precision
ß-Keton-Teststr.
50 St.
PZN 10270545
Accu-Chek®
FastClix
Accu-Chek®
FastClix
5 x 10 St. einzeln
verblistert
PZN 10329014
alphacheck™
droplet®
Stechhilfe
50 St.
PZN 06581340
50 St.
PZN 06581340
MyStar
SylkFeel™
Stechhilfe
MyStar
SylkFeel™
Stechhilfe
50 St.
PZN 08884487
50 St.
PZN 08884487
50 St.
PZN 08884487
50 St.
PZN 00435991
100 St.
PZN 00436080
50 St.
PZN 00435991
100 St.
PZN 00436080
10 St.
PZN 06905386
Microlet ® 2
Stechhilfe
Microlet ® 2
Stechhilfe
Microlet ® 2
Stechhilfe
FreeStyle®
Stechhilfe II
FreeStyle®
Stechhilfe II
FreeStyle®
Stechhilfe II
PZN 10300358
1 St.
PZN 01097912
1 St.
PZN 01097912
Accu-Chek®
FastClix
Lanzettentrommel
alphacheck™
droplet®
Lanzetten
MyStar
SylkFeel™
Lanzetten
MyStar
SylkFeel™
Lanzetten
28G: 200 St.
PZN 03296834
30G: 200 St.
PZN 06911352
33G: 200 St.
PZN 10332588
28G: 25 St.
PZN 00927636
28G: 100 St.
PZN 00950865
33G: 25 St.
PZN 00989330
33G: 100 St.
PZN 01097898
28G: 25 St.
PZN 00927636
28G: 100 St.
PZN 00950865
33G: 25 St.
PZN 00989330
33G: 100 St.
PZN 01097898
Lanzette
integriert
Accu-Chek®
FastClix
Lanzettentrommel
PZN 06691175
Microlet ®
Lanzetten
Microlet ®
Lanzetten
100 St. farbig
PZN 06691181
200 St. farbig
PZN 06691206
100 St. farbig
PZN 06691181
200 St. farbig
PZN 06691206
100 St. farbig
PZN 06691181
200 St. farbig
PZN 06691206
FreeStyle®
Lanzetten
FreeStyle®
Lanzetten
200 St.
PZN 00365925
200 St.
PZN 00365925
FreeStyle®
Lanzetten
200 St.
PZN 00365925
50 St.
PZN 03992373
100 St.
PZN 03992396
200 St.
PZN 03992404
100 St.
PZN 03865999
STADA
Lanzetten
STADA
Lanzetten
28G: 100 St.
PZN 10637069
28G: 100 St.
PZN 10637069
100 St.
PZN 03865999
33G: 200 St.
PZN 04932657
Accu-Chek®
Accu-Chek® alphacheck™
BGStar ®
BGStar ®
CONTOUR ®
CONTOUR ®
CONTOUR ®
FreeStyle®
FreeStyle®
MediSense®
GlucoMen ®
Gluco-test
Gluco-test
STADA Gluco
Aviva
Mobile
NEXT
NEXT
NEXT
Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung areo Control Plus ® Kontroll- Plus ® KontrollResult®
professional Kontrolllösung Kontrolllösung
GlucoseGlucosenormal
normal
Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung
lösung
lösung
Testlösung
Kontrolllösung
hoch-niedrig
Kontrolllösung Kontrolllösung
2 x 4,0 ml
Normal:
Normal:
Normal:
hoch-niedrig
hoch-niedrig
H: 2,5 ml
normal
normal
Level 2
2,5 ml
PZN 03360532
1 Packung
à 4 Einmalapplikationen
PZN 07306914
A (niedrig):
PZN 09208506
B (hoch):
PZN 09208512
6 ml
PZN 06581357
PZN 08884576
Hoch:
PZN 08884613
Niedrig:
PZN 08884607
6 ml
PZN 06581357
Messzeit 5
Messzeit 5
Messzeit 5 Sek. (mit Messzeit ~5 Sek. Messzeit ~5 Sek.
Temperaturangabe)
Sekunden
Sekunden
Blutvol. 0,5 µl
Blutvol. 0,5 µl
Blutvol. 0,5 μl
Blutvol. 0,3 µ
Blutvol. 0,6 µ
Liefert HbA1c- Nahtlose Verbingroßes LCD-Display
ISO-Norm: Ja
ISO-Norm: Ja
dung zu iPhone
Schätzwert &
mit Beleuchtungsund iPod touch*
Trendpfeil
Speicher für
Datenauswertung
funktion
über Accu-Chek 2.000 Messwerte Mini-USB-Anschluss Intuitive 1-2-3
Autom. DatenConnect App
Datenauslesung mit Schutzvorrich- Klick Bedienung synchronisation
und Accu-Chek
in Diabetesund symboltung
per USB
Connect Online
Manager-App
basiertes Menü
DIABASS/
MedImport-fähig
Preisgruppe B,
Preisgruppe B,
VDEK
VDEK
Durchschnittswerte
ermittelbar
*Aktuelle Informationen zur
Kompatibilität iBGStar mit
Bio-Sensor
Apple Endgeräten und iOS
Betriebssystemen
entnehmen
Technologie
Sie bitte www.mystarsanofi.
com/web/products/softwares/
Preisgruppe B
ibgstar-application.
bzw. A1
iPhone und iPod touch sind
Warenzeichen der Apple Inc.,
erfüllt ISO Norm
eingetragen in den USA und in
anderen Ländern.
15197:2013
(Studie unter
www.bergermed.de)
Alle Sanofi Blutzuckermesssysteme
nach Absprache
erfüllen die Kriterien der neuen
auch NFC-fähig
DIN EN ISO 15197:2013
®
PZN 08884576
Hoch:
PZN 08884613
Niedrig:
PZN 08884607
PZN 08884576
Hoch:
PZN 08884613
Niedrig:
PZN 08884607
Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek.
Blutvol. 0,6 µl
Blutvol. 0,6 µl
Blutvol. 0,6 µl
Einfach zu
Einfach zu
Einfach zu
bedienen
bedienen
bedienen
Farbig leuchVertraut und
Erklärt sich
tendes
sicher – bietet
selbst
OLED-Display
sehr hohe
Beleuchtetes
Messgenauigkeit
Einfache DokuDisplay
und dabei die
mentation von
Macht auf zu
Einfachheit und
Insulin und
Vertrautheit von hohe/zu niedrige Kohlenhydraten
BlutzuckermessCONTOUR®
werte aufmerk- direkt am Gerät
sam, führt mit Aufladbarer Akku
verständlichen USB-Stecker und
Hinweisen durch
Diabetes
die BlutzuckerManagement
messung
Software im
Gerät integriert
Alle CONTOUR® NEXT Blutzuckermesssysteme
entsprechen höchsten Qualitätskriterien und erfüllen
alle Anforderungen der DIN EN ISO-Norm 15197:2013.
2 x 4,0 ml
PZN 01510714
2 x 4,0 ml
PZN 01510714
PZN 05487946
hoch-mittelniedrig
3 x 4,0 ml
PZN 05495377
PZN 10382190
N: 2,5 ml
PZN 10382184
4 ml
PZN 06799903
hoch
4 ml
PZN 06799889
4 ml
PZN 06799903
hoch
4 ml
PZN 06799889
PZN 05879422
Level 3
PZN 05879439
33G: 200 St.
PZN 04932657
STADA Gluco
OneTouch
OneTouch
OneTouch
OneTouch
Result®
Verio®
Verio®
Verio®
Select ® Plus
Testlösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung
Level 2
PZN 05879422
Level 3
PZN 05879439
2 x 3,8 ml
PZN 06558387
2 x 3,8 ml
PZN 06558387
2 x 3,8 ml
PZN 06558387
1 x 3,75 ml
PZN 11011722
Messzeit
Messzeit 7 Sek.
Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek.
Messzeit 5 Sek.
Messzeit
Messzeit
Messzeit ~ 4 Sek.
Blutzucker-TS*:
durchschnittlich
4–7 Sek.
4–7 Sek.
Messzeit 5 Sek.
Blutvol. 0,3 μl
Blutvol. 0,4 µl
Blutvol. 0,4 µl
Blutvol. 0,7 µl
Blutvol. 0,4 µl
Blutvol. 0,5 µl
5 Sek.
Blutvol. 0,6 μl
Blutvol. 0,5 µl
Blutvol. 0,5 µl
Nachtropffunktion
Trendmitteilung
Einfache
Datenspeicher für 450 Messwerte
Einfach, genau
Einfach leicht
Blutvol. 1,0 µl
innerh. von 60 Sek. Nachtropffunktion
Einf. Bedienung Einf. Bedienung
direkt auf dem
Anwendung
Datentransfer zum PC möglich
und schnell zu
Blutzucker
innerh. von 5 Sek.
Großes Display u.
Einfache
Display, um
Einheiten mg/dl bzw. mmol/l
bedienen
messen
Datenspeicher
Farbcodierte
Datenspeicher
komfortables Design:
Anwendung
fest voreingestellt
ß-Keton-TS:
mit 500 Werten mit 500 Werten
Bereichsanzeige Blutzuckermuster
3-farbige
Besonders breibesonders handlich
zu erkennen
Messzeit 10 Sek.
3-farbige
Teststreifenauswurffunktion
Bereichsanzeige Hochauflösendes
ter Teststreifen
Angabe der
Angabe der
u. leicht zu lesen*.
Blutvol. 1,5 μl
Bereichsanzeige
Intuitive
Mittelwerte der
Farbdisplay
Ketonwarnsignal
Schlankes
beleuchtetes
Mittelwerte der
Nachtropffunktion
*Die Studie wurde
Bedienung
letzten 7, 14 u.
MahlzeitenDesign mit
letzten 7, 14 u.
Erfüllt die Richtlinie der Bundes2005 durchgeführt. innerh. von 30 Sek. Display, Markie30 Tage
markierung
Farbdisplay
großem Bildrungen, Erinne30 Tage
ärztekammer
(RiLiBÄK)
in
der
Die Daten liegen
Kontraststarkes
schirm
rungsalarme,
TeststreifenPreisgruppe B
Beleuchteter
Kontrolllösungsmessung (+/- 11 %)
Kompaktes
Abbott Diabetes Care
Display
Hypo- und
auswurffunktion Design nur 4 cm Gut ablesbare
TeststreifenInc. vor.
Preisgruppe B#
Hyperalarm,
*Einzeln verpackte
einschub
Werte
groß
Einstellbare
vielfältige
Teststreifen: Schutz
Erinnerung und
Kann auf die
Möglichkeiten
vor Schmutz und
Bereits jetzt in Übereinstimmung Ketonwarnsignal Teststreifendose
der DatenüberFeuchtigkeit
mit DIN EN ISO 15197:2013
Ergonomisches
aufgeschraubt
tragung
Erfüllt alle Anforderungen der ISO-Norm 15197:2013*
BlutzuckerDesign
werden
Preisgruppe B
Trendindikatoren
*ISO 15197:2013, Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik – Anforderungen an
Preisgruppe B
Preisgruppe B
Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus.
Erfüllt alle
Integrierte BlutAnforderungen
ketonmessung
Leistungsmerkmale siehe jeweiliges Benutzerhandbuch
Beide Geräte erfüllen schon jetzt
der ISO-Norm
(AW06800801B, AW06814701B, AW06847201A, AW06937901A,
die strengere ISO-Norm 15197:2013
Erfüllt Genauigkeitsanforderung der ISO-Norm 15197:2013.
15197:2013
AW06922301A, AW06923201A, AW06904601A, AW06780405A).
Messzeit ~ 4 Sek.
Blutvol. 0,3 μl
Nachtropffunktion
innerh. von 60 Sek.
MahlzeitenInsulinrechner:
Empfehlung persönl.
Insulindosierung
Berücksichtigt wie
viel schnell
wirksames Insulin
noch im Körper
vorhanden ist
Weitere
Infos
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Messmethode und
Besonderheiten
Messmethode und
Besonderheiten
24 St.
PZN 07234971
204 St.
PZN 07234988
PZN 06691175
Microlet ®
Lanzetten
Kontrolllösung
Kontrolllösung
24 St.
PZN 07234971
204 St.
PZN 07234988
PZN 06691175
Lanzette
PZN 06900851
Nur im Set
Nur im Set
Nur im Set
mit 10 Lanzetten mit 10 Lanzetten mit 10 Lanzetten
erhältlich
erhältlich
erhältlich
Stechhilfe
Stechhilfe
10 St.
PZN 06114957
50 St.
PZN 06114963
Dialog
des DeutschenApoth
Das Magazin
kostenlos unter:
ekenPortals
#
Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH
Accu-Chek®
Accu-Chek®
Connect
Teststreifen
Die aktuelle Neuauflage des Posters unterstützt
Apothekenteams bei der Beratung, indem es das
passende Zubehör übersichtlich dem jeweiligen
Messgerät zuordnet.
Mit Hilfe von Abbildungen findet sich schnell und
einfach das gesuchte Gerät samt passender Teststreifen, Stechhilfen, Lanzetten und Kontrolllösung.
Besonderheiten und Zusatzinformationen
Messgerät
Welches Zubehör passt zu diesem Gerät
und kann ich meine Blutzuckerwerte auch
speichern?“ – mit diesen und ähnlichen Fragen sieht sich das Apothekenteam tagtäglich konfrontiert. Passende Antworten liefert das nun aktua­lisierte Poster „Blutzuckermessgeräte & Zubehör“, das dieser
Ausgabe des DAP Dialogs beiliegt.
Weitere
Infos
„
vdek-Einteilung
Folgende Unternehmen haben durch ihre
Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht:
Abbott · Aristo Pharma · Bayer HealthCare · Berger Med · LifeScan
A.MENARINI diagnostics · Roche Diagnostics · Sanofi-Aventis Deutschland · STADApharm
www.DAPdialog.de/2703
05.05.15 14:05
Der Vertragsarztstempel –
Wie sollte er aussehen?
D
ie Arzneimittelverschreibungsverordnung sieht vor, dass eine ärztliche Verordnung den Namen, die Berufsbezeichnung
sowie die Anschrift der verschreibenden
Person enthalten muss.
Der Bundesmantelvertrag legt in § 37 (1) zusätzlich
fest, dass die Angaben in Form eines Stempels aufgebracht werden müssen, oder aber in Form eines
Aufdrucks mit identischem Inhalt an der für den
Stempel vorgesehenen Stelle.
Damit ist eine handschriftliche Aufbringung der
ärztlichen Kontaktdaten ausgeschlossen.
Auch die Ersatzkassen fordern in ihrem Liefervertrag einen Vertragsarztstempel oder einen entsprechenden Aufdruck.
Welche Angaben muss der Stempeleindruck
enthalten?
www.DeutschesApothekenPortal.de
• Hauptbetriebsstättennummer (bestehend aus 9 Stellen)
• Titel, Vor- und Zuname des Vertragsarztes
(Abkürzungen sind nicht zulässig)
• Berufsbezeichnung (nach Bundesärzte-, Zahnärzte- und
­Tierärzteordnung: Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt)
• Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort/Ortsteil der
Hauptbetriebsstätte
• Telefonnummer, bzw. Faxnummer
NEU ab 01.07.2015
Merke:
• Die Bezeichnung „Dr. med.“ ist ein akademischer
Titel und keine Berufsbezeichnung.
• Die Kontaktdaten müssen aufgedruckt oder aufgestempelt sein, eine handschriftliche Angabe ist
nicht vertragskonform.
• Ab dem 01.07.2015 ist die Angabe einer Telefonnummer erforderlich.
17
SERV ICE
Hochpreisige Arzneimittel
Teil 1: Von der Rarität zur Routine
D
ie Abgabe hochpreisiger Arzneimittel
wird zunehmend ein Thema in öffentlichen
Apotheken, denn die Anzahl neuer Arzneimittel mit einem Apothekenverkaufspreis
von über 10.000 Euro steigt. Die Serie „Teure
Arzneimittel“ soll einige dieser Präparate
näher beleuchten und die wichtigsten
Punkte der Rezeptkontrolle aufgreifen.
Muss bei der Verordnung von hochpreisigen Arzneimitteln, wie z. B. Harvoni®, eine Genehmigung der Krankenkasse angefordert werden?
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
erteilen Apotheken in der Regel keine Genehmigungen für Arzneimittel, da andernfalls die Therapiehoheit des Arztes in Frage gestellt würde. Das
Rezept kann deshalb ohne vorherige Genehmigung
beliefert werden.
Bei einem „teuren Rezept“ kommt der Rezeptkon­
trolle in der Apotheke eine ganz neue Bedeutung zu.
Retaxationen können hier bei fortlaufenden Fehlern,
die erst Monate nach der Abgabe des Arzneimittels
beanstandet werden, die Existenz bedrohen.
Kann die Abgabe des hochpreisigen Arzneimittels verweigert werden, wenn die finanzielle Belastungsgrenze
der Apotheke überschritten würde? Beispielsweise
wenn Ende eines Monats zwei Rezepte über Sovaldi®
eingereicht werden, der Großhändler den Betrag
Anfang des nächsten Monats abbucht, die Krankenkasse jedoch erst vier Wochen später zahlt?
