Überblick über zusätzliche Hilfen Wohngeld: ALG I – Empfänger können noch Wohngeld beantragen. Wohngeld gibt es aber nur, wenn damit mindestens der ALGII Bedarf gedeckt ist; wenn das Wohngeld den Bedarf nicht deckt, muss stattdessen ALG II beantragt werden. Allerdings besteht eine Wahlmöglichkeit, wenn die Differenz nicht zu groß ist. Kinderzuschlag: Deckt das Einkommen der Eltern deren Bedarf, aber nicht mehr den der Kinder, wird Kinderzuschlag gezahlt. Dies überprüft bei Antrag die ARGE! Maximal 140 € pro Kind können als Kinderzuschuss bezahlt werden, bis zu 36 Monaten. Der Betrag ist dann i.d.R. höher als der bei einer ALGII Berechnung für die gesamte Familie. Wird ein ALG I Zuschlag gewährt, kann es zu Nachteilen kommen beim Bezug des Kindergeldzuschlags deshalb kann aktuell die günstigere Version gewählt werden. ALG IIBezieherInnen: Bei „unabweisbaren“ Bedarf von größerem Wert gibt es Zuschüsse bei der ARGE – aber nur noch auf Darlehen. Ausnahmen: Mehrbedarf bei Schwangerschaft, für „Erstlingsausstattung“, für allein Erziehende, für Behinderte in Eingliederungsmaßnahmen, für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Krankheiten und für mehrtäge Klassenfahrten. Bei Problemen mit der Unterkunft sollte man sich wie bisher an das Amt für Wohnungshilfe, Winkler Str. 1 – 3, Zi. 20 – 24, wenden. „Eheähnliche Gemeinschaft“: Wird Einkommen des verdienenden Partners mit Hartz IV verrechnet bzw. die Leistung fällt ganz weg, so können die Aufwendungen für den Unterhalt des arbeitslosen Partners bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Nur kein Geld verschenken! Ein Wermutstropfen: Bleibt noch ein Restanspruch an Hartz IV, wird die Lohnsteuerrückerstattung wieder verrechnet! Befreiung von Praxisgebühr und Zuzahlungen für Medikamente: Ab dem Ausgabevolumen von 2 % des jährlich hochgerechneten Regelsatzes des Haushaltsvorstandes, also bis 84,24 €, oder von 1% des Regelsatzes als chronisch Kranker, entsprechend 42,12 €. Vorteil für Familien: Auf die Anzahl der Personen kommt es hier nicht an. Belege und Quittungen über die Ausgaben müssen der Krankenkasse bei Antrag vorgelegt werden. Kinder bis 12 Jahren bleiben befreit. Unter bestimmten Bedingungen gibt es ausnahmsweise Hilfen vom Sozialamt nach SGB XII. Befreiung von GEZGebühren: ALG II – Berechtigte werden grundsätzlich auf Antrag hin befreit. Der Antrag muss direkt bei der GEZ gestellt werden. Zu beachten: Die Befreiung muss jedesmal für den neuen Bewilligungsabschnitt des ALG – II neu beantragt werden mit Beglaubigung durch die ARGE. Sozialtarif Telekom: ALG II – Berechtigte erhalten auf Antrag den sogenannten Sozialtarif der Telekom. Vorraussetzungen: Telekom ist Verbindungsnetzbetreiber und Befreiung von der GEZ. Den Auftrag für den Sozialtarif bekommt Ihr im T PunktLaden. Wuppertal Pass: Für ALGIIEmpfanger bietet der "WuppertalPass" Anspruch auf Ermäßigungen für öffentliche Einrichtungen (Museen, Stadtbad, Wohnberechtigungsschein u.a.m.; Stadtbibliotheksausweis ist kostenlos. Die Volkshochschule gewährt für Kurse 50%. Der Pass wird auf Antrag von der ARGE ausgestellt. Nebeneinkommen: Bei Bezug von ALG II gibt es keine zeitlichen Einschränkungen für die Beschäftigung im Gegensatz zum ALG I. Jedes Erwerbseinkommen bleibt grundsätzlich bis 100 € frei, bis 800 € werden von der Differenz 20% Freibetrag dazugerechnet, dann bis 1200 € dann 10% für Kinderlose, für Eltern ggf. bis 1500€. Grundlage ist das Brutto Einkommen! Anrechnungsfreie Einnahmen: Es gibt nur wenige Ausnahmen für anrechnungsfreie Einkommen, hier für den Alltag die Wichtigsten: Erfreulich und nicht so bekannt: Bei einer ehrenamtliche Arbeit unter der Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände bleibt eine Aufwandsentschädigung in Höhe bis maximal der Hälfte des Regelsatzes unangetastet! Ebenso bleibt die steuerfreie Einnahme nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. „Übungsleiterpauschale“) anrechnungsfrei. Anrechnungsfrei außerdem Elterngeld bis 300 € aus Erwerbseinkommen: Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen, sowie steuerfreie Zuschläge für Feiertagsarbeit. Weitere Hilfsorganisationen: Stiftung Mutter und Kind (Caritas): Kostenlose/preiswerte Kleiderabgabe für Kleinkinder Kleiderkammer Caritasverband Wuppertal e.V., Hünefeldstr. 54 A Wuppertaler Tafel (Allgemeiner Hilfskreis) Kleiner Werth 50, 42275 Wuppertal: Essen und Lebensmittel gratis und Gebrauchtwaren.
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