Nachhaltigkeit im Facility Management Bewertungssystem GEFMA 160 Details der Nr. 5.5 | Reinigung Services Allgemeines Ziele Ziel dieses Kriteriums sind die Sicherstellung einer möglichst verträglichen und schonenden Reinigung des Gebäudes im Bezug auf die Umwelt (lokal, global) und die Gesundheit/Hygieneanforderungen von Nutzern und Ausführenden der Reinigungstätigkeiten sowie der (Wert-)Erhalt der baulichen Substanz eines Gebäudes. Aspekte In die Bewertung einbezogen wird die Reinigung folgender Reinigungsobjekte: - Bodenflächen (z.B. je m² Mietfläche, m² Reinigungsfläche, m² BGF) - Oberflächen - Glasflächen außen und innen - Fassadenreinigung (inkl. Sonnenschutz) - Anlagen und Einrichtungen - Flächen in Tiefgaragen und sonstige Parkflächen Die Reinigung und Pflege von Gebäuden erfordert einen umfangreichen Einsatz von Materialien und Geräten, die Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben können. Nachhaltigkeitspotentiale bestehen sowohl in der Auswahl von Materialien und Geräten als auch in der optimalen Anwendung und Handhabung. Mit Blick auf die Zielsetzung des (Wert-)Erhalts der Bausubstanz, d.h. qualitativ hochwertiger Reinigungsdienstleistungen, zählen zu den Nachhaltigkeitspotentialen ferner die von den Reinigungsunternehmen geforderten Qualitätsstandards sowie die Qualifizierung der Ausführenden der Reingungsdienstleistungen sowie der Führungskräfte. Als Merkmale einer umwelt- und gesundheitsverträglichen, qualitativ hochwertigen Reinigung gelten: - Betriebsmittel (Reinigungsgeräte, Arbeitsausrüstung, etc.) und Betriebsstoffe (Reinigungs- und Pflegemittel) der Reinigung - Standardisierte Reinigungsabläufe (Technologien, Arbeitsanweisungen, Lagerung/Umgang mit Reinigungsmitteln, Intervalle) - Qualitätsstandards des/der Reinigungsunternehmen(s) - Qualifizierung des Reinigungspersonals und der Führungskräfte - Qualitätskontrolle (zur Einhaltung der Vorgaben des Steckbriefs) und (erforderlichenfalls) kontinuierliche Qualitätsverbesserung Bemerkungen - Reinigung und Pflege der Außenanlagen eines Gebäudes werden im eigenständigen Kriterium Nr. 5.6 Außenanlagen inkl. Winterdienst adressiert - Ökonomische Aspekte der Reinigung eines Gebäudes werden vom Kriterium Nr. 2.1 Nutzungskosten-management abgebildet - Soziokulturelle und funktionale Aspekte werden von den Kriterien Nr. 3.1 Nutzerzufriedenheitsmanagement und Nr. 3.2 Stör- und Beschwerdemanagement betrachtet Bewertungsmethodik Methode Bewertung des Kriteriums bzw. seiner Indikatoren mittels Checklisten gemäß Bewertungsmaßstab Indikatoren und Messgrößen Das Bewertungskriterium und seine Indikatoren und Messgrößen standardisieren als Zielsystem die prozessualen Abläufe der kontinuierlichen Verbesserung des Nachhaltigkeitsaspekts der Reinigung. Innerhalb dieses durch die Indikatoren und Messgrößen aufgespannten Zielsystems werden die Konzeption/Planung (Plan) und Umsetzung (Do) von nachhaltigkeitsoptimierten Reinigungsdienstleistungen sowie die Qualitätskontrolle der Einhaltung der Festlegungen dieses Steckbriefs (Check) und im Bedarfsfall kontinuierliche Qualitätsverbesserungsmaßnahmen (Act) bewertet und der PDCAZyklus geschlossen. 1. Planung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Plan) Als konzeptionelle Elemente der Planung von Reinigungsdienstleistungen werden definiert: 1.1 Standardisierte Reinigungsabläufe 1.1.1 Reinigungsregister und Reinigungsplan - Register aller Leistungsorte und -gegenstände - Erstellung eines Reinigungsplans: Reinigungsintervalle, einzusetzende Betriebsstoffe, Festlegungen zum Arbeitsschutz 1.1.2 (Vertragliche) Ausgestaltung der Reinigungsdienstleistung Bewertet wird, ob und in welchem Ausmaß in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die Umsetzung einer teilergebnis-, ergebnisorientierten oder bedarfsorientierten Reinigung erreicht wird. 1.2 Qualitätsstandards und Qualifizierung 1.2.1 Qualitätsstandards des/der beauftragten Reinigungsunternehmen(s) Bewertet wird, ob das/die beauftragten Reinigungsunternehmen über einen Qualitätsstandard gemäß Anlage 1 verfügt/verfügen. 