Apotheken unterliegen einem Kontrahierungszwang, der in der ApBetrO § 17 Abs. 4 festgelegt ist:
„Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung
der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde
berechtigt sind, sind in einer der Verschreibung
angemessenen Zeit auszuführen.“
Das Rezept kann somit nicht abgelehnt, sondern
muss beliefert werden.
2014: Das Jahr der teuren Arzneimittel
Der GKV-Arzneimittelindex 2014 zeigt, dass derzeit so viele teure Arzneimittel wie nie zuvor auf
dem Markt sind1. Im Jahr 2014 wurden allein acht
neue Arzneimittel mit einem Apothekenverkaufspreis über 10.000 Euro eingeführt, im Jahr 2015
sind es bereits zwei weitere. Im Vergleich dazu wurden in den vorhergehenden Jahren (2005–2013)
lediglich ein bis drei Arzneimittel in dieser Preisklasse eingeführt.
Indikationen der Teuren: Krebs,
­Hepatitis C und „Orphan Diseases“
Hauptindikationsgebiete der Neueinführungen
waren im letzten Jahr Krebserkrankungen (z. B.
Imbruvica®), Diabetes (z. B. Jardiance®), Infektionskrankheiten und seltene Erkrankungen (sog.
„Orphan Diseases“). Zur Behandlung der Hepatitis C wurden etwa die Medikamente Daklinza®,
Sovaldi® und Harvoni® eingeführt. Beispiel für ein
Orphan Drug ist Glybera® zur Behandlung der Lipoproteinlipasedefizienz (LPLD), bei dem sich die
Therapiekosten auf bis zu 1,1 Mio. Euro belaufen.
Fragen aus der Praxis
Unter anderem erreichten DAP folgende allgemeinen Fragen zur Abgabe hochpreisiger Arzneimittel
in der Apotheke:
1 Wissenschaftliches Institut der AOK; Pressemitteilung: GKV-Arzneimittelindex:
So viele teure neue Medikamente wie nie zuvor; 12. Mai 2015; www.wido.de
18
VORSICHT!
Retaxationen von Rezepten über hochpreisige Arzneimittel können Apotheken erheblichen finanziellen
Schaden zufügen, insbesondere bei fortlaufenden
Fehlern. Besonders oft in den DAP PZN-Checkplus
eingegeben wurden folgende Hochpreiser:
• Harvoni
• Sprycel
• Humira
• Kalydeco
• Glivec
• Sovaldi
Das bedeutet, dass bei diesen Arzneimitteln häufig
Fragestellungen zur richtigen Abgabe aufgetreten
sind. In den kommenden Ausgaben des Dialogs möchten wir deshalb einige der teuren Präparate aufgreifen, bei denen es zu Abgabeproblemen kommen
kann, um die „teuren“ Retaxationen zu vermeiden.
Zur Liste der hochpreisigen Neuein­
führungen (> 10.000 EUR) seit 2014:
www.DAPdialog.de/2732
www.DeutschesApothekenPortal.de
U M F R AGE
Ärzte setzen nur selten
Original/Import-Sondervermerk
B
ei vdek-Kassen reicht ein Aut-idemKreuz nicht aus, um die Substitution eines
Originals auf einen Import zu verhindern.
Um solch eine Substitution auszuschließen,
muss der Arzt zusätzlich einen besonderen
Vermerk aufbringen. Eine DAP-Umfrage
zeigt nun, dass Ärzte diesen Vermerk jedoch
nur selten einsetzen.
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es eine für alle Ersatzkassen einheitliche Regelung: Das Aut-idem-Kreuz
verhindert nicht den Austausch eines verordneten
Originals gegen einen Import (und umgekehrt), da
es sich bei Original- und Importarzneimitteln um
identische Präparate handelt. Nur mit einem
zusätzlichen Vermerk kann der Arzt solch einen
Austausch untersagen.
Auszug aus dem vdek-Arzneiversorgungsvertrag
(§ 4 (12)):
„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel […]
unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes
verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem
und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich.“
Dies gilt nicht, wenn der Arzt das Rezept mit einem
Sondervermerk versieht. Nur wenn der Arzt diesen
zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept
aufbringt, ist der Austausch zwischen Original und
Import untersagt. Ein Aut-idem-Kreuz ohne den
Sondervermerk verhindert lediglich den Austausch
auf ein generisches Präparat.
Sondervermerk wird vom Arzt nicht
gesetzt
In einer Apothekenumfrage des DAP gaben 77 % der
Teilnehmer an, keine Rezepte mit diesem Sondervermerk zu erhalten. Dabei wird nur mit diesem
Vermerk eine Substitution eindeutig untersagt!
DAP-Umfrage: Erhalten Sie Rezepte, auf denen der
zusätzliche Vermerk durch den Arzt angebracht wurde?
(N = 1802)
Ja, 23 %
Nein
77 %
Erhält die Apotheke eine Aut-idem-Verordnung
über ein Originalpräparat, auf der der Sondervermerk fehlt, muss sie bestehende Rabattverträge
berücksichtigen und damit ggf. auch einen rabattierten Import vorrangig abgeben. Besteht mit der
betreffenden Krankenkasse kein Rabattvertrag, ist
ein 15/15-Import zu beliefern, sofern 15/15-Importe
vorhanden sind und die Importquote für die jeweilige Krankenkasse noch nicht erfüllt ist.
FAZIT
Bei Aut-idem-Verordnungen über Originalarzneimittel ohne Sondervermerk empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Arzt, damit dieser den Vermerk
nachtragen kann, wenn er keinen Austausch auf
einen Import wünscht. Dann kann das Rezept in der
Apotheke retaxsicher mit dem verordneten Arzneimittel beliefert werden.
Wichtig: Ein Austausch gegen Generika oder von
Generika untereinander wird durch das Aut-idemKreuz verboten. Ein Sondervermerk ist hierfür also
nicht nötig.
Ihre Meinung ist gefragt
Sagen auch Sie uns, was Sie denken: Im DAP Apotheker-Forum können Sie mit über 8.000 Kolleginnen und Kollegen über aktuelle Themen wie Abgabe
Original vs. Import diskutieren.
Hier geht’s zur Anmeldung:
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19
S E RV IC E
Eine andere Form von Rabattverträgen:
Open-Book-Verträge
A
potheken müssen bei der Arzneimittelabgabe vorrangig die jeweiligen Rabattverträge beachten. Allerdings handelt es sich
dabei nicht immer um „herkömmliche
Rabattverträge“, bei denen das Zuschlagskriterium die maximale Einsparung ist, sondern auch um sogenannte Open-Book-Verträge, auch Open-House-Verträge genannt.
Was sind Open-Book-Verträge?
Können Unternehmen Einfluss nehmen?
Die Konditionen des Open-Book-Modells sind von
vornherein festgelegt und gelten für jeden Anbieter
gleich. Das Verfahren wird europaweit durchgeführt, die Regeln über den Vertrag sind eindeutig
und kein Anbieter hat daher Einfluss auf den Inhalt
der Vertragsbedingungen.
Ein Open-Book-Vertrag ist ein alternatives Verfahren, bei dem es keine exklusiven Rabattpartner gibt,
weshalb auch kein Umsatzvolumen garantiert werden kann. Angestrebt wird ein Vertragsabschluss
mit möglichst vielen Anbietern. Sie werden in der
Übergangszeit von auslaufenden zu neuen Rabattverträgen eingesetzt oder aber bei erstmaligen Ausschreibungen eines Wirkstoffes, wie z. B. nach einem
Patentablauf. Die Krankenkasse veröffentlicht dazu
europaweit Ausschreibungen zu einzelnen Wirkstoffen, wie es auch bei klassischen Arzneimittelrabattverträgen der Fall ist.
Was sind die Vorteile für Apotheken?
Wie funktionieren die Ausschreibungen?
Nachteilig ist für die Apotheken, dass die maximale
Laufzeit zwar bekannt ist, aber der Vertrag durch
eine exklusive Ausschreibung abgelöst werden kann.
So taucht z. B. ein Generikum als neuer Rabattvertragspartner in der EDV auf und der Pa­tient gewöhnt
sich an dieses Arzneimittel. In der Folge kann es passieren, dass der Patient das bisher rabattierte Arzneimittel nach wenigen Monaten nicht mehr ausgehändigt bekommen kann. Dies kann die Compliance
beeinträchtigen, da nach Vertragsende möglicherweise andere Anbieter rabattiert werden.
In den Ausschreibungen werden Vertragsbeginn
und -ende genannt, sowie der Wirkstoff, dessen
Menge und Packungsgröße und der von der Krankenkasse festgelegte Arzneimittelpreis. Ebenso
Vertragslaufzeit festgelegt
gibt die Krankenkasse an, ab wann sich die Anbieter bewerben können, denn dies ist mitunter schon
mehrere Monate vor Vertragsbeginn möglich.
Die Verträge laufen 2 Jahre, das ist laut SGB V
§ 130a Abs. 8 Satz 6 festgelegt:
„Die Vereinbarung von Rabatten nach Satz 1 soll für eine Laufzeit von
zwei Jahren erfolgen.“
Es gibt Ausnahmen, in denen die Laufzeit kürzer
oder länger ausfallen kann. Da z. B. die Möglichkeit besteht, dass neue Anbieter jederzeit beitreten
können, kann die Vertragslaufzeit verkürzt sein.
Unabhängig davon, ob es Importeure oder Generika- oder Original-Anbieter sind, können die
20
Unternehmen nach Wirtschaftlichkeit entscheiden, ob Sie an den Ausschreibungen teilnehmen.
Durch die Open-Book-Verträge soll eine qualitativ
hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der
Patienten mit Arzneimitteln sichergestellt werden.
Ziel ist es, Rabattverträge mit möglichst vielen
Unternehmen abzuschließen, um Lieferschwierigkeiten oder Produktionsengpässe zu vermeiden
und besser ausgleichen zu können. So kann die Apotheke bei den o. g. Problemen wirtschaftlich austauschen und das Lager anpassen.
Gibt es Nachteile für die Apotheken?
FAZIT
Open-Book-Verträge sind eine Alternative zu klassischen Rabattverträgen, da der Abschluss mit vielen
Anbietern die lückenlose Versorgung in der Übergangszeit zu exklusiven Ausschreibungen sicherstellen soll. In der Apotheke können diese Regelungen
jedoch unübersichtlich werden, da die Vertragslaufzeiten der einzelnen Anbieter nicht bekannt sind.
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AUS DE R I N DUS T R I E
Zum Austausch von
Infliximab-Arzneimitteln
u dem biotechnologisch hergestellten
Arzneimittel Remicade® sind seit kurzem
Nachahmerpräparate, sog. Biosimilars, erhältlich. Bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke stellt sich damit die Frage, ob diese wie
klassische Generika, z. B. im Rahmen von
Rabattverträgen, gegen das Referenzarzneimittel ausgetauscht werden können.
Remicade® mit dem Wirkstoff Infliximab ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel („Biological“), das bereits seit 1999 in Deutschland vertrieben wird. Aufgrund des Patentablaufs können seit
Februar 2015 Nachahmerpräparate anderer Hersteller, sog. „Biosimilars“, auf den Markt gebracht
werden. Bis jetzt sind zwei Präparate – Remsima®
und Inflectra® – erhältlich. Zur Beurteilung der
Austauschbarkeit ist es wichtig, diese Biosimilars
von sog. „Bioidenticals“ zu unterscheiden.
Was sind Biosimilars?
Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Nachahmerprodukte, die bezugnehmend auf ein nicht mehr
patentgeschütztes Innovatorprodukt zugelassen werden können. Anders als bei klassischen Generika unterscheidet sich der Wirkstoff aufgrund der unterschiedlichen Zelllinien, die für die Produktion verwendet
werden, sowie der komplizierten, individuellen Herstellungsprozesse von dem des Referenzarzneimittels.
Deshalb gelten Biosimilars und Referenzarzneimittel
als wirkstoffähnlich und nicht als wirkstoffgleich.1
Was sind Bioidenticals?
Es gibt Fälle, in denen zwei Präparate mit unterschiedlichem Handelsnamen und von unterschiedlichen Herstellern vertrieben werden, obwohl der Herstellungsprozess identisch ist. Dann handelt es sich um Bioidenticals, die wirkstoffidentisch sind. Remimsa® und
Inflectra® sind Bioidenticals.
Was darf ausgetauscht werden?
Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel gelten
nur dann als therapeutisch vergleichbar und damit
austauschbar, wenn sie sich in ihren Ausgangsstofwww.DeutschesApothekenPortal.de
fen und Herstellungsprozessen nicht unterscheiden
– es muss sich also um Bioidenticals handeln. Da
sich dies aber anhand der Wirkstoffbezeichnung
nicht nachvollziehen lässt, werden gegeneinander
austauschbare Bioidenticals (z. B. Remsima® und
Inflectra®) in der Anlage 1 des Rahmenvertrages
aufgeführt. Nur Präparate, die hier gelistet sind,
gelten in der Apotheke als austauschbar.2
Kein Austausch von Remicade®
Bei den beiden Präparaten Remsima® und Inflectra®
handelt es sich um Biosimilars zu Remicade®, die
in einem eigenen Verfahren hergestellt werden
und somit nicht wirkstoffgleich mit Remicade® sind.
Damit sind die oben genannten Substitutionskriterien nicht erfüllt. Bei einer Aut-idem-Suche in der
Apothekensoftware sollten die Biosimilars daher
auch nicht als Abgabealternative zu Remicade®
angezeigt werden.
Achtung: Bei einer Suche nach dem Wirkstoff
Infliximab erscheinen alle drei Produkte. Es handelt sich aber nicht um aut-idem-konforme Präparate. Aus diesem Grund ist eine reine Wirkstoffverordnung über Infliximab mit Unklarheiten behaftet. Es sollte gemäß § 17 Absatz 5 der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) Rücksprache mit dem
Arzt gehalten werden, damit dieser das gewünschte
Präparat ergänzt.
FAZIT
Remicade® ist gem. § 4 Abs. 1 des Rahmenvertrags
nicht gegen Biosimilars austauschbar. Reine Wirkstoffverordnungen erfordern Rücksprache mit dem Arzt.
ABGABEHILFE REMICADE® – Produktprofil –
Weitere Hilfestellung bietet eine
Abgabehilfe zu Remicade®, die
z. B. auch Hinweise zum Umgang
mit Importen gibt.
Produktdetails
REMICADE® und Biosimilars
Wirkstoff: Infliximab, ein monoklonaler IgG1-Antikörper
REMICADE®
> ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel („Biological“)
> wird in einem komplexen Verfahren aus einer speziellen Zelllinie gewonnen
> ist seit 1999 in Deutschland erhältlich
> verfügt über eine umfassende Studienlage (> 1.200 klinische Studien4)
und klinische Erfahrung (> 20 Jahre in der Rheumatologie5)
> ist aktuell für 51,8 Mio. GKV-Versicherte rabattiert (Stand: Juni 2015)6
Anwendungsgebiete:1 aktive rheumatoide Arthritis, schwerwiegende,
aktive ankylosierende Spondylitis, aktive, fortschreitende Psoriasis-Arthritis,
mittelschwere bis schwere Psoriasis (Erwachsene), mässig bis schwergradig
aktiver Morbus Crohn bei Erwachsenen, schwergradig aktiver Morbus Crohn
bei Kindern und Jugendlichen (6–17 Jahre), mittelschwere bis schwere aktive
Colitis ulcerosa bei Erwachsenen, schwere aktive Colitis ulcerosa bei Kindern
und Jugendlichen (6–17 Jahre)
Darreichungsform: Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung
einer Infusionslösung
Dosierung:1 Je nach Indikation 3 bzw. 5 mg/kg Körpergewicht
3 St. (N1) PZN 01359654
4 St. (N1) PZN 00067808
5 St. (N2) PZN 00072181
Normbereiche nach Packungsgrößen-Verordnung:2
N1 = 2 – 4,
N2 = 5 – 6,
N3 = nicht definiert,
Nmax= 5
1 Details siehe Fachinformation; 2 Einteilung nach Wirkstoff Infliximab, abgeteilte Darreichungsform zur Infusion, Angaben in Stück, www.DeutschesApothekenPortal.de/pzn-checkplus.html, Stand Juni 2015; 3 Lauer-Taxe, Stand Juni 2015; 4 Literaturrecherche zu klinischen Human-Studien
vom 20.08.2014, Data on File MSD; 5 Elliott MJ et al. Arthritis Rheum 1993; 361:1681-90; 6 www.DeutschesApothekenPortal.de/apo-originale.html; 7 http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Press_release/2013/06/WC500144941.pdf; 8 EuropaBio Guide to Biological
Medicines. A Focus on Biosimilar Medicines. 2011; 9 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, dort § 4 Abs. 1 und Anlage 1
REMICADE®
Download der Abgabehilfe unter
www.DAPdialog.de/2735
▶
Biosimilars zu REMICADE®
> sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff Infliximab, die basierend auf dem Referenzarzneimittel REMICADE® zugelassen wurden7
> dürfen seit Februar 2015 auf den Markt gebracht werden
> werden in einer anderen Zelllinie als im Herstellungsprozess von REMICADE®
produziert
> sind – anders als klassische Generika – nur wirkstoffähnlich, nicht wirkstoffgleich8
> sind in der Apotheke nicht austauschbar gegen REMICADE®
➔ ➔ Auf ein Rezept über REMICADE® darf ausschließlich REMICADE®
abgegeben werden9
Wirkstoffmenge: 100 mg
Packungsgrößen:3
2 St. (N1) PZN 01359648
Seite 1
Rezeptbelieferung
Seite 2
REMICADE® 100 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
Wirkstoff: Infliximab. Zus.: Arzneil. wirks. Bestandt.: 1 Durchstechfl. enth. 100 mg Infliximab. Sonst. Bestandt.: Sucrose, Polysorbat 80, Natriumdihydrogenphosphat,
Dinatriumhydrogenphosphat. Anw.: Rheumatoide Arthritis (Erw.): In Komb. m. Methotrexat (MTX) zur Redukt. d. Symptomatik u. Verbesser. d. körperl. Funkt.fähigk. b.: Pat. m. aktiver Erkrank., d. nur unzureich. auf DMARDs, einschl. MTX, angespr. haben; MTX-naiven. Pat. od. Pat., d. nicht m. and. DMARDs vorbehandelt wurden, m. schwergradiger, aktiver u. fortschreitender Erkrank. Morbus Crohn: Erw.: Behandl. eines mäßig- bis schwergradig aktiven M. Crohn b. Pat., d.
