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Projektaufruf Nr. 1
der Zuständigen Behörde für den Inneren Sicherheitsfonds (ISF) beim
Bundeskriminalamt (BKA) zur Einreichung von Projektanträgen auf Gewährung einer
Zuwendung aus dem ISF
Projektaufruf zum spezifischen Ziel 5 des
Nationalen Programms:
Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung
Handlungsschwerpunkt:
„Extremismusprävention und Deradikalisierung /
Besserer Schutz der Bürger vor politisch motivierter
Kriminalität“
Fristende für die Abgabe von Förderanträgen:
15. November 2015, 24:00 Uhr
IK25-ZB-ISF Aufruf 1/2015
Kontaktstelle:
Bundeskriminalamt
IK 25 – Zuständige Behörde Innerer
Sicherheitsfonds
Postfach 44 06 60, 12006 Berlin
Fax:
E-Mail:
+49 (0)30 5361-27565
[email protected]
Inhaltsverzeichnis
1. ZIELE UND RECHTSGRUNDLAGEN ................................................................... 3
1.1 Fonds für die Innere Sicherheit (ISF)............................................................................................................ 3
1.2 Zielstellung des ISF im Teilbereich Sicherheit ............................................................................................. 4
2. ANTRAGSBERECHTIGTE UND PARTNERSCHAFTEN ...................................... 5
3. PROJEKTINHALTE DIESES SPEZIFISCHEN AUFRUFS .................................... 5
4. PROJEKTLAUFZEIT ............................................................................................. 7
5. FINANZIERUNG UND BERICHTSPFLICHTEN .................................................... 7
5.1 Finanzrahmen eines Fördervohabens ........................................................................................................... 7
5.2 Förderfähige Ausgaben .................................................................................................................................. 8
5.3 Auszahlung der Fördergelder und Berichtspflichten................................................................................... 8
6. AUSWAHLVERFAHREN ....................................................................................... 8
6.1 Beschreibung ................................................................................................................................................... 8
6.2 Form und Frist eines Projektantrages ........................................................................................................... 9
7. BEURTEILUNGSKRITERIEN IM PROJEKTAUSWAHLVERFAHREN ............... 10
7.1 Formale Kriterien ......................................................................................................................................... 10
7.2 Inhaltliche Kriterien ..................................................................................................................................... 11
8. PUBLIZITÄTSMAßNAHMEN ............................................................................... 12
9. DATENSCHUTZ ................................................................................................... 12
10. WEITERE INFORMATIONEN ............................................................................ 12
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1. Ziele und Rechtsgrundlagen
1.1 Fonds für die Innere Sicherheit (ISF)
Der Europäische Fonds für die Innere Sicherheit, Teilbereich Sicherheit (ISFSicherheit), ist ein EU-Förderprogramm zur Finanzierung von Maßnahmen der
Mitgliedstaaten, um im Zeitraum von 2014 bis 2020 die polizeiliche Arbeit und
Kooperation zu unterstützen. Der Fonds für die Innere Sicherheit ist ein Teil der
europäischen Strategie der Inneren Sicherheit.1 Der ISF ist organisatorisch in der
Generaldirektion
Inneres
der
Europäischen
Kommission
angesiedelt.
Die
Förderperiode umfasst den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2020.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat das Bundeskriminalamt mit der
Verwaltung des ISF-Sicherheit beauftragt. Der zweite Teilbereich ISF-Grenzen wird
durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam betreut. Gemäß Art. 26 der Verordnung
(EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. April 2014
ist für den aktuellen Förderzeitraum die Zuständige Behörde innerhalb des
Bundeskriminalamtes und des Bundespolizeipräsidiums eingerichtet.
