Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Ausgabe September 2015 Sträucher entlang der Strasse Hecken und Sträucher entlang der Strasse sind regelmässig so zu schneiden, dass die Äste nicht auf die Fahrbahn gelangen. Die Hecken sind bis zum 07. November 2015 (Häckseln) zu schneiden. Wir danken für das Verständnis und die Kenntnisnahme. Der Gemeinderat dankt allen Betroffenen bereits im Voraus für die Durchführung der entsprechenden Rückschnitte und ihrem Beitrag an die Verkehrssicherheit. Häckseln Samstag, 07. November 2015 Die diesjährige Herbsthäckselaktion beginnt um 08.00 Uhr turnusgemäss diesmal im Unterdorf Möchten Sie dieses Angebot nutzen beachten Sie bitte folgende Punkte: ► das Häckselgut sichtbar am Strassenrand bereithalten ► nur unverfaultes Material häckseln lassen ► das Häckselgut geordnet deponieren Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 2 von 9 ► Steine und Wurzeln entfernen ► Äste mit Dornen, wie Rosen etc. bitte getrennt bereithalten ► Sie werden gebeten, bei der Eingabe des Häckselguts in die Häckselmaschine mitzuhelfen. ► das Häckselgut muss selbst verwertet werden Kosten Während den ersten 15 Minuten wird gratis gehäckselt. Jede weiteren 5 Minuten kosten CHF 14.00 und sind direkt dem Begleitpersonal zu bezahlen Die Anmeldung muss bis spätestens am Mittwoch, 21. Oktober 2015 auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Den Anmeldetalon finden Sie hinten im Anhang dieses Informationsblattes. Sammelhaufen und grössere Häckselhaufen, welche die Häckselzeit von 10 Minuten überschreiten, werden vom Häckselpersonal ausgelassen und am Schluss gehäckselt, damit der Zeitplan eingehalten werden kann. Der Zeitplan wird wie bereits im Frühjahr an die Anmelderinnen und Anmelder durch die Verwaltung versandt. Jungbürgerausflug 2015 – Jahrgang 1997 Am 12. September 2015 fand der gemütliche Teil des Jungbürgerausfluges statt. Die Fahrt ging auf Wunsch der Jungbürgerinnen und Jungbürger nach Roggwil. In Roggwil wird eine moderne Kartbahn betrieben. Nach der Anfahrt mit den privaten Autos ging es vor Ort sofort los. Die richtigen Helmgrössen wurden probiert und angezogen. Es wurden zwei Qualifikationsfahrten zu je 10 Runden absolviert. Dabei mussten die "Jungs" feststellen, dass die "Mädchen" durchaus mit den Rundenzeiten mithalten konnten. Gemeinderat Kneuss Michel und Verwalter Halbeisen Urs können davon ein "Lied" singen, wurden sie von den Jungbürgerinnen und Jungbürgern gefordert und konnten mit den "Schnellsten" nicht mithalten. Bei einem kleinen Apéro wurden die Zeiten analysiert und besprochen. Zum Abschluss gab es aufgrund der gefahrenen Zeiten ein Rennen. Die Favoriten setzten sich auch hier durch. (siehe Fotos) Aus den strahlenden Gesichtern konnte man ablesen, dass der Anlass als sehr gelungen angesehen werden darf. Der Jungbürgeranlass wurde mit einem Nachtessen im Restaurant zur Traube in Wahlen abgerundet. Der Gemeinderat und Verwalter konnte zusammen mit dem Jahrgang einige tolle Stunden verbringen. 