Kriterium 5.5 Reinigung

Nachhaltigkeit im Facility Management
Bewertungssystem
GEFMA
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Details der
Nr. 5.5 | Reinigung
Services
Allgemeines
Ziele
Ziel dieses Kriteriums sind die Sicherstellung einer möglichst verträglichen und schonenden Reinigung des Gebäudes im
Bezug auf die Umwelt (lokal, global) und die Gesundheit/Hygieneanforderungen von Nutzern und Ausführenden der
Reinigungstätigkeiten sowie der (Wert-)Erhalt der baulichen Substanz eines Gebäudes.
Aspekte
In die Bewertung einbezogen wird die Reinigung folgender Reinigungsobjekte:
- Bodenflächen (z.B. je m² Mietfläche, m² Reinigungsfläche, m² BGF)
- Oberflächen
- Glasflächen außen und innen
- Fassadenreinigung (inkl. Sonnenschutz)
- Anlagen und Einrichtungen
- Flächen in Tiefgaragen und sonstige Parkflächen
Die Reinigung und Pflege von Gebäuden erfordert einen umfangreichen Einsatz von Materialien und Geräten, die
Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben können. Nachhaltigkeitspotentiale bestehen sowohl in der Auswahl von
Materialien und Geräten als auch in der optimalen Anwendung und Handhabung.
Mit Blick auf die Zielsetzung des (Wert-)Erhalts der Bausubstanz, d.h. qualitativ hochwertiger Reinigungsdienstleistungen,
zählen zu den Nachhaltigkeitspotentialen ferner die von den Reinigungsunternehmen geforderten Qualitätsstandards sowie
die Qualifizierung der Ausführenden der Reingungsdienstleistungen sowie der Führungskräfte.
Als Merkmale einer umwelt- und gesundheitsverträglichen, qualitativ hochwertigen Reinigung gelten:
- Betriebsmittel (Reinigungsgeräte, Arbeitsausrüstung, etc.) und Betriebsstoffe (Reinigungs- und Pflegemittel) der Reinigung
- Standardisierte Reinigungsabläufe (Technologien, Arbeitsanweisungen, Lagerung/Umgang mit Reinigungsmitteln,
Intervalle)
- Qualitätsstandards des/der Reinigungsunternehmen(s)
- Qualifizierung des Reinigungspersonals und der Führungskräfte
- Qualitätskontrolle (zur Einhaltung der Vorgaben des Steckbriefs) und (erforderlichenfalls) kontinuierliche
Qualitätsverbesserung
Bemerkungen
- Reinigung und Pflege der Außenanlagen eines Gebäudes werden im eigenständigen Kriterium Nr. 5.6 Außenanlagen inkl.
Winterdienst adressiert
- Ökonomische Aspekte der Reinigung eines Gebäudes werden vom Kriterium Nr. 2.1 Nutzungskosten-management
abgebildet
- Soziokulturelle und funktionale Aspekte werden von den Kriterien Nr. 3.1 Nutzerzufriedenheitsmanagement und Nr. 3.2
Stör- und Beschwerdemanagement betrachtet
Bewertungsmethodik
Methode
Bewertung des Kriteriums bzw. seiner Indikatoren mittels Checklisten gemäß Bewertungsmaßstab
Indikatoren
und Messgrößen
Das Bewertungskriterium und seine Indikatoren und Messgrößen standardisieren als Zielsystem die prozessualen Abläufe
der kontinuierlichen Verbesserung des Nachhaltigkeitsaspekts der Reinigung. Innerhalb dieses durch die Indikatoren und
Messgrößen aufgespannten Zielsystems werden die Konzeption/Planung (Plan) und Umsetzung (Do) von
nachhaltigkeitsoptimierten Reinigungsdienstleistungen sowie die Qualitätskontrolle der Einhaltung der Festlegungen dieses
Steckbriefs (Check) und im Bedarfsfall kontinuierliche Qualitätsverbesserungsmaßnahmen (Act) bewertet und der PDCAZyklus geschlossen.
1. Planung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Plan)
Als konzeptionelle Elemente der Planung von Reinigungsdienstleistungen werden definiert:
1.1 Standardisierte Reinigungsabläufe
1.1.1 Reinigungsregister und Reinigungsplan
- Register aller Leistungsorte und -gegenstände
- Erstellung eines Reinigungsplans: Reinigungsintervalle, einzusetzende Betriebsstoffe, Festlegungen zum Arbeitsschutz
1.1.2 (Vertragliche) Ausgestaltung der Reinigungsdienstleistung
Bewertet wird, ob und in welchem Ausmaß in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die Umsetzung einer teilergebnis-,
ergebnisorientierten oder bedarfsorientierten Reinigung erreicht wird.