trotz eines vollständ. u. adäquaten Ther.-zyklus m. einem Kortikosteroid u./od. einem Immunsuppress. nicht angespr. haben, od. b. Unverträglichk. od. Kontraind.
f. solche Ther. Behandl. v. aktivem M. Crohn m. Fistelbild. b. Pat., d. trotz eines vollständ. u. adäquaten Ther.-zyklus m. einer konvent. Behandl. (einschl. Antibiotika, Drainage u. immunsuppress. Ther.) nicht angespr. haben. Kdr. u. Jugendl. (6–17 J.): Behandl. eines schwergradigen, aktiven M. Crohn b. Pat., d. nicht auf eine
konvent. Ther. einschl. Kortikosteroid, Immunmod. u. primäre Ernährungsther. angesprochen haben od. b. Unverträglichk. od. Kontraind. f. solche Ther. REMICADE®
wurde bei Kdr. u. Jugendl. nur in Komb. mit einer konvent. immunsupp. Ther. untersucht. Colitis ulcerosa: B. mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa b.
erw. Pat. od. b. schwerer aktiver Colitis ulcerosa b. Kdrn. u. Jugendl. (6–17 J.), d. auf eine konvent. Ther., einschl. Kortikosteroide u. 6-MP od. AZA, unzureich.
angesprochen haben, od. b. Unverträglichk. od. Kontraind. f. solche Ther. Ankylosierende Spondylitis: B. schwerwiegender, aktiver ankylosierender Spondylitis
bei erw. Pat., die auf eine konvent. Ther. unzureich. angespr. haben. Psoriasis-Arthritis: B. aktiver u. fortschreitender Psoriasis-Arthritis b. erw. Pat., wenn deren
Ansprechen auf eine vorherige DMARD-Ther. unzureich. war. Verabr. in Komb. m. MTX od. als Monother. b. Pat. m. Unverträglichk. od. Kontraind. geg. MTX.
Psoriasis: B. mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis b. erw. Pat., d. auf eine and. system. Ther. (einschl. Ciclosporin, MTX od. PUVA) nicht angespr. haben,
b. denen eine solche kontraind. ist od. nicht vertragen wird. Gegenanz.: Tuberkulose od. and. schwere Infekt. wie Sepsis, Abszesse u. opportunist. Infekt.,
Überempf.-keit geg. d. Wirkstoff od. sonst. Bestandt. d. Produkts od. geg. murine Proteine, mäßiggr. od. schwere Herzinsuff. (NYHA-Klasse III/IV). Stillzeit (kontraind., bis mind. 6 Mon. nach d. letzten Behandl.). Vorsicht bei: Kdrn. u. Jugendl. (< 6 J. b. Anw. bei Morbus Crohn u. Colitis ulcerosa; < 18 J. b. Anw. bei
Psoriasis, juven. idiopath. Arthritis, Psoriasis-Arthritis, ankylos. Spondylitis, juven. rheumat. Arthritis; allgemein b. allen Indikat. u. Alter bei Ther.-beginn < 18 J.).
Älteren Pat. ≥ 65 J. Frauen im gebärf. Alter. Schwangersch. (nicht empf.). Eingeschr. Nieren- u./od. Leberfunkt. Pat., d. Immunsuppr. vor/währ. d. Behandl. absetzen. Wiederbehandl. nach langem behandlungsfreiem Intervall. Chron./anamn. bek. rezidiv. Infekt. Inaktiver Tbc; Pat. mit Risikofakt. f. Tbc u. neg. Test auf latente
Tbc; Pat. mit anamn. bek. akt. od. latenter Tbc (einige Fälle von akt. Tbc während und nach Behandl. einer latenten Tbc wurden berichtet). Pat. mit Aufenthalt in
Regionen mit endemisch vorkommenden invasiven Pilzinfekt. (z. B. Histoplasmose, Kokzidioido- od. Blastomykose). Morbus Crohn mit Fistelbild. u. akut eitrigen
Fisteln. Vorbesteh./kürzl. aufgetr. demyelin. Erkrank. Chron. HBV-Trägern. Wechsel v. e. biolog. DMARD auf e. anderes. Komb. mit AZA od. 6-MP. Langjähr.,
hochakt., entz. rheumat. Arthritis. Pat. mit erhöhtem Risiko f. maligne Erkrank. infolge starken Rauchens; Pat. mit anamn. bek./sich entw. maligner Erkrank. Pat. mit
Psoriasis u. anamn. bek. extensiver immunsuppr. Ther. od. längerfristiger PUVA-Behandl. Risikofakt. f. Hautkrebs. Pat. mit Colitis ulcerosa u. erhöh. Risiko f./
anamn. bek. Dysplasie od. Kolonkarzinom. Leichter Herzinsuff. (NYHA I/II). Chirurgischen Eingriffen. Vorliegen v. fixierten fibrot. Strikturen. Gleichz. Anw. nicht empf.
mit: Anakinra; Abatacept; and. biolog. AM, Lebendvak. Infektiöse therap. Agenzien wie attenuierte Bakterien. Nebenw.: Sehr häufig: Virusinfekt. (z. B. Influenza,
Herpes-Virus-Infekt.). Kopfschm. Infekt. d. oberen Resp.-trakts; Sinusitis. Abdominalschm.; Übelk. Infus.-bed. Reakt.; Schm. Häufig: Bakt. Infekt. (z. B. Sepsis, Cellulitis,
Abszess). Neutropenie; Leukopenie; Anämie; Lymphadenopathie. Allerg. Reakt. d. Resp.-trakts. Depress.; Schlaflosigk. Schwindel/Benommenh.; Hypästhesie;
Parästhesie. Konjunktivitis. Tachykardie; Herzklopfen. Hypotonie; Hypertonie; Ekchymose; Hitzewall.; Erröten. Infekt. d. unteren Resp.-trakts (z. B. Bronchitis, Pneumonie); Dyspnoe; Epistaxis. Gastrointestinalblut.; Diarrhö; Dyspepsie; gastroösophag. Reflux; Obstipation. Leberfkt.-stör.; erhöh. Transaminasen. Psoriasis (Neuauftr.
od. Verschlecht., einschl. pustulös. Formen [primär palmar/plantar]); Urtikaria; Hautausschl.; Pruritus; Hyperhidrose; Hauttrockenh.; Pilzdermatitis; Ekzem; Alopezie. Harnwegsinfekt. Thorakale Schm.; Ermüdung; Fieber; Reakt. a. d. Injekt.-stelle; Frösteln; Ödem. Gelegentl.: Tuberk.; Pilzinfekt. (z. B. Candidose). Thrombozytopenie; Lymphopenie; Lymphozytose. Anaphylakt. Reakt.; Lupus-ähnl. Syndr.; Serumkrankh. od. Serumkrankh.-ähnl. Reak. Amnesie; Agitation; Verwirrth.; Somnolenz;
Nervosität. Krampfanf.; Neuropathie. Keratitis; periorbit. Ödem; Hordeolum. Herzinsuff. (Neuauftr. od. Verschlimm.); Arrhythmie; Synkope; Bradykardie. Periph.
Ischämie; Thrombophleb.; Hämatom. Lungenödem; Bronchospasmus; Pleuritis; Pleuraerguss. Darmwandperforat.; Darmstenose; Divertikulitis; Pankreatitis; Cheilitis.
Hepatitis; Leberzellschaden; Cholezystitis. Blasenbild.; Mykosen d. Haut/Onychomykose; Seborrhö; Rosacea; Hautpapillome; Hyperkeratose; Pigmentanomalie.
Arthralgie; Myalgie; Rückenschm. Pyelonephritis. Vaginitis. Verzög. Wundheil. Autoantikörper-Nachw. Selten: Meningitis; opport. Infekt. (wie invas. Pilzinfekt.
[Pneumocystose, Histoplasmose, Kokzidioidomykose, Kryptokokkose, Aspergillose, Blastomykose]; bakt. Infekt. [atyp. mykobakt., Listeriose, Salmonellose] u. Virusinfekt. [Cytomegalie-Virus]); parasitäre Infekt.; Hepatitis-B-Reaktivierung. Lymphom; Non-Hodgkin-Lymphom; M. Hodgkin; Leukämie; Melanom. Agranulozytose;
thrombotisch-thrombozytopenische Purpura; Panzytopenie; hämolyt. Anämie; idiopath. thrombozytopenische Purpura. Anaphylakt. Schock; Vaskulitis; Sarkoidose/
Sarkoid-ähnliche Reakt. Apathie. Myelitis transversa; demyelin. Erkrank. d. ZNS (MS-artige Erkrank. u. Optikusneuritis); periph. demyelin. Erkrank. (z. B. GBS,
chron.-entzündl. demyelin. Polyneuropathie u. multifok. motor. Neuropathie). Endophtalmitis. Zyanose; Perikarderguss. Kreislaufvers.; Petechien; Gefäßspasmus. Interstit. Lungenerkrank. (einschl. schnell fortschr. Erkrank., Lungenfibrose u. Pneumonitis). Autoimmunhepatitis; Ikterus. TEN; SJS; Erythema multiforme; Furunkulose.
Granulomatöse Läsion. Stör. d. Komplementsyst. Nicht bek.: Hepatosplenale T-Zell-Lymphome (v. a. bei Adolesz. u. jungen Erw. mit M. Crohn u. Colitis ulcerosa);
Merkelzell-Karzinom. Vorübergeh. Sehverl., myokard. Ischämie/Herzinfarkt währ. od. innerh. v. 2 Std. nach d. Inf.; Lebervers. Verschlimm. d. Sympt. e. Dermatomyositis. Zusätzl.: Erhöh. v. ALT u. AST. Pos. ANA-Befund. SLE. Maligne Erkrankungen. Morbus Crohn zusätzl.: intestinaler od. perianaler Abszess. Kdr. u. Jugendl.
mit Morbus Crohn häufiger als bei Erw. (REACH-Studie): Anämie; Blut im Stuhl; Leukopenie; Hautrötung; Virusinfekt.; Neutropenie; Knochenfrakt.; bakt. Infekt.;
allerg. Reakt. im Bereich d. Atemwege. Colitis ulcerosa zusätzl.: Verschlecht. d. Colitis ulcerosa. Warnhinw.: Geringer Einfl. auf Verkehrsfähigk. mögl. Im Kühlschrank (2°–8° C) lagern. Zu weit. Hinw. s. Fach- u. Gebrauchsinfo. Verschreibungspflichtig.
Stand: 07/2014
Bitte lesen Sie vor Verordnung von REMICADE® die Fachinformation!
Pharmazeutischer Unternehmer:
Janssen Biologics B.V., Einsteinweg 101,
2333 CB Leiden, Niederlande
Lokaler Ansprechpartner:
MSD SHARP & DOHME GMBH, Lindenplatz 1, 85540 Haar
RHEU-1150841-0000
Z
1 EuropaBio Guide to Biological Medicines. A Focus on Biosimilar Medicines. 2011
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung § 4 Absatz 1 und Anlage 1
Eine Information von MSD SHARP & DOHME GMBH, Lindenplatz 1, 85540 Haar
RHEU-1150841-0001
21
S E RV IC E
BtM im Reisegepäck
Worauf Patienten achten müssen
D
ie Mitnahme von Betäubungsmitteln
ins Ausland ist generell möglich. Doch was
müssen die Patienten dabei beachten und
welche Vorbereitungen müssen getroffen
werden?
Grundsätzlich gilt, dass Betäubungsmittel, die
nach der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) für den Patienten verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen
Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage
mitgeführt werden dürfen. Hinsichtlich der
genauen Reisevorbereitungen ist es aber auch entscheidend, in welches Land die Reise geht.
BtM dürfen mit auf Reise – mit
der richtigen Bescheinigung!
Reise in die Staaten des Schengener
Abkommens
Bei Reisen in die Mitgliedstaaten des Schengener
Abkommens ist eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung (nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) mitzuführen; dabei ist für jedes Betäubungsmittel eine
gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Staaten des Schengener Abkommens:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien und Ungarn
Wichtig: Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage und ist vor
Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen.
Reisen in andere Länder
Da keine international gültigen Bestimmungen für
die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen
außerhalb des „Schengener Raums“ bestehen, wird
folgendes Vorgehen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfohlen:
- Abklärung der Einfuhrmodalitäten über
diplomatische Vertretung des Reiselandes
¬ Kontakte über www.auswaertiges-amt.de
- Mitnahme von BtM nicht möglich
¬ Verschreiben vor Ort möglich?
- Wenn nein: Mitnahme nur über Ein- und
Ausfuhrgenehmigung möglich, die bei der
Bundesopiumstelle beantragt werden muss
(Achtung: umfangreiches Verfahren!)
Grundsätzlich rät die Bundesopiumstelle betroffenen Personen, sich zur Mitnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des „Schengener Raums“ eine
mehrsprachige Bescheinigung vom verschreibenden Arzt ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls
vor Reisebeginn von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Zum Download der Bescheinigung
(keine strikte Formvorgabe):
www.DAPdialog.de/2739
FAZIT
Der Umfang der Formalitäten und das genaue Vorgehen bei der Reise mit BtM hängen vom Reiseland ab.
Bei der Einreise in ein Land des Schengener Abkommens ist das Vorgehen genau definiert; bei Reisen in
andere Länder ist es von den jeweiligen Einfuhrbedingungen abhängig. Einen Sonderfall stellt die Einreise mit Substitutionsmitteln dar – detaillierte
Zum Download der Bescheinigung:
www.DAPdialog.de/2737
Informationen zu diesem Thema findet man unter
www.indro-online.de.
Zum Download der zuständigen
­Landesgesundheitsbehörde:
www.DAPdialog.de/2738
22
www.DeutschesApothekenPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E
Importquote bei Rezepturen?
Beispiel: Zytostatikazubereitungen
G
emäß § 5 Absatz 3 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach
§ 129 Absatz 2 SGB V hat die Apotheke bei
der Rezeptbelieferung importfähiger Arzneimittel zur Erzielung der Wirtschaftlichkeitsreserve eine Importquote zu erfüllen.
Doch wie verhält es sich bei der Verwendung
von Original- oder Importarzneimitteln zur
Herstellung von Rezepturen?
Bei Verordnung einer Zytostatikazubereitung zur
intravenösen Applikation müssen, wie bei anderen
Rezepturen, alle Bestandteile der Zubereitung in
Art und Menge aufgeführt werden: Wirkstoff/e,
Trägerlösung und eventuell Primärverpackung.
Damit erfüllt die Verordnung einer Zytostatikazubereitung den Begriff des Rezepturarzneimittels
gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO
§ 1a Begriffsbestimmungen Absatz 8):
„Ein Rezepturarzneimittel ist ein Arzneimittel,
das in der Apotheke im Einzelfall auf Grund einer
Verschreibung oder auf sonstige Anforderung
einer einzelnen Person und nicht im Voraus
hergestellt wird.“
Sind auf das zur Herstellung benötigte Originalarzneimittel bezugnehmende Importe zugelassen,
stellt sich die Frage, ob die Apotheke einen Import
verwenden muss, um die eingangs genannte
Importquote zu erfüllen.
Definition: Importquote und Wirtschaftlichkeitsreserve
Die zu erfüllende Importquote mit der jeweiligen
Krankenkasse beträgt gemäß § 5 Absatz 3 des Rahmenvertrages 5 % des Fertigarzneimittelumsatzes.
Sie ist eine fiktive Größe zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitsreserve und somit der Kürzungsbzw. Gutschriftbeträge.
