Ablaufplan Rechtsanwalt und Gutachter beim Haftpflichtschaden 1.) Das Autohaus / die Werkstatt beauftragt die Firma MPG und bestellt für den Kunde einen Gutachter, sowie die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ( RA) Alternativ kann die Beauftragung auch direkt erfolgen. 2.) Der Kunde unterschreibt das Formular Schadenservice (Sicherungsabtretung / Vollmacht) sowie den Geschädigten-Fragebogen. Die Formulare werden umgehend zum RA gefaxt. Das Original erhält der RA per Post. Eine Kopie erhält der Kunde, eine verbleibt im Autohaus / Werkstatt. 3.) Die Entscheidung welcher RA und welcher Gutachter beauftragt wird obliegt der Firma MPG. 4.) Das Gutachten wird erstellt. Nach Erstellung des Gutachtens und erstelltem Reparaturablaufplan wird vom RA umgehend 50 % der kalkulierten netto Reparaturkosten an das Autohaus / Werkstatt überwiesen. Der Restbetrag wird umgehend nach Bezahlung der gegnerischen Versicherung vom RA erstattet. 5.) Die Reparaturrechnung wird vom Autohaus / Werkstatt umgehend an den RA gesandt. 6.) In regelmäßigen Abständen, spätestens nach 10 Tagen wird über und im Namen des RA bei der gegnerischen Versicherung nachgefragt wann die Reparaturrechnung / Mietwagenrechnung / Gutachten bezahlt wird. 7.) Es erfolgt eine sofortige Information per E-Mail oder fernmündlich bei wesentlicher Entwicklung des Falles vom RA an das Autohaus / Werkstatt. Alternativ kann ein eigener gesicherter Bereich mit Zugangsdaten auf der Internetseite des RA eingerichtet werden. Dort kann jederzeit der aktuelle Sachstand eingesehen werden.
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