Projektaufruf Nr. 1 der Zuständigen Behörde für den Inneren Sicherheitsfonds (ISF) beim Bundeskriminalamt (BKA) zur Einreichung von Projektanträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem ISF Projektaufruf zum spezifischen Ziel 5 des Nationalen Programms: Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung Handlungsschwerpunkt: „Extremismusprävention und Deradikalisierung / Besserer Schutz der Bürger vor politisch motivierter Kriminalität“ Fristende für die Abgabe von Förderanträgen: 15. November 2015, 24:00 Uhr IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 Kontaktstelle: Bundeskriminalamt IK 25 – Zuständige Behörde Innerer Sicherheitsfonds Postfach 44 06 60, 12006 Berlin Fax: E-Mail: +49 (0)30 5361-27565 [email protected] Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND RECHTSGRUNDLAGEN ................................................................... 3 1.1 Fonds für die Innere Sicherheit (ISF)............................................................................................................ 3 1.2 Zielstellung des ISF im Teilbereich Sicherheit ............................................................................................. 4 2. ANTRAGSBERECHTIGTE UND PARTNERSCHAFTEN ...................................... 5 3. PROJEKTINHALTE DIESES SPEZIFISCHEN AUFRUFS .................................... 5 4. PROJEKTLAUFZEIT ............................................................................................. 7 5. FINANZIERUNG UND BERICHTSPFLICHTEN .................................................... 7 5.1 Finanzrahmen eines Fördervohabens ........................................................................................................... 7 5.2 Förderfähige Ausgaben .................................................................................................................................. 8 5.3 Auszahlung der Fördergelder und Berichtspflichten................................................................................... 8 6. AUSWAHLVERFAHREN ....................................................................................... 8 6.1 Beschreibung ................................................................................................................................................... 8 6.2 Form und Frist eines Projektantrages ........................................................................................................... 9 7. BEURTEILUNGSKRITERIEN IM PROJEKTAUSWAHLVERFAHREN ............... 10 7.1 Formale Kriterien ......................................................................................................................................... 10 7.2 Inhaltliche Kriterien ..................................................................................................................................... 11 8. PUBLIZITÄTSMAßNAHMEN ............................................................................... 12 9. DATENSCHUTZ ................................................................................................... 12 10. WEITERE INFORMATIONEN ............................................................................ 12 2 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 1. Ziele und Rechtsgrundlagen 1.1 Fonds für die Innere Sicherheit (ISF) Der Europäische Fonds für die Innere Sicherheit, Teilbereich Sicherheit (ISFSicherheit), ist ein EU-Förderprogramm zur Finanzierung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um im Zeitraum von 2014 bis 2020 die polizeiliche Arbeit und Kooperation zu unterstützen. Der Fonds für die Innere Sicherheit ist ein Teil der europäischen Strategie der Inneren Sicherheit.1 Der ISF ist organisatorisch in der Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission angesiedelt. Die Förderperiode umfasst den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2020. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat das Bundeskriminalamt mit der Verwaltung des ISF-Sicherheit beauftragt. Der zweite Teilbereich ISF-Grenzen wird durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam betreut. Gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. April 2014 ist für den aktuellen Förderzeitraum die Zuständige Behörde innerhalb des Bundeskriminalamtes und des Bundespolizeipräsidiums eingerichtet. Die Bewirtschaftung des ISF erfolgt auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr. 513/2014 (ISF-S VO) und 514/2014 (Horizontale VO) des europäischen Parlamentes und des Rates und den auf ihnen basierenden Verordnungen und Rechtsakten der EU sowie auf Basis der bundesdeutschen Gesetze, insbesondere der BHO, der nationalen Förderrichtlinie (FördRichtL) und des Nationalen Programms. 1 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 22. November 2010 [KOM(2010) 673 endg.] 3 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 1.2 Zielstellung des ISF im Teilbereich Sicherheit Basierend auf der europäischen Strategie der Inneren Sicherheit verfolgt der ISF das Ziel, einen Beitrag zur Gewährung eines hohen Maßes an Sicherheit in der Europäischen Union zu leisten. Weitere Informationen sind Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Mai 2014 zu entnehmen. Aus dem durch die Generaldirektion Inneres genehmigten Nationalen Programm des ISF für Deutschland ergeben sich folgende sechs Handlungsschwerpunkte der Fördertätigkeit des ISF-Sicherheit: Stärkung der Fähigkeit zur Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke und zur Verhütung entsprechender Straftaten Fachlich zukunftsgerichtete Aufstellung von Polizei und Zollkriminalamt als Reaktion auf die dynamischen Entwicklungen im Technologiesektor, insb. kriminaltechnische Maßnahmen Extremismusprävention und Deradikalisierung / Besserer Schutz der Bürger vor politisch motivierter Kriminalität Verbesserung des nationalen und internationalen Informations-/ Datenaustauschs Ausbildung im Umgang mit neuen Techniken und Technologien sowie Optimierung von Spezialausbildungen Verbesserung der Warnung der Bevölkerung 4 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 2. Antragsberechtigte und Partnerschaften Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Hierzu gehören u.a.: Behörden und Einrichtungen des Bundes und der Länder Kommunale Behörden und Einrichtungen Internationale Organisationen Freie Träger und Vereine Nicht-Regierungsorganisationen Bildungs- und Forschungseinrichtungen Einrichtungen und Organisationen mit Erwerbszweck dürfen nur gemeinsam mit nicht gewinnorientierten oder staatlichen Organisationen Projekte einreichen. Sind zur Umsetzung und Erreichung des beabsichtigten Fördervorhabens Partnerschaften mit anderen Institutionen notwendig, so können daran weitere Partner beteiligt werden. Die antragstellende Institution bleibt dabei der alleinige, rechtlich verantwortliche Antragsteller. Bei Antragstellung müssen schriftliche Nachweise der vorgesehenen Partner bezüglich der Kooperation vorliegen (z.B. Absichtserklärungen, Partnerschaftsverträge, etc.). 3. Projektinhalte dieses spezifischen Aufrufs Politisch motivierte Kriminalität stellt eine besondere Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden dar. Unter politisch motivierter Kriminalität werden einerseits klassische Staatsschutzdelikte verstanden. Andererseits fallen hierunter auch Taten der sog. Allgemeinkriminalität, wenn sie aus politischen Beweggründen verübt werden, also der Erreichung politischer Ziele dienen, sich gegen die 5 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 freiheitlich demokratische Grundordnung oder ihre Organe richten oder auswärtige Belange gefährden. Hierzu zählen ebenso Taten der sog. Hasskriminalität, bei der Personen wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status Opfer von Straftaten werden. Die ISF-Förderung verfolgt das Ziel, die Bürger besser vor politisch motivierter Kriminalität zu schützen. Hierzu bedarf es im Bereich der politisch motivierten Kriminalität stärker als in anderen Deliktsbereichen eines ganzheitlichen Ansatzes. Die Stärkung repressiver Kapazitäten, etwa durch den Ausbau von Informationsaustauschstrukturen, ist einerseits notwendige Voraussetzung für eine effektive Strafverfolgung von Straftätern. Andererseits kommt der Prävention eine besondere Bedeutung zu, insbesondere im Bereich der Deradikalisierung. Förderfähig sind daher in diesem Aufruf auch Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, tatgeneigte Personen im Phänomenbereich des politisch oder religiös motivierten Extremismus vor der Begehung von (weiteren) Taten zu einem Umdenken zu bewegen. Hierbei