1509_Info.docx ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 3 von 9 Bestimmungen zu Solaranlagen Per 1. Oktober 2013 sind gemäss § 104b des Raumplanungs- und Baugesetz und §§ 94, 94a Verordnung zum Baugesetz neue Bestimmungen in Bezug auf Solaranlagen in Kraft getreten. Auswirkungen auf die Bewilligungspraxis Mit Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen müssen sämtliche Solaranlagen mindestens 30 Tage vor der Realisierung dem Bauinspektorat gemeldet werden. (Meldeformular auf der Gemeinde erhältlich oder aber unter www.bauinspektorat.bl.ch herunter zu laden). Eine Bewilligungspflicht besteht nur für Solaranlagen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Dabei können Solaranlagen in Kernzonen, in Ortsbildschutzzonen oder in Denkmalschutzzonen bewilligt werden, sofern sie auf Dächern genügend angepasst sind, während Solaranlagen auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bewilligungsfähig sind, wenn sie solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen. 1509_Info.docx ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 4 von 9 Altersausflug vom 26.08.2015 auf den Raten/Oberägeri Bei wunderschönem Wetter fand der diesjährige Altersausflug statt. Das perfekte Reisewetter und die sehr komfortable Fahrt sorgten für gute Laune und eine unvergessliche Stimmung. Wenn Engel reisen lacht der Himmel. Während der Carfahrt wurden die Gäste mit Getränken versorgt, so dass bei diesen sommerlichen Temperaturen niemand Durst haben musste. Der bestens organisierte Anlass war ein tolles Erlebnis für alle, welche dabei waren. Setra S 516 HDH, Mercedes Benz, 6 Zylinder EURO 6, 475 PS, 13.35 m Länge Musikalische Einlage des Chauffeurs Ausgangpunkt für viele Wanderrouten Restaurant Raten Reiseführerin Frau Alice Giger Sicht auf den Ägerisee Mit ein paar Worten und Gedanken zum Thema „Glücklich sein“ durfte der Gemeindepräsident im Namen des Gemeinderates die reiselustigen Personen aus Wahlen auf dem Raten in Oberägeri im Kanton Zug begrüssen. „Nicht die Glücklichen sind dankbar. Es sind die Dankbaren die glücklich sind“. 1509_Info.docx ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 5 von 9 (Francis Bacon) Festsaal mit Panoramablick Die Reiselustigen aus Wahlen im Festsaal mit Panorameblick Anschliessend durfte die ganze Reisegruppe im Restaurant Raten bei guter Fernsicht und musikalischer Begleitung ein sehr feines Mittagessen geniessen. Der Gemeinderat bedankt sich beim Team der Pro Senectute recht herzlich. Frau Alice Giger hat den Ausflug auch in diesem Jahr hervorragend organisiert. Wir sprechen Ihr dafür ein grosses Dankeschön aus und wünschen Ihr alles Gute und Gesundheit. Der Altersausflug 2015 wird noch lange in bester Erinnerung bleiben. Meinrad Probst 80 Jahre Lourdes Grotte in Wahlen Quelle: Tagebuch Chronik Lourdes-Grotte Unsere Lourdesgrotte wurde am 8. September 80 Jahre alt. Das Lehrerehepaar Weber hat den vollständigen Bau von der Grotte im Detail koordiniert und tagesweise geplant. Die Idee entstand bei einer Reise am 26. Mai 1935 vom Kirchenchor nach Burg im Leimental. Damals hat man darüber gesprochen, dass man an einem stillen Ort, etwas errichten möchte, wo ein „Auftanken“ von wichtigen Lebensquellen wie Kraft und Mut möglich wird. Heute dürfen wir über ein Stück Lourdesgeschichte in unserer Gemeinde sehr stolz sein oder man darf sagen ein wahrhaft seltenes Ereignis hat vor 80 Jahre in unserem Dorf stattgefunden. 