1.2 Qualitätsstandards und Qualifizierung
1.2.1 Qualitätsstandards des/der beauftragten Reinigungsunternehmen(s)
Bewertet wird, ob das/die beauftragten Reinigungsunternehmen über einen Qualitätsstandard gemäß Anlage 1
verfügt/verfügen.
1.2.2 Qualifizierung von Reinigungspersonal und Führungskräften
Es überprüft, ob das für die Ausführung der Reinigung eingesetzte Personal und die zuständigen Führungskräfte
entsprechend der Anforderungen und Inhalte des Indikators 2. Ausführung nachhaltigkeitsoptimierter
Reinigungsdienstleistungen dieses Steckbriefs geschult und eingewiesen werden.
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2. Ausführung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Do)
Als Qualitätsmerkmale einer nachhaltigkeitsoptimierten Reinigung werden definiert:
2.1 Betriebsmittel und Betriebsstoffe der Reinigung
2.1.1 Einsatz nachhaltiger Betriebsmittel (Reinigungsgeräte, Arbeitsausrüstung, etc.)
Es wird bewertet, ob und inwieweit im Rahmen der Reinigung des Gebäudes nachhaltige Betriebsmittel (siehe Anlage 2)
zum Einsatz kommen.
2.1.2 Verwendung nachhaltiger Betriebsstoffe (Reinigungs- und Pflegemittel)
Es wird bewertet, ob und inwieweit im Rahmen der Reinigung nachhaltige Betriebsstoffe (siehe Anlage 3) zum Einsatz
kommen.
2.2 Arbeitsvorbereitung: Angemessene Portionierung der Betriebsstoffe in Abhängigkeit zur Leistung
2.3 Rechtskonformität der Reinigungsdienstleistung
3. Qualitätskontrolle (Check)
Bewertet wird, ob und in welcher Form eine Qualitätskontrolle der Reinigungsdienstleistungen hinsichtlich der Einhaltung der
Vorgaben des Steckbriefs gemäß Indikatoren 1. und 2. umgesetzt wird.
4. Qualitätsverbesserungen (Act)
Bewertet wird, ob die im Rahmen der Qualitätskontrolle der Reinigungsdienstleistungen identifizierten Nachhaltigkeitsdefizite
durch entsprechende Maßnahmen behoben werden.
Bewertungsmaßstab
Gesamtbewertung Kriterium
1. Planung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Plan)
1.1 Standardisierte Reinigungsabläufe
1.1.1
Reinigungsregister und Reinigungsplan
Alle Reinigungsflächen und -objekte werden in ein Register aufgenommen, für das
ein Reingungsplan erstellt wird. Der Reinigungsplan trifft Festlegungen zu
Reingungsintervallen (alternativ Reinigungsqualitäten bei ergebnisorientierter
Reinigung), einzusetzenden Betriebsmitteln und -stoffen und Arbeitsschutz.
Reinigungsregister und Reinigungsplan liegen nicht vor.
Indikatorenpunkte
10
0
Hinweis: Bei mehreren abgegrenzten Mietbereichen müssen die wesentlichen Mietbereiche (größer 10 % der gesamten
Mietfläche) vom Reinigungsregister/Reinigungsplan umfasst werden. Mietbereiche mit Flächenanteilen kleiner 10 % der
Gesamtmietfläche können unberücksichtigt bleiben.
1.1.2
(Vertragliche) Ausgestaltung der Reinigungsdienstleistung
Die Reinigung & Pflege des Gebäudes erfolgt soweit möglich für die relevanten
Reinigungsobjekte teilergebnis-, ergebnis- oder bedarfsorientiert.
Die Reinigung & Pflege des Gebäudes erfolgt für ausgewählte Reinigungsobjekte
teilergebnis-, ergebnis- oder bedarfsorientiert.
Die Reinigung & Pflege des Gebäudes erfolgt nicht teilergebnis-, ergebnis- oder
bedarfsorientiert.
Indikatorenpunkte
5
3
0
Hinweis: Als hinsichtlich einer verrichtungs-, teilergebnis-, ergebnis- oder bedarfsorientierten Reinigung relevant gelten die
Reinigungsobjekte von Verkehrsflächen, Sanitär- und Sozialräumen sowie Besprechungs- und Konferenzräumen.
1.2.1
1.2.2
Qualitätsstandards des/der beauftragten Reinigungsunternehmen(s)
Der beauftragte Facility Management-Dienstleister bzw. das ggf. unterbeauftragte
Dienstleistungsunternehmen verfügt über Zertifizierungen gemäß eines Qualitäts-/
Umweltstandards aus Anlage 1.