Entscheidend für die Krankenkassen ist die
Erzielung der Wirtschaftlichkeitsreserve. Diese
soll gemäß § 5 Absatz 3 des Rahmenvertrages 10 %
der Importquote betragen, sodass durch die Abgabe
www.DeutschesApothekenPortal.de
preisgünstiger Importarzneimittel 0,5 % des Fertigarzneimittelumsatzes mit einer
Krankenkasse eingespart werden. (Ausführliche Informationen zu Importquote und Wirtschaftlichkeitsreserve liefert
die DAP-Arbeitshilfe 7 zur
Berechnung des Importmalus/
Importbonus.)
Zum Download der ­
Arbeitshilfe 7:
!
DeutschesApothekenPortal
ARBEITSHILFE
7
Arbeitshilfe zur Berechnung
des Importmalus/Importbonus
1.) Tabelle der grundsätzlichen Importquote in %:
Für Apotheken, die pro Krankenkasse und Quartal einen unterdurchschnittlichen Anteil an importfähigen Verordnungen aufweisen, wird
die Importquote schrittweise reduziert:
persönliche
Importfähiger Anteil
am Fertigarzneimittel- Importquote
umsatz einer Kasse
persönliche
Importfähiger Anteil
am Fertigarzneimittel- Importquote
umsatz einer Kasse
25% und mehr
bis 25%
bis 20%
bis 15%
bis 10%
bis 5%
bis 0%
5,0%
4,2%
3,3%
2,5%
1,7%
0,8%
0,0%
2.) Ermittlung des individuellen Fertigarzneimittelumsatzes mit der Kasse XY:
Ermittlung Ihres anrechenbaren Fertigarzneimittelumsatzes mit der Kasse
XY. Ihr gesamter Umsatz mit dieser Kasse betrage 30.000 g. Abgezogen
werden folgende Umsätze:
• Umsätze, fü r die keine Importabgabeverpflichtung besteht: z. B. PC-Bedarf,
Hilfsmittel, Verbandstoffe, Teststreifen, Medizinprodukte, Rezepturen
Es zählen nur Fertigarzneimittel!
• Umsatz, bei dem aufgrund einer vorrangigen Regelung eine Importabgabe
nicht möglich ist: z. B. Umsatz abgegebener Rabattarzneien
• Umsätze, bei denen eine Verpflichtung zur Importabgabe ohnehin besteht:
z. B. ausdrü ckliche Verordnung eines Imports, Abgabe eines rabattierten
Imports, verordnete Einzelimporte nach § 73 AMG
Nehmen wir an, die Summe dieser abziehbaren Umsätze macht 5.000 c aus.
Es verbleibt daher ein anrechenbarer Fertigarzneimittelumsatz von 25.000 g.
3.) Ermittlung des importfähigen Fertigarzneimittelumsatzes
Umsätze mit Originalen, zu denen wenigstens ein Import existiert, der mindestens
15% oder 15 c gü nstiger ist als das verordnete Original. Diese importfähigen
Umsätze mögen in unserem Beispiel 3.750 g ausmachen.
4.) Ermittlung der persönlichen Importquote
3.750 c importfähiger Umsatz von 25.000 c Fertigarzneiumsatz = 15% importfähiger Umsatzanteil
Nach obiger Tabelle ergibt sich somit eine persönliche Importquote von 2,5%.
!
www.DAPdialog.de/2711
Keine Importquote für
­Rezepturen
Aus § 5 des Rahmenvertrages geht hervor, dass ausschließlich zugelassene Fertigarzneimittel in die
Importquote einzubeziehen sind. Dazu gehören u.
a. keine Rezepturen, wie der Kommentar des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) verdeutlicht:
„Rezepturen, Nichtarzneimittel, Hilfsmittel oder
Medizinprodukte werden nicht [in die Import­
regelung] einbezogen.“
Daraus ergibt sich, dass wirtschaftliche Importe
von Originalarzneimitteln, die für die Herstellung
von Rezepturen benötigt werden, weder zum Erreichen der Importquote noch zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve beitragen.
FAZIT
Die Auswahl des zur Zytostatikaherstellung verwendeten Originalarznei­
mittels hat keinen Einfluss auf die Importquote. Bei einer beispielhaften
Verordnung von Levact® (Bendamustin), Eloxatin® (Oxaliplatin) oder Fludara®
(Fludarabin) kann das in Deutschland vertriebene Originalarzneimittel zur
Herstellung der Infusionslösung verwendet werden, ohne dass die Erfüllung
der Wirtschaftlichkeitsreserve beeinflusst wird.
23
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PZN 09233214
Set mmol/l
PZN 09233220
Set mg/dl
PZN 09207493
Set mmol/l
PZN 09207470
Set mg/dl
PZN 03800273
Set mmol/l
PZN 03800327
Set mg/dl
PZN 06581328
Set mmol/l
PZN 06581334
Set mg/dl
PZN 09396933
Set mmol/l
PZN 09396927
Set mg/dl
PZN 08884429
Set mmol/l
PZN 08884435
Set mg/dl
PZN 08912982
Set mmol/l
PZN 08913013
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Set mg/dl
PZN 05703284
Set mmol/l
PZN 05703315
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GLUCO
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OneTouch®
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Gluco-test
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STADA GLUCO
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OneTouch
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Set mg/dl
PZN 07214052
Set mmol/l
PZN 07214069
Set mg/dl
PZN 10382209
Set mmol/l
PZN 10382215
Set mmol/l
PZN 09732472
Set mg/dl
PZN 09732489
Set mg/dl
PZN 05879356
Set mmol/l
PZN 05879362
Set mg/dl
PZN 10169467
Set mmol/l
PZN 10169473
Set mg/dl
PZN 10966005
Set mmol/l
PZN 10966011
Set mg/dl
PZN 07146008
Set mmol/l
PZN 07146014
Set mg/dl
PZN 09671606
Set mmol/l
PZN 09671581
Set mg/dl
PZN 10963194
Set mmol/l
PZN 10963202
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STADA Gluco
Result®
Blutzuckerteststreifen
OneTouch
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OneTouch
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OneTouch
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OneTouch
Select ® Plus
Teststreifen
50 St.
PZN 10382178
25 St.
PZN 07123183
50 St.
PZN 07702165
25 St.
PZN 07123183
50 St.
PZN 07702165
50 St.
PZN 5879416
50 St.
PZN 5879416
1 x 50 St.
PZN 06558223
1 x 50 St.
PZN 06558223
1 x 50 St.
PZN 06558223
1 x 50 St.
PZN 10963219
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Stechhilfe ist
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50 St.
PZN 06905334
100 St.
PZN 06905357
50 St.
PZN 09208529
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50 St.
PZN 10270545
Accu-Chek®
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PZN 10329014
alphacheck™
droplet®
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50 St.
PZN 06581340
50 St.
PZN 06581340
MyStar
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Stechhilfe
MyStar
SylkFeel™
Stechhilfe
Stechhilfe
10 St.
PZN 06114957
50 St.
PZN 06114963
PZN 10300358
1 St.
PZN 01097912
1 St.
PZN 01097912
Accu-Chek®
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Lanzettentrommel
alphacheck™
droplet®
Lanzetten
MyStar
SylkFeel™
Lanzetten
MyStar
SylkFeel™
Lanzetten
24 St.
PZN 07234971
204 St.
PZN 07234988
24 St.
PZN 07234971
204 St.
PZN 07234988
28G: 200 St.
PZN 03296834
30G: 200 St.
PZN 06911352
33G: 200 St.
PZN 10332588
28G: 25 St.
PZN 00927636
28G: 100 St.
PZN 00950865
33G: 25 St.
PZN 00989330
33G: 100 St.
PZN 01097898
28G: 25 St.
PZN 00927636
28G: 100 St.
PZN 00950865
33G: 25 St.
PZN 00989330
33G: 100 St.
PZN 01097898
PZN 06581357
PZN 06581357
50 St.
PZN 08884487
50 St.
PZN 00435991
100 St.
PZN 00436080
50 St.
PZN 00435991
100 St.
PZN 00436080
10 St.
PZN 06905386
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Stechhilfe
Microlet ® 2
Stechhilfe
FreeStyle®
Stechhilfe II
FreeStyle®
Stechhilfe II
FreeStyle®
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PZN 10018981
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P1: 3/0,02
P2: wirkstofffrei
100 St. farbig
100 St. farbig
PZN 06691181 Dienogest/
PZN 06691181
200 St. farbigEthinylestradiol
200 St. farbig
PZN 06691206
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Maitalon® 301
Maitalon® 30
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200 St.®1
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PZN 00365925
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50 St.
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PZN 03992373
200 St.
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PZN 00365925 HEXAL®100
St.
PZN 03992396
AKNE
200 St.
PZN 03992404
Hoch:
Hoch:
PZN 08884613
PZN 08884613
Niedrig: ChlormadinonNiedrig:
acetat/
PZN 08884607
PZN
08884607
Hoch:
Enriqa®1
PZN 08884613
Niedrig:
2/0,03
PZN
08884607
PZN 01510714
PZN 01510714
hoch-mittelN: 2,5 ml
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niedrig
Mona
HEXAL
PZN
10382184
3 x 4,0 ml
PZN 05495377
Lilia®1
STADA
Lanzetten
Finic®1
33G: 200 St.
PZN 04932657
PZN 06799903
hoch
4 ml
PZN 06799889
PZN 06799903
Level 3
®1
Belara
hoch
PZN
05879439
Belara® 21+72
4 ml
PZN 06799889
®1
Chariva
PZN 02141147
®
OneTouch®Drospifem
OneTouch
®
Delica® 201
Delica®
Lanzetten
Lanzetten
28G: 100 St.
PZN 10637069
100 St.
sibilla®1
PZN 03865999
100 St.
PZN 03865999
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Dermapharm
Drospifem®
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PZN® 10637069
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200Valette
St. ®1
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Maxim®1
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PZN 00365925
PZN 06691181
2/0,03
200
St. farbig
PZN 06691206
®
®
Cedia® 201®
201 ®
201
Accu-Chek®
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BGStar ®
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CONTOUR ®
CONTOUR ®
CONTOUR ®
FreeStyle®
FreeStyle
MediSense® LAMUNA
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Gluco
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professional Kontrolllösung Kontrolllösung
Desogestrel/
lösung
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GlucoseGlucosenormal
normal
Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung
Kontrolllösung
hoch-niedrig
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Ethinylestradiol
Cedia® 301
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301ml
Desmin®Level
301 2
Kontrolllösung Kontrolllösung
2 x 4,0 ml
Normal:
Normal:
Normal:
hoch-niedrig
hoch-niedrig
H: 2,5
normal
normal
PZN 05487946
PZN 08884576
PZN 08884576 0,15/0,03
PZN 08884576
2 x 4,0 ml
2 x 4,0 ml
PZN 10382190
4 ml
4 ml
PZN 05879422
2,5 ml
1 Packung
A (niedrig):
6 ml
6 ml
PZN 09208506
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PZN 09208512
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PZN 03360532
OneTouch
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r f ü r A OneTouch
pDelica
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nDelica
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PZN 02142715
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200 St.
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PZN 02143011
ratiopharm
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Veya-ratiopharm
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02142715 ®1 PZN 02142715
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Level 3
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data from three randomized trials of emergency contraception regimens. Contraception 2013, 88, 611-618.
2 Levy, D. P. et al. Ulipristal acetate for emergency contraception: post-marketing experience after use by
more than1 million women. Contraception 2014, 89, 431-433.
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126 St. bzw. 6 Zyklen) um ein Vielfaches überschritten
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* Diese Wirkstoffkombination hat keine Zulassung ausschließlich zur Kontrazeption 1 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Stückzahl (s. Abgabetipps) 2 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Zyklen (s. Abgabetipps) P1 = Phase 1, P2 = Phase 2, P3 = Phase 3, P4 = Phase 4, P5 = Phase 5 Die aktuellen Fachinformationen entnehmen Sie bitte www.fachinfo.de oder den jeweiligen Internetpräsenzen
der Hersteller.
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Unsere Beratungsleitfäden liefern wichtige Hintergrundinformationen zu ausgewählten Indikationen
und Produkten und geben hilfreiche Tipps für das
Beratungsgespräch. Sie können ebenfalls auf der
DAP-Homepage heruntergeladen werden und teilweise sogar direkt aus dem ADG-Kassensystem
einfach per Knopfdruck während des Kundengespräches angewählt und ausgedruckt werden.
KAR TE
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n Bromelain
Anwendungsgebiete:
Beratungs-Services im Überblick:
n Begleittherapie bei akuten Schwellungen nach Operationen und
Verletzungen, insbesondere der Nase und der Nebenhöhlen
GUT ZU WISSEN:
Bromelain-POS®
Dosierung/Packungsgrößen:
n 500 F.I.P.-Einheiten pro magensaftresistenter Tablette
n Packungen à 30 Stück und 60 Stück
g
OTC Dialo
28
Einnahme (wenn nicht anders vom Arzt empfohlen):
n Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren:
- 1–2 x täglich eine Tablette
- Über einen Zeitraum von 4–5 Tagen, in begründeten Fällen
KAR TE auch länger
BER ATU NGS
n Nicht empfohlen für Kinder unter 12 Jahren
u Wirkt abschwellend und dadurch schmerzlindernd, da es den Druck
im verletzten Bereich reduziert
u Beschleunigt den körpereigenen Heilungsprozess
u Kann bei allen Verletzungen eingesetzt werden
u Kann die erforderliche Menge an Schmerzmitteln reduzieren
u Mit rein pflanzlichem Wirkstoff und sehr gut verträglich
Hinweise:
Bromelain-POS®
n Im Kühlschrank bei 2–8 °C lagern, nach Anbruch bis zu 4 Wochen
bei Raumtemperatur
n Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent überzogen
Wirkstoff:
Weitere Informationen auf www.bromelain-pos.de
n Bromelain
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© DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung von URSAPHARM Arzneimittel GmbH
n Begleittherapie bei akuten Schwellungen nach Operationen und
Verletzungen, insbesondere der Nase und der Nebenhöhlen
GUT ZU WISSEN:
g
OTC Dialo
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Bromelain-POS®
Dosierung/Packungsgrößen:
u Wirkt abschwellend und dadurch schmerzlindernd, da es den Druck
n 500 F.I.P.-Einheiten pro magensaftresistenter Tablette
n Packungen à 30 Stück und 60 Stück ATU NGS KAR TE im verletzten Bereich reduziert
BER
u Unterstützt den Abtransport von geschädigten Zellbestandteilen
Einnahme (wenn nicht anders vom Arzt empfohlen):
n Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren:
®
- 1–2 x täglich eine Tablette
- Über einen Zeitraum von 4–5 Tagen, in begründeten Fällen
auch länger
n Nicht empfohlen für Kinder unter Wirkstoff:
12 Jahren
n Zinkorotat x 2 H2O
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Hinweise:
u Beschleunigt den körpereigenen Heilungsprozess
u Kann bei allen Verletzungen eingesetzt werden
u Kann die erforderliche Menge an Schmerzmitteln reduzieren
u Mit rein pflanzlichem Wirkstoff und sehr gut verträglich
GUT ZU WISSEN:
Ursachen eines Zinkmangels:
Anwendungsgebiete:
1. Beratungskarten
u Unterstützt den Abtransport von geschädigten Zellbestandteilen
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Beratungskarten im
praktischen Kitteltaschenformat zum Sammeln an. Diese liegen
regelmäßig dem DAP
Dialog bei, stehen aber
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u Unzureichende Aufnahme von Zink mit der Nahrung
n Im Kühlschrank bei 2–8 °C lagern,n
nach
bis zuvon
4 Wochen
ZurAnbruch
Behandlung
Zinkmangelzuständen, die durch die
bei Raumtemperatur
Ernährung nicht behoben werden können
u Vermehrter Zinkbedarf, z. B. bei Diabetes-Erkrankung, Schwangerschaft
n Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent überzogen
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Dosierung/Packungsgrößen:
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n 40 mg pro magensaftresistenter Tablette (entspricht 6,3 mg Zink)
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n Packungen à 20, 50 und 100 Stück
Zinkorotat-POS®
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OTC Dialo
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Einnahme (wenn nicht anders vom Arzt empfohlen):
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n Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren:
- Je nach Bedarf bis zu 3 x täglich 1 Tablette
- In der Langzeitanwendung 2–3 x täglich eine Tablette
Kinder von 4 bis 11 Jahre:
- Je nach Bedarf bis zu 2 x täglich 1 Tablette
n Unzerkaut mit Flüssigkeit mind. eine halbe Stunde vor den
Mahlzeiten
TE
ATU NGS KAR n
Zinkorotat-POS®
Wirkstoff:
n Zinkorotat x 2 H2O
Hinweise:
n Nicht über 25 °C lagern
n Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent
GUT ZU überzogen
WISSEN:
u Kann individuell dosiert werden
u Schützt die empfindliche Magenschleimhaut durch einen magensaftresistenten Überzug
u Wird vom Körper optimal aufgenommen und verfügt über eine hohe
Bioverfügbarkeit
u Transportiert das Zink genau dorthin, wo es gebraucht wird
u Eignet sich hervorragend zur wirksamen Zinkkur mit sehr guter
Verträglichkeit
Weitere Informationen auf www.zinkorotat-pos.de
Ursachen
eines Zinkmangels:
© DAP
DeutschesApothekenPortal.