1509_Info.docx ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 6 von 9 Ohne die freiwillige, ehrenamtliche Mithilfe wäre dies nie möglich gewesen. Im Jahre 1935 herrschte zudem in Wahlen eine Armut. Viele Personen hatten keine Arbeit und man musste von den bescheidenen Erträgen aus der Landwirtschaft leben. Am ersten Arbeitstag, 10. Juli 1935 hat Theofil Schmidlin, Norbert Schmidlin und Friedrich Karrer nach geeigneten Steinen gesucht und diese bereitgestellt. Nach der Besichtigung der Grotte von Ramiswil zeichnete Lehrer Weber das Grottenmodell. Es gab sehr viele freiwillige Helferinnen und Helfer. Der Turnverein und auch der Männerchor beschlossen am 17. Juli 1935 beim Grottenbau zu helfen. Mehrere Sprengungen waren dazu nötig. In einem Zeitungsartikel vom 10. August 1935 konnte man Folgendes lesen: „Immer grösser wird die Urhebungskraft zur Lourdes Grotte, dem neuen Heiligtum von Wahlen. Schon wölbt sich eine imposante Felsenhöhle, belebt durch das Blättschern eines Springbrunnens und das Rauschen eines niedlichen Bächleins. Waldpflanzen schmücken die Anlage. Ziemlich schnell geht es der Einweihung entgegen. Also versäume niemand zu sehen, was in kurzer Frist durch begeisterte Zusammenarbeit entstehen kann.“ Am 14. August 1935 konnte die Grotte im Rohbau durch die Herren Albert Halbeisen, Franz Karrer, Willy Halbeisen, Albert Steg, Meinrad Halbeisen, Paul Moser, Max Neyerlin und Josef Schmidlin fertiggestellt werden. Schlussendlich feierte man am 18. August 1935 ein so genanntes Bruderschaftsfest mit riesigem Erfolg. Als eines der wichtigsten Daten bezeichnete man den 28. August 1935. An diesem Datum erteilte der eidgenössische Oberzolldirektor die Genehmigung zur Einführung der Statue aus Lourdes. Es herrschte sehr grosse Freude und das gesammelte und gespendete Geld reichte aus. Am 08. September 1935, Maria Geburt, wurde die Grotte mit unbeschreiblicher Freude von vielen Personen eingeweiht. Die Prozession führte die Musikgesellschaft Grindel an. 1509_Info.docx ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 7 von 9 Sie hat den Festakt mitgestaltet und musikalisch umrahmt. Herr Pfarrer Alfred Studer aus Grindel erzählte an diesem Tage die Entstehungsgeschichte und hielt auch die Festpredigt. Die Prozession war riesig, alle kirchlichen Vereine sowie Männerchor und Turnverein haben teilgenommen. Die Grotte war von enormer Wichtigkeit im Leben der gesamten Wahlner Dorfbevölkerung und Umgebung. So konnte man anfangs August 1947 folgenden Wortlaut lesen: „Eine grosse Dürre und Trockenheit beginnt unser ganzes Land heimzusuchen, sodass Pflanzen und Kulturen am Verdorren und Absterben sind. Das kann für uns alle zum grossen Unglück werden, wenn wir an den Herbst und den langen Winter denken. Die wenigen Äpfel fallen vor der Zeit von den Bäumen. Wir wollen am nächsten Sonntag, den 3. August abends um 08.00 Uhr eine gemeinsame Bittprozession zur Lourdesgrotte hinauf unternehmen, um Maria, die immerwährende Hilfe, um den langersehnten Regen anzuflehen. Auch die angrenzenden Ortschaften sind freundlich gebeten, daran teilzunehmen.