Der beauftragte Facility Management-Dienstleister bzw. das ggf. unterbeauftragte
Dienstleistungsunternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung der Kriterien der
Qualitäts-/ Umweltstandards aus Anlage 1.
Für den beauftragten Facility Management-Dienstleister bzw. das ggf.
unterbeauftragte Dienstleistungsunternehmen liegen keine Qualitätsstandards vor.
Indikatorenpunkte
Qualifizierung von Reinigungspersonal und Führungskräften
Das ausführende Personal sowie die zuständigen Führungskräfte erhalten
Schulungen und Einweisungen hinsichtlich der An-/ Verwendung der
Betriebsmittel und Betriebsstoffe aus Indikator 2 und der Anwendung/ Einhaltung
der standardisierten Abläufe aus Indikator 1.
Schulungen und Einweisungen der Ausführenden der Reinigungsdienstleistungen
sowie von Führungskräften erfolgen nicht.
Indikatorenpunkte
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2. Ausführung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen (Do)
2.1 Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung
2.1.1
Beschaffungsrichtlinie für nachhaltige Betriebsmittel und -stoffe
Für Einkauf und Verwendung nachhaltiger Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung
(nach Anlagen 2 und 3) liegt eine verbindliche individuelle Beschaffungsrichtlinie
vor.
Indikatorenpunkte
7
Einkauf und Verwendung von nachhaltigen Betriebsmitteln und -stoffen der
Reinigung erfolgen verbindlich nach übergeordneten Managementgrundsätzen
(UN Global Compact Initiative oder vergleichbar).
3
Es liegt keine verbindliche Beschaffungsrichtlinie vor.
0
Hinweis: Klassifizierung nachhaltiger Betriebsmittel und -stoffe gem. Anlage 2 und 3.
2.1.2
Einhaltung und Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie
Die Einhaltung und Umsetzung der Beschafftungsrichtlinie für nachhaltige
Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung kann über exemplarische Bestell-/
Lieferscheine/ Rechnungen nachgewiesen werden.
Es liegt kein Nachweis zur Einhaltung und Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie
für nachhaltige Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung vor.
Indikatorenpunkte
7
0
Hinweis:
2.2 Arbeitsvorbereitung
Indikatorenpunkte
Betriebsstoffe sowie Verbrauchsstoffe der Sozial- und Sanitärbereiche werden in
Abhängigkeit zur Leistung (z.B. für den Tagesbedarf) portioniert.
Eine leistungsabhängige Portionierung erfolgt nicht.
3
0
2.3 Rechtskonformität der Reinigungsdienstleistung
Indikatorenpunkte
Die Lagerung der Betriebsstoffe entspricht nachweislich den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen nach §6 VAwS und/ oder berufsgenossenschaftlichen
Vorgaben.
Die Lagerung der Betriebsstoffe entspricht nicht den gesetzlichen Anfordungen
und/oder berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
3
0
3. Qualitätskontrolle (Check)
Indikatorenpunkte
Die Einhaltung der Vorgaben des Steckbriefs zu Betriebsmitteln und Betriebsstoffen der
Reinigung sowie standardisierten Reinigungsabläufen wird quartalsweise, aber unangekündigt
von einer verantwortlichen Person kontrolliert und protokolliert.
20
Nachhaltigkeitsdefizite der Reinigungsdienstleistungen gemäß der Vorgaben dieses
Kriteriensteckbriefs werden ins Protokoll integriert.
Die Einhaltung der Vorgaben des Steckbriefs zu Betriebsmitteln und Betriebsstoffen der
Reinigung sowie standardisierten Reinigungsabläufen wird stichprobenartig von einer
verantwortlichen Person kontrolliert und protokolliert.
10
Nachhaltigkeitsdefizite der Reinigungsdienstleistungen gemäß der Vorgaben dieses
Kriteriensteckbriefs werden ins Protokoll integriert.
Es erfolgt keine systematische Qualitätskontrolle der Reinigungsdienstleistungen.
0
4. Qualitätsverbesserungen (Act)
Indikatorenpunkte
Auf Basis der Ergebnisse der Qualitätskontrolle werden Verbesserungsmaßnahmen der
Reinigungsdienstleistung identifiziert und geplant bzw. umgesetzt.
Auf Basis der Ergebnisse der Qualitätskontrolle werden Verbesserungsmaßnahmen der
Reinigungsdienstleistung identifiziert und dem Auftraggeber des Facility ManagementDienstleisters vorgelegt.
Es erfolgt keine systematische Behebung von Nachhaltigkeitsdefiziten der
Reinigungsdienstleistungen.
20
10
0
Hinweis: - Die Umsetzungskontrolle von Maßnahmen (die zum Bewertungszeitpunkt bspw. nur als Planungsstand vorlagen)
erfolgt im Rahmen einer turnusmäßigen Revision der Bewertung dieses Kriteriums.