Die Bewirtschaftung des ISF erfolgt auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr.
513/2014 (ISF-S VO) und 514/2014 (Horizontale VO) des europäischen Parlamentes
und des Rates und den auf ihnen basierenden Verordnungen und Rechtsakten der
EU sowie auf Basis der bundesdeutschen Gesetze, insbesondere der BHO, der
nationalen Förderrichtlinie (FördRichtL) und des Nationalen Programms.
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 22. November 2010
[KOM(2010) 673 endg.]
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1.2 Zielstellung des ISF im Teilbereich Sicherheit
Basierend auf der europäischen Strategie der Inneren Sicherheit verfolgt der ISF das
Ziel, einen Beitrag zur Gewährung eines hohen Maßes an Sicherheit in der
Europäischen Union zu leisten. Weitere Informationen sind Art. 3 der Verordnung
(EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Mai 2014
zu entnehmen. Aus dem durch die Generaldirektion Inneres genehmigten Nationalen
Programm
des
ISF
für
Deutschland
ergeben
sich
folgende
sechs
Handlungsschwerpunkte der Fördertätigkeit des ISF-Sicherheit:
 Stärkung der Fähigkeit zur Aufdeckung und Zerschlagung krimineller
Netzwerke und zur Verhütung entsprechender Straftaten
 Fachlich zukunftsgerichtete Aufstellung von Polizei und Zollkriminalamt als
Reaktion auf die dynamischen Entwicklungen im Technologiesektor, insb.
kriminaltechnische Maßnahmen
 Extremismusprävention und Deradikalisierung / Besserer Schutz der Bürger
vor politisch motivierter Kriminalität
 Verbesserung
des
nationalen
und
internationalen
Informations-/
Datenaustauschs
 Ausbildung im Umgang mit neuen Techniken und Technologien sowie
Optimierung von Spezialausbildungen
 Verbesserung der Warnung der Bevölkerung
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2. Antragsberechtigte und Partnerschaften
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Hierzu gehören u.a.:
 Behörden und Einrichtungen des Bundes und der Länder
 Kommunale Behörden und Einrichtungen
 Internationale Organisationen
 Freie Träger und Vereine
 Nicht-Regierungsorganisationen
 Bildungs- und Forschungseinrichtungen
Einrichtungen und Organisationen mit Erwerbszweck dürfen nur gemeinsam mit nicht
gewinnorientierten oder staatlichen Organisationen Projekte einreichen.
Sind
zur
Umsetzung
und
Erreichung
des
beabsichtigten
Fördervorhabens
Partnerschaften mit anderen Institutionen notwendig, so können daran weitere
Partner beteiligt werden. Die antragstellende Institution bleibt dabei der alleinige,
rechtlich verantwortliche Antragsteller. Bei Antragstellung müssen schriftliche
Nachweise der vorgesehenen Partner bezüglich der Kooperation vorliegen (z.B.
Absichtserklärungen, Partnerschaftsverträge, etc.).
3. Projektinhalte dieses spezifischen Aufrufs
Politisch
motivierte
Kriminalität
stellt
eine
besondere
Herausforderung
für
Strafverfolgungsbehörden dar. Unter politisch motivierter Kriminalität werden
einerseits klassische Staatsschutzdelikte verstanden. Andererseits fallen hierunter
auch Taten der sog. Allgemeinkriminalität, wenn sie aus politischen Beweggründen
verübt werden, also der Erreichung politischer Ziele dienen, sich gegen die
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freiheitlich demokratische Grundordnung oder ihre Organe richten oder auswärtige
Belange gefährden. Hierzu zählen ebenso Taten der sog. Hasskriminalität, bei der
Personen wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit,
Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren
Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres
gesellschaftlichen Status Opfer von Straftaten werden.
Die ISF-Förderung verfolgt das Ziel, die Bürger besser vor politisch motivierter
Kriminalität zu schützen. Hierzu bedarf es im Bereich der politisch motivierten
Kriminalität stärker als in anderen Deliktsbereichen eines ganzheitlichen Ansatzes.
Die
Stärkung
repressiver
Kapazitäten,
etwa
durch
den
Ausbau
von
Informationsaustauschstrukturen, ist einerseits notwendige Voraussetzung für eine
effektive Strafverfolgung von Straftätern. Andererseits kommt der Prävention eine
besondere Bedeutung
zu,
insbesondere im
Bereich der Deradikalisierung.
Förderfähig sind daher in diesem Aufruf auch Projekte, die sich zum Ziel gesetzt
haben, tatgeneigte Personen im Phänomenbereich des politisch oder religiös