1.2.2 Qualifizierung von Reinigungspersonal und Führungskräften Es überprüft, ob das für die Ausführung der Reinigung eingesetzte Personal und die zuständigen Führungskräfte entsprechend der Anforderungen und Inhalte des Indikators 2. Ausführung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen dieses Steckbriefs geschult und eingewiesen werden. Alle Rechte vorbehalten (c) GEFMA e.V. Deutscher Verband für Facility Management Widerrechtliches Vervielfältigen schadet dem Verband und damit der Richtlinienarbeit Seite 1/4 Nachhaltigkeit im Facility Management Bewertungssystem GEFMA 160 Details der Nr. 5.5 | Reinigung Services 2. Ausführung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Do) Als Qualitätsmerkmale einer nachhaltigkeitsoptimierten Reinigung werden definiert: 2.1 Betriebsmittel und Betriebsstoffe der Reinigung 2.1.1 Einsatz nachhaltiger Betriebsmittel (Reinigungsgeräte, Arbeitsausrüstung, etc.) Es wird bewertet, ob und inwieweit im Rahmen der Reinigung des Gebäudes nachhaltige Betriebsmittel (siehe Anlage 2) zum Einsatz kommen. 2.1.2 Verwendung nachhaltiger Betriebsstoffe (Reinigungs- und Pflegemittel) Es wird bewertet, ob und inwieweit im Rahmen der Reinigung nachhaltige Betriebsstoffe (siehe Anlage 3) zum Einsatz kommen. 2.2 Arbeitsvorbereitung: Angemessene Portionierung der Betriebsstoffe in Abhängigkeit zur Leistung 2.3 Rechtskonformität der Reinigungsdienstleistung 3. Qualitätskontrolle (Check) Bewertet wird, ob und in welcher Form eine Qualitätskontrolle der Reinigungsdienstleistungen hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Steckbriefs gemäß Indikatoren 1. und 2. umgesetzt wird. 4. Qualitätsverbesserungen (Act) Bewertet wird, ob die im Rahmen der Qualitätskontrolle der Reinigungsdienstleistungen identifizierten Nachhaltigkeitsdefizite durch entsprechende Maßnahmen behoben werden. Bewertungsmaßstab Gesamtbewertung Kriterium 1. Planung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Plan) 1.1 Standardisierte Reinigungsabläufe 1.1.1 Reinigungsregister und Reinigungsplan Alle Reinigungsflächen und -objekte werden in ein Register aufgenommen, für das ein Reingungsplan erstellt wird. Der Reinigungsplan trifft Festlegungen zu Reingungsintervallen (alternativ Reinigungsqualitäten bei ergebnisorientierter Reinigung), einzusetzenden Betriebsmitteln und -stoffen und Arbeitsschutz. Reinigungsregister und Reinigungsplan liegen nicht vor. Indikatorenpunkte 10 0 Hinweis: Bei mehreren abgegrenzten Mietbereichen müssen die wesentlichen Mietbereiche (größer 10 % der gesamten Mietfläche) vom Reinigungsregister/Reinigungsplan umfasst werden. Mietbereiche mit Flächenanteilen kleiner 10 % der Gesamtmietfläche können unberücksichtigt bleiben. 1.1.2 (Vertragliche) Ausgestaltung der Reinigungsdienstleistung Die Reinigung & Pflege des Gebäudes erfolgt soweit möglich für die relevanten Reinigungsobjekte teilergebnis-, ergebnis- oder bedarfsorientiert. Die Reinigung & Pflege des Gebäudes erfolgt für ausgewählte Reinigungsobjekte teilergebnis-, ergebnis- oder bedarfsorientiert. Die Reinigung & Pflege des Gebäudes erfolgt nicht teilergebnis-, ergebnis- oder bedarfsorientiert. Indikatorenpunkte 5 3 0 Hinweis: Als hinsichtlich einer verrichtungs-, teilergebnis-, ergebnis- oder bedarfsorientierten Reinigung relevant gelten die Reinigungsobjekte von Verkehrsflächen, Sanitär- und Sozialräumen sowie Besprechungs- und Konferenzräumen. 1.2.1 1.2.2 Qualitätsstandards des/der beauftragten Reinigungsunternehmen(s) Der beauftragte Facility Management-Dienstleister bzw. das ggf. unterbeauftragte Dienstleistungsunternehmen verfügt über Zertifizierungen gemäß eines Qualitäts-/ Umweltstandards aus Anlage 1. Der beauftragte Facility Management-Dienstleister bzw. das ggf. unterbeauftragte Dienstleistungsunternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung der Kriterien der Qualitäts-/ Umweltstandards aus Anlage 1. Für den beauftragten Facility Management-Dienstleister bzw. das ggf. unterbeauftragte Dienstleistungsunternehmen liegen keine Qualitätsstandards vor. Indikatorenpunkte Qualifizierung von Reinigungspersonal und Führungskräften Das ausführende Personal sowie die zuständigen Führungskräfte erhalten Schulungen und Einweisungen hinsichtlich der An-/ Verwendung der Betriebsmittel und Betriebsstoffe aus Indikator 2 und der Anwendung/ Einhaltung der standardisierten Abläufe aus Indikator 1. Schulungen und Einweisungen der Ausführenden der Reinigungsdienstleistungen sowie von Führungskräften erfolgen nicht. Indikatorenpunkte Alle Rechte vorbehalten (c) GEFMA e.V. Deutscher Verband für Facility Management Widerrechtliches Vervielfältigen schadet dem Verband und damit der Richtlinienarbeit 5 3 0 20 0 Seite 2/4 Nachhaltigkeit im Facility Management Bewertungssystem GEFMA 160 Details der Nr. 5.5 | Reinigung Services 2. Ausführung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Do) 2.1 Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung 2.1.1 Beschaffungsrichtlinie für nachhaltige Betriebsmittel und -stoffe Für Einkauf und Verwendung nachhaltiger Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung (nach Anlagen 2 und 3) liegt eine verbindliche individuelle Beschaffungsrichtlinie vor. Indikatorenpunkte 7 Einkauf und Verwendung von nachhaltigen Betriebsmitteln und -stoffen der Reinigung erfolgen verbindlich nach übergeordneten Managementgrundsätzen (UN Global Compact Initiative oder vergleichbar). 3 Es liegt keine verbindliche Beschaffungsrichtlinie vor. 0 Hinweis: Klassifizierung nachhaltiger Betriebsmittel und -stoffe gem. Anlage 2 und 3. 2.1.2 Einhaltung und Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie Die Einhaltung und Umsetzung der Beschafftungsrichtlinie für nachhaltige Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung kann über exemplarische Bestell-/ Lieferscheine/ Rechnungen nachgewiesen werden. Es liegt kein Nachweis zur Einhaltung und Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie für nachhaltige Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung vor. Indikatorenpunkte 7 0 Hinweis: 2.2 Arbeitsvorbereitung Indikatorenpunkte Betriebsstoffe sowie Verbrauchsstoffe der Sozial- und Sanitärbereiche werden in Abhängigkeit zur Leistung (z.B. für den Tagesbedarf) portioniert. Eine leistungsabhängige Portionierung erfolgt nicht. 3 0 2.3 Rechtskonformität der Reinigungsdienstleistung Indikatorenpunkte Die Lagerung der Betriebsstoffe entspricht nachweislich den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen nach §6 VAwS und/ oder berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Die Lagerung der Betriebsstoffe entspricht nicht den gesetzlichen Anfordungen und/oder berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. 3 0 3. Qualitätskontrolle (Check) Indikatorenpunkte Die Einhaltung der Vorgaben des Steckbriefs zu Betriebsmitteln und Betriebsstoffen der Reinigung sowie standardisierten Reinigungsabläufen wird quartalsweise, aber unangekündigt von einer verantwortlichen Person kontrolliert und protokolliert. 20 Nachhaltigkeitsdefizite der Reinigungsdienstleistungen gemäß der Vorgaben dieses Kriteriensteckbriefs werden ins Protokoll integriert. Die Einhaltung der Vorgaben des Steckbriefs zu Betriebsmitteln und Betriebsstoffen der Reinigung sowie standardisierten Reinigungsabläufen wird stichprobenartig von einer verantwortlichen Person kontrolliert und protokolliert. 10 Nachhaltigkeitsdefizite der Reinigungsdienstleistungen gemäß der Vorgaben dieses Kriteriensteckbriefs werden ins Protokoll integriert. Es erfolgt keine systematische Qualitätskontrolle der Reinigungsdienstleistungen. 0 4. Qualitätsverbesserungen (Act) Indikatorenpunkte Auf Basis der Ergebnisse der Qualitätskontrolle werden Verbesserungsmaßnahmen der Reinigungsdienstleistung identifiziert und geplant bzw. umgesetzt. Auf Basis der Ergebnisse der Qualitätskontrolle werden Verbesserungsmaßnahmen der Reinigungsdienstleistung identifiziert und dem Auftraggeber des Facility ManagementDienstleisters vorgelegt. Es erfolgt keine systematische Behebung von Nachhaltigkeitsdefiziten der Reinigungsdienstleistungen. 20 10 0 Hinweis: - Die Umsetzungskontrolle von Maßnahmen (die zum Bewertungszeitpunkt bspw. nur als Planungsstand vorlagen) erfolgt im Rahmen einer turnusmäßigen Revision der Bewertung dieses Kriteriums. - Für den Indikator 4 ansetzbare Verbesserungsmaßnahmen dürfen nicht länger als 2 Jahre zurückliegen (ReZertifizierungszeitraum) - Bei Erreichen der Maximalpunktzahl aller übrigen Indikatoren ist der Indikator 4 automatisch mit 20 Indikatorenpunkten zu bewerten. Alle Rechte vorbehalten (c) GEFMA e.V. Deutscher Verband für Facility Management Widerrechtliches Vervielfältigen schadet dem Verband und damit der Richtlinienarbeit Seite 3/4 Nachhaltigkeit im Facility Management Bewertungssystem GEFMA 160 Details der Nr. 5.5 | Reinigung Services Appendix Datengrundlage zu Planung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen - Auszüge des Reinigungsregisters/Reinigungsplans/Reinigungskonzepts, ggf. alternativ - Auszüge des Facility Services-Vertrags, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements - Nachweise über Zertifizierung Qualitäts-/Umweltstandards oder Verpflichtungserklärung - Unterweisungsprotokolle, Prozess Personalschulung/Schulungsunterlagen, etc. zu Ausführung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen - Auszüge der verbindlichen Beschaffungsrichtlinie für Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung - Beispiele zur Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie: ein Nachweis (Bestell-/Lieferscheine, Rechnungen) je relevanter Material-/Produktgruppe gemäß Anlagen 2 und 3. - Fotodokumentation oder Arbeitsanweisung zur Arbeitsvorbereitung - Fotodokumentation zur Lagerung von Betriebsstoffen der Reinigung, Auszug Gefahrstoffkataster zu Qualitätskontrolle - Auszüge CAFM-Systeme - Protokolle, Berichte, Schriftverkehr - Prozessbeschreibungen, Stellenbeschreibungen/Organigramm/Arbeitsanweisung zu Qualitätsverbesserungen - Protokolle, Berichte, Entscheidungsvorlagen, Präsentationen, Schriftverkehr - exemplarischer Nachweis zur Behebung von Nachhaltigkeitsdefiziten Normen Literatur und Tools - DIN EN 13549 - DIN EN ISO 14001 - DIN EN ISO 9001 - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetrieb (Anlagenverordnung VAwS) Es existieren eine Vielzahl von Leitfäden, Beschaffungsrichtlinien und Musterausschreibungen zum Themenkreis der nachhaltigen Reinigung und Pflege von Gebäuden. Exemplarisch sei hier verwiesen auf: - Umweltbundesamt: Musterausschreibungsunterlagen für Gebäude- und Glasreinigung - Procura Sustainable Procurement Campaign - Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: Der umweltbewusste Gebäudereiniger - Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft: Empfehlungen zur Verwendung von Reinigungsmitteln in Dienstgebäuden sowie zur Fahrzeugreinigung Anlagen Anlage 1: Qualitäts- und Umweltstandards/ Managementsysteme für Reinigungsdienstleistungen - Zertifizierung nach EMAS oder - Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder - Zertifizierung nach EN ISO 9001 Alternativ können Zertifizierungen nach vergleichbaren Qualitätsstandards anerkannt werden. Anlage 2: Zuordnungskriterien für nachhaltige Betriebsmittel Nachhaltige Betriebsmittel sollten - je nach Anwendungsbereich und Gerät - folgende Voraussetzungen erfüllen (mindestens 2 der genannten): - Vorhandensein von Dosierhilfen (nach Bedarf) - Effektive Filtertechnik zur Reduzierung von Staub-/ Partikelemissionen - Ergonomische Qualität (geringes Gewicht, reduzierte Erschütterungen/ Vibrationen, einfache Bedienbarkeit) - Hohe Energieeffizienz - Geringer Wasserverbrauch - Geringe Lärmemissionen Die Nachweisführung kann - sofern verfügbar und vorliegend - über entsprechende Anforderungskriterien (Energieeffizienzklassen, Lärmklassen, Herstellerbescheinigungen, Label etc.) und deren Erfüllung erfolgen. Anlage 3: Zuordnungskriterien für nachhaltige Betriebsstoffe - Reinigungs- und Pflegemittel mit Umweltzeichen, Kennzeichnung durch EU-Ökolabel, Blauer Engel, Ecocert, Eco-Garantie, Skandinavisches Umweltzeichen, Green Seal, u.a. - Reinigungs- und Pflegemittel gemäß Vorgaben der Beschaffungsrichtlinie des Umweltbundesamtes (http://www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/doks/ausschreibungsunterlagen_gebaeude-_und_glasreinigung.pdf) Alternativ können andere Beschaffungsvorgaben anerkannt werden, sofern diese vergleichbare Qualitäts- und Umweltstandards sicherstellen. Alle Rechte vorbehalten (c) GEFMA e.V. Deutscher Verband für Facility Management Widerrechtliches Vervielfältigen schadet dem Verband und damit der Richtlinienarbeit Seite 4/4
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