ist in Deutschland verstärkt eine Radikalisierung unter Verwendung des Internets und der „Sozialen Medien“ festzustellen. Ein Fokus des Aufrufs liegt demnach auf der Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen Behörden und Organisationen auf nationaler und EU-Ebene im Bereich politisch motivierter Kriminalität. Darüber hinaus sind Projekte zur Steigerung der Effektivität der Strafverfolgung, z.B. durch einen Ausbau der deliktsspezifischen Bewertungs-, Analyse- und Begutachtungskompetenzen, vom Aufruf erfasst. Zudem sind Vorhaben mit einer Zielsetzung auf Prävention von Straftaten und Deradikalisierung förderfähig. Gleiches gilt für die zielorientierte Stärkung von Kompetenzen durch Schulungen. 6 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 4. Projektlaufzeit Die Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt und richtet sich nach § 3 ISFS FördRichtL. Grundsätzlich dürfen nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind (VV Nr. 1.3 zu § 44 BHO). Der Termin des frühestmöglichen Projektbeginns ist der 01.04.2016. 5. Finanzierung und Berichtspflichten Für diesen Projektaufruf steht ein Finanzvolumen in Höhe von 2,6 Mio. Euro zur Verfügung. 5.1 Finanzrahmen eines Fördervorhabens Die Gesamtausgaben des Projektes müssen mindestens 40.000,00 Euro betragen und sollen regelmäßig 350.000,00 Euro nicht überschreiten. In gesondert zu begründenden Einzelfällen kann eine Überschreitung der Obergrenze der Gesamtausgaben um 15% zugelassen werden. Die Höhe der maximal zulässigen Gesamtausgaben beträgt in diesem Fall 402.500,00 Euro. Bei einer Überschreitung dieser Summe kommt das Vorhaben nicht für eine Förderung in Betracht. Die Zuwendungen werden gemäß Art. 16 der Horizontalen VO zu maximal 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (Anteilfinanzierung). Dies bedeutet, daß maximal 75% der beantragten Gesamtausgaben durch eine Zuwendung kofinanziert werden können. Der Antragsteller muss mindestens einen Anteil im Umfang von 25% der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln leisten. 7 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 Bei Gesamtausgaben eines Projekts in Höhe von 40.000,00 Euro wird eine Förderung von maximal 30.000,00 Euro ausgereicht, bei Gesamtausgaben in Höhe von 350.000,00 Euro eine Förderung von maximal 262.500,00 Euro. Die Summe von 262.500,00 Euro stellt zugleich die Höchstsumme an Fördermitteln dar; sie wird bei höheren Gesamtausgaben eines Projekts (> 350.000,00 Euro) nicht mehr proportional erhöht. Der Antragsteller muß die höheren Gesamtausgaben mit Eigenmitteln finanzieren. 5.2 Förderfähige Ausgaben Die förderfähigen Ausgaben beinhalten u.a. Ausstattungskosten, Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten und sind in § 8 FördRichtL näher erläutert. Die detaillierten Anforderungen an die Erstattungen richten sich zudem nach dem Förderhandbuch. Das Förderhandbuch ist auf der Internetseite des Fonds www.innerersicherheitsfonds.de abrufbar. 5.3 Auszahlung der Fördergelder und Berichtspflichten Die Auszahlung der Fördergelder und die Berichtspflichten richten sich nach § 10 FördRichtL. Der wirtschaftliche, sparsame und effiziente Einsatz der Fördermittel durch den Antragsteller gemäß der gesetzlichen Grundlagen wird vorausgesetzt und hat sich im Projektantrag widerzuspiegeln. 6. Auswahlverfahren 6.1 Beschreibung Die Projektauswahl erfolgt unter Beachtung der unter den Punkten 7.1. und 7.2. dieses Aufrufes angeführten Ausschlußkriterien durch die Zuständige Behörde in 8 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 Zusammenarbeit mit einer Bund-Länder-Gutachtergruppe, welche die Anträge gem. Punkt 7.2. bewertet. 