Mit freundlicher Unterstützung von URSAPHARM Arzneimittel GmbH
Anwendungsgebiete:
n Zur Behandlung von Zinkmangelzuständen, die durch die
Ernährung nicht behoben werden können
u Unzureichende Aufnahme von Zink mit der Nahrung
Dosierung/Packungsgrößen:
u Gerbstoffhaltige Tees können die Aufnahme von Zink beeinträchtigen
u Vermehrter Zinkbedarf, z. B. bei Diabetes-Erkrankung, Schwangerschaft
n 40 mg pro magensaftresistenter Tablette (entspricht 6,3 mg Zink)
n Packungen à 20, 50 und 100 Stück
u Manche Antibiotika (Tetracycline und Chinolone) und Zink können sich
in der Bioverfügbarkeit gegenseitig reduzieren
Einnahme (wenn nicht anders vom Arzt empfohlen):
Zinkorotat-POS®
n Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren:
- Je nach Bedarf bis zu 3 x täglich 1 Tablette
- In der Langzeitanwendung 2–3 x täglich eine Tablette
n Kinder von 4 bis 11 Jahre:
- Je nach Bedarf bis zu 2 x täglich 1 Tablette
n Unzerkaut mit Flüssigkeit mind. eine halbe Stunde vor den
Mahlzeiten
Hinweise:
n Nicht über 25 °C lagern
n Tabletten nicht teilbar, da magensaftresistent überzogen
2. Übersichtsposter
u Kann individuell dosiert werden
u Schützt die empfindliche Magenschleimhaut durch einen magensaftresistenten Überzug
u Wird vom Körper optimal aufgenommen und verfügt über eine hohe
Bioverfügbarkeit
Beratungsleitfaden und Abgabehinweise
zu Spasmex® 45 mg Filmtabletten
Wirkweise
®
Der in Spasmex® 45 mg enthaltene Wirkstoff Trospiumchlorid wirkt spasmolytisch auf die
glatte Muskulatur der Harnblase und verbessert die Symptome einer überaktiven Blase
wie erhöhte Harnfrequenz, vermehrten Harndrang und/oder Dranginkontinenz.
Therapie mit Spasmex® 45 mg
gute Verträglichkeit und geringes Wechselwirkungspotenzial (keine CYP-450vermittelten Interaktionen mit anderen Wirkstoffen im therapeutischen Dosierungsbereich)1
geeignet für ältere Patienten
(laut PRISCUS-2 und FORTA-Liste)3
patentierte Snap-Tab-Technologie
ermöglicht Teilen der Tablette in drei
bioäquivalente Teile5
1 Wiedemann&Schwantes, Eur. J. Geriatr. 2007, 9: 29–42
2 http://priscus.net/download/PRISCUS-Liste_PRISCUS-TP3_2011.pdf
3 http://www.umm.uni-heidelberg.de/ag/forta/FORTA_liste_deutsch.pdf
Seite 1/2
Beratungsleitfaden zur Anwendung von
ANGOCIN® Anti-Infekt N
Wirkspiegel von 3 x 15 mg Tc IR im Plasma unter
Nicht-Nüchtern-Bedingungen im Steady State (Mittelwerte)4
empfohlene Tagesdosis 45 mg aufgeteilt
auf bis zu 3 x 15 mg (1/3 Tablette) für
einen nahezu gleichbleibenden Wirkspiegel (siehe Abbildung)4
1
Tc Konzentration (ng/ml)
Wirkstoff:
12.06.14 11:30
3. Beratungsleitfäden
g
OTC Dialo
28
BER ATU NGS
1
1
3
4
Ein
kostenloser
Service von
Jenapharm
Der Pillen-Alarm wider das Vergessen
der Pille bietet viele Funktionen rund
um das Thema Verhütung und Informationen zu Zyklus, Pille und Frauenarzt.
Einnahmeschema Langzyklus
• VELMARI® Langzyklus
• Einnahme im Langzyklus bis 120 Tage möglich!
• Wechselwirkungs-Hotline:
0 36 41/64 88 88
werktags 8–18 Uhr
• App „Pillen-Alarm“
www.gynaekologie.hexal.de
Tel. 0 80 24/908-0
Sex hat sich
nicht verändert.
Maxim 0,030 mg/2 mg 126 St. N3
Rezeptbeispiel:
Damara®2
ellaOne®
Kontakt
ANBIETERINFORMATIONEN
2 x Desogestrel Aristo 75 µg
6 x 28 St. N3 !
Solgest®2
unofem®
HEXAL®
Behandlung der mäßig schweren bis schweren
Akne, wenn zuvor eine topische Therapie oder
systemische Antibiotikatherapie versagt hat
Behandlung des Hirsutismus bei Frauen im
gebärfähigen Alter
Einnahme im Langzyklus, maximales EinnahmeIntervall: 120 Tage
Normbereiche nach Zyklen
Arzneimittelgruppe:
Orale Kontrazeptiva (Angabe in Zyklen)
N1: 1 | N2: 3 | N3: 6
28 Mini2
1,5
Service
1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV),
Beschluss vom 06.03.2015
2 uGV = ungeschützter Geschlechtsverkehr
3 Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer
Rezeptbeispiel:
Eve 201
Chalant®
HEXAL®2
Vorgehen in der Apotheke3:
• vor Abgabe: persönliche Beratung
der Frau erforderlich
• Abgabe an Minderjährige wird nicht
empfohlen ª Verweis an den Arzt/
die Ärztin
Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV:
• Verordnung auf Kassenrezept bis zum
vollendeten 20. Lebensjahr möglich
(Gesetzesgrundlage: § 24a SGB V)
Normbereiche nach Stückzahl
Arzneimittelgruppe:
Orale Kontrazeptiva (Angabe in Stück)
N1: 17–25 | N2: 57–69 | N3: 120–126
N O T FA L L K O N T R A Z E P T I VA
Levonorgestrel
Diagnose auf dem Rezept:
Keine Verpflichtung zur Angabe einer Diagnose im
Rahmen der Arzneimittelverordnung. Bei Angabe einer
Diagnose auf dem Rezept ª erweiterte Prüfpflicht hinsichtlich der Erstattung seitens der Apotheke: Ist eine
Erstattung bei der angegebenen Diagnose möglich? Ja =
Abgabe auf Kassenrezept, Nein = Rücksprache mit dem
Arzt, ggf. muss das Arzneimittel privat bezahlt werden.
Einnahmehinweise:
• so früh wie möglich (innerhalb von
12 Stunden) nach uGV2
• spätester Einnahmezeitpunkt:
Ulipristalacetat ª bis zu 5 Tage
(120 Stunden) nach uGV
Levonorgestrel ª bis zu 3 Tage
(72 Stunden) nach uGV
Einteilung lt. PackungsV
MINIPILLEN
Ulipristalacetat
Rechtliche Informationen1:
Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen
Ulipristalacetat (bis 30 mg) und Levonorgestrel (bis 1,5 mg) sind nicht mehr verschreibungspflichtig: ellaOne®, PiDaNa®,
Postinor® und unofem® HEXAL®.
Ab dem 20. Geburtstag
Die „Pille“ ist verordnungs- und erstattungsfähig
zulasten der GKV für Ausnahmeindikationen (z. B. zur
Behandlung der Akne). ª Cave: Das Präparat muss eine
entsprechende Zulassung besitzen!
Die „Pille“ ist verordnungs- und erstattungsfähig im
Rahmen einer medizinisch indizierten Kontrazeption
(z. B. bei der gleichzeitigen Einnahme fruchtschädigender
Wirkstoffe).
Besonderheiten bei Kontrazeptiva
Abbott · Aristo Pharma · Bayer HealthCare · Berger Med · LifeScan
A.MENARINI diagnostics · Roche Diagnostics · Sanofi-Aventis Deutschland · STADApharm
Desogestrel
Aristo®2
Notfallkontrazeption – praxisrelevante Informationen
Bis zum 20. Geburtstag
Die „Pille“ ist voll erstattungsfähig durch die GKV (§ 24a
SGB V).
ASUMATE® 301
Folgende Unternehmen haben durch ihre
Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht:
2
Alles zum Thema Arzneimittelabgabe und
Retax-Vermeidung finden Sie im DAP Dialog
Amicette®1
Ethinylestradiol/
Norethisteron
Attempta-ratiopharm® 351
Hi
Alessia®
Femovan®1
0,075/0,03
Ihre Werte. Unsere Technik.
PZN 8884487
Bella® HEXAL® 351
Hi
HEXAL
Schon kostenlos abonniert?
24+4
P1: 0,06/0,015
P2: wirkstofffrei
Auf die CONTOUR® NEXT Messsysteme von Bayer
Jennifer® 351
Hi
Weitere
Infos
Qlaira®2
Estradiolvalerat/ P1: 3/–; P2: 2/2;
P3: 2/3; P4: 1/–;
Dienogest P5: wirkstofffrei
2/0,035
Bellissima®
21+72
2
®
Cyproteronacetat/
Ethinylestradiol*
VELAFEE®1
AKNE
FaminaSTADA Gluco
OneTouchDesofemine
OneTouch
OneTouch
®
1
ratiopharm
20 novaOneTouch
®
Result®
Verio®
Verio®
Verio
Select ® Plus
201
Testlösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung
FaminaDesofemine®
Level 2
ratiopharm®
301
PZN 05879422
2 x 3,8 ml
2 x 3,8 ml
2 x303,8
ml
1 x 3,75 ml
1
ABGABETIPPS
Erstattungsfähigkeit von Kontrazeptiva
zulasten der GKV
Zuzahlung:
< 18 Jahre keine Zuzahlung
≥ 18 Jahre mit Zuzahlung
Mayra®1
CharivaMesszeit
21+7
Messzeit
Messzeit 7 Sek.
Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek.
Messzeit 5
Messzeit 5
Messzeit 5 Sek. (mit Messzeit ~5 Sek. Messzeit ~5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit ~ 4 Sek.
Messzeit 5 Sek.
Messzeit
Messzeit ~ 4 Sek.
Blutzucker-TS*:
Temperaturangabe)
durchschnittlich
Sekunden
Sekunden
4–7 Sek.
4–7 Sek. ® 1 Blutvol. 0,4 µl
Messzeit 5 Sek.
® Blutvol. 0,3 μl
®1 µl
®
Blutvol.
0,3® 20
μl 1
Blutvol.
0,4 µl
Blutvol.
0,4 µl
Blutvol. Minisiston
0,6 µl
Blutvol. 0,7 µl
Blutvol. 0,6 µl
Blutvol. 0,6 µl
Blutvol.
Blutvol. 0,5 µl
Blutvol. 0,5 µl
Liana20
Miranova®
Swingo
Leona
HEXAL0,5
Femikadin 20
Levomin
Evaluna® 201
5 Sek.
Blutvol. 0,6 μl
Blutvol. 0,5 μl
Blutvol. 0,5 µl
Blutvol. 0,3 µ
Blutvol. 0,6 µ
Blutvol. 0,5 µl
Nachtropffunktion
Nachtropffunktion
ratiopharm®1
201
Trendmitteilung
Einfache
Einfachfem
zu1
Datenspeicher für 450 Messwerte
Einfach, genau
Einfach zu
Einfach zu
Einfach leicht
Liefert HbA1c- Nahtlose Verbin0,1/0,02
großes LCD-Display
Blutvol. 1,0 µl
innerh. von 60 Sek. innerh. von 60 Sek. Nachtropffunktion
Einf. Bedienung Einf. Bedienung
direkt auf dem
Anwendung
bedienen
Datentransfer zum PC möglich
und schnell zu
ISO-Norm: Ja
ISO-Norm: Ja
bedienen
bedienen
Blutzucker
dung zu iPhone
Schätzwert &
innerh. von 5 Sek.
mit BeleuchtungsMahlzeitenGroßes Display
u.
Einfache
Display, um
Einheiten mg/dl bzw. mmol/l
bedienen
messen
und iPod touch*
Trendpfeil
Datenspeicher
®
1
Farbcodierte
Farbig leuchSpeicher für
Datenauswertung
Erklärt sich
Vertraut und
Datenspeicher
funktion
Kleodina
Minisiston®1Insulinrechner:
MonoStep®1komfortables
SwingoDesign:
30
Lotta® HEXAL®1
Anwendung
fest voreingestellt
ß-Keton-TS:
mit 500 Werten mit 500 Werten
Bereichsanzeige Blutzuckermuster
tendes
3-farbige
über Accu-Chek 2.000 Messwerte Mini-USB-Anschluss Intuitive 1-2-3
selbst
Besonders breisicher – bietet
Autom. Datenmite1
0,125/0,03
zu erkennen
Messzeit 10 Sek.
3-farbige
OLED-Display Empfehlung persönl. besonders handlich
Teststreifenauswurffunktion
Bereichsanzeige Hochauflösendes
Connect App
ter Teststreifen
sehr hohe
Angabe der
Datenauslesung mit Schutzvorrich- Klick Bedienung synchronisation
Beleuchtetes
Angabe der
Insulindosierung
u. leicht zu lesen*.
Blutvol. 1,5 μl
Bereichsanzeige
Intuitive
und Accu-Chek
Messgenauigkeit
in Diabetesund symbolMittelwerte der
tung
Farbdisplay
Einfache Doku- ® Berücksichtigt wie
Ketonwarnsignal
Schlankes
per USB
Display
beleuchtetes
Mittelwerte der
Nachtropffunktion
*Die Studie wurde
Gravistat
125
Bedienung
Connect Online
und dabei die
Manager-App
basiertes Menü
letzten 7, 14 u.
DIABASS/
Mahlzeitenmentation
von
Design mit
letzten 7, 14 u.
Erfüllt die Richtlinie der BundesMacht auf zu
viel schnell
2005 durchgeführt. innerh. von 30 Sek. Display, Markiefem1
30 Tage
MedImport-fähig
markierung
Farbdisplay
Insulin und
großem Bildrungen, Erinne30 Tage
Preisgruppe B, Einfachheit und hohe/zu niedrige 0,125/0,05
Preisgruppe B,
ärztekammer (RiLiBÄK) in der
wirksames Insulin
Die Daten liegen
Vertrautheit von
Kontraststarkes
schirm
rungsalarme,
VDEK
VDEK
Durchschnittswerte
TeststreifenPreisgruppe B
Beleuchteter
Kontrolllösungsmessung (+/- 11 %)
Blutzuckermess- Kohlenhydraten
Kompaktes
noch
im Körper
Abbott Diabetes
Care
CONTOUR®Levonorgestrel/
Display
®1
®
®1
®
1
ermittelbar
*Aktuelle Informationen zur
Gerät
auswurffunktion Design
FemigyneSwingo
LuisaHypoHEXALund
Femikadin
Levomin®
Evaluna® 301
Ethinylestradiol
Teststreifenwerte aufmerk- direkt amMicrogynon
nur 4 cm301 Gut ablesbare
vorhanden ist
Inc. vor. 30
Preisgruppe B#
Kompatibilität iBGStar mit
1
Hyperalarm,
*Einzeln verpackte
Bio-Sensor
ratiopharm® N1
Apple Endgeräten und iOS
einschub
Werte 30
sam, führt mit Aufladbarer
groß
Einstellbare
0,15/0,03 Akku
Betriebssystemen entnehmen
vielfältige
Teststreifen: Schutz
Technologie
verständlichen USB-Stecker und
Erinnerung und
Sie bitte www.mystarsanofi.
Kann auf die
com/web/products/softwares/
Möglichkeiten
vor Schmutz und
Preisgruppe B
Bereits jetzt in Übereinstimmung Ketonwarnsignal Teststreifendose
Hinweisen durch
®1
®1
Diabetes
ibgstar-application.
NovaStep
Triquilar
der
DatenüberFeuchtigkeit
bzw. A1
mit
DIN
EN
ISO
15197:2013
iPhone und iPod touch sind
die BlutzuckerErgonomisches
Management
aufgeschraubt
Warenzeichen der Apple Inc.,
tragung
Erfüllt alle Anforderungen der ISO-Norm 15197:2013*
erfüllt ISO Norm
messung
Blutzuckereingetragen in den USA und in
Design
Software im
werden
P1: 0,05/0,03
anderen Ländern.
15197:2013
Preisgruppe B
Trendindikatoren
*ISO 15197:2013, Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik – Anforderungen an
Gerät integriert ®1
Preisgruppe B
Preisgruppe B
P2: 0,075/0,04
(Studie unter
Trisiston
Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus.
Erfüllt alle
Integrierte Blutwww.bergermed.de)
P3: 0,125/0,03
Alle Sanofi Blutzuckermesssysteme
Alle CONTOUR® NEXT Blutzuckermesssysteme
Anforderungen
ketonmessung
Leistungsmerkmale siehe jeweiliges Benutzerhandbuch
Beide Geräte erfüllen schon jetzt
nach Absprache
erfüllen die Kriterien der neuen
entsprechen höchsten Qualitätskriterien und erfüllen
der ISO-Norm
(AW06800801B, AW06814701B, AW06847201A, AW06937901A,
die strengere ISO-Norm 15197:2013
auch NFC-fähig
Erfüllt Genauigkeitsanforderung der ISO-Norm 15197:2013.