“ Es hat sich bis heute in ländlichen Gegenden gezeigt, dass Wallfahrtsorte sehr gefragt und beliebt sind. An solchen Orten können sich Menschen völlig frei bewegen und Kraft tanken. Personen die es mögen und möchten, können dort hingehen, solange und so oft sie es wollen. Wir dürfen stolz sein, dass die Gemeinde Wahlen ein solches Kulturgut besitzt, halten wir es in Ehren. Auch heute besuchen viele Personen die Grotte regelmässig und die brennenden Kerzen sind immer ein schöner Anblick. Charles Schmidlin verdanken wir sehr viel, er sorgt für unsere Grotte beinahe Tag und Nacht, dies bereits über 50 Jahre. Wir sprechen ihm ein riesengrosses Dankeschön aus. Die gesamte Dorfbevölkerung bedankt sich bei ihm für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Erhaltung von diesem unbezahlbaren Kulturerbe. „Dankbarkeit ist ein göttliches Gefühl, sie erfüllt das Herz, aber nicht bis zum Zerspringen, sie erwärmt es, aber nicht bis zum Fieber wie andere Gefühle“. (Charlotte Bronté 1816-1855, britische Schrifstellerin) Meinrad Probst 1509_Info.docx ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 8 von 9 Veranstaltungskalender Oktober Anlass / Tätigkeit Verein / Organisation Ort 13. Jassen Pro Senectute Rest. Traube 15. 18. Mütter- und Väterberatung Kirchweih Mütter- und Väterberatung Kirche / Musikverein 21. Essen Pro Senectute Kindergarten 1. OG Kirche Wahlen Rest. Traube 21. Letztes Training Feldschützen Fluh Laufen 21. Kino Elternverein Gemeindesaal 22. Redaktionsschluss Infoblatt Gemeindeverwaltung 24. Endschiessen Feldschützen Fluh Laufen 24. Eital Indiacaturnier TSV Indiaca Gelterkinden 24./25. NWS TSV Gipf-Oberfrick 29. JUKO Leiterkonferenz TSV Laufen Sonderabfälle aus Haushalten – wohin damit? Sonderabfälle aus Haushaltungen dürfen nicht über den Kehrrichtsack entsorgt werden! Daher bestehen für diese Abfälle verschiedene Abgabemöglichkeiten: 1. Priorität: Zurück an die Verkaufsstelle ► Alle Verkaufsstellen in den beiden Basel sind verpflichtet, Sonderabfälle aus Ihrem Produktesortiment (Altfarben, verbrauchte Lösungsmittel, etc.) kostenlos zurückzunehmen. Daher sind Produkte, deren Herkunft klar erkennbar ist, an die Verkaufsstellen (Do-it-Yourself, Fachgeschäfte etc.) zurückzubringen. Diese müssen die Sonderabfälle entgegen nehmen und korrekt entsorgen. Für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gilt eine umfassende Rücknahmepflicht wie bei den elektrischen und elektronischen Geräten: wer derartige Produkte verkauft, muss entsprechende Altgeräte jeglicher Marke kostenlos zurücknehmen. Ebenso können Batterien an jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden. ► Ergänzende permanente Sammelstellen: Drogerien Dank einer Vereinbarung mit den kantonalen Stellen nehmen die meisten Drogerien in der Region kleinere Mengen an Sonderabfällen aus Haushalten kostenlos zur Entsorgung entgegen, auch wenn die Produkte nicht dort gekauft wurden. Bei Altmedikamenten und quecksilberhaltigen Abfällen (Thermometer, etc.) sind die Apotheken die Rücknahme-stellen. In unserer Nachbarschaft sind folgende Geschäfte an diesem System beteiligt: Dropa Apotheke, 4242 Laufen und StedtliApotheke, 4242 Laufen ► Für das, was sich so nach und nach ansammelt: Sammelaktion der Gemeinden Unsere Gemeinde führt alle zwei Jahre eine Sonderabfall-Sammelaktion (Details jeweils mittels Sonderausgabe der Kelsag AG) durch, bei der alle üblichen Sonderabfälle aus dem Haushaltsbereich kostenlos abgegeben werden können. ► Für dringende Entrümpelung: kantonale Sonderabfall-Sammelstelle Wenn bei einer Haushaltsauflösung grössere Mengen an Sonderabfällen 1509_Info.docx ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 9 von 9 auftauchen, die nicht über einen der vorangehend beschriebenen Wege entsorgt werden können, sind diese unter der Telefonnummer 061 552 55 05 (Amt für Umweltschutz