- Für den Indikator 4 ansetzbare Verbesserungsmaßnahmen dürfen nicht länger als 2 Jahre zurückliegen (ReZertifizierungszeitraum)
- Bei Erreichen der Maximalpunktzahl aller übrigen Indikatoren ist der Indikator 4 automatisch mit 20 Indikatorenpunkten zu
bewerten.
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Appendix
Datengrundlage
zu Planung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen
- Auszüge des Reinigungsregisters/Reinigungsplans/Reinigungskonzepts, ggf. alternativ
- Auszüge des Facility Services-Vertrags, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements
- Nachweise über Zertifizierung Qualitäts-/Umweltstandards oder Verpflichtungserklärung
- Unterweisungsprotokolle, Prozess Personalschulung/Schulungsunterlagen, etc.
zu Ausführung nachhaltigkeitsoptimierter Reinigungsdienstleistungen
- Auszüge der verbindlichen Beschaffungsrichtlinie für Betriebsmittel und -stoffe der Reinigung
- Beispiele zur Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie: ein Nachweis (Bestell-/Lieferscheine, Rechnungen) je relevanter
Material-/Produktgruppe gemäß Anlagen 2 und 3.
- Fotodokumentation oder Arbeitsanweisung zur Arbeitsvorbereitung
- Fotodokumentation zur Lagerung von Betriebsstoffen der Reinigung, Auszug Gefahrstoffkataster
zu Qualitätskontrolle
- Auszüge CAFM-Systeme
- Protokolle, Berichte, Schriftverkehr
- Prozessbeschreibungen, Stellenbeschreibungen/Organigramm/Arbeitsanweisung
zu Qualitätsverbesserungen
- Protokolle, Berichte, Entscheidungsvorlagen, Präsentationen, Schriftverkehr
- exemplarischer Nachweis zur Behebung von Nachhaltigkeitsdefiziten
Normen
Literatur und Tools
- DIN EN 13549
- DIN EN ISO 14001
- DIN EN ISO 9001
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetrieb (Anlagenverordnung VAwS)
Es existieren eine Vielzahl von Leitfäden, Beschaffungsrichtlinien und Musterausschreibungen zum Themenkreis der
nachhaltigen Reinigung und Pflege von Gebäuden. Exemplarisch sei hier verwiesen auf:
- Umweltbundesamt: Musterausschreibungsunterlagen für Gebäude- und Glasreinigung
- Procura Sustainable Procurement Campaign
- Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: Der umweltbewusste Gebäudereiniger
- Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft: Empfehlungen zur Verwendung von Reinigungsmitteln in Dienstgebäuden
sowie zur Fahrzeugreinigung
Anlagen
Anlage 1: Qualitäts- und Umweltstandards/ Managementsysteme für Reinigungsdienstleistungen
- Zertifizierung nach EMAS oder
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder
- Zertifizierung nach EN ISO 9001
Alternativ können Zertifizierungen nach vergleichbaren Qualitätsstandards anerkannt werden.
Anlage 2: Zuordnungskriterien für nachhaltige Betriebsmittel
Nachhaltige Betriebsmittel sollten - je nach Anwendungsbereich und Gerät - folgende Voraussetzungen erfüllen (mindestens
2 der genannten):
- Vorhandensein von Dosierhilfen (nach Bedarf)
- Effektive Filtertechnik zur Reduzierung von Staub-/ Partikelemissionen
- Ergonomische Qualität (geringes Gewicht, reduzierte Erschütterungen/ Vibrationen, einfache Bedienbarkeit)
- Hohe Energieeffizienz
- Geringer Wasserverbrauch
- Geringe Lärmemissionen
Die Nachweisführung kann - sofern verfügbar und vorliegend - über entsprechende Anforderungskriterien
(Energieeffizienzklassen, Lärmklassen, Herstellerbescheinigungen, Label etc.) und deren Erfüllung erfolgen.
Anlage 3: Zuordnungskriterien für nachhaltige Betriebsstoffe
- Reinigungs- und Pflegemittel mit Umweltzeichen, Kennzeichnung durch EU-Ökolabel, Blauer Engel, Ecocert, Eco-Garantie,
Skandinavisches Umweltzeichen, Green Seal, u.a.
- Reinigungs- und Pflegemittel gemäß Vorgaben der Beschaffungsrichtlinie des Umweltbundesamtes
(http://www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/doks/ausschreibungsunterlagen_gebaeude-_und_glasreinigung.pdf)
Alternativ können andere Beschaffungsvorgaben anerkannt werden, sofern diese vergleichbare Qualitäts- und
Umweltstandards sicherstellen.
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