DIN EN ISO 15197:2013
alle Anforderungen der DIN EN ISO-Norm 15197:2013.
15197:2013
AW06922301A, AW06923201A, AW06904601A, AW06780405A).
®
Exeltis
(ehem. Velvian)
Rottapharm | Madaus
PZN 02141147
®
OneTouch
LaYaisa®
Delica®
Lanzetten
Kontrolllösung
integriert
Accu-Chek®
FastClix
Lanzettentrommel
50 St.
PZN 08884487
Microlet ® 2
Stechhilfe
Lanzette
PZN 06900851
50 St.
PZN 08884487
Stechhilfe
Kontrolllösung
FreeStyle
InsuLinx®
Set mg/dl
PZN 07796870
Set mmol/l
PZN 07796893
FreeStyle Lite® FreeStyle Lite®
BlutzuckerBlutzuckerteststreifen
teststreifen
CONTOUR® NEXT Sensoren sind deutschlandweit
mit vdek und BARMER GEK
in Preisgruppe B bzw. 2 verhandelt.
CONTOUR ®
NEXT
Sensoren
Messmethode und
Besonderheiten
FreeStyle
Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH
Accu-Chek®
Aviva
Teststreifen
CONTOUR ® NEXT
Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH
Messgerät
Accu-Chek®
Connect
MyStar ®
alphacheck ™
Ethinylestradiol
5
ARBEITSHILFE
Stand 06/2015
S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n
Blutzuckermessgeräte & Zubehör
Accu-Chek®
Teststreifen
6
nützliche Informationen zu weiteren Services der
Hersteller wie Patientenmaterialien oder Websites
und Hotlines. Die Poster liegen dem DAP Dialog
regelmäßig bei und stehen zusätzlich im DeutschenApothekenPortal zum Download bereit.
Messgerät
as DeutscheApothekenPortal bietet
vielfältige Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Kundenberatung sowie Ihres Apothekenalltags. Welche Services es gibt und
wo Sie diese im DeutschenApothekenPortal
finden, zeigen wir auf der vorliegenden Doppelseite.
Teststreifen
D
0,8
0,6
Anwendungsgebiete
0,4
0,2
0
2
4
6
8
10
12
Zeit (Std.)
*
14
ANGOCIN® Anti-Infekt N ist ein pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung von unkomplizierten
Infektionen der Atemwege und der ableitenden Harnwege. Es kann auch bei häufig wiederkehrenden
Beschwerden eingesetzt werden.
16
18
20
22
24
Sahlmann, J. et al., European Urology Supplements 9.6 (2010): 620
Inhaltsstoffe
4 Sahlmann, J. et al., European Urology Supplements 9.6 (2010): 620
ANGOCIN®
Anti-Infekt
5 Prüfung an sechs repräsentativen Produktproben,
2013, data on
file
Vorteile der Snap-Tab-Technologie
N enthält eine einzigartige Kombination
von Senfölen (Isothiocyanate) aus Kapuzinerkresse und Meerrettich.
Wirkung
Die in ANGOCIN® Anti-Infekt N enthaltenen Senföle
Tabletten sind in einem Schritt durch sanften Daumendruck teilbar in drei Teile.
• hemmen das Wachstum von Bakterien, Viren und Pilzen
❯ Es ist kein Tablettenteiler nötig.
❯ Die Drittel der Tablette sind bioäquivalent:
1/3 = 15 mg Trospiumchlorid.
❯ Beim Teilen bröseln die Tabletten nicht.
➜ individuelle, sichere und patientenfreundliche Therapie
• wirken entzündungshemmend
• reichern sich nach dem Verzehr in Lunge, Speichel und Nieren an
➜ hohe Konzentration in den Atemwegen und ableitenden Harnwegen
Studien belegen die Wirksamkeit u. a. bei
• akuten und häufig wiederkehrenden Harnwegsinfekten
• akuter Nebenhöhlenentzündung
• akuter Bronchitis
Die zunehmende Resistenzproblematik von Antibiotika erfordert neue Therapiestrategien
bei unkomplizierten Infekten.
Spasmex® 45 mg Filmtabletten
Wirkstoff: Trospiumchlorid. Zus.: 1 Filmtbl. enth. 45 mg Trospiumchlorid. Sonst. Bestandt.: Kern: Lactose-Monohydrat, mikrokristalline Cellulose, Maisstärke, Carboxymethylstärke-Natrium
(Typ A) (Ph.Eur.), Stearinsäure (Ph.Eur.), hochdisperses Siliciumdioxid, Povidon K25. Filmüberzug: Poly(vinylalkohol), Titandioxid (E171), Macrogol 3000, Talkum. Anw.: Sympt. Behandl. erhöhter
Harnfrequenz u./od. Harndrang u./od. Harninkontinenz bei Pat. mit überaktiver Blase od. urodynamisch nachgewiesener idiopatischer od. neurogener Detrusorüberaktivität. Gegenanz.:
Überempfindlichk. geg. den Wirkstoff Trospiumchlorid od. einen der sonst. Bestandt., Harnverhaltung, unbehandeltes Engwinkelglaukom, Tachyarrhythmie, Myasthenia gravis, schwere chron.
entz. Darmerkrankung (Colitis ulcerosa u. Morbus Crohn), toxisches Megakolon, dialysepfl. Niereninsuff. (Kreatinin-Clearance < 10 ml/min/1,73m2). Nebenw.: Sehr häufig: Mundtrockenh.
Häufig: Dyspepsie, Verstopf., Bauchschmerz., Übelk. Gelegentl.: Stör. der Akkommodation (bes. bei Pat., die hyperop u. nicht ausreichend korrigiert sind); Tachykardie;
Diarrhö, Flatulenz;
u
Hautausschlag; Stör. der Harnentleerung (z. B. Restharnbildung); Schwäche, Brustschm. Selten: Angioödem, Anaphylaxie; Tachyarrhythmie; Dyspnoe; milder bis mäßiger Anstieg der Transaminasen; Harnverhaltung. Nicht bekannt: SJS, TEN. Aus klin. Studie mit Trospiumchlorid 30 mg Filmtbl. mit Häufigkeit ≥ 1 % zusätzl.: Mundtrockenh. (4,1 %), Bauchschm.
(2,4 %), Verstopf.
u
(2,1 %), Übelk. (1,2 %), Schwindel (1,2 %) u. Kopfschmerz (1,1 %). Nebenwirk. zusätzl. beobachtet b. anderen Trospiumchlorid-enth. Arzneimitteln: Trockene Augen, Sehstör., trockene Nase,
Harnwegsinfekt., Muskel- u. Gelenkschm. Enth. Lactose. Weit. Einzelh. s. Fach- und Gebrauchsinfo. „Verschreibungspflichtig“ Dr. R. Pfleger GmbH, D-96045 Bamberg,
u (SX45/080813/FK)
Vorteile der pflanzlichen Therapie
Seite 1/2
u
u
u
u
u
u
Die in ANGOCIN® Anti-Infekt N enthaltenen Senföle wirken gegen Bakterien, Viren und Pilze
Sie entfalten ihre Wirkung am Ort des Krankheitsgeschehens
Die natürliche Darmflora wird nicht beeinträchtigt
Senföle wirken auch gegen Scheidenpilz, der infolge einer Antibiotikatherapie auftreten kann
Es sind keine Resistenzentwicklungen bekannt
Die sehr gute Verträglichkeit und Wirksamkeit ist in Studien belegt
Zur schonenden Behandlung von Kindern ab 6 Jahren geeignet
ANGOCIN® Anti-Infekt N kann bei den ersten Anzeichen und auch bei wiederkehrenden
Beschwerden angewendet werden
Eine Antibiotika-Therapie ist bei unkomplizierten Harnwegs- und Atemwegsinfekten in vielen Fällen
nicht mehr erforderlich
Die DAP Poster zu beratungsintensiven Themen,
2015
wie z. B. Inhalativa,
orale Kontrazeptiva oder Blutzuckermessgeräte, verschaffen einen guten Überblick über die wichtigsten Produkte und liefern
u Transportiert das Zink genau dorthin, wo es gebraucht wird
u Eignet sich hervorragend zur wirksamen Zinkkur mit sehr guter
Verträglichkeit
Weitere Informationen auf www.zinkorotat-pos.de
© DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung von URSAPHARM Arzneimittel GmbH
24
www.DeutschesApothekenPortal.de
I N E IGE N E R SAC H E
4. Patienten- und Arztinformationen
Immer wieder muss die Apotheke Informationen an
Patienten und auch an Ärzte weiterleiten. Vorgefertigte Informationsschreiben, die auf dem DeutschenApothekenPortal zur direkten Weitergabe an den
Patienten oder Arzt ausgedruckt werden können,
erleichtern deshalb den Arbeitsalltag erheblich.
DeutschesApothekenPortal
ACHTUNG! Austauschverbot für Levothyroxin-Natrium! WICHTIGE PATIENTENINFORMATION
WICHTIGE ARZT-INFO
Mehrkosten bei Arzneimitteln
Bitte um Neuausstellung / Ergänzung eines Rezeptes aufgrund des in Kraft
getretenen Substitutionsausschlusses für Levothyroxin-Natrium
Levothyroxin-Natrium gehört zu den Wirkstoffen, für die seit 10. Dezember 2014 ein
gesetzliches Austauschverbot besteht1. In der Apotheke darf daher eine eindeutige
Verordnung über Levothyroxin-Natrium-Tabletten nicht mehr gegen ein Rabattarzneimittel oder ein preisgünstigeres Präparat ausgetauscht werden. Bisher haben
Rabattverträge jedoch zu einer Arzneimittelsubstitution geführt.
Hintergrund:
Der Gesetzgeber legt für Arzneimittelwirkstoffe sogenannte Festbeträge fest. Bis
zur Höhe des Festbetrages erstatten die Krankenkassen die Arzneimittel der Patienten. Übersteigt der Preis des Arzneimittels diese Grenze, muss der Differenzbetrag
vom Patienten zusätzlich zur Zuzahlung entrichtet werden. Diese Zuzahlung muss
die Apotheke an Ihre Kasse weitergeben. Wenn eines Ihrer Medikamente von dieser
Richtige Verordnung
Regelung betroffen ist und Sie diese Mehrkosten nicht entrichten möchten, ist meist
Bei Verschreibung von Präparaten, die den Wirkstoff Levothyroxin-Natrium enthalten,
eine Änderung der Verordnung durch den Arzt notwendig.
ist es notwendig, auf der Verordnung eine eindeutige Produktbezeichnung und / oder
einen Hersteller zu vermerken, damit der Patient sein gewohntes Arzneimittel erhält.
Wo können sich Patienten über Mehrkosten informieren?
Wir bitten Sie daher um
q Ausstellung eines neuen Rezeptes über
q Ergänzung der Verordnung um
Auf der Internetseite www.arzneikompass.de
erfahren Sie, wie viel Sie insgesamt bei Ihrem
verordneten Medikament zuzahlen müssen
und welches Medikament Ihnen alternativ
verordnet werden kann.
sowie eine
q Dokumentation der Änderung in der Patientenakte
Das Rezept
q liegt diesem Schreiben im Original bei
q liegt diesem Schreiben als Kopie bei
Zum Arzneimittel-Check:
Bitte lassen Sie uns das neue Rezept zukommen, indem Sie es
q dem Patienten mitgeben
q unserem Apothekenboten aushändigen
q per Post an uns zurück senden
Wie können Sie als Patient eine Zuzahlung vermeiden?
www.arzneikompass.de/arzneimittel-check.html
Iht Arzt kann Ihnen ein zur Behandlung geeignetes Arzneimittel mit einem vergleichbaren Wirkstoff verordnen oder eine andere therapeutische Alternative aus dem
GKV-Leistungskatalog anbieten, die keine oder geringere Mehrkosten verursacht.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragen Sie Ihren Arzt nach einem Alternativpräparat!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Apothekenteam
(Bitte von der Apotheke vervollständigen lassen)
Für das verordnete Präparat
müssen
Euro zugezahlt werden.
Apotheke:
Unterschrift:
Datum:
Apotheken-Stempel
1 Substitutionsausschlussliste, rechtskräftig seit 10.12.2014 (Teil B der Anlage VII der AM-RL des G-BA)
Mit freundlicher Unterstützung der Aristo-Pharma GmbH
© DAP, Stand August 2014
Telefon:
© DAP DeutschesApothekenPortal
Bitte fragen Sie Ihren Arzt, ob es eine Alternative ohne oder mit geringerer Zuzahlung
gibt. Ggf. ist eine neue Verordnung erforderlich.
Name:
Stempel der Apotheke
5. Fortbildungen
DAP bietet regelmäßig kostenlose, von der Bundesapothekerkammer zertifizierte Fortbildungen
zu
ausgewählten
Not fa llve r h ü t u ng
Themen an. Um an
einer Fortbildung
teilzunehmen, drucken Sie sich einfach
im DeutschenApothekenPortal die ent­
sprechenden Unterlagen aus und faxen
Sie den ausgefüllten
Fragebogen an die
angegebene Nummer zurück.
Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Zinkmangel“:
www.DAPdialog.de/2746
Z e r t i f i z i e r t e Fo r t b i l d u n g
Von der
Apothekerkammer
1 Punkt
zertifiziert
In Deutschland haben rund 2,4 Millionen Frauen pro Jahr eine Verhütungspanne, etwa
200.000 Schwangerschaften jedes Jahr sind ungewollt. Dass Frauen im Falle einer
Verhütungspanne nicht häufiger zur Notfallverhütung greifen, liegt laut einer aktuellen
Umfrage hauptsächlich an zwei Faktoren: Der Unterschätzung des Konzeptionsrisikos
sowie der Unkenntnis des Wirkmechanismus.1 Dies zeigt, wie wichtig eine kompetente
Beratung und Aufklärung zur Notfallverhütung in der Apotheke ist.
Hinzu kommt, dass die Pille Danach aus der Verschreibungspflicht entlassen wurde,
sodass die Apotheke hier ab sofort vermutlich die erste Anlaufstelle sein wird. Für eine
fachgerechte Beratung können Sie mit dieser Fortbildung Ihr Wissen zum Thema Notfallverhütung auffrischen und vertiefen. Sie erhalten zusätzlich wertvolle Tipps für Ihr
Beratungsgespräch.
Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Blasenentzündung“:
www.DAPdialog.de/2742
Die Fortbildung gliedert sich in folgende Kapitel:
KAPITEL 1:
Anatomie und Physiologie der inneren weiblichen Geschlechtsorgane
In Kapitel 1 wird die Funktionsweise des weiblichen Zyklus dargestellt.
KAPITEL 2:
Methoden der Notfallverhütung
In Kapitel 2 werden verschiedene Methoden der Notfallverhütung und deren
Anwendung und Wirkungsweise näher erläutert.
KAPITEL 3:
Beratung in der Apotheke
In Kapitel 3 werden hilfreiche Tipps für die Beratung zu Notfallkontrazeptiva in der
Apotheke gegeben.
6. Wissens-Checks
Mithilfe des DAP-Wissens-Checks können Sie Ihr
Fach- und Produktwissen zu verschiedenen Indikationen testen. Nach erfolgreicher Beantwortung
von 10 Multiple-Choice-Fragen erhalten Sie ein persönliches Teilnahmezertifikat. Aktuell sind folgende Wissens-Checks online im DeutschenApothekenPortal verfügbar:
www.DeutschesApothekenPortal.de
Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Nagelpilz bei Diabetikern“:
www.DAPdialog.de/2743
Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Arthrose“:
www.DAPdialog.de/2744
Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Vitamin D“:
www.DAPdialog.de/2745
25
DAZ ist Klasse!
Neugier
trifft Wissen...
Immer das
Passende dabei.
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Deutscher Apotheker Verlag
Birkenwaldstraße 44 | 70191 Stuttgart
Telefon 0711 2582-353 | Telefax 0711 2582-390
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AUS DE R I N DUS T R I E
MOVICOL®-Produktfamilie –
Welches Produkt für wen?
it dem umfassenden MOVICOL®Produktsortiment lässt sich, je nach Alter
und Beschwerden des Kunden, immer ein
geeignetes Präparat empfehlen. Dafür ist
eine entsprechend gute Produktkenntnis
gefragt. Dazu gehört auch das Wissen, wie
MOVICOL® wirkt und angewendet werden
muss, damit der Kunde ausführlich beraten
werden kann.
Wirkweise und Verträglichkeit
MOVICOL® ist ein Laxans, das zur Behandlung der
Obstipation eingesetzt wird. Das enthaltene Macrogol bindet das gleichzeitig eingenommene Wasser
und transportiert es bis zum Dickdarm, wo es eine
Aufweichung des verhärteten Stuhls bewirkt.
Gleichzeitig kommt es zu einer S
­ teigerung des
Stuhlvolumens, wodurch die Darmperistaltik
angeregt und eine erleichterte Stuhlentleerung
(Defäkation) ermöglicht wird.
