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Version 1.0 vom 15. Juli 2015
Erste Schritte zur
Meldungsumsetzung in Deutschland
entsprechend der EU-Transparenzverordnung
(EU-VO Nr. 543/2013)
Die EU-Transparenzverordnung
Die EU-Transparenzverordnung (EU-VO Nr. 543/2013) wurde
2013 von der Europäischen Kommission verabschiedet.
Sie beschreibt konkrete Pflichten zur Meldung und Veröffentlichung
von Daten zu Stromnetzen, zur Strom­erzeugung sowie zum Stromver­
brauch und -handel. Die im Rahmen der Transparenzverordnung
definierten Marktteilnehmer der Stromwirtschaft sind dazu verpflichtetet, ihrer Meldungs- und Veröffentlichungspflicht ab dem
Jahr 2015 in allen EU-Mitgliedsstaaten nachzukommen.
Einige Daten müssen nahezu in Echtzeit, alle 15 Minuten, veröffent­
licht werden, was eine IT-basierte automatisierte Umsetzung von
Meldungen durch die Marktteilnehmer erfordert.
Das Ziel der Veröffentlichungen ist entsprechend der Europäischen
Kommission die Förderung effizienter Erzeugungs-, Verbrauchs- und
Handelsentscheidungen.
Die Veröffentlichungen erfolgen auf der zentralen Transparenz­
plattform der ENTSO-E „ENTSO-E Transparency Platform“
(transparency.entsoe.eu), die einen kostenfreien, öffentlichen
Zugriff auf die Daten ermöglicht.
Abb.: ENTSO-E Transparency Platform (Screenshot)
Die Zielgruppe der EU-Transparenzverordnung
Neben den Übertragungsnetzbetreibern ist diese Verordnung ebenfalls relevant für Betreiber von Kraftwerken und Speichern, große
Stromverbraucher sowie weitere Marktteilnehmer, wie z.B. Strombörsen und Auktionsbüros für Übertragungskapazitäten. Diese können
meldepflichtige Primäreigentümer von Daten im Sinne der Verordnung sein.
Die Meldepflicht für Betreiber von Kraftwerken bzw. Speichern ist abhängig von der Erzeugungsleistung der Anlagen, die Meldepflicht großer
Verbraucher hängt von der Höhe des Leistungsbezugs ab.
Betreiber von Kraftwerken
und/oder Speichern
Große Verbraucher
Meldungen zum gesamten Kraftwerk bzw. zum
Speicher, wenn deren Leistung ≥ 200 MW ist.
Meldung zu Verbrauchern, wenn
deren Bezugsleistung ≥ 100 MW ist.
Meldeschwellen
Meldung zu einzelnen Generatoren, wenn
deren Leistung ≥ 100 MW ist.
Die Meldepflichten
Als sog. Primäreigentümer der Daten sind grundsätzlich diejenigen Stellen meldepflichtig, bei denen die Daten generiert werden (neben
Übertragungsnetzbetreibern sind dies Betreiber von Kraftwerken oder Speichern sowie große Stromverbraucher). Die Erfüllung der Meldepflicht kann dabei per Datenmeldung über die Übertragungsnetzbetreiber erfolgen oder per Meldung über sog. Datenlieferanten an die
europäische Transparenzplattform.
In der folgenden Tabelle sind die Meldungen aufgeführt, zu deren Veröffentlichung Betreiber von Kraftwerken bzw. Speichern sowie große
Verbraucher in Deutschland verpflichtet sind.
Betreiber von Kraftwerken und/oder Speichern
Stammdaten
(Art. 14.1.b EU-VO)
Installierte Leistung der Gesamtanlage, d.h. je Kraftwerk oder Speicher ≥ 100 MW
Geplante Nicht-Verfügbarkeit von einzelnen Generatoren ≥ 100 MW
Verfügbarkeit
von Anlagen
(Art. 15.1 EU-VO)
Tatsächliche Verfügbarkeit von einzelnen Generatoren ≥ 100 MW
Geplante Nicht-Verfügbarkeit der Gesamtanlage, d.h. je Kraftwerk oder Speicher ≥ 200 MW
Tatsächliche Verfügbarkeit der Gesamtanlage, d.h. je Kraftwerk oder Speicher ≥ 100 MW
Erzeugung
(Art. 16.1.a EU-VO)
Tatsächliche Erzeugung von einzelnen Generatoren ≥ 100 MW
Große Verbraucher
Verfügbarkeit
von Anlagen
(Art. 7.1 EU-VO)
Geplante Nicht-Verfügbarkeit von Verbrauchern ≥ 100 MW
Tatsächliche Verfügbarkeit von Verbrauchern ≥ 100 MW
Weiterführende Informationen
Diese Unterlage fasst im Folgenden die ersten Schritte zur Umsetzung von Meldungen durch die Betreiber von Kraftwerken bzw. Speichern
oder Verbraucher zusammen.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber stellen weitere aktuelle Informationen zur EU-Transparenzverordnung auf ihrer gemeinsamen
Plattform www.netztransparenz.de (Rubrik EU-Transparenzverordnung) bereit. Detaillierte Erläuterungen zur Umsetzung der Meldungen
entsprechend der EU-Transparenzverordnung in Deutschland gibt das von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte
Meldehandbuch auf der zuvor genannten Website.
Umfassende Auskünfte erhalten Sie gerne nach Einsendung des Registrierungsformulars (siehe „Die ersten Schritte zur Umsetzung von
Meldungen“, Schritt 6) von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern. Wenden Sie sich dazu bitte an den jeweiligen Ansprechpartner
Ihres Anschluss-Übertragungsnetzbetreibers.