und Energie, Fachstelle Betriebe) anzumelden. Diese gibt dann Zeitraum und genaue Adresse für die Anlieferung bei der kantonalen Sammelstelle bekannt. Die beste Lösung Problematische Produkte bereits beim Einkauf vermeiden und nur so viel kaufen, wie wirklich benötigt wird! Heute gibt es für viele Anwendungen gute Alternativen, die unnötige Sonderabfälle vermeiden helfen und meist auch weniger Gefahren für die Anwender mit sich bringen. Lassen Sie sich im Fachgeschäft beraten. Redaktionsschluss Ausgabe Oktober 22. Oktober 2015 Gemeindeverwaltung Wahlen Laufenstrasse 2 4246 Wahlen Öffnungszeiten: Telefon Fax E-Mail Internet 061 766 50 50 061 766 50 59 [email protected] www.gemeinde-wahlen.ch Beilagen Montag Dienstag Donnerstag Donnerstag ► Gemeinde Wahlen – Anmeldetalon Häckseldienst ► FDP Wahlen – Information ► TSV Wahlen – Information Winterfit ► Aufgebot zum Nachschiesskurs 1509_Info.docx 10.00 10.00 10.00 16.00 – – – – 11.30 11.30 11.30 18.00 Draussen wird es wieder kälter, abends schneller dunkel. Da lockt die warme Stube mit einem gemütlichen Fernsehabend und bald stehen auch schon die Feiertage mit ihren Schlemmereien vor der Tür. Eh man sich versieht, steckt man schon voll im Winterspeck. Da gibt’s nur einen Ausweg: WINTERFIT das wöchentliche Training für jedermann! Winterfit ist ein effizientes, wöchentliches Wintertraining, entwickelt vom Schweizerischen Turnverband in Zusammenarbeit mit der SUVA. Es umfasst Kraft-, Beweglichkeits-, und Koordinationsübungen. Das Training ist ideal, um im Winter fit zu bleiben und für die Abfahrt auf der Skipiste parat zu sein. Dies ist unser aktiver Beitrag zur Gesundheitsförderung und Verletzungsprävention. Ort: Turnhalle Wahlen Zeit: 19:15-20:15 Alter: ab 16J Start: Freitag, 23.10.2015 Letztes Training: 22.01.2016 Kosten: CHF 50.00 (Vereinsmitglieder kostenfrei) Anmeldung: Bis spätestens 19.10.2015 an: [email protected] Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt TSV Wahlen FDP Wahlen Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich informieren! Besuchen Sie uns im Internet! www.fdp-wahlen.ch FDP Wahlen Häckseln Samstag, 07. November 2015 Die diesjährige Frühjahrshäckselaktion beginnt um 08.00 Uhr im Unterdorf Möchten Sie dieses Angebot nutzen beachten Sie bitte folgende Punkte: • das Häckselgut sichtbar am Strassenrand bereithalten • nur unverfaultes Material häckseln lassen • das Häckselgut geordnet deponieren • Steine und Wurzeln entfernen • Äste mit Dornen, wie Rosen etc. bitte getrennt bereithalten • Sie werden gebeten, bei der Eingabe des Häckselguts in die Häckselmaschine mitzuhelfen. • das Häckselgut muss selbst verwertet werden Kosten: Während den ersten 15 Minuten wird gratis gehäckselt. Jede weiteren 5 Minuten kosten Fr. 16.00 und werden nach Abschluss der Arbeiten durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Anmeldetalon bitte abtrennen und bis spätestens Mittwoch, 21. Oktober 2015 auf der Gemeindeverwaltung abgeben ………………………………………………………………………………………………………………………… Ich habe Häckselgut bereitgestellt und melde mich hiermit an: Name und Vorname: ____________________________________________ Strasse : ____________________________________________ Sammelhaufen □ Telefonnummer : ____________________________________________ grössere Menge an Häckselgut □
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