Kein Einfluss auf Elektrolythaushalt
Die Produkte enthalten neben Macrogol auch Elektrolyte, die dafür sorgen, dass es bei der herbeigeführten Stuhlentleerung zu keinem Nettogewinn
oder -verlust von Kalium, Natrium und Wasser
kommt. Da der Elektrolythaushalt praktisch nicht
beeinträchtigt wird, sind die MOVICOL®-Produkte
besonders gut verträglich.
Produktübersicht
In der Tabelle sind die wichtigsten ­Informationen
zu den verschiedenen MOVICOL®-Produkten
zusammengestellt. Neben der jeweiligen Indikation
sind auch die erhältlichen Packungsgrößen, Normgrößen (falls vorhanden) und der Status (Arzneimittel oder Medizinprodukt) aufgeführt.
Hinweis: Alle MOVICOL®-Produkte sind
entsprechend der AM-RL zulasten der
GKV verordnungs- und erstattungsfähig.
Produkt
Indikation
Packungsgröße/
Normgröße/PZN
Medizinprodukt
Akute Obstipation
Chronische Obstipation
(ab 12 Jahre)
Akute Obstipation
Chronische Obstipation
(ab 12 Jahre)
MOVICOL® Junior aromafrei
(verschreibungspflichtig)
Obstipation und Koprostase
(ab 2 Jahre bzw. 5 Jahre)
250 ml/6945428
500 ml/6945411
1000 ml/9632084
10 Btl./1215719
20 Btl./7548876
50 Btl./7722044
100 Btl./7548882
30 Btl./4951755
90 Btl./10086830
MOVICOL® Junior Schoko
Obstipation (ab 2 Jahre)
30 Btl./9086865
Arzneimittel
Chronische Obstipation
(ab 12 Jahre)
Chronische Obstipation
(ab 12 Jahre)
Chronische Obstipation und
Koprostase (ab 12 Jahre)
10 Btl. N1/5370291
50 Btl. N3/5370322
10 Btl. N1/5371250
50 Btl. N3/5371273
50 Btl. N3/1053429
MOVICOL® flüssig Orange
MOVICOL® Beutel Pulver
MOVICOL® Schoko
MOVICOL® aromafrei
MOVICOL® V
(verschreibungspflichtig)
Servicematerialien für das
­Apothekenteam
Die Übersicht der MOVICOL®-Produktfamilie stellt
Ihnen der Hersteller Norgine auch zum kostenlosen
Download zur Verfügung.
Auf www.deutschesapothekenportal.de finden
Sie zudem eine MOVICOL®-Abgabehilfe, die praxisnahe Tipps zur richtigen Rezeptbelieferung gibt.
–ABGABEhILFE Zu MOVICOL® –
MOVICOL® Medizinprodukte
> MOVICOL® flüssig Orange
> MOVICOL® Beutel Pulver
> MOVICOL® Junior Schoko
> MOVICOL® Junior aromafrei
MOVICOL® Arzneimittel
finden Sie auf Seite 2
Alle MOVICOL®-Medizinprodukte können zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden, da sie in der
„Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“ (Anlage V der AM-RL) des G-BA aufgeführt werden.
Eine Zuordnung zu N-Bereichen laut Packungsgrößenverordnung kann für Medizinprodukte nicht erfolgen,
da die PackungsV nur für Arzneimittel gilt.
Eine Verordnung der MOVICOL®-Medizinprodukte ist auf GKV-Rezept möglich.
Neue Packung mit 90 Beuteln
Verordnung
Problem
Fragestellung
Lösung
MOVICOL® 50 St.
Norgine
Es gibt rabattierte
Macrogol-Arzneimittel
Muss auf rabattierte
Macrogol-Arzneimittel
ausgetauscht werden?
Nein, da Regelungen des Rahmenvertrages sich nur auf Arzneimittel
beziehen.
MOVICOL® 50 St.
Norgine
Es gibt einen
50er-Movicol®-Import
Darf die Verordnung gegen
einen Movicol ®-Import mit
50 Stück ausgetauscht werden?
Nein, die Importquote gilt nur bei der Abgabe von importfähigen
Arzneimitteln. Außerdem ist ein Austausch eines Medizinproduktes
auf ein Arzneimittel nicht zulässig.
MOVICOL 50 St.
Produktneutrale
Verordnung
Muss vom Original
(Medizinprodukt) oder vom
Import ausgegangen werden?
Retax-Gefahr! Zur Absicherung dieser unklaren Verordnung eine PZN
oder Firma (Norgine) nachtragen lassen, damit das Medizinprodukt
abgegeben werden kann.
MOVICOL® Beutel N3
Normgrößen-Verordnung
Kann darauf das
Medizinprodukt abgegeben
werden?
Der Arzt sollte darüber informiert werden, dass MOVICOL® als verordnungsfähiges Medizinprodukt im Handel ist, mit dem Hinweis,
dass er die 100er-Packung MOVICOL® Norgine als wirtschaftliche
Großpackung verordnen kann. „N3“ könnte von Prüfstellen als
Hinweis auf ein Arzneimittel gedeutet werden. Zur retaxsicheren
Abgabe vom Medizinprodukt MOVICOL® sollte diese Verordnung auf
das Original von Norgine ohne N-Bezeichnung geändert werden.
MOVICOL® Beutel 100 St.
Norgine
Früher als Jumbopackung
im Handel
Darf diese Menge beliefert
werden?
Da es sich um ein Medizinprodukt handelt, kann die Stückzahl wie
verordnet beliefert werden. Die Regelungen zu Jumbopackungen
beziehen sich nur auf Arzneimittel.
®
Zum Download der MOVICOL®Produktfamilie:
®MOVICOL -Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de
und Gebrauchsinformationen
zu den
Zum DownloadFach-der
MOVICOL
Abgabehilfe:
www.DAPdialog.de/2748
www.DAPdialog.de/2749
www.DeutschesApothekenPortal.de
Seite 1
© DAP, ohne Gewähr, Stand November 2013
M
®
27
S E RV IC E
DAP Übersichtsposter
„Kontrazeptiva: Alternativen zur oralen
Anwendung“
N
eben oralen Kontrazeptiva gibt es eine
Vielzahl anderer hormoneller und auch hormonfreier Verhütungsmethoden. Das DAP
Poster „Kontrazeptiva: Alternativen zur
oralen Anwendung“, das dieser Ausgabe des
DAP Dialogs beiliegt, stellt die wichtigsten
Alternativen im Überblick vor.
es aus Gründen der Verträglichkeit oder aufgrund
von Compliance-Problemen, wie etwa Vergessen
der täglichen Einnahme. Inzwischen gibt es aber
eine enorme Bandbreite alternativer Verhütungsmethoden.
Nach wie vor gehört die „Pille“ zu den beliebtesten
Verhütungsmethoden. Doch zunehmend nutzen
Frauen alternative Methoden zur Verhütung – sei
Das beiliegende DAP Poster gibt einen aktuellen
Überblick mit wichtigen Informationen wie etwa
Pearl-Index, Anwendungshäufigkeit, Lagerung,
Haltbarkeit und zeigt viele der verfügbaren Arzneimittel, z. B. den NuvaRing ®, und Medizinprodukte
wie die Gold-Kupfer-Spirale Goldluna®.
ARBEITSHILFE
Stand 06/2015
S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n
Kontrazeptiva: Alternativen zur oralen Anwendung
(Auswahl)
MSD
Procter & Gamble
Implanon NXT®
Persona
Darreichungsform
Vaginales Freisetzungssystem
Besonderheiten
Meda
Intrauterinpessar (IUP)
Y-Form
1 St. PZN 10519192
Janssen-Cilag
DEPO-CLINOVIR®
EVRA®
Verhütungsmonitor
0,9
0,9
0,9
Intrauterinpessar (IUP)
T-Form
1 St. PZN 03109737 (normal)
1 St. PZN 10272596 (mini)
0,4–0,7
Injektionssuspension
(zur intramuskulären Injektion)
1 St. PZN 02405793
6
0,3–0,88**
0,72–0,9**
–
Kupfer, Silber, Polyethylen,
Bariumsulfat, Nylon
Kupfer, Polyethylen, Bariumsulfat,
Nylon
Kupfer, Polyethylen, Bariumsulfat,
Nylon
Kupfer, Gold, Polyethylen und Bariumsulfat (18 Karat Gold u. reines Kupfer)
Jedes transdermale 20-cm2-Pflaster
enthält 6 mg Norelgestromin (NGMN)
und 600 µg Ethinylestradiol (EE)
Genauso sicher wie die Pille*
Anwendung erfolgt einmal im Monat
durch die Anwenderin
Kein First-Pass-Effekt
Hohe Zyklusstabilität
Verhütungssicherheit ist
Compliance-unabhängig
Hoher kontrazeptiver Schutz über einen
Zeitraum von 3 Jahren
Östrogenfrei
Ohne Hormone und Nebenwirkungen
Verhütungssicherheit ist Complianceunabhängig; kein Wirkverlust bei
Durchfall/Erbrechen; schonende,
schmerzarme Insertion/Entfernung;
verbesserte Korrosionsstabilität durch
Silberkern
1 Fertigspritze (1 ml) enthält 150 mg
Medroxyprogesteronacetat in steriler
wässriger Suspension
3 Monate anhaltende
Verhütungswirkung
Östrogenfrei
x
Intrauterinpessar (IUP)
T-Form
1 St. PZN 10519246
Pfizer
GoldLuna
68 mg Etonogestrel
PZN 09760149
Intrauterinpessar (IUP)
U-Form
1 St. PZN 10519217
Dr. Schittenhelm
Implantat zur subkutanen
Anwendung im Arm
1 St. PZN 01175598
5 St. PZN 01175635
0,05
1 St. PZN 02080977
3 St. PZN 02081008
0,64–0,96
* Pearl-Index < 1
Selbstanwendung
Anwend. nach ärztlicher Unterweisung
Arztanwendung
Anwendung
Meda
11,7 mg Etonogestrel und 2,7 mg
Ethinylestradiol
0,120 mg Etonogestrel/0,015 mg Ethinylestradiol pro 24 h
PZN
Pearl-Index
Wirkstoff/
Zusammensetzung
Meda
Cupraluna® Silver Cu 380 Ag Cupraluna® Omega Cu 375 Cupraluna® Safe T Cu 380 A
Keine Anwendungsfehler möglich;
Verhütungssicherheit ist ComplianceVerhütungssicherheit ist Compliancenatürlicher Zyklus bleibt erhalten;
unabhängig; kein Wirkverlust bei
unabhängig; kein Wirkverlust bei
Durchfall/Erbrechen; hohe Fundusstabi- Durchfall/Erbrechen; klassische T-Form, verhindert Pilz- und bakterielle Infektionen; Anwendung auch in der Stillzeit
lität; Einhandtechnik erleichtert das
von der WHO empfohlen; Ladehilfe
möglich; neue Studien belegen, dass
Einführen
„Safe Load“; niedrigster Pearl-Index
Gold-Kupfer IUPs vor HPV Infektionen
unter den Kupferspiralen
und Gebärmutterhalskrebs schützen
x
Nicht notwendig
x
x
x
x
Es wird dringend empfohlen, dass Ärzte Wenn der Persona Monitor zu einem
Test auffordert, hält die Anwenderin ein
ein Training absolvieren, um sich mit
Teststäbchen in den Urinstrahl oder
der Anwendung des Implanon NXT®
alternativ in eine Urinprobe und führt
Applikators und den Techniken der
dieses anschließend zur Auswertung in
Einlage und der Entfernung des
den Mini-Computer ein.
Implantats vertraut zu machen.
Nach dem Test erscheinen blaue Linien
1. Die Anwenderin sollte
auf den Teststreifen, deren Intensität
sich mit dem Rücken
auf die Untersuchungs- Rückschlüsse auf die Konzentration der
beiden Fruchtbarkeitshormone LH und
liege legen und wird
E3G im Urin zulässt. Diese Linien kann
gebeten, den weniger
beanspruchten Arm am das in den Persona-Mini-Computer
integrierte optische Lesegerät analysieEllbogen nach außen
2. Falls notwendig, kann sie die Schamren und auf dieser Grundlage die
abzuwinkeln.
lippen mit der anderen Hand spreitägliche Verhütungsempfehlung
zen. Der Ring sollte bequem in der
2. Die Insertionsstelle
abgeben. Gleichzeitig prüfen KontrollVagina sitzen; wenn er sich unangesollte an der Innenseite mechanismen, ob der Test ordnungsnehm anfühlt, sollte er vorsichtig
des Oberarms, ca.
gemäß abgelaufen ist.
noch etwas
8–10 cm oberhalb des
tiefer in die
medialen Epikondylus
07:15
Vagina
des Oberarmknochens
Tag 26 - Grüner Tag
hineingeschoRoter Tag
liegen.
ben werden.1
M
D
M
D
F
S
S
3. Die Haut wird mit der
23 24 25 26 27 28 29
Nadelspitze in einem
Winkel von ca. 30°
30
1
3
4
5
6
durchstoßen. Danach
3. Zum Entfernen wird der NuvaRing®
Grüner Tag
7
8
9
10
11 12
13
wird der Applikator in
am gleichen Wochentag wie bei der
eine horizontale
14 15
18 19
20
Applikation mit dem Zeigefinger
Position geführt.
eingehakt oder mit Zeige und
21 22 23 24 25 26
27
4. Mit der Nadelspitze
Mittelfinger angefasst und vorsichtig
wird die Haut angehowieder aus
28 29 30 31
1
2
3
Testtag
ben und die Nadel in
der Vagina
OK
Mai
ihrer gesamten Länge
gezogen.1
eingeführt.
Rote Tage ¬ Die Anwenderin befindet
5. Der lila Schieber wird
sich in der fruchtbaren Phase. Wird der
durch einen leichten
LH-Schub feststellt, der dem Eisprung
Druck nach unten
1 NuvaRing Fachinformation, Stand November 2014.
vorausgeht, zeigt das System der
entriegelt. Der Schieber Anwenderin ein „O“-Symbol (Ovulation)
wird bis zum Anschlag auf dem Display an.
nach hinten geschoGrüne Tage ¬ Es müssen keine weiben. Das Implantat ist
teren Verhütungsmittel beim Genun in der endgültigen
schlechtsverkehr angewendet werden.
subkutanen Position
Testtage ¬ Es werden weitere Informaund die Nadel in den
Hohlraum des Applika- tionen benötigt, um zu bestimmen, ob
es sich um einen „Grünen“ oder
tors eingeschlossen.
„Roten“ Tag handelt.
6. Der Applikator kann
nun entfernt werden.
1. Folie bis unterhalb des
gelben Rings öffnen. IUP und
Einführröhrchen bleiben in
Verpackung. Röhrchen
festhalten, Fäden vom
Markierungsring lösen. Beide
Fäden halten, IUP langsam ins Röhrchen
ziehen, bis die verdickten Seitenarmenden auf
der Öffnung des Röhrchens aufsitzen.
2. Gelben Markierungsring
innerhalb der Verp. auf die
gemessene Uterustiefe
einstellen. Folie anschließend entfernen. Vorsichtiges Einführen des
vorbereiteten Röhrchens durch den Zervikalkanal, bis das IUP den Fundus berührt und
der gelbe Markierungsring am äußeren MM
anliegt.
3. Stab mit einer Hand
halten. Mit der anderen
Hand das Einführröhrchen
zurückziehen, bis es den
geriffelten Teil des Stabes
berührt. Damit wird der Markierungsring vom
MM entfernt und die Arme des IUP sind nun
horizontal ausgebreitet.
4. Vorschieben des
Einführröhrchens, bis der
Markierungsring wieder am
MM anliegt. Das IUP berührt
nun den Fundus.
1. Der vertikale
Korpus der
Spirale befindet
sich bereits im
Einführinstrument, die
Seitenarme müssen nicht in das
Röhrchen geschoben werden. Die
Uterustiefe kann mithilfe des blauen
Markierungsringes eingestellt werden.
–
1 Monat – 3 Wochen verbleibt der Ring Bis zu 3 Jahre.
ununterbrochen in der Scheide, danach
folgt eine Woche Pause.
Lokale Hormonabgabe.
Seine kontrazeptive Wirkung beruht in
Persona misst hormonelle Veränderungen im Urin und identifiziert die Tage
Hauptsächlich Hemmung der Ovulation. erster Linie auf der Hemmung der
Ovulation. Außerdem bewirkt Etonoges- des Menstruationszyklus, an denen
trel eine Veränderung des Zervixman bei Geschlechtsverkehr schwanschleims.
ger werden kann.
5 Jahre
Bei allen kombinierten hormonellen
Verhütungsmitteln ist das Risiko für
Thrombosen erhöht. Zu weiteren
Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie
bitte die Fachinformation.
Vor Abgabe: 36 Monate. Im Kühlschrank lagern (2 °C – 8 °C)
Bei Abgabe: Die Apotheke vermerkt
das Abgabedatum auf der Packung.