motivierten Extremismus vor der Begehung von (weiteren) Taten zu einem
Umdenken zu bewegen. Hierbei ist in Deutschland verstärkt eine Radikalisierung
unter Verwendung des Internets und der „Sozialen Medien“ festzustellen.
Ein Fokus des Aufrufs liegt demnach auf der Förderung des Informations- und
Erfahrungsaustausches zwischen Behörden und Organisationen auf nationaler und
EU-Ebene im Bereich politisch motivierter Kriminalität. Darüber hinaus sind Projekte
zur Steigerung der Effektivität der Strafverfolgung, z.B. durch einen Ausbau der
deliktsspezifischen Bewertungs-, Analyse- und Begutachtungskompetenzen, vom
Aufruf erfasst. Zudem sind Vorhaben mit einer Zielsetzung auf Prävention von
Straftaten und Deradikalisierung förderfähig. Gleiches gilt für die zielorientierte
Stärkung von Kompetenzen durch Schulungen.
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4. Projektlaufzeit
Die Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt und richtet sich nach § 3 ISFS FördRichtL. Grundsätzlich dürfen nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht
begonnen worden sind (VV Nr. 1.3 zu § 44 BHO). Der Termin des frühestmöglichen
Projektbeginns ist der 01.04.2016.
5. Finanzierung und Berichtspflichten
Für diesen Projektaufruf steht ein Finanzvolumen in Höhe von 2,6 Mio. Euro zur
Verfügung.
5.1 Finanzrahmen eines Fördervorhabens
Die Gesamtausgaben des Projektes müssen mindestens 40.000,00 Euro betragen
und sollen regelmäßig 350.000,00 Euro nicht überschreiten. In gesondert zu
begründenden
Einzelfällen
kann
eine
Überschreitung
der
Obergrenze
der
Gesamtausgaben um 15% zugelassen werden. Die Höhe der maximal zulässigen
Gesamtausgaben beträgt in diesem Fall 402.500,00 Euro. Bei einer Überschreitung
dieser Summe kommt das Vorhaben nicht für eine Förderung in Betracht.
Die Zuwendungen werden gemäß Art. 16 der Horizontalen VO zu maximal 75% der
zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (Anteilfinanzierung). Dies bedeutet, daß
maximal 75% der beantragten Gesamtausgaben durch eine Zuwendung kofinanziert
werden können. Der Antragsteller muss mindestens einen Anteil im Umfang von 25%
der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln leisten.
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Bei Gesamtausgaben eines Projekts in Höhe von 40.000,00 Euro wird eine
Förderung von maximal 30.000,00 Euro ausgereicht, bei Gesamtausgaben in Höhe
von 350.000,00 Euro eine Förderung von maximal 262.500,00 Euro. Die Summe von
262.500,00 Euro stellt zugleich die Höchstsumme an Fördermitteln dar; sie wird bei
höheren Gesamtausgaben eines Projekts (> 350.000,00 Euro) nicht mehr
proportional erhöht. Der Antragsteller muß die höheren Gesamtausgaben mit
Eigenmitteln finanzieren.
5.2 Förderfähige Ausgaben
Die förderfähigen Ausgaben beinhalten u.a. Ausstattungskosten, Personalkosten,
Reise- und Aufenthaltskosten und sind in § 8 FördRichtL näher erläutert. Die
detaillierten Anforderungen an die Erstattungen richten sich zudem nach dem
Förderhandbuch. Das Förderhandbuch ist auf der Internetseite des Fonds
www.innerersicherheitsfonds.de abrufbar.
5.3 Auszahlung der Fördergelder und Berichtspflichten
Die Auszahlung der Fördergelder und die Berichtspflichten richten sich nach § 10
FördRichtL. Der wirtschaftliche, sparsame und effiziente Einsatz der Fördermittel
durch den Antragsteller gemäß der gesetzlichen Grundlagen wird vorausgesetzt
und hat sich im Projektantrag widerzuspiegeln.
6. Auswahlverfahren
6.1 Beschreibung
Die Projektauswahl erfolgt unter Beachtung der unter den Punkten 7.1. und 7.2.
dieses Aufrufes angeführten Ausschlußkriterien durch die Zuständige Behörde in
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Zusammenarbeit mit einer Bund-Länder-Gutachtergruppe, welche die Anträge gem.
Punkt 7.2. bewertet.
6.2 Form und Frist eines Projektantrages
Projektanträge sind in Schriftform und elektronisch per Mail bis zum
15.11.2015, 24:00 Uhr
an folgende Adresse
Bundeskriminalamt
IK 25 - Zuständige Behörde Innerer Sicherheitsfonds
Postfach 44 06 60
12006 Berlin
und
[email protected]
zu senden. Maßgeblich sind der schriftliche Antrag und sein Eingangsstempel. Alle
erforderlichen
Antragsformulare
dieses
Projektaufrufs
sind
unter
www.innerersicherheitsfonds.de abrufbar.
Folgende Unterlagen sind zwingend beizufügen:

Projektantrag inklusive einer detaillierten Projektbeschreibung und der
Evaluierungskriterien/Indikatoren

Finanzierungsplan

Zeitplan und Projektchart

Nichterstattungsbescheinigung der Umsatzsteuer (anzufordern über das
zuständige Finanzamt)

Erklärung über den rechtlichen Status des Antragstellers

Erklärung zum EU-Mehrwert des Projektes
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
Selbsterklärung

Nachweise etwaiger Projektpartnerschaften (s.o. Pkt. 2)
Folgende Formulare sind optional:

Lebensläufe der bereits bekannten Projektverantwortlichen

Bereits vorhandene Angebote für Unteraufträge u.a.
7. Beurteilungskriterien im Projektauswahlverfahren
Die Vorprüfung nach Punkt 7.1. erfolgt durch die Zuständige Behörde. Die
eingehende inhaltliche Bewertung des Antrags erfolgt durch Sachverständige aus
der Bund-Länder-Gutachtergruppe.
7.1 Formale Kriterien

Die Frist- und Formanforderungen sind eingehalten.

Die erforderlichen Unterschriften sind vollzählig geleistet.

Der Antrag wurde vollständig ausgefüllt.

Aus dem vollständig ausgefüllten Projektantrag geht hervor, dass es sich bei
dem Antragsteller um eine juristische Person handelt.

Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine gewinnorientierte Einrichtung,
muss mindestens ein Partner aus einer öffentlichen Einrichtung ohne
Gewinnstreben vorhanden sein.

Aus dem Finanzierungsplan ergeben sich Projektgesamtausgaben von
mindestens 40.000,00 Euro sowie – grundsätzlich – höchstens 350.000,00
Euro (s.o. Punkt 5.1.).

Die
Eigenanteilfinanzierung
in
Höhe
von
mindestens
25%
der
Gesamtausgaben ist durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die Bonität
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des Antragstellers wird im Rahmen der Antragsbearbeitung durch die
Zuständige Behörde in geeigneter Weise geprüft.

Mittels Selbsterklärung bestätigt der Antragsteller die folgenden Punkte: keine
strafrechtliche Verurteilung, keine Insolvenz des Antragstellers, keine
Verstöße gegen die Pflicht zur Abgabe von Sozialabgaben, kein Verstoß
gegen berufsständische Regeln, keine falsche Angaben im Antrag und keine
Finanzierung aus anderen EU-Fördertöpfen.
Sollte eines der o.g. Kriterien bzw. eine der für einen vollständigen Antrag
erforderlichen Angaben fehlen oder unzureichend vorliegen, führt dies zur Ablehnung
des
Antrags.
Bei
fehlenden
oder
unzureichenden
Angaben
erfolgt
keine
Nachforderung durch die Zuständige Behörde.
7.2 Inhaltliche Kriterien

Die Kompetenz und Qualifikation des Antragstellers ist aus dem Antrag
ersichtlich.

Das Thema des Projekts entspricht dem Projektaufruf und steht im Einklang
mit den Förderzielen des ISF und dem Nationalen Programm.

Das Projekt verfügt über einen europäischen Mehrwert.

Das Projekt ist realisierbar, nachhaltig und effizient konzipiert sowie
wirtschaftlich angemessen aufgestellt.
Sollte eines der o.g. Kriterien fehlen oder unzureichend vorliegen, führt dies zur
Ablehnung des Antrags.
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8. Publizitätsmaßnahmen
Der Zuwendungsempfänger ist für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die vom
Inneren Sicherheitsfonds erhaltene finanzielle Unterstützung durch geeignete
Informations- und Publizitätsmaßnahmen zuständig.2 Die geplanten Informationsund Publizitätsmaßnahmen sind im Antragsformular zum Projekt zu beschreiben und
gegebenenfalls im Kostenplan zu berücksichtigen.
9. Datenschutz
Der
Datenschutz
richtet
sich
nach
den
Bestimmungen
des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweils aktuellen Fassung sowie nach
den europäischen Datenschutzvorgaben.
10. Weitere Informationen
Grundlegende
sowie
weiterführende
Informationen
zum
ISF
sowie
alle
Schlüsseldokumente (z.B. Nationales Programm, Förderrichtlinie, Förderhandbuch,
u.ä.) sind auf der Internetseite www.innerersicherheitsfonds.de veröffentlicht.
Die Zuständige Behörde wird aus Gründen der Gleichbehandlung während des
Antragszeitraums keine projektbezogenen Einzelfragen eines Interessenten im
direkten Kontakt beantworten. Die potentiellen Antragsteller können relevante Fragen
per E-Mail an die Zuständige Behörde stellen. Die E-Mailanfragen werden
gesammelt, bearbeitet und wöchentlich in einer für alle Internetnutzer einsehbaren
Liste auf der o.g. Internetseite veröffentlicht.
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https://ec.europa.eu/europeaid/funding/communication-and-visibility-manual-eu-external-actions_en
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