Für Marktteilnehmer, die nicht in einer der vier deutschen Regelzonen angeschlossen sind, können andere Bestimmungen gelten, die vom
jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber zu erfragen sind. Die grundlegenden Informationen geben die EU-Transparenzverordnung selbst
(eur-lex.europa.eu, Verordnung Nr. 543 im Jahr 2013), die Durchführungsvorschriften der ENTSO-E (www.entsoe.eu, Rubrik The ENTSO-E
Central Information Transparency Platform) sowie weitere, von der ENTSO-E veröffentlichte Unterlagen.
Die ersten Schritte zur Umsetzung von Meldungen
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber empfehlen das im Folgenden dargestellte Vorgehen zur Vorbereitung der Veröffentlichung
von Meldungen:
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Vorgehensschritt
Weiterführende Informationen
Prüfung der Meldeverpflichtung
Verordnung (EU) Nr. 543/2013
Bitte prüfen Sie, ob Sie als Kraftwerks- bzw. Speicherbetreiber
oder als Verbraucher meldepflichtiger Primär­eigentümer von
Daten gemäß der EU-Transparenzverordnung sind.
Diese Unterlage, Abschnitt: Die Zielgruppe der EU-Trans­
parenzverordnung
Download der Registrierungsunterlagen
www.netztransparenz.de,
Rubrik EU-Transparenzverordnung
Wenn Sie meldepflichtig sind, bitten wir Sie, sich die auf unserer
Plattform www.netztransparenz.de in der Rubrik EU-Transparenz-Verordnung bereitgestellten Unterlagen herunterzuladen:
·· Meldehandbuch für die Marktteilnehmer zur
Umsetzung der EU-Transparenzverordnung,
·· Hinweise zu den Registrierungsformularen sowie
·· das für Sie als Kraftwerks- oder Speicherbetreiber bzw.
als Verbraucher zutreffende Registrierungs­formular.
Prüfung der melderelevanten Daten
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Bitte prüfen Sie anhand der EU-Transparenzverordnung die
für Sie geltenden Meldepflichten.
Das Meldehandbuch der vier deutschen Übertragungsnetz­
betreiber gibt Ihnen ergänzende Hinweise zu den Meldepflichten und zeigt ebenfalls auf, welche Meldepflichten die
Übertragungsnetzbetreiber für Sie übernehmen.
Auswahl eines Datenlieferanten
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Die Datenmeldung an die EU-Transparenzplattform erfolgt
über den sogenannten Datenlieferanten. Als regelmäßiger
Datenlieferant gilt kraft Verordnung Ihr Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber. Sie können jedoch auch einen Dritten als
Datenlieferanten bestimmen. Zum Zeitpunkt der Redaktion
ist in Deutschland z.B. die EEX AG (Leipzig) in der Rolle eines
Datenlieferanten genehmigt.
Verordnung (EU) Nr. 543/2013,
Artikel 7 und 8 (Verbraucher)
Artikel 6, 14, 15, 16 (Kraftwerke und Speicher), Artikel 17
(Speicher)
Diese Unterlage, Abschnitt: Die Meldepflichten
Meldehandbuch für Marktteilnehmer zur Umsetzung der
EU-Transparenzverordnung, Kapitel 7, S. 19 ff.
Meldehandbuch für Marktteilnehmer zur Umsetzung der
EU-Transparenzverordnung,
Kapitel 5.4, S. 10 ff.
Kapitel 6, S. 16 ff.
Ausfüllen des Registrierungsformulars
Hinweise in den Registrierungsformularen
Unabhängig davon, ob der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber
oder ein dritter Datenlieferant ausgewählt wurde, ist eine zentrale
Registrierung als meldender Primäreigentümer in Deutschland
beim Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber erforderlich.
Meldehandbuch für Marktteilnehmer zur Umsetzung der
EU-Transparenzverordnung,
Kapitel 7, S. 19 ff.
Wir bitten Sie, das für Sie geltende Registrierungsformular vollständig mit Angabe des gewählten Datenlieferanten, der melderelevanten Objekte (Produktions- und Erzeugungsanlagen bzw.
Verbrauchseinheiten) und relevanten Meldedaten zu befüllen.
Die Registrierung erfolgt pro Regelzone. Wenn Sie Anlagen in
mehreren Regelzonen betreiben, füllen Sie bitte je Regelzone
ein Registrierungsformular aus.
Einreichen des Registrierungsformulars beim AnschlussÜbertragungsnetzbetreiber

www.netztransparenz.de,
Rubrik EU-Transparenz-Verordnung
Bitte reichen Sie das vollständige Registrierungsformular bei
dem Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber ein.
Die Einreichung kann in elektronischer Form, z.B. per E-Mail,
erfolgen. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie
auf unserer Plattform www.netztransparenz.de.
Antwort zur Registrierung durch Ihren Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber

Meldehandbuch für Marktteilnehmer zur Umsetzung der
EU-Transparenzverordnung
Nach erfolgreichem Versand Ihres Registrierungsformulars an
Ihren Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber wird dieser sich
mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen
abstimmen.
Weitere Informationen zu den nachfolgenden Schritten für die
Umsetzung der Meldungen finden Sie im Meldehandbuch.
Ihre Ansprechpartner bei den deutschen Übertragungsnetzbetreibern
50Hertz Transmission GmbH
Herr Timo Tonding ([email protected])
Eichenstraße 3A
12435 Berlin
TenneT TSO GmbH
Herr Sebastian Blaser ([email protected])
Bernecker Str. 70
95448 Bayreuth
Amprion GmbH
Frau Isabelle Ruhnke ([email protected])
Von-Werth-Str. 274
50259 Pulheim
TransnetBW GmbH
Herr Steffen Klausnitzer ([email protected])
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart