Der komplette Ablaufplan im Falle eines Schadens

Ablaufplan
Rechtsanwalt und Gutachter beim Haftpflichtschaden
1.)
Das Autohaus / die Werkstatt beauftragt die Firma MPG und bestellt für den Kunde einen
Gutachter, sowie die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ( RA)
Alternativ kann die Beauftragung auch direkt erfolgen.
2.)
Der Kunde unterschreibt das Formular Schadenservice (Sicherungsabtretung / Vollmacht)
sowie den Geschädigten-Fragebogen.
Die Formulare werden umgehend zum RA gefaxt. Das Original erhält der RA per Post. Eine Kopie
erhält der Kunde, eine verbleibt im Autohaus / Werkstatt.
3.)
Die Entscheidung welcher RA und welcher Gutachter beauftragt wird obliegt der Firma MPG.
4.)
Das Gutachten wird erstellt.
Nach Erstellung des Gutachtens und erstelltem Reparaturablaufplan wird vom RA umgehend 50 %
der kalkulierten netto Reparaturkosten an das Autohaus / Werkstatt überwiesen. Der Restbetrag
wird umgehend nach Bezahlung der gegnerischen Versicherung vom RA erstattet.
5.)
Die Reparaturrechnung wird vom Autohaus / Werkstatt umgehend an den RA gesandt.
6.)
In regelmäßigen Abständen, spätestens nach 10 Tagen wird über und im Namen des RA
bei der gegnerischen Versicherung nachgefragt wann die Reparaturrechnung /
Mietwagenrechnung / Gutachten bezahlt wird.
7.)
Es erfolgt eine sofortige Information per E-Mail oder fernmündlich bei wesentlicher
Entwicklung des Falles vom RA an das Autohaus / Werkstatt.
Alternativ kann ein eigener gesicherter Bereich mit Zugangsdaten auf der Internetseite des RA
eingerichtet werden. Dort kann jederzeit der aktuelle Sachstand eingesehen werden.