Nach Abgabe: 4 Monate. Bei Zimmertemperatur nicht über 30 °C lagern. In
der Originalverpackung aufbewahren.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen
Sie bitte die Fachinformation.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen
Sie bitte die Fachinformation.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen
Sie bitte die Fachinformation.
Lagerung/
Haltbarkeit
Unter 30 °C lagern. Vor Hitze, Sonnenlicht, Wasser und mechanischen
Erschütterungen geschützt lagern.
Kann bei ungeöffneter, unbeschädigter
Verpackung bis zum Ablauf des auf der
Verpackung angegebenen Verwendbarkeitsdatums angewendet werden.
Unter 30 °C lagern. Vor Hitze, Sonnenlicht, Wasser und mechanischen
Erschütterungen geschützt lagern.
Kann bei ungeöffneter, unbeschädigter
Verpackung bis zum Ablauf des auf der
Verpackung angegebenen Verwendbarkeitsdatums angewendet werden.
Unter 30 °C lagern. Vor Hitze, Sonnen- An einem trockenen Ort unter 30 ºC
aufbewahren.
licht, Wasser und mechanischen
Erschütterungen geschützt lagern.
Vor direkter Sonneneinstrahlung und
Kann bei ungeöffneter, unbeschädigter Feuchtigkeit schützen.
Verpackung bis zum Ablauf des auf der
Verpackung angegebenen Verwendbarkeitsdatums angewendet werden.
Zubehör
NuvaRing® Reminder App
Aufklärungsbogen Kupferspiralen
Patientenbooklet mit integriertem
IUP-Pass
Aufklärungsbogen Kupferspiralen
Patientenbooklet mit integriertem
IUP-Pass
Aufklärungsbogen Kupferspiralen
Patientenbooklet mit integriertem
IUP-Pass
5. Zurückziehen des
Röhrchens bis zum Anschlag
bei fest gehaltenem Stab.
®
Wirkungsdauer
Wirkungsweise
Nebenwirkungen
3 St. PZN 02564267
x
x
1. Zum Einlegen sollte die Anwenderin
eine möglichst bequeme Haltung
wählen, zum Beispiel stehend mit
einem Bein erhöht, hockend oder
liegend. Sie führt den NuvaRing®
zusammengedrückt mit
einer Hand
vorsichtig in
die Scheide
ein.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen
Sie bitte die Fachinformation.
5 Jahre
Implanon NXT® darf nach Ablauf des
auf dem Behältnis angegebenen
Verfalldatums nicht mehr eingelegt
werden.
IMPLANON NXT® Pass
Für Kinder unzugänglich
aufbewahren.
Der Monitor enthält Magnete.
Darf nicht in der Nähe von Quellen mit
starker elektromagnetischer Strahlung
verwendet werden (z. B. Mobiltelefonen), da diese die Funktionsfähigkeit
des Monitors einschränken können.
PERSONA Teststäbchen
16 St. PZN 09760155
32 St. PZN 09760161
ab äußerem MM.
4
5
6
7
2. IUP vorsichtig
in den Uterus
einführen, bis es
den Fundus
berührt und der
Markierungsring
am äußeren MM anliegt. Dabei ist
wichtig, dass die Uterusachse gerade
ausgerichtet ist.
x
x
1. Pck. bis zur Hälfte öffnen, Einfüh1. Die „Safe
rungsrohr festhalten u. IUP mithilfe
Load“-Ladehilfe wird
der Fäden ganz in das Einführungsin der transrohr hineinziehen.
parenten Kunststoffhülle mit Daumen
2. Anhand der beigelegten Skala die
und Zeigefinger
gemessene Sondenlänge einstellen.
festgehalten. Mit der anderen Hand wird das
3. Stäbchen in das Einführungsrohr
Einführröhrchen mit dem IUP in das „Safe
einführen, bis es das untere Ende des
Load“ geschoben. Wichtig ist, dass sich die
IUPs berührt. Mit der anderen Hand
horizontalen Seitenarme der Spirale korrekt in
die ausgestreckten Fäden festhalten.
das vorgeformte Profil des „Safe Load“ legen.
2. Das Einführröhrchen so weit
zurückziehen, bis
sich die Enden der
IUP-Seitenarme
oberhalb der „Safe Load“-Ladehilfe befinden.
4. Einführungsrohr durch den Zervikalkanal einführen, bis die obere
Grenze der blauen Markierung mit der
Zervix in Kontakt kommt. Dabei den
Uterus, je nach Lage, durch sanften
Zug an der Kugelzange strecken.
5. Die Arme des IUP öffnen sich, indem
3. Röhrchen nach
Sie nun das Stäbchen festhalten u.
oben heben und in
das Einführungsrohr langsam nach
die Richtung des IUP
3. Wenn das IUP
unten ziehen, bis der Abstand zw. der
schieben. Beide
den Fundus
oberen Grenze der blauen Markierung
Enden der Seitenberührt, wird das
u. der Zervix etwa 15 mm beträgt.
Einführröhrchen arme müssen in das Einführröhrchen passen.
Die Kupfermanschetten an den zwei Seitenarvorsichtig
6. Das IUP jetzt mithilfe des Einfühherausgezogen. men bleiben außerhalb des Röhrchens.
rungsrohres u. des Stäbchens ganz
Der korrekte Sitz sollte mittels Ultranach oben schieben, bis die blaue
4. Das Einführröhrschall überprüft werden.
Markierung die Zervix erneut berührt.
chen wird nun um
90 Grad (in beliebige
4. Die Fäden
7. Einführungsrohr komplett zurückzieRichtung) gedreht
sollten so
hen, bis es den Griff des Stäbchens
und mitsamt der
gekürzt werden,
berührt. Nun das Stäbchen und
geladenen Kupferspirale aus dem „Safe Load“
dass sie etwa
danach das Einführungsrohr vors.
gezogen.
3 bis 4 cm aus
entfernt. Die Polyethylen-Fäden
dem äußeren
müssen sich frei im Rohr bewegen.
5. Der blaue
MM herausragen.
Markierungsring
8. Die Fäden so zurückschneiden, dass
wird noch in der
ca. 2 cm außerhalb der Zervix
Packung steril auf
sichtbar bleiben.
die zuvor mit
Ultraschall gemessene Uterustiefe eingestellt.
x
x
x
Das Pflaster soll am ersten Tag der
Menstruation auf saubere, trockene,
unbehaarte und gesunde Hautstellen
wie: Gesäß, Bauch, Außenseite des
Oberarms oder Oberkörpers in Bereichen, in denen es nicht durch zu enge
1. Blisterpapier der inneren Fertigsprit- Kleidung zur Reibung kommt, aufgezenumhüllung vollständig abziehen,
klebt werden. Das Pflaster niemals auf
2. 15–20 Sekunden kräftig schütteln, bis die Brüste kleben. Um die Haftfähigkeit
nicht zu beeinträchtigen, sollte in der
sich eine gleichförmige Suspension
Nähe des Pflasters auf Cremes,
gebildet hat,
Lotionen, Make-up oder andere
3. Verschlusskappe entfernen,
Kosmetika verzichtet werden. Das
Pflaster muss fest angedrückt werden,
4. Kanüle steril aufsetzen,
bis die Ränder gut haften, und verbleibt
an dieser Stelle für eine Woche. Sitz
5. Kanülenschutzkappe entfernen.
und Haftung des Pflasters sollten jeden
Die Fertigspritze ist dann gebrauchsTag überprüft werden.
fertig und sollte umgehend zur AnwenNach jeweils einer Woche – immer am
dung kommen.
gleichen Wochentag – wird das Pflaster
gewechselt und sollte immer an einer
anderen Körperstelle neu angebracht
werden. Der Wechsel kann an diesem
Tag zu einer beliebigen Uhrzeit erfolgen.
Der Wochentag, an dem das erste
Pflaster aufgeklebt wird, legt die darauf
folgenden Wechseltage fest. Der
Wechsel erfolgt alle 7 Tage, zum 8. und
15. Zyklustag. Am 22. Zyklustag wird
das Pflaster entfernt und es folgt eine
„pflasterfreie“ Woche, in der die
Entzugsblutung eintritt. Wichtig ist,
dass das Pflaster immer am gleichen
Wochentag gewechselt wird.
Depo-Clinovir wird tief in einen Muskel
(Gesäß oder Oberarm) gespritzt.
Die erste Injektion sollte während der
ersten 5 Tage des normalen Monatszyklus erfolgen.
www.msd-gyn.de
Implanon NXT® Fachinformation
erhältlich unter www.msd.de
www.clearblue.com/verhuetung
PERSONA-Anwendungsvideo
Zahlreiche Abbildungen können Ihnen im Beratungsgespräch dabei helfen, die richtige Anwendung bzw. Platzierung des Verhütungsmittels
genau zu erläutern. Ein QR-Code am Ende jeder
Spalte führt zusätzlich zu weiteren Fachinforma­
tionen.
6. Weißen Stab langsam
zurückziehen und Entfernen
des Röhrchens aus dem
Zervikalkanal. Kürzen der
Fäden auf sichtbare 3/4 cm
5 Jahre
10 Jahre
5 Jahre
3 Monate – Die zweite und jede weitere
Injektion müssen in einem Abstand von
jeweils 12 bis 13 Wochen erfolgen.
Ein reduzierter Transport und reduzierte Ein reduzierter Transport und reduzierte Ein reduzierter Transport und reduzierte Wirkt mech. nidationshemmend, (verh. Das synthetische Gelbkörperhormon
Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen
Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen
Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen
Einnistung eines Eis in den Uterus). Der (Gestagen) Medroxyprogesteronacetat
erhöht die Viskosität des Zervixhemmt die Befruchtung und tritt auf,
hemmt die Befruchtung und tritt auf,
hemmt die Befruchtung und tritt auf,
Kupferdraht gibt spermizide Kupferioschleims, hemmt die estrogenbedingte
bevor die Eizelle die Uterushöhle
bevor die Eizelle die Uterushöhle
bevor die Eizelle die Uterushöhle
nen ab. Kombination aus Gold/Kupfer
Proliferation der Uterusschleimhaut und
erreicht.
erreicht.
erreicht.
verringert durch Bildung galvanischer
Elemente Beweglichkeit, Orientierungs- unterdrückt die LH-Ausschüttung der
Hypophyse und damit die Ovulation.
u. Überlebensfähigkeit der Spermien.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen
Sie bitte die Fachinformation.
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7 Tage
Gonadotropin Unterdrückung durch
estrogene und gestagene Wirkung von
Ethinylestradiol und Norelgestromin.
Primär: Ovulation wird gehemmt,
Veränderung des Zervikalschleims und
des Endometriums.
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Nicht einfrieren, haltbar laut Angabe auf In der Originalverpackung aufbewahren.
der Packung (ca. 60 Monate).
Inhalt vor Licht und Feuchtigkeit
schützen.
Das Verfalldatum bezieht sich auf den
letzten Tag des angegebenen Monats. Nicht im Kühlschrank lagern oder
einfrieren.
Die Haltbarkeit beträgt 2 Jahre.
Aufklärungsbogen
Weitere
Informationen
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NuvaRing® Fachinformation erhältlich
unter www.msd.de
Viele Infos, Abbildungen und
QR-Codes
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Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH
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Beratungsunterstützung durch das
DAP Poster
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**Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Juli 2004, pro familia
Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht: MEDA Pharma · MSD Sharp & DOHME · Procter & Gamble · Dr. Schittenhelm Pharma
IMPRESSUM
DAP DIALOG
Das Magazin des DeutschenApothekenPortals
Ausgabe 27/2015
Verlag: DAP GmbH DeutschesApothekenPortal
Geschäftsführer: Günter C. Beisel
Agrippinawerft 22, 50678 Köln
Tel. +49 (0)221 222 83 0
Fax:+49 (0)221 222 8 33 22
E-Mail: [email protected]
ISSN: 2193-0449
Chefredaktion: Günter C. Beisel (verantwortlich)
Agrippinawerft 22, 50678 Köln
Leitung med.-wiss. Redaktion: Dr. Dagmar Engels
Redaktion: Juliane Brüggen, Christina Dunkel,
Marina Herpertz, Johanna Krull, Nina Strathmann,
Heike Warmers
Anzeigenleitung: Gabriele H. Steinhauer
28
Gestaltung: FAI GmbH
Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin
Vertrieb: Bauer Vertriebs KG
Der DAP DIALOG ist IVW geprüft.
Der Verlag DAP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED.
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?
Wissensfragen
zum
Heftinhalt
H
aben Sie diese Ausgabe des DAP Dialoges aufmerksam durchgelesen? Beantworten Sie die folgenden Fragen
und gewinnen Sie mit etwas Glück einen von 10 AmazonGutscheinen in Höhe von je 25 Euro! Teilnahmeschluss ist
der 31.07.2015.
Viel Glück wünscht Ihnen das DAP-Team!
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250 Euro zu gewinnen!
Mitmachen und gewinnen!
Bitte nur jeweils eine Antwort ankreuzen!
1
Mit welchem DAP-Service können aktuell DAPs-Wissenspunkte gesammelt werden?
 DAP Wissens-Check  OTC-Aktionsangebote
 PZN-Checkplus
2
Welcher der folgenden Wirkstoffe soll zukünftig auf der Non-Aut-idem-Liste erscheinen?
 Buprenorphin  Fluoxetin
 Duloxetin
3
Wie viele DAPs entsprechen 1 Euro?
 10 DAPs
 100 DAPs  1000 DAPs
4
Bei welcher der folgenden Krankenkassen handelt es sich um eine Primärkasse?
 IKK classic
 Barmer GEK
 Techniker Krankenkasse
5
Wann fand der diesjährige Tag der Apotheke mit dem Thema
„Für Ihr Bauchgefühl. Was tun bei Magen-Darm-Beschwerden?“ statt?
 17. Juni 2015  18. Juni 2015
 19. Juni 2015
Faxen Sie die Lösung an
0221/222 8 33 22
Damit Sie an der Verlosung teilnehmen können,
benötigen wir folgende Daten:
ARBEITSHILFE
„Pharmazeutische Bedenken
korrekt anwenden“
Diese Arbeitshilfe unterstützt Sie zum
Thema „Pharmazeutische Bedenken“
und beantwortet u. a. folgende Fragen:
Wann sind sie anzuwenden? Wie erfolNachname, Vorname
gen Dokumentation + Rezeptbedruckung? Welche Arzneimittel dürfen
Apotheke
abgegeben werden?
Sie finden die Arbeitshilfe auf der RückStraße
seite und unter:
PLZ/Ort
zum Ausschneiden
und Sammeln
www.DAPdialog.de/2799
E-Mail-Adresse
Es gelten die allgemeinen Daten­schutz­bestimmungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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DeutschesApothekenPortal
ARBEITSHILFE
Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden
Verordnung ohne Aut-idem-Kreuz/Beispiel:
ja
ja
41
Abgabe des
Rabattartikels
Substitution
kritisch?
Stalevo 50/12,5/200 Fta
Orion 30 St. N1
Austauschverpflichtung aufgrund eines Rabattvertrags?
Gründe (Beispiele)
➔ Kritische Indikation
➔ Kritischer Wirkstoff
➔ Kritische Darreichungsform
➔ Kritische Patientengruppe
Lassen sich die Probleme
durch ein Beratungsgespräch ja
beheben?
nein
Auf Grundlage des Rahmenvertrags § 4 (3) in Verbindung mit § 17 (5) ApBetrO kann die Apotheke im Einzelfall den Austausch
eines verordneten Arzneimittels auf ein Rabattarzneimittel verhindern, wenn die Therapie durch die Substitution gefährdet ist.
Zur Vermeidung von Retaxationen ist in jedem Einzelfall das Vorliegen Pharmazeutischer Bedenken sorgfältig zu prüfen
und sofern diese angewendet werden, eine genaue Dokumentation auf dem Rezept erforderlich.
nein
Abgabe des
verordneten Präparates
oder
nein
Dokumentation:
➔ Individuellen Grund auf Rezept vermerken, mit Handzeichen und Datum des Abgebenden
abzeichnen ➔ Sonder-PZN 02567024 inkl. Faktor 6 aufdrucken
Abgabe (gem. § 4 (4)): ➔ Das verordnete Arzneimittel oder ➔ eines der drei preisgünstigsten
Arzneimittel* oder ➔ einen Import gem. § 5 Rahmenvertrag
ACHTUNG: Werden diese Vorgaben zu Dokumentation und korrekter Abgabe nicht beachtet,
so droht eine Retaxation aufgrund von Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels!
Richtige Anwendung Pharmazeutischer Bedenken, um Substitution zu verhindern:
ggf. Abgabe eines der drei
preisgünstigsten Arzneimittel*
oder eines Importes gem. § 5
Rahmenvertrag
Beispiel Dokumentation:
Stalevo 50/12,5/200 Fta
Orion 30 St. N1
Fortgeschrittene Erkrankung, Gefährdung
03.06.15
der gut eingestellten Therapie.
*Preisanker beachten: Falls das verordnete Präparat bereits zu den drei günstigsten gehört, darf das abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das verordnete.
Mit freundlicher Unterstützung von Orion Pharma GmbH
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015