Leistungsvereinbarung FBG Ostharz

FBG Ostharz w.V.
Leistungsvereinbarung
zwischen dem Waldbesitzer
Name: ………………………………………………………………………….
Straße:………………………………………………………………………….
PLZ Ort:…………………………………………………………………………
vertreten durch: ………………………………………………………………..
Adresse: ………………………………………………………………………..
(Auftraggeber)
und
Forstbetriebsgemeinschaft Ostharz w.V.
Schwiederschwende 4
06536 Südharz OT Dietersdorf
vertreten durch den Vorsitzenden Uwe Daum, Promenade 15 06343 Mansfeld
(Auftragnehmer)
wird entsprechend des Leistungsangebotes der FBG Ostharz folgende Leistung vereinbart:
(bitte Zutreffendes ankreuzen)
A Komplett-Beförsterung
(enthält „Komplettleistung Holzernte“ und „Holzvermarktung“)
B Komplett-Leistung Holzernte
(enthält „Holzvermarktung“)
C Holzvermarktung
Forstbetriebsgemeinschaft Ostharz
Vorstandsvorsitzender: Uwe Daum
Schwiederschwende 4
06536 Südharz OT Dietersdorf
Telefon: 034658-21450
Geschäftsführer: Thomas Meyer, Rafael Stadermann
§ 1 Leistungen des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer erbringt entsprechend dem gewählten Leistungsangebot, die in der aktuellen
Leistungsbeschreibung (siehe Anhang Leistungsbeschreibung) beschriebenen Leistungen.
2. Des Weiteren bietet die Forstbetriebsgemeinschaft eine Beratung und Unterstützung bei der
Fördermittelbeantragung für die Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft an, die im Einzelfall vereinbart werden
können.
§ 2 Holzverkauf
Beim Holzverkauf wird der Auftragnehmer nur vermittelnd tätig und verkauft im Namen und auf Rechnung des
Auftraggebers.
§ 3 Gebühren
1. Der Auftragnehmer (FBG Ostharz) erhebt für den entsprechend gewählten Leistungsbaustein bzw.
Einzelleistungen Gebühren laut aktuellem Gebührenverzeichnis (siehe Anhang Gebührenverzeichnis).
2. Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
§ 4 Leistungserbringung
1. Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.
2. Die Leistungserbringung kann auch durch die Dienstleistungsgesellschaft der FBG zu gleichen Konditionen
erfolgen.
§ 5 Berichterstattung
Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber nach Abschluss eines Kalenderjahres einen schriftlichen Bericht
über die abgeschlossenen Arbeiten und deren Ergebnisse.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen
Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände,
die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm
vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
3. Der Auftraggeber gestattet den Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern das Betreten und Befahren der
Waldflächen und bevollmächtigt ihn im Rahmen des gewählten Leistungsbausteins auf seinen Waldflächen
tätig zu werden.
Forstbetriebsgemeinschaft Ostharz
Vorstandsvorsitzender: Uwe Daum
Schwiederschwende 4
06536 Südharz OT Dietersdorf
Telefon: 034658-21450
Geschäftsführer: Thomas Meyer, Rafael Stadermann
§ 7 Schweigepflicht, Datenschutz
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für
den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleich ob es dabei um den Auftraggeber
selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser
Schweigepflicht entbindet.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit
im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen.
§ 8 Dauer der Vereinbarung / Kündigung
1. Die Vereinbarung wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Jede Partei ist berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines jeden Halbjahres zu
kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine
Anwendung bei Abreden, die sich auf die Umsetzung von forstlichen Maßnahmen und Arbeitsaufträge
beziehen. Gleichwohl ist eine schriftliche Fixierung z.B. der Jahresplanung oder Holzerntemaßnahmen
anzustreben.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung
durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise
am nächsten kommt.
Die Vereinbarung gilt ab: __________________________
_______________________, den ___________________
(Ort)
(Datum)
Auftraggeber (Waldbesitzer/Bevollmächtigter)
Auftragnehmer (FBG Ostharz w.V.)
________________________________
Unterschrift
_________________________/_____________________
Unterschrift Geschäftsführer und Vorsitzender
Forstbetriebsgemeinschaft Ostharz
Vorstandsvorsitzender: Uwe Daum
Schwiederschwende 4
06536 Südharz OT Dietersdorf
Telefon: 034658-21450
Geschäftsführer: Thomas Meyer, Rafael Stadermann