6.2 Form und Frist eines Projektantrages Projektanträge sind in Schriftform und elektronisch per Mail bis zum 15.11.2015, 24:00 Uhr an folgende Adresse Bundeskriminalamt IK 25 - Zuständige Behörde Innerer Sicherheitsfonds Postfach 44 06 60 12006 Berlin und [email protected] zu senden. Maßgeblich sind der schriftliche Antrag und sein Eingangsstempel. Alle erforderlichen Antragsformulare dieses Projektaufrufs sind unter www.innerersicherheitsfonds.de abrufbar. Folgende Unterlagen sind zwingend beizufügen: Projektantrag inklusive einer detaillierten Projektbeschreibung und der Evaluierungskriterien/Indikatoren Finanzierungsplan Zeitplan und Projektchart Nichterstattungsbescheinigung der Umsatzsteuer (anzufordern über das zuständige Finanzamt) Erklärung über den rechtlichen Status des Antragstellers Erklärung zum EU-Mehrwert des Projektes 9 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 Selbsterklärung Nachweise etwaiger Projektpartnerschaften (s.o. Pkt. 2) Folgende Formulare sind optional: Lebensläufe der bereits bekannten Projektverantwortlichen Bereits vorhandene Angebote für Unteraufträge u.a. 7. Beurteilungskriterien im Projektauswahlverfahren Die Vorprüfung nach Punkt 7.1. erfolgt durch die Zuständige Behörde. Die eingehende inhaltliche Bewertung des Antrags erfolgt durch Sachverständige aus der Bund-Länder-Gutachtergruppe. 7.1 Formale Kriterien Die Frist- und Formanforderungen sind eingehalten. Die erforderlichen Unterschriften sind vollzählig geleistet. Der Antrag wurde vollständig ausgefüllt. Aus dem vollständig ausgefüllten Projektantrag geht hervor, dass es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person handelt. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine gewinnorientierte Einrichtung, muss mindestens ein Partner aus einer öffentlichen Einrichtung ohne Gewinnstreben vorhanden sein. Aus dem Finanzierungsplan ergeben sich Projektgesamtausgaben von mindestens 40.000,00 Euro sowie – grundsätzlich – höchstens 350.000,00 Euro (s.o. Punkt 5.1.). Die Eigenanteilfinanzierung in Höhe von mindestens 25% der Gesamtausgaben ist durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die Bonität 10 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 des Antragstellers wird im Rahmen der Antragsbearbeitung durch die Zuständige Behörde in geeigneter Weise geprüft. Mittels Selbsterklärung bestätigt der Antragsteller die folgenden Punkte: keine strafrechtliche Verurteilung, keine Insolvenz des Antragstellers, keine Verstöße gegen die Pflicht zur Abgabe von Sozialabgaben, kein Verstoß gegen berufsständische Regeln, keine falsche Angaben im Antrag und keine Finanzierung aus anderen EU-Fördertöpfen. Sollte eines der o.g. Kriterien bzw. eine der für einen vollständigen Antrag erforderlichen Angaben fehlen oder unzureichend vorliegen, führt dies zur Ablehnung des Antrags. Bei fehlenden oder unzureichenden Angaben erfolgt keine Nachforderung durch die Zuständige Behörde. 7.2 Inhaltliche Kriterien Die Kompetenz und Qualifikation des Antragstellers ist aus dem Antrag ersichtlich. Das Thema des Projekts entspricht dem Projektaufruf und steht im Einklang mit den Förderzielen des ISF und dem Nationalen Programm. Das Projekt verfügt über einen europäischen Mehrwert. Das Projekt ist realisierbar, nachhaltig und effizient konzipiert sowie wirtschaftlich angemessen aufgestellt. Sollte eines der o.g. Kriterien fehlen oder unzureichend vorliegen, führt dies zur Ablehnung des Antrags. 11 IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015 8. Publizitätsmaßnahmen Der Zuwendungsempfänger ist für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die vom Inneren Sicherheitsfonds erhaltene finanzielle Unterstützung durch geeignete Informations- und Publizitätsmaßnahmen zuständig.2 Die geplanten Informationsund Publizitätsmaßnahmen sind im Antragsformular zum Projekt zu beschreiben und gegebenenfalls im Kostenplan zu berücksichtigen. 9. Datenschutz Der Datenschutz richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweils aktuellen Fassung sowie nach den europäischen Datenschutzvorgaben. 10. Weitere Informationen Grundlegende sowie weiterführende Informationen zum ISF sowie alle Schlüsseldokumente (z.B. Nationales Programm, Förderrichtlinie, Förderhandbuch, u.ä.) sind auf der Internetseite www.innerersicherheitsfonds.de veröffentlicht. Die Zuständige Behörde wird aus Gründen der Gleichbehandlung während des Antragszeitraums keine projektbezogenen Einzelfragen eines Interessenten im direkten Kontakt beantworten. Die potentiellen Antragsteller können relevante Fragen per E-Mail an die Zuständige Behörde stellen. Die E-Mailanfragen werden gesammelt, bearbeitet und wöchentlich in einer für alle Internetnutzer einsehbaren Liste auf der o.g. Internetseite veröffentlicht. 2 https://ec.europa.eu/europeaid/funding/communication-and-visibility-manual-eu-external-actions_en 12
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