Überblick über zusätzliche Hilfen - Arbeitslosenhilfe Wuppertal e.V.

Überblick über zusätzliche Hilfen
Wohngeld:
ALG I – Empfänger können noch Wohngeld beantragen.
Wohngeld gibt es aber nur, wenn damit mindestens der ALG­II Bedarf
gedeckt ist; wenn das Wohngeld den Bedarf nicht deckt, muss stattdessen
ALG II beantragt werden. Allerdings besteht eine Wahlmöglichkeit, wenn die
Differenz nicht zu groß ist.
Kinderzuschlag: Deckt das Einkommen der Eltern deren Bedarf, aber nicht
mehr den der Kinder, wird Kinderzuschlag gezahlt. Dies überprüft bei Antrag
die ARGE! Maximal
140 € pro Kind können als Kinderzuschuss bezahlt werden, bis zu 36
Monaten. Der Betrag ist dann i.d.R. höher als der bei einer ALG­II­
Berechnung für die gesamte Familie.
Wird ein ALG ­ I Zuschlag gewährt, kann es zu Nachteilen kommen beim
Bezug des Kindergeldzuschlags ­ deshalb kann aktuell die günstigere Version
gewählt werden.
ALG II­BezieherInnen:
Bei „unabweisbaren“ Bedarf von größerem Wert gibt es Zuschüsse bei
der ARGE – aber nur noch auf Darlehen. Ausnahmen: Mehrbedarf bei
Schwangerschaft, für „Erstlingsausstattung“, für allein Erziehende, für
Behinderte in Eingliederungsmaßnahmen, für kostenaufwändige Ernährung
bei bestimmten Krankheiten und für mehrtäge Klassenfahrten.
Bei Problemen mit der Unterkunft sollte man sich wie bisher an das Amt für
Wohnungshilfe, Winkler Str. 1 – 3,
Zi. 20 – 24, wenden.
„Eheähnliche Gemeinschaft“: Wird Einkommen des verdienenden
Partners mit Hartz IV verrechnet bzw. die Leistung fällt ganz weg, so können
die Aufwendungen für den Unterhalt des arbeitslosen Partners bei der
Einkommenssteuer abgesetzt werden. Nur kein Geld verschenken!
Ein Wermutstropfen: Bleibt noch ein Restanspruch an Hartz IV, wird die
Lohnsteuerrückerstattung wieder verrechnet!
Befreiung von Praxisgebühr und Zuzahlungen für Medikamente:
Ab dem Ausgabevolumen von 2 % des jährlich hochgerechneten Regelsatzes
des Haushaltsvorstandes, also bis 84,24 €, oder von 1% des Regelsatzes als
chronisch Kranker, entsprechend 42,12 €.
Vorteil für Familien: Auf die Anzahl der Personen kommt es hier nicht an.
Belege und Quittungen über die Ausgaben müssen der Krankenkasse bei
Antrag vorgelegt werden. Kinder bis 12 Jahren bleiben befreit. Unter
bestimmten Bedingungen gibt es ausnahmsweise Hilfen vom Sozialamt nach
SGB XII.
Befreiung von GEZ­Gebühren:
ALG II – Berechtigte werden grundsätzlich auf Antrag hin befreit. Der
Antrag muss direkt bei der GEZ gestellt werden. Zu beachten: Die Befreiung
muss jedesmal für den neuen Bewilligungsabschnitt des ALG – II neu
beantragt werden mit Beglaubigung durch die ARGE.
Sozialtarif Telekom:
ALG II – Berechtigte erhalten auf Antrag den sogenannten Sozialtarif der
Telekom.
Vorraussetzungen: Telekom ist Verbindungsnetzbetreiber und
Befreiung von der GEZ. Den Auftrag für den Sozialtarif bekommt Ihr im T­
Punkt­Laden.
Wuppertal ­ Pass:
Für ALG­II­Empfanger bietet der "Wuppertal­Pass" Anspruch auf Ermäßigungen
für öffentliche Einrichtungen (Museen, Stadtbad, Wohnberechtigungsschein u.a.m.;
Stadtbibliotheksausweis ist kostenlos. Die Volkshochschule gewährt für Kurse 50%.
Der Pass wird auf Antrag von der ARGE ausgestellt.
Nebeneinkommen:
Bei Bezug von ALG II gibt es keine zeitlichen Einschränkungen für die
Beschäftigung im Gegensatz zum ALG I.
Jedes Erwerbseinkommen bleibt grundsätzlich bis 100 € frei, bis 800 €
werden von der Differenz 20% Freibetrag dazugerechnet, dann bis 1200 € dann
10% für Kinderlose, für Eltern ggf. bis 1500€. Grundlage ist das Brutto­
Einkommen!
Anrechnungsfreie Einnahmen:
Es gibt nur wenige Ausnahmen für anrechnungsfreie Einkommen, hier für den Alltag die Wichtigsten:
Erfreulich und nicht so bekannt: Bei einer ehrenamtliche Arbeit unter der Trägerschaft
der Wohlfahrtsverbände bleibt eine Aufwandsentschädigung in Höhe bis maximal
der Hälfte des Regelsatzes unangetastet!
Ebenso bleibt die steuerfreie Einnahme nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. „Übungsleiterpauschale“) anrechnungsfrei.
Anrechnungsfrei außerdem Elterngeld bis 300 €
aus Erwerbseinkommen: Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen, sowie steuerfreie Zuschläge für Feiertagsarbeit.
Weitere Hilfsorganisationen:
Stiftung Mutter und Kind (Caritas): Kostenlose/preiswerte Kleiderabgabe für
Kleinkinder
Kleiderkammer Caritasverband Wuppertal e.V., Hünefeldstr. 54 A
Wuppertaler Tafel (Allgemeiner Hilfskreis) Kleiner Werth 50, 42275 Wuppertal:
Essen und Lebensmittel gratis